Bedarfs- und Entwicklungsplanung für die Bereiche Brandschutz und Allgemeine Hilfe
Vorlagentyp: M
Inhalt
Vortrag des Magistrats vom 08.11.2013, M 214
Betreff: Bedarfs- und Entwicklungsplanung für die Bereiche Brandschutz und Allgemeine Hilfe Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 13.12.2007, § 3134 (M 219)
- Die Stadtverordnetenversammlung nimmt die als Anlage vorgelegte Bedarfsanalyse und Entwicklungsplanung für die Bereiche Brandschutz und Technische Hilfeleistung zustimmend zur Kenntnis.
- Der Magistrat wird beauftragt, die Feuerwehr Frankfurt am Main möglichst zeitnah personell und materiell so aufzustellen, dass eine Einhaltung der in der Planung beschriebenen Schutzziele möglich ist.
- Die Umsetzung von Maßnahmen mit finanziellen oder personellen Konsequenzen wird unter den Vorbehalt der jeweiligen haushaltsrechtlichen Ermächtigungen gestellt.
- Über den Fortschritt der Umsetzung der Bedarfsanalyse und Entwicklungsplanung für die Bereiche Brandschutz und Technische Hilfeleistung ist der Stadtverordnetenversammlung jährlich zu berichten.
- Es dient zur Kenntnis, dass der fortgeschriebene Bedarfs- und Entwicklungsplan gemäß § 2 Feuerwehr-Organisationsverordnung (FwOVO) vom 10.10.2008 fachlich und inhaltlich mit der zuständigen Aufsichtsbehörde, dem Hessischen Ministerium des Inneren und für Sport, Abteilung V, Brand- und Katastrophenschutz, abgestimmt wurde und die Inhalte von dort geteilt werden.
- Es dient weiterhin zur Kenntnis, dass die in Kapitel 7.6 angegebenen Investitionsvolumina auf derzeit aktuellen Kostenschätzungen beruhen und sich je nach Umsetzungszeitpunkt verändern können.
- Es dient zur Kenntnis, dass die Branddirektion unter Ausschöpfung aller rechtlich zulässigen Möglichkeiten beständig Aufgaben kritisch hinterfragt, um etwaige Einsparpotenziale, auch personeller Art, zu identifizieren. Etwaige Einsparpotenziale werden sodann in die jährlichen Haushalts- und Stellenplanberatungen eingebracht und mit den aufgezeigten Bedarfen verrechnet. Begründung: A. Zielsetzung Die Erstellung und Fortschreibung von Bedarfs- und Entwicklungsplänen ist eine gesetzliche Aufgabe nach dem Hessischen Brand- und Katastrophenschutzgesetz (HBKG, § 3 Abs.1 Satz 1). Ziel von Bedarfs- und Entwicklungsplänen ist es, eine Analyse der Gefahren für eine Gebietskörperschaft zu erstellen und diesen Risiken Schutzziele gegenüberzustellen. Im Wesentlichen beschreiben die Schutzziele, in welchem Umfang und welcher Qualität die Gefahrenabwehrbehörden den beschriebenen Gefahren entgegenwirken können. Letztlich legt die Stadtverordnetenversammlung im Rahmen der kommunalen Eigenverantwortung mit den Schutzzielen den personellen Umfang und die technische Ausstattung der Gefahrenabwehrbehörden und -organisationen fest. Der vorliegende Bedarfs- und Entwicklungsplan zeigt auf, wie die Gefahrenabwehr in Frankfurt am Main aktuell aufgestellt ist und wie leistungsfähig sie unter Beachtung der Schutzziele derzeit ist. Er enthält zudem eine Prognose für die Entwicklung der kommenden fünf Jahre und zeigt mögliche Maßnahmen auf, mit denen Effektivität und Effizienz der Gefahrenabwehr verbessert werden können. B. Alternativen Unter den aktuellen gesamtstädtischen Rahmenbedingungen, die das Setzen von Prioritäten erzwingen, muss es den politisch Verantwortlichen möglich sein, Standards zu erkennen, zu setzen und zu verändern. Der hier vorgelegte Bedarf- und Entwicklungsplan zeigt unter dieser Prämisse den derzeitigen Leistungsstand der Gefahrenabwehr in Frankfurt am Main. Ob und wie schnell dieser Standard den beschriebenen Zielen angepasst werden kann und soll, steht unter dem Vorbehalt der haushaltsrechtlichen Ermächtigungen in den kommenden Jahren. C. Lösung Unter Abwägung der Kosten und des Nutzens für die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger der Stadt Frankfurt am Main sollten die im Bedarfs- und Entwicklungsplan beschriebenen Maßnahmen möglichst im Laufe der mittelfristigen Finanzplanung umgesetzt werden. D. Kosten Die im Bedarfs- und Entwicklungsplan aufgeführten Maßnahmen werden die Haushalte und Stellenpläne der nächsten 5 Jahre bei vollständiger Umsetzung wie folgt belasten: Investitionsmittel: 12,95 Mio. € Laufende Mittel: 3,55 Mio. €1 Stellenneuschaffungen: 21 Stellen [1] Linear verteilt auf die kommenden 5 Jahre entspricht das folgenden Jahresbeträgen: Investitionsmittel: 2,59 Mio. € Laufende Mittel: 0,71 Mio. €1 Stellenneuschaffungen: 4,2 Stellen1 Bezogen auf den Status quo bedeutet dies eine Steigerung von jährlich etwa 1,2 % des Budgets und eine Steigerung der Stellen um ca. 0,4 %1. Sämtliche im Rahmen der Bedarfs- und Entwicklungsplanung umzusetzenden Bedarfe sind jeweils der haushaltsrechtlichen Ermächtigung durch die Stadtverordnetenversammlung vorbehalten. Anlage Bedarfsplan (ca. 9,1 MB)