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Taktisches Feuerwehrkonzept 2020

Vorlagentyp: M

Inhalt

S A C H S T A N D : Vortrag des Magistrats vom 18.12.2009, M 254 Betreff: Taktisches Feuerwehrkonzept 2020 Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 13.12.2007, § 3134 (M 219) 1. Es dient zur Kenntnis, dass die Umsetzung des Taktischen Feuerwehrkonzeptes 2020 (Staffelkonzept) im geplanten Zeitrahmen liegt. Die bisher in Betrieb genommenen Standorte in Enkheim (Bereichswache 11) und Gateway Gardens (Bereichswache 30, noch als Provisorium) zeigen bereits, dass die einsatztaktische Neuausrichtung eine deutliche Verbesserung für den Brandschutz der Stadt gebracht hat und auch weiterhin bringen wird. 2. Die Änderungen gegenüber der 1. Fortschreibung (M 219), insbesondere die Verwendung der Mittel aus dem Konjunkturprogramm des Bundes in Höhe von 8 Mio. EUR, werden beschlossen. Der Magistrat wird beauftragt, das aktualisierte Konzept unter Berücksichtigung der haushaltsrechtlichen Rahmenbedingungen schnellstmöglich weiter umzusetzen. 3. Die als Anlage 1 beigefügte Fortschreibung der Wirtschaftlichkeitsberechnung dient zur Kenntnis; durch die Umsetzung ökologischer Standards und durch die in den letzten Jahren zu verzeichnenden deutlichen Preissteigerungen im Baugewerbe ist auch bei Einrechnung der Mittel aus dem Konjunkturprogramm des Bundes und der zu erwartenden zusätzlichen Energieeinsparung eine gegenüber der ersten Fortschreibung zusätzliche Belastung des Hoheitshaushaltes von jährlich rund 17.000,-- EUR zu erwarten, die durch Umschichtungen im Budget des Dezernates V - Branddirektion - sichergestellt werden. 4. Dem aktualisierten Raumprogramm (Anlage 2) für die Staffelstandorte wird zugestimmt. 5. Es dient zur Kenntnis, dass der mit der mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 13.12.2007, § 3134 (M 219), beschlossene Bedarfs- und Entwicklungsplan für die Feuerwehr Frankfurt, der auf der Struktur des einsatztaktischen Konzeptes basiert, sich durch diesen Beschluss nicht verändert. 6. Die Realisierung der mit dem Konzept verbundenen Baumaßnahmen steht auch weiterhin unter dem Vorbehalt der jeweiligen haushaltsrechtlichen Ermächtigungen und bedarf gesonderter Bau- und Finanzierungsvorlagen. 7. Der als Anlage 3 beigefügte Bericht zur Entwicklung der einzelnen Maßnahmen dient zur Kenntnis. Begründung: Einleitung Mit den Beschlüssen der Stadtverordnetenversammlung § 7563 vom 15.07.2004 (M 116) und § 3134 vom 13.12.2007 (M 219, 1. Fortschreibung) wurde die Grundlage für eine völlige Neuausrichtung der Einsatztaktik der Feuerwehr Frankfurt gelegt. Bis auf die Grundstücke für den Neubau der Bereichswache (BW) 21 und für den endgültigen Standort der BW 30 ist die Standortsuche für die neu zu bauenden beziehungsweise zu verlegenden Wachen abgeschlossen. Während sich für den Ersatzstandort für die BW 21 in der Nordweststadt eine Lösung auf einem Grundstück in unmittelbarer Nähe der Römerstadtschule abzeichnet, ist der endgültige Standort der BW 30 im Süden Frankfurts noch immer nicht abschließend geklärt. Derzeit wird von der Gateway Gardens Grundstücksgesellschaft (G3) versucht, westlich des geplanten Geländes Gateway Gardens eine entsprechende Fläche bereitzustellen. Für den Ersatzbau der Bereichswache Nieder-Eschbach soll im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplanes Bonames-Ost ein entsprechendes, einsatztaktisch sehr günstig gelegenes Grundstück bereitgestellt werden. Zusammenfassend kann festgestellt werden, dass sich die Grundstückssuche zum Teil sehr schwierig gestaltet hat. In einigen Fällen musste auf einsatztaktisch zwar sehr gut geeignete, aber nicht erschlossene Grundstücke zurückgegriffen werden. Beispielhaft sei hier das Gelände für die BW 20 genannt, das von dem Amt für Straßen- und Verkehrswesen zu einem sehr günstigen Preis gekauft werden konnte. Die Bedingung des Verkäufers, nur das gesamte Areal im Autobahnohr an der Westerbachstraße zu verkaufen und die nicht vorhandene Erschließung haben diesen Vorteil vollständig aufgezehrt. Trotzdem stellt der Kauf des Geländes insgesamt einen deutlichen Gewinn für die Umsetzung des