Frankfurt 2030+: Wachstum nachhaltig gestalten - urbane Qualitäten stärken Integriertes Stadtentwicklungskonzept
Vorlagentyp: M
Inhalt
S A C H S T A N D : Vortrag des
Magistrats vom 05.08.2019, M 105 Betreff: Frankfurt 2030+: Wachstum
nachhaltig gestalten - urbane Qualitäten stärken Integriertes
Stadtentwicklungskonzept Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 22.05.2014, § 4542 (M 9)
I. Frankfurt verpflichtet sich zu einer sozial- und
klimagerechten Stadtentwicklung. II. Das integrierte Stadtentwicklungskonzept
Frankfurt 2030+ (s. Anlagen 1) dient als strategischer Orientierungsrahmen und
als Handlungskonzept für die mittelfristige Stadtentwicklung. Alle
Dienststellen der Stadt Frankfurt am Main sind gehalten, zur Realisierung der
darin formulierten Ziele beizutragen und die Handlungsanweisungen zu beachten.
Das Konzept ist als städtebauliches Entwicklungskonzept nach § 1 (6) Nr. 11
BauGB bei der Bauleitplanung zu berücksichtigen. III. Der Magistrat wird beauftragt, die im
integrierten Stadtentwicklungskonzept Frankfurt 2030+ aufgeführten Leitprojekte
und -Initiativen umzusetzen. IV. Der Magistrat wird beauftragt, die Entwicklung
der im integrierten Stadtentwicklungskonzept festgelegten Schwerpunkträume der
Stadtentwicklung koordiniert und ressortübergreifend vorzubereiten. V. Das integrierte Stadtentwicklungskonzept Frankfurt
2030+ ist der Stellungnahme der Stadt Frankfurt am Main zur Neuaufstellung des
Regionalplans Südhessen/ Regionalen Flächennutzungsplans 2020 zugrunde zu
legen. Die Vertreter und Vertreterinnen und Delegierten der Stadt Frankfurt am
Main in den Gremien des Regionalverbands FrankfurtRheinMain und der
Regionalversammlung Südhessen werden aufgefordert, sich für die Realisierung
der im integrierten Stadtentwicklungskonzept formulierten Zielvorstellungen
einzusetzen. VI. Die Ergebnisse der zweiten Phase
des Stadtdialogs (s. Anlage 2) zum integrierten Stadtentwicklungskonzept
Frankfurt 2030+ werden zur Kenntnis genommen. Der Magistrat wird beauftragt,
den Dialog mit der interessierten Öffentlichkeit zur weiteren räumlichen
Stadtentwicklung in einer Veranstaltungsreihe zu verstetigen und
auszubauen. VII. Der Fachbeitrag Grün und
Freiraum (s. Anlage 3) zum integrierten Stadtentwicklungskonzept Frankfurt
2030+ wird zur Kenntnis genommen. VIII. Der Magistrat berichtet der
Stadtverordnetenversammlung in dreijährigem Turnus über den Stand der Umsetzung
der Leitprojekte des intergierten Stadtentwicklungskonzeptes sowie über die
Realisierung der Zielvorstellungen in den Schwerpunkträumen der
Stadtentwicklung.
