Taktisches Feuerwehrkonzept 2020
Vorlagentyp: M
Inhalt
S A C H S T A N D :
Vortrag des Magistrats vom 18.12.2009, M
254 Betreff:
Taktisches Feuerwehrkonzept 2020 Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 13.12.2007,
§ 3134 (M 219) 1. Es dient zur Kenntnis, dass die Umsetzung des
Taktischen Feuerwehrkonzeptes 2020 (Staffelkonzept) im geplanten Zeitrahmen
liegt. Die bisher in Betrieb genommenen Standorte in Enkheim (Bereichswache 11)
und Gateway Gardens (Bereichswache 30, noch als Provisorium) zeigen bereits,
dass die einsatztaktische Neuausrichtung eine deutliche Verbesserung für den
Brandschutz der Stadt gebracht hat und auch weiterhin bringen wird. 2. Die Änderungen gegenüber der 1. Fortschreibung (M
219), insbesondere die Verwendung der Mittel aus dem Konjunkturprogramm des
Bundes in Höhe von 8 Mio. EUR, werden beschlossen. Der Magistrat wird beauftragt, das aktualisierte
Konzept unter Berücksichtigung der haushaltsrechtlichen Rahmenbedingungen
schnellstmöglich weiter umzusetzen. 3. Die als Anlage 1 beigefügte Fortschreibung der
Wirtschaftlichkeitsberechnung dient zur Kenntnis; durch die Umsetzung
ökologischer Standards und durch die in den letzten Jahren zu verzeichnenden
deutlichen Preissteigerungen im Baugewerbe ist auch bei Einrechnung der Mittel
aus dem Konjunkturprogramm des Bundes und der zu erwartenden zusätzlichen
Energieeinsparung eine gegenüber der ersten Fortschreibung zusätzliche
Belastung des Hoheitshaushaltes von jährlich rund 17.000,-- EUR zu erwarten,
die durch Umschichtungen im Budget des Dezernates V - Branddirektion -
sichergestellt werden. 4. Dem aktualisierten Raumprogramm (Anlage 2) für die
Staffelstandorte wird zugestimmt. 5. Es dient zur Kenntnis, dass der mit der mit
Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 13.12.2007, § 3134 (M 219),
beschlossene Bedarfs- und Entwicklungsplan für die Feuerwehr Frankfurt, der auf
der Struktur des einsatztaktischen Konzeptes basiert, sich durch diesen
Beschluss nicht verändert. 6. Die Realisierung der mit dem Konzept verbundenen
Baumaßnahmen steht auch weiterhin unter dem Vorbehalt der jeweiligen
haushaltsrechtlichen Ermächtigungen und bedarf gesonderter Bau- und
Finanzierungsvorlagen. 7. Der als Anlage 3 beigefügte Bericht zur
Entwicklung der einzelnen Maßnahmen dient zur Kenntnis. Begründung: Einleitung Mit den Beschlüssen der Stadtverordnetenversammlung §
7563 vom 15.07.2004 (M 116) und § 3134 vom 13.12.2007 (M 219, 1.
