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Ergänzung des gültigen Standard-Raumprogramms für Kindertageseinrichtungen vom 09.07.2009 zur Senkung der Baukosten

Vorlagentyp: M

Inhalt

S A C H S T A N D : Vortrag des Magistrats vom 20.09.2013, M 170 Betreff: Ergänzung des gültigen Standard-Raumprogramms für Kindertageseinrichtungen vom 09.07.2009 zur Senkung der Baukosten Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 09.07.2009, § 6356 (M 246) 1. Den folgenden Änderungen und Ergänzungen zum Standard-Raumprogramm von Tageseinrichtungen für Kinder von 0-10 Jahren (Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 09.07.2009, § 6356 (M 246)) wird zugestimmt. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat (Dezernat IV als Bauherr) das bestehende Standard-Raumprogramm an folgenden Punkten, mit dem Ziel Vorgaben zum kostensparenden Bauen umzusetzen, überarbeitet, ergänzt sowie neu definiert hat: - Reduktion der Gruppenbereiche um jeweils 5 m2 (von vormals 75 m2 auf 70 m2), - Zusammenführung von Eltern- und Integrationsraum (Reduktion um 20 m2), - Verringerung der Abstellflächen für Material um jeweils 1 m2 (von vormals 16 m2 auf 15 m2), - Neudefinition der Sanitärbereiche für Kinder und Erwachsene (Zusammenfassung von jeweils einem Sanitärbereich für zwei Gruppenbereiche), - Neudefinition der Garderobenflächen, - Neudefinition der Abstellflächen für Kinderwagen (Bei den Abstellflächen für Kinderwagen ist auf eine aufwändige Gebäudedämmung zu verzichten), - prozentuale Neudefinition der Verkehrsflächen: 29% VF a + 6% VF b+c + 3% der Nutzfläche (diese Vorgabe umfasst alle Bereiche der Verkehrsfläche gemäß der DIN 277 - VF a, VF b und VF c), - prozentuale Neudefinition der Technikflächen: 6 % der Nutzfläche. Es dient weiter zur Kenntnis, dass als weitere Einsparungsmaßnahme, unabhängig vom Standardraumprogramm, die Raumhöhen der Gruppenräume auf maximal 2,75 m begrenzt werden. Die in der nachfolgenden Tabelle angegebenen Flächen dienen als maximale Vorgabe. Aufgrund begründeter äußerer Einflüsse (z.B. Grundstückszuschnitt, baurechtliche Vorgaben, etc.) ist jedoch eine Abweichung um +/- 3% erlaubt (Flexibilitätsklausel). Dadurch wird die durchschnittliche Grundfläche der in der Stadt Frankfurt am Main in den letzten Jahren gebauten Kindertageseinrichtungen relevant reduziert und die Baukosten gemindert ohne die Funktionalität zu beeinträchtigen und ohne entscheidende Auswirkungen auf die pädagogische Qualität. 3. Der Magistrat wird beauftragt, die Neubaumaßnahmen unter Beachtung des ergänzten Standard-Raumprogramms umzusetzen. Für Kindertageseinrichtungen in Planung sind die Flächenvorgaben des neu beschlossenen Standard-Raumprogramms ebenfalls anzuwenden. Für Kindertageseinrichtungen im Bestand stellt das Standard-Raumprogramm einen Orientierungsrahmen dar, in dem Um- und Erweiterungsbauten sich bewegen sollen, soweit die Grundstücksverhältnisse und die Wirtschaftlichkeit der damit verbundenen Bestandsanpassung sowie die finanziellen Ressourcen dies ermöglichen. Begründung: A. ZIELSETZUNG Ausgehend von dem Ziel Vorgaben zum kostensparenden Bauen umzusetzen, hat das Dezernat IV als Bauherr das bestehende Standard-Raumprogramm überarbeitet, ergänzt sowie neu definiert. Dadurch wird die durchschnittliche Grundfläche der in der Stadt Frankfurt am Main in den letzten Jahren gebauten Kindertageseinrichtungen relevant reduziert und, ohne die Funktionalität zu beeinträchtigen und entscheidende Auswirkungen auf die pädagogische Qualität, die Baukosten gemindert. 