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Grundstückstausch: Gemarkung Eckenheim/Gemarkung Bergen-Enkheim Taktisches Feuerwehrkonzept 2020

Vorlagentyp: M

Inhalt

S A C H S T A N D : Vortrag des Magistrats vom 13.11.2015, M 200 Betreff: Grundstückstausch: Gemarkung Eckenheim/Gemarkung Bergen-Enkheim Taktisches Feuerwehrkonzept 2020 Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 16.12.2010, § 9164 (M 100) 1. Dem Grundstückstausch der beiden Grundstücke Gemarkung Eckenheim (Feuerwehrstraße): Flur 11, Flurstück 224/32, mit einem Grundstückswert von 442.960 € und Gemarkung Bergen-Enkheim (Florianweg): Flur 45, Flurstück Nr. 128/3 (Teilfläche von ca. 1.814 m2), Nr. 128/4 und Nr.128/5, mit einem Grundstückswert von 986.580 €, zwischen dem Magistrat und der Brandschutz-, Katastrophenschutz- und Rettungsdienstzentrum Grundstücksgesellschaft mbH & Co. KG wird zugestimmt. 2. Es dient zur Kenntnis, dass auf dem Grundstück in Bergen-Enkheim eine Kindertagesstätte realisiert werden soll. Das Grundstück an der Feuerwehrstraße wird einem Zweck zugeführt, der nicht mit der Nutzung der angrenzenden Flächen für Zwecke des Katastrophenschutzes kollidiert. Der Magistrat erarbeitet hierzu ein Konzept, dass nach Fertigstellung der Stadtverordnetenversammlung vorgestellt wird. 3. Die den beiden Parteien bis zu diesem Zeitpunkt entstandenen Kosten werden nicht aufgerechnet. Der Grundstückstausch erfolgt ohne Wertausgleich. 4. Die als Anlage vorgelegten Planunterlagen dienen ebenfalls zur Kenntnis. 5. Abschluss eines Grundstückstauschvertrages auf folgender Grundlage: Eigentümer: Stadt Frankfurt am Main (Liegenschaftsamt) Grundstück: Fläche von 791 m2, Gemarkung Eckenheim, Flur 11, Flurstück 224 / 32, Feuerwehrstraße Verkehrswert: 442.960 € Eigentümer: Brandschutz-, Katastrophenschutz- und Rettungsdienstzentrum Grundstücksgesellschaft mbH & Co. KG Grundstück: Fläche von 1.827 m2, Gemarkung Bergen-Enkheim, Flur 45, Flurstück 128 / 3 Teilfläche von 1.814 m2, Flur 45, Flurstück 128 / 4 hält 12 m2, Flur 45, Flurstück 128 / 5 hält 1 m2, Florianweg Verkehrswert: 986.580 € Besondere Bedingungen: 1. Grundbuchliche Sicherung des Wegerechtes (Gemeinsame Nutzung der Zufahrt durch Kita und BKRZ) für das Grundstück in Bergen-Enkheim (im Lageplan Anlage 4 schraffiert). 2. Kostenbeteiligung der Stadt an der Schrankenanlage der gemeinsamen Zufahrt (Kita und Feuerwehr). 3. Räumung der aufstehenden Wagenhalle durch die BKRZ Grundstücksgesellschaft mbH & Co. KG, Abrisskosten und mögliche Altlasten gehen zulasten der Stadt, mögliche Altlasten des Grundstückes Feuerwehrstraße gehen zulasten der BKRZ Grundstücksgesellschaft mbH & Co. KG. 4. Die Kosten des Vertrages und der Eintragung werden geteilt. Die Kosten für die Vermessung des Grundstückes Nr. 128/3 werden von der Stadt Frankfurt am Main getragen. 6. Es dient zur Kenntnis, dass die durch den Tausch nicht zu realisierenden Verkaufserlöse in Höhe von 1,5 Mio. €, die bereits rechnerisch im Refinanzierungskonzept des Taktischen Feuerwehrkonzepts 2020 enthalten sind, seitens der Gesellschaft selbst zu decken sind. Begründung: Einleitung Das Grundstück in Bergen-Enkheim (Gemarkung Bergen-Enkheim Flur 45 Nr. 128/3, 128/4 und 128/5) wurde zusammen mit anderen von der Feuerwehr genutzten Grundstücken im Rahmen des Magistratsvortrages "M 100" im Jahre 2010 in die Brandschutz-, Katastrophenschutz- und Rettungsdienstzentrum Grundstücksgesellschaft mbH & Co. KG (BKRZ) eingebracht. Das Gesamtgrundstück umfasst eine Fläche von 4.963 m2. Im Zuge der Neubebauung wurde eine kompakte Feuerwache erstellt, die sich entlang des Florianweges erstreckt. Ziel dieser Planung war es, zur teilweisen Refinanzierung der Investition, den hinteren Grundstücksteil zu bebauen und als Dienstwohnungen zu nutzen. Die BKRZ Grundstücksgesellschaft mbH & Co. KG hat im Jahre 2009 eine Wohnbebauung für 12 Wohneinheiten planen lassen und für diesen Zweck eine Baugenehmigung erhalten. Der Aufsichtsrat der BKRZ Grundstücksgesellschaft mbH & Co. KG hat diesem Projekt in seiner Sitzung am 17.12.2009 zugestimmt. Der erwartete Verkaufserlös aus der Veräußerung der Wohnungen war mit 1,5 Mio. € in das Refinanzierungskonzept des Taktischen Feuerwehrkonzepts 2020 eingegangen. Kurze Zeit später wurde vom Magistrat angefragt, ob eine Teilfläche des Grundstücks in Bergen-Enkheim von der BKRZ für den Bau einer Kindertagesstätte (Kita) zur Verfügung gestellt werden könnte. Der Grundstückswert der angebotenen Teilfläche in Bergen-Enkheim beträgt nach der Bodenrichtwerkarte vom 01.01.2014 540 €/m2. Der ermittelte Grundstückswert für 1.827 m2 beträgt aktuell 986.580 €. Entgegen den ursprünglichen Planungen soll das städtische Grundstück in der Feuerwehrstraße (Gemarkung Eckenheim Flur 11 Nr.224/32) nicht mehr an einen privaten