Fortschreibung) wurde die Grundlage für eine völlige Neuausrichtung der
Einsatztaktik der Feuerwehr Frankfurt gelegt. Bis auf die Grundstücke für den Neubau der
Bereichswache (BW) 21 und für den endgültigen Standort der BW 30 ist die
Standortsuche für die neu zu bauenden beziehungsweise zu verlegenden Wachen
abgeschlossen. Während sich für den Ersatzstandort für die BW 21 in der
Nordweststadt eine Lösung auf einem Grundstück in unmittelbarer Nähe der
Römerstadtschule abzeichnet, ist der endgültige Standort der BW 30 im Süden
Frankfurts noch immer nicht abschließend geklärt. Derzeit wird von der Gateway
Gardens Grundstücksgesellschaft (G3) versucht, westlich des geplanten Geländes
Gateway Gardens eine entsprechende Fläche bereitzustellen. Für den Ersatzbau der Bereichswache Nieder-Eschbach
soll im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplanes Bonames-Ost ein
entsprechendes, einsatztaktisch sehr günstig gelegenes Grundstück
bereitgestellt werden. Zusammenfassend kann festgestellt werden, dass sich
die Grundstückssuche zum Teil sehr schwierig gestaltet hat. In einigen Fällen
musste auf einsatztaktisch zwar sehr gut geeignete, aber nicht erschlossene
Grundstücke zurückgegriffen werden. Beispielhaft sei hier das Gelände für die
BW 20 genannt, das von dem Amt für Straßen- und Verkehrswesen zu einem sehr
günstigen Preis gekauft werden konnte. Die Bedingung des Verkäufers, nur das
gesamte Areal im Autobahnohr an der Westerbachstraße zu verkaufen und die nicht
vorhandene Erschließung haben diesen Vorteil vollständig aufgezehrt. Trotzdem
stellt der Kauf des Geländes insgesamt einen deutlichen Gewinn für die
Umsetzung des Feuerwehrtaktischen Konzeptes 2020 dar, da durch die Größe und
Lage des Geländes eine Verlagerung der schweren technischen Hilfeleistung von
ihrem jetzigen Standort an der Bereichsleitungswache (BLW) in Nied an diesen
Standort möglich wurde. Damit wiederum können Komponenten der BLW 2 in der
Heinrichstraße in die BLW 3 in Nied verlagert werden, was letztendlich
ermöglicht, den Standort in der Heinrichstraße auf Dauer zu erhalten; der
Erwerb eines Ersatzstandortes für die BLW 2 in oder in der Nähe des
Europaviertels konnte aus einsatztaktischer und wirtschaftlicher Sicht nicht
realisiert werden und wurde endgültig verworfen. Das Standardraumprogramm wird nach Inbetriebnahme der
ersten neuen Wachstandorte und den danach gewonnenen Erfahrungen geringfügig
modifiziert, ohne dass es hierdurch zu einer größeren Flächenausweitung kommt.
Lediglich für die Aufstellung von Waschmaschinen und Wäschetrocknern, die
bisher in den Haustechnikräumen untergebracht wurden, ist ein kleiner Raum
zusätzlich vorgesehen, weil sich die feuchte Abluft der Geräte negativ auf die
elektronischen Steuerungen der Haustechnik auswirkt. Da das bisher gültige Raumprogramm als Standard für
eine eingeschossige Wache verstanden wurde, soll mit der Fortschreibung
klargestellt werden, dass bei mehrgeschossiger Bauweise, die je nach
Grundstückszuschnitt notwendig werden kann, Toiletten und Putzmittelräume unter
Umständen geschossweise auszuweisen sind. Zur Umsetzung der ökologischen
Standards werden insgesamt größere Technikräume in Abhängigkeit von der
eingesetzten Technik benötigt. Ab dem Bau der BW 41 am Niederräder Ufer werden die
in der Stadt gültigen ökologischen Standards umgesetzt. Allerdings wurde
festgestellt, dass einige andere zwingend beim Bau von Feuerwachen zu
beachtende Vorschriften nicht mit den Richtlinien für ökologisches Bauen
vereinbar sind. Dies gilt zum Beispiel für die Luftaustauschraten in Toiletten
und Duschräumen, die nach den einschlägigen Vorschriften höher sein müssen, als
dies beim Passivhausstandard üblich ist. Insgesamt werden die Bauvorhaben für die BLW 3 in
Nied, die BLW 2 in der Heinrichstraße - vorbehaltlich der Bereitstellung
entsprechender Mittel im Hoheitshaushalt - sowie die BW 10, Bonames, BW 20,
Rödelheim, BW 21, voraussichtlich Römerstadt, BW 30, voraussichtlich auf oder
in der Nähe von Gateway Gardens und BW 41, Schwanheim, nach den Richtlinien für
ökologisches Bauen umgesetzt. Die BW 31 in Höchst/Zeilsheim wird im Standard
EnEV-30 ausgeführt, weil die Planung dieser Wache zum Zeitpunkt der
Beschlussfassung, höhere ökologische Standards umzusetzen, bereits
abgeschlossen war.