IX. Der Magistrat wird mit dem
Aufbau eines Monitorings beauftragt, um fortlaufend wesentliche räumliche
Trends und neue Herausforderungen für die Stadtentwicklung von Frankfurt am
Main zu beobachten und zu analysieren. Die Ergebnisse des Monitorings sind
fachlich zu bewerten und gemeinsam mit daraus gegebenenfalls resultierenden
Fortschreibungsnotwendigkeiten des integrierten Stadtentwicklungskonzeptes alle
fünf Jahre nach dessen Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vorzulegen
(Stadtentwicklungsbericht). Begründung: A. Zielsetzung Die Stadtverordnetenversammlung hat am 22.05.2014 den
Magistrat mit Beschluss § 4542 beauftragt, ein integriertes
Stadtentwicklungskonzept für Frankfurt am Main am Main zu erarbeiten. Im
integrierten Stadtentwicklungskonzept werden Strategien des Magistrats
dargelegt, mit denen die Stadt als Wohn- und Wirtschaftsstandort mit hoher
Umwelt- und Lebensqualität bis zum Jahr 2030 weiterentwickelt werden soll, um
dem zu erwartenden Einwohnerwachstum angemessen zu begegnen. Damit eng
verbunden sind Erfordernisse der Weiterentwicklung der sozialen, technischen,
verkehrlichen und grünen Infrastruktur. Mit dem integrierten
Stadtentwicklungskonzept soll eine mittelfristige Perspektive für die weitere
Stadtentwicklung aufgezeigt werden. Die vorgesehenen kurz- und mittelfristigen
Maßnahmen werden schrittweise und nicht zwingend zeitgleich umgesetzt. B. Alternativen Die Alternative besteht in einem Verzicht auf ein
Stadtentwicklungskonzept und einer nahezu ausschließlich projektorientierten
Stadtentwicklung. Bei einem weitgehenden Verzicht auf eine orientierende
Rahmensetzung ist ein erhöhter Abstimmungsaufwand in jedem relevanten Projekt
zu erwarten. Bei einer ausschließlich einzelfall- und projektbezogene
Vorgehensweise besteht zudem die Gefahr, keine nachvollziehbare Perspektive der
angestrebten Entwicklungsrichtung der weiteren Stadtentwicklung für Frankfurt
am Main aufzeigen zu können. Eine tragfähige Entwicklungsperspektive ist jedoch
erforderlich, um öffentliche und private Kräfte zu bündeln, auszurichten und
Projekte in einen sinnvollen Gesamtzusammenhang zu stellen. Eine nachhaltige Stadtentwicklung von Frankfurt am
Main kann ohne eine räumliche Gesamtperspektive und eine räumliche
Entwicklungsstrategie mit ausgewogener Berücksichtigung aller
Nachhaltigkeitsdimensionen und einer Abwägung der darin stets enthaltenen
Zielkonflikte nicht aktiv angestrebt werden. C. Lösungen Die Stadt Frankfurt am Main am Main wächst, wird
gesellschaftlich vielfältiger und vernetzt sich immer stärker mit anderen
Städten und Gemeinden in der Region sowie anderen Standorten in Deutschland und
der Welt. Der Klimawandel und gewachsene Anforderungen an den nachhaltigen
Umgang mit natürlichen Ressourcen erfordern ein koordiniertes Handeln. Sich
verändernde Mobilitätsbedürfnisse und ein verändertes Freizeitverhalten haben
deutliche Auswirkungen auf den Lebensraum Stadt. Eine gute wirtschaftliche
Position der Stadt ist derzeit gegeben - sie muss jedoch im Wettbewerb der
Metropolen fortlaufend neu erarbeitet werden, um den Wohlstand der Stadt und
Region zu erhalten. Frankfurt am Main nimmt sich diesen exemplarisch
skizzierten Herausforderungen an. Mit dem integrierten Stadtentwicklungskonzept
liegt ein städtebauliches Entwicklungskonzept vor, das Aussagen und Positionen
für besonders relevante Handlungsfelder der mittelfristigen Stadtentwicklung
enthält. Im integrierten Stadtentwicklungskonzept wird dabei - wo immer es
möglich und sinnvoll ist - ein Raumbezug hergestellt. Im integrierten
Stadtentwicklungskonzept werden aber auch nicht-flächenbezogene
Handlungsnotwendigkeiten angesprochen, die für die Lebensqualität in der Stadt
von Bedeutung sind. Als gesamtstädtischer Orientierungsrahmen deckt das
integrierte Stadtentwicklungskonzept nicht jedes für Frankfurt am Main
relevante Thema ab, da sonst unnötige Überschneidungen zu vorliegenden
Fachplanungen (z.B. Schulentwicklungsplan) und Fachkonzepten (z.B.
Klimaanpassungsstrategie) entstehen würden und eine erforderliche Fokussierung
nicht möglich wäre. Eine Fortschreibung und Anpassung des integrierten
Stadtentwicklungskonzeptes an weitere, neue, im Fokus stehende oder sich
abzeichnende Handlungsfelder (z.B. Digitalisierung, Smart City, Klimawandel)
wird empfohlen (siehe Beschlusspunkt VIII.). Als Zeithorizont der Zielaussagen
und Handlungsanweisungen wird das Jahr 2030 angenommen. Dabei ist nicht die
exakte Jahreszahl relevant, sondern eine mittelfristige Ausrichtung auf die
kommende Phase der Stadtentwicklung. Das Leitmotiv "Wachstum nachhaltig gestalten - urbane
Qualitäten stärken" wird in sechs Zielvorstellungen und Entwicklungsstrategien
konkretisiert: (1) "Frankfurt für Alle", (2) "Dynamische Wirtschaftsmetropole",
(3) "Mehr Frankfurt", (4) "Umwelt- und klimagerechtes Frankfurt", (5) "Die
Region ist die Stadt" sowie (6) "Stadtentwicklung als Gemeinschaftsaufgabe".
