Taktisches Feuerwehrkonzept 2020, 3. Fortschreibung Zwischenbericht Staffelprogramm
Vorlagentyp: M
Inhalt
S A C H S T A N D : Vortrag des
Magistrats vom 24.01.2014, M 30 Betreff: Taktisches Feuerwehrkonzept 2020,
3. Fortschreibung Zwischenbericht Staffelprogramm Vorgang:
l. Beschl. d. Stv.-V. vom
25.03.2010, § 7858 (M 254) 1. Es dient zur Kenntnis, dass sich die Umsetzung des
Taktischen Feuerwehrkonzeptes 2020 (Staffelkonzept) um voraussichtlich 3 Jahre
verzögern wird. Im Rahmen des Konzepts wurden die Standorte Bereichswache (BW)
11 - Enkheim, BW 20 - Gateway Gardens (derzeit noch als Provisorium), BW 30 -
Rödelheim, BW 31 - Zeilsheim und BW 41 - Niederrad zusätzlich zur
Sicherstellung des Brandschutzes gebaut bzw. in Betrieb genommen. Der
gesetzlich vorgeschriebene Hilfsfristerreichungsgrad liegt aktuell bei 95 % und
wird somit in vollem Umfang erfüllt. Das selbstgewählte
Schutzziel, das eine Fahrzeit von max. 5 Minuten vorsieht, wird mittlerweile in
ca. 80 % aller Einsätze erreicht. 2. Die Änderungen gegenüber der 2. Fortschreibung aus
2010 (M 254) werden beschlossen. Der Magistrat wird beauftragt, das
aktualisierte Konzept unter Berücksichtigung der haushaltsrechtlichen
Rahmenbedingungen schnellstmöglich weiter umzusetzen. 3. Die als Anlage 1 beigefügte Fortschreibung der
Wirtschaftlichkeitsberechnung dient zur Kenntnis. 4. Die Realisierung der noch ausstehenden
Baumaßnahmen bedarf auch weiterhin gesonderter Bau- und Finanzierungsvorlagen.
5. Der als Anlage 2 beigefügte
Bericht zur Entwicklung der einzelnen Maßnahmen dient zur Kenntnis. Begründung: Einleitung Von den im Rahmen des Taktischen Feuerwehrkonzepts
geplanten Baumaßnahmen sind bis auf drei, BW 21 - Nordweststadt, BW 10 -
Bonames und BW 20 - Gateway Gardens alle Neubauten umgesetzt worden. Die Bau-
und Finanzierungsvorlage für die BW 20 befindet sich parallel im Geschäftsgang.
Der ursprünglich angestrebte Zeitpunkt der Umsetzung der Maßnahmen im April
2015 kann nicht eingehalten werden. Ursprünglich war geplant, alle Maßnahmen
bis zum April 2015 abzuschließen. Dieser Zeitpunkt wird sich voraussichtlich um
2 - 3 Jahre verzögern. Innerhalb des ursprünglich geplanten Zeitraums kann
der Neubau der BW 20 noch umgesetzt werden. Nach langwierigen Verhandlungen mit
den Beteiligten Bahn AG, Fraport und der Bundesstraßenverwaltung ist es
gelungen, durch einen komplizierten Grundstückstausch ein Areal unmittelbar
angrenzend an das Konversionsareal Gateway Gardens für den Bau der BW 20
bereitzustellen. Die Gateway Gardens Grundstücksentwicklungsgesellschaft (G3)
wird das Grundstück erschließen und zum Festpreis von 548.000 EUR an die BKRZ
GmbH & Co.KG veräußern. Dadurch kann das ursprünglich für die Feuerwache
innerhalb von Gateway Gardens vorgesehene Grundstück vermarktet und für die G3
ein Mehrerlös von rd. 2,5 Mio. EUR realisiert werden, von dem mittelbar auch
der Hoheitshaushalt profitiert. Die Bau- und Finanzierungsvorlage für die BW 20
befindet sich derzeit im Geschäftsgang. Der Bebauungsplan für das Neubaugebiet Bonames Ost
(Nr. 516 Am Eschbachtal - Harheimer Weg) befindet sich in der Aufstellung. Ein
entsprechender Standort für die BW 10 ist vorgesehen. Der Magistrat strebt die
Fertigstellung bis zum Jahr 2017 an. Die Grundstückssuche für einen Ersatzstandort der BW
21 - Nordweststadt, gestaltete sich schwierig. Mit § 3797 (M 176) aus 2013 hat
die Stadtverordnetenversammlung die Freiräumung des Geländes zwischen dem