Durch die Umsetzung der
ökologischen Standards, dem Einbau von Fotovoltaikanlagen, der konsequenten
Versorgung mit Notstromaggregaten und der seit der letzten Fortschreibung in
2007 zu verzeichnenden deutlichen Steigerung der Baupreise verteuern sich die
Maßnahmen entsprechend. Der größte Anteil der zusätzlich benötigten Mittel
kann durch die Bereitstellung von Mitteln des Konjunkturprogramms des Bundes in
Höhe von 8 Mio. EUR für den Bau der BW 20 und BW 31 aufgefangen werden. Zudem
wird davon ausgegangen, dass die Kosten der ökologischen Maßnahmen durch
Energieeinsparungen zu etwa 75 % und die Kosten der geplanten Solarstromanlagen
durch die Einspeisevergütung refinanziert werden. Nach der Eiskatastrophe im Münsterland wurden
Aggregate für die Notstromversorgung als Standard für Feuer- und Rettungswachen
definiert. Die Kosten hierfür werden aus den im Hoheitshaushalt für
Betriebsgeräte zur Verfügung stehenden Mitteln finanziert; sie stehen nicht im
kausalen Zusammenhang mit der Umsetzung des Taktischen Feuerwehrkonzeptes 2020
und werden daher in der Wirtschaftlichkeitsberechnung neutralisiert. Die Kosten der Rettungswachen werden den jeweiligen
Nutzern in Rechnung gestellt, die diese dann im Rahmen der Budgetverhandlungen
mit den Kassen refinanzieren können. Wegen des Neubaus der Honsellbrücke soll das
Feuerlöschboot verlegt werden. Ursprünglich war geplant, die Station in einem
der Brückenpfeiler unterzubringen. Diese Variante hätte zusätzliche Kosten von
2,4 Mio. EUR für den Brückenbau verursacht. Durch die Verlagerung des
Feuerlöschbootes und des Rettungsschnellbootes an den für ihren Einsatzzweck
ebenfalls sehr günstigen Standort BW 41 in Niederrad entstehen lediglich Kosten
von etwa 1 Mio. EUR, die als Nebenkosten aus der Sanierung Honsellbrücke
getragen werden.
Die vorstehenden Änderungen und
Entwicklungen gaben Anlass, die Wirtschaftlichkeitsberechnung zu überarbeiten
und den Grundsatzbeschluss M 116 aus 2004 nach M 219 aus 2007 (1.
Fortschreibung) zum zweiten Mal fortzuschreiben. Dabei wurden entsprechend des
Verhandlungsstandes mit den Kostenträgern auch die auf die Rettungswachen
entfallenden anteiligen Grundstückskosten als refinanzierbarer Anteil
zugeordnet. Damit die Vergleichbarkeit gewährleistet bleibt, wurden auch die
Ursprungsberechnung aus dem Jahr 2004 sowie deren Fortschreibung aus 2007 auf
diese Systematik umgestellt, was insofern zu geringen Abweichungen der
seinerzeit berechneten Werte führt. Die als Anlage 1 beigefügte überarbeitete
Wirtschaftlichkeitsberechnung zeigt gegenüber dem Grundsatzbeschluss die
nachstehenden wesentlichen Abweichungen: - Die Investitionskosten sind von 29 Mio. EUR auf
46,1 Mio. EUR gestiegen. Davon entfallen rund 6,3 Mio. EUR auf die Realisierung
ökologischer Standards und den Einbau von Fotovoltaikanlagen, die durch
Energieeinsparungen (zu 75 %) bzw. Vergütung für Stromeinspeisung (zu 100 %)
refinanziert werden können. Für die Maßnahmen, zu denen noch keine
Kostenschätzungen vorliegen, wurden die aktuellen Vergabe- bzw.
