Taktisches Feuerwehrkonzept 2020 Bau- und Finanzierungsvorlage Bereichswache 20, Nähe Gateway Gardens
Vorlagentyp: M
Inhalt
S A C H S T A N D :
Vortrag des Magistrats vom 24.01.2014, M
28 Betreff:
Taktisches Feuerwehrkonzept
2020 Bau- und Finanzierungsvorlage Bereichswache 20, Nähe Gateway
Gardens Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom
25.03.2010, § 7858 (M 254) 1. Dem Bau der Bereichswache 20, nahe Gateway
Gardens, wird auf Basis der beiliegenden Planung (Anlage 1) mit Gesamtkosten
von 4,23 Mio. € zugestimmt. Von der Gesamtsumme entfallen 548 T€ auf
Grunderwerb und Erschließung des Geländes. 2. Mit der Durchführung der Baumaßnahme und dem
Betrieb des Objektes wird die Brandschutz-, Katastrophenschutz- und
Rettungsdienstzentrum (BKRZ) GmbH & Co. KG beauftragt. 3. Es dient zur Kenntnis, dass die
Feuerwache unter Berücksichtigung der besonderen Nutzung als Feuerwache
grundsätzlich nach den gültigen ökologischen Standards der Stadt errichtet
wird. 4. Die Refinanzierung der
Investitionskosten ist im Rahmen des Taktischen Feuerwehrkonzeptes 2020 im
Budget der Branddirektion sichergestellt. 5. Dem geplanten Raumprogramm der Bereichswache 20
wird zugestimmt. Begründung: 1. Bau- und Finanzierungsvorlage Bereichswache
20 A. Zielsetzung Weiterhin konsequente Umsetzung des Taktischen
Feuerwehrkonzeptes 2020 (Staffelkonzept) und der beschlossenen einsatztaktisch
neuen Ausrichtung. Sicherstellung des gesetzlichen Schutzzielerreichungsgrades
im Frankfurter Süden. Die geplante Bereichswache ersetzt das seit dem Jahr
2006 innerhalb des Konversionsareals eingerichtete Provisorium der
Bereichswache 20, das in Kürze dem Bau der S-Bahn in Gateway Gardens weichen
muss. Seit Inbetriebnahme des Provisoriums hat sich der
Hilfsfristerreichungsgrad im Süden Frankfurts signifikant verbessert;
insbesondere bei Einsätzen auf den Autobahnen rund um das Frankfurter Kreuz
wurden die Eintreffzeiten deutlich verkürzt. Die Wache ist so geplant, dass im Bedarfsfall ein
Rettungsdienstmodul angebaut werden kann. B. Alternativen Unter der beschriebenen Zielsetzung: keine. Auf die Ausführungen im Grundsatzbeschluss aus dem
Jahr 2004, § 7563 (M 116), wird insofern verwiesen. C. Lösung Neubau einer Bereichswache auf dem Gelände zwischen
Kapitän-Lehmann-Straße und Gateway Gardens. Die Wache soll mit folgenden Abweichungen vom
Standardraumprogramm realisiert werden: Fahrzeughallen: Die zusätzlich geplante Fahrzeughalle wird benötigt,
um ein Logistikfahrzeug (Wechsellader zum Transport spezieller Einsatzmittel)
des Wachbereichs 2 unterbringen zu können, das auf der Bereichsleitungswache 2
aus Platzgründen nicht abgestellt werden kann. Technikräume: Da am Standort keine Medien wie Gas- oder Fernwärme
vorhanden sind, wurde zur Einhaltung der ökologischen Standards der Einbau
einer Pellet-Heizung geplant. Zur Lagerung der Pellets wird zusätzlich
Lagerfläche benötigt. Da die Wache nicht im Freispiegelgefälle entwässert
werden kann, ist im Hausanschlussraum auch die Druckentwässerung für das
Gebäude installiert. Auf der BW 20 befindet sich ein Knotenpunkt für alle
öffentlichen Brandmeldeanlagen im Bereich des Flughafens, die über diesen
Knotenpunkt mit der Zentralen Leitstelle verbunden sind. Wie alle Feuer- und Rettungswachen, wird auch die BW
20 mit einer Netzersatzanlage ausgestattet, um bei Stromausfällen weiter
funktionsfähig bleiben zu können. Zusätzlich zum Raum für die technischen
Anlagen zur Umsetzung ökologischer Standards wird ein Traforaum benötigt, weil
an diesem Standort nur eine Versorgung mit Mittelspannung (10 KV) vorhanden
ist. Diese Spannung muss auf 400 V herunter transformiert werden. Mannschaftsräume: Insgesamt werden 8 Brandschutzfunktionen und eine
Rettungsdienstfunktion (organisatorisch) auf dieser Wache untergebracht. Bei
der Rettungsdienstfunktion handelt es sich um den Rettungsassistenten des
Notarzteinsatzfahrzeugs (NEF) 2, der seinen Dienst am Hospital zum Heiligen
Geist, dem Standort des NEF 40, versieht, sich am Standort BW 20 jedoch nur
einsatzbereit macht. Durch die organisatorische Zuordnung müssen Räume wie
Umkleiden oder für die Aufbewahrung von Einsatzkleidung geringfügig größer
ausgelegt werden.
Sportraum: Zur Erhaltung der
Einsatzdiensttauglichkeit gehören Ausdauer- und Kraftsport zum festen
Dienstplan der Feuerwehr. Damit die Einsatzbereitschaft nach dem Dienstsport
möglichst schnell wieder hergestellt werden kann, wird der Dienstsport
mittlerweile so weit als möglich in den Wachen selbst absolviert. Der
gestiegene Raumbedarf ist zum einen der höheren Funktionszahl und zum anderen
der Ausstattung des Sportraums mit Kraft- und Ausdauergeräten geschuldet. Die
Größe entspricht den Raumgrößen der zuletzt realisierten Wachstandorte. Sonstiges: Wegen der zweigeschossigen Bauweise müssen
Putzmittelräume und Toiletten auf jeder Geschossebene vorgesehen werden.