Erich-Ollenhauer-Ring und der Rosa-Luxemburg-Straße (Römische Töpferöfen)
beschlossen. Die wegen des archäologisch bedeutsamen Hintergrundes notwendigen
denkmalrechtlichen Voruntersuchungen des Geländes sind noch nicht
abgeschlossen. Wegen der Topographie des Geländes und den sich daraus
ergebenden Sicherungsmaßnahmen wird es voraussichtlich zu Mehrkosten kommen,
die in der als Anlage beigefügten Wirtschaftlichkeitsberechnung als Schätzung
berücksichtigt sind. Aus Platzgründen ist eine Realisierung des
Katastrophenschutzlagers an diesem Standort jedoch nicht möglich. Der Magistrat
prüft daher derzeit verschiedene Alternativen für die Unterbringung der der
Stadt Frankfurt am Main vom Land zugewiesenen Katastrophenschutzfahrzeuge und
des Katastrophenschutzmaterials. Weitere Details zur Umsetzung des Taktischen
Feuerwehrkonzepts 2020 können dem als Anlage beigefügten Sachstandsbericht
entnommen werden.
Das von der
Stadtverordnetenversammlung beschlossene Standardraumprogramm findet auch
weiterhin grundsätzliche Anwendung. Lediglich die Sporträume sollen künftig
grundsätzlich etwas größer ausgelegt werden, weil neben den Möglichkeiten zum
Krafttraining auch Geräte für das Ausdauer- und Kardiotraining aufgestellt
werden sollen. Auf eine Änderung des Standardraumprogramms wird jedoch
verzichtet. Die jeweilige Beordnung und Zustimmung der
Stadtverordnetenversammlung wird im Zusammenhang mit den jeweiligen Bau- und
Finanzierungsvorlagen eingeholt. Die stringente Ausführung der Wachen im
Passivhausstandard, der mittlerweile an drei Standorten umgesetzt wurde, hat
sich wegen der besonderen Nutzungsbedingungen von Feuer- und Rettungswachen im
24-Stundenbetrieb in der Praxis nur bedingt bewährt. Der Magistrat wird daher
individuell für jede noch zu bauende Wache ein ökologisches Konzept entwickeln,
das den energiepolitischen Zielen und den besonderen Nutzungsbedingungen
gerecht wird und der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung
vorlegen. In die als Anlage beigefügte
Wirtschaftlichkeitsberechnung sind die Kosten für die BW 20 anhand der
vorliegenden Kostenberechnung aufgenommen worden. Die voraussichtlichen Kosten
für die noch ausstehenden Standorte BW 21 und BW 10 wurden auf Basis dieses
Wertes hochgerechnet, wobei so weit als möglich die sich aufgrund der
Topographie des Geländes für die BW 21 abzeichnenden Mehrkosten berücksichtigt
sind. Das ursprünglich zur Vermarktung
vorgesehene Grundstück in Enkheim soll wieder an die Stadt Frankfurt am Main
zurückgegeben und mit einer Kindertagesstätte bebaut werden. Der Magistrat
prüft derzeit, ob das Grundstück auch in Form eines Erbbaurechts bereitgestellt
werden kann. Die geplanten Verkaufserlöse reduzieren sich hierdurch um etwa 1
Mio. EUR. Im Gegenzug wird davon ausgegangen, dass das für die BW 21
geplante Grundstück zu einem deutlich günstigeren Preis von der Stadt
bereitgestellt werden kann, als der Betrag, der bisher für den Grunderwerb
eines Ersatzgrundstückes in der Wirtschaftlichkeitsberechnung vorgesehen
war. In die Wirtschaftlichkeitsberechnung
noch nicht eingeflossen sind die Kosten für die Verlagerung des
Katastrophenschutzlagers, das derzeit in der Wache im Nordwestzentrum
untergebracht ist. Die städtebaulichen Vorgaben stehen einer Unterbringung auf
dem geplanten neuen Standort entgegen. Das von der Stadt einzulagernde Material
und die Fahrzeuge für den Katastrophenschutz haben in den vergangenen Jahren
durch umfangreiche Beschaffungsmaßnahmen des Landes Hessen deutlich zugenommen.
