Taktisches Feuerwehrkonzept 2020 Bau- und Finanzierungsvorlage: Zentrales Katastrophenschutzlager am Marbachweg
Vorlagentyp: M
Inhalt
S A C H S T A N D : Vortrag des
Magistrats vom 20.02.2015, M 39 Betreff: Taktisches Feuerwehrkonzept
2020 Bau- und Finanzierungsvorlage: Zentrales Katastrophenschutzlager am
Marbachweg Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 27.02.2014, § 4313 (M
30) 1. Dem Bau des 1. Bauabschnitts des
Katastrophenschutzlagers mit Gesamtkosten von rund 1,45 Mio. Euro auf dem
nördlichen Teil des Geländes des Brandschutz-, Katastrophenschutz- und
Rettungsdienstzentrums wird unter Berücksichtigung der Anmerkungen des
Revisionsamtes zugestimmt. Auf die zeitgleich im Geschäftsgang befindliche Bau-
und Finanzierungsvorlage zur Bereichswache 21 sowie die Erschließungsvorlage
zum nördlichen Gibbs-Gelände wird verwiesen. 2. Mit der Durchführung der Baumaßnahme und dem
Betrieb des Objektes wird die Brand schutz-,
Katastrophenschutz- und Rettungsdienstzentrum (BKRZ) GmbH & Co. KG
beauftragt. 3. Es
dient zur Kenntnis, dass die Gesamtmaßnahme in insgesamt 4 Bauabschnitte
gegliedert ist, wobei die Abschnitte 2 - 4 vorbehaltlich der Finanzierbarkeit
und der Zustimmung der Stadtverordnetenversammlung voraussichtlich bis 2018
realisiert werden sollen. 4. Es wird zugestimmt, dass für die Finanzierung der
Investitionskosten des 1. Bauabschnitts eingesparte Mittel aus der Baumaßnahme
"Feuerwehr- und Rettungstrainingscenter" (Produktgruppe 12.01, Projekt
5.002569) in Höhe von rd. 1 Mio. € herangezogen werden. Die Baumaßnahme
wurde gemäß Bau- und Finanzierungsvorlage M 121 aus 2010 mit Gesamtkosten von
25,2 Mio. € inkl. 4 Mio. € für das Back-up Rechenzentrum beschlossen.
Letzter Mittelabfluss der Kapitaleinlage ist in Höhe von 3,5 Mio. € im
Haushaltjahr 2015 vorgesehen. Die Restsumme wird durch die BKRZ GmbH und Co. KG
vorfinanziert. Die entstehende Kostenmiete wird aus dem Budget der
Branddirektion getragen. Begründung: Einleitung: Die Katastrophenschutzausrüstung der Stadt Frankfurt
am Main ist zum überwiegenden Teil in der derzeitigen Bereichswache 21 (BW 21)
im Nordwest-Zentrum untergebracht. Da dieser Standort zu klein ist, um alles
Material aufzunehmen, gibt es derzeit noch weitere dezentrale Standorte an
unterschiedlichen Wachstandorten und an verschiedenen Stützpunkten der
Freiwilligen Feuerwehren. Durch die in den letzten Jahren deutlich gestiegenen
Aufgaben im Katastrophenschutz insgesamt und die gleichzeitige Verlagerung
dieser Aufgaben von Bund und Land auf die kommunale Ebene ist der Bestand an
Material und Fahrzeugen kontinuierlich angewachsen (z. B. medizinische Task
Force) und wird auch in Zukunft noch weiter wachsen. Bereits jetzt ist im
Rahmen von Übungen festzustellen, dass die Abwicklung eines
Großschadensereignisses durch die Streuung des Katastrophenschutzmaterials nur
mit hohem logistischem Aufwand erfolgen kann. Unabhängig vom Neubau der BW 21 (auf die zeitgleich
im Geschäftsgang befindliche Bau- und Finanzierungsvorlage wird verwiesen) hat
der Magistrat aus diesen Gründen schon vor längerer Zeit in Erwägung gezogen,
die Katastrophenschutzeinrichtungen der Stadt an einer Stelle zu konzentrieren.