Diese strategischen Zielvorstellungen greifen derzeit erkannte wesentliche
Handlungsfelder und Herausforderungen für die strategische Stadtentwicklung von
Frankfurt am Main auf, die i.d.R. nur durch querschnittsorientiertes,
kooperatives Handeln verschiedener Dienststellen der Stadt Frankfurt am Main
zielführend bearbeitet werden können. Der Aufstellungsprozess des iSTEK setzte sich aus
vier Phasen zusammen: (I) Status Quo erfassen, (II) Status Quo integriert
betrachten und bewerten, (III) Szenarien entwickeln und (IV) Zukunftsbild,
Strategien und Umsetzungsagenda formulieren. In einer ämterübergreifenden Arbeitsgruppe haben
unter Federführung des Stadtplanungsamtes das Amt für multikulturelle
Angelegenheiten, Amt für Wohnungswesen, das Bürgeramt, Statistik und Wahlen,
das Energiereferat, das Grünflächenamt, Jugend- und Sozialamt, das Referat
Mobilitäts- und Verkehrsplanung, das Sportamt, Stadtschulamt, Umweltamt sowie
die Wirtschaftsförderung Frankfurt GmbH von November 2014 bis November 2017 im
Projekt intensiv zusammengewirkt. Mit fachlicher Beratung und Unterstützung der
EBP Schweiz AG wurden gemeinsam die nachfolgenden Projektprodukte erarbeitet:
der Statusbericht Frankfurt 2030, vier Szenarien der weiteren
Siedlungsentwicklung einschließlich einer Prüfung von räumlichen
Entwicklungsmöglichkeiten der Stadt sowie eine Arbeitsfassung des integrierten
Stadtentwicklungskonzeptes. Der vorliegende Entwurf des integrierten
Stadtentwicklungskonzeptes wurde auf dieser Basis nachfolgend vom Dezernat für
Planen und Wohnen entwickelt und finalisiert. Begleitend zur Erarbeitung des integrierten
Stadtentwicklungskonzepts Frankfurt 2030 wurde ein intensiver Dialog mit der
Stadtgesellschaft geführt. Das erste Bürgerforum am 01.07.2016 gab allen
Interessierten die Gelegenheit, sich über den aktuellen Stand der
Stadtentwicklung und über künftige Herausforderungen zu informieren. An
mehreren Dialogtischen konnte mit Mitarbeitern der Stadtverwaltung über die
Ergebnisse des Statusberichts diskutiert werden. Gleichzeitig war die
Veranstaltung der Auftakt für einen Ideenaufruf. Die Bürgerinnen und Bürger
waren einen Monat lang aufgefordert, Ideen zu äußern, wie sich Frankfurt weiter
entwickeln soll. Um ein vielfältiges Meinungsbild zu erhalten, gab es
zahlreiche Möglichkeiten zur Teilnahme: am Ideenbrunch auf dem Goetheplatz
sowie während der Ideentour an 16 verschiedenen Orten im Stadtgebiet wie z.B.
