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Taktisches Feuerwehrkonzept 2020 Bau- und Finanzierungsvorlage: Zentrales Katastrophenschutzlager am Marbachweg

Vorlagentyp: M

Inhalt

S A C H S T A N D : Vortrag des Magistrats vom 20.02.2015, M 39 Betreff: Taktisches Feuerwehrkonzept 2020 Bau- und Finanzierungsvorlage: Zentrales Katastrophenschutzlager am Marbachweg Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 27.02.2014, § 4313 (M 30) 1. Dem Bau des 1. Bauabschnitts des Katastrophenschutzlagers mit Gesamtkosten von rund 1,45 Mio. Euro auf dem nördlichen Teil des Geländes des Brandschutz-, Katastrophenschutz- und Rettungsdienstzentrums wird unter Berücksichtigung der Anmerkungen des Revisionsamtes zugestimmt. Auf die zeitgleich im Geschäftsgang befindliche Bau- und Finanzierungsvorlage zur Bereichswache 21 sowie die Erschließungsvorlage zum nördlichen Gibbs-Gelände wird verwiesen. 2. Mit der Durchführung der Baumaßnahme und dem Betrieb des Objektes wird die Brand schutz-, Katastrophenschutz- und Rettungsdienstzentrum (BKRZ) GmbH & Co. KG beauftragt. 3. Es dient zur Kenntnis, dass die Gesamtmaßnahme in insgesamt 4 Bauabschnitte gegliedert ist, wobei die Abschnitte 2 - 4 vorbehaltlich der Finanzierbarkeit und der Zustimmung der Stadtverordnetenversammlung voraussichtlich bis 2018 realisiert werden sollen. 4. Es wird zugestimmt, dass für die Finanzierung der Investitionskosten des 1. Bauabschnitts eingesparte Mittel aus der Baumaßnahme "Feuerwehr- und Rettungstrainingscenter" (Produktgruppe 12.01, Projekt 5.002569) in Höhe von rd. 1 Mio. € herangezogen werden. Die Baumaßnahme wurde gemäß Bau- und Finanzierungsvorlage M 121 aus 2010 mit Gesamtkosten von 25,2 Mio. € inkl. 4 Mio. € für das Back-up Rechenzentrum beschlossen. Letzter Mittelabfluss der Kapitaleinlage ist in Höhe von 3,5 Mio. € im Haushaltjahr 2015 vorgesehen. Die Restsumme wird durch die BKRZ GmbH und Co. KG vorfinanziert. Die entstehende Kostenmiete wird aus dem Budget der Branddirektion getragen. Begründung: Einleitung: Die Katastrophenschutzausrüstung der Stadt Frankfurt am Main ist zum überwiegenden Teil in der derzeitigen Bereichswache 21 (BW 21) im Nordwest-Zentrum untergebracht. Da dieser Standort zu klein ist, um alles Material aufzunehmen, gibt es derzeit noch weitere dezentrale Standorte an unterschiedlichen Wachstandorten und an verschiedenen Stützpunkten der Freiwilligen Feuerwehren. Durch die in den letzten Jahren deutlich gestiegenen Aufgaben im Katastrophenschutz insgesamt und die gleichzeitige Verlagerung dieser Aufgaben von Bund und Land auf die kommunale Ebene ist der Bestand an Material und Fahrzeugen kontinuierlich angewachsen (z. B. medizinische Task Force) und wird auch in Zukunft noch weiter wachsen. Bereits jetzt ist im Rahmen von Übungen festzustellen, dass die Abwicklung eines Großschadensereignisses durch die Streuung des Katastrophenschutzmaterials nur mit hohem logistischem Aufwand erfolgen kann. Unabhängig vom Neubau der BW 21 (auf die zeitgleich im Geschäftsgang befindliche Bau- und Finanzierungsvorlage wird verwiesen) hat der Magistrat aus diesen Gründen schon vor längerer Zeit in Erwägung gezogen, die Katastrophenschutzeinrichtungen der Stadt an einer Stelle zu konzentrieren. Die BKRZ GmbH wurde daher bereits im Jahr 2010 beauftragt, im Rahmen des Erwerbs des nördlichen Geländeteils der ehemaligen Gibbs-Kaserne einen entsprechenden Grundstücksteil für ein zentrales Katastrophenschutzlager