Feuerwehrtaktischen Konzeptes 2020 dar, da durch die Größe und Lage des Geländes eine Verlagerung der schweren technischen Hilfeleistung von ihrem jetzigen Standort an der Bereichsleitungswache (BLW) in Nied an diesen Standort möglich wurde. Damit wiederum können Komponenten der BLW 2 in der Heinrichstraße in die BLW 3 in Nied verlagert werden, was letztendlich ermöglicht, den Standort in der Heinrichstraße auf Dauer zu erhalten; der Erwerb eines Ersatzstandortes für die BLW 2 in oder in der Nähe des Europaviertels konnte aus einsatztaktischer und wirtschaftlicher Sicht nicht realisiert werden und wurde endgültig verworfen. Das Standardraumprogramm wird nach Inbetriebnahme der ersten neuen Wachstandorte und den danach gewonnenen Erfahrungen geringfügig modifiziert, ohne dass es hierdurch zu einer größeren Flächenausweitung kommt. Lediglich für die Aufstellung von Waschmaschinen und Wäschetrocknern, die bisher in den Haustechnikräumen untergebracht wurden, ist ein kleiner Raum zusätzlich vorgesehen, weil sich die feuchte Abluft der Geräte negativ auf die elektronischen Steuerungen der Haustechnik auswirkt. Da das bisher gültige Raumprogramm als Standard für eine eingeschossige Wache verstanden wurde, soll mit der Fortschreibung klargestellt werden, dass bei mehrgeschossiger Bauweise, die je nach Grundstückszuschnitt notwendig werden kann, Toiletten und Putzmittelräume unter Umständen geschossweise auszuweisen sind. Zur Umsetzung der ökologischen Standards werden insgesamt größere Technikräume in Abhängigkeit von der eingesetzten Technik benötigt. Ab dem Bau der BW 41 am Niederräder Ufer werden die in der Stadt gültigen ökologischen Standards umgesetzt. Allerdings wurde festgestellt, dass einige andere zwingend beim Bau von Feuerwachen zu beachtende Vorschriften nicht mit den Richtlinien für ökologisches Bauen vereinbar sind. Dies gilt zum Beispiel für die Luftaustauschraten in Toiletten und Duschräumen, die nach den einschlägigen Vorschriften höher sein müssen, als dies beim Passivhausstandard üblich ist. Insgesamt werden die Bauvorhaben für die BLW 3 in Nied, die BLW 2 in der Heinrichstraße - vorbehaltlich der Bereitstellung entsprechender Mittel im Hoheitshaushalt - sowie die BW 10, Bonames, BW 20, Rödelheim, BW 21, voraussichtlich Römerstadt, BW 30, voraussichtlich auf oder in der Nähe von Gateway Gardens und BW 41, Schwanheim, nach den Richtlinien für ökologisches Bauen umgesetzt. Die BW 31 in Höchst/Zeilsheim wird im Standard EnEV-30 ausgeführt, weil die Planung dieser Wache zum Zeitpunkt der Beschlussfassung, höhere ökologische Standards umzusetzen, bereits abgeschlossen war. Durch die Umsetzung der ökologischen Standards, dem Einbau von Fotovoltaikanlagen, der konsequenten Versorgung mit Notstromaggregaten und der seit der letzten Fortschreibung in 2007 zu verzeichnenden deutlichen Steigerung der Baupreise verteuern sich die Maßnahmen entsprechend. Der größte Anteil der zusätzlich benötigten Mittel kann durch die Bereitstellung von Mitteln des Konjunkturprogramms des Bundes in Höhe von 8 Mio. EUR für den Bau der BW 20 und BW 31 aufgefangen werden. Zudem wird davon ausgegangen, dass die Kosten der ökologischen Maßnahmen durch Energieeinsparungen zu etwa 75 % und die Kosten der geplanten Solarstromanlagen durch die Einspeisevergütung refinanziert werden. Nach der Eiskatastrophe im Münsterland wurden Aggregate für die Notstromversorgung als Standard für Feuer- und Rettungswachen definiert. Die Kosten hierfür werden aus den im Hoheitshaushalt für Betriebsgeräte zur Verfügung stehenden Mitteln finanziert; sie stehen nicht im kausalen Zusammenhang mit der Umsetzung des Taktischen Feuerwehrkonzeptes 2020 und werden daher in der Wirtschaftlichkeitsberechnung neutralisiert. Die Kosten der Rettungswachen werden den jeweiligen Nutzern in Rechnung gestellt, die diese dann im Rahmen der Budgetverhandlungen mit den Kassen refinanzieren können. Wegen des Neubaus der Honsellbrücke soll das Feuerlöschboot verlegt werden. Ursprünglich war geplant, die Station in einem der Brückenpfeiler unterzubringen. Diese Variante hätte zusätzliche Kosten von 2,4 Mio. EUR für den Brückenbau verursacht. Durch die Verlagerung