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Taktisches Feuerwehrkonzept 2020, 3. Fortschreibung Zwischenbericht Staffelprogramm

Vorlagentyp: M

Inhalt

S A C H S T A N D : Vortrag des Magistrats vom 24.01.2014, M 30 Betreff: Taktisches Feuerwehrkonzept 2020, 3. Fortschreibung Zwischenbericht Staffelprogramm Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 25.03.2010, § 7858 (M 254) 1. Es dient zur Kenntnis, dass sich die Umsetzung des Taktischen Feuerwehrkonzeptes 2020 (Staffelkonzept) um voraussichtlich 3 Jahre verzögern wird. Im Rahmen des Konzepts wurden die Standorte Bereichswache (BW) 11 - Enkheim, BW 20 - Gateway Gardens (derzeit noch als Provisorium), BW 30 - Rödelheim, BW 31 - Zeilsheim und BW 41 - Niederrad zusätzlich zur Sicherstellung des Brandschutzes gebaut bzw. in Betrieb genommen. Der gesetzlich vorgeschriebene Hilfsfristerreichungsgrad liegt aktuell bei 95 % und wird somit in vollem Umfang erfüllt. Das selbstgewählte Schutzziel, das eine Fahrzeit von max. 5 Minuten vorsieht, wird mittlerweile in ca. 80 % aller Einsätze erreicht. 2. Die Änderungen gegenüber der 2. Fortschreibung aus 2010 (M 254) werden beschlossen. Der Magistrat wird beauftragt, das aktualisierte Konzept unter Berücksichtigung der haushaltsrechtlichen Rahmenbedingungen schnellstmöglich weiter umzusetzen. 3. Die als Anlage 1 beigefügte Fortschreibung der Wirtschaftlichkeitsberechnung dient zur Kenntnis. 4. Die Realisierung der noch ausstehenden Baumaßnahmen bedarf auch weiterhin gesonderter Bau- und Finanzierungsvorlagen. 5. Der als Anlage 2 beigefügte Bericht zur Entwicklung der einzelnen Maßnahmen dient zur Kenntnis. Begründung: Einleitung Von den im Rahmen des Taktischen Feuerwehrkonzepts geplanten Baumaßnahmen sind bis auf drei, BW 21 - Nordweststadt, BW 10 - Bonames und BW 20 - Gateway Gardens alle Neubauten umgesetzt worden. Die Bau- und Finanzierungsvorlage für die BW 20 befindet sich parallel im Geschäftsgang. Der ursprünglich angestrebte Zeitpunkt der Umsetzung der Maßnahmen im April 2015 kann nicht eingehalten werden. Ursprünglich war geplant, alle Maßnahmen bis zum April 2015 abzuschließen. Dieser Zeitpunkt wird sich voraussichtlich um 2 - 3 Jahre verzögern. Innerhalb des ursprünglich geplanten Zeitraums kann der Neubau der BW 20 noch umgesetzt werden. Nach langwierigen Verhandlungen mit den Beteiligten Bahn AG, Fraport und der Bundesstraßenverwaltung ist es gelungen, durch einen komplizierten Grundstückstausch ein Areal unmittelbar angrenzend an das Konversionsareal Gateway Gardens für den Bau der BW 20 bereitzustellen. Die Gateway Gardens Grundstücksentwicklungsgesellschaft (G3) wird das Grundstück erschließen und zum Festpreis von 548.000 EUR an die BKRZ GmbH & Co.KG veräußern. Dadurch kann das ursprünglich für die Feuerwache innerhalb von Gateway Gardens vorgesehene Grundstück vermarktet und für die G3 ein Mehrerlös von rd. 2,5 Mio. EUR realisiert werden, von dem mittelbar auch der Hoheitshaushalt profitiert. Die Bau- und Finanzierungsvorlage für die BW 20 befindet sich derzeit im Geschäftsgang. Der Bebauungsplan für das Neubaugebiet Bonames Ost (Nr. 516 Am Eschbachtal - Harheimer Weg) befindet sich in der Aufstellung. Ein entsprechender Standort für die BW 10 ist vorgesehen. Der Magistrat strebt die Fertigstellung bis zum Jahr 2017 an. Die Grundstückssuche für einen Ersatzstandort der BW 21 - Nordweststadt, gestaltete sich schwierig. Mit § 3797 (M 176) aus 2013 hat die Stadtverordnetenversammlung die Freiräumung des Geländes zwischen dem Erich-Ollenhauer-Ring und der Rosa-Luxemburg-Straße (Römische Töpferöfen) beschlossen. Die wegen des archäologisch bedeutsamen Hintergrundes notwendigen denkmalrechtlichen Voruntersuchungen des Geländes sind noch nicht abgeschlossen. Wegen der Topographie des Geländes und den sich daraus ergebenden Sicherungsmaßnahmen wird es voraussichtlich zu Mehrkosten kommen, die in der als Anlage beigefügten Wirtschaftlichkeitsberechnung als Schätzung berücksichtigt sind. Aus Platzgründen ist eine Realisierung des Katastrophenschutzlagers an diesem Standort jedoch nicht möglich. Der Magistrat prüft daher derzeit verschiedene Alternativen für die Unterbringung der der Stadt Frankfurt am Main vom Land zugewiesenen Katastrophenschutzfahrzeuge