Ergänzung des gültigen Standard-Raumprogramms für Kindertageseinrichtungen vom 09.07.2009 zur Senkung der Baukosten
Vorlagentyp: M
Inhalt
S A C H S T A N D :
Vortrag des Magistrats vom 20.09.2013, M
170 Betreff:
Ergänzung des gültigen Standard-Raumprogramms für Kindertageseinrichtungen
vom 09.07.2009 zur Senkung der Baukosten Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 09.07.2009, §
6356 (M 246) 1. Den folgenden Änderungen und Ergänzungen zum
Standard-Raumprogramm von Tageseinrichtungen für Kinder von 0-10 Jahren
(Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 09.07.2009, § 6356 (M 246)) wird
zugestimmt. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der
Magistrat (Dezernat IV als Bauherr) das bestehende Standard-Raumprogramm an
folgenden Punkten, mit dem Ziel Vorgaben zum kostensparenden Bauen umzusetzen,
überarbeitet, ergänzt sowie neu definiert hat: - Reduktion der Gruppenbereiche um jeweils 5 m2 (von
vormals 75 m2 auf 70 m2), -
Zusammenführung von Eltern- und Integrationsraum (Reduktion um 20 m2), - Verringerung der Abstellflächen für
Material um jeweils 1 m2 (von vormals 16 m2 auf 15 m2), - Neudefinition der Sanitärbereiche für Kinder und
Erwachsene (Zusammenfassung von jeweils einem Sanitärbereich für zwei
Gruppenbereiche), -
Neudefinition der Garderobenflächen, - Neudefinition der Abstellflächen für Kinderwagen
(Bei den Abstellflächen für Kinderwagen ist auf eine aufwändige Gebäudedämmung
zu verzichten), - prozentuale
Neudefinition der Verkehrsflächen: 29% VF a + 6% VF b+c + 3% der
Nutzfläche (diese Vorgabe umfasst alle Bereiche der Verkehrsfläche gemäß der
DIN 277 - VF a, VF b und VF c), - prozentuale Neudefinition der Technikflächen: 6 %
der Nutzfläche.
Es dient weiter zur Kenntnis, dass
als weitere Einsparungsmaßnahme, unabhängig vom Standardraumprogramm, die
Raumhöhen der Gruppenräume auf maximal 2,75 m begrenzt werden. Die in der nachfolgenden Tabelle angegebenen Flächen
dienen als maximale Vorgabe. Aufgrund begründeter äußerer Einflüsse (z.B.
Grundstückszuschnitt, baurechtliche Vorgaben, etc.) ist jedoch eine Abweichung
um +/- 3% erlaubt (Flexibilitätsklausel). Dadurch wird die durchschnittliche
Grundfläche der in der Stadt Frankfurt am Main in den letzten Jahren gebauten
Kindertageseinrichtungen relevant reduziert und die Baukosten gemindert ohne
die Funktionalität zu beeinträchtigen und ohne entscheidende Auswirkungen auf
die pädagogische Qualität. 3. Der Magistrat wird
beauftragt, die Neubaumaßnahmen unter Beachtung des ergänzten
Standard-Raumprogramms umzusetzen. Für Kindertageseinrichtungen in Planung sind
die Flächenvorgaben des neu beschlossenen Standard-Raumprogramms ebenfalls
anzuwenden. Für Kindertageseinrichtungen im Bestand stellt das
Standard-Raumprogramm einen Orientierungsrahmen dar, in dem Um- und
Erweiterungsbauten sich bewegen sollen, soweit die Grundstücksverhältnisse und
die Wirtschaftlichkeit der damit verbundenen Bestandsanpassung sowie die
finanziellen Ressourcen dies ermöglichen. Begründung: A. ZIELSETZUNG Ausgehend von dem Ziel Vorgaben zum kostensparenden
Bauen umzusetzen, hat das Dezernat IV als Bauherr das bestehende
Standard-Raumprogramm überarbeitet, ergänzt sowie neu definiert. Dadurch wird
