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Taktisches Feuerwehrkonzept 2020 Bau- und Finanzierungsvorlage Bereichswache 20, Nähe Gateway Gardens

Vorlagentyp: M

Inhalt

S A C H S T A N D : Vortrag des Magistrats vom 24.01.2014, M 28 Betreff: Taktisches Feuerwehrkonzept 2020 Bau- und Finanzierungsvorlage Bereichswache 20, Nähe Gateway Gardens Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 25.03.2010, § 7858 (M 254) 1. Dem Bau der Bereichswache 20, nahe Gateway Gardens, wird auf Basis der beiliegenden Planung (Anlage 1) mit Gesamtkosten von 4,23 Mio. € zugestimmt. Von der Gesamtsumme entfallen 548 T€ auf Grunderwerb und Erschließung des Geländes. 2. Mit der Durchführung der Baumaßnahme und dem Betrieb des Objektes wird die Brandschutz-, Katastrophenschutz- und Rettungsdienstzentrum (BKRZ) GmbH & Co. KG beauftragt. 3. Es dient zur Kenntnis, dass die Feuerwache unter Berücksichtigung der besonderen Nutzung als Feuerwache grundsätzlich nach den gültigen ökologischen Standards der Stadt errichtet wird. 4. Die Refinanzierung der Investitionskosten ist im Rahmen des Taktischen Feuerwehrkonzeptes 2020 im Budget der Branddirektion sichergestellt. 5. Dem geplanten Raumprogramm der Bereichswache 20 wird zugestimmt. Begründung: 1. Bau- und Finanzierungsvorlage Bereichswache 20 A. Zielsetzung Weiterhin konsequente Umsetzung des Taktischen Feuerwehrkonzeptes 2020 (Staffelkonzept) und der beschlossenen einsatztaktisch neuen Ausrichtung. Sicherstellung des gesetzlichen Schutzzielerreichungsgrades im Frankfurter Süden. Die geplante Bereichswache ersetzt das seit dem Jahr 2006 innerhalb des Konversionsareals eingerichtete Provisorium der Bereichswache 20, das in Kürze dem Bau der S-Bahn in Gateway Gardens weichen muss. Seit Inbetriebnahme des Provisoriums hat sich der Hilfsfristerreichungsgrad im Süden Frankfurts signifikant verbessert; insbesondere bei Einsätzen auf den Autobahnen rund um das Frankfurter Kreuz wurden die Eintreffzeiten deutlich verkürzt. Die Wache ist so geplant, dass im Bedarfsfall ein Rettungsdienstmodul angebaut werden kann. B. Alternativen Unter der beschriebenen Zielsetzung: keine. Auf die Ausführungen im Grundsatzbeschluss aus dem Jahr 2004, § 7563 (M 116), wird insofern verwiesen. C. Lösung Neubau einer Bereichswache auf dem Gelände zwischen Kapitän-Lehmann-Straße und Gateway Gardens. Die Wache soll mit folgenden Abweichungen vom Standardraumprogramm realisiert werden: Fahrzeughallen: Die zusätzlich geplante Fahrzeughalle wird benötigt, um ein Logistikfahrzeug (Wechsellader zum Transport spezieller Einsatzmittel) des Wachbereichs 2 unterbringen zu können, das auf der Bereichsleitungswache 2 aus Platzgründen nicht abgestellt werden kann. Technikräume: Da am Standort keine Medien wie Gas- oder Fernwärme vorhanden sind, wurde zur Einhaltung der ökologischen Standards der Einbau einer Pellet-Heizung geplant. Zur Lagerung der Pellets wird zusätzlich Lagerfläche benötigt. Da die Wache nicht im Freispiegelgefälle entwässert werden kann, ist im Hausanschlussraum auch die Druckentwässerung für das Gebäude installiert. Auf der BW 20 befindet sich ein Knotenpunkt für alle öffentlichen Brandmeldeanlagen im Bereich des Flughafens, die über diesen Knotenpunkt mit der Zentralen Leitstelle verbunden sind. Wie alle Feuer- und Rettungswachen, wird auch die BW 20 mit einer Netzersatzanlage ausgestattet, um bei Stromausfällen weiter funktionsfähig bleiben zu können. Zusätzlich zum Raum für die technischen Anlagen zur Umsetzung ökologischer Standards wird ein Traforaum benötigt, weil an diesem Standort nur eine Versorgung mit Mittelspannung (10 KV) vorhanden ist. Diese Spannung muss auf 400 V herunter transformiert werden. Mannschaftsräume: Insgesamt werden 8 Brandschutzfunktionen und eine Rettungsdienstfunktion (organisatorisch) auf dieser Wache untergebracht. Bei der Rettungsdienstfunktion handelt es sich um den Rettungsassistenten des Notarzteinsatzfahrzeugs (NEF) 2, der seinen Dienst am Hospital zum Heiligen Geist, dem Standort des NEF 40, versieht, sich am Standort BW 20 jedoch nur einsatzbereit macht. Durch die organisatorische Zuordnung müssen Räume wie Umkleiden oder für die Aufbewahrung von Einsatzkleidung geringfügig größer ausgelegt werden. Sportraum: Zur Erhaltung der Einsatzdiensttauglichkeit gehören Ausdauer- und Kraftsport zum festen Dienstplan der Feuerwehr. Damit die Einsatzbereitschaft nach dem Dienstsport möglichst schnell wieder hergestellt werden kann, wird der Dienstsport mittlerweile so weit als möglich in den Wachen selbst absolviert. Der gestiegene Raumbedarf ist zum einen der höheren Funktionszahl und zum anderen der