1. Gesetzlicher Auftrag Der Auftrag der Kindertageseinrichtung ergibt sich aus dem SGB VIII insbesondere, § 22,22 a, § 24, 24a. In und durch Kindertageseinrichtungen wird - die Entwicklung des Kindes zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit gefördert , - die Erziehung und Bildung in der Familie unterstützt und ergänzt , - den Eltern geholfen, Erwerbstätigkeit und Kindererziehung besser miteinander zu vereinbaren. Der Förderungsauftrag umfasst Erziehung, Bildung und Betreuung des Kindes und bezieht sich auf die soziale, emotionale, körperliche und geistige Entwicklung des Kindes. Er schließt die Vermittlung orientierender Werte und Regeln ein. Die Förderung soll sich am Alter und Entwicklungsstand, den sprachlichen und sonstigen Fähigkeiten, der Lebenssituation sowie den Interessen und Bedürfnissen des einzelnen Kindes orientieren und seine ethnische Herkunft berücksichtigen. (§ 22 SGB VIII) Seit 1996 besteht bereits für Kinder ab dem vollendeten 3. Lebensjahr bis zum Schuleintritt ein Rechtsanspruch auf den Besuch einer Kindertageseinrichtung (SGB VIII § 24). Ab dem 1. August 2013 besteht auch für Kinder vom vollendeten ersten bis zum vollendeten dritten Lebensjahr Anspruch auf frühkindliche Förderung in einer Tageseinrichtung oder in Kindertagespflege. Die Träger der öffentlichen Jugendhilfe haben darauf hinzuwirken, dass ein bedarfsgerechtes Angebot an Ganztagsplätzen zur Verfügung steht. (§ 24 Abs.1 SGB VIII) Aus diesen geänderten gesetzlichen Rahmenbedingungen ergibt sich für die Stadt Frankfurt am Main die Notwendigkeit weitere Betreuungsplätze zu errichten: Zum einen zur strukturellen Verbesserung der sozialen Infrastruktur in Gebieten mit einer Unterversorgung an Betreuungsplätzen (insbesondere für Kinder im Alter von unter drei Jahren) und zum anderen zur wohnortnahen Versorgung mit Betreuungsplätzen in neu entstehenden Wohngebieten. Die Schaffung weiterer Plätze ist sowohl im Rahmen des "Sofortprogramms Kindertageseinrichtungen", also durch Anmietung von bereits vorhandenen Flächen, als auch durch Neubauten, erforderlich. Um dem gesetzlichen Auftrag zur Schaffung eines bedarfsgerechten Angebotes an Ganztagsplätzen nachzukommen und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf in Frankfurt am Main sicherzustellen, wurden die ganztägigen Plätze in den letzten Jahren deutlich erweitert. 85 % der Kinder werden im Umfang von 35 - 47,5 Stunden/ Woche betreut. Die gestiegenen Anforderungen und Erwartungen an die Kindertageseinrichtungen sowie die veränderten Aufgabenstellungen (s. auch Hessische Bildungs- und Erziehungsplan) sowohl in der pädagogische Arbeit mit den Kindern als auch in der Zusammenarbeit mit Familien und weiteren Bildungsinstitutionen, insbesondere den Schulen, finden ihren Niederschlag in einem differenzierten und passenden Raumprogramm. Der Betrieb der Neubauten wird in einem festgelegten und bewährten Ausschreibungsverfahren durch den Jugendhilfeausschuss an Träger der freien Jugendhilfe vergeben. Grundsätzlich sind die Neubauten so konzipiert, dass sie für alle Altersgruppen genutzt werden und jeweils an die regionale Bedarfsentwicklung angepasst werden können. Um auch bei wechselnden Bedarfen der Familien ein entsprechendes Raumangebot vorhalten zu können, werden die Gruppenbereiche in ihrer Grundfläche einheitlich groß gestaltet. 