Meine Nachbarschaft: Westerbachstraße
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Sossenheim: Parksituation in der Marienberger Straße
S A C H S T A N D : Antrag vom 08.11.2025, OF 1348/6 Betreff: Sossenheim: Parksituation in der Marienberger Straße In den vergangenen Monaten fanden vermehrt Kontrollen des ruhenden Verkehrs im Bereich der Marienberger Straße statt. Der Straßenabschnitt wird seit Jahrzehnten von den Anwohnerinnen und Anwohnern beidseitig zum Parken genutzt. Im Zuge der jüngsten Kontrollen wurde beanstandet, dass Fahrzeuge teilweise auf dem Gehweg stehen und dadurch die Nutzbarkeit der Gehwege eingeschränkt werde. Diese Art der Nutzung hat über viele Jahre zu keinen nennenswerten Beschwerden oder Beanstandungen geführt und wurde offenbar geduldet. In anderen ähnlich gestalteten Straßen im Frankfurter Westen (z. B. Westerbachstraße, Konrad-Glatt-Straße) ist das teilweise Parken auf dem Gehweg zudem durch entsprechende Verkehrszeichen erlaubt. Darüber hinaus ist auch in der Marienberger Straße selbst an zwei Stellen die Mitbenutzung des Gehwegs durch Markierungen (Behindertenparkplätze) ausdrücklich zugelassen. Der nun durch das Straßenverkehrsamt angekündigte Wegfall bisheriger Stellflächen führt bei den Anwohnerinnen und Anwohnern, die bereits unter erheblichem Parkdruck leiden, zu großem Unmut und Unverständnis. Diesen Ausführungen vorausgeschickt möge der Ortsbeirat beschließen: Der Magistrat wird gebeten, Auskunft zu erteilen, weshalb er einerseits die halbseitige Beparkung des Gehweges durch Einzeichnung entsprechender Behindertenparkplätze legitimiert und dieselbe halbseitige Beparkung von weiteren Fahrzeugen mit der Begründung ahndet, dass keine ausreichende Gehwegbreite vorhanden sei. zu prüfen, ob eine weiterhin beidseitige Beparkung derart ermöglicht werden kann, dass nur in bestimmten Bereichen Halteverbote eingerichtet werden. Innerhalb dieser Zonen könnten sich dann sich begegnende Kinderwagen etc. entsprechend ausweichen. andernfalls zu prüfen, ob eine temporäre Einrichtung von Halteverboten (zwischen 7:00-16:00 Uhr) in Betracht zu ziehen ist, da nur hier mit einer stärkeren Frequentierung zu rechnen ist. Auskunft darüber zu erteilen, welche Maßnahmen für den Wegfall von rd. 40 Stellmöglichkeiten getroffen werden (z.B. Bemühungen des Magistrats die Tiefgarage der Saalbau außerhalb von Veranstaltungen nutzbar zu mit angrenzenden Supermärktenmärkten in Kontakt zu treten, um außerhalb der Ladenzeiten eine Beparkung zu ermöglichen). den Wunsch des Ortsbeirats zu berücksichtigen, dass vor Einleitung von entsprechenden Maßnahmen, eine entsprechende Vorstellung dieser in einem öffentlichen Ortstermin oder im Rahmen einer Ortsbeiratssitzung gewünscht wird. Antragsteller: CDU SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6
Parteien: CDU, SPD
Weiter lesenHaushalt 2026 Sossenheim: Planungsmittel in den städtischen Haushalt einstellen (Dunantring, CarlSonnenscheinStraße)
S A C H S T A N D : Antrag vom 06.11.2025, OF 1327/6 Betreff: Haushalt 2026 Sossenheim: Planungsmittel in den städtischen Haushalt einstellen (Dunantring, Carl-Sonnenschein-Straße) Seit mehreren Jahren laufen in der Henri-Dunant-Siedlung sowie in der Carl-Sonnenschein-Siedlung umfassende Sanierungsmaßnahmen an der vorhandenen Bausubstanz. Die Sanierungen haben die Zielsetzung, einen neuen energetischen Standard in der vorhandenen Bausubstanz zu erhalten. Bereits seit Jahren (auch vor der Sanierung) wiesen die Straßen bereits enorme, tiefgreifende Strukturschäden auf. Durch die häufige Zufahrt schwerer LKW, aufgrund der Baumaßnahmen, sind die vorhanden Strukturschäden wiederaufgeplatzt. Um eine angemessene Instandsetzung erzielen zu können, ist nach Einschätzung des eingesetzten Baupersonals eine vollständige strukturelle Sanierung des gesamten Straßenbelags (auch die Schichten unterhalb des Straßenbelags) unabdingbar. Dem vorausgeschickt möge der Ortsbeirat beschließen, die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Sanierung des Henri-Dunant-Rings sowie der Carl-Sonnenschein-Str. mit Einstellung von Planungsmitteln in Höhe von 500.000 € (250.000 € je Siedlung) zu priorisieren und dafür Sorge zu tragen, dass nach Abschluss der energetischen Sanierungen die Sanierung der Straßen (auch Schichten unterhalb des Asphaltes) nebst zugehörigen Gehsteigen verwirklicht wird. Dabei ist auch die Installation von E-Sharingstationen sowie Ladepunkte für E-Fahrzeuge miteinzubeziehen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6
Partei: CDU
Weiter lesenBessere Kenntlichmachung der Tempo-30-Zone in der Breitlacherstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.10.2025, OM 7526 entstanden aus Vorlage: OF 551/7 vom 05.10.2025 Betreff: Bessere Kenntlichmachung der Tempo-30-Zone in der Breitlacherstraße Der Magistrat wird gebeten, 1. die bestehende Tempo-30-Zone in der Beitlacherstraße durch eine andere Anbringung des vorhandenen Hinweisschildes und Markierungen auf der Straße besser kenntlich zu machen; 2. zu prüfen, ob eine zusätzliche Absicherung der Fahrbahnseite ohne Parkmöglichkeiten möglich ist. Begründung: Anwohner:innen monieren, dass die Tempo-30-Zone in der Breitlacherstraße schlecht zu erkennen ist. Gerade Verkehrsteilnehmer:innen ohne Ortskenntnisse ignorieren daher oft die bestehende Geschwindigkeitsbegrenzung. Die Maßnahme würde auch positive Auswirkungen auf angrenzende Bereiche haben, die als verkehrsberuhigte Bereiche ausgewiesen sind. Der Wegfall von Parkplätzen in der Breitlacherstraße war weder vom Ortsbeirat beantragt noch gewünscht, sondern ist das Resultat von Beschwerden, die eine weitere Duldung nicht mehr möglich gemacht haben. Diese Maßnahme hat neben negativen auch positive Aspekte, allerdings sollte zum Schutz der Fußgänger:innen der sehr niedrige Gehweg z. B. durch Poller begrenzt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein
Straßensanierung Alt-Sossenheim im Bereich Lindenscheidstraße bis Michaelstraße endlich umsetzen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.10.2025, OM 7500 entstanden aus Vorlage: OF 1294/6 vom 05.10.2025 Betreff: Straßensanierung Alt-Sossenheim im Bereich Lindenscheidstraße bis Michaelstraße endlich umsetzen Der Magistrat wird gebeten, - die Sanierung des maroden Straßenabschnitts Alt-Sossenheim/Ecke Lindenscheidstraße bis Ecke Michaelstraße zu veranlassen; - dabei nicht nur die Asphaltschicht, sondern auch die unteren Tragschichten aufgrund der vorhandenen Bodenwellen instand zu setzen; - bei der Planung die seinerzeit entwickelte Idee einer leichten Fahrbahnverschwenkung in Richtung Wiesenfeldstraße zu berücksichtigen, um beidseitig nutzbare Gehwege zu ermöglichen und den Gebäudebestand der Anwohner zu schützen. Begründung: Im Zuge mehrerer Teilabschnitte wurde vor einigen Jahren die Hauptverkehrsstraße (Alt-Sossenheim/Westerbachstraße) saniert. Der Abschnitt zwischen Lindenscheidstraße und Michaelstraße blieb dabei unberücksichtigt, unter anderem wegen der zunächst zurückgestellten Brückensanierung über dem Sulzbach. Bereits damals wurden in Gesprächen mit dem zuständigen Fachamt erste Ideen entwickelt, die eine leichte Fahrbahnverschwenkung Richtung Wiesenfeldstraße vorsahen, um beidseitig Gehwege in der gesetzlich vorgeschriebenen Breite zu ermöglichen. Derzeit ist der Gehweg bspw. mit Kinderwagen oder Rollatoren kaum begehbar. Da die Sanierung bislang nicht erfolgte, hat sich der Straßenzustand stark verschlechtert. Tiefe Spurrillen und Unebenheiten führen dazu, dass der zunehmende Schwerverkehr (Busse und Lkws) erhebliche Erschütterungen verursacht, die bereits zu Schäden an den angrenzenden Gebäuden führen. Eine zeitnahe Umsetzung ist erforderlich, um die Maßnahme noch vor der geplanten Neugestaltung der Stadtteilmitte zu realisieren. Andernfalls könnten durch eine Umgestaltung des Parkplatzes in der Wiesenfeldstraße geänderte Rahmenbedingungen entstehen, die die vorgesehene Fahrbahnverschwenkung nicht mehr ermöglichen würden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein
Verkehrsberuhigung in der Breitlacherstraße und im Biedenkopfer Weg
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.10.2025, OM 7527 entstanden aus Vorlage: OF 552/7 vom 03.10.2025 Betreff: Verkehrsberuhigung in der Breitlacherstraße und im Biedenkopfer Weg Der Magistrat wird gebeten, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um in der Breitlacherstraße und im Biedenkopfer Weg eine Entschleunigung des Autoverkehrs umzusetzen und so die Sicherheit des Schulwegs zu gewährleisten. Tempo-30-Zone und Spielstraße müssen deutlicher gekennzeichnet werden. In der Breitlacherstraße könnten zudem entschleunigende Elemente, wie Verschwenkungen der Fahrbahn oder Bodenschwellen, angebracht werden. Im Biedenkopfer Weg hängen die Spielstraßen-Schilder in einem schlecht einsehbaren Bereich. Die Kennzeichnung sollte durch ein Piktogramm auf der Straße ergänzt werden. Bauliche Maßnahmen, z. B. Verschwenkungen der Fahrbahn, sind auch hier sinnvoll, um optisch deutlich zu machen, dass es sich um eine verkehrsberuhigte Zone handelt, die als Schulweg zur Brentanoschule führt. Begründung: Von der Kreuzung am Rödelheimer Bahnhof in Richtung Nidda ist die Breitlacherstraße eine Tempo-30-Zone; der Biedenkopfer Weg ist seit einiger Zeit eine verkehrsberuhigte Straße (Spielstraße), nur leider scheint das von den Autofahrenden niemand zu wissen oder es wird bewusst ignoriert. Beide Straßen fallen dadurch auf, dass Fahrzeuge mit deutlich erhöhter Geschwindigkeit fahren. Ein Problem ist die Parksituation an der Breitlacherstraße ab Strubbergstraße: Wird halb auf dem Gehweg geparkt, ist der Gehweg zu schmal. Wird auf der Straße geparkt, ist die Fahrbahn an dieser Stelle zu schmal. Bei dem aktuell geltenden absoluten Halteverbot ist die Fahrbahn so breit, dass es offensichtlich zum Fahren mit erhöhter Geschwindigkeit einlädt. Die Situation wird als besonders dramatisch wahrgenommen, seit durch die Sperrung der Straße In der Au die Breitlacherstraße, der Biedenkopfer Weg und die Strubbergstraße als Umleitung genutzt werden. Auch nach Aufhebung der Umleitung muss es ein geeignetes Konzept für diesen Verkehrsabschnitt geben. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein
Überprüfung und Anpassung der Vollsperrung „In der Au“
S A C H S T A N D : Antrag vom 19.08.2025, OF 539/7 Betreff: Überprüfung und Anpassung der Vollsperrung "In der Au" Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, unverzüglich zu prüfen, ob die seit Oktober 2024 bestehende Vollsperrung der Straße "In der Au" im Zuge des Baus eines Flüchtlingswohnheims noch erforderlich ist. Dabei ist insbesondere zu prüfen, ob eine einspurige Verkehrsführung mit Ampelregelung sofort umgesetzt werden kann, um die massiven Einschränkungen für die Anwohner zu reduzieren. Begründung: Die Straße "In der Au" ist eine Hauptzufahrt zu einem großen Wohngebiet. Die Vollsperrung dauert inzwischen viele Monate und soll nach bisheriger Planung noch bis Oktober dieses Jahres bestehen bleiben. Für die Anlieger bedeutet dies täglich erhebliche Umwege und Zeitverluste. Es ist nicht einsichtig, warum diese Einschränkungen über einen derart langen Zeitraum hingenommen werden müssen - zumal der Baufortschritt darauf hindeutet, dass eine Vollsperrung nicht mehr zwingend notwendig ist. Besonders kritisch ist, dass die Anwohner über das Bauprojekt weder frühzeitig noch transparent informiert wurden. Diese Form der Belastung ohne nachvollziehbare Begründung untergräbt das Vertrauen in Verwaltung und Politik und ist deshalb so schnell wie möglich zu beenden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 7 am 02.09.2025, TO I, TOP 20 Beschluss: Die Vorlage OF 539/7 wurde zurückgezogen.