Die einsatztaktisch sinnvolle Platzierung und logistische Steuerung dieses
Materials sind, auch wegen der ständig steigenden Gefahr für Extremlagen
(Hochwasser), Anlass für Überlegungen, den Katastrophenschutz in Frankfurt
konzeptionell zu überarbeiten. Dabei wird auch überlegt, die derzeit über
mehrere Standorte verteilten Materialien und Fahrzeuge durch einen Neubau auf
dem Gelände des Brandschutz-, Rettungsdienst- und Katastrophenschutzzentrums zu
zentralisieren.
Die vorstehenden Änderungen und
Entwicklungen sind Anlass, die Wirtschaftlichkeitsberechnung zu überarbeiten,
und den Grundsatzbeschluss aus 2004, § 7563 (M 116), zuletzt geändert durch §
7858 (M 254) aus 2010, fortzuschreiben. Die gegenüber der bisherigen Berechnung
zusätzlich benötigten Mittel zur Gesamtfinanzierung der baulichen Maßnahmen des
Taktischen Feuerwehrkonzeptes 2020 stehen im Budget der Branddirektion zur
Verfügung. Die Wirtschaftlichkeitsberechnung basiert aus Gründen der
Vergleichbarkeit nach wie vor auf dem im Jahr 2004 angenommen
durchschnittlichen Zinssatz von 5,5 % über die gesamte Nutzungsdauer der
erstellten Objekte. Tatsächlich liegt das Zinsniveau der Kredite für die nicht
durch Erlöse gedeckten Baukosten derzeit bei etwa 3 %. Dieses Zinsniveau ist
zudem durch langfristige Laufzeiten abgesichert. Unter Zugrundelegung dieses
Zinssatzes wird deutlich, dass die Umsetzung des Taktischen Feuerwehrkonzeptes
2020 den Hoheitshaushalt nicht zusätzlich belastet und im Kern durch die
Einsparungen aus der Aufgabe des Standortes im Nordwestzentrum und der
Vermarktung der nicht mehr für Feuerwehrzwecke benötigten Liegenschaften
refinanziert werden kann. Im Übrigen wird auf die als Anlage beigefügte
Wirtschaftlichkeitsberechnung verwiesen. Nach wie vor positiv zu bewerten ist die Umsetzung
und der Betrieb der Baumaßnahmen durch die BKRZ GmbH & Co. KG. Durch die
größere Flexibilität der Gesellschaft am Markt konnten bei den bisherigen
Ausschreibungen durchweg sehr gute Ergebnisse erzielt werden. Alle Objekte
werden konsequent durch eine Kostenmiete in Höhe des Wertverlustes (3%/Jahr)
und den Zinsen für das aufgenommene Fremdkapital aus dem Budget der
Branddirektion refinanziert. Damit werden am Ende der Nutzungsperiode in der
Gesellschaft genügend Mittel vorhanden sein, um in die Gebäudesubstanz
reinvestieren zu können, ohne dass der Hoheitshaushalt zusätzlich belastet
wird. Durch dieses zukunftsweisende Modell
wird der Bereich des Brandschutzes unabhängig von der Zuweisung von
Finanzmitteln künftiger Investitionsprogramme, ohne dass die
Entscheidungshoheit des Parlaments im Einzelfall hierdurch eingeschränkt wird,
da jeweils Bau- und Finanzierungsvorlagen vorgelegt werden. Weitere Einzelheiten zur Umsetzung des Taktischen
Feuerwehrkonzeptes 2020 können dem als Anlage 2 beigefügten Bericht entnommen
werden. A. Zielsetzung Weiterhin konsequente Umsetzung des Staffelkonzeptes
und der beschlossenen einsatztaktischen neuen Ausrichtung. B. Alternativen Wahlmöglichkeiten bestehen allenfalls in der Art und
Weise, wie den gesetzlichen Anforderungen genügt wird. Auf die Ausführungen im Grundsatzbeschluss aus dem
Jahr 2004, § 7563 (M 116), wird insofern verwiesen. C. Lösung Die bereits begonnene Umsetzung des Taktischen
Feuerwehrkonzeptes 2020 wird unter Berücksichtigung der in dieser Vorlage
dargelegten erforderlichen Anpassungen und Aktualisierungen fortgeführt.