und des Katastrophenschutzmaterials. Weitere Details zur Umsetzung des Taktischen Feuerwehrkonzepts 2020 können dem als Anlage beigefügten Sachstandsbericht entnommen werden. Das von der Stadtverordnetenversammlung beschlossene Standardraumprogramm findet auch weiterhin grundsätzliche Anwendung. Lediglich die Sporträume sollen künftig grundsätzlich etwas größer ausgelegt werden, weil neben den Möglichkeiten zum Krafttraining auch Geräte für das Ausdauer- und Kardiotraining aufgestellt werden sollen. Auf eine Änderung des Standardraumprogramms wird jedoch verzichtet. Die jeweilige Beordnung und Zustimmung der Stadtverordnetenversammlung wird im Zusammenhang mit den jeweiligen Bau- und Finanzierungsvorlagen eingeholt. Die stringente Ausführung der Wachen im Passivhausstandard, der mittlerweile an drei Standorten umgesetzt wurde, hat sich wegen der besonderen Nutzungsbedingungen von Feuer- und Rettungswachen im 24-Stundenbetrieb in der Praxis nur bedingt bewährt. Der Magistrat wird daher individuell für jede noch zu bauende Wache ein ökologisches Konzept entwickeln, das den energiepolitischen Zielen und den besonderen Nutzungsbedingungen gerecht wird und der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung vorlegen. In die als Anlage beigefügte Wirtschaftlichkeitsberechnung sind die Kosten für die BW 20 anhand der vorliegenden Kostenberechnung aufgenommen worden. Die voraussichtlichen Kosten für die noch ausstehenden Standorte BW 21 und BW 10 wurden auf Basis dieses Wertes hochgerechnet, wobei so weit als möglich die sich aufgrund der Topographie des Geländes für die BW 21 abzeichnenden Mehrkosten berücksichtigt sind. Das ursprünglich zur Vermarktung vorgesehene Grundstück in Enkheim soll wieder an die Stadt Frankfurt am Main zurückgegeben und mit einer Kindertagesstätte bebaut werden. Der Magistrat prüft derzeit, ob das Grundstück auch in Form eines Erbbaurechts bereitgestellt werden kann. Die geplanten Verkaufserlöse reduzieren sich hierdurch um etwa 1 Mio. EUR. Im Gegenzug wird davon ausgegangen, dass das für die BW 21 geplante Grundstück zu einem deutlich günstigeren Preis von der Stadt bereitgestellt werden kann, als der Betrag, der bisher für den Grunderwerb eines Ersatzgrundstückes in der Wirtschaftlichkeitsberechnung vorgesehen war. In die Wirtschaftlichkeitsberechnung noch nicht eingeflossen sind die Kosten für die Verlagerung des Katastrophenschutzlagers, das derzeit in der Wache im Nordwestzentrum untergebracht ist. Die städtebaulichen Vorgaben stehen einer Unterbringung auf dem geplanten neuen Standort entgegen. Das von der Stadt einzulagernde Material und die Fahrzeuge für den Katastrophenschutz haben in den vergangenen Jahren durch umfangreiche Beschaffungsmaßnahmen des Landes Hessen deutlich zugenommen. Die einsatztaktisch sinnvolle Platzierung und logistische Steuerung dieses Materials sind, auch wegen der ständig steigenden Gefahr für Extremlagen (Hochwasser), Anlass für Überlegungen, den Katastrophenschutz in Frankfurt konzeptionell zu überarbeiten. Dabei wird auch überlegt, die derzeit über mehrere Standorte verteilten Materialien und Fahrzeuge durch einen Neubau auf dem Gelände des Brandschutz-, Rettungsdienst- und Katastrophenschutzzentrums zu zentralisieren. Die vorstehenden Änderungen und Entwicklungen sind Anlass, die Wirtschaftlichkeitsberechnung zu überarbeiten, und den Grundsatzbeschluss aus 2004, § 7563 (M 116), zuletzt geändert durch § 7858 (M 254) aus 2010, fortzuschreiben. Die gegenüber der bisherigen Berechnung zusätzlich benötigten Mittel zur Gesamtfinanzierung der baulichen Maßnahmen des Taktischen Feuerwehrkonzeptes 2020 stehen im Budget der Branddirektion zur Verfügung. Die Wirtschaftlichkeitsberechnung basiert aus Gründen der Vergleichbarkeit nach wie vor auf dem im Jahr 2004 angenommen durchschnittlichen Zinssatz von 5,5 % über die gesamte Nutzungsdauer der erstellten Objekte. Tatsächlich liegt das Zinsniveau der Kredite für die nicht durch Erlöse gedeckten Baukosten derzeit bei etwa 3 %. Dieses Zinsniveau ist zudem durch langfristige Laufzeiten abgesichert. Unter Zugrundelegung dieses Zinssatzes wird deutlich, dass die Umsetzung des Taktischen Feuerwehrkonzeptes 2020 den Hoheitshaushalt nicht zusätzlich belastet