Partei: CDU
Weiter lesenZwischenbericht - Baumaßnahme In der Au
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.05.2025, OF 512/7 Betreff: Zwischenbericht - Baumaßnahme In der Au Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten folgende Fragen zu beantworten: 1. Die Baumaßnahme schreitet schnell voran, wann ist mit der Fertigstellung der Unterkunft zu rechnen? 2. Gibt es inzwischen brauchbare Zahlen wieviel Personen in dieser Unterkunft wohnen werden? 3. Kann eine verwertbare Aussage gemacht werden, wie viele Familien mit Kindern einziehen werden? 4. Ist inzwischen geklärt worden, ob und wie viele Kita- oder Hortplätze zusätzlich gebraucht werden? 5. Wie weit ist die angekündigte Sanierung der Brentanoschule vorangeschritten? 6. Kann das Versprechen des Schulamtes eingelöst werden, dass die notwendigen Arbeiten an der Brentanoschule bis zur Einschulung dieser Kinder abgeschlossen sind? Begründung: In der Sitzung des Ortsbeirates im November 2024 wurden vom Bildungsdezernat und vom Stadtschulamt Fragen zu der neuen Flüchtlingsunterkunft in Rödelheim, In der Au, beantwortet. Nun ist ein halbes Jahr vergangen und es sind noch immer Fragen offen. Ein Zwischenbericht durch Beantwortung dieser Fragen würde der Zerstreuung, der weiterhin zum Teil bestehenden Zweifel in der Bevölkerung beitragen. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 7 am 20.05.2025, TO I, TOP 12 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1186 2025 Die Vorlage OF 512/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung GRÜNE, SPD und farbechte/Linke
Partei: BFF
Weiter lesenStraßensanierung AltSossenheim im Bereich Lindenscheidstraße bis Michaelstraße endlich vorantreiben
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.04.2025, OM 6808 entstanden aus Vorlage: OF 1209/6 vom 26.02.2025 Betreff: Straßensanierung Alt-Sossenheim im Bereich Lindenscheidstraße bis Michaelstraße endlich vorantreiben Im Zuge mehrerer Teilabschnitte wurde vor einigen Jahren die Hauptverkehrsstraße (Alt-Sossenheim/Westerbachstraße) saniert. Dabei wurde der im Betreff genannte Teilabschnitt nicht miteinbezogen. Dies mag auch daran gelegen haben, dass man die aufwendigere Brückensanierung (über den Sulzbach) zunächst nicht durchführen wollte. Seinerzeit erfolgten an dieser Stelle bereits Gespräche mit dem zuständigen Fachamt sowie dem städtischen Stadtbezirksvorsteher. In den beschriebenen Gesprächen wurden bereits auch erste Ideenansätze entwickelt, die eine leicht veränderte Fahrbahnverschwenkung in Richtung Wiesenfeldstraße berücksichtigen. Dabei wird Sorge getragen, dass sich trotz der Verschwenkung die Parzellierung von bestehenden Grundstücken nicht verändert. Diese Fahrbahnveränderung erachteten die damaligen Funktionsträger als sinnig, um die entsprechenden Fußwege in der gesetzlich vorgeschriebenen Breite beidseitig zu führen. Derzeit ist ein Fußweg mit Kinderwagen oder Rollator kaum begehbar. Mittlerweile hat sich der Zustand mangels damaliger Sanierung derart verschlechtert, dass tiefe Spurrillen, die unter den Asphalt reichen, entstanden sind. Insbesondere die immer schwerer werdenden Busse sowie Lkws sorgen mangels Sanierung für große Erschütterungen im Bereich der umliegenden Häuser. Diese Erschütterungen führen auch zu Rissen am Immobilienbestand der Anwohner. Es muss daher dringend eine zeitnahe Sanierung des genannten Straßenabschnitts mit verändertem Fahrbahnverlauf bzw. veränderter Fahrbahnschwenkung unter Einbeziehung der oben genannten Ideenansätze erfolgen. Die Sanierung kann unabhängig von der Neugestaltung der Stadtteilmitte durchgeführt werden, da sich die Parzellierung der vorhandenen Grundstücke nicht ändert. Diese Ausführungen vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, 1. die Sanierung des maroden Straßenabschnitts Alt-Sossenheim/Ecke Lindenscheidstraße - Alt-Sossenheim/Ecke Michaelstraße zeitnah zu veranlassen; 2. dabei nicht nur die Asphaltschicht, sondern auch die unteren Tragschichten aufgrund der Bodenwellen instand zu setzen; 3. bei der Sanierung des genannten Straßenabschnitts zugehörige Ideengebungen (wurden bei der Sanierung der restlichen Teilstücke der Straße Alt-Sossenheim zwischen Fachamt und Stadtbezirksvorsteher erörtert) einzuarbeiten, die eine leichte Fahrbahnverschwenkung in Richtung Wiesenfeldstraße berücksichtigen, um beidseitig einen nutzbaren Fußweg zu ermöglichen und den Immobilienbestand der Anwohner zu schützen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.08.2025, ST 1306
Sperrungen und Irrwege In der Au
S A C H S T A N D : Antrag vom 06.01.2025, OF 476/7 Betreff: Sperrungen und Irrwege In der Au Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten zu veranlassen, dass die Straßensperrungen wegen der Baumaßnahme an der Straße Strubbergstraße/Ecke In der Au mit Umleitungsschildern ausgewiesen werden. Begründung: In dem ganzen abgesperrten Gebiet gibt es keine Umleitungsschilder. Verkehrsteilnehmer finden sich nicht zurecht. Es kann nicht davon ausgegangen werden, dass allein Anwohner dort verkehren. Ohne detaillierte Ortskenntnis oder Anwohner-Informationen über die Umleitung ist es für Verkehrsteilnehmer unmöglich sich zurechtzufinden. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 7 am 21.01.2025, TO I, TOP 20 Beschluss: Die Vorlage OF 476/7 wird bei Stimmengleichheit abgelehnt. Abstimmung: farbechte/Linke gegen CDU und BFF (= Annahme); GRÜNE, SPD und FDP (= Enthaltung)
Partei: BFF
Weiter lesenSoziale Infrastruktur in Rödelheim-West in den Mittelpunkt stellen und sicherstellen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 26.11.2024, OM 6179 entstanden aus Vorlage: OF 456/7 vom 12.11.2024 Betreff: Soziale Infrastruktur in Rödelheim-West in den Mittelpunkt stellen und sicherstellen Vorgang: V 687/23 OBR 7; ST 1465/24 Der Magistrat wird aufgefordert, zeitnah und umgehend eine Priorisierung des Ausbaus der sozialen Infrastruktur für den wachsenden Stadtteil vorzunehmen. Dazu gehört u. a. dringlich: - Ausbau von Kitaplätzen: Der Bedarf muss nicht nur im Grundschulbezirk gedeckt sein, sondern insgesamt in Rödelheim. Das abgelehnte Angebot der kath. St. Antoniusgemeinde (s. ST 1465) zum Ausbau im Kirschbaumweg 17 bis 19 sollte wieder aufgenommen werden; - Erhöhung von Raumkapazitäten für die Brentanoschule mit einer angemessenen Ausstattung; - bauplanungsrechtliche Festsetzung von Spielplätzen bei neuen Wohnungsbauprojekten; - Erweiterung der Integrations- und Unterstützungsangebote für die Offene Kinder- und Jugendarbeit (Weiterverfolgung des Ansatzes eines Quartierszentrums in der Wolf-Heidenheim-Straße 7); - Erweiterung, Koordination und Begleitung der ehrenamtlichen Integrationsarbeit durch die personelle Aufstockung des QM-Teams von einer auf anderthalb Stellen. Es ist darzulegen, welche zusätzlichen finanziellen Mittel nötig wären. Über den Stand von Planung und Umsetzung ist dem Ortsbeirat bis Mitte nächsten Jahres (Ende zweites Quartal) zu berichten. Begründung: In einer wachsenden Stadt muss die soziale Infrastruktur mitwachsen. Dies zu sichern und zu gestalten ist Aufgabe der Stadt. Dazu gehört auch die Sicherung von Flächen und Gebäuden für soziale Aufgaben. In der letzten Ortsbeiratssitzung zum Thema "Neue Geflüchtetenunterkunft In der Au" ist überdeutlich geworden, dass es eine Diskrepanz in der Wahrnehmung und den Fakten bezüglich der Versorgung des Stadtteils mit U3-Plätzen und der nachschulischen Betreuung zwischen den Ämtern und den BewohnerInnen gibt. Genauso miserabel stellt sich für die Brentanoschule die Wahrnehmung des Schulamtes bezüglich der Raumproblematik dar. Mit den Baugenehmigungen für die Wohnbebauung in den Gewerbegebieten Westerbachstraße/In der Au sind bereits jetzt die Kapazitäten an ihre Grenzen gekommen oder haben sie längst überschritten. Die berechtigte Sorge der Bürgerinnen und Bürger um die Unterversorgung sollte endlich zu schnellen und wirksamen Maßnahmen führen. Der Vorschlag der Kommission "Innovation im Bau", einberufen vom hessischen Wirtschafts- und Wohnungsministerium, auf die Verpflichtung zur Errichtung von Kinderspielplätzen zu verzichten, um mehr Grundstücksfläche als Wohnfläche ausnutzen zu können, ist abzulehnen. Spielflächen für Kinder gehören zur Grundversorgung und sollten nicht in den Ermessensspielraum des Bauherrn und in die Planungshoheit der Kommune gelegt werden. Trotz zahlreicher Bauaktivitäten in den letzten Jahren befindet sich, laut Geoportal, lediglich ein öffentlich zugänglicher Kinderspielplatz in Rödelheim-West (am Zentmarkweg). Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 06.06.2023, V 687 Stellungnahme des Magistrats vom 05.08.2024, ST 1465 Stellungnahme des Magistrats vom 07.03.2025, ST 341 Aktenzeichen: 40
Was passiert auf dem Grundstück Westerbachstraße 58 im Stadtteil Rödelheim?
S A C H S T A N D : Antrag vom 18.11.2024, OF 469/7 Betreff: Was passiert auf dem Grundstück Westerbachstraße 58 im Stadtteil Rödelheim? Nachdem sich zuletzt Hinweise darauf verdichteten, dass dem Grundstück Westerbachstraße 58 im Stadtteil Rödelheim ein bosnischer Kulturverein sein neues Zentrum errichtet, wurde dies am 13. November 2024 durch entsprechende Presseberichte bestätigt. Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat beschließen: Der Magistrat wird gebeten, dem Ortsbeirat die folgenden Fragen zu beantworten: 1.) Lt. Presseberichten handelt es sich bei dem Bauvorhaben um eine Kulturzentrum mit Gebetsraum bzw. mit Moschee. a) Welche konkrete Art der Nutzung wurde seitens der Bauaufsicht der Stadt Frankfurt für dieses Bauvorhaben genehmigt? b) Für wie viele Personen ist diese maximal ausgelegt? c) Wie wird die dafür erforderliche Stellplatzzahl nachgewiesen? 2.) Lt. Presseberichten wurde die Baugenehmigung im Jahr 2022 erteilt. Wurde im Vorfeld dazu seitens des Bauherrn bzw. des Grundstückseigentümers eine Bauvoranfrage gestellt bzw. ein Bauvorbescheid seitens der Bauaufsicht erteilt? Falls ja, wann ist dies jeweils erfolgt? 3.) Warum wurde der Ortsbeirat nicht im Rahmen der jeweiligen Genehmigungsverfahren über die geplante Baumaßnahme, bei der es sich um einen Sonderbau handelt, informiert? Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 11.11.2024, OF 458/7 Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 7 am 26.11.2024, TO I, TOP 21 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 458/7 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 469/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 2. Einstimmige Annahme 34. Sitzung des OBR 7 am 21.01.2025, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 469/7 wurde zurückgezogen.
