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Frankfurt 2030+: Wachstum nachhaltig gestalten - urbane Qualitäten stärken Integriertes Stadtentwicklungskonzept

Vorlagentyp: M

Inhalt

Vortrag des Magistrats vom 05.08.2019, M 105

Betreff: Frankfurt 2030+: Wachstum nachhaltig gestalten - urbane Qualitäten stärken Integriertes Stadtentwicklungskonzept Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 22.05.2014, § 4542 (M 9) I. Frankfurt verpflichtet sich zu einer sozial- und klimagerechten Stadtentwicklung. II. Das integrierte Stadtentwicklungskonzept Frankfurt 2030+ (s. Anlagen 1) dient als strategischer Orientierungsrahmen und als Handlungskonzept für die mittelfristige Stadtentwicklung. Alle Dienststellen der Stadt Frankfurt am Main sind gehalten, zur Realisierung der darin formulierten Ziele beizutragen und die Handlungsanweisungen zu beachten. Das Konzept ist als städtebauliches Entwicklungskonzept nach § 1 (6) Nr. 11 BauGB bei der Bauleitplanung zu berücksichtigen. III. Der Magistrat wird beauftragt, die im integrierten Stadtentwicklungskonzept Frankfurt 2030+ aufgeführten Leitprojekte und -Initiativen umzusetzen. IV. Der Magistrat wird beauftragt, die Entwicklung der im integrierten Stadtentwicklungskonzept festgelegten Schwerpunkträume der Stadtentwicklung koordiniert und ressortübergreifend vorzubereiten. V. Das integrierte Stadtentwicklungskonzept Frankfurt 2030+ ist der Stellungnahme der Stadt Frankfurt am Main zur Neuaufstellung des Regionalplans Südhessen/ Regionalen Flächennutzungsplans 2020 zugrunde zu legen. Die Vertreter und Vertreterinnen und Delegierten der Stadt Frankfurt am Main in den Gremien des Regionalverbands FrankfurtRheinMain und der Regionalversammlung Südhessen werden aufgefordert, sich für die Realisierung der im integrierten Stadtentwicklungskonzept formulierten Zielvorstellungen einzusetzen. VI. Die Ergebnisse der zweiten Phase des Stadtdialogs (s. Anlage 2) zum integrierten Stadtentwicklungskonzept Frankfurt 2030+ werden zur Kenntnis genommen. Der Magistrat wird beauftragt, den Dialog mit der interessierten Öffentlichkeit zur weiteren räumlichen Stadtentwicklung in einer Veranstaltungsreihe zu verstetigen und auszubauen. VII. Der Fachbeitrag Grün und Freiraum (s. Anlage 3) zum integrierten Stadtentwicklungskonzept Frankfurt 2030+ wird zur Kenntnis genommen. VIII. Der Magistrat berichtet der Stadtverordnetenversammlung in dreijährigem Turnus über den Stand der Umsetzung der Leitprojekte des intergierten Stadtentwicklungskonzeptes sowie über die Realisierung der Zielvorstellungen in den Schwerpunkträumen der Stadtentwicklung. IX. Der Magistrat wird mit dem Aufbau eines Monitorings beauftragt, um fortlaufend wesentliche räumliche Trends und neue Herausforderungen für die Stadtentwicklung von Frankfurt am Main zu beobachten und zu analysieren. Die Ergebnisse des Monitorings sind fachlich zu bewerten und gemeinsam mit daraus gegebenenfalls resultierenden Fortschreibungsnotwendigkeiten des integrierten Stadtentwicklungskonzeptes alle fünf Jahre nach dessen Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vorzulegen (Stadtentwicklungsbericht). Begründung: A. Zielsetzung Die Stadtverordnetenversammlung hat am 22.05.2014 den Magistrat mit Beschluss § 4542 beauftragt, ein integriertes Stadtentwicklungskonzept für Frankfurt am Main am Main zu erarbeiten. Im integrierten