Grundstückstausch: Gemarkung Eckenheim/Gemarkung Bergen-Enkheim Taktisches Feuerwehrkonzept 2020
Vorlagentyp: M
Inhalt
S A C H S T A N D :
Vortrag des Magistrats vom 13.11.2015, M
200 Betreff:
Grundstückstausch: Gemarkung Eckenheim/Gemarkung Bergen-Enkheim
Taktisches Feuerwehrkonzept 2020 Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 16.12.2010, § 9164 (M
100) 1. Dem Grundstückstausch der beiden Grundstücke
Gemarkung Eckenheim (Feuerwehrstraße): Flur 11, Flurstück 224/32, mit einem
Grundstückswert von 442.960 € und Gemarkung Bergen-Enkheim (Florianweg):
Flur 45, Flurstück Nr. 128/3 (Teilfläche von ca. 1.814 m2), Nr. 128/4 und
Nr.128/5, mit einem Grundstückswert von 986.580 €, zwischen dem Magistrat
und der Brandschutz-, Katastrophenschutz- und Rettungsdienstzentrum
Grundstücksgesellschaft mbH & Co. KG wird zugestimmt. 2. Es dient zur Kenntnis, dass auf dem Grundstück in
Bergen-Enkheim eine Kindertagesstätte realisiert werden soll. Das Grundstück an
der Feuerwehrstraße wird einem Zweck zugeführt, der nicht mit der Nutzung der
angrenzenden Flächen für Zwecke des Katastrophenschutzes kollidiert. Der
Magistrat erarbeitet hierzu ein Konzept, dass nach Fertigstellung der
Stadtverordnetenversammlung vorgestellt wird. 3. Die den beiden Parteien bis zu diesem Zeitpunkt
entstandenen Kosten werden nicht aufgerechnet. Der Grundstückstausch erfolgt
ohne Wertausgleich. 4. Die als Anlage vorgelegten Planunterlagen dienen
ebenfalls zur Kenntnis. 5. Abschluss eines Grundstückstauschvertrages auf
folgender Grundlage:
Eigentümer:
Stadt Frankfurt am Main
(Liegenschaftsamt) Grundstück:
Fläche von 791 m2, Gemarkung Eckenheim, Flur 11, Flurstück 224 / 32, Feuerwehrstraße
Verkehrswert:
442.960 € Eigentümer:
Brandschutz-, Katastrophenschutz-
und Rettungsdienstzentrum Grundstücksgesellschaft mbH & Co. KG
Grundstück:
Fläche von 1.827 m2,
Gemarkung Bergen-Enkheim,
Flur 45, Flurstück 128 / 3
Teilfläche von 1.814 m2, Flur 45, Flurstück 128 / 4
hält
12 m2, Flur 45, Flurstück
128 / 5
hält 1 m2, Florianweg
Verkehrswert: 986.580 €
Besondere Bedingungen: 1. Grundbuchliche Sicherung des Wegerechtes
(Gemeinsame Nutzung der Zufahrt durch Kita und BKRZ) für das Grundstück in
Bergen-Enkheim (im Lageplan Anlage 4 schraffiert). 2. Kostenbeteiligung der Stadt an der Schrankenanlage
der gemeinsamen Zufahrt (Kita und Feuerwehr). 3. Räumung der aufstehenden Wagenhalle durch die BKRZ
Grundstücksgesellschaft mbH & Co. KG, Abrisskosten und mögliche Altlasten
gehen zulasten der Stadt, mögliche Altlasten des Grundstückes Feuerwehrstraße
gehen zulasten der BKRZ Grundstücksgesellschaft mbH & Co. KG. 4. Die Kosten des Vertrages und der
Eintragung werden geteilt. Die Kosten für die Vermessung des Grundstückes Nr.