Partei: BFF
Weiter lesenTransparenz bei der Vertragsgestaltung bezüglich der Geflüchtetenunterkunft „In der Au 28 bis 22“
S A C H S T A N D : Antrag vom 11.11.2024, OF 455/7 Betreff: Transparenz bei der Vertragsgestaltung bezüglich der Geflüchtetenunterkunft "In der Au 28 bis 22" Bei der Vorstellung in der OBR-Sitzung der neuen Unterkunft für Geflüchtete In der Au 18-22 am 29.10.2024 wurde seitens der Verwaltung maximale Transparenz versprochen. Diese Transparenz muss auch für die vertragliche Ausgestaltung gelten, weshalb der Ortsbeirat den Magistrat bittet, folgende Fragen zu beantworten: I. Folgende Fragen beziehen sich alle auf den Vertrag der Stadt Frankfurt mit dem Betreiber der Unterkunft, Johanniter Unfallhilfe (JUH) a) Wie ist die Kündigung des Vertrags mit der JUH gestaltet bezüglich Kündigungsfristen? Vertragsverlängerungs-Klauseln? Gibt es im Falle einer langfristigen Nichtbelegung ein Sonderkündigungsrecht? b) Was passiert vertraglich im Falle einer vorzeitigen Beendigung des Vertragsverhältnisses mit dem Betreiber JUH aus triftigen Gründen? Kann ein anderer Betreiber in den Vertrag eintreten? Oder liegt eine Bindung an den Betreiber JUH über die gesamte Vertragslaufzeit vor? c) Was geschieht im Falle einer Nichtbelegung der Unterkunft: Wird der Betreiber nach einem Fixum bezahlt oder gibt es eine belegungsabhängige Bezahlung? d) Inwieweit sind negative / positive Preisentwicklungen vertraglich geregelt? II. Die folgenden Fragen beziehen sich auf den von der Stadt Frankfurt mit dem Eigentümer verhandelten und dann an den Betreiber übergebenen Vertrag: a) Sind in diesem Vertrag Kündigungsklauseln verhandelt, wann greifen diese und mit welchen Fristen? b) Sind angesichts der Laufzeit von 20 Jahren zukünftige Preisentwicklungen in einer Anpassungsregel vertraglich geregelt? c) Verlängert sich der Vertrag automatisch am Ende der Laufzeit und wenn ja, um wie lange? d) Wie ist die Übergabe des Geländes/Gebäudes nach Ende der Vertragslaufzeit geregelt? Fällt das Grundstück bei Vertragsende ohne weitere Auflagen an den Eigentümer zurück? Muss die Stadt für die Räumung (den Abriss der Gebäude) des Geländes eintreten? III. Wäre eine Nutzung nicht benötigter Wohnungen oder Räume für andere soziale Zwecke - evt. auch als Zwischenlösung - möglich? (Studentenwohnungen, gemeinschaftliche Einrichtungen wie z.B. Nachbarschaftscafé, KT) Begründung: Das Versprechen einer verbesserten Kommunikation muss einschließen, dass über Teile des Vertrags öffentlich informiert wird. Antragsteller: Linke Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 7 am 26.11.2024, TO I, TOP 18 Beschluss: Die Vorlage OF 455/7 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE und FDP gegen SPD und farbechte/Linke (= Annahme); CDU und BFF (= Enthaltung)
Partei: Linke
Weiter lesenWas passiert auf dem Grundstück Westerbachstraße 58 im Stadtteil Rödelheim?
S A C H S T A N D : Antrag vom 11.11.2024, OF 458/7 Betreff: Was passiert auf dem Grundstück Westerbachstraße 58 im Stadtteil Rödelheim? Der Magistrat wird gebeten, dem Ortsbeirat die folgenden Fragen zu beantworten: 1.) Welche Art der Nutzung wurde seitens der Bauaufsicht der Stadt Frankfurt für diese Liegenschaft genehmigt? 2.) Zu welchem Zeitpunkt wurde die entsprechende Baugenehmigung erteilt? 3.) Wurde zuvor seitens des Bauherrn bzw. des Grundstückseigentümers im Vorfeld dazu eine Bauvoranfrage gestellt bzw. ein Bauvorbescheid seitens der Bauaufsicht erteilt? Falls ja, wann ist dies jeweils erfolgt? 4.) Sofern es sich um einen Sonderbau, etwa in Form eines Kulturzentrums und/oder eines Sakralbaus handelt: Welche konkrete Nutzung ist vorgesehen, für wie viele Personen ist diese ausgelegt und wie wird die dafür erforderliche Stellplatzzahl nachgewiesen? 5.) Sofern es sich um einen Sonderbau handelt: Warum wurde der Ortsbeirat nicht im Vorfeld über diese geplante Baumaßnahme informiert? 6.) Wann ist mit der Fertigstellung bzw. der Inbetriebnahme des Gebäudes zu rechnen? Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 18.11.2024, OF 469/7 Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 7 am 26.11.2024, TO I, TOP 21 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 458/7 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 469/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 2. Einstimmige Annahme
Partei: BFF
Weiter lesenSossenheim: Beidseitige Parkplatzmarkierung in der Otto-Brenner-Straße vornehmen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 16.04.2024, OM 5359 entstanden aus Vorlage: OF 1002/6 vom 12.03.2024 Betreff: Sossenheim: Beidseitige Parkplatzmarkierung in der Otto-Brenner-Straße vornehmen Aus dem Luftbild lässt sich ersehen, dass im Bereich der Otto-Brenner-Straße ein beidseitiges Parken gestattet ist. Derzeit finden die Bürgerinnen und Bürger jedoch keine eindeutige Parkplatzmarkierung vor, sodass häufig nicht der gesamte Parkraum ausgenutzt wird. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, - den oben genannten Ausführungen entsprechend, beidseitige Parkmarkierungen im Verlauf der Otto-Brenner-Straße anzubringen, die dafür sorgen, dass der gesamte zur Verfügung stehende Parkraum durch geordnetes Parken ausgenutzt wird; - während der Markierungsarbeiten im eigenen Ermessen zu prüfen, ob die Stellplatzzonen aufgrund der breit verlaufenden Straße etwas vergrößert werden können, um auf der bereits versiegelten Straße weiteren Parkraum zu gewinnen. Luftbild, Google Maps Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.08.2024, ST 1594 Beratung im Ortsbeirat: 6
Sossenheim: Linksabbiegerspur auf der Westerbachstraße einrichten
S A C H S T A N D : Antrag vom 25.03.2024, OF 1001/6 Betreff: Sossenheim: Linksabbiegerspur auf der Westerbachstraße einrichten Der Ortsbeirat 6 möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen, ob auf der Westerbachstraße aus Richtung Sossenheim kommend eine Linksabbiegerspur zu der Geschäftszeile Westerbachstraße 148-152 eingerichtet werden kann. Begründung: Insbesondere zu den Hauptverkehrszeiten entsteht an dieser Stelle regelmäßig Stau und Chaos, wenn Autofahrer auf der Westerbachstraße von Sossenheim kommend zu der Geschäftszeile links abbiegen möchten. Die Einrichtung einer separaten Linksabbiegerspur (analog der Abbiegerspur zu dem REWE-Markt) könnte hier Abhilfe schaffen und sollte deshalb geprüft werden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 6 am 16.04.2024, TO I, TOP 27 Beschluss: Auskunftsersuchen V 927 2024 Die Vorlage OF 1001/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
Weiter lesenHaushalt 2024/2025 Sossenheim: Planungsmittel in den städtischen Haushalt einstellen (Dunantring, Carl-Sonnenschein-Straße)
S A C H S T A N D : Antrag vom 12.03.2024, OF 979/6 Betreff: Haushalt 2024/2025 Sossenheim: Planungsmittel in den städtischen Haushalt einstellen (Dunantring, Carl-Sonnenschein-Straße) Seit mehreren Jahren laufen in der Henri-Dunant-Siedlung sowie in der Carl-Sonnenschein-Siedlung umfassende Sanierungsmaßnahmen an der vorhandenen Bausubstanz. Die Sanierungen haben die Zielsetzung, einen neuen energetischen Standard in der vorhandenen Bausubstanz zu erhalten. Bereits seit Jahren (auch vor der Sanierung) wiesen die Straßen bereits enorme, tiefgreifende Strukturschäden auf. Durch die häufige Zufahrt schwerer LKW, aufgrund der Baumaßnahmen, sind die vorhanden Strukturschäden wiederaufgeplatzt. Um eine angemessene Instandsetzung erzielen zu können, ist nach Einschätzung des eingesetzten Baupersonals eine vollständige strukturelle Sanierung des gesamten Straßenbelags (auch die Schichten unterhalb des Straßenbelags) unabdingbar. Dem vorausgeschickt möge der Ortsbeirat beschließen, die Stadtversammlung wird gebeten, die Sanierung des Henri-Dunant-Rings sowie der Carl-Sonnenschein-Str. mit Einstellung von Planungsmitteln in Höhe von 500.000 € (250.000 € je Siedlung) zu priorisieren und dafür Sorge zu tragen, dass nach Abschluss der energetischen Sanierungen die Sanierung der Straßen (auch Schichten unterhalb des Asphaltes) nebst zugehörigen Gehsteigen verwirklicht wird. Dabei ist auch die Installation von E-Sharingstationen sowie Ladepunkte für E-Fahrzeuge miteinzubeziehen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 6 am 16.04.2024, TO I, TOP 7 Beschluss: Etatanregung EA 59 2024 Die Vorlage OF 979/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
Weiter lesenVerkehrsentlastung Praunheim und Rödelheim
S A C H S T A N D : Antrag vom 27.02.2024, OF 382/7 Betreff: Verkehrsentlastung Praunheim und Rödelheim 2018 forderte der Ortsbeirat den Magistrat auf zu prüfen, ob eine Straßenbahn parallel zum Straßenzug Praunheimer Weg, Heerstraße, Guerickestraße und Gaugrafenstraße eine attraktive Alternative für Pendler gegenüber der Nutzung des eigenen Pkw's sei. Der Magistrat sagte zu, dies im Rahmen der anstehenden abschließenden Untersuchungen zum neuen Gesamtverkehrsplan (GVP) zu machen. Inzwischen ist die Entwicklung des neuen GVP um Jahre verschoben worden. Der Bau der Ortsumfahrung Praunheim (vorgesehen im bisherigen GVP) ist wegen der Voruntersuchung der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme 4 nicht weiter vorangetrieben worden. Die in den neunziger Jahren von der Stadtverordnetenversammlung beschlossene Verlängerung der U6 (heute U7) in des Gewerbegebiet Praunheim nördlich der Heerstraße wurde nicht umgesetzt, da zwischenzeitlich der Bau der RTW beschlossen wurde. Eine entsprechende Abstimmung war notwendig. Der Bau der RTW, die ursprünglich 2018 in Betrieb gehen sollte, wurde dieser Tage begonnen. Wie in Praunheim eine Verknüpfung mit der U 7 und einer möglichen "Park, Ride and Bike - Anlage" aussehen soll, wurde dem Ortsbeirat bisher nicht vorgestellt. Sowohl der Pendlerverkehr, als auch die Kfz-Zulassungen in Frankfurt erreichen mittlerweile wieder Rekordwerte. Der Ausbau des öffentlichen Personennahverkehrs, der getrennt vom Individualverkehr (IV) erfolgen sollte, ist als Alternative dringend nötig. Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu berichten, wie er eine Verkehrsentlastung in Praunheim und Rödelheim plant. - Ist weiterhin eine Ortsumfahrung Praunheim vorgesehen und, falls ja, was ist der aktuelle Planungsstand? - Wird der Magistrat entsprechend unserer Anfrage aus 2018 eine Straßenbahnlinie, die unabhängig vom IV verkehrt, zwischen Nordweststadt, Praunheim und Rödelheim (mit Verlängerung nach Bockenheim bzw. Sossenheim) vorsehen oder als günstige Alternative, eine IV-freie Busspur einrichten? - Wird der Magistrat an der Planung des Verkehrsknotens RTW, U-Bahn und Park-, Ride- und Bike-Anlage den Ortsbeirat 7 rechtzeitig beteiligen? Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 7 am 12.03.2024, TO I, TOP 17 Auf Wunsch der GRÜNEN wird über die drei Fragen der Vorlage OF 382/7 getrennt abgestimmt. Beschluss: Auskunftsersuchen V 905 2024 1. Die erste Frage der Vorlage OF 382/7 wird abgelehnt. 2. Die zweite Frage und dritte Frage der Vorlage OF 382/7 werden in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD und 2 farbechte/LINKE gegen CDU, FDP und BFF (= Annahme); 1 farbechte/LINKE (= Enthaltung) zu 2. zweite Frage: Einstimmige Annahme dritte Frage: Annahme bei Enthaltung GRÜNE