die durchschnittliche Grundfläche der in der Stadt Frankfurt am Main in den
letzten Jahren gebauten Kindertageseinrichtungen relevant reduziert und, ohne
die Funktionalität zu beeinträchtigen und entscheidende Auswirkungen auf die
pädagogische Qualität, die Baukosten gemindert. 1. Gesetzlicher Auftrag Der Auftrag der Kindertageseinrichtung ergibt sich
aus dem SGB VIII insbesondere, § 22,22 a, § 24, 24a. In und durch Kindertageseinrichtungen wird
- die Entwicklung des Kindes zu
einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit gefördert ,
- die Erziehung und Bildung
in der Familie unterstützt und ergänzt , - den Eltern geholfen, Erwerbstätigkeit und
Kindererziehung besser miteinander zu vereinbaren. Der Förderungsauftrag umfasst Erziehung, Bildung und
Betreuung des Kindes und bezieht sich auf die soziale, emotionale, körperliche
und geistige Entwicklung des Kindes. Er schließt die Vermittlung orientierender
Werte und Regeln ein. Die Förderung soll sich am Alter und Entwicklungsstand,
den sprachlichen und sonstigen Fähigkeiten, der Lebenssituation sowie den
Interessen und Bedürfnissen des einzelnen Kindes orientieren und seine
ethnische Herkunft berücksichtigen. (§ 22 SGB VIII) Seit 1996 besteht bereits für Kinder ab dem
vollendeten 3. Lebensjahr bis zum Schuleintritt ein Rechtsanspruch auf den
Besuch einer Kindertageseinrichtung (SGB VIII § 24). Ab dem 1. August 2013
besteht auch für Kinder vom vollendeten ersten bis zum vollendeten dritten
Lebensjahr Anspruch auf frühkindliche Förderung in einer Tageseinrichtung oder
in Kindertagespflege. Die Träger der öffentlichen Jugendhilfe haben darauf
hinzuwirken, dass ein bedarfsgerechtes Angebot an Ganztagsplätzen zur Verfügung
steht. (§ 24 Abs.1 SGB VIII) Aus diesen geänderten gesetzlichen Rahmenbedingungen
ergibt sich für die Stadt Frankfurt am Main die Notwendigkeit weitere
Betreuungsplätze zu errichten: Zum einen zur strukturellen Verbesserung der sozialen
Infrastruktur in Gebieten mit einer Unterversorgung an Betreuungsplätzen
(insbesondere für Kinder im Alter von unter drei Jahren) und zum anderen zur
wohnortnahen Versorgung mit Betreuungsplätzen in neu entstehenden Wohngebieten.
Die Schaffung weiterer
Plätze ist sowohl im Rahmen des "Sofortprogramms Kindertageseinrichtungen",
also durch Anmietung von bereits vorhandenen Flächen, als auch durch Neubauten,
erforderlich. Um dem gesetzlichen Auftrag zur
Schaffung eines bedarfsgerechten Angebotes an Ganztagsplätzen nachzukommen und
die Vereinbarkeit von Familie und Beruf in Frankfurt am Main sicherzustellen,
wurden die ganztägigen Plätze in den letzten Jahren deutlich erweitert. 85
% der Kinder werden im Umfang von 35 - 47,5 Stunden/ Woche
betreut. Die gestiegenen
Anforderungen und Erwartungen an die Kindertageseinrichtungen sowie die
veränderten Aufgabenstellungen (s. auch Hessische Bildungs- und Erziehungsplan)
sowohl in der pädagogische Arbeit mit den Kindern als auch in der
Zusammenarbeit mit Familien und weiteren Bildungsinstitutionen, insbesondere
den Schulen, finden ihren Niederschlag in einem differenzierten und passenden
Raumprogramm. Der Betrieb der Neubauten wird in
einem festgelegten und bewährten Ausschreibungsverfahren durch den
Jugendhilfeausschuss an Träger der freien Jugendhilfe vergeben.