des Feuerlöschbootes und des Rettungsschnellbootes an den für ihren Einsatzzweck ebenfalls sehr günstigen Standort BW 41 in Niederrad entstehen lediglich Kosten von etwa 1 Mio. EUR, die als Nebenkosten aus der Sanierung Honsellbrücke getragen werden. Die vorstehenden Änderungen und Entwicklungen gaben Anlass, die Wirtschaftlichkeitsberechnung zu überarbeiten und den Grundsatzbeschluss M 116 aus 2004 nach M 219 aus 2007 (1. Fortschreibung) zum zweiten Mal fortzuschreiben. Dabei wurden entsprechend des Verhandlungsstandes mit den Kostenträgern auch die auf die Rettungswachen entfallenden anteiligen Grundstückskosten als refinanzierbarer Anteil zugeordnet. Damit die Vergleichbarkeit gewährleistet bleibt, wurden auch die Ursprungsberechnung aus dem Jahr 2004 sowie deren Fortschreibung aus 2007 auf diese Systematik umgestellt, was insofern zu geringen Abweichungen der seinerzeit berechneten Werte führt. Die als Anlage 1 beigefügte überarbeitete Wirtschaftlichkeitsberechnung zeigt gegenüber dem Grundsatzbeschluss die nachstehenden wesentlichen Abweichungen: - Die Investitionskosten sind von 29 Mio. EUR auf 46,1 Mio. EUR gestiegen. Davon entfallen rund 6,3 Mio. EUR auf die Realisierung ökologischer Standards und den Einbau von Fotovoltaikanlagen, die durch Energieeinsparungen (zu 75 %) bzw. Vergütung für Stromeinspeisung (zu 100 %) refinanziert werden können. Für die Maßnahmen, zu denen noch keine Kostenschätzungen vorliegen, wurden die aktuellen Vergabe- bzw. Ausschreibungsergebnisse des Standortes BW 41 zugrunde gelegt und mit entsprechenden Preissteigerungsraten hochgerechnet. - Durch die Ausweisung zusätzlicher Rettungsmittel im Bereichsplan 2009 steigt die Anzahl der Rettungsmittel und damit der Flächenbedarf bei den Rettungswachen. - Die weiteren Kostensteigerungen sind im Wesentlichen den gestiegenen Baupreisen geschuldet. Weder wurden die Standards verändert noch wurde das Raumprogramm signifikant verändert. Die Gegenfinanzierung der Kostensteigerung erfolgt durch die nachstehenden Maßnahmen: - Auf der Erlösseite wurden die Mittel aus dem Konjunkturprogramm in Höhe von 8 Mio. EUR eingestellt. - Hinzu kommt der finanzielle Vorteil, den die Stadt aus der Verlagerung der Feuerlöschbootstation an den Standort Niederräder Ufer ziehen kann. - Für die Kosten der ökologischen Standards wurden - bewusst kaufmännisch konservativ - lediglich 75 % als Refinanzierung durch Energieeinsparungen angesetzt. Im Falle einer vollständigen Refinanzierung würde sich die Belastung des städtischen Haushaltes gegenüber dem ersten Fortschreibungsbeschluss um ca. 70.000,-- EUR reduzieren. - Die Kosten der Fotovoltaikanlagen werden aus den Erlösen der Stromeinspeisung refinanziert. - Die in der Gesamtsumme enthaltenen Kosten für den Bau des in die BLW 3 integrierten Feuerwehrhauses der FF Nied und der Desinfektionsanlage, die Umbau- und Sanierungskosten für das Feuerwehrhaus der FF Enkheim und die Kosten für die Verlegung der Feuerlöschbootstation, insgesamt ca. 2,6 Mio. EUR, stehen nicht in kausalem Zusammenhang mit der Umsetzung des taktischen Feuerwehrkonzeptes 2020; sie werden aus an anderen Stellen veranschlagten Mitteln finanziert und sind daher für die Wirtschaftlichkeitsberechnung irrelevant. - Die Mieten der derzeit genutzten Standorte im Nordwestzentrum und in der Schwälmer Straße wurden dem aktuellen Stand angepasst. Bis zum Mietende in 2015 sind weitere Steigerungen zu erwarten. Die gegenüber der bisherigen Berechnung zusätzlich benötigten Mittel zur Gesamtfinanzierung der baulichen Maßnahmen des Taktischen Feuerwehrkonzeptes 2020 werden durch Umschichtungen im Budget der Branddirektion aufgebracht. Nach wie vor positiv zu bewerten ist die Umsetzung und der Betrieb der Baumaßnahmen durch die BKRZ GmbH & Co. KG. Durch die größere Flexibilität der Gesellschaft am Markt konnten bei den bisherigen Ausschreibungen durchweg sehr gute Ergebnisse erzielt werden. Alle bisher gebauten Objekte für die Berufsfeuerwehr werden konsequent durch eine Kostenmiete in Höhe des Wertverlustes (3% / Jahr) und der entstehenden Fehlbetragszinsen aus dem Budget der Branddirektion refinanziert. Damit werden am Ende der