128/3 werden von der Stadt Frankfurt am Main getragen. 6. Es dient zur Kenntnis, dass die durch den Tausch
nicht zu realisierenden Verkaufserlöse in Höhe von 1,5 Mio. €, die bereits
rechnerisch im Refinanzierungskonzept des Taktischen Feuerwehrkonzepts 2020
enthalten sind, seitens der Gesellschaft selbst zu decken sind. Begründung: Einleitung Das Grundstück in Bergen-Enkheim (Gemarkung
Bergen-Enkheim Flur 45 Nr. 128/3, 128/4 und 128/5) wurde zusammen mit anderen
von der Feuerwehr genutzten Grundstücken im Rahmen des Magistratsvortrages "M
100" im Jahre 2010 in die Brandschutz-, Katastrophenschutz- und
Rettungsdienstzentrum Grundstücksgesellschaft mbH & Co. KG (BKRZ)
eingebracht. Das Gesamtgrundstück umfasst eine Fläche von 4.963 m2. Im Zuge der Neubebauung wurde eine kompakte
Feuerwache erstellt, die sich entlang des Florianweges erstreckt. Ziel dieser
Planung war es, zur teilweisen Refinanzierung der Investition, den hinteren
Grundstücksteil zu bebauen und als Dienstwohnungen zu nutzen. Die BKRZ Grundstücksgesellschaft mbH & Co. KG hat
im Jahre 2009 eine Wohnbebauung für 12 Wohneinheiten planen lassen und für
diesen Zweck eine Baugenehmigung erhalten. Der Aufsichtsrat der BKRZ
Grundstücksgesellschaft mbH & Co. KG hat diesem Projekt in seiner Sitzung
am 17.12.2009 zugestimmt. Der erwartete Verkaufserlös aus der Veräußerung der
Wohnungen war mit 1,5 Mio. € in das Refinanzierungskonzept des Taktischen
Feuerwehrkonzepts 2020 eingegangen. Kurze Zeit später wurde vom Magistrat angefragt, ob
eine Teilfläche des Grundstücks in Bergen-Enkheim von der BKRZ für den Bau
einer Kindertagesstätte (Kita) zur Verfügung gestellt werden könnte. Der
Grundstückswert der angebotenen Teilfläche in Bergen-Enkheim beträgt nach der
Bodenrichtwerkarte vom 01.01.2014 540 €/m2. Der ermittelte Grundstückswert
für 1.827 m2 beträgt aktuell 986.580 €. Entgegen den ursprünglichen Planungen soll das
städtische Grundstück in der Feuerwehrstraße (Gemarkung Eckenheim Flur 11
Nr.224/32) nicht mehr an einen privaten Investor veräußert werden: a) Die ursprünglich von der Stadt vorgesehene Vergabe
des letzten unbebauten städtischen Grundstücks in der Feuerwehrstraße im
Erbbaurecht zum Zweck der Wohnbebauung mit Wohnhäusern vergrößert das Problem,
das sich aus einer unmittelbaren Nachbarschaft der Wohnbebauung zu dem
Übungsgelände der BKRZ mit seinen betriebsbedingten hohen Emissionswerten
ergibt und verschärft damit die Gefahr, dass es wegen der Wohnnutzung in der
Feuerwehrstraße zu massiven Einschränkungen des Betriebes der Branddirektion
und des Technischen Hilfswerkes (THW), insbesondere des Feuerwehr- und
Rettungstrainingscenter (FRTC) und des geplanten Katastrophenschutzlagers
(KatS-Lager) kommt. b) Aus den bisher vorliegenden Gutachten ergeben sich
bereits Einschränkungen der vorhandenen und geplanten Nutzungen (insbesondere
FRTC und KatS-Lager). Diese Gutachten berücksichtigen noch nicht das neue
Wohnbauvorhaben auf dem Grundstück Gemarkung Eckenheim Flur 11 Nr. 224/32. Man
muss damit rechnen, dass daraus weitere Einschränkungen resultieren, weil die
am derzeit nördlichen Ende der Feuerwehrstraße zukünftig geplanten Wohnungen
südlich vom sogenannten "Adlerbau" an das Gelände der BKRZ angrenzen und keine
abschirmenden Gebäude zu den vom Betriebsgelände der BKRZ ausgehenden
Aktivitäten und Emissionen vorhanden sind. Es besteht die Möglichkeit, dass ein
Gericht einer möglichen Abwehrklage der Wohnungseigentümer stattgibt. Es kann