an den Wochenmärkten in Höchst und Bornheim oder in der Einkaufsstraße in
Rödelheim. Parallel dazu konnten die Ideen auch online mitgeteilt werden. Im
Ergebnis konnten rund 1.500 Ideen und Anregungen gesammelt werden. Die
Auswertung der Ideen ergaben die inhaltlichen Schwerpunkte: Wohnen, das
Wohnumfeld, insbesondere die öffentlichen Plätze und die Straßengestaltung
sowie Mobilität und Verkehr. Die Sammlung dient der Verwaltung als
Wissensspeicher und floss in die weitere Bearbeitung des integrierten
Stadtentwicklungskonzepts ein. Unter allen Ideen wurden 45 Preise
ausgelost. Der Bürgerdialog wurde im November
2016 fortgesetzt. Vom 22.11. bis zum 06.12.2016 standen in vier dezentralen
Bürgerforen räumliche Entwicklungsszenarien im Mittelpunkt. Auch hier konnte an
mehreren Dialogtischen mit Mitarbeitern der Stadtverwaltung diskutiert und eine
Einschätzung über die Auswirkungen der wachsenden Stadt auf die Teilräume in
Frankfurt abgegeben werden. Während der Bürgerforen und der sich anschließenden
Möglichkeit zur Online-Beteiligung wurden rund 1.000 weitere Beiträge
gesammelt. In dieser 2. Dialogphase lag der Fokus auf Qualitäten und
Anforderungen an neue und bestehende Stadtquartiere, soziale Aspekte der
Stadtentwicklung und das zukünftige Mobilitätsverhalten. Alle Themen wurden
sehr kontrovers diskutiert. Deutlich wurde, dass es für die derzeitigen
Herausforderungen keine einfachen Lösungen gibt. Die in dieser Dialogphase
deutlich gewordenen Themenschwerpunkte wurden in der Erarbeitung des Entwurfs
aufgegriffen und verarbeitet. Begleitend zu den Bürgerforen wurden die
jeweiligen Teilergebnisse des integrierten Stadtentwicklungskonzepts in zwei
Projektzeitungen zusammenfassend dargestellt und mit weiteren
Hintergrundinformationen versehen. Eine Präsentation der Ergebnisse erfolgte
ebenso als Ausstellung, die während der Bürgerforen und anschließend im
Planungsdezernat zu sehen war. Parallel zur Beteiligung der breiten Öffentlichkeit
wurden Fachexperten aus Verwaltung, Wissenschaft und Stadtgesellschaft zu drei
Fachdialogen eingeladen. Der fachliche Austausch im Juli und im Dezember 2016
hatte die gleichen inhaltlichen Schwerpunkte wie die Bürgerforen. Der 3.
Fachdialog im März 2017 beschäftigte sich mit den sozialen Aspekten der
Stadtentwicklung.
Der Aufstellungsprozess des
integrierten Stadtentwicklungskonzeptes und der begleitende öffentliche Dialog
haben die deutlich gestiegenen Erwartungen an eine thematisch wesentlich
umfassendere, integrativ wirkende und strategisch angelegte
Stadtentwicklungsplanung deutlich gemacht. In der Projektbearbeitung innerhalb
der Stadtverwaltung wurden dabei strukturelle und organisatorische Grenzen - u.
a. aufgrund der in Frankfurt am Main vergleichsweise stark fragmentierten
räumlichen Planungsfunktionen - deutlich. Die Projekterfahrungen verweisen auf
die gestiegene Notwendigkeit, konflikthafte Raumansprüche verschiedener
Fachplanungen und Fachkonzepte der Stadtverwaltung unter Bedingungen des
Wachstumsdrucks frühzeitig bereits auf gesamtstädtischer Ebene einer ersten
regelhaften Koordination und verbindlichen Abwägung zuzuführen. Die hierfür erforderliche weitere räumliche
Konkretisierung und Verbindlichkeit kann mit einem Stadtentwicklungskonzept
nicht erreicht werden. Hierfür ist letztlich die Umsetzung durch ein
geeignetes, eingeübtes und gesetzlich geregeltes Trägerverfahren - die
vorbereitende Bauleitplanung nach § 5 BauGB - erforderlich. Diese Aufgabe ist
landesrechtlich dem Regionalverband FrankfurtRheinMain übertragen. Die mehrjährigen Erfahrungen mit der
Regionalen Flächennutzungsplanung zeigen jedoch, dass dabei die örtlichen
Gegebenheiten und Fachplanungsbelange der Großstadt Frankfurt am Main
strukturell bedingt nicht oder nur unzureichend aufgenommen werden können.
D. Kosten Die durch das integrierte Stadtentwicklungskonzept
ausgelösten stadtplanerischen Aufgaben sind über die Planungs- und
Personalmittel des Stadtplanungsamtes finanziell gesichert. Soweit aus der Realisierung der durch das integrierte
Stadtentwicklungskonzept Frankfurt 2030+ initiierten Leitprojekte und
städtebaulichen Planungen Folgekosten für Fachkonzepte und Fachplanungen
anderer Dienststellen sowie Investitionen in soziale, technische, verkehrliche
oder grüne Infrastruktur resultieren, ist darüber auf Basis gesonderter
Vorlagen des Magistrats später zu entscheiden. Anlage 1 (ca.