Partei: CDU
Weiter lesenSossenheim: Ergänzungen zu ST 2107 (Sicherheitsempfinden Kreuzungsbereich Siegener Straße/AltSossenheim)
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 16.01.2024, OM 4953 entstanden aus Vorlage: OF 903/6 vom 30.12.2023 Betreff: Sossenheim: Ergänzungen zu ST 2107 (Sicherheitsempfinden Kreuzungsbereich Siegener Straße/Alt-Sossenheim) Vorgang: OM 4006/23 OBR 6; ST 2107/23 In der zugehörigen, ursprünglichen Anregung des Ortsbeirats vom 6. Juni 2023, OM 4006, wurde ausgeführt, dass es im Bereich der Kreuzung häufig zu Rotlichtverstößen kommt und dadurch der Fußgängerüberweg für Schulkinder als unsicher erscheint. Dem Ortsbeirat erschließt sich nicht, wie die geänderte Signalgebung der Ampelanlage und der Einsatz des Blitzer-Anhängers am 300 Meter entfernten Standort (Toni-Sender-Siedlung) dazu beitragen sollen, dass die Kraftfahrzeuge künftig die Signalgebung besser im Kreuzungsbereich befolgen. Abhilfe zur Verfolgung der Rotlichtverstöße kann nach Auffassung des Ortsbeirats nur durch regelmäßige Kontrollen geschaffen werden. Diesen Ausführungen vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, alsbald stichprobenartige Kontrollen mit dem Ziel der Beachtung der entsprechenden Rotlichtphasen am stark frequentierten Kreuzungsbereich durchzuführen, um das Sicherheitsempfinden entsprechend zu steigern. Um die Situation vor Ort zu erörtern, wird die Anberaumung eines Ortstermins mit dem Magistrat angeregt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 06.06.2023, OM 4006 Stellungnahme des Magistrats vom 16.10.2023, ST 2107 Stellungnahme des Magistrats vom 03.06.2024, ST 1046 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 6 am 28.05.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66-2
Verkehrssituation in Alt-Sossenheim
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 16.01.2024, OM 4948 entstanden aus Vorlage: OF 901/6 vom 21.12.2023 Betreff: Verkehrssituation in Alt-Sossenheim Wie dem Magistrat bekannt sein müsste, ist die Verkehrssituation in der Straße Alt-Sossenheim für alle Verkehrsteilnehmer suboptimal. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten, welche Maßnahmen ergriffen werden könnten, um die Gefahren, insbesondere für zu Fuß Gehende und Radfahrende im Kreuzungsbereich Siegener Straße/Alt- Sossenheim zu minimieren. Um die Situation vor Ort zu erörtern, wird die Anberaumung eines Ortstermins mit dem Magistrat angeregt. Begründung: Gerade im Kreuzungsbereich zur Siegener Straße kommt es durch die engen Straßenverhältnisse immer wieder zu gefährlichen Situationen. Dort sind mehrere Kindertageseinrichtungen und Gewerbebetriebe ansässig. Durch den Andienungsverkehr verschärft sich die Situation. Für zu Fuß Gehende und Radfahrende ist diese Situation oftmals sehr gefährlich. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.05.2024, ST 894 Aktenzeichen: 32-1
Sossenheim: Lichtsignalanlage im Zuge des barrierefreien Ausbaus der Haltestelle „Haigerer Straße“ mitplanen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 16.01.2024, OM 4947 entstanden aus Vorlage: OF 900/6 vom 30.12.2023 Betreff: Sossenheim: Lichtsignalanlage im Zuge des barrierefreien Ausbaus der Haltestelle "Haigerer Straße" mitplanen Vorgang: OM 3677/23 OBR 6; ST 1933/23 Mit der Vorlage OM 3677 vom 14. März 2023 hat der Ortsbeirat den Magistrat auf die unsichere Überquerung an der Haltestelle "Haigerer Straße" (in Richtung des Rödelheimer Bahnhofs) aufmerksam gemacht und gebeten, einen Zebrastreifen zu schaffen. Im Zuge der zugehörigen Stellungnahme vom 22. September 2023, ST 1933, hat der Magistrat mitgeteilt, dass eine Realisierung eines Zebrastreifens aufgrund des hohen Verkehrsaufkommens auf der Westerbachstraße nicht möglich ist. Stattdessen weist der Magistrat auf die Möglichkeit hin, im Zuge des barrierefreien Ausbaus der Haltestelle eine Lichtsignalanlage einzuplanen. Diesen Ausführungen vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, im Zuge des barrierefreien Ausbaus der Haltestelle "Haigerer Straße" die Überquerung der Westerbachstraße durch die Schaffung einer Lichtsignalanlage sicherer zu gestalten und dem Ortsbeirat mitzuteilen, wann mit einem Ausbau der Haltestelle und der Installation der vorgeschlagenen Lichtsignalanlage zeitlich zu rechnen ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 14.03.2023, OM 3677 Stellungnahme des Magistrats vom 22.09.2023, ST 1933 Stellungnahme des Magistrats vom 06.05.2024, ST 895 Aktenzeichen: 32-1
Anfrage wegen eines Geldautomaten in Alt-Sossenheim
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.12.2023, OF 905/6 Betreff: Anfrage wegen eines Geldautomaten in Alt-Sossenheim In der Straße Alt-Sossenheim wurde neben der Gaststätte Fachwerk 24 ein Geldautomat aufgestellt. Dies vorausgeschickt, wird beantragt: Der Ortsbeitrat möge beschließen: Der Magistrat möge prüfen und berichten, ob im Rahmen eines Genehmigungsverfahrens Erwägungen zur Verkehrssicherheit und zur hinreichenden Sicherheit der Umgebung des Geldautomaten angestellt worden sind. Begründung: Auf Grund mehreren Anfrage von Bürgern, die sich Sorgen um die Verkehrssituation in Alt-Sossenheim und Sicherheit im Umfeld solcher Geldautomaten (Sprengungen von Geldautomaten erreichen im Jahr 2023 einen Höchststand) machen, stellt der Ortsbeirat diese Anfrage. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 6 am 16.01.2024, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 905/6 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, FDP und fraktionslos gegen SPD (= Annahme); GRÜNE und LINKE. (= Enthaltung)
Partei: SPD
Weiter lesenMarkierte Schrägparkplätze in der Straße Langer Weg
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 28.11.2023, OM 4787 entstanden aus Vorlage: OF 347/7 vom 11.11.2023 Betreff: Markierte Schrägparkplätze in der Straße Langer Weg Vorgang: OM 1867/22 OBR 7; ST 1705/22 Der Magistrat wird gebeten, im Sinne der Stellungnahme vom 22.07.2022, ST 1705, in der Straße Langer Weg vorhandene Schrägparkplätze einzeln zu markieren, um eine effektive Nutzung des Parkraums zu ermöglichen. Begründung: In vielen Bereichen des Ortsbezirks sind wohnortnahe Parkplätze knapp, sodass der vorhandene Parkraum effektiv genutzt werden sollte. In einigen Bereichen wird in der Straße Langer Weg schräg geparkt, allerdings sind die Parkplätze nicht markiert, sodass leider immer wieder im Prinzip vorhandener Parkraum nicht genutzt werden kann. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 22.03.2022, OM 1867 Stellungnahme des Magistrats vom 22.07.2022, ST 1705 Stellungnahme des Magistrats vom 05.02.2024, ST 266 Aktenzeichen: 32-1
Wohnungsbau ohne soziale Infrastruktur?
S A C H S T A N D : Antrag vom 14.11.2023, OF 348/7 Betreff: Wohnungsbau ohne soziale Infrastruktur? Vorgang: M 220/19 Mit dem Baulandbeschluss M 220 vom 20.12.2019 (letzte Aktualisierung 25.10.2023) wurde das Ziel verfolgt, "eine sozial- und klimagerechte Stadtentwicklung in Gebieten der Wohnbaulandentwicklung" zu schaffen. Der Magistrat wurde daher beauftragt, mit entsprechenden Maßnahmen dieses Ziel zu unterstützen. Angesichts der Fertigstellung neuer Wohnungen im Ortsbezirk (In der Au 25 mit 34 Wohnungen inseriert, bezugsfrei ab April 2024; Lorscher Straße 40 (7 Wohnungen), Ludwig- Landmann-Straße 389, 391 ... (mit 166 Wohnungen inseriert, Bezugstermin ab sofort) stellen sich folgende Fragen: 1. Welche städtebaulichen Verträge gemäß Baugesetzbuch wurden mit den Planungsbegünstigten der o.g. neuen Wohngebiete geschlossen, um eine der Größenordnung entsprechende soziale Infrastruktur zu gewährleisten? 2. Wenn keine Verträge über die Schaffung sozialer Infrastruktur geschlossen wurden: warum nicht? 3. Welche Maßnahmen gibt es von Seiten des Magistrats, die jetzt hinzuziehenden Familien und deren Kinder ab sofort mit ausreichenden KT- und Schulplätzen zu versorgen? 4. Wie viele Wohnungen von den o.g. neuen Wohnungen sind im ersten Förderweg, wie viele Wohnungen von neuen Wohnungen sind im zweiten Förderweg (Mittelstandsprogramm der Stadt Frankfurt) errichtet worden? 5. Wenn keine geförderten Wohnungen bei den o.g. neuen Wohngebieten errichtet wurden: Warum nicht? Begründung: Bereits jetzt - ohne Beziehung der neu errichteten Wohnungen - gibt es einen Notstand bei allen sozialen Einrichtungen von Kinderbetreuung und Schulplätzen. Die Spielplätze sind durch die große Anzahl der Nutzer nicht in dem notwendigen Maß mitgewachsen. Sozialeinrichtungen für Senioren gehören ebenso zur sozialen Infrastruktur. Dem Augenschein nach wurde bei den Genehmigungen der neuen Wohnungen an sozialer Infrastruktur nicht gedacht. Die Frage nach den Planungsabläufen, um eine Überlastung der bestehenden Einrichtungen zu vermeiden, ist die eine Seite. Die andere ist, wie den neu hinzukommenden Einwohnern eine notwendige soziale Infrastruktur gewährleistet werden kann. Antragsteller: die farbechten-LINKE. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 20.12.2019, M 220 Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 7 am 28.11.2023, TO I, TOP 19 Beschluss: Auskunftsersuchen V 796 2023 Die Vorlage OF 348/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung CDU, FDP und BFF
Partei: die_farbechten-LINKE.