Investor veräußert werden: a) Die ursprünglich von der Stadt vorgesehene Vergabe des letzten unbebauten städtischen Grundstücks in der Feuerwehrstraße im Erbbaurecht zum Zweck der Wohnbebauung mit Wohnhäusern vergrößert das Problem, das sich aus einer unmittelbaren Nachbarschaft der Wohnbebauung zu dem Übungsgelände der BKRZ mit seinen betriebsbedingten hohen Emissionswerten ergibt und verschärft damit die Gefahr, dass es wegen der Wohnnutzung in der Feuerwehrstraße zu massiven Einschränkungen des Betriebes der Branddirektion und des Technischen Hilfswerkes (THW), insbesondere des Feuerwehr- und Rettungstrainingscenter (FRTC) und des geplanten Katastrophenschutzlagers (KatS-Lager) kommt. b) Aus den bisher vorliegenden Gutachten ergeben sich bereits Einschränkungen der vorhandenen und geplanten Nutzungen (insbesondere FRTC und KatS-Lager). Diese Gutachten berücksichtigen noch nicht das neue Wohnbauvorhaben auf dem Grundstück Gemarkung Eckenheim Flur 11 Nr. 224/32. Man muss damit rechnen, dass daraus weitere Einschränkungen resultieren, weil die am derzeit nördlichen Ende der Feuerwehrstraße zukünftig geplanten Wohnungen südlich vom sogenannten "Adlerbau" an das Gelände der BKRZ angrenzen und keine abschirmenden Gebäude zu den vom Betriebsgelände der BKRZ ausgehenden Aktivitäten und Emissionen vorhanden sind. Es besteht die Möglichkeit, dass ein Gericht einer möglichen Abwehrklage der Wohnungseigentümer stattgibt. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass es zu massiven Beeinträchtigungen des Betriebes vom FRTC und des KatS-Lagers kommt. Es bietet sich an, den Konflikt dadurch zu lösen, dass die BKRZ Grundstücksgesellschaft mbH & Co. KG das städtische Grundstück erwirbt. Zukünftig könnten hierauf Dienstwohnungen für Mitarbeiter der Branddirektion entstehen. Der Grundstückswert beträgt nach der Bodenrichtwertkarte vom 01.01.2014 560 €/m2. Der ermittelte Grundstückswert für 791 m2 beträgt aktuell 442.960 €. A. Zielsetzung Zur Realisierung einer Kita und einem möglichst störungsfreien Betrieb der Liegenschaft der Gefahrenabwehr soll ein Grundstückstausch der beiden Grundstücke, in Bergen-Enkheim (mit einer Gesamtfläche von 1.827 m2) und der Feuerwehrstraße (mit einer Gesamtfläche von 791 m2), durchgeführt werden. B. Alternativen Unter der vorstehend beschriebenen Zielsetzung: keine. C. Lösung Der Grundstückstauschvertrag wird wie dargelegt abgeschlossen. Die Grundstücke werden getauscht, ohne Aufrechnung bereits entstandener Kosten. Es erfolgt kein Wertausgleich. Die bereits begonnene Umsetzung des Taktischen Feuerwehrkonzeptes 2020 wird unter Berücksichtigung der in dieser Vorlage dargelegten erforderlichen Anpassungen und Aktualisierungen fortgeführt. D. Finanzierung a) Investitionskosten Durch diesen Beschluss fallen keine Investitionskosten an. b) Personalkosten Durch diesen Beschluss fallen keine Personalkosten an. c) Sachkosten Durch den Grundstückstausch fallen nur die üblichen Notar- und Vermessungskosten an. Anlage 1 (ca. 369 KB) Anlage 2 (ca. 753 KB) Anlage 3 (ca. 455 KB) Anlage 4 (ca. 1 MB) Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 25.06.2004, M 116 Vortrag des Magistrats vom 28.09.2007, M 219 Vortrag des Magistrats vom 21.05.2010, M 100 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Recht, Verwaltung und Sicherheit Haupt- und Finanzausschuss Beratung im Ortsbeirat: 10, 16 Versandpaket: 18.11.2015 Beratungsergebnisse: 47. Sitzung des OBR 10 am 01.12.2015, TO I, TOP 31 Beschluss: Der Vorlage M 200 wird zugestimmt. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung FDP 45. Sitzung des OBR 16 am 01.12.2015, TO I, TOP 16 Beschluss: Der Vorlage M 200 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 45. Sitzung des Ausschusses für Recht, Verwaltung und Sicherheit am 14.12.2015, TO I, TOP 9 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 200 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE. und FDP Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF, REP, Stv. Krebs, Stv. Ochs und Stv. Dr. Dr. Rahn (= Annahme) ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) 46. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 15.12.2015, TO II, TOP 21 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 200 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und BFF 47. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 17.12.2015, TO II, TOP 38 Beschluss: Der Vorlage M 200 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, BFF, REP, Stv. Ochs und Stv. Krebs gegen ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Stv. Dr. Dr. Rahn (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 6651, 47. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 17.12.2015 Aktenzeichen: 23 12

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