494 KB) Anlage 2 (ca.
1,5 MB) Anlage 3 (ca.
14,7 MB)
Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage:
Antrag vom
07.11.2019, NR 1021
Anregung vom
12.09.2019, OA 456
Antrag vom
08.09.2019, OF
1117/6 dazugehörende Vorlage:
Vortrag des
Magistrats vom 17.01.2014, M 9
Auskunftsersuchen
vom 10.09.2019, V
1408
Anregung vom 13.09.2019, OA 458
Antrag vom
22.10.2019, NR 1003
Vortrag des
Magistrats vom 27.11.2020, M 197
Vortrag des
Magistrats vom 22.01.2021, M 20
Anregung an den
Magistrat vom 05.09.2022, OM 2649
Antrag vom
27.09.2022, OF
352/9
Anregung an den Magistrat vom 13.10.2022, OM 2921
Vortrag des
Magistrats vom 20.10.2023, M 182
Vortrag des Magistrats vom
17.05.2024, M 69
Zuständige Ausschüsse:
Haupt- und
Finanzausschuss
Ausschuss für
Planung, Bau und Wohnungsbau
Ausschuss für
Wirtschaft und Frauen
Ausschuss für
Umwelt und Sport Beratung im Ortsbeirat: 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9,
10, 11, 12, 13, 14, 15, 16 Versandpaket: 14.08.2019 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 3
am 22.08.2019, TO II, TOP 29 Beschluss: Die Vorlage M 105 wird bis zur nächsten
turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung:
Einstimmige Annahme 33. Sitzung des OBR 9
am 22.08.2019, TO I, TOP 34 Beschluss: Die Vorlage M 105 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, FDP und LINKE. gegen BFF (=
Zurückweisung) 33. Sitzung des OBR 5
am 23.08.2019, TO I, TOP 74 Beschluss: Der Vorlage M 105 wird zugestimmt.
Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, FDP, LINKE. und fraktionslos gegen
BFF (= Ablehnung) 34. Sitzung des OBR
10 am 10.09.2019, TO I, TOP 22 Beschluss: Der Vorlage M 105 wird zugestimmt.
Abstimmung:
SPD, GRÜNE und FDP gegen CDU und BFF (= Ablehnung);
LINKE. (= Enthaltung) 34. Sitzung des OBR
13 am 10.09.2019, TO I, TOP 10 Beschluss: Der Vorlage M 105 wird zugestimmt.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 34. Sitzung des OBR 7
am 10.09.2019, TO I, TOP 26 Beschluss: Der Vorlage M 105 wird zugestimmt.
Abstimmung:
SPD, GRÜNE und FARBECHTE gegen CDU, BFF und
fraktionslos (= Ablehnung); FDP (= Enthaltung) 34. Sitzung des OBR 6
am 10.09.2019, TO I, TOP 30 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1408 2019
1. Der Vorlage
M 105 wird zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 1117/6 wird mit der Maßgabe
beschlossen, dass das Wort "Pferdeclub" durch das Wort
"Reiterverein" ersetzt wird. Abstimmung:
zu 1. CDU, SPD, FDP und fraktionslos gegen LINKE. und BFF
(= Ablehnung) bei Enthaltung GRÜNE zu 2. SPD, GRÜNE, LINKE., BFF und fraktionslos gegen CDU
und FDP (= Ablehnung) 34. Sitzung des OBR 4
am 10.09.2019, TO II, TOP 1 Beschluss: Der Vorlage M 105 wird zugestimmt.
Abstimmung:
SPD, GRÜNE, FDP, BFF und dFfm gegen LINKE. (=
Ablehnung); CDU (= Enthaltung) 33. Sitzung des
Ausschusses für Umwelt und Sport am 12.09.2019, TO I, TOP 15
Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: Der Vorlage M 105 wird in der
vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE und FRAKTION; LINKE. (= Votum im
Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau) und FDP (= Votum im Haupt- und
Finanzausschuss)
Sonstige
Voten/Protokollerklärung: BFF (= Ablehnung) FRANKFURTER (=
Annahme) 34. Sitzung des OBR 8
am 12.09.2019, TO I, TOP 34 Beschluss: Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: Dem Vortrag des Magistrats vom 05.08.2019, M 105, wird mit
der Maßgabe zugestimmt, dass in Anlage 1 auf Seite 42ff der Schwerpunktraum
Nr. 1 "Neuer Stadtteil" gestrichen wird.