Weiter lesenKein Abriss des Gebäudes Friesengasse 13 - keine weitere Zerstörung von AltBockenheim
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 16.10.2023, OM 4643 entstanden aus Vorlage: OF 771/2 vom 10.10.2023 Betreff: Kein Abriss des Gebäudes Friesengasse 13 - keine weitere Zerstörung von Alt-Bockenheim Der Ortsbeirat lehnt nach dem Abriss des historischen Backhauses/Tibethauses am Hülya-Platz in Alt-Bockenheim weitere Zerstörungen des historischen Stadtteilkerns Bockenheims ab. Der Magistrat wird gebeten, folgende Fragen kurzfristig zu beantworten: 1. Trifft es zu, dass die vom Eigentümer (oder Voreigentümer) unterschriebene Abwendungserklärung für das Teilgrundstück Friesengasse 13 (Abwendung des Vorkaufsrechts der Stadt im Satzungsgebiet einer Milieuschutzsatzung) bereits demnächst ausläuft? Falls ja, wann ist dies der Fall? 2. Trifft es zu, dass der Eigentümer bereits über eine Abrissgenehmigung für die Friesengasse 13 verfügt? Wenn nein, wurde eine solche beantragt oder gab es ggf. eine Voranfrage für eine solche Genehmigung (formell oder informell)? 3. Trifft es zu, dass der Eigentümer des obigen Areals auch die Absicht hat, den in der Friesengasse angrenzenden Gartenbereich Friesengasse 15 (Eigentümer Stadt/Nachbarn als Pächter) zu erwerben und zu bebauen? Der Magistrat wird aufgefordert, 1. die Maßnahmen darzulegen, mit denen er die städtebauliche Struktur in Alt-Bockenheim künftig besser schützen will; 2. darzulegen, wie die Erhaltungssatzung Nr. 48 - Bockenheim II (Erhaltung der städtebaulichen Eigenart) z. B. über einen Bebauungsplan besser abgesichert werden kann; 3. darzulegen, welche Möglichkeiten es gibt, das Gebäude Friesengasse 13 zu erhalten, indem z. B. Denkmalschutz und/oder Ensembleschutz (zusammen mit den gegenüberliegenden Gebäuden, z. B. Friesengasse 12) geprüft werden oder gemäß der Erhaltungssatzung Nr. 48 der Rückbau des Fachwerkhauses versagt wird; 4. dem Eigentümer (falls notwendig) die behutsame Sanierung zu empfehlen und damit preiswerten Wohnraum zu erhalten (entsprechend E 47 - Milieuschutzsatzung); 5. das Garten-Pachtgrundstück Friesengasse 15 weder zu verkaufen noch an den Eigentümer der Friesengasse 13 zu verpachten. Begründung: Nach vorläufigem Kenntnisstand beabsichtigt der Eigentümer des Areals Kaufunger Straße 4/Friesengasse 13 nunmehr auch den Abbruch des historischen Fachwerkgebäudes Friesengasse 13 (17. Jahrhundert), um am Eingang zum Altstadtkern Bockenheims höher zu bauen. Das Haus ist vermietet, den derzeitigen Bewohnenden wurde bereits die Kündigung angekündigt. Es steht zu befürchten, dass der Eigentümer mit dem Auslaufen der Abwendungserklärung zum Vorkaufsrecht der Stadt kalkuliert, um das Areal auf dem Teilgrundstück Friesengasse 13 neu zu bebauen bzw. baulich extrem zu überformen. Das noch vorhandene dörfliche Ortsbild Bockenheims wird nur noch durch wenige Gebäude geprägt, die die historische Bedeutung verdeutlichen und die Identität des Stadtteils ausmachen. Hierzu gehört das Gebäude Friesengasse 13. Die Sanierung Bockenheims definierte exakt die prägenden Gebäude und hat versucht, dieses Ortsbild zu erhalten und zukunftsfähig zu machen. Die Erhaltungssatzung Nr. 48, Bockenheim II, die auch das Ensemble Kaufunger Straße 4/Friesengasse 13 umfasst, beschreibt die wesentlichen Ziele für Alt-Bockenheim und muss respektiert werden. Die Erhaltungssatzung besagt u. a.: "Insbesondere die engen Gassen und die Reste des ehemaligen Ortskerns südlich des Kirchplatzes tragen zur Identifikation bei." Verwiesen wird zudem auf das Integrierte Stadtentwicklungskonzept Frankfurt 2030+, das die Bedeutung der historischen Stadtteilkerne für Identität, Zugehörigkeitsgefühl und Lebensqualität in der Stadt betont. In der Auseinandersetzung um den Abriss des alten Backhauses und den Neubau von neun hochpreisigen Wohnungen auf dem Teilgrundstück Kaufunger Straße 4 hatte der Eigentümer dem Ortsbeirat erklärt, dass das an der Friesengasse gelegene Fachwerkhaus erhalten bliebe und saniert werde (FAZ 13.11.2019). Ebenso solle die Struktur der Innenhöfe auf dem Areal, dessen Zufahrt und die Begrenzungsmauer zum Hülya-Platz erhalten werden. Schon die Fertigstellung des Neubaus auf dem Areal des ehemaligen Backhauses Kaufunger Straße 4 entspricht nur sehr bedingt der vorher vom Bauherrn in einer Ortsbeiratssitzung versprochenen optischen Kleinteiligkeit. Laut Erhaltungssatzung dürfen Rückbau und Nutzungsänderung versagt werden, "wenn die bauliche Anlage allein oder im Zusammenhang mit anderen baulichen Anlagen das Ortsbild, die Stadtgestalt oder das Landschaftsbild prägt oder sonst von städtebaulicher, insbesondere geschichtlicher oder künstlerischer Bedeutung ist" (§ 172 Absatz 3 Satz 1 BauGB). Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.12.2023, ST 2448 Aktenzeichen: 63-0
Sossenheim: Hochwasserschutzkonzepte zur Sicherung des Ortskerns entwickeln
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.10.2023, OM 4560 entstanden aus Vorlage: OF 856/6 vom 25.09.2023 Betreff: Sossenheim: Hochwasserschutzkonzepte zur Sicherung des Ortskerns entwickeln Die Auswirkungen des Klimawandels in Form ansteigender Unwetter und Starkregenereignissen machen auch dem Stadtteil Sossenheim zu schaffen. Während früher jahrelang keine Übertritte des Sulzbachs zu verzeichnen waren, muss zu gegenwärtigen Zeiten festgestellt werden, dass sich die Übertritte immer weiter h äufen und zugleich auch an Stärke zunehmen. Innerhalb der letzten beiden Jahre kam es allein zu mehreren Übertritten, die sich nunmehr sogar auf mehrere Straßenzüge ausbreiteten. Eingesetzt waren dabei neben der örtlichen Freiwilligen Feuerwehr auch Einheiten des Katastrophenschutzes in Form einer Sandsackfüllmaschine und weiterer schwerer Gerätschaften. Die Entwicklung eines entsprechenden Schutzkonzeptes scheint daher längst überfällig. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, - die Einsätze der letzten beiden Jahre dahin gehend zu untersuchen, ob mögliche präventive Schutzmaßnahmen den Stadtteil (insbesondere für Alt-Sossenheim/Wiesenfeldstraße) vor weiteren Übertritten bewahren können; - aus der oben genannten Analyse der Einsätze für kommende Unwetter ein Schutzkonzept zu entwickeln, um schnell und effektiv am Einsatzort handeln zu können; - dabei den favorisierten Vorschlag der damals eingesetzten Einsatzkräfte zu prüfen, ob zukünftig beispielsweise durch Staumechanismen der ansteigende Sulzbach zunächst teilweise in das Sulzbachtal abgeleitet/angestaut werden kann. Quelle: Bildzeitung Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.01.2024, ST 211 Beratung im Ortsbeirat: 6 Aktenzeichen: 90-3
Besseren Verkehrsfluss am Kreuzungsbereich Siegener Straße/AltSossenheim erzielen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 12.09.2023, OM 4370 entstanden aus Vorlage: OF 837/6 vom 25.08.2023 Betreff: Besseren Verkehrsfluss am Kreuzungsbereich Siegener Straße/Alt-Sossenheim erzielen Im Rahmen eines Quartiersrundgangs des Sozialen Zusammenhalts Sossenheim wurde u. a. aus dem Teilnehmerfeld auf den verengten o. g. Kreuzungsbereich hingewiesen. Diese Verengung entstand durch eine Neumarkierung der Fahrbahnen. Die Neumarkierung hat zur Folge, dass Lkws und Busse den stark frequentierten Kreuzungsbereich nicht parallel auf beiden Fahrbahnen befahren können. Täglich entsteht dadurch entsprechender Lärm (durch Hupen und Anfahren) sowie längere Staus, die u. a. auch zu verspäteten Fahrplänen im ÖPNV führen. Diesen Ausführungen vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, - die Fahrbahnführung in den ursprünglichen Zustand (alte Markierungen noch ersichtlich) zurückzuversetzen, um einen verbesserten Verkehrsfluss aller Verkehrsteilnehmer zu erzielen, wobei die bestehende Fahrbahnteilung erhalten werden soll; - dabei die Möglichkeit in Erwägung zu ziehen, durch eine verbesserte Ampelschaltung die späte Befahrung des Kreuzungsbereichs (Abbiegung Richtung Eschborn) zu vermeiden, die ebenfalls zu einer Blockade der Kreuzung führt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.01.2024, ST 214 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 6 am 16.01.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32-1
Sonnenschutz und Belüftung für die Mühlbergschule installieren und in Gang setzen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 14.07.2023, OM 4303 entstanden aus Vorlage: OF 856/5 vom 28.06.2023 Betreff: Sonnenschutz und Belüftung für die Mühlbergschule installieren und in Gang setzen Der Magistrat wird aufgefordert, sofort alle dafür notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, dass die Schülerinnen und Schüler sowie die Lehrerinnen und Lehrer der Mühlbergschule vor Hitze geschützt werden. Im Bestandsgebäude darf aufgrund des Denkmalschutzes kein außenliegender Sonnenschutz angebracht werden. Von daher ist dringend zu prüfen, inwieweit in den betroffenen Räumen Sonnenschutz in Form von Sonnenschutzfolie oder innenliegenden Jalousien angebracht werden kann. In der Aula ist zwar eine Jalousie vorhanden, diese ist jedoch seit Inbetriebnahme des Gebäudes defekt. Eine sofortige Reparatur ist zu veranlassen. Weiterhin ist die vorhandene Lüftung nicht nutzbar, da der Hausmeister für diese noch keine Einweisung erhalten hat. Dieser Missstand ist ebenso sofort zu beheben. Zudem gibt es im Außenbereich bzw. auf dem Pausenhof für die Schülerinnen und Schüler überhaupt keine Möglichkeiten, sich vor der Sonne zu schützen. Hier ist die Installation mehrerer Sonnensegel zu prüfen oder es sind andere geeignete Maßnahmen zu ergreifen. Begründung: Nachdem die Mühlbergschule endlich wieder an ihren angestammten Ort zurückgekehrt ist, ist aber noch längst nicht alles in Ordnung. Offenbar wurde vergessen, hitzeschützende Maßnahmen zu ergreifen. Bei der Sonneneinstrahlung und den derzeit herrschenden Temperaturen ist das für die Schülerinnen und Schüler sowie für die Lehrerinnen und Lehrer eine katastrophale Situation. Die gesamte Schulgemeinde ist dadurch einer permanenten Belastung ausgesetzt. Lernen ist unter diesen Umständen nur bedingt möglich. Daher sind die vorgenannten Maßnahmen möglichst zeitnah umzusetzen. Um in Zukunft solche Szenarien zu vermeiden, sollte der Magistrat bzw. die Schulbehörde bei zukünftigen Schulbau- bzw. Sanierungsprojekten grundsätzlich einen ausreichenden Hitzeschutz berücksichtigen. Auch im Hinblick auf die anstehende Sanierung der Gruneliusschule im Stadtteil Oberrad sei darauf vorsorglich hingewiesen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.04.2024, ST 783 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 5 am 24.11.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 26. Sitzung des OBR 5 am 26.01.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 27. Sitzung des OBR 5 am 23.02.2024, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 28. Sitzung des OBR 5 am 15.03.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 40-1
Sitzbänke für die Schaumburger Straße
S A C H S T A N D : Antrag vom 13.06.2023, OF 806/6 Betreff: Sitzbänke für die Schaumburger Straße Der Ortsbeirat möge beschließen, der Ortsbeirat stellt aus seinem Budget bis zu 3000€ zur Verfügung, um entlang der Schaumburger Straße zwischen der dortigen Ladenzeile und der Einmündung zum Dunantring drei Sitzbänke aufzustellen. Begründung: In der Henri Dunant Siedlung leben sehr viele hochbetagte und in ihrer Mobilität eingeschränkte Menschen, die oft den Weg von und zu der Ladenzeile mit Apotheke, Schreibwarengeschäft mit Postdienstleistungen und den Supermarkt bewältigen müssen. Deshalb wäre es wünschenswert, wenn es hier die Möglichkeit für sie gäbe, eine kurze Rast zu machen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 22. Sitzung des OBR 6 am 04.07.2023, TO I, TOP 25 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 242 2023 Die Vorlage OF 806/6 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Tenor wie folgt lautet: "Der Magistrat wird gebeten, die nicht genutzten Sitzbänke an der Grünanlage der Wilhelm-Fay-Straße entlang der Schaumbuger Straße zwischen der dortigen Ladenzeile und der Einmündung zum Dunantring aufzustellen. Sollte dies nicht möglich sein, stellt der Ortsbeirat aus seinem Ortsbeiratsbudget 3.000 Euro für das Aufstellen von Sitzbänken an genannter Stelle zur Verfügung. Der Magistrat wird gebeten, das Weitere zu veranlassen." Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