vorzuhalten. Hierfür sprach auch die Nähe zum Technischen Hilfswerk (THW), das in unmittelbarer Nachbarschaft seine Landesgeschäftsstelle errichten wird. Dies ermöglicht, das geplante Zentrum gemeinsam mit einem wichtigen Partner der Stadt im Katastrophenschutz zu nutzen und im Bedarfsfall zu betreiben, um so entsprechende Synergien ziehen zu können. Ebenso ist es möglich, die gesamte Infrastruktur des Brandschutz-, Katastrophenschutz- und Rettungsdienstzentrums am Marbachweg bei Übungen und im Katastrophenfall mitnutzen zu können. Hierbei sind insbesondere die Kantine und die Sozial- und Sanitärräume der unmittelbar angrenzenden Mehrzweckhalle zu nennen, die den Einsatzkräften, die im Bedarfsfall das Zentrum betreiben, problemlos zur Verfügung gestellt werden können. Unabhängig von diesen einsatztaktischen Überlegungen ergibt sich wegen der aus städtebaulicher Sicht eingeschränkten Ausnutzung des neuen Standortes für die BW 21, die eine Angliederung des Katastrophenschutzlagers nicht mehr ermöglicht, die Notwendigkeit, eine Alternative an anderer Stelle zu schaffen. A. Zielsetzung: a.) Bau eines zentralen Katastrophenschutzlagers zur Aufnahme und Wartung der kommunalen Katastrophenschutzausstattung sowie der vom Land und vom Bund für den Katastrophenschutz bereitgestellten Fahrzeuge und Gerätschaften. b.) Standort in unmittelbarer Nachbarschaft des Brandschutz-, Katastrophenschutz und Rettungsdienstzentrums (BKRZ), um im Bedarfsfall eine gemeinsame Nutzung mit dem Technischen Hilfswerk und den Freiwilligen Feuerwehren der Stadt sicherstellen zu können. c.) Erzielen von Synergieeffekten durch Nutzung der gesamten Infrastruktur des BKRZ. B. Alternativen: Unter den beschriebenen Zielsetzungen a - c: keine. Bevor die Planung für einen Neubau in Auftrag gegeben wurde, ist auch die Möglichkeit der Anmietung eines entsprechenden Objektes geprüft worden. Eine Sondierung des Marktes hat ergeben, dass es ein vollständig geeignetes Objekt hinsichtlich Zuschnitt, Lage und Ausstattung zum derzeitigen Zeitpunkt nicht gibt. Zudem waren die Mieten bei den nur als Kompromisslösung geeigneten Objekten so hoch, dass sie über der zu erwartenden Kostenmiete liegen, die im Innenverhältnis zwischen Branddirektion und BKRZ GmbH kostendeckend erhoben wird. C. Lösung Bau eines zentralen Katastrophenschutzlagers auf dem nördlichen Teil des ehemaligen Gibbs-Geländes in unmittelbarere Nähe des BKRZ und der THW Landeszentrale mit Unterbringungs- und Wartungsmöglichkeiten für das gesamte, der Stadt Frankfurt am Main vom Land Hessen überlassene Katastrophenschutzmaterial und die Katastrophenschutzfahrzeuge. Ausführung in insgesamt 4 Bauabschnitten: 1. BA: Lagerhalle mit einem überdachten Multifunktionsbereich 2. BA: Dispositions- und Wartungsbereich 3. BA: Fahrzeughalle für 4 Fahrzeuge und 2 Chemielager 4. BA: Fahrzeughalle für 10 Fahrzeuge Einzelheiten können der als Anlage beigefügten Planskizze entnommen werden. D. Finanzierung a. Investitionskosten Im 1. BA soll mit der Lagerhalle das Kernstück des Katastrophenschutzlagers errichtet werden. Die Kosten dafür betragen 1,45 Mio. Euro. Die Kosten für alle 4 Bauabschnitte sind mit rd. 4,1 Mio. Euro berechnet. Die Einzelheiten ergeben sich aus der nachstehenden Tabelle: Kosten-gruppe 1. BA Lagerhalle 2. BA Funktionsgebäude 3. BA Fahrzeughalle 4. BA Fahrzeughalle gesamt 300 Bauwerk 709.413 € 439.477 € 251.263 € 437.925 € 1.838.078 € 400 Technik 150.951 € 313.389 € 104.875 € 171.244 € 740.459 € 500 Außenanl. 