Grundsätzlich sind die Neubauten so konzipiert, dass sie für alle Altersgruppen
genutzt werden und jeweils an die regionale Bedarfsentwicklung angepasst werden
können. Um auch bei wechselnden Bedarfen der Familien ein entsprechendes
Raumangebot vorhalten zu können, werden die Gruppenbereiche in ihrer
Grundfläche einheitlich groß gestaltet. 2. Pädagogische Begründung Die pädagogischen Konzepte der Einrichtungen
orientieren sich am gesetzlichen Auftrag und Vorgaben sowie am pädagogischen
Rahmenkonzept des jeweiligen Trägers. Sie berücksichtigen immer auch die
jeweils sehr unterschiedliche Sozialstruktur der Einzugsgebiete und Situationen
der Familien. Ziel ist es, den Kindern in den Einrichtungen die bestmöglichen
Entwicklungschancen zu bieten, damit sie die Kompetenzen entwickeln, die sie
für das Leben in der Gesellschaft brauchen. Das Raumprogramm bietet daher einen Rahmen für
vielfältige gruppen- und themenbezogene Angebote. Es trägt den allgemeinen
Anforderungen an Kindertageseinrichtungen Rechnung und ermöglicht eine hohe
Flexibilität. Daher sind die Gruppenbereiche sowie die Gesamtfläche so zu
gestalten, dass sie für alle Altersgruppen ausreichend Raum zur Verfügung
stellen und zukünftig, bei sich verändernden Bedarfen, flexibel genutzt
werden können (z.B. nach 3 bis 5 Jahren wird eine U3 Gruppe als Ü3 Gruppe
genutzt, weil sich der Bedarf im Einzugsgebiet der Kindertageseinrichtung
verändert hat). Ebenso ist eine an den heutigen Aufgaben orientierte
inhaltliche Funktionalität von Räumen zu ermöglichen, die sich z.B. in Räumen
für Kinder, Eltern und Personal, herrichten lässt. Die Erfüllung des Förderungsauftrages in
Kindertageseinrichtungen (§ 22, 22a, SGB VIII) kann nur in einer qualitativ
hochwertigen Tagesbetreuung gewährleistet werden. Besondere Anforderungen
ergeben sich für Kinder unter drei Jahren, denn in den ersten drei Lebensjahren
finden entscheidende Prägungen statt, die sich auf das weitere Leben der Kinder
auswirken. Gebäude- und Raumqualität sind daran zu messen, insbesondere bedarf
es einer altersangemessenen Differenzierung. - Eingewöhnungsphase: Elementar für einen guten Start
in der Kindertageseinrichtung ist eine gelingende Eingewöhnungsphase der
Kinder. Diese zieht sich in der Regel über mehrere Wochen hin und beinhaltet
verschiedene Phasen der Elternpräsenz in der Kindertageseinrichtung. Der
tägliche Austausch im Dialog zwischen Eltern und Erziehern des Kindes über
Beobachtungen und Wahrnehmungen des Kindes erhalten in dieser Phase einen
besonderen Stellenwert und bedürfen nicht nur Zeit sondern auch einen
besonderen Rahmen (Raum). -
Bewegungsförderung: Bewegung ist in den ersten Lebensjahren der zentrale
Bildungsmotor und ist Grundlage für die geistige, soziale und persönliche
Entwicklung. Mit Hilfe der Bewegung eignet sich das Kind die Umgebung an und
erschließt sich Zusammenhänge, Autonomie, Individualität und Persönlichkeit
entfalten sich positiv, wenn das Kind die Möglichkeit erhält, in einem
anregungsreichen und geschützten Rahmen seinen eigenen Impulsen zu folgen.