Weiter lesenSossenheim: Kreuzungsbereich Alt-Sossenheim/Siegener Straße sicherer gestalten
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 06.06.2023, OM 4006 entstanden aus Vorlage: OF 774/6 vom 16.05.2023 Betreff: Sossenheim: Kreuzungsbereich Alt-Sossenheim/Siegener Straße sicherer gestalten Vorgang: OM 454/11 OBR 6; ST 263/12 Mehrere Anwohnerinnen und Anwohner haben sich an den Ortsbeirat gewandt. Dabei wurden eine Vielzahl von Rotlichtverstößen am Kreuzungsbereich gemeldet. Darüber hinaus sorgen immer wieder kurzfristig abgestellte Fahrzeuge für eine Behinderung des Verkehrsflusses und eine schlechte optische Wahrnehmbarkeit des Gesamtbereiches für Schulkinder. Da der Kreuzungsbereich auch einen ausgewiesenen Schulweg mehrerer Schulen darstellt, sollte eine Absicherung des Kreuzungsbereiches von hohem Interesse geprägt sein. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, - vor den Liegenschaften Alt-Sossenheim 19, 21 und 23 die Anbringung entsprechender Pfosten zu veranlassen, die eine Beparkung des Seitenstreifens verhindern und somit zu einem besseren Verkehrsfluss beitragen (Verengung durch Beparkung sorgt insbesondere aufgrund des Busverkehrs immer wieder für einen stockenden Verkehrsfluss); - in regelmäßigen Abständen präventiv Kontrollen durchzuführen (siehe hierzu auch Anregung OM 454 vom 25.10.2011), die die Zahl der Rotlichtverstöße vermindern und somit zu einer sicheren "Querungsphase" beitragen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 25.10.2011, OM 454 Stellungnahme des Magistrats vom 10.02.2012, ST 263 Stellungnahme des Magistrats vom 16.10.2023, ST 2107 Antrag vom 30.12.2023, OF 903/6 Anregung an den Magistrat vom 16.01.2024, OM 4953 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 6 am 10.10.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66-2
Sossenheim: Überweg zur Bushaltestelle „Haigerer Straße“ (Richtung „Rödelheim Bahnhof“) sicherer gestalten
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 14.03.2023, OM 3677 entstanden aus Vorlage: OF 715/6 vom 23.02.2023 Betreff: Sossenheim: Überweg zur Bushaltestelle "Haigerer Straße" (Richtung "Rödelheim Bahnhof") sicherer gestalten Der Haltestellenpunkt "Haigerer Straße" ist in Fahrtrichtung "Rödelheim Bahnhof" nur durch Überqueren der stark frequentierten Westerbachstraße erreichbar. Dabei sind insbesondere Schulkinder und gehbeeinträchtigte Personen während des Überquerens einem enormen Sicherheitsrisiko ausgesetzt. Wünschenswert wäre es daher, einen sicheren Übergang hin zum Haltepunkt zu gewährleisten. Diesen Ausführungen vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, den gefährlichen Überweg hin zum Haltepunkt "Haigerer Straße" (Richtung "Rödelheim Bahnhof" ) entsprechend abzusichern. Forciert wird dies in Form eines Zebrastreifens oder per Anbringung einer Fußwegampel. Sollten die vorgeschlagenen Maßnahmen verkehrsrechtlich nicht umsetzbar sein, so bittet der Ortsbeirat um die Durchführung alternativer Absicherungsmaßnahmen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.09.2023, ST 1933 Antrag vom 30.12.2023, OF 900/6 Anregung an den Magistrat vom 16.01.2024, OM 4947 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 6 am 12.09.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66-7
Kreuzung am Rödelheimer Busbahnhof sicherer gestalten
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 14.03.2023, OM 3660 entstanden aus Vorlage: OF 262/7 vom 27.02.2023 Betreff: Kreuzung am Rödelheimer Busbahnhof sicherer gestalten Der Magistrat wird gebeten, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um die unübersichtliche Verkehrssituation an der Kreuzung Breitlacherstraße/W esterbachstraße am Rödelheimer Busbahnhof zu verbessern. Dafür wäre es vor allem erforderlich, das illegale Zuparken des Kreuzungsbereichs wirksam zu unterbinden und das unberechtigte Einfahren und Halten von Pkw in den Busbahnhof zu verhindern. Begründung: Im Bereich der Kreuzung Breitlacherstraße/Westerbachstraße ist regelmäßig zu beobachten, dass Pkw unrechtmäßig zu nah an der Kreuzung, auf den Radwegen oder sogar im Busbahnhof abgestellt werden. Das stellt nicht nur eine Gefahr für die Radfahrer dar, die plötzlich auf die Fahrbahn ausweichen müssen, es behindert auch das Abbiegen der Busse und führt für sämtliche Verkehrsteilnehmer zu einer unübersichtlichen Situation für Fahrzeuge aus beiden Richtungen der Breitlacherstraße. Um den Kreuzungsbereich einsehen zu können, müssen Pkw-Fahrerinnen und Pkw-Fahrer sich sehr weit vortasten und stehen dann bereits mitten auf dem Fußgängerüberweg (sehr zum Ärger vieler Fußgängerinnen und Fußgänger, die die Straße überqueren wollen) oder in der Mitte der Kreuzung, wodurch sie wieder ein Hindernis für abbiegende Busse darstellen. Da ein Verkehrsspiegel auf direkte Anfrage bereits abgelehnt wurde, wird der Magistrat gebeten, andere geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um das illegale Parken und Befahren einzuschränken. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 30.06.2023, ST 1415 Aktenzeichen: 32-1
Fußgängerüberweg an der Verkehrsinsel im Bereich Glashüttener Straße/Breitlacherstraße/Eschborner Landstraße behindertengerecht gestalten
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 14.03.2023, OM 3661 entstanden aus Vorlage: OF 264/7 vom 28.02.2023 Betreff: Fußgängerüberweg an der Verkehrsinsel im Bereich Glashüttener Straße/Breitlacherstraße/Eschborner Landstraße behindertengerecht gestalten Der Fußgängerüberweg an der Verkehrsinsel im Bereich Glashüttener Straße/Breitlacherstraße/Eschborner Landstraße wurde vor einigen Jahren neu saniert. Ältere und Menschen mit eingeschränkter Motorik beschweren sich über den zu hohen Bordstein an der Verkehrsinsel. Eine ältere Bürgerin berichtete, dass sie gestürzt sei, weil der hohe Bordstein schlecht zu sehen sei. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, den Fußgängerüberweg an der Verkehrsinsel behindertengerecht zu gestalten und die Kurvenradien für Gelenkbusse anzupassen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.08.2023, ST 1685 Aktenzeichen: 66-0
Pläne zur Sanierung der Breitlacherstraße
S A C H S T A N D : Antrag vom 28.01.2023, OF 253/7 Betreff: Pläne zur Sanierung der Breitlacherstraße Teile der Breitlacher Straße, insbesondere zwischen dem Rödelheimer Bahnhof und der Eschborner Landstraße, befinden sich in einem sehr schlechten Zustand. Bodenwellen und Schlaglöcher sind nicht selten, dabei fahren dort auch viele Busse. Auch die Fahrradmarkierungen müssen hier noch verbessert werden. Vor diesem Hintergrund fragt der Ortsbeirat den Magistrat, ob und ggf. wann eine Sanierung dieses Straßenabschnitts geplant ist. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 7 am 14.02.2023, TO I, TOP 15 Beschluss: Auskunftsersuchen V 609 2023 Die Vorlage OF 253/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
Weiter lesenDie Dynamik der verkehrlichen Situation im Bereich Eschborner Landstraße/Westerbachstraße muss gemeinsam mit dem Ortsbeirat und ohne Junktim mit einem Autobahnausbau beraten und entschieden werden Bericht des Magistrats vom 08.07.2022, B 283
S A C H S T A N D : Anregung vom 04.10.2022, OA 248 entstanden aus Vorlage: OF 202/7 vom 20.09.2022 Betreff: Die Dynamik der verkehrlichen Situation im Bereich Eschborner Landstraße/Westerbachstraße muss gemeinsam mit dem Ortsbeirat und ohne Junktim mit einem Autobahnausbau beraten und entschieden werden Bericht des Magistrats vom 08.07.2022, B 283 Vorgang: OM 1115/17 OBR 7; OM 2238/17 OBR 7; OA 256/18 OBR 7; EA 244/18 OBR 7; OA 164/22 OBR 7; M 121/22 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, folgende Maßgaben umzusetzen: Die jährliche Evaluierung einer vernünftigen Verkehrsplanung in einem sehr belasteten Gebiet in Verbindung mit dem neuen Busdepot und eine Unterrichtung des Ortsbeirats werden gewährleistet. Ein Junktim vom zehnstreifigen Autobahnausbau mit der Frage einer besseren Anbindung der Lorscher Straße an die im Nordwestkreuz verknüpften Autobahnen 5 und 66 findet nicht statt. Begründung: Die Forderungen des Ortsbeirats, formuliert in der Vorlage OA 164, wurden abgelehnt mit der Begründung, dass die verkehrlichen Auswirkungen trotz veralteter Datenlage "sehr gering sind" und auf den Vorhabenträger verwiesen wird. Abgesehen davon, dass eine derartige Behauptung in die Zukunft vermessen erscheint, wird hier die Verantwortung der Stadt weggeschoben. Die verkehrliche Situation ist schon seit langem Gegenstand von Anregungen (EA 244/18, OA 256/18, OBR 7, OM 2238/17, OM 1115/17). Weitere Gewerbeansiedlungen sowie ein zusätzlicher Busverkehr werden das Verkehrsaufkommen insgesamt erhöhen. Eine Lösung ist bislang nicht in Sicht. Dabei stellt der Magistrat selbst in der Vorlage M 121 fest, dass es sich in diesem Bereich um ein Plangebiet handelt, das "nur über Umwege und sensible, beziehungsweise stark belastete Streckenabschnitte" angeschlossen ist (S. 5). In Punkt 6. wird der zusätzliche Autobahnanschluss, wie vom Ortsbeirat mehrfach gefordert, verbunden mit dem zehnspurigen Ausbau der A 5. Angesichts der Klimakatastrophe verbietet sich eine weitere Versiegelung von Böden, auch würde dies den Autoverkehr nicht minimieren. Dieses Junktim wird vom Ortsbeirat abgelehnt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 08.07.2022, B 283 dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 17.01.2017, OM 1115 Anregung an den Magistrat vom 24.10.2017, OM 2238 Anregung vom 08.05.2018, OA 256 Etatanregung vom 27.11.2018, EA 244 Anregung vom 22.03.2022, OA 164 Vortrag des Magistrats vom 22.07.2022, M 121 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität und Smart-City Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Versandpaket: 12.10.2022 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 06.10.2022, TO I, TOP 17 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage B 283 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 248 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION 11. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 10.10.2022, TO I, TOP 19 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Beratung der Vorlage B 283 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 248 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION 11. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 11.10.2022, TO I, TOP 20 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage B 283 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 248 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION 12. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 03.11.2022, TO I, TOP 15 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage B 283 dient zur Kenntnis. 2. Der Vorlage OA 248 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt und BFF-BIG gegen ÖkoLinX-ELF (= Zurückweisung) zu 2. GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und Volt gegen CDU und AfD (= vereinfachtes Verfahren) sowie ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: FRAKTION und Gartenpartei (B 283 = Kenntnis, OA 248 = Annahme) 12. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 07.11.2022, TO I, TOP 12 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage B 283 dient zur Kenntnis. 2. Der Vorlage OA 248 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, BFF-BIG und FRAKTION gegen ÖkoLinX-ELF (= Zurückweisung) zu 2. GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU und AfD (= vereinfachtes Verfahren) sowie BFF-BIG (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: Gartenpartei (B 283 = Kenntnis, OA 248 = Annahme) 17. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 17.11.2022, TO II, TOP 26 Beschluss: 1. Die Vorlage B 283 dient zur Kenntnis. 2. Der Vorlage OA 248 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, BFF-BIG, FRAKTION und Gartenpartei gegen ÖkoLinX-ELF (= Zurückweisung) zu 2. GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und Gartenpartei gegen CDU und AfD (= vereinfachtes Verfahren) sowie BFF-BIG (= Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 2547, 17. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 17.11.2022 Aktenzeichen: 61 00