Die BKRZ GmbH wurde daher bereits im Jahr 2010 beauftragt, im Rahmen des
Erwerbs des nördlichen Geländeteils der ehemaligen Gibbs-Kaserne einen
entsprechenden Grundstücksteil für ein zentrales Katastrophenschutzlager
vorzuhalten. Hierfür sprach auch die Nähe zum Technischen Hilfswerk (THW), das
in unmittelbarer Nachbarschaft seine Landesgeschäftsstelle errichten wird. Dies
ermöglicht, das geplante Zentrum gemeinsam mit einem wichtigen Partner der
Stadt im Katastrophenschutz zu nutzen und im Bedarfsfall zu betreiben, um so
entsprechende Synergien ziehen zu können. Ebenso ist es möglich, die gesamte
Infrastruktur des Brandschutz-, Katastrophenschutz- und Rettungsdienstzentrums
am Marbachweg bei Übungen und im Katastrophenfall mitnutzen zu können. Hierbei
sind insbesondere die Kantine und die Sozial- und Sanitärräume der unmittelbar
angrenzenden Mehrzweckhalle zu nennen, die den Einsatzkräften, die im
Bedarfsfall das Zentrum betreiben, problemlos zur Verfügung gestellt werden
können. Unabhängig von diesen
einsatztaktischen Überlegungen ergibt sich wegen der aus städtebaulicher Sicht
eingeschränkten Ausnutzung des neuen Standortes für die BW 21, die eine
Angliederung des Katastrophenschutzlagers nicht mehr ermöglicht, die
Notwendigkeit, eine Alternative an anderer Stelle zu schaffen. A. Zielsetzung: a.) Bau eines zentralen Katastrophenschutzlagers zur
Aufnahme und Wartung der kommunalen Katastrophenschutzausstattung sowie der vom
Land und vom Bund für den Katastrophenschutz bereitgestellten Fahrzeuge und
Gerätschaften. b.)
Standort in unmittelbarer Nachbarschaft des Brandschutz-, Katastrophenschutz
und Rettungsdienstzentrums (BKRZ), um im Bedarfsfall eine gemeinsame Nutzung
mit dem Technischen Hilfswerk und den Freiwilligen Feuerwehren der Stadt
sicherstellen zu können. c.) Erzielen von Synergieeffekten durch Nutzung der
gesamten Infrastruktur des BKRZ. B. Alternativen: Unter den beschriebenen Zielsetzungen a - c:
keine. Bevor die Planung für einen Neubau in
Auftrag gegeben wurde, ist auch die Möglichkeit der Anmietung eines
entsprechenden Objektes geprüft worden. Eine Sondierung des Marktes hat
ergeben, dass es ein vollständig geeignetes Objekt hinsichtlich Zuschnitt, Lage
und Ausstattung zum derzeitigen Zeitpunkt nicht gibt. Zudem waren die Mieten
bei den nur als Kompromisslösung geeigneten Objekten so hoch, dass sie über der
zu erwartenden Kostenmiete liegen, die im Innenverhältnis zwischen
Branddirektion und BKRZ GmbH kostendeckend erhoben wird. C. Lösung Bau eines zentralen Katastrophenschutzlagers auf dem
nördlichen Teil des ehemaligen Gibbs-Geländes in unmittelbarere Nähe des BKRZ
und der THW Landeszentrale mit Unterbringungs- und Wartungsmöglichkeiten für
das gesamte, der Stadt Frankfurt am Main vom Land Hessen überlassene
Katastrophenschutzmaterial und die Katastrophenschutzfahrzeuge. Ausführung in insgesamt 4 Bauabschnitten: 1. BA: Lagerhalle mit einem überdachten
Multifunktionsbereich 2. BA:
Dispositions- und Wartungsbereich 3. BA: Fahrzeughalle für 4 Fahrzeuge und 2
Chemielager 4. BA:
Fahrzeughalle für 10 Fahrzeuge Einzelheiten können der als Anlage beigefügten
Planskizze entnommen werden. D. Finanzierung a. Investitionskosten Im 1. BA soll mit der Lagerhalle das Kernstück des
Katastrophenschutzlagers errichtet werden. Die Kosten dafür betragen 1,45
Mio. Euro. Die Kosten für alle 4 Bauabschnitte sind mit rd. 4,1 Mio. Euro
berechnet. Die Einzelheiten ergeben sich aus der nachstehenden Tabelle: Kosten-gruppe 1. BA Lagerhalle 2. BA Funktionsgebäude 3. BA Fahrzeughalle 4. BA Fahrzeughalle gesamt 300 Bauwerk 709.413
€ 439.477
€ 251.263 €
437.925 €
1.838.078 €
400 Technik 150.951
€ 313.389
€ 104.875 €
171.244 €
740.459
€ 500 Außenanl. 146.205 € 20.980 €
76.044 €
243.229
€ 600 Ausstattung 35.128
€ 35.128
€ 700 Nebenk. 210.100
€ 162.000
€ 75.400 €
139.400 €
586.900
€ Summe netto 1.216.669 € 949.994 € 452.518 € 824.613 € 3.443.794 € Summe brutto 1.447.836 € 1.130.493 € 538.496 € 981.290 € 4.098.115 € Zur Finanzierung werden eingesparte Mittel bei der
Baumaßnahme "Feuerwehr- und Rettungstrainingscenter" in Höhe von rd. 1 Mio.