Ausstattung des Sportraums mit Kraft- und Ausdauergeräten geschuldet. Die Größe entspricht den Raumgrößen der zuletzt realisierten Wachstandorte. Sonstiges: Wegen der zweigeschossigen Bauweise müssen Putzmittelräume und Toiletten auf jeder Geschossebene vorgesehen werden. Die Branddirektion hat bisher 3 Wachen im Passivhausstandard realisiert (Bereichswache 41 - Niederrad, Bereichswache 30 - Rödelheim und die Bereichsleitungswache 3 - Nied). Leider hat sich beim Betrieb der Wachen gezeigt, dass diese Bauweise aus arbeitsmedizinischer Sicht im Hinblick auf die besonderen Arbeitsbedingungen einer Feuerwache nur bedingt geeignet ist. Die neue Feuerwache soll die energiepolitischen Ziele des Passivhauses erreichen bzw. noch übertreffen, obwohl der Bau-Standard des Passivhauses nicht in vollem Umfang umgesetzt wird. So werden nur die absolut notwendigen, wie z. B. innen liegende Räume und die Küche über eine Lüftungsanlage be- und entlüftet. Verzichtet wird ferner auf ein Wärmedämmverbundsystem. Es wird stattdessen eine zweischalige Bauweise mit innen liegender Dämmung realisiert. Wie sich aus der Energiemengenberechnung ergibt, übersteigt der Energiebedarf des geplanten Gebäudes mit 134 kWh (m2/a) den Passivhausstandard von 120 kWh (m2/a) um etwa 11,7 %. Hierzu ist jedoch anzumerken, dass auch die baulich vollständig im Passivhausstandard errichteten Wachen die geforderten Werte aufgrund der Besonderheiten einer Feuerwache (Halle mit großen Hallentoren, hohe interne Wärmelasten infolge der Nutzung, 24-Stunden-Betrieb) ebenfalls nicht erreichen. Das vorgegebene energiepolitische Ziel wird erreicht durch 1. vollständigen Verzicht auf fossile Brennstoffe, stattdessen Einsatz von Holz-Pellets. Da es sich hierbei um einen "nachwachsenden Rohstoff" handelt, ist sein Einsatz CO2-neutral. 2. Abdeckung des Mehrbedarfs an Energie gegenüber dem Passivhausstandard durch Einbau einer solarthermischen Anlage. Im Ergebnis ist die vorgeschlagene Lösung effizienter als ein Passivhaus, bei dem z. B. eine Gas-Brennwerttherme oder Fernwärme ergänzend zum Einsatz kommen muss. Die neue Wache wird den Standard Energieeinsparverordnung (EnEV) - 30% deutlich übertreffen, der Primärenergiebedarf wird um fast 50 % unterschritten und die Werte des Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) werden um das 4-fache unterschritten. Der Mehrbedarf an Primärenergie wird durch die ausschließliche Nutzung von nachwachsendem Rohstoff und die Solarthermie für die Erzeugung von Heizwärme abgedeckt. Der Verzicht auf die umfassende Lüftung sorgt zudem für eine zusätzliche Einsparung von elektrischer Energie. D. Finanzierung a. Investitionskosten Die Refinanzierung der Investitionskosten ist im Rahmen des Taktischen Feuerwehrkonzeptes 2020 sichergestellt. Auf die gleichzeitig im Geschäftsgang befindliche Vorlage zur 3. Fortschreibung des Taktischen Feuerwehrkonzepts 2020 wird verwiesen. b. Personalkosten Es entstehen keine zusätzlichen Personalkosten. c. Sachkosten Die Aussagen des Grundsatzbeschlusses gelten unverändert weiter. Anlage _Grundriss_EG_und_OG (ca. 341 KB) Anlage _Kostenberechnung (ca. 191 KB) Anlage _Lageplan (ca. 2,2 MB) Anlage _Plan_Aussenanlagen (ca. 896 KB) Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 25.06.2004, M 116 Vortrag des Magistrats vom 28.09.2007, M 219 Vortrag des Magistrats vom 18.12.2009, M 254 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Recht, Verwaltung und Sicherheit Beratung im Ortsbeirat: 5 Versandpaket: 29.01.2014 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des OBR 5 am 21.02.2014, TO I, TOP 37 Beschluss: Der Vorlage M 28 wird zugestimmt. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung FAG 27. Sitzung des Ausschusses für Recht, Verwaltung und Sicherheit am 24.02.2014, TO I, TOP 9 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 28 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, GRÜNE und FREIE WÄHER; SPD (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung: LINKE. (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) FDP, Piraten und RÖMER (= Annahme) 28. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 25.02.2014, TO I, TOP 27 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 28 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und Piraten Sonstige Voten/Protokollerklärung: RÖMER, NPD und REP (= Annahme) 29. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 27.02.2014, TO II, TOP 21 Beschluss: Der Vorlage M 28 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten, RÖMER, NPD und REP Beschlussausfertigung(en): § 4311, 29. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 27.02.2014