2. Pädagogische Begründung Die pädagogischen Konzepte der Einrichtungen orientieren sich am gesetzlichen Auftrag und Vorgaben sowie am pädagogischen Rahmenkonzept des jeweiligen Trägers. Sie berücksichtigen immer auch die jeweils sehr unterschiedliche Sozialstruktur der Einzugsgebiete und Situationen der Familien. Ziel ist es, den Kindern in den Einrichtungen die bestmöglichen Entwicklungschancen zu bieten, damit sie die Kompetenzen entwickeln, die sie für das Leben in der Gesellschaft brauchen. Das Raumprogramm bietet daher einen Rahmen für vielfältige gruppen- und themenbezogene Angebote. Es trägt den allgemeinen Anforderungen an Kindertageseinrichtungen Rechnung und ermöglicht eine hohe Flexibilität. Daher sind die Gruppenbereiche sowie die Gesamtfläche so zu gestalten, dass sie für alle Altersgruppen ausreichend Raum zur Verfügung stellen und zukünftig, bei sich verändernden Bedarfen, flexibel genutzt werden können (z.B. nach 3 bis 5 Jahren wird eine U3 Gruppe als Ü3 Gruppe genutzt, weil sich der Bedarf im Einzugsgebiet der Kindertageseinrichtung verändert hat). Ebenso ist eine an den heutigen Aufgaben orientierte inhaltliche Funktionalität von Räumen zu ermöglichen, die sich z.B. in Räumen für Kinder, Eltern und Personal, herrichten lässt. Die Erfüllung des Förderungsauftrages in Kindertageseinrichtungen (§ 22, 22a, SGB VIII) kann nur in einer qualitativ hochwertigen Tagesbetreuung gewährleistet werden. Besondere Anforderungen ergeben sich für Kinder unter drei Jahren, denn in den ersten drei Lebensjahren finden entscheidende Prägungen statt, die sich auf das weitere Leben der Kinder auswirken. Gebäude- und Raumqualität sind daran zu messen, insbesondere bedarf es einer altersangemessenen Differenzierung. - Eingewöhnungsphase: Elementar für einen guten Start in der Kindertageseinrichtung ist eine gelingende Eingewöhnungsphase der Kinder. Diese zieht sich in der Regel über mehrere Wochen hin und beinhaltet verschiedene Phasen der Elternpräsenz in der Kindertageseinrichtung. Der tägliche Austausch im Dialog zwischen Eltern und Erziehern des Kindes über Beobachtungen und Wahrnehmungen des Kindes erhalten in dieser Phase einen besonderen Stellenwert und bedürfen nicht nur Zeit sondern auch einen besonderen Rahmen (Raum). - Bewegungsförderung: Bewegung ist in den ersten Lebensjahren der zentrale Bildungsmotor und ist Grundlage für die geistige, soziale und persönliche Entwicklung. Mit Hilfe der Bewegung eignet sich das Kind die Umgebung an und erschließt sich Zusammenhänge, Autonomie, Individualität und Persönlichkeit entfalten sich positiv, wenn das Kind die Möglichkeit erhält, in einem anregungsreichen und geschützten Rahmen seinen eigenen Impulsen zu folgen. - Ruhen: Kinder folgen ihrem eigenen Rhythmus. Deshalb ist ein gesonderter Raum erforderlich, der die Möglichkeit bietet diesem individuellen Ruhebedürfnis der Kinder Rechnung zu tragen. - Pflegen: Beziehungsvolle Pflege von Kleinstkindern ist viel mehr als nur körperliche Versorgung. Sie ist Kommunikation, Aufbau von Beziehung, Sinnesentwicklung und Sinnespflege des Kindes etc. Deshalb ist der Wickelbereich so gestaltet, dass eine ungestörte Pflegesituation entstehen kann und gleichzeitig der Blickkontakt zwischen Erzieherinnen und Erziehern und der Gruppe möglich ist. B. Alternativen Keine C. LÖSUNG Es ist kommunaler Auftrag im Sinne des Rechtsanspruches die bestmögliche Bildung aller Kinder von früher Kindheit an zu ermöglichen. Um Förderung zu erfahren braucht ein Kind eine Umgebung in der Kindertageseinrichtung, die die Förderungstrias Erziehung, Bildung, Betreuung unterstützt. Die gesellschaftlichen Bedingungen unter denen Kinder aufwachsen, ändern sich ständig. Die Möglichkeiten für Kinder sich draußen frei zu bewegen sind eingeschränkt oder oft gar nicht mehr vorhanden. Die Familien sind kleiner geworden, der Betreuungsbedarf nimmt zu, die Verunsicherung von Eltern in Erziehungsfragen steigt. Viele Kinder verbringen den überwiegenden Teil ihrer Zeit und mehr Lebensjahre als früher in Einrichtungen. Kindertageseinrichtungen sind somit der Lebensraum von Kindern. Dem