Stadtentwicklungskonzept werden Strategien des Magistrats dargelegt, mit denen die Stadt als Wohn- und Wirtschaftsstandort mit hoher Umwelt- und Lebensqualität bis zum Jahr 2030 weiterentwickelt werden soll, um dem zu erwartenden Einwohnerwachstum angemessen zu begegnen. Damit eng verbunden sind Erfordernisse der Weiterentwicklung der sozialen, technischen, verkehrlichen und grünen Infrastruktur. Mit dem integrierten Stadtentwicklungskonzept soll eine mittelfristige Perspektive für die weitere Stadtentwicklung aufgezeigt werden. Die vorgesehenen kurz- und mittelfristigen Maßnahmen werden schrittweise und nicht zwingend zeitgleich umgesetzt. B. Alternativen Die Alternative besteht in einem Verzicht auf ein Stadtentwicklungskonzept und einer nahezu ausschließlich projektorientierten Stadtentwicklung. Bei einem weitgehenden Verzicht auf eine orientierende Rahmensetzung ist ein erhöhter Abstimmungsaufwand in jedem relevanten Projekt zu erwarten. Bei einer ausschließlich einzelfall- und projektbezogene Vorgehensweise besteht zudem die Gefahr, keine nachvollziehbare Perspektive der angestrebten Entwicklungsrichtung der weiteren Stadtentwicklung für Frankfurt am Main aufzeigen zu können. Eine tragfähige Entwicklungsperspektive ist jedoch erforderlich, um öffentliche und private Kräfte zu bündeln, auszurichten und Projekte in einen sinnvollen Gesamtzusammenhang zu stellen. Eine nachhaltige Stadtentwicklung von Frankfurt am Main kann ohne eine räumliche Gesamtperspektive und eine räumliche Entwicklungsstrategie mit ausgewogener Berücksichtigung aller Nachhaltigkeitsdimensionen und einer Abwägung der darin stets enthaltenen Zielkonflikte nicht aktiv angestrebt werden. C. Lösungen Die Stadt Frankfurt am Main am Main wächst, wird gesellschaftlich vielfältiger und vernetzt sich immer stärker mit anderen Städten und Gemeinden in der Region sowie anderen Standorten in Deutschland und der Welt. Der Klimawandel und gewachsene Anforderungen an den nachhaltigen Umgang mit natürlichen Ressourcen erfordern ein koordiniertes Handeln. Sich verändernde Mobilitätsbedürfnisse und ein verändertes Freizeitverhalten haben deutliche Auswirkungen auf den Lebensraum Stadt. Eine gute wirtschaftliche Position der Stadt ist derzeit gegeben - sie muss jedoch im Wettbewerb der Metropolen fortlaufend neu erarbeitet werden, um den Wohlstand der Stadt und Region zu erhalten. Frankfurt am Main nimmt sich diesen exemplarisch skizzierten Herausforderungen an. Mit dem integrierten Stadtentwicklungskonzept liegt ein städtebauliches Entwicklungskonzept vor, das Aussagen und Positionen für besonders relevante Handlungsfelder der mittelfristigen Stadtentwicklung enthält. Im integrierten Stadtentwicklungskonzept wird dabei - wo immer es möglich und sinnvoll ist - ein Raumbezug hergestellt. Im integrierten Stadtentwicklungskonzept werden aber auch nicht-flächenbezogene Handlungsnotwendigkeiten angesprochen, die für die Lebensqualität in der Stadt von Bedeutung sind. Als gesamtstädtischer Orientierungsrahmen deckt das integrierte Stadtentwicklungskonzept nicht jedes für Frankfurt am Main relevante Thema ab, da sonst unnötige Überschneidungen zu vorliegenden Fachplanungen (z.B. Schulentwicklungsplan) und Fachkonzepten (z.B. Klimaanpassungsstrategie) entstehen würden und eine erforderliche Fokussierung nicht möglich wäre. Eine Fortschreibung und Anpassung des integrierten