Bebauungsplan Nr. 942 - Östlich A5/Eschborner Landstraße (Aufstellungsbeschluss)
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 04.10.2022, OM 2796 entstanden aus Vorlage: OF 201/7 vom 20.09.2022 Betreff: Bebauungsplan Nr. 942 - Östlich A5/Eschborner Landstraße (Aufstellungsbeschluss) Vorgang: M 121/22 Der Magistrat wird aufgefordert, folgende Maßnahmen durchzuführen: Bezüglich des Gewerbeflächenentwicklungsprogramms (GEP) 1. werden die Rechenzentren in den Planungen angehalten, entsprechende Vorkehrungen für Abwärme und Fernwärme für umliegende Gebäude/Bereiche einzurichten. 2. Der Bereich östlich der Guerickestraße als zukünftiger Standort für Rechenzentren ist nur unter dieser Bedingung genehmigungsfähig. Bezüglich der Landschaftsplanung und Ökologie 1. werden im Bebauungsplan die Flächen präzisiert, die für eine Entsieglung infrage kommen. 2. Es wird ein durchgängiger autofreier und grüner Streifen von der Westerbachstraße bis zur Guerickestraße mit einer Verbindung zum Holzweg mit einem befestigten Fahrradweg eingerichtet. Begründung: Für einen Bebauungsplan wird es von Relevanz sein, die hier genannten Präzisierungen festzulegen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 22.07.2022, M 121 Stellungnahme des Magistrats vom 20.02.2023, ST 489 Beratung im Ortsbeirat: 7 Aktenzeichen: 61 00
Sossenheim: Zu schnelles Fahren in der Overbergstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 06.09.2022, OM 2577 entstanden aus Vorlage: OF 555/6 vom 14.08.2022 Betreff: Sossenheim: Zu schnelles Fahren in der Overbergstraße Der Magistrat wird gebeten, durch geeignete Maßnahmen dafür zu sorgen, dass in der Overbergstraße die Tempo-30-Begrenzung eingehalten wird. Begründung: Leider halten sich einige Autofahrerinnen und Autofahrer nicht an die Tempo-30-Begrenzung und fahren mit überhöhter Geschwindigkeit durch die enge Straße. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.01.2023, ST 69 Beratung im Ortsbeirat: 6 Aktenzeichen: 32 1
Stationsbasiertes Carsharing im Frankfurter Westen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 06.09.2022, OM 2584 entstanden aus Vorlage: OF 562/6 vom 28.07.2022 Betreff: Stationsbasiertes Carsharing im Frankfurter Westen Vorgang: OM 877/21 OBR 6; ST 233/22; NR 343/22 Der Magistrat wird gebeten, Anbietern von Carsharing-Stationen auf Basis des Antrages NR 343 folgende Stellplätze im Frankfurter Westen vorzuschlagen: Zeilsheim: West-Höchster Straße/Annabergstraße (Nähe Aldi, Buslinie M55, 53, 57) Pfaffenwiese 49 oder 51 (Nähe REWE, Buslinie M55, 53) Siedlung Taunusblick/Rombergstraße/Lenzenbergstraße (Nähe Haltestelle Buslinie 57) Pfortengartenweg: - Nähe Neu-Zeilsheim (Buslinie M55, 53) oder - Nähe Wendehammer (Durchgang zur Lenzenbergstraße/Rombergstraße, Haltestelle Buslinie 57) Sindlingen: S-Bahnhof Zeilsheim (S2, Buslinie 57) Hermann-Küster-Straße/Albert-Blank-Straße oder Hugo-Kallenbach-Straße (zwei S-Bahnhöfe, S1, S2, Buslinie M55, 53) Hermann-Brill-Straße, Sindlinger Bahnstraße oder Farbenstraße (Buslinie M55, 54) Sossenheim: Otto-Brenner-Siedlung/Otto-Brenner-Straße (Buslinie M55, 50) Carl-Sonnenschein-Siedlung/Carl-Sonnenschein-Straße (Buslinie M55, 50) Robert-Dißmann-Siedlung/Toni-Sender-Straße (Buslinie M55, 50, 58) Henri-Dunant-Siedlung/Dunantring (Stellungnahme ST 233, Buslinie M55, 50) Unterliederbach: Sossenheimer Weg/Teutonenweg (Nähe Lidl, Buslinie 50, 58, 59) Loreleystraße/Johannisallee (Buslinie 50, 58, 59) Hortensienring 131 (Bahnhof Unterliederbach) Höchst: Bahnhof Höchst (zwei bis drei Fahrzeuge) Kurmainzerstraße/Zuckschwerdtstraße/Auerstraße (Buslinie M55, 50, Tram 11) Sossenheimer Weg am Sossenheimer Bahnhof Melchiorstraße (Nähe Marktplatz/Hallenbad) Nied: Oeserstraße/Neumarkt Oeserstraße/Parkplatz Friedhof (Nähe S-Bahnhof) Birminghamstraße (Nähe Seniorenwohnanlage) Dürkheimer Straße/Alzeyer Straße Griesheim: Jägerallee 21 (Tram 11, 21) Waldschulstraße 20 (Buslinie 59, Tram 11, 21, Bahnhof Griesheim S1, S2) Waldschulstraße/Ecke Mainzer Landstraße Bingelsweg Linkstraße 71 Schwanheim/Goldstein: Am Waldgraben (Tram 12) Rheinlandstraße östlich Hausnummer 16 (Buslinie 51) Geisenheimer Straße 41 (Buslinie 51) Diese Stellplätze sollen deutlich sichtbar und leicht verständlich beschildert sein, auch damit sie nicht irrtümlich falsch beparkt werden. Begründung: Siehe Antrag NR 343: "Stationsbasiertes-Carsharing ist ein wichtiger Baustein für eine klimaverträgliche und flächensparsame Mobilität der Zukunft. Die stationsbasierte Carsharing-Variante hat sich in verschiedenen Studien immer wieder als besonders verkehrsentlastend erwiesen. Allerdings dürfen stationsbasierte Fahrzeuge im öffentlichen Straßenraum nur auf dafür vorgesehenen Stellplätzen bereitgestellt werden. Durch das ,Zweite Gesetz zur Änderung straßenrechtlicher Vorschriften' ist es nun für Städte möglich, auf Landesstraßen, Kreisstraßen und Gemeindestraßen Stellplätze für Carsharing einzurichten. Diese Möglichkeit wollen wir nutzen, das bisher limitierte Stellplatzangebot deutlich auszuweiten. Dadurch ergeben sich mehr Chancen für einen stärkeren Mobilitätsmix und eine langfristige Reduzierung des Autoverkehrs durch das Umsatteln von privaten Pkws auf Carsharing-Autos." Auch in den Stadtteilen im Frankfurter Westen ist mittlerweile ein großer Bedarf vorhanden, Carsharing zu nutzen. Daher sollten in jedem Stadtteil zwei bis drei Standorte vergeben werden, die bei höherem Bedarf auch ausgeweitet werden können. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 26.10.2021, OM 877 Stellungnahme des Magistrats vom 31.01.2022, ST 233 Antrag vom 06.04.2022, NR 343 Stellungnahme des Magistrats vom 09.12.2022, ST 2766 Antrag vom 16.07.2023, OF 843/6 Auskunftsersuchen vom 12.09.2023, V 745 Antrag vom 11.02.2024, OF 954/6 Antrag vom 03.03.2024, OF 957/6 Auskunftsersuchen vom 05.03.2024, V 888 Anregung an den Magistrat vom 11.03.2024, OM 5251 Antrag vom 18.01.2025, OF 1162/6 Auskunftsersuchen vom 11.02.2025, V 1122 Aktenzeichen: 61 1
Parksituation Breitlacherstraße vor Hausnummer 59
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.05.2022, OM 2160 entstanden aus Vorlage: OF 145/7 vom 20.03.2022 Betreff: Parksituation Breitlacherstraße vor Hausnummer 59 Der Magistrat wird aufgefordert, die zuständigen Ämter zu beauftragen, die Neuordnung des Parkraums in der Breitlacherstraße vor Hausnummer 59 zurückzunehmen und ein ganzheitliches Parkraumkonzept für die gesamte Straße zu erstellen und dies vor Umsetzung mit dem Ortsbeirat abzustimmen. Begründung: Das bisher erlaubte halbseitige Parken auf dem Gehsteig wurde im Bereich der Hausnummer 59 zurückgenommen. In der jetzigen Situation soll wohl das Parken auf der Straße erzwungen werden. Prinzipiell ist gegen eine Neuordnung des Parkraums nichts einzuwenden, wenn dies mit Augenmaß und unter Berücksichtigung der Situation erfolgt. Dies ist an dieser Stelle leider nicht der Fall: Durch die Neuordnung wird an dieser Stelle die vorhandene Engstelle erheblich verschlimmert. Damit fällt an dieser Engstelle der letzte Überlebensraum für Radfahrer weg. Da die Breitlacherstraße von vielen Radfahrern genutzt wird, sind hier gefährliche Situationen vorprogrammiert. Da lediglich die Ausschilderung mit dem Zeichen 315 zurückgenommen wurde, entstand eine für die Autofahrer, vor allem für die Anwohner, unverständliche Situation. So ist es nicht einsichtig, warum gerade an dieser Stelle das Parken auf der Straße erzwungen werden soll, wo ein paar Meter weiter die alte Parkregelung mit dem Zeichen 315 weiterhin Bestand hat. Weiterhin hat ein versuchsweises "richtiges" Parken durch ein Mitglied des Ortsbeirates die Beobachtung ergeben, dass keineswegs eine Verringerung der Durchfahrtsgeschwindigkeit an der Engstelle erfolgte. Somit wird durch die Neuregelung lediglich eine erhöhte Gefährdung von Radfahrern erreicht, keineswegs aber eine Erleichterung für Fußgänger, da lediglich auf eine Länge von circa 40 Metern der gesamte Bürgersteig für Fußgänger zur Verfügung steht, danach aber wieder das halbseitige Parken auf dem Gehweg erlaubt ist und damit der Gehweg stark eingeschränkt nutzbar ist. Mittlerweile wird die Neuregelung vom Ordnungsamt verstärkt überprüft. Anhand des Umstands, dass dies in der Regel bei allen dort abgestellten Fahrzeugen zu kostenpflichtigen Verwarnungen führt, kann erkannt werden, dass diese Maßnahme ohne weitere Kommunikation nicht erfolgreich umgesetzt werden kann und bei den Bürgern als "Abzocke" wahrgenommen wird, zumal Sinn und Zweck definitiv nicht erkennbar ist. Auch wurde der Ortsbeirat im Vorfeld der Änderung nicht miteinbezogen, obwohl ein Ortstermin stattgefunden hat. Auch dieses Verhalten ist stark zu kritisieren und verstärkt den Eindruck einer suboptimalen Kommunikation. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.09.2022, ST 2034 Aktenzeichen: 32 1
Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 899 - Nördlich Lorscher Straße Vortrag des Magistrats vom 10.01.2022, M 4
S A C H S T A N D : Anregung vom 22.03.2022, OA 164 entstanden aus Vorlage: OF 115/7 vom 02.03.2022 Betreff: Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 899 - Nördlich Lorscher Straße Vortrag des Magistrats vom 10.01.2022, M 4 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Dem Vortrag des Magistrats vom 10.01.2022, M 4, wird unter Berücksichtigung der folgenden Maßgaben zugestimmt: 1. Trotz der Eigenschaften als vormalige gartenbauwirtschaftliche Fläche ist eine vollständige Kompensation der verloren gegangenen Grünfläche zu gewährleisten. 2. Die vorgesehene durchgängige Begrünung aller vorhandenen Dachflächen und die Kombination mit Fotovoltaikanlagen sollen überall dort, wo es technisch möglich ist, konsequent umgesetzt werden. 3. Es sollen Sharing-Konzepte, insbesondere des Wirtschaftsverkehrs, geprüft werden, um die Anzahl der täglichen Fahrten zu reduzieren. 4. In die Stellplatzanforderungen sind explizit auch Radabstellanlagen miteinzubeziehen. 5. Angesichts dessen, dass sich das verkehrsplanerische Fachgutachten auf Zahlen aus 2016 bezieht, ist jährlich, zumindest in den ersten Jahren, über die verkehrlichen Auswirkungen zu berichten und der Ortsbeirat in mögliche Anpassungen der Busrouten miteinzubeziehen. 