und im Kern durch die Einsparungen aus der Aufgabe des Standortes im Nordwestzentrum und der Vermarktung der nicht mehr für Feuerwehrzwecke benötigten Liegenschaften refinanziert werden kann. Im Übrigen wird auf die als Anlage beigefügte Wirtschaftlichkeitsberechnung verwiesen. Nach wie vor positiv zu bewerten ist die Umsetzung und der Betrieb der Baumaßnahmen durch die BKRZ GmbH & Co. KG. Durch die größere Flexibilität der Gesellschaft am Markt konnten bei den bisherigen Ausschreibungen durchweg sehr gute Ergebnisse erzielt werden. Alle Objekte werden konsequent durch eine Kostenmiete in Höhe des Wertverlustes (3%/Jahr) und den Zinsen für das aufgenommene Fremdkapital aus dem Budget der Branddirektion refinanziert. Damit werden am Ende der Nutzungsperiode in der Gesellschaft genügend Mittel vorhanden sein, um in die Gebäudesubstanz reinvestieren zu können, ohne dass der Hoheitshaushalt zusätzlich belastet wird. Durch dieses zukunftsweisende Modell wird der Bereich des Brandschutzes unabhängig von der Zuweisung von Finanzmitteln künftiger Investitionsprogramme, ohne dass die Entscheidungshoheit des Parlaments im Einzelfall hierdurch eingeschränkt wird, da jeweils Bau- und Finanzierungsvorlagen vorgelegt werden. Weitere Einzelheiten zur Umsetzung des Taktischen Feuerwehrkonzeptes 2020 können dem als Anlage 2 beigefügten Bericht entnommen werden. A. Zielsetzung Weiterhin konsequente Umsetzung des Staffelkonzeptes und der beschlossenen einsatztaktischen neuen Ausrichtung. B. Alternativen Wahlmöglichkeiten bestehen allenfalls in der Art und Weise, wie den gesetzlichen Anforderungen genügt wird. Auf die Ausführungen im Grundsatzbeschluss aus dem Jahr 2004, § 7563 (M 116), wird insofern verwiesen. C. Lösung Die bereits begonnene Umsetzung des Taktischen Feuerwehrkonzeptes 2020 wird unter Berücksichtigung der in dieser Vorlage dargelegten erforderlichen Anpassungen und Aktualisierungen fortgeführt. Der Standort der Bereichsleitungswache 2 in der Heinrichstraße kann durch Verschiebung von verschiedenen Komponenten auf andere Wachstandorte erhalten werden. Eine Grundsanierung oder ein Neubau des Standortes der Bereichsleitungswache 2 wird bis zur haushaltsrechtlichen Beordnung auch weiterhin zurückgestellt. D. Finanzierung a) Investitionskosten Zur Entwicklung der Investitionskosten wird auf die als Anlage beigefügte Fortschreibung der Wirtschaftlichkeitsberechnung verwiesen. Die Refinanzierung der nicht durch Verkaufserlöse, Drittmittel oder Mieteinsparungen angemieteter Objekte gedeckten Investitionsmittel erfolgt aus dem Budget der Branddirektion. b) Personalkosten Durch diese Fortschreibung des Grundsatzbeschlusses entstehen keine zusätzlichen Personalkosten. c) Sachkosten Die Aussagen des Grundsatzbeschlusses gelten unverändert weiter. Durch die Fortschreibung ist nicht mit einer Erhöhung der Sachkosten zu rechnen. Es wird im Gegenteil davon ausgegangen, dass die Umsetzung ökologischer Standards zu weiteren Einsparungen im Bereich der Energiekosten führen wird. Anlage 1_Wirtschaftlichkeitsberechnung (ca. 182 KB) Anlage 2_Sachstandsbericht (ca. 58 KB) Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Anregung vom 14.02.2014, OA 466 Antrag vom 14.02.2014, OF 212/15 dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 25.06.2004, M 116 Vortrag des Magistrats vom 28.09.2007, M 219 Vortrag des Magistrats vom 18.12.2009, M 254 Vortrag des Magistrats vom 20.02.2015, M 39 Vortrag des Magistrats vom 11.05.2015, M 75 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Recht, Verwaltung und Sicherheit Haupt- und Finanzausschuss Beratung im Ortsbeirat: 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 13, 14, 15, 16 Versandpaket: 29.01.2014 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 2 am 10.02.2014, TO I, TOP 29 Beschluss: Der Vorlage M 30 wird zugestimmt. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung FDP 29. Sitzung des OBR 10 am 11.02.2014, TO II, TOP 15 Beschluss: Der Vorlage M 30 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 27. Sitzung des OBR 16 am 11.02.2014, TO I, TOP 17 Beschluss: Der Vorlage M 30 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 28. Sitzung des OBR 9 am 13.02.2014, TO II, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage M 30 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 30. Sitzung des OBR 15 am 14.02.2014, TO I, TOP 9 Beschluss: Anregung OA 466 2014 1. Der Vorlage M 30 wird zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 212/15 wird in der folgenden geänderten Fassung beschlossen: "Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: 1. Dem Vortrag des Magistrats vom 24.01.2014, M 30, wird zugestimmt. 2. Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob und wie die Realisierung der Inbetriebnahme der neuen Bereichswache 10 im Jahr 2017 vorgenommen werden kann. Begründung: Für die Umsetzung des Bebauungsplans Nr. 516 Am Eschbachtal - Harheimer Weg, in dem die neue Bereichswache liegt, werden mehr als fünf Jahre prognostiziert. Außerdem muss mit Klagen gegen den Bebauungsplan gerechnet werden. Zusätzlich muss zu einem ordnungsgemäßen Betrieb der Wache die Ortsrandstraße bereits voll funktionsfähig vorhanden sein und nicht nur als Baustraße, wie dies zumindest für die erste Bauphase des Bebauungsplans auch schon angegeben wurde, existieren." Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 28. Sitzung des OBR 11 am 17.02.2014, TO II, TOP 5 Beschluss: Der Vorlage M 30 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 28. Sitzung des OBR 4 am 18.02.2014, TO II, TOP 3 Beschluss: Der Vorlage M 30 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 28. Sitzung des OBR 6 am 18.02.2014, TO I, TOP 37 Beschluss: Der Vorlage M 30 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 28. Sitzung des OBR 13 am 18.02.2014, TO I, TOP 14 Beschluss: Der Vorlage M 30 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 28. Sitzung des OBR 1 am 18.02.2014, TO I, TOP 29 Beschluss: Der Vorlage M 30 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 27. Sitzung des OBR 8 am 20.02.2014, TO I, TOP 21 Beschluss: Der Vorlage M 30 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 29. Sitzung des OBR 3 am 20.02.2014, TO I, TOP 37 Beschluss: Die Vorlage M 30 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 28. Sitzung des OBR 5 am 21.02.2014, TO I, TOP 38 Beschluss: Der Vorlage M 30 wird zugestimmt. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung FAG 28. Sitzung des OBR 12 am 21.02.2014, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage M 30 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 27. Sitzung des Ausschusses für Recht, Verwaltung und Sicherheit am 24.02.2014, TO I, TOP 10 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 30 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 466 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD und FREIE WÄHLER zu 2. CDU und GRÜNE gegen SPD und FREIE WÄHLER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: LINKE. (M 30 = Annahme) FDP und NPD (M 30 = Annahme, OA 466 = vereinfachtes Verfahren) Piraten, RÖMER und REP (M 30 und OA 466 = Annahme) 28. Sitzung des OBR 14 am 24.02.2014, TO I, TOP 18 Beschluss: Der Vorlage M 30 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 31. Sitzung des OBR 7 am 25.02.2014, TO II, TOP 3 Beschluss: Der Vorlage M 30 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 28. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 25.02.2014, TO II, TOP 30 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 30 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 466 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER zu 2. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER (= Annahme) 29. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 27.02.2014, TO II, TOP 23 Beschluss: 1. Der Vorlage M 30 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 466 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten, RÖMER, NPD und REP zu 2. CDU, GRÜNE, FDP und NPD gegen SPD, FREIE WÄHLER, Piraten, RÖMER und REP (= Annahme) 30. Sitzung des OBR 3 am 20.03.2014, TO I, TOP 29 Beschluss: Der Vorlage M 30 wird zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP und FREIE WÄHLER gegen ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung); LINKE. (= Enthaltung) Beschlussausfertigung(en): § 4313, 29. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 27.02.2014 Aktenzeichen: 37 0

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