Stadtentwicklungskonzeptes an weitere, neue, im Fokus stehende oder sich abzeichnende Handlungsfelder (z.B. Digitalisierung, Smart City, Klimawandel) wird empfohlen (siehe Beschlusspunkt VIII.). Als Zeithorizont der Zielaussagen und Handlungsanweisungen wird das Jahr 2030 angenommen. Dabei ist nicht die exakte Jahreszahl relevant, sondern eine mittelfristige Ausrichtung auf die kommende Phase der Stadtentwicklung. Das Leitmotiv "Wachstum nachhaltig gestalten - urbane Qualitäten stärken" wird in sechs Zielvorstellungen und Entwicklungsstrategien konkretisiert: (1) "Frankfurt für Alle", (2) "Dynamische Wirtschaftsmetropole", (3) "Mehr Frankfurt", (4) "Umwelt- und klimagerechtes Frankfurt", (5) "Die Region ist die Stadt" sowie (6) "Stadtentwicklung als Gemeinschaftsaufgabe". Diese strategischen Zielvorstellungen greifen derzeit erkannte wesentliche Handlungsfelder und Herausforderungen für die strategische Stadtentwicklung von Frankfurt am Main auf, die i.d.R. nur durch querschnittsorientiertes, kooperatives Handeln verschiedener Dienststellen der Stadt Frankfurt am Main zielführend bearbeitet werden können. Der Aufstellungsprozess des iSTEK setzte sich aus vier Phasen zusammen: (I) Status Quo erfassen, (II) Status Quo integriert betrachten und bewerten, (III) Szenarien entwickeln und (IV) Zukunftsbild, Strategien und Umsetzungsagenda formulieren. In einer ämterübergreifenden Arbeitsgruppe haben unter Federführung des Stadtplanungsamtes das Amt für multikulturelle Angelegenheiten, Amt für Wohnungswesen, das Bürgeramt, Statistik und Wahlen, das Energiereferat, das Grünflächenamt, Jugend- und Sozialamt, das Referat Mobilitäts- und Verkehrsplanung, das Sportamt, Stadtschulamt, Umweltamt sowie die Wirtschaftsförderung Frankfurt GmbH von November 2014 bis November 2017 im Projekt intensiv zusammengewirkt. Mit fachlicher Beratung und Unterstützung der EBP Schweiz AG wurden gemeinsam die nachfolgenden Projektprodukte erarbeitet: der Statusbericht Frankfurt 2030, vier Szenarien der weiteren Siedlungsentwicklung einschließlich einer Prüfung von räumlichen Entwicklungsmöglichkeiten der Stadt sowie eine Arbeitsfassung des integrierten Stadtentwicklungskonzeptes. Der vorliegende Entwurf des integrierten Stadtentwicklungskonzeptes wurde auf dieser Basis nachfolgend vom Dezernat für Planen und Wohnen entwickelt und finalisiert. Begleitend zur Erarbeitung des integrierten Stadtentwicklungskonzepts Frankfurt 2030 wurde ein intensiver Dialog mit der Stadtgesellschaft geführt. Das erste Bürgerforum am 01.07.2016 gab allen Interessierten die Gelegenheit, sich über den aktuellen Stand der Stadtentwicklung und über künftige Herausforderungen zu informieren. An mehreren Dialogtischen konnte mit Mitarbeitern der Stadtverwaltung über die Ergebnisse des Statusberichts diskutiert werden. Gleichzeitig war die Veranstaltung der Auftakt für einen Ideenaufruf. Die Bürgerinnen und Bürger waren einen Monat lang aufgefordert, Ideen zu äußern, wie sich Frankfurt weiter entwickeln soll. Um ein vielfältiges Meinungsbild zu erhalten, gab es zahlreiche Möglichkeiten zur Teilnahme: am Ideenbrunch auf dem Goetheplatz sowie während der Ideentour an 16 verschiedenen Orten im Stadtgebiet wie z.B. an den Wochenmärkten in Höchst und Bornheim oder in der Einkaufsstraße in Rödelheim. Parallel dazu konnten die Ideen auch online mitgeteilt werden. Im Ergebnis konnten rund