Raumangebot und der Raumgestaltung kommt deshalb ein hoher Stellenwert zu. Gut geplante Räume und entsprechende Materialien können diese Ziele optimal fördern und unterstützen. Das Raumangebot der Frankfurter Kitas berücksichtigt insbesondere folgende Punkte: - Umsetzung des gesetzlichen Auftrages (SGB VIII §22), - Ziel der Stadt Frankfurt am Main zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf, - veränderte gesellschaftliche Bedingungen von Kindern und ihren Familien, - Bedarf von Frankfurter Familien nach Ganztagsbetreuung, - gemeinsame Betreuung von behinderten und nicht behinderten Kindern, - Bedarf von Familien am Ort der Kita Kontakte zu knüpfen sowie Unterstützung und Beratung zu erfahren, - Flexibilität des Raumprogrammes (Wechsel von U3 Gruppe zu Ü3 Gruppe zu Schulkinderbetreuung), - wirtschaftliche Situation der Stadt Frankfurt am Main. Bezogen auf einzelne Räume ergeben sich daraus folgende Veränderungen zum bestehenden Raumprogramm (M 246, § 6356 vom 09.07.2009): 1. Gruppenbereiche (70 m2, vormals 75 m2): Ein Gruppenbereich umfasst den Gruppenraum und einen Differenzierungsraum. Um dem individuellen Schlafbedürfnis von Kindern unter drei Jahren Rechnung tragen zu können, wird der Gruppenbereich von 70 m2 im Krippenbereich in der Regel in drei Räume unterteilt: Gruppenraum, Differenzierungsraum und Schlafraum. Ansonsten erfolgt eine Aufteilung in Gruppenraum und Differenzierungsraum. Neben den gemeinsamen Angeboten in der Gesamtgruppe bieten die Differenzierungsräume die Voraussetzung dafür, eine anregende Umgebung zu schaffen für geeignete Bildungsangebote z.B. Kreativität, Rollenspiel, Entspannung, geschlechtsspezifische Angebote, Experimentieren/Forschen, Musik, Medien, Psychomotorik, Lesen/Schreiben, Hausaufgaben. 2. Weitere pädagogische Räume 2.1 Integrations- und Elternraum (25 m2, vormals 45 m2): In allen Kindertageseinrichtungen können Kinder mit und ohne Behinderungen gemeinsam betreut werden (Rahmenvereinbarungen Integration). Ggf. erhalten diese Kinder ihrer Behinderungsart entsprechend eine intensive Förderung. Zur Durchführung von Förderangeboten für Kinder mit Behinderungen ist ein Raum erforderlich, der eine vom allgemeinen Betrieb ungestörte Situation ermöglicht. Sowohl im Rahmen der Einbindung der Eltern in den Entwicklungs- und Bildungsprozess ihres Kindes als auch in der erziehungspartnerschaftlichen Gestaltung der Zusammenarbeit zwischen Eltern und Kita, sind kontinuierliche Kontakte in Form von verabredeten, geplanten Elterngesprächen, Entwicklungsgesprächen und Beratungsgesprächen in störungsfreier Atmosphäre von hoher Bedeutung. Auch die Möglichkeit Kontakte der Eltern untereinander zu fördern und Formen der Elternmitwirkung (Mitbestimmung der Erziehungsberechtigten, Elternbeiratsarbeit, Elternstammtisch, Elternnachmittage, etc.) zu entwickeln benötigen einen Raum in einer Einrichtung. Besonders in Zeiten der Eingewöhnung und der Übergänge hat das Unterstützungsangebot der Einrichtung für die Eltern einen besonderen Stellenwert, zum Beispiel als Rückzugsraum für Eltern während der Eingewöhnung. Ein Elternraum bietet eine Vielfalt an Nutzungsmöglichkeiten für Anforderungen, die sich aus der Zusammenarbeit zwischen Eltern und Teams ergeben. Da beide Anforderungen nicht während der gesamten Öffnungszeit bestehen ist hier unter Berücksichtigung des wirtschaftlichen Aspekts eine zeitlich versetzte Doppelnutzung dieses Raumes sinnvoll und vorgesehen. 