Ausschreibungsergebnisse des Standortes BW 41 zugrunde gelegt und mit
entsprechenden Preissteigerungsraten hochgerechnet. - Durch die Ausweisung zusätzlicher Rettungsmittel im
Bereichsplan 2009 steigt die Anzahl der Rettungsmittel und damit der
Flächenbedarf bei den Rettungswachen. - Die weiteren Kostensteigerungen sind im
Wesentlichen den gestiegenen Baupreisen geschuldet. Weder wurden die Standards
verändert noch wurde das Raumprogramm signifikant verändert. Die Gegenfinanzierung der Kostensteigerung erfolgt
durch die nachstehenden Maßnahmen: - Auf der Erlösseite wurden die Mittel aus dem
Konjunkturprogramm in Höhe von 8 Mio. EUR eingestellt. - Hinzu kommt der finanzielle Vorteil, den die Stadt
aus der Verlagerung der Feuerlöschbootstation an den Standort Niederräder Ufer
ziehen kann. - Für die Kosten
der ökologischen Standards wurden - bewusst kaufmännisch konservativ -
lediglich 75 % als Refinanzierung durch Energieeinsparungen angesetzt. Im Falle
einer vollständigen Refinanzierung würde sich die Belastung des städtischen
Haushaltes gegenüber dem ersten Fortschreibungsbeschluss um ca. 70.000,-- EUR
reduzieren. - Die Kosten der
Fotovoltaikanlagen werden aus den Erlösen der Stromeinspeisung
refinanziert. - Die in der
Gesamtsumme enthaltenen Kosten für den Bau des in die BLW 3 integrierten
Feuerwehrhauses der FF Nied und der Desinfektionsanlage, die Umbau- und
Sanierungskosten für das Feuerwehrhaus der FF Enkheim und die Kosten für die
Verlegung der Feuerlöschbootstation, insgesamt ca. 2,6 Mio. EUR, stehen nicht
in kausalem Zusammenhang mit der Umsetzung des taktischen Feuerwehrkonzeptes
2020; sie werden aus an anderen Stellen veranschlagten Mitteln finanziert und
sind daher für die Wirtschaftlichkeitsberechnung irrelevant. - Die Mieten der derzeit genutzten
Standorte im Nordwestzentrum und in der Schwälmer Straße wurden dem aktuellen
Stand angepasst. Bis zum Mietende in 2015 sind weitere Steigerungen zu
erwarten. Die gegenüber der bisherigen
Berechnung zusätzlich benötigten Mittel zur Gesamtfinanzierung der baulichen
Maßnahmen des Taktischen Feuerwehrkonzeptes 2020 werden durch Umschichtungen im
Budget der Branddirektion aufgebracht. Nach wie vor positiv zu bewerten ist die Umsetzung
und der Betrieb der Baumaßnahmen durch die BKRZ GmbH & Co. KG. Durch die
größere Flexibilität der Gesellschaft am Markt konnten bei den bisherigen
Ausschreibungen durchweg sehr gute Ergebnisse erzielt werden. Alle bisher
gebauten Objekte für die Berufsfeuerwehr werden konsequent durch eine
Kostenmiete in Höhe des Wertverlustes (3% / Jahr) und der entstehenden
Fehlbetragszinsen aus dem Budget der Branddirektion refinanziert. Damit werden
am Ende der Nutzungsperiode in der Gesellschaft genügend Mittel vorhanden sein,
um in die Gebäudesubstanz reinvestieren zu können, ohne dass der
Hoheitshaushalt zusätzlich belastet wird. Durch dieses zukunftsweisende Modell
wird der Bereich des Brandschutzes unabhängig von der Zuweisung von
Finanzmitteln künftiger Investitionsprogramme, ohne dass die
Entscheidungshoheit des Parlaments im Einzelfall hierdurch eingeschränkt wird,
da jeweils Bau- und Finanzierungsvorlagen vorgelegt werden. Weitere Einzelheiten zur Umsetzung des Taktischen
Feuerwehrkonzeptes 2020 können dem als Anlage 3 beigefügten Bericht entnommen
werden. A. Zielsetzung Weiterhin konsequente Umsetzung des Staffelkonzeptes
und der beschlossenen einsatztaktischen neuen Ausrichtung. B. Alternativen Wahlmöglichkeiten bestehen allenfalls in der Art und
Weise, wie den gesetzlichen Anforderungen genügt wird. Auf die Ausführungen im Grundsatzbeschluss aus dem
Jahr 2004 (M 116) wird insofern verwiesen. C. Lösung Die bereits begonnene Umsetzung des Taktischen
Feuerwehrkonzeptes 2020 wird unter Berücksichtigung der in dieser Vorlage
dargelegten erforderlichen Anpassungen und Aktualisierungen fortgeführt.