Die Branddirektion hat bisher 3 Wachen im
Passivhausstandard realisiert (Bereichswache 41 - Niederrad, Bereichswache 30 -
Rödelheim und die Bereichsleitungswache 3 - Nied). Leider hat sich beim Betrieb
der Wachen gezeigt, dass diese Bauweise aus arbeitsmedizinischer Sicht im
Hinblick auf die besonderen Arbeitsbedingungen einer Feuerwache nur bedingt
geeignet ist. Die neue Feuerwache soll die
energiepolitischen Ziele des Passivhauses erreichen bzw. noch übertreffen,
obwohl der Bau-Standard des Passivhauses nicht in vollem Umfang umgesetzt wird.
So werden nur die absolut notwendigen, wie z. B. innen liegende Räume und die
Küche über eine Lüftungsanlage be- und entlüftet. Verzichtet wird ferner auf
ein Wärmedämmverbundsystem. Es wird stattdessen eine zweischalige Bauweise
mit innen liegender Dämmung realisiert. Wie sich aus der Energiemengenberechnung ergibt,
übersteigt der Energiebedarf des geplanten Gebäudes mit 134 kWh (m2/a) den
Passivhausstandard von 120 kWh (m2/a) um etwa 11,7 %. Hierzu ist jedoch
anzumerken, dass auch die baulich vollständig im Passivhausstandard errichteten
Wachen die geforderten Werte aufgrund der Besonderheiten einer Feuerwache
(Halle mit großen Hallentoren, hohe interne Wärmelasten infolge der Nutzung,
24-Stunden-Betrieb) ebenfalls nicht erreichen. Das vorgegebene energiepolitische Ziel wird erreicht
durch 1. vollständigen Verzicht auf
fossile Brennstoffe, stattdessen Einsatz von Holz-Pellets. Da es sich hierbei
um einen "nachwachsenden Rohstoff" handelt, ist sein Einsatz CO2-neutral.
2. Abdeckung des Mehrbedarfs an Energie gegenüber
dem Passivhausstandard durch Einbau einer solarthermischen Anlage. Im Ergebnis ist die vorgeschlagene Lösung
effizienter als ein Passivhaus, bei dem z. B. eine Gas-Brennwerttherme oder
Fernwärme ergänzend zum Einsatz kommen muss. Die neue Wache wird den Standard
Energieeinsparverordnung (EnEV) - 30% deutlich übertreffen, der
Primärenergiebedarf wird um fast 50 % unterschritten und die Werte des
Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) werden um das 4-fache
unterschritten.
Der Mehrbedarf an Primärenergie
wird durch die ausschließliche Nutzung von nachwachsendem Rohstoff und die
Solarthermie für die Erzeugung von Heizwärme abgedeckt. Der Verzicht auf die
umfassende Lüftung sorgt zudem für eine zusätzliche Einsparung von elektrischer
Energie. D. Finanzierung a. Investitionskosten Die Refinanzierung der Investitionskosten ist im
Rahmen des Taktischen Feuerwehrkonzeptes 2020 sichergestellt. Auf die
gleichzeitig im Geschäftsgang befindliche Vorlage zur 3. Fortschreibung des
Taktischen Feuerwehrkonzepts 2020 wird verwiesen. b. Personalkosten Es entstehen keine zusätzlichen Personalkosten.
c. Sachkosten Die Aussagen des Grundsatzbeschlusses gelten
unverändert weiter. Anlage _Grundriss_EG_und_OG (ca. 341 KB) Anlage _Kostenberechnung (ca. 191 KB) Anlage _Lageplan (ca. 2,2 MB) Anlage _Plan_Aussenanlagen (ca. 896 KB) Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Vortrag des
Magistrats vom 25.06.2004, M 116
Vortrag des
Magistrats vom 28.09.2007, M 219
Vortrag des
Magistrats vom 18.12.2009, M 254
Zuständige Ausschüsse:
Haupt- und
Finanzausschuss
Ausschuss für
Recht, Verwaltung und Sicherheit Beratung im Ortsbeirat: 5
Versandpaket: 29.01.2014 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des OBR 5
am 21.02.2014, TO I, TOP 37 Beschluss: Der Vorlage M 28
wird zugestimmt.
Abstimmung: Annahme bei
Enthaltung FAG 27. Sitzung des
Ausschusses für Recht, Verwaltung und Sicherheit am 24.02.2014, TO I, TOP
9 Bericht: TO II Die
Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 28
wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
Abstimmung:
CDU, GRÜNE und FREIE WÄHER; SPD (= Votum im Haupt- und
Finanzausschuss)
Sonstige Voten/Protokollerklärung:
LINKE. (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) FDP, Piraten und RÖMER (=
Annahme) 28. Sitzung des
Haupt- und Finanzausschusses am 25.02.2014, TO I, TOP 27 Bericht: TO II Die
Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 28
wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
Abstimmung:
CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und Piraten
Sonstige Voten/Protokollerklärung: RÖMER, NPD und REP (=
Annahme) 29. Sitzung der
Stadtverordnetenversammlung am 27.02.2014, TO II, TOP 21 Beschluss: Der Vorlage M 28
wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
Abstimmung:
CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten,
RÖMER, NPD und REP Beschlussausfertigung(en): §
4311, 29. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 27.02.2014