6. Unabhängig vom Zeitpunkt der Fertigstellung des Busbetriebshofs werden die Planungen und Verhandlungen mit der Autobahn GmbH über einen zusätzlichen Autobahnanschluss im Bereich der Westerbachstraße und/oder Gaugrafenstraße prioritär vorangetrieben. Begründung: Grundsätzlich stimmt der Ortsbeirat den Umzugsplänen des Busbetriebshofs der ICB zu. Allerdings sind damit verkehrliche Mehrbelastungen für den Stadtteil Rödelheim verbunden, die es unbedingt zu minimieren gilt. Auch wenn die Busse nicht zu den Spitzenstunden verkehren werden, sollen die Busse u. a. über die Westerbachstraße auf die Autobahn geleitet werden. Dieser Bereich ist bereits heute stark ausgelastet. Die Forderung des Ortsbeirats nach einer zusätzlichen Autobahnanbindung bleibt bestehen. Grundlage der Planungen sind zudem Verkehrserhebungen aus 2016, die als veraltet gelten dürften und schon gar nicht zukünftige Entwicklungen an der Gaugrafenstraße und dem Flint-Areal (Berufsschulcampus der Handwerkskammer) abbilden können. Daher muss ggf. nachgesteuert werden. Von Beginn an müssen aber die Kriterien für die Entwicklung eines solchen Projektes in Zeiten der Klimakrise stimmen. Neben ökologischen Gesichtspunkten ist auch ein diversifiziertes Mobilitätsangebot sicherzustellen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 10.01.2022, M 4 dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 08.07.2022, B 283 Antrag vom 20.09.2022, OF 202/7 Anregung vom 04.10.2022, OA 248 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ältestenausschuss Versandpaket: 30.03.2022 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 29.03.2022, TO I, TOP 22 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 4 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 249 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage OA 164 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 4. Die Vorlage OA 165 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt, BFF-BIG und FRAKTION gegen ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt, BFF-BIG und FRAKTION gegen ÖkoLinX-ELF (= Annahme) zu 3. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen AfD und ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) sowie BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) und FRAKTION (= Annahme); CDU (= Votum im Ältestenausschuss) zu 4. GRÜNE, SPD, FDP, AfD, Volt und BFF-BIG gegen ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) und FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung); CDU (= Votum im Ältestenausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: LINKE. (M 4, OA 164 und OA 165 = Annahme, NR 249 = Ablehnung) Gartenpartei (M 4, OA 164 und OA 165 = Ablehnung, NR 249 = Annahme) 9. Sitzung des Ältestenausschusses am 31.03.2022, TO I, TOP 7 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 4 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 249 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage OA 164 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 4. Die Vorlage OA 165 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, BFF-BIG und FRAKTION zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, BFF-BIG und FRAKTION zu 3. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU und AfD (= Ablehnung), LINKE. und FRAKTION (= Annahme) sowie BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) zu 4. GRÜNE, SPD, FDP, AfD, Volt und BFF-BIG gegen CDU (= Ablehnung), LINKE. (= Annahme) und FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (M 4, OA 164 und OA 165 = Ablehnung, NR 249 = Annahme) 11. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 31.03.2022, TO II, TOP 33 Beschluss: 1. Der Vorlage M 4 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 249 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage OA 164 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 4. Die Vorlage OA 165 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, BFF-BIG und FRAKTION gegen ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Ablehnung) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, BFF-BIG und FRAKTION gegen ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Annahme) zu 3. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, AfD, ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Ablehnung), LINKE. und FRAKTION (= Annahme) sowie BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) zu 4. GRÜNE, SPD, FDP, AfD, Volt und BFF-BIG gegen CDU, ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Ablehnung), LINKE. (= Annahme) und FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung) Beschlussausfertigung(en): § 1499, 11. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 31.03.2022 Aktenzeichen: 61 00
Neues Busdepot an den ÖPNV anbinden Vortrag des Magistrats vom 10.01.2022, M 4
S A C H S T A N D : Anregung vom 22.03.2022, OA 165 entstanden aus Vorlage: OF 116/7 vom 06.03.2022 Betreff: Neues Busdepot an den ÖPNV anbinden Vortrag des Magistrats vom 10.01.2022, M 4 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, darauf hinzuwirken, dass eine neue Buslinie eingerichtet wird, um den Standort des zukünftigen Busdepots mit einer eigenen Haltestelle an den ÖPNV anzubinden. Die Buslinie sollte am Rödelheimer Bahnhof (Westseite) starten, über die Breitlacherstraße, Eschborner Landstraße und Guerickestraße in die Lorscher Straße führen, anschließend über die L3006 in Eschborn über den Helfmann-Park und die Großmärkte (Eschborner Gewerbegebiet Ost) bis zur S-Bahn-Station "Eschborn-Süd" und retour. Für diese neue Buslinie sollte auf der gesamten Strecke das Tarifgebiet für Frankfurt gelten (Tarifzone 3), als Takt werden 30 Minuten vorgeschlagen, zu Pendlerzeiten 20 Minuten. Begründung: Durch das neue Busdepot, das an der Lorscher Straße in Nachbarschaft zum Dehner Gartencenter errichtet werden soll, wird der Stadtteil Rödelheim mit einem erhöhten Verkehrsaufkommen belastet, und zwar nicht nur durch die Fahrten der Busse selbst, sondern auch durch Pendlerfahrten der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Busdepots, denn der Standort ist zurzeit nicht mit dem ÖPNV erreichbar. Vor einigen Jahren wurde die Buslinie 252, die ehemals von Rödelheim über Eschborn bis nach Oberursel fuhr, verkürzt. Die Strecke Rödelheim - Eschborn wird seitdem von dieser Buslinie nicht mehr bedient. Ein Ersatz wurde für diese Strecke nicht geschaffen, dadurch ist ein Teil von Rödelheim (Lorscher Straße/Friedrich-Kahl-Straße) vom ÖPNV abgeschnitten. Durch eine neue Buslinie, die zwischen Rödelheim und Eschborn verkehrt, könnte diese Lücke wieder geschlossen werden. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des neuen Busdepots könnten ihren Arbeitsplatz von den S-Bahn-Stationen "Rödelheim" oder "Eschborn-Süd" aus mit dieser Buslinie erreichen, zudem würde für die Anwohnerinnen und Anwohner eine bessere Anbindung zum Dehner Gartencenter und dem Eschborner Gewerbegebiet Ost erzielt. Damit würde für Pendlerinnen und Pendler nach Eschborn ein zusätzlicher Anreiz geschaffen, auf den ÖPNV umzusteigen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 10.01.2022, M 4 dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.09.2022, ST 2052 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ältestenausschuss Beratung im Ortsbeirat: 7 Versandpaket: 30.03.2022 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 29.03.2022, TO I, TOP 22 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 4 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 249 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage OA 164 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 4. Die Vorlage OA 165 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt, BFF-BIG und FRAKTION gegen ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt, BFF-BIG und FRAKTION gegen ÖkoLinX-ELF (= Annahme) zu 3. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen AfD und ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) sowie BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) und FRAKTION (= Annahme); CDU (= Votum im Ältestenausschuss) zu 4. GRÜNE, SPD, FDP, AfD, Volt und BFF-BIG gegen ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) und FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung); CDU (= Votum im Ältestenausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: LINKE. (M 4, OA 164 und OA 165 = Annahme, NR 249 = Ablehnung) Gartenpartei (M 4, OA 164 und OA 165 = Ablehnung, NR 249 = Annahme) 9. Sitzung des Ältestenausschusses am 31.03.2022, TO I, TOP 7 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 4 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 249 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage OA 164 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 4. Die Vorlage OA 165 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, BFF-BIG und FRAKTION zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, BFF-BIG und FRAKTION zu 3. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU und AfD (= Ablehnung), LINKE. und FRAKTION (= Annahme) sowie BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) zu 4. GRÜNE, SPD, FDP, AfD, Volt und BFF-BIG gegen CDU (= Ablehnung), LINKE. (= Annahme) und FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (M 4, OA 164 und OA 165 = Ablehnung, NR 249 = Annahme) 11. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 31.03.2022, TO II, TOP 33 Beschluss: 1. Der Vorlage M 4 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 249 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage OA 164 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 4. Die Vorlage OA 165 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, BFF-BIG und FRAKTION gegen ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Ablehnung) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, BFF-BIG und FRAKTION gegen ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Annahme) zu 3. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, AfD, ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Ablehnung), LINKE. und FRAKTION (= Annahme) sowie BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) zu 4. GRÜNE, SPD, FDP, AfD, Volt und BFF-BIG gegen CDU, ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Ablehnung), LINKE. (= Annahme) und FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung) 12. Sitzung des OBR 7 am 06.09.2022, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Beschlussausfertigung(en): § 1499, 11. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 31.03.2022 Aktenzeichen: 92 14
Haushalt 2022 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Sanierung der Breitlacherstraße
S A C H S T A N D : Antrag vom 22.03.2022, OF 137/7 Betreff: Haushalt 2022 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Sanierung der Breitlacherstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Durch jahrelange Bauarbeiten zwischen der Kreuzung am Rödelheimer S-Bahnhof Westseite (Artur-Stern-Platz mit Busbahnhof) und der Eschborner Landstraße ist die Breitlacherstraße in diesem Bereich sehr stark in Mitleidenschaft gezogen worden. Für die Sanierung der stark beschädigten Fahrbahn mögen Haushaltsmittel zur Verfügung gestellt werden. Bei der Sanierung der Straße sollte auch eine Neugestaltung der Radwege beidseitig mitberücksichtigt werden. Begründung: Die Straße besteht im beschriebenen Abschnitt nur noch aus Schlaglöchern. Da die Bautätigkeiten mittlerweile abgeschlossen sind, sollte mit der Reparatur der Straße baldmöglich begonnen werden. Der Neubau des REWE-Marktes am Artur-Stern-Platz hat zudem zu einer Verschlechterung für Radfahrende geführt. Auf einer Straßenseite gibt es überhaupt keine Kennzeichnung mehr als Radweg, auf der anderen Straßenseite ist der Radweg baulich in einem sehr schlechten Zustand und wird regelmäßig als Parkplatz missbraucht. Bei der dringend erforderlichen Sanierung der Straße sollte deshalb der Radverkehr mit ins Konzept einbezogen werden. Antragsteller: die farbechten-LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 8. Sitzung des OBR 7 am 22.03.2022, TO I, TOP 9 Beschluss: Etatanregung EA 157 2022 Die Vorlage OF 137/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung CDU
Partei: die_farbechten-LINKE.
Weiter lesenRote Fahrradstreifen für sicheres Fahrradfahren auