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Anmietung einer Feuer- und Rettungswache in der Schwälmer Straße von der BKRZ Grundstücksgesellschaft mbH & Co. KG Verstärkung der Einsatzkräfte im Bereich der Innenstadt

Vorlagentyp: M

Beschlussvorschlag

  1. Der Anmietung der Feuer- und Rettungswache 2a in der Schwälmer Straße von der BKRZ Grundstücksgesellschaft mbH & Co. KG für die Dauer von 33 Jahren - voraussichtlich ab dem 01.01.2024 - wird zugestimmt.
  2. Es dient zur Kenntnis, dass die Jahresmiete um 690.000 € auf 810.000 € steigen wird. Die Mietkosten für die Feuerwache in Höhe von rund 520.000 € werden aus dem Budget der Branddirektion getragen. Die Miete der Rettungswache in Höhe von rund 290.000 € wird von den Kostenträgern refinanziert und belastet den Hoheitshaushalt nicht.
  3. Es dient weiterhin zur Kenntnis, dass a. der Abriss der Bestandsgebäude und Neubau der Feuerwache 2a in der Schwälmer Straße federführend durch die ABG Frankfurt Holding Wohnungsbau- und Beteiligungsgesellschaft mbH (ABG) durchgeführt werden; b. für die Belange des Brandschutzes und des Rettungsdienstes die Baumaßnahme durch die BKRZ Grundstücksgesellschaft mbH & Co. KG begleitet wird, die bereits Teileigentümerin der Liegenschaft ist und durch Bildung von Teileigentum auch weiterhin bleiben wird; c. aus wirtschaftlichen Gründen und zur optimierten Ausnutzung des Grundstücks neben der Feuer- und Rettungswache vierzehn Wohneinheiten mit einer Bruttogesamtfläche (inklusive PKW-Abstellplätze, Treppenhäuser, Flure etc.) von rund 2.470 m2 errichtet werden, die in das Eigentum der ABG Frankfurt Holding Wohnungsbau- und Beteiligungsgesellschaft mbH gehen und von ihr bewirtschaftet werden; d. die Bestandsgebäude vollständig abgerissen werden; e. für die Nutzer des Bürgerhauses entsprechende Alternativen von der ABG Frankfurt Holding Wohnungsbau- und Beteiligungsgesellschaft mbH gefunden und vermittelt wurden.
  4. Es dient außerdem zur Kenntnis, dass die Zahl der redundanten Einsätze, die derzeit vom Standort in der FRW 2 Heinrichstraße abgewickelt werden müssen, den kritischen Wert von 5 % erreicht hat. Nach den Bestimmungen des Hessischen Brand- und Katastrophenschutzgesetzes besteht somit dringender Nachsteuerungsbedarf, da die Einhaltung der Hilfsfrist in mindestens 95 % aller Fälle zwingend erforderlich ist. Es wird zugestimmt, dass mit der Revitalisierung der Wache 2a in der Schwälmer Straße den gesetzlichen Belangen Rechnung getragen wird.
  5. Das als Anlagen 1 und 2 beigefügte Raumprogramm wird beschlossen.

Beratungsverlauf 2 Sitzungen

5
5. Sitzung Ausschuss für Personal, Sicherheit und Digitalisierung
TO II
✓ Angenommen

Einstimmige Annahme

5
5. Sitzung Stadtverordnetenversammlung
TO II
✓ Angenommen

Einstimmige Annahme

Verknüpfte Vorlagen