Anmietung einer Feuer- und Rettungswache in der Schwälmer Straße von der BKRZ Grundstücksgesellschaft mbH & Co. KG Verstärkung der Einsatzkräfte im Bereich der Innenstadt
Vorlagentyp: M
Beschlussvorschlag
- Der Anmietung der Feuer- und Rettungswache 2a in der Schwälmer Straße von der BKRZ Grundstücksgesellschaft mbH & Co. KG für die Dauer von 33 Jahren - voraussichtlich ab dem 01.01.2024 - wird zugestimmt.
- Es dient zur Kenntnis, dass die Jahresmiete um 690.000 € auf 810.000 € steigen wird. Die Mietkosten für die Feuerwache in Höhe von rund 520.000 € werden aus dem Budget der Branddirektion getragen. Die Miete der Rettungswache in Höhe von rund 290.000 € wird von den Kostenträgern refinanziert und belastet den Hoheitshaushalt nicht.
- Es dient weiterhin zur Kenntnis, dass a. der Abriss der Bestandsgebäude und Neubau der Feuerwache 2a in der Schwälmer Straße federführend durch die ABG Frankfurt Holding Wohnungsbau- und Beteiligungsgesellschaft mbH (ABG) durchgeführt werden; b. für die Belange des Brandschutzes und des Rettungsdienstes die Baumaßnahme durch die BKRZ Grundstücksgesellschaft mbH & Co. KG begleitet wird, die bereits Teileigentümerin der Liegenschaft ist und durch Bildung von Teileigentum auch weiterhin bleiben wird; c. aus wirtschaftlichen Gründen und zur optimierten Ausnutzung des Grundstücks neben der Feuer- und Rettungswache vierzehn Wohneinheiten mit einer Bruttogesamtfläche (inklusive PKW-Abstellplätze, Treppenhäuser, Flure etc.) von rund 2.470 m2 errichtet werden, die in das Eigentum der ABG Frankfurt Holding Wohnungsbau- und Beteiligungsgesellschaft mbH gehen und von ihr bewirtschaftet werden; d. die Bestandsgebäude vollständig abgerissen werden; e. für die Nutzer des Bürgerhauses entsprechende Alternativen von der ABG Frankfurt Holding Wohnungsbau- und Beteiligungsgesellschaft mbH gefunden und vermittelt wurden.
- Es dient außerdem zur Kenntnis, dass die Zahl der redundanten Einsätze, die derzeit vom Standort in der FRW 2 Heinrichstraße abgewickelt werden müssen, den kritischen Wert von 5 % erreicht hat. Nach den Bestimmungen des Hessischen Brand- und Katastrophenschutzgesetzes besteht somit dringender Nachsteuerungsbedarf, da die Einhaltung der Hilfsfrist in mindestens 95 % aller Fälle zwingend erforderlich ist. Es wird zugestimmt, dass mit der Revitalisierung der Wache 2a in der Schwälmer Straße den gesetzlichen Belangen Rechnung getragen wird.
- Das als Anlagen 1 und 2 beigefügte Raumprogramm wird beschlossen.
Beratungsverlauf 2 Sitzungen
5
5. Sitzung Ausschuss für Personal, Sicherheit und Digitalisierung
TO II
Einstimmige Annahme
5
5. Sitzung Stadtverordnetenversammlung
TO II
Einstimmige Annahme