Taktisches Feuerwehrkonzept 2020, Staffelstandort BW 21 Nordweststadt
Vorlagentyp: M
Inhalt
Vortrag des Magistrats vom 30.09.2013, M 176
Betreff: Taktisches Feuerwehrkonzept 2020, Staffelstandort BW 21 Nordweststadt Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 13.12.2007, § 3134 (M 219) Auf Antrag des Magistrats vom 30.09.2013
- Es dient zur Kenntnis, dass der Mietvertrag für die Bereichswache 21 im Nordwestzentrum mit der KG Nordtrakt im April 2015 ausläuft. Der Magistrat prüft unter dem Blickwinkel der gesamtstädtischen Interessen mehrere Alternativen für den künftigen Standort der Bereichswache
- Es dient weiterhin zur Kenntnis, dass derzeit auch die Möglichkeit eines funktionalen Neubaus auf dem Standort zwischen dem Erich-Ollenhauer-Ring und der Rosa-Luxemburg-Straße bei den "Römischen Töpferöfen" durch den Magistrat geprüft wird.
- Wegen der historischen Vergangenheit des Areals wird der Entfernung der Bäume auf dem Grundstück zur Durchführung der erforderlichen denkmalschutzrechtlichen Voruntersuchung zugestimmt.
- Mit der Durchführung der Maßnahme wird die Brandschutz-, Katastrophenschutz- und Rettungsdienstzentrum (BKRZ) GmbH & Co. KG beauftragt. Begründung: A. Zielsetzung Mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 15.07.2004, § 7563 (M116), wurde die Neuausrichtung der Einsatztaktik und die damit verbundene dezentrale Neugliederung der Feuerwehr Frankfurt eingeleitet. Das Konzept sieht insbesondere eine effektivere Verteilung der vorhandenen Einsatzkräfte über das gesamte Stadtgebiet vor. Hierzu wurden mit einem Simulationsprogramm die einsatztaktisch besten zusätzlichen Standorte ermittelt. Das Programm wurde mit dem M 219 aus 2007 sowie dem M 254 aus 2010 fortgeschrieben. Die Aufrechterhaltung eines Feuerwehr-Standorts im Bereich Nordweststadt/Mertonviertel ist unabdingbar, um das im Grundsatzbeschluss M 116 vom 15.07.2004 definierte Schutzziel sowie die gesetzlich vorgegebenen Hilfsfristen zu verwirklichen. Zur Wahrung der gesamtstädtischen Interessen sind daher mögliche Alternativen für den künftigen Standort zu prüfen. Insofern wurden verschiedene Standorte für einen Neubau der Wache untersucht. Dabei scheiterten aus einsatztaktischer Sicht geeignete Grundstücke am Schwarzen Platz sowie neben der Römerstadtschule an zuwiderlaufenden städtischen Planungen. Der Vermieter KG Nordtrakt hat definitiv erklärt, dass er nicht beabsichtigt, den Mietvertrag im Nordwestzentrum zu verlängern. Da in der gesamten Region mit archäologischen Funden zu rechnen ist, besteht ein zeitlich nicht kalkulierbares Risiko für einen Neubau auf dem benannten Areal. Mit der im Vorfeld erforderlichen denkmalrechtlichen Voruntersuchung sollte daher unverzüglich begonnen werden, um Planungssicherheit zu erhalten. B. Alternativen Unter Berücksichtigung der oben beschriebenen gesamtstädtischen Interessenslage keine. C. Lösung Das Gelände zwischen dem Erich-Ollenhauer-Ring und der Rosa-Luxemburg-Straße bei den "Römischen Töpferöfen" stellt aus einsatztaktischer Sicht einen idealen Standort für Feuerwehrzwecke dar. Da das Grundstück auf einer Fläche liegt, die im Bebauungsplan Nr. 83 d Nr. 2 und 83 b Nr. 3 aus dem Jahre 1977 als Verkehrsfläche ausgewiesen ist, soll die Bebaubarkeit im Wege der Befreiung erlangt werden. Durch die Maßnahme kann zudem die Zugänglichkeit der "Römischen Töpferöfen" gesichert werden. Da das Gelände von denkmalschutzrechtlicher Relevanz ist, ist gem. § 18 Abs. 1 Hess. Denkmalschutzgesetz als erstes eine denkmalschutzrechtliche Voruntersuchung durchzuführen. Dafür muss der gesamte Oberboden bis auf den gewachsenen Boden abgeschoben werden. Die dafür erforderlichen Maßnahmen sind bereits mit dem Denkmalamt abgestimmt. Die Durchführung kann allerdings nur erfolgen, wenn der dort vorhandene Bewuchs entfernt wird. Es handelt sich nach dem Baumkataster des Grünflächenamtes um 122 Bäume. Außerdem müssen Heckenpflanzen beseitigt werden. Das Grundstück ist in der Grünflächensatzung unter Nr. 382 gelistet. Aufgrund des § 39 BNatSchG kann dieser Eingriff nicht in der Zeit zwischen dem 1.
- und 30.
- eines jeden Jahres durchgeführt werden. Die denkmalrechtliche Voruntersuchung kann wegen der Witterungsverhältnisse im Winter praktisch nicht durchgeführt werden. Als Zeitfenster für die Entfernung der Bäume und die denkmalrechtliche Voruntersuchung kommt daher nur die Zeit ab 1.
- bis vor Weihnachten in Betracht. Es wird daher angestrebt, die genannten Maßnahmen noch im Herbst 2013 durchzuführen. Andernfalls könnten sie erst im Herbst 2014 erfolgen und die eigentliche Baumaßnahme erst im Frühjahr 2015 beginnen. Das kollidiert mit dem oben genannten Endtermin für den Mietvertrag im Nordwestzentrum. D. Kosten Die Rodung des Geländes wird Kosten in Höhe von rund 75.500 € verursachen. Die erforderlichen Ersatzmaßnahmen belaufen sich auf eine Größenordnung von 56.200 €. Für Unvorhergesehenes werden 5 % der Gesamtkosten angesetzt, sodass sich die Gesamtkosten auf ca. 138.500 € belaufen werden. Anlage _Kostenberechnung (ca. 29 KB) Anlage _Lageplan_Baumkataster (ca. 226 KB) Anlage _Schreiben_STR_Frank_27092013 (ca. 135 KB)