  1. 500 Ideen und Anregungen gesammelt werden. Die Auswertung der Ideen ergaben die inhaltlichen Schwerpunkte: Wohnen, das Wohnumfeld, insbesondere die öffentlichen Plätze und die Straßengestaltung sowie Mobilität und Verkehr. Die Sammlung dient der Verwaltung als Wissensspeicher und floss in die weitere Bearbeitung des integrierten Stadtentwicklungskonzepts ein. Unter allen Ideen wurden 45 Preise ausgelost. Der Bürgerdialog wurde im November 2016 fortgesetzt. Vom 22.

  2. bis zum 06.12.2016 standen in vier dezentralen Bürgerforen räumliche Entwicklungsszenarien im Mittelpunkt. Auch hier konnte an mehreren Dialogtischen mit Mitarbeitern der Stadtverwaltung diskutiert und eine Einschätzung über die Auswirkungen der wachsenden Stadt auf die Teilräume in Frankfurt abgegeben werden. Während der Bürgerforen und der sich anschließenden Möglichkeit zur Online-Beteiligung wurden rund 1.000 weitere Beiträge gesammelt. In dieser

  3. Dialogphase lag der Fokus auf Qualitäten und Anforderungen an neue und bestehende Stadtquartiere, soziale Aspekte der Stadtentwicklung und das zukünftige Mobilitätsverhalten. Alle Themen wurden sehr kontrovers diskutiert. Deutlich wurde, dass es für die derzeitigen Herausforderungen keine einfachen Lösungen gibt. Die in dieser Dialogphase deutlich gewordenen Themenschwerpunkte wurden in der Erarbeitung des Entwurfs aufgegriffen und verarbeitet. Begleitend zu den Bürgerforen wurden die jeweiligen Teilergebnisse des integrierten Stadtentwicklungskonzepts in zwei Projektzeitungen zusammenfassend dargestellt und mit weiteren Hintergrundinformationen versehen. Eine Präsentation der Ergebnisse erfolgte ebenso als Ausstellung, die während der Bürgerforen und anschließend im Planungsdezernat zu sehen war. Parallel zur Beteiligung der breiten Öffentlichkeit wurden Fachexperten aus Verwaltung, Wissenschaft und Stadtgesellschaft zu drei Fachdialogen eingeladen. Der fachliche Austausch im Juli und im Dezember 2016 hatte die gleichen inhaltlichen Schwerpunkte wie die Bürgerforen. Der

  4. Fachdialog im März 2017 beschäftigte sich mit den sozialen Aspekten der Stadtentwicklung. Der Aufstellungsprozess des integrierten Stadtentwicklungskonzeptes und der begleitende öffentliche Dialog haben die deutlich gestiegenen Erwartungen an eine thematisch wesentlich umfassendere, integrativ wirkende und strategisch angelegte Stadtentwicklungsplanung deutlich gemacht. In der Projektbearbeitung innerhalb der Stadtverwaltung wurden dabei strukturelle und organisatorische Grenzen - u. a. aufgrund der in Frankfurt am Main vergleichsweise stark fragmentierten räumlichen Planungsfunktionen - deutlich. Die Projekterfahrungen verweisen auf die gestiegene Notwendigkeit, konflikthafte Raumansprüche verschiedener Fachplanungen und Fachkonzepte der Stadtverwaltung unter Bedingungen des Wachstumsdrucks frühzeitig bereits auf gesamtstädtischer Ebene einer ersten regelhaften Koordination und verbindlichen Abwägung zuzuführen. Die hierfür erforderliche weitere räumliche Konkretisierung und Verbindlichkeit kann mit einem Stadtentwicklungskonzept nicht erreicht werden. Hierfür ist letztlich die Umsetzung durch ein geeignetes, eingeübtes und gesetzlich geregeltes Trägerverfahren - die vorbereitende Bauleitplanung nach § 5 BauGB - erforderlich. Diese Aufgabe ist landesrechtlich dem Regionalverband FrankfurtRheinMain übertragen. Die mehrjährigen Erfahrungen mit der Regionalen Flächennutzungsplanung zeigen jedoch, dass dabei die örtlichen Gegebenheiten und Fachplanungsbelange der Großstadt Frankfurt am Main strukturell bedingt nicht oder nur unzureichend aufgenommen werden können. D. Kosten Die durch das integrierte Stadtentwicklungskonzept ausgelösten stadtplanerischen Aufgaben sind über die Planungs- und Personalmittel des Stadtplanungsamtes finanziell gesichert. Soweit aus der Realisierung der durch das integrierte Stadtentwicklungskonzept Frankfurt 2030+ initiierten Leitprojekte und städtebaulichen Planungen Folgekosten für Fachkonzepte und Fachplanungen anderer Dienststellen sowie Investitionen in soziale, technische, verkehrliche oder grüne Infrastruktur resultieren, ist darüber auf Basis gesonderter Vorlagen des Magistrats später zu entscheiden. Anlage 1 (ca. 494 KB) Anlage 2 (ca. 1,5 MB) Anlage 3 (ca. 14,7 MB)Nebenvorlage: Antrag vom 07.11.2019, NR 1021 Anregung vom 12.09.2019, OA 456 Antrag vom 08.09.2019, OF 1117/6