Abstimmung:
CDU, GRÜNE, FDP, und FREIE WÄHLER gegen SPD
(= vorgelegte Fassung); LINKE. und BFF (= Ablehnung)
34. Sitzung des OBR
12 am 13.09.2019, TO I, TOP 15 Beschluss: a) Die Vorlage M 105 wird bis zur nächsten
turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung
wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 34. Sitzung des OBR
15 am 13.09.2019, TO I, TOP 11 Beschluss: Der Vorlage M 105 wird unter Hinweis auf OA 458
zugestimmt. Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE und BFF gegen FREIE WÄHLER (=
Ablehnung) 33. Sitzung des
Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 16.09.2019, TO I, TOP
17 Beschluss: nicht auf TO
1. Die Beratung
der Vorlage M 105 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
2. Die Beratung
der Vorlage OA 456 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung
zurückgestellt.
3. Die Beratung der Vorlage OA 458 wird bis zur
nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung:
zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION
zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION
zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION
34. Sitzung des
OBR 11 am 16.09.2019, TO II, TOP 1
Beschluss: Der Vorlage M 105 wird zugestimmt.
Abstimmung:
SPD, CDU, GRÜNE und FDP gegen LINKE. und BFF (=
Ablehnung) 34. Sitzung des OBR 2
am 16.09.2019, TO I, TOP 33 Beschluss: Die Vorlage M 105 wird bis zur nächsten
turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung:
Einstimmige Annahme 34. Sitzung des OBR
14 am 16.09.2019, TO I, TOP 17 Beschluss: Der Vorlage M 105 wird zugestimmt.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 34. Sitzung des OBR 1
am 17.09.2019, TO I, TOP 77 Beschluss: Der Vorlage M 105 wird zugestimmt.
Abstimmung:
SPD, CDU, GRÜNE, FDP, BFF und U.B. gegen
LINKE., ÖkoLinX-ARL und Die PARTEI (= Ablehnung)
32. Sitzung des OBR
16 am 17.09.2019, TO I, TOP 15 Beschluss: Der Vorlage M 105 wird zugestimmt.
Abstimmung:
Annahme bei Enthaltung BFF
33. Sitzung des
Ausschusses für Wirtschaft und Frauen am 17.09.2019, TO I, TOP 10
Beschluss: nicht auf TO
1. Die Beratung
der Vorlage M 105 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
2. Die Beratung
der Vorlage OA 456 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung
zurückgestellt.
3. Die Beratung der Vorlage OA 458 wird bis zur
nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung:
zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION
und FRANKFURTER
zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION
und FRANKFURTER
zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION
und FRANKFURTER 34. Sitzung des OBR 3
am 19.09.2019, TO I, TOP 21 Beschluss: a) Die Vorlage M 105 wird bis zur nächsten
turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung
wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 34. Sitzung des
Haupt- und Finanzausschusses am 24.09.2019, TO II, TOP 5
Beschluss: nicht auf TO
1. Die Beratung
der Vorlage M 105 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
2. Die Beratung
der Vorlage OA 456 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung
zurückgestellt.
3. Die Beratung der Vorlage OA 458 wird bis zur
nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung:
zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION
zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION
zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION
35. Sitzung des
OBR 12 am 25.10.2019, TO I, TOP 16
Beschluss: Der Vorlage M 105 wird zugestimmt.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 34. Sitzung des
Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 28.10.2019, TO I, TOP
19 Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: 1. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für
Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage M 105 auf den Haupt-
und Finanzausschuss delegiert hat. 2. Es dient zur
Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung
der Vorlage NR 1003 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat.
3. Es dient zur
Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung
der Vorlage OA 456 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat.
4. Es dient zur
Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung
der Vorlage OA 458 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat.
Abstimmung:
zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION
und FRANKFURTER
zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION
und FRANKFURTER
zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION
und FRANKFURTER
zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION
und FRANKFURTER 35. Sitzung des OBR 2
am 28.10.2019, TO I, TOP 11 Beschluss: Der Vorlage M 105 wird zugestimmt.