Der Standort der Bereichsleitungswache 2 in der
Heinrichstraße kann durch Verschiebung von verschiedenen Komponenten auf andere
Wachstandorte erhalten werden. Eine Grundsanierung oder ein Neubau des
Standortes der Bereichsleitungswache 2 wird bis zur haushaltsrechtlichen
Beordnung auch weiterhin zurückgestellt. D. Finanzierung a) Investitionskosten Zur Entwicklung der Investitionskosten wird auf die
als Anlage beigefügte Fortschreibung der Wirtschaftlichkeitsberechnung
verwiesen. Die Refinanzierung der nicht durch
Verkaufserlöse, Drittmittel oder Mieteinsparungen angemieteter Objekte
gedeckten Investitionsmittel erfolgt durch Umschichtungen im Budget der
Branddirektion.
b) Personalkosten Durch diese Fortschreibung des Grundsatzbeschlusses
entstehen keine zusätzlichen Personalkosten. c) Sachkosten Die Aussagen des Grundsatzbeschlusses gelten
unverändert weiter. Durch die Fortschreibung ist nicht mit einer Erhöhung der
Sachkosten zu rechnen. Es wird im Gegenteil davon ausgegangen, dass die
Umsetzung ökologischer Standards zu weiteren Einsparungen im Bereich der
Energiekosten führen wird. Anlage 1 (ca.
39 KB) Anlage 2 (ca.
17 KB) Anlage 3 (ca.
34 KB)
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Vortrag des
Magistrats vom 25.06.2004, M 116
Vortrag des
Magistrats vom 28.09.2007, M 219
Auskunftsersuchen
vom 11.03.2010, V
1249
Vortrag des Magistrats vom 10.09.2010, M 188
Vortrag des
Magistrats vom 24.01.2014, M 28
Vortrag des
Magistrats vom 24.01.2014, M 30
Vortrag des
Magistrats vom 20.02.2015, M 39
Vortrag des
Magistrats vom 01.10.2021, M 156
Vortrag des
Magistrats vom 16.06.2023, M 95 Zuständige
Ausschüsse:
Ausschuss für Recht, Verwaltung und Sicherheit
Haupt- und
Finanzausschuss Beratung im Ortsbeirat: 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9,
10, 11, 12, 13, 14, 15, 16 Versandpaket: 23.12.2009 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 2
am 11.01.2010, TO I, TOP 23 Beschluss: Der Vorlage M 254 wird zugestimmt.
Abstimmung:
CDU, GRÜNE, 3 SPD, FDP und Freie Wähler gegen 1 SPD
(= Ablehnung); LINKE. (= Enthaltung) 38. Sitzung des OBR
14 am 11.01.2010, TO I, TOP 9 Beschluss: Der Vorlage M 254 wird zugestimmt.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 37. Sitzung des OBR
11 am 11.01.2010, TO II, TOP 3 Beschluss: Der Vorlage M 254 wird zugestimmt.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 7
am 12.01.2010, TO II, TOP 3 Beschluss: Der Vorlage M 254 wird zugestimmt.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 6
am 12.01.2010, TO I, TOP 39 Beschluss: Der Vorlage M 254 wird zugestimmt.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 38. Sitzung des OBR 4
am 12.01.2010, TO II, TOP 2 Beschluss: Der Vorlage M 254 wird zugestimmt.
Abstimmung:
Annahme bei Enthaltung LINKE.