nicht ausgeschlossen werden, dass es zu massiven Beeinträchtigungen des
Betriebes vom FRTC und des KatS-Lagers kommt. Es bietet sich an, den Konflikt dadurch zu lösen,
dass die BKRZ Grundstücksgesellschaft mbH & Co. KG das städtische
Grundstück erwirbt. Zukünftig könnten hierauf Dienstwohnungen für Mitarbeiter
der Branddirektion entstehen. Der Grundstückswert beträgt nach der
Bodenrichtwertkarte vom 01.01.2014 560 €/m2. Der ermittelte
Grundstückswert für 791 m2 beträgt aktuell 442.960 €. A. Zielsetzung Zur Realisierung einer Kita und einem möglichst
störungsfreien Betrieb der Liegenschaft der Gefahrenabwehr soll ein
Grundstückstausch der beiden Grundstücke, in Bergen-Enkheim (mit einer
Gesamtfläche von 1.827 m2) und der Feuerwehrstraße (mit einer Gesamtfläche von
791 m2), durchgeführt werden. B. Alternativen Unter der vorstehend beschriebenen Zielsetzung:
keine. C. Lösung Der Grundstückstauschvertrag wird wie dargelegt
abgeschlossen. Die Grundstücke werden getauscht, ohne Aufrechnung bereits
entstandener Kosten. Es erfolgt kein Wertausgleich. Die bereits begonnene Umsetzung des Taktischen
Feuerwehrkonzeptes 2020 wird unter Berücksichtigung der in dieser Vorlage
dargelegten erforderlichen Anpassungen und Aktualisierungen fortgeführt. D. Finanzierung a) Investitionskosten Durch diesen Beschluss fallen keine
Investitionskosten an. b) Personalkosten Durch diesen Beschluss fallen keine Personalkosten
an. c) Sachkosten Durch den Grundstückstausch fallen nur die üblichen
Notar- und Vermessungskosten an. Anlage 1 (ca.
369 KB) Anlage 2 (ca.
753 KB) Anlage 3 (ca.
455 KB) Anlage 4 (ca.
1 MB)
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Vortrag des
Magistrats vom 25.06.2004, M 116
Vortrag des
Magistrats vom 28.09.2007, M 219
Vortrag des
Magistrats vom 21.05.2010, M 100
Zuständige Ausschüsse:
Ausschuss für
Recht, Verwaltung und Sicherheit
Haupt- und
Finanzausschuss Beratung im Ortsbeirat: 10, 16
Versandpaket: 18.11.2015 Beratungsergebnisse: 47. Sitzung des OBR
10 am 01.12.2015, TO I, TOP 31 Beschluss: Der Vorlage M 200 wird zugestimmt.
Abstimmung:
Annahme bei Enthaltung FDP
45. Sitzung des OBR
16 am 01.12.2015, TO I, TOP 16 Beschluss: Der Vorlage M 200 wird zugestimmt.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 45. Sitzung des
Ausschusses für Recht, Verwaltung und Sicherheit am 14.12.2015, TO I, TOP
9 Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: Der Vorlage M 200 wird in der
vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung:
CDU, GRÜNE, SPD, LINKE. und FDP
Sonstige Voten/Protokollerklärung:
BFF, REP, Stv. Krebs, Stv. Ochs und Stv. Dr. Dr. Rahn (= Annahme)
ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) 46. Sitzung des
Haupt- und Finanzausschusses am 15.12.2015, TO II, TOP 21
Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: Der Vorlage M 200 wird in der
vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung:
CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und BFF
47. Sitzung der
Stadtverordnetenversammlung am 17.12.2015, TO II, TOP 38
Beschluss: Der Vorlage M 200 wird in der vorgelegten Fassung
zugestimmt. Abstimmung:
CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, BFF, REP, Stv. Ochs
und Stv. Krebs gegen ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung:
Stv. Dr. Dr. Rahn (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 6651, 47. Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung vom 17.12.2015 Aktenzeichen: 23 12