- Ruhen: Kinder folgen ihrem
eigenen Rhythmus. Deshalb ist ein gesonderter Raum erforderlich, der die
Möglichkeit bietet diesem individuellen Ruhebedürfnis der Kinder Rechnung zu
tragen. - Pflegen:
Beziehungsvolle Pflege von Kleinstkindern ist viel mehr als nur körperliche
Versorgung. Sie ist Kommunikation, Aufbau von Beziehung, Sinnesentwicklung und
Sinnespflege des Kindes etc. Deshalb ist der Wickelbereich so gestaltet, dass
eine ungestörte Pflegesituation entstehen kann und gleichzeitig der
Blickkontakt zwischen Erzieherinnen und Erziehern und der Gruppe möglich
ist. B. Alternativen Keine C. LÖSUNG Es ist kommunaler Auftrag im Sinne des
Rechtsanspruches die bestmögliche Bildung aller Kinder von früher Kindheit an
zu ermöglichen. Um Förderung zu erfahren braucht ein Kind eine Umgebung in der
Kindertageseinrichtung, die die Förderungstrias Erziehung, Bildung, Betreuung
unterstützt. Die gesellschaftlichen Bedingungen unter denen Kinder aufwachsen,
ändern sich ständig. Die Möglichkeiten für Kinder sich draußen frei zu bewegen
sind eingeschränkt oder oft gar nicht mehr vorhanden. Die Familien sind kleiner
geworden, der Betreuungsbedarf nimmt zu, die Verunsicherung von Eltern in
Erziehungsfragen steigt. Viele Kinder verbringen den überwiegenden Teil ihrer
Zeit und mehr Lebensjahre als früher in Einrichtungen. Kindertageseinrichtungen
sind somit der Lebensraum von Kindern. Dem Raumangebot und der Raumgestaltung
kommt deshalb ein hoher Stellenwert zu. Gut geplante Räume und entsprechende
Materialien können diese Ziele optimal fördern und unterstützen. Das Raumangebot der Frankfurter Kitas berücksichtigt
insbesondere folgende Punkte: - Umsetzung des gesetzlichen Auftrages (SGB VIII
§22), - Ziel der Stadt
Frankfurt am Main zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf, - veränderte gesellschaftliche
Bedingungen von Kindern und ihren Familien, - Bedarf von Frankfurter Familien nach
Ganztagsbetreuung, -
gemeinsame Betreuung von behinderten und nicht behinderten Kindern, - Bedarf von Familien am Ort der Kita
Kontakte zu knüpfen sowie Unterstützung und Beratung zu erfahren, - Flexibilität des Raumprogrammes
(Wechsel von U3 Gruppe zu Ü3 Gruppe zu Schulkinderbetreuung), - wirtschaftliche Situation der Stadt
Frankfurt am Main.
Bezogen auf einzelne Räume ergeben sich daraus
folgende Veränderungen zum bestehenden Raumprogramm (M 246, § 6356 vom
09.07.2009): 1. Gruppenbereiche (70 m2, vormals 75 m2): Ein Gruppenbereich umfasst den Gruppenraum und einen
Differenzierungsraum. Um dem individuellen Schlafbedürfnis von Kindern unter
drei Jahren Rechnung tragen zu können, wird der Gruppenbereich von 70 m2 im
Krippenbereich in der Regel in drei Räume unterteilt: Gruppenraum,
Differenzierungsraum und Schlafraum. Ansonsten erfolgt eine Aufteilung in
Gruppenraum und Differenzierungsraum. Neben den gemeinsamen Angeboten in der
Gesamtgruppe bieten die Differenzierungsräume die Voraussetzung dafür, eine
anregende Umgebung zu schaffen für geeignete Bildungsangebote z.B. Kreativität,
Rollenspiel, Entspannung, geschlechtsspezifische Angebote,
Experimentieren/Forschen, Musik, Medien, Psychomotorik, Lesen/Schreiben,
Hausaufgaben. 2. Weitere pädagogische Räume 2.1 Integrations- und Elternraum (25 m2, vormals 45
m2): In allen
Kindertageseinrichtungen können Kinder mit und ohne Behinderungen gemeinsam
betreut werden (Rahmenvereinbarungen Integration). Ggf. erhalten diese Kinder
ihrer Behinderungsart entsprechend eine intensive Förderung. Zur Durchführung