Der Standort der Bereichsleitungswache 2 in der
Heinrichstraße kann durch Verschiebung von verschiedenen Komponenten auf andere
Wachstandorte erhalten werden. Eine Grundsanierung oder ein Neubau des
Standortes der Bereichsleitungswache 2 wird bis zur haushaltsrechtlichen
Beordnung auch weiterhin zurückgestellt. D. Finanzierung a) Investitionskosten Zur Entwicklung der Investitionskosten wird auf die
als Anlage beigefügte Fortschreibung der Wirtschaftlichkeitsberechnung
verwiesen. Die Refinanzierung der nicht durch
Verkaufserlöse, Drittmittel oder Mieteinsparungen angemieteter Objekte
gedeckten Investitionsmittel erfolgt aus dem Budget der Branddirektion. b) Personalkosten Durch diese Fortschreibung des Grundsatzbeschlusses
entstehen keine zusätzlichen Personalkosten. c) Sachkosten Die Aussagen des Grundsatzbeschlusses gelten
unverändert weiter. Durch die Fortschreibung ist nicht mit einer Erhöhung der
Sachkosten zu rechnen. Es wird im Gegenteil davon ausgegangen, dass die
Umsetzung ökologischer Standards zu weiteren Einsparungen im Bereich der
Energiekosten führen wird. Anlage 1_Wirtschaftlichkeitsberechnung (ca. 182 KB) Anlage
2_Sachstandsbericht (ca.
58 KB) Vertraulichkeit:
Nein Nebenvorlage:
Anregung vom
14.02.2014, OA 466
Antrag vom
14.02.2014, OF
212/15 dazugehörende Vorlage:
Vortrag des
Magistrats vom 25.06.2004, M 116
Vortrag des
Magistrats vom 28.09.2007, M 219
Vortrag des
Magistrats vom 18.12.2009, M 254
Vortrag des
Magistrats vom 20.02.2015, M 39
Vortrag des
Magistrats vom 11.05.2015, M 75 Zuständige
Ausschüsse:
Ausschuss für Recht, Verwaltung und Sicherheit
Haupt- und
Finanzausschuss Beratung im Ortsbeirat: 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9,
10, 11, 12, 13, 14, 15, 16 Versandpaket: 29.01.2014 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 2
am 10.02.2014, TO I, TOP 29 Beschluss: Der Vorlage M 30 wird zugestimmt.
Abstimmung:
Annahme bei Enthaltung FDP
29. Sitzung des OBR
10 am 11.02.2014, TO II, TOP 15 Beschluss: Der Vorlage M 30 wird zugestimmt.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 27. Sitzung des OBR
16 am 11.02.2014, TO I, TOP 17 Beschluss: Der Vorlage M 30 wird zugestimmt.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 28. Sitzung des OBR 9
am 13.02.2014, TO II, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage M 30 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 30. Sitzung des OBR
15 am 14.02.2014, TO I, TOP 9 Beschluss: Anregung OA 466 2014
1. Der Vorlage
M 30 wird zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 212/15 wird in der folgenden
geänderten Fassung beschlossen: "Die
Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: 1. Dem Vortrag des
Magistrats vom 24.01.2014, M 30, wird zugestimmt. 2. Der Magistrat wird
gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob und wie die Realisierung der
Inbetriebnahme der neuen Bereichswache 10 im Jahr 2017 vorgenommen werden
kann. Begründung: Für die Umsetzung des Bebauungsplans Nr.