Nutzungsperiode in der Gesellschaft genügend Mittel vorhanden sein, um in die Gebäudesubstanz reinvestieren zu können, ohne dass der Hoheitshaushalt zusätzlich belastet wird. Durch dieses zukunftsweisende Modell wird der Bereich des Brandschutzes unabhängig von der Zuweisung von Finanzmitteln künftiger Investitionsprogramme, ohne dass die Entscheidungshoheit des Parlaments im Einzelfall hierdurch eingeschränkt wird, da jeweils Bau- und Finanzierungsvorlagen vorgelegt werden. Weitere Einzelheiten zur Umsetzung des Taktischen Feuerwehrkonzeptes 2020 können dem als Anlage 3 beigefügten Bericht entnommen werden. A. Zielsetzung Weiterhin konsequente Umsetzung des Staffelkonzeptes und der beschlossenen einsatztaktischen neuen Ausrichtung. B. Alternativen Wahlmöglichkeiten bestehen allenfalls in der Art und Weise, wie den gesetzlichen Anforderungen genügt wird. Auf die Ausführungen im Grundsatzbeschluss aus dem Jahr 2004 (M 116) wird insofern verwiesen. C. Lösung Die bereits begonnene Umsetzung des Taktischen Feuerwehrkonzeptes 2020 wird unter Berücksichtigung der in dieser Vorlage dargelegten erforderlichen Anpassungen und Aktualisierungen fortgeführt. Der Standort der Bereichsleitungswache 2 in der Heinrichstraße kann durch Verschiebung von verschiedenen Komponenten auf andere Wachstandorte erhalten werden. Eine Grundsanierung oder ein Neubau des Standortes der Bereichsleitungswache 2 wird bis zur haushaltsrechtlichen Beordnung auch weiterhin zurückgestellt. D. Finanzierung a) Investitionskosten Zur Entwicklung der Investitionskosten wird auf die als Anlage beigefügte Fortschreibung der Wirtschaftlichkeitsberechnung verwiesen. Die Refinanzierung der nicht durch Verkaufserlöse, Drittmittel oder Mieteinsparungen angemieteter Objekte gedeckten Investitionsmittel erfolgt durch Umschichtungen im Budget der Branddirektion. b) Personalkosten Durch diese Fortschreibung des Grundsatzbeschlusses entstehen keine zusätzlichen Personalkosten. c) Sachkosten Die Aussagen des Grundsatzbeschlusses gelten unverändert weiter. Durch die Fortschreibung ist nicht mit einer Erhöhung der Sachkosten zu rechnen. Es wird im Gegenteil davon ausgegangen, dass die Umsetzung ökologischer Standards zu weiteren Einsparungen im Bereich der Energiekosten führen wird. Anlage 1 (ca. 39 KB) Anlage 2 (ca. 17 KB) Anlage 3 (ca. 34 KB) Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 25.06.2004, M 116 Vortrag des Magistrats vom 28.09.2007, M 219 Auskunftsersuchen vom 11.03.2010, V 1249 Vortrag des Magistrats vom 10.09.2010, M 188 Vortrag des Magistrats vom 24.01.2014, M 28 Vortrag des Magistrats vom 24.01.2014, M 30 Vortrag des Magistrats vom 20.02.2015, M 39 Vortrag des Magistrats vom 01.10.2021, M 156 Vortrag des Magistrats vom 16.06.2023, M 95 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Recht, Verwaltung und Sicherheit Haupt- und Finanzausschuss Beratung im Ortsbeirat: 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 13, 14, 15, 16 Versandpaket: 23.12.2009 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 2 am 11.01.2010, TO I, TOP 23 Beschluss: Der Vorlage M 254 wird zugestimmt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, 3 SPD, FDP und Freie Wähler gegen 1 SPD (= Ablehnung); LINKE. (= Enthaltung) 38. Sitzung des OBR 14 am 11.01.2010, TO I, TOP 9 Beschluss: Der Vorlage M 254 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 37. Sitzung des OBR 11 am 11.01.2010, TO II, TOP 3 Beschluss: Der Vorlage M 254 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 7 am 12.01.2010, TO II, TOP 3 Beschluss: Der Vorlage M 254 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 6 am 12.01.2010, TO I, TOP 39 Beschluss: Der Vorlage M 254 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 38. Sitzung des OBR 4 am 12.01.2010, TO II, TOP 2 Beschluss: Der Vorlage M 254 wird zugestimmt. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung LINKE. 