Beratungsverlauf 32 Sitzungen

Sitzung 33
OBR 3
TO II, TOP 29
Zurückgestellt / Beraten
Die Vorlage M 105 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
Zustimmung:
Alle
Sitzung 33
OBR 9
TO I, TOP 34
Angenommen
Die Vorlage M 105 dient zur Kenntnis.
Zustimmung:
CDU SPD Grüne FDP Linke
Ablehnung:
BFF
Sitzung 33
OBR 5
TO I, TOP 74
Angenommen
Der Vorlage M 105 wird zugestimmt.
Zustimmung:
CDU SPD Grüne FDP Linke Fraktionslos
Ablehnung:
BFF
Sitzung 34
OBR 10
TO I, TOP 22
Angenommen
Der Vorlage M 105 wird zugestimmt.
Zustimmung:
SPD Grüne FDP
Ablehnung:
CDU BFF
Enthaltung:
Linke
Sitzung 34
OBR 13
TO I, TOP 10
Angenommen
Der Vorlage M 105 wird zugestimmt.
Zustimmung:
Alle
Sitzung 34
OBR 7
TO I, TOP 26
Angenommen
Der Vorlage M 105 wird zugestimmt.
Zustimmung:
SPD Grüne Farbechte
Ablehnung:
CDU Bff Und Fraktionslos
Enthaltung:
FDP
Sitzung 34
OBR 6
TO I, TOP 30
Angenommen
Auskunftsersuchen V 1408 2019 1. Der Vorlage M 105 wird zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 1117/6 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass das Wort "Pferdeclub" durch das Wort "Reiterverein" ersetzt wird.
Zustimmung:
CDU SPD Fdp Und Fraktionslos
Ablehnung:
Linke Grüne Bff Und Fraktionslos FDP
Sitzung 34
OBR 4
TO II, TOP 1
Angenommen
Der Vorlage M 105 wird zugestimmt.
Zustimmung:
SPD Grüne FDP Bff Und Dffm
Ablehnung:
Linke
Enthaltung:
CDU
Sitzung 33
Ausschusses für Umwelt und Sport
TO I, TOP 15
Angenommen
Der Vorlage M 105 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
Zustimmung:
CDU SPD Grüne FRAKTION BAU Frankfurter
Ablehnung:
BFF
Sitzung 34
OBR 8
TO I, TOP 34
Angenommen
Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Dem Vortrag des Magistrats vom 05.08.2019, M 105, wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass in Anlage 1 auf Seite 42ff der Schwerpunktraum Nr. 1 "Neuer Stadtteil" gestrichen wird.
Zustimmung:
CDU Grüne FDP Freie Wähler
Ablehnung:
SPD Linke BFF
Sitzung 34
OBR 12
TO I, TOP 15
Zurückgestellt / Beraten
a) Die Vorlage M 105 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen.
Zustimmung:
Alle
Sitzung 34
OBR 15
TO I, TOP 11
Angenommen
Der Vorlage M 105 wird unter Hinweis auf OA 458 zugestimmt.
Zustimmung:
CDU SPD Grüne BFF
Ablehnung:
Freie Wähler
Sitzung 33
Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau
TO I, TOP 17
Zurückgestellt / Beraten
nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 105 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 456 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage OA 458 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
Zustimmung:
CDU SPD Grüne AFD Linke FDP BFF FRAKTION
Sitzung 34
OBR 11
TO II, TOP 1
Angenommen
Der Vorlage M 105 wird zugestimmt.
Zustimmung:
SPD CDU Grüne FDP
Ablehnung:
Linke BFF
Sitzung 34
OBR 2
TO I, TOP 33
Zurückgestellt / Beraten
Die Vorlage M 105 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
Zustimmung:
Alle
Sitzung 34
OBR 14
TO I, TOP 17
Angenommen
Der Vorlage M 105 wird zugestimmt.
Zustimmung:
Alle
Sitzung 34
OBR 1
TO I, TOP 77
Angenommen
Der Vorlage M 105 wird zugestimmt.
Zustimmung:
SPD CDU Grüne FDP BFF U.B
Ablehnung:
Linke ÖkoLinX-ARL Die Partei
Sitzung 32
OBR 16
TO I, TOP 15
Angenommen
Der Vorlage M 105 wird zugestimmt.
Zustimmung:
Annahme Bei Enthaltung Bff
Sitzung 33
Ausschusses für Wirtschaft und Frauen
TO I, TOP 10
Zurückgestellt / Beraten
nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 105 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 456 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage OA 458 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
Zustimmung:
CDU SPD Grüne AFD Linke FDP BFF FRAKTION Frankfurter
Sitzung 34
OBR 3
TO I, TOP 21