516 Am Eschbachtal - Harheimer Weg, in dem die neue Bereichswache liegt,
werden mehr als fünf Jahre prognostiziert. Außerdem muss mit Klagen gegen den
Bebauungsplan gerechnet werden. Zusätzlich muss zu einem
ordnungsgemäßen Betrieb der Wache die Ortsrandstraße bereits voll
funktionsfähig vorhanden sein und nicht nur als Baustraße, wie dies zumindest
für die erste Bauphase des Bebauungsplans auch schon angegeben wurde,
existieren."
Abstimmung:
zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 28. Sitzung des OBR
11 am 17.02.2014, TO II, TOP 5 Beschluss: Der Vorlage M 30 wird zugestimmt.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 28. Sitzung des OBR 4
am 18.02.2014, TO II, TOP 3 Beschluss: Der Vorlage M 30 wird zugestimmt.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 28. Sitzung des OBR 6
am 18.02.2014, TO I, TOP 37 Beschluss: Der Vorlage M 30 wird zugestimmt.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 28. Sitzung des OBR
13 am 18.02.2014, TO I, TOP 14 Beschluss: Der Vorlage M 30 wird zugestimmt.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 28. Sitzung des OBR 1
am 18.02.2014, TO I, TOP 29 Beschluss: Der Vorlage M 30 wird zugestimmt.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 27. Sitzung des OBR 8
am 20.02.2014, TO I, TOP 21 Beschluss: Der Vorlage M 30 wird zugestimmt.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 29. Sitzung des OBR 3
am 20.02.2014, TO I, TOP 37 Beschluss: Die Vorlage M 30 wird bis zur nächsten
turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung:
Einstimmige Annahme 28. Sitzung des OBR 5
am 21.02.2014, TO I, TOP 38 Beschluss: Der Vorlage M 30 wird zugestimmt.
Abstimmung:
Annahme bei Enthaltung FAG
28. Sitzung des OBR
12 am 21.02.2014, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage M 30 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 27. Sitzung des
Ausschusses für Recht, Verwaltung und Sicherheit am 24.02.2014, TO I, TOP
10 Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: 1. Der Vorlage M 30 wird in der vorgelegten Fassung
zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 466 wird im vereinfachten Verfahren
erledigt. Abstimmung:
zu 1. CDU, GRÜNE, SPD und FREIE WÄHLER
zu 2. CDU und GRÜNE gegen SPD und FREIE WÄHLER (=
Annahme) Sonstige
Voten/Protokollerklärung zu 1: LINKE. (M 30 = Annahme) FDP und
NPD (M 30 = Annahme, OA 466 = vereinfachtes Verfahren) Piraten, RÖMER und
REP (M 30 und OA 466 = Annahme) 28. Sitzung des OBR
14 am 24.02.2014, TO I, TOP 18 Beschluss: Der Vorlage M 30 wird zugestimmt.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 31. Sitzung des OBR 7
am 25.02.2014, TO II, TOP 3 Beschluss: Der Vorlage M 30 wird zugestimmt.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 28. Sitzung des
Haupt- und Finanzausschusses am 25.02.2014, TO II, TOP 30
Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: 1. Der Vorlage M 30 wird in der vorgelegten Fassung
zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 466 wird im vereinfachten Verfahren
erledigt. Abstimmung:
zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten
und RÖMER zu 2. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, FREIE WÄHLER, Piraten
und RÖMER (= Annahme) 29. Sitzung der
Stadtverordnetenversammlung am 27.02.2014, TO II, TOP 23
Beschluss: 1. Der Vorlage
M 30 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
2. Die Vorlage
OA 466 wird im vereinfachten Verfahren erledigt.
Abstimmung:
zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER,
Piraten, RÖMER, NPD und REP zu 2. CDU, GRÜNE, FDP und NPD gegen SPD, FREIE WÄHLER,
Piraten, RÖMER und REP (= Annahme) 30. Sitzung des OBR 3
am 20.03.2014, TO I, TOP 29 Beschluss: Der Vorlage M 30 wird zugestimmt.
Abstimmung:
GRÜNE, CDU, SPD, FDP und FREIE WÄHLER gegen
ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung); LINKE. (= Enthaltung)
Beschlussausfertigung(en):
§ 4313, 29. Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung vom 27.02.2014 Aktenzeichen: 37 0