Taktisches Feuerwehrkonzept 2020, Staffelstandort BW 21 Nordweststadt
Vorlagentyp: M
Inhalt
S A C H S T A N D :
Vortrag des Magistrats vom 30.09.2013, M
176 Betreff:
Taktisches Feuerwehrkonzept 2020, Staffelstandort BW 21 Nordweststadt
Vorgang: l. Beschl. d.
Stv.-V. vom 13.12.2007, § 3134 (M 219) Auf Antrag des Magistrats vom 30.09.2013
1. Es dient zur Kenntnis, dass der Mietvertrag für
die Bereichswache 21 im Nordwestzentrum mit der KG Nordtrakt im April 2015
ausläuft. Der Magistrat prüft unter dem Blickwinkel der gesamtstädtischen
Interessen mehrere Alternativen für den künftigen Standort der Bereichswache
21. 2. Es dient weiterhin zur
Kenntnis, dass derzeit auch die Möglichkeit eines funktionalen Neubaus auf dem
Standort zwischen dem Erich-Ollenhauer-Ring und der Rosa-Luxemburg-Straße bei
den "Römischen Töpferöfen" durch den Magistrat geprüft wird. 3. Wegen der historischen
Vergangenheit des Areals wird der Entfernung der Bäume auf dem Grundstück zur
Durchführung der erforderlichen denkmalschutzrechtlichen Voruntersuchung
zugestimmt. 4. Mit der Durchführung der Maßnahme wird die Brandschutz-,
Katastrophenschutz- und Rettungsdienstzentrum (BKRZ) GmbH & Co. KG
beauftragt. Begründung: A. Zielsetzung Mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom
15.07.2004, § 7563 (M116), wurde die Neuausrichtung der Einsatztaktik und die
damit verbundene dezentrale Neugliederung der Feuerwehr Frankfurt
eingeleitet. Das Konzept sieht insbesondere eine
effektivere Verteilung der vorhandenen Einsatzkräfte über das gesamte
Stadtgebiet vor. Hierzu wurden mit einem Simulationsprogramm die
einsatztaktisch besten zusätzlichen Standorte ermittelt. Das Programm wurde mit dem M 219 aus 2007 sowie dem M
254 aus 2010 fortgeschrieben. Die Aufrechterhaltung eines
Feuerwehr-Standorts im Bereich Nordweststadt/Mertonviertel ist unabdingbar,
um das im Grundsatzbeschluss M 116 vom 15.07.2004 definierte Schutzziel sowie
die gesetzlich vorgegebenen Hilfsfristen zu verwirklichen. Zur Wahrung der gesamtstädtischen Interessen sind
daher mögliche Alternativen für den künftigen Standort zu prüfen. Insofern
wurden verschiedene Standorte für einen Neubau der Wache untersucht. Dabei
scheiterten aus einsatztaktischer Sicht geeignete Grundstücke am Schwarzen
Platz sowie neben der Römerstadtschule an zuwiderlaufenden städtischen
Planungen. Der Vermieter KG Nordtrakt hat
definitiv erklärt, dass er nicht beabsichtigt, den Mietvertrag im
Nordwestzentrum zu verlängern. Da in der gesamten Region mit archäologischen
Funden zu rechnen ist, besteht ein zeitlich nicht kalkulierbares Risiko für
einen Neubau auf dem benannten Areal. Mit der im Vorfeld erforderlichen
denkmalrechtlichen Voruntersuchung sollte daher unverzüglich begonnen werden,
um Planungssicherheit zu erhalten. B. Alternativen Unter Berücksichtigung der oben beschriebenen
gesamtstädtischen Interessenslage keine. C. Lösung Das Gelände zwischen dem Erich-Ollenhauer-Ring und
der Rosa-Luxemburg-Straße bei den "Römischen Töpferöfen" stellt aus
einsatztaktischer Sicht einen idealen Standort für Feuerwehrzwecke dar.