2.2 Raum für Pädagogisches Material (15 m2, vormals 16 m2) 3. Ergänzende Nutzfläche (Die nachfolgenden Flächen stellen eine Neudefinition im Sinne des Abs.2.des.Beschlusses dar) 3.1 Sanitär (Sanitärbereich Kinder: 11,5 m2 pro Gruppe, Behinderten WC mit Dusche: 7 m2, Personaltoilette: 4,5 m2 pro Geschoss): Für jeweils zwei Gruppen steht ein Sanitärbereich zur Verfügung. Neben den Sanitäranlagen für Kinder aller Altersstufen und für die Erwachsenen (geschlechtergetrennt), ist ein Behinderten-WC und eine Dusche notwendig. Die Hygienevorschriften sind entsprechend den gesetzlichen Vorgaben und Empfehlungen einzuhalten. Dabei müssen für den Wickeltisch ausreichend Platz sein und Ablagen für die persönlichen Pflegeutensilien und Kleidungsstücke der Kinder vorgesehen sein. In der Ausstattung wird eine Aufsteighilfe für den Wickeltisch und ein Waschbecken in unmittelbarer Nähe benötigt. Eine Blickbeziehung zur Gruppe ist erforderlich. 4. Nebenflächen (Die nachfolgenden Flächen stellen eine Neudefinition im Sinne des Abs.2.des.Beschlusses dar) 4.1 Raum für Kinderwagen, Buggys, etc. (4,8 m2 pro Gruppe): Die Betreuung von Kindern ab 1 Jahr führt dazu, dass für den Weg von und zur Kindertageseinrichtung, aber auch bei Ausflügen Kinderwagen, Buggys und Bollerwagen benötigt werden. Diese "Fahrzeuge" müssen während der Öffnungszeiten griffbereit und geschützt in einem gesonderten Raum untergebracht werden. Der Raum muss nicht wärmegedämmt sein. 4.2 Garderobenzonen (4,8 m2 pro Gruppe): Die Garderobenzonen sind im Flurbereich in den Nähe der jeweiligen Gruppenbereichen anzuordnen. Hierbei ist zu beachten, dass die Vorschriften des Vorbeugenden Brandschutzes gewährleistet sind. 4.3 Technikflächen (max. 6 % der Nutzfläche): Die Technikflächen beinhalten notwendigen Flächen, welche für die Technische Gebäudeausstattung (Heizung, Lüftung, etc.) benötigt werden. 4.4 Verkehrsflächen (29% + 6% +3% der Nutzfläche): Die Verkehrsflächen, welche in prozentualer Abhängigkeit zur Nutzfläche stehen, umfassen alle Bereiche der Verkehrsfläche gemäß DIN 277 (VF a, VF b und VF c). Sie werden auf einen Höchstwert von 35% ± 3% der Nutzfläche festgelegt. Hierbei liegt den Verkehrsflächen a ein Richtwert von 29% ± 3% und der Verkehrsfläche b+c von 6% zu Grunde. Diese schließen alle innenliegenden Flur- und Treppenhausbereiche sowie ggf. außenliegende Fluchtbalkone und Fluchttreppen genehmigungskonform mit ein. D. KOSTEN Das hier vorgelegte veränderte Raumprogramm führt in der Umsetzung zu einer Kostenminderung. Exemplarisch errechnet sich für eine 6-gruppige Einrichtung ein Einsparvolumen durch die Reduzierung der Nutzfläche von ~ 133.200 € brutto (nach BKI für Standort Frankfurt). Die Einsparungen durch die neuen Festlegungen für Verkehrsflächen auf 35% der Nutzfläche, Garderobenzonen, Technikflächen, Sanitärbereich und Kinderwagenstellplätze können nicht mit verifizierten Zahlen hinterlegt werden. Die Kosten werden für die Anmeldung in das Investitionsprogramm berechnet sowie mit den jeweiligen Bau- und Finanzierungsvorlagen zur Genehmigung eingereicht. Anzahl Gruppen * 4 Gruppen 5 Gruppen) 6 Gruppen Anzahl m2 Anzahl m2 Anzahl m2 Nutzfläche (NF) m2 669 771,5 909 Nutzfläche Pädagogik (NF1) m2 546 626 741 Neu Gruppenbereiche 70 280 350 420 Variante 1 Gruppenraum 50 2 100 3 150 4 200 Differenzierungsraum 20 2 40 3 60 4 80 Variante 2 Gruppenraum 35 2 70 2 70 2 70 Schlafraum 15 2 30 2 30 2 30 Differenzierungsraum 20 2 40 2 40 2 40 Weitere pädagogische Räume m2 160 160 195 Neu Integrations-/ Elternraum 25 1 25 1 25 1 25 Raum für Pädagogisches Material 15 2 30 2 30 3 45 Werkraum 25 1 25 1 25 1 25 Mehrzweckraum 60 1 60 1 60 1 80 Turngeräte- u. Stuhllager 20 1 20 1 20 1 20 Allgemeiner Bereich m2 106 116 126 Büro 20 1 20 1 20 1 20 Personal-/ Besprechungsraum 30 1 30 1 40 1 50 Küche incl. Vorratsraum 35 1 35 1 35 1 35 Hauswirtschaftsraum 6 1 6 1 6 1 6 Putzraum (pro Etage) 5 2 10 2 10 2 10 Umkleideraum 5 1 5 1 5 1 5 Ergänzende Nutzfläche (NF2) m2 123 145,5 168 Neu Sanitärbereich Kinder** 11,5 4 46 5 57,5 6 69 Behinderten WC mit Dusche 7 1 7 1 7 1 7 Personaltoilette 4,5 2 9 2 9 2 9 Außenlager (Nicht im Gebäude) 9 2 18 2 18 2 18 Garderobenzonen 6 4 24 5 30 6 36 Abstellflächen Kinderwagen*** - 1 19 1 24 1 29 Technik- & Verkehrsfläche (TF & VF) m2 274,3 316,3 372,7 Neu TF - Technikfläche (max. 6% der NF) max. 40,1 max. 46,3 max. 54,5 VF - Verkehrsfläche (max. 35% der NF) max. 234,2 max. 270,0 max. 318,2 * Bei KITAs, welche weniger als 4 bzw. mehr als 6 Gruppen umfassen, sind alle o.g. Flächenangaben jeweils analog zu den o.g. zu interpolieren. ** Jeweils ein Sanitärbereich für zwei Gruppenbereiche *** Nicht wärmegedämmter Raum Anmerkung: Die Angaben sind als Maximalwerte zu verstehen. Weitere zusätzliche Räume sind nicht möglich. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 19.12.2008, M 246 Vortrag des Magistrats vom 15.01.2016, M 16 Vortrag des Magistrats vom 03.06.2016, M 121 Vortrag des Magistrats vom 20.10.2023, M 182 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Bildung und Integration Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Zuständige sonstige Gremien: Jugendhilfeausschuss KAV Versandpaket: 25.09.2013 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 08.10.2013, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage M 170 wird abgelehnt. 13. Sitzung der KAV am 28.10.2013, TO I, TOP 6 Beschluss: Der Vorlage M 170 wird zugestimmt. 24. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Integration am 04.11.2013, TO I, TOP 12 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 170 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD und RÖMER gegen FDP (= Ablehnung) und FREIE WÄHLER (= Annahme im Rahmen des Revisionsberichtes); Piraten (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung: LINKE. (= Votum im Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau) 24. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 04.11.2013, TO I, TOP 11 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 170 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD und RÖMER gegen LINKE. (= Annahme mit der Maßgabe, dass der Magistrat beauftragt wird, weitere Einsparmöglichkeiten zu suchen) sowie FDP (= Ablehnung) und FREIE WÄHLER (= Annahme im Rahmen des Revisionsberichtes); Piraten (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) 25. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 12.11.2013, TO I, TOP 20 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 170 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD und Piraten gegen LINKE. (= Annahme mit der Maßgabe, dass der Magistrat weitere Einsparmöglichkeiten sucht), FDP (= Ablehnung) sowie FREIE WÄHLER und RÖMER (= Annahme im Rahmen des Revisionsberichts) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) NPD (= Enthaltung) 26. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 14.11.2013, TO I, TOP 6 Beschluss: 1. Der Vorlage M 170 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Fischer, Burkhardt, Dr. Gärtner, von Wangenheim, Sylvia Weber und auf der Heide sowie von Bürgermeister Cunitz und Stadträtin Sorge dienen zur Kenntnis. Abstimmung: zu 1.: CDU, GRÜNE, SPD und Piraten gegen LINKE. (= Annahme mit der Maßgabe, dass der Magistrat weitere Einsparmöglichkeiten sucht), FDP und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) sowie FREIE WÄHLER und RÖMER (= Annahme im Rahmen des Revisionsberichts); NPD (= Enthaltung) Beschlussausfertigung(en): § 3871, 26. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 14.11.2013 Aktenzeichen: 40 4