von Förderangeboten für Kinder mit Behinderungen ist ein Raum erforderlich, der
eine vom allgemeinen Betrieb ungestörte Situation ermöglicht. Sowohl im Rahmen der Einbindung der
Eltern in den Entwicklungs- und Bildungsprozess ihres Kindes als auch in der
erziehungspartnerschaftlichen Gestaltung der Zusammenarbeit zwischen Eltern und
Kita, sind kontinuierliche Kontakte in Form von verabredeten, geplanten
Elterngesprächen, Entwicklungsgesprächen und Beratungsgesprächen in
störungsfreier Atmosphäre von hoher Bedeutung. Auch die Möglichkeit Kontakte der Eltern
untereinander zu fördern und Formen der Elternmitwirkung (Mitbestimmung der
Erziehungsberechtigten, Elternbeiratsarbeit, Elternstammtisch,
Elternnachmittage, etc.) zu entwickeln benötigen einen Raum in einer
Einrichtung. Besonders in
Zeiten der Eingewöhnung und der Übergänge hat das Unterstützungsangebot der
Einrichtung für die Eltern einen besonderen Stellenwert, zum Beispiel als
Rückzugsraum für Eltern während der Eingewöhnung. Ein Elternraum bietet eine
Vielfalt an Nutzungsmöglichkeiten für Anforderungen, die sich aus der
Zusammenarbeit zwischen Eltern und Teams ergeben. Da beide Anforderungen nicht während der gesamten
Öffnungszeit bestehen ist hier unter Berücksichtigung des wirtschaftlichen
Aspekts eine zeitlich versetzte Doppelnutzung dieses Raumes sinnvoll und
vorgesehen. 2.2 Raum für Pädagogisches Material
(15 m2, vormals 16 m2) 3. Ergänzende Nutzfläche (Die nachfolgenden Flächen
stellen eine Neudefinition im Sinne des
Abs.2.des.Beschlusses dar) 3.1 Sanitär (Sanitärbereich Kinder: 11,5 m2 pro
Gruppe, Behinderten WC mit Dusche: 7 m2, Personaltoilette: 4,5 m2
pro Geschoss): Für jeweils
zwei Gruppen steht ein Sanitärbereich zur Verfügung. Neben den Sanitäranlagen für Kinder aller
Altersstufen und für die Erwachsenen (geschlechtergetrennt), ist ein
Behinderten-WC und eine Dusche notwendig. Die Hygienevorschriften sind entsprechend den
gesetzlichen Vorgaben und Empfehlungen einzuhalten. Dabei müssen für den Wickeltisch ausreichend Platz
sein und Ablagen für die persönlichen Pflegeutensilien und Kleidungsstücke der
Kinder vorgesehen sein. In der Ausstattung wird eine Aufsteighilfe für den
Wickeltisch und ein Waschbecken in unmittelbarer Nähe benötigt. Eine
Blickbeziehung zur Gruppe ist erforderlich. 4. Nebenflächen (Die nachfolgenden Flächen stellen
eine Neudefinition im Sinne des
Abs.2.des.Beschlusses dar)
4.1 Raum für Kinderwagen, Buggys, etc. (4,8 m2 pro
Gruppe): Die Betreuung von
Kindern ab 1 Jahr führt dazu, dass für den Weg von und zur
Kindertageseinrichtung, aber auch bei Ausflügen Kinderwagen, Buggys und
Bollerwagen benötigt werden. Diese "Fahrzeuge" müssen während der
Öffnungszeiten griffbereit und geschützt in einem gesonderten Raum
untergebracht werden. Der Raum muss nicht wärmegedämmt sein. 4.2 Garderobenzonen (4,8 m2 pro Gruppe): Die Garderobenzonen sind im
Flurbereich in den Nähe der jeweiligen Gruppenbereichen anzuordnen. Hierbei ist
zu beachten, dass die Vorschriften des Vorbeugenden Brandschutzes gewährleistet
sind. 4.3 Technikflächen (max. 6 % der
Nutzfläche): Die
Technikflächen beinhalten notwendigen Flächen, welche für die Technische
Gebäudeausstattung (Heizung, Lüftung, etc.) benötigt werden. 4.4 Verkehrsflächen (29% + 6% +3% der
Nutzfläche): Die
Verkehrsflächen, welche in prozentualer Abhängigkeit zur Nutzfläche stehen,
umfassen alle Bereiche der Verkehrsfläche gemäß DIN 277 (VF a, VF b und VF c).