€ herangezogen. Der Restbetrag wird aus liquiden Mitteln der BKRZ GmbH
oder durch die Aufnahme von Darlehen finanziert. Die der BKRZ GmbH hieraus
entstehenden Kosten und der Wertverlust des Gebäudes werden über eine
Kostenmiete an die Branddirektion weitergegeben. Bei einer Abschreibung von 3 % auf das Gebäude und
einem Zinssatz für das aufzunehmende Fremdkapital errechnet sich eine
Kostenmiete von 60.000,- Euro pro Jahr, die aus dem Budget der Branddirektion
getragen wird. Das Grundstück wird bereits mit 3.517 qm zu einem Pachtzins von
4% p.a. bezogen auf den Grundstückspreis 260/qm an die Branddirektion
verpachtet. b. Personalkosten Es entstehen keine zusätzlichen Personalkosten.
c. Sachkosten Der Betrieb eines modernen und funktionalen
Katastrophenschutzlagers wird deutlich weniger Wartungs- und Energiekosten
verursachen als dies beim derzeitigen Mietverhältnis der Fall ist. Anlage _Ansichten (ca. 492 KB) Anlage
_Grundriss_EG (ca. 243 KB)
Anlage _Grundriss_OG (ca. 191 KB) Anlage
_Kostenberechnung (ca.
50 KB) Anlage _Lageplan (ca. 1,8 MB) Anlage
_Schnitte (ca. 241 KB)
Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Vortrag des
Magistrats vom 25.06.2004, M 116
Vortrag des
Magistrats vom 28.09.2007, M 219
Vortrag des
Magistrats vom 18.12.2009, M 254
Vortrag des
Magistrats vom 11.06.2010, M 121
Vortrag des
Magistrats vom 24.01.2014, M 30
Vortrag des
Magistrats vom 11.05.2015, M 75
Vortrag des
Magistrats vom 04.04.2016, M 72 Zuständige
Ausschüsse:
Ausschuss für Recht, Verwaltung und Sicherheit
Haupt- und
Finanzausschuss Beratung im Ortsbeirat: 10 Zuständige
sonstige Gremien:
KAV
Versandpaket: 25.02.2015 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung
der KAV am 09.03.2015, TO I, TOP 4
Beschluss: Der Vorlage M 39 wird zugestimmt.
40. Sitzung des OBR
10 am 10.03.2015, TO II, TOP 11 Beschluss: Der Vorlage M 39 wird zugestimmt.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 38. Sitzung des
Ausschusses für Recht, Verwaltung und Sicherheit am 23.03.2015, TO I, TOP
6 Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: Der Vorlage M 39 wird in der
vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung:
CDU, GRÜNE, SPD, LINKE. und FDP gegen FREIE WÄHLER
(= Annahme im Rahmen des Revisionsberichtes) Sonstige Voten/Protokollerklärung:
RÖMER, Piraten, NPD und REP (= Annahme) ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)
39. Sitzung des
Haupt- und Finanzausschusses am 24.03.2015, TO II, TOP 11
Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: Der Vorlage M 39 wird in der
vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung:
CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und RÖMER gegen FREIE
WÄHLER (= Annahme im Rahmen des Revisionsberichtes)
40. Sitzung der
Stadtverordnetenversammlung am 26.03.2015, TO II, TOP 37
Beschluss: Der Vorlage M 39 wird in der vorgelegten Fassung
zugestimmt. Abstimmung:
CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, RÖMER, Piraten, NPD
und REP gegen FREIE WÄHLER (= Annahme im Rahmen des Revisionsberichtes)
Sonstige Voten/Protokollerklärung:
ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 5791, 40. Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung vom 26.03.2015 Aktenzeichen: 37 0