39. Sitzung des OBR 10 am 12.01.2010, TO II, TOP 30 Beschluss: Der Vorlage M 254 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 38. Sitzung des OBR 16 am 13.01.2010, TO I, TOP 22 Beschluss: Der Vorlage M 254 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 37. Sitzung des OBR 12 am 15.01.2010, TO I, TOP 8 Beschluss: Der Vorlage M 254 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 38. Sitzung des OBR 15 am 15.01.2010, TO I, TOP 8 Beschluss: Der Vorlage M 254 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 5 am 15.01.2010, TO I, TOP 27 Beschluss: Der Vorlage M 254 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 38. Sitzung des OBR 13 am 19.01.2010, TO I, TOP 8 Beschluss: Der Vorlage M 254 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 1 am 19.01.2010, TO I, TOP 14 Beschluss: Der Vorlage M 254 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 38. Sitzung des OBR 9 am 21.01.2010, TO II, TOP 3 Beschluss: Die Vorlage M 254 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 3 am 21.01.2010, TO II, TOP 25 Beschluss: Der Vorlage M 254 wird zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE. und FDP gegen ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) 38. Sitzung des OBR 8 am 21.01.2010, TO I, TOP 29 Beschluss: Der Vorlage M 254 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 37. Sitzung des Ausschusses für Recht, Verwaltung und Sicherheit am 25.01.2010, TO I, TOP 17 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Beratung der Vorlage M 254 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und Freie Wähler 40. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 26.01.2010, TO II, TOP 23 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Beratung der Vorlage M 254 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und Freie Wähler 40. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 28.01.2010, TO II, TOP 59 Beschluss: Die Beratung der Vorlage M 254 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und Freie Wähler 38. Sitzung des Ausschusses für Recht, Verwaltung und Sicherheit am 22.02.2010, TO I, TOP 10 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Beratung der Vorlage M 254 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und Freie Wähler 41. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 23.02.2010, TO II, TOP 10 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Beratung der Vorlage M 254 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und Freie Wähler 41. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 25.02.2010, TO II, TOP 25 Beschluss: Die Beratung der Vorlage M 254 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und Freie Wähler 39. Sitzung des Ausschusses für Recht, Verwaltung und Sicherheit am 22.03.2010, TO I, TOP 23 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 254 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass für die Bereichswache 30 - Gateway Gardens - noch ein geeigneter Standort innerhalb Gateway Gardens gefunden wird. Abstimmung: CDU und GRÜNE gegen SPD, FDP und FREIE WÄHLER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: LINKE., FAG, REP, NPD und Stv. Holtz (= Annahme) ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) 42. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 23.03.2010, TO II, TOP 9 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 254 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass für die Bereichswache 30 - Gateway Gardens - noch ein geeigneter Standort innerhalb Gateway Gardens gefunden wird. Abstimmung: CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FDP, FAG und FREIE WÄHLER (= Annahme ohne Zusatz) 42. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 25.03.2010, TO II, TOP 24 Beschluss: Der Vorlage M 254 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass für die Bereichswache 30 - Gateway Gardens - noch ein geeigneter Standort innerhalb Gateway Gardens gefunden wird. Abstimmung: CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FDP, FAG, FREIE WÄHLER, REP, NPD und Stv. Holtz (= Annahme) sowie ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 7533, 40. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 28.01.2010 § 7713, 41. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 25.02.2010 § 7858, 42. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 25.03.2010 Aktenzeichen: 37 0

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