Abstimmung:
CDU, SPD, FDP, BFF und Piraten gegen LINKE. (=
Ablehnung) bei Enthaltung GRÜNE 34. Sitzung des
Ausschusses für Wirtschaft und Frauen am 29.10.2019, TO I, TOP 15
Beschluss: nicht auf TO
1. Die
Entscheidung über die Vorlage M 105 wird auf den Haupt- und Finanzausschuss
delegiert. 2. Die Entscheidung über die Vorlage NR 1003 wird auf
den Haupt- und Finanzausschuss delegiert. 3. Die
Entscheidung über die Vorlage OA 456 wird auf den Haupt- und Finanzausschuss
delegiert. 4. Die Entscheidung über die Vorlage OA 458 wird auf
den Haupt- und Finanzausschuss delegiert. Abstimmung:
zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE. und FDP
zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE. und FDP
zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE. und FDP
zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE. und FDP
35. Sitzung des OBR 3
am 31.10.2019, TO I, TOP 21 Beschluss: a) Die Vorlage M 105 wird bis zur nächsten
turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung
wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 35. Sitzung des
Haupt- und Finanzausschusses am 05.11.2019, TO I, TOP 32
Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: 1. Der Vorlage M 105 wird in der vorgelegten Fassung
zugestimmt. 2. Die Beratung der Vorlage NR 1003 wird bis zur
nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Vorlage
NR 1021 wird abgelehnt. 4. Die Vorlage OA 456 wird abgelehnt.
5. Die Beratung
der Vorlage OA 458 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung
zurückgestellt.
Abstimmung:
zu 1. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD (= Annahme im Rahmen
NR 1021), LINKE. und BFF (= Ablehnung), FDP und FRAKTION (= Annahme im Rahmen
NR 1003) sowie FRANKFURTER (= Annahme im Rahmen NR 1003, OA 456 und OA 458)
zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION
und FRANKFURTER
zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION
gegen AfD (= Annahme); FRANKFURTER (= Enthaltung)
zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION
gegen AfD und FRANKFURTER (= Annahme) zu 5. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION
und FRANKFURTER
Sonstige
Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ARL (M 105 und OA 456 =
Ablehnung) 37. Sitzung der
Stadtverordnetenversammlung am 07.11.2019, TO I, TOP 5
Beschluss: 1. Der Vorlage
M 105 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
2. Die Beratung
der Vorlage NR 1003 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung
zurückgestellt.
3. Die Vorlage NR 1021 wird abgelehnt.
4. Die Vorlage
OA 456 wird abgelehnt. 5. a) Die Beratung der Vorlage OA 458 wird bis zur
nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Wortmeldungen der
Stadtverordneten Tafel-Stein, Dr. Kochsiek, Yilmaz, Mund, Baier, Pawlik,
Zieran, Stammwitz und Dr. Kößler sowie von Stadtrat Josef dienen zur
Kenntnis. Abstimmung:
zu 1. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD (= Annahme im Rahmen
NR 1021), LINKE. und BFF (= Ablehnung), FDP und FRAKTION (= Annahme im Rahmen
NR 1003) sowie FRANKFURTER (= Annahme im Rahmen NR 1003, OA 456 und OA 458)
zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION
und FRANKFURTER
zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION
gegen AfD (= Annahme); FRANKFURTER (= Enthaltung)
zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION
gegen AfD und FRANKFURTER (= Annahme) zu 5. zu a) CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF,
FRAKTION und FRANKFURTER 36. Sitzung des OBR 3
am 05.12.2019, TO I, TOP 13 Beschluss: Die Vorlage M 105 wird bis zur nächsten
turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung:
Einstimmige Annahme 37. Sitzung des OBR 3
am 23.01.2020, TO I, TOP 25 Beschluss: a) Die Vorlage M 105 wird bis zur nächsten
turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung
wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 38. Sitzung des OBR 3
am 20.02.2020, TO I, TOP 23 Beschluss: Die Vorlage M 105 wird bis zur nächsten
turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung:
Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 3
am 28.05.2020, TO II, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage M 105 wird in der vorgelegten Fassung
beschlossen. Abstimmung:
GRÜNE, CDU, SPD, FDP und BFF gegen LINKE. und
ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 4793, 37. Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung vom 07.11.2019 Aktenzeichen: 61 0