39. Sitzung des OBR
10 am 12.01.2010, TO II, TOP 30 Beschluss: Der Vorlage M 254 wird zugestimmt.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 38. Sitzung des OBR
16 am 13.01.2010, TO I, TOP 22 Beschluss: Der Vorlage M 254 wird zugestimmt.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 37. Sitzung des OBR
12 am 15.01.2010, TO I, TOP 8 Beschluss: Der Vorlage M 254 wird zugestimmt.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 38. Sitzung des OBR
15 am 15.01.2010, TO I, TOP 8 Beschluss: Der Vorlage M 254 wird zugestimmt.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 5
am 15.01.2010, TO I, TOP 27 Beschluss: Der Vorlage M 254 wird zugestimmt.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 38. Sitzung des OBR
13 am 19.01.2010, TO I, TOP 8 Beschluss: Der Vorlage M 254 wird zugestimmt.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 1
am 19.01.2010, TO I, TOP 14 Beschluss: Der Vorlage M 254 wird zugestimmt.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 38. Sitzung des OBR 9
am 21.01.2010, TO II, TOP 3 Beschluss: Die Vorlage M 254 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 3
am 21.01.2010, TO II, TOP 25 Beschluss: Der Vorlage M 254 wird zugestimmt.
Abstimmung:
GRÜNE, CDU, SPD, LINKE. und FDP gegen ÖkoLinX-ARL
(= Ablehnung) 38. Sitzung des OBR 8
am 21.01.2010, TO I, TOP 29 Beschluss: Der Vorlage M 254 wird zugestimmt.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 37. Sitzung des
Ausschusses für Recht, Verwaltung und Sicherheit am 25.01.2010, TO I, TOP
17 Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: Die Beratung der Vorlage M 254 wird
bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und Freie Wähler
40. Sitzung des
Haupt- und Finanzausschusses am 26.01.2010, TO II, TOP 23
Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: Die Beratung der Vorlage M 254 wird
bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und Freie Wähler
40. Sitzung der
Stadtverordnetenversammlung am 28.01.2010, TO II, TOP 59
Beschluss: Die Beratung der Vorlage M 254 wird bis zur
nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und Freie Wähler
38. Sitzung des
Ausschusses für Recht, Verwaltung und Sicherheit am 22.02.2010, TO I, TOP
10 Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: Die Beratung der Vorlage M 254 wird
bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und Freie Wähler
41. Sitzung des
Haupt- und Finanzausschusses am 23.02.2010, TO II, TOP 10
Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: Die Beratung der Vorlage M 254 wird
bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und Freie Wähler
41. Sitzung der
Stadtverordnetenversammlung am 25.02.2010, TO II, TOP 25
Beschluss: Die Beratung der Vorlage M 254 wird bis zur
nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und Freie Wähler
39. Sitzung des
Ausschusses für Recht, Verwaltung und Sicherheit am 22.03.2010, TO I, TOP
23 Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: Der Vorlage M 254 wird mit der
Maßgabe zugestimmt, dass für die Bereichswache 30 - Gateway Gardens - noch
ein geeigneter Standort innerhalb Gateway Gardens gefunden wird.
Abstimmung:
CDU und GRÜNE gegen SPD, FDP und FREIE WÄHLER (=
Annahme) Sonstige
Voten/Protokollerklärung: LINKE., FAG, REP, NPD und Stv. Holtz (=
Annahme) ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) 42. Sitzung des
Haupt- und Finanzausschusses am 23.03.2010, TO II, TOP 9
Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: Der Vorlage M 254 wird mit der
Maßgabe zugestimmt, dass für die Bereichswache 30 - Gateway Gardens - noch
ein geeigneter Standort innerhalb Gateway Gardens gefunden wird.
Abstimmung:
CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FDP, FAG und FREIE
WÄHLER (= Annahme ohne Zusatz) 42. Sitzung der
Stadtverordnetenversammlung am 25.03.2010, TO II, TOP 24
Beschluss: Der Vorlage M 254 wird mit der Maßgabe zugestimmt,
dass für die Bereichswache 30 - Gateway Gardens - noch ein geeigneter
Standort innerhalb Gateway Gardens gefunden wird.
Abstimmung:
CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FDP, FAG, FREIE
WÄHLER, REP, NPD und Stv. Holtz (= Annahme) sowie ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)
Beschlussausfertigung(en): § 7533, 40. Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung vom 28.01.2010 § 7713, 41. Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung vom 25.02.2010 § 7858, 42. Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung vom 25.03.2010 Aktenzeichen: 37 0