146.205 € 20.980 € 76.044 € 243.229 € 600 Ausstattung 35.128 € 35.128 € 700 Nebenk. 210.100 € 162.000 € 75.400 € 139.400 € 586.900 € Summe netto 1.216.669 € 949.994 € 452.518 € 824.613 € 3.443.794 € Summe brutto 1.447.836 € 1.130.493 € 538.496 € 981.290 € 4.098.115 € Zur Finanzierung werden eingesparte Mittel bei der Baumaßnahme "Feuerwehr- und Rettungstrainingscenter" in Höhe von rd. 1 Mio. € herangezogen. Der Restbetrag wird aus liquiden Mitteln der BKRZ GmbH oder durch die Aufnahme von Darlehen finanziert. Die der BKRZ GmbH hieraus entstehenden Kosten und der Wertverlust des Gebäudes werden über eine Kostenmiete an die Branddirektion weitergegeben. Bei einer Abschreibung von 3 % auf das Gebäude und einem Zinssatz für das aufzunehmende Fremdkapital errechnet sich eine Kostenmiete von 60.000,- Euro pro Jahr, die aus dem Budget der Branddirektion getragen wird. Das Grundstück wird bereits mit 3.517 qm zu einem Pachtzins von 4% p.a. bezogen auf den Grundstückspreis 260/qm an die Branddirektion verpachtet. b. Personalkosten Es entstehen keine zusätzlichen Personalkosten. c. Sachkosten Der Betrieb eines modernen und funktionalen Katastrophenschutzlagers wird deutlich weniger Wartungs- und Energiekosten verursachen als dies beim derzeitigen Mietverhältnis der Fall ist. Anlage _Ansichten (ca. 492 KB) Anlage _Grundriss_EG (ca. 243 KB) Anlage _Grundriss_OG (ca. 191 KB) Anlage _Kostenberechnung (ca. 50 KB) Anlage _Lageplan (ca. 1,8 MB) Anlage _Schnitte (ca. 241 KB) Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 25.06.2004, M 116 Vortrag des Magistrats vom 28.09.2007, M 219 Vortrag des Magistrats vom 18.12.2009, M 254 Vortrag des Magistrats vom 11.06.2010, M 121 Vortrag des Magistrats vom 24.01.2014, M 30 Vortrag des Magistrats vom 11.05.2015, M 75 Vortrag des Magistrats vom 04.04.2016, M 72 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Recht, Verwaltung und Sicherheit Haupt- und Finanzausschuss Beratung im Ortsbeirat: 10 Zuständige sonstige Gremien: KAV Versandpaket: 25.02.2015 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung der KAV am 09.03.2015, TO I, TOP 4 Beschluss: Der Vorlage M 39 wird zugestimmt. 40. Sitzung des OBR 10 am 10.03.2015, TO II, TOP 11 Beschluss: Der Vorlage M 39 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 38. Sitzung des Ausschusses für Recht, Verwaltung und Sicherheit am 23.03.2015, TO I, TOP 6 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 39 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE. und FDP gegen FREIE WÄHLER (= Annahme im Rahmen des Revisionsberichtes) Sonstige Voten/Protokollerklärung: RÖMER, Piraten, NPD und REP (= Annahme) ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) 39. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 24.03.2015, TO II, TOP 11 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 39 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und RÖMER gegen FREIE WÄHLER (= Annahme im Rahmen des Revisionsberichtes) 40. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 26.03.2015, TO II, TOP 37 Beschluss: Der Vorlage M 39 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, RÖMER, Piraten, NPD und REP gegen FREIE WÄHLER (= Annahme im Rahmen des Revisionsberichtes) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 5791, 40. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 26.03.2015 Aktenzeichen: 37 0

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