Zurückgestellt / Beraten
a) Die Vorlage M 105 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen.
Zustimmung:
Alle
Sitzung 34
Haupt- und Finanzausschusses
TO II, TOP 5
Zurückgestellt / Beraten
nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 105 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 456 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage OA 458 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
Zustimmung:
CDU SPD Grüne AFD Linke FDP BFF FRAKTION
Sitzung 35
OBR 12
TO I, TOP 16
Angenommen
Der Vorlage M 105 wird zugestimmt.
Zustimmung:
Alle
Sitzung 34
Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau
TO I, TOP 19
Angenommen
1. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage M 105 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage NR 1003 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 3. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage OA 456 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 4. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage OA 458 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat.
Zustimmung:
CDU SPD Grüne AFD Linke FDP BFF FRAKTION Frankfurter
Sitzung 35
OBR 2
TO I, TOP 11
Angenommen
Der Vorlage M 105 wird zugestimmt.
Zustimmung:
CDU SPD FDP BFF Piraten
Sitzung 34
Ausschusses für Wirtschaft und Frauen
TO I, TOP 15
Zurückgestellt / Beraten
nicht auf TO 1. Die Entscheidung über die Vorlage M 105 wird auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert. 2. Die Entscheidung über die Vorlage NR 1003 wird auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert. 3. Die Entscheidung über die Vorlage OA 456 wird auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert. 4. Die Entscheidung über die Vorlage OA 458 wird auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert.
Zustimmung:
CDU SPD Grüne AFD Linke FDP
Sitzung 35
OBR 3
TO I, TOP 21
Zurückgestellt / Beraten
a) Die Vorlage M 105 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen.
Zustimmung:
Alle
Sitzung 35
Haupt- und Finanzausschusses
TO I, TOP 32
Angenommen
1. Der Vorlage M 105 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Beratung der Vorlage NR 1003 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Vorlage NR 1021 wird abgelehnt. 4. Die Vorlage OA 456 wird abgelehnt. 5. Die Beratung der Vorlage OA 458 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
Zustimmung:
CDU SPD Grüne
Ablehnung:
AFD Linke BFF FDP FRAKTION Frankfurter
Sitzung 37
Stadtverordnetenversammlung
TO I, TOP 5
Angenommen
1. Der Vorlage M 105 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Beratung der Vorlage NR 1003 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Vorlage NR 1021 wird abgelehnt. 4. Die Vorlage OA 456 wird abgelehnt. 5. a) Die Beratung der Vorlage OA 458 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Tafel-Stein, Dr. Kochsiek, Yilmaz, Mund, Baier, Pawlik, Zieran, Stammwitz und Dr. Kößler sowie von Stadtrat Josef dienen zur Kenntnis.
Zustimmung:
CDU SPD Grüne AFD Linke BFF FDP FRAKTION Frankfurter
Sitzung 36
OBR 3
TO I, TOP 13
Zurückgestellt / Beraten
Die Vorlage M 105 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
Zustimmung:
Alle
Sitzung 37
OBR 3
TO I, TOP 25
Zurückgestellt / Beraten
a) Die Vorlage M 105 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen.
Zustimmung:
Alle
Sitzung 38
OBR 3
TO I, TOP 23
Zurückgestellt / Beraten
Die Vorlage M 105 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
Zustimmung:
Alle
Sitzung 39
OBR 3
TO II, TOP 11
Angenommen
Die Vorlage M 105 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.
Zustimmung:
Grüne CDU SPD FDP BFF
Ablehnung:
Linke ÖkoLinX-ARL

Verknüpfte Vorlagen