Da das Grundstück auf einer Fläche liegt, die im
Bebauungsplan Nr. 83 d Nr. 2 und 83 b Nr. 3 aus dem Jahre 1977 als
Verkehrsfläche ausgewiesen ist, soll die Bebaubarkeit im Wege der Befreiung
erlangt werden. Durch die Maßnahme kann zudem die Zugänglichkeit der "Römischen
Töpferöfen" gesichert werden. Da das Gelände von denkmalschutzrechtlicher Relevanz
ist, ist gem. § 18 Abs. 1 Hess. Denkmalschutzgesetz als erstes eine
denkmalschutzrechtliche Voruntersuchung durchzuführen. Dafür muss der gesamte
Oberboden bis auf den gewachsenen Boden abgeschoben werden. Die dafür
erforderlichen Maßnahmen sind bereits mit dem Denkmalamt abgestimmt. Die
Durchführung kann allerdings nur erfolgen, wenn der dort vorhandene Bewuchs
entfernt wird. Es handelt sich nach dem Baumkataster des Grünflächenamtes um
122 Bäume. Außerdem müssen Heckenpflanzen beseitigt werden. Das Grundstück ist
in der Grünflächensatzung unter Nr. 382 gelistet. Aufgrund des § 39 BNatSchG kann dieser Eingriff nicht
in der Zeit zwischen dem 1.3. und 30.9. eines jeden Jahres durchgeführt werden.
Die denkmalrechtliche Voruntersuchung kann wegen der Witterungsverhältnisse
im Winter praktisch nicht durchgeführt werden. Als Zeitfenster für die
Entfernung der Bäume und die denkmalrechtliche Voruntersuchung kommt daher nur
die Zeit ab 1.10. bis vor Weihnachten in Betracht. Es wird daher angestrebt, die genannten Maßnahmen
noch im Herbst 2013 durchzuführen. Andernfalls könnten sie erst im Herbst
2014 erfolgen und die eigentliche Baumaßnahme erst im Frühjahr 2015 beginnen.
Das kollidiert mit dem oben genannten Endtermin für den Mietvertrag im
Nordwestzentrum.
D. Kosten Die Rodung des Geländes wird Kosten in Höhe von rund
75.500 € verursachen. Die erforderlichen Ersatzmaßnahmen belaufen sich auf
eine Größenordnung von 56.200 €. Für Unvorhergesehenes werden 5 % der
Gesamtkosten angesetzt, sodass sich die Gesamtkosten auf ca. 138.500 €
belaufen werden.
Anlage _Kostenberechnung (ca. 29 KB) Anlage _Lageplan_Baumkataster (ca. 226 KB) Anlage _Schreiben_STR_Frank_27092013 (ca. 135 KB) Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Vortrag des
Magistrats vom 25.06.2004, M 116
Vortrag des
Magistrats vom 28.09.2007, M 219
Zuständige Ausschüsse:
Haupt- und
Finanzausschuss
Ausschuss für
Recht, Verwaltung und Sicherheit Beratung im Ortsbeirat: 8
Versandpaket: 02.10.2013 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des
Ausschusses für Recht, Verwaltung und Sicherheit am 07.10.2013, TO I, TOP
29 Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: Der Vorlage M 176 wird mit der
Maßgabe zugestimmt, dass das Schreiben von Stadtrat Frank vom 27.09.2013
Bestandteil der Magistratsvorlage ist. Abstimmung:
CDU, GRÜNE und RÖMER gegen FREIE WÄHLER (= Annahme
ohne Zusatz); SPD, LINKE. und FDP (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss)
Sonstige Voten/Protokollerklärung:
Piraten (= Annahme ohne Zusatz) ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)
24. Sitzung des
Haupt- und Finanzausschusses am 08.10.2013, TO I, TOP 33
Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: Der Vorlage M 176 wird mit der
Maßgabe zugestimmt, dass das Schreiben von Stadtrat Frank vom 27.09.2013 als
Anlage Bestandteil der Vorlage ist. Abstimmung:
CDU, GRÜNE, SPD, FDP, FREIE WÄHLER und RÖMER gegen
Piraten (= Annahme ohne Zusatz); LINKE. (= Enthaltung)
Sonstige Voten/Protokollerklärung:
ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) REP (= Annahme)
25. Sitzung der
Stadtverordnetenversammlung am 10.10.2013, TO II, TOP 34
Beschluss: Der Vorlage M 176 wird mit der Maßgabe zugestimmt,
dass das Schreiben von Stadtrat Frank vom 27.09.2013 als Anlage Bestandteil
der Vorlage ist.
Abstimmung:
CDU, GRÜNE, SPD, FDP, FREIE WÄHLER und RÖMER gegen
Piraten und REP (= Annahme ohne Zusatz); LINKE. (= Enthaltung)
Sonstige Voten/Protokollerklärung:
ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) 24. Sitzung des OBR 8
am 31.10.2013, TO I, TOP 27 Beschluss: Der Vorlage M 176 wird zugestimmt.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme Beschlussausfertigung(en):
§ 3797, 25. Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung vom 10.10.2013 Aktenzeichen: 37 0