Sie werden auf einen Höchstwert von 35% ± 3% der Nutzfläche festgelegt. Hierbei
liegt den Verkehrsflächen a ein Richtwert von 29% ± 3% und der Verkehrsfläche
b+c von 6% zu Grunde. Diese schließen alle innenliegenden Flur- und
Treppenhausbereiche sowie ggf. außenliegende Fluchtbalkone und Fluchttreppen
genehmigungskonform mit ein. D. KOSTEN Das hier vorgelegte veränderte Raumprogramm führt in
der Umsetzung zu einer Kostenminderung. Exemplarisch errechnet sich für eine 6-gruppige
Einrichtung ein Einsparvolumen durch die Reduzierung der Nutzfläche von ~
133.200 € brutto (nach BKI für Standort Frankfurt). Die Einsparungen durch die neuen
Festlegungen für Verkehrsflächen auf 35% der Nutzfläche, Garderobenzonen,
Technikflächen, Sanitärbereich und Kinderwagenstellplätze können nicht mit
verifizierten Zahlen hinterlegt werden. Die Kosten werden für die Anmeldung in das
Investitionsprogramm berechnet sowie mit den jeweiligen Bau- und
Finanzierungsvorlagen zur Genehmigung eingereicht.
Anzahl Gruppen *
4 Gruppen
5 Gruppen)
6 Gruppen
Anzahl
m2
Anzahl
m2
Anzahl
m2
Nutzfläche (NF)
m2
669
771,5
909
Nutzfläche Pädagogik (NF1)
m2
546
626
741
Neu Gruppenbereiche
70
280
350
420 Variante 1 Gruppenraum 50 2 100 3 150 4 200 Differenzierungsraum
20 2 40 3 60 4 80 Variante 2 Gruppenraum 35 2 70 2 70 2 70 Schlafraum 15 2 30 2 30 2 30 Differenzierungsraum
20 2 40 2 40 2 40
Weitere pädagogische Räume
m2
160
160
195
Neu Integrations-/ Elternraum
25 1 25 1 25 1 25 Raum für Pädagogisches
Material 15 2 30 2 30 3 45 Werkraum 25 1 25 1 25 1 25 Mehrzweckraum 60 1 60 1 60 1 80 Turngeräte- u. Stuhllager
20 1 20 1 20 1 20
Allgemeiner Bereich
m2
106
116
126 Büro 20 1 20 1 20 1 20
Personal-/
Besprechungsraum 30 1 30 1 40 1 50 Küche incl. Vorratsraum
35 1 35 1 35 1 35 Hauswirtschaftsraum
6 1 6 1 6 1 6 Putzraum (pro Etage)
5 2 10 2 10 2 10 Umkleideraum 5 1 5 1 5 1 5
Ergänzende Nutzfläche (NF2)
m2
123
145,5
168
Neu Sanitärbereich Kinder** 11,5 4 46 5 57,5 6 69 Behinderten WC mit Dusche
7 1 7 1 7 1 7 Personaltoilette 4,5 2 9 2 9 2 9 Außenlager (Nicht im Gebäude)
9 2 18 2 18 2 18 Garderobenzonen
6 4 24 5 30 6 36 Abstellflächen Kinderwagen***
- 1 19 1 24 1 29
Technik- & Verkehrsfläche (TF
& VF)
m2
274,3
316,3
372,7
Neu TF - Technikfläche (max. 6% der NF) max. 40,1 max. 46,3 max. 54,5 VF - Verkehrsfläche (max. 35% der NF) max. 234,2 max. 270,0 max. 318,2
* Bei KITAs, welche weniger als 4 bzw.
mehr als 6 Gruppen umfassen, sind alle o.g. Flächenangaben jeweils analog zu
den o.g. zu interpolieren. ** Jeweils ein Sanitärbereich für zwei
Gruppenbereiche *** Nicht wärmegedämmter Raum Anmerkung: Die Angaben sind als Maximalwerte zu
verstehen.
Weitere zusätzliche Räume sind nicht möglich.
Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Vortrag des
Magistrats vom 19.12.2008, M 246
Vortrag des
Magistrats vom 15.01.2016, M 16
Vortrag des
Magistrats vom 03.06.2016, M 121
Vortrag des
Magistrats vom 20.10.2023, M 182
Zuständige Ausschüsse:
Haupt- und
Finanzausschuss
Ausschuss für
Bildung und Integration
Ausschuss für
Planung, Bau und Wohnungsbau Zuständige sonstige Gremien:
Jugendhilfeausschuss
KAV
Versandpaket: 25.09.2013 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung
des Jugendhilfeausschusses am 08.10.2013, TO I, TOP 8
Beschluss: Die Vorlage M 170 wird abgelehnt.
13.
Sitzung der KAV am 28.10.2013, TO I, TOP 6
Beschluss: Der Vorlage M 170 wird zugestimmt.
24. Sitzung des
Ausschusses für Bildung und Integration am 04.11.2013, TO I, TOP 12
Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: Der Vorlage M 170 wird in der
vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung:
CDU, GRÜNE, SPD und RÖMER gegen FDP (= Ablehnung)
und FREIE WÄHLER (= Annahme im Rahmen des Revisionsberichtes); Piraten (=
Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung:
LINKE. (= Votum im Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau)
24. Sitzung des
Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 04.11.2013, TO I, TOP
11 Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: Der Vorlage M 170 wird in der
vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung:
CDU, GRÜNE, SPD und RÖMER gegen LINKE. (= Annahme
mit der Maßgabe, dass der Magistrat beauftragt wird, weitere
Einsparmöglichkeiten zu suchen) sowie FDP (= Ablehnung) und FREIE WÄHLER (=
Annahme im Rahmen des Revisionsberichtes); Piraten (= Votum im Haupt- und
Finanzausschuss) 25. Sitzung des
Haupt- und Finanzausschusses am 12.11.2013, TO I, TOP 20
Bericht: TO I
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: Der Vorlage M 170 wird in der
vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung:
CDU, GRÜNE, SPD und Piraten gegen LINKE. (= Annahme
mit der Maßgabe, dass der Magistrat weitere Einsparmöglichkeiten sucht), FDP
(= Ablehnung) sowie FREIE WÄHLER und RÖMER (= Annahme im Rahmen des
Revisionsberichts)
Sonstige
Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) NPD (=
Enthaltung) 26. Sitzung der
Stadtverordnetenversammlung am 14.11.2013, TO I, TOP 6
Beschluss: 1. Der Vorlage M 170 wird in der vorgelegten
Fassung zugestimmt. 2. Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Fischer,
Burkhardt, Dr. Gärtner, von Wangenheim, Sylvia Weber und auf der Heide sowie
von Bürgermeister Cunitz und Stadträtin Sorge dienen zur Kenntnis.
Abstimmung:
zu 1.: CDU, GRÜNE, SPD und Piraten gegen LINKE. (=
Annahme mit der Maßgabe, dass der Magistrat weitere Einsparmöglichkeiten
sucht), FDP und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) sowie FREIE WÄHLER und RÖMER (=
Annahme im Rahmen des Revisionsberichts); NPD (= Enthaltung)
Beschlussausfertigung(en): § 3871, 26. Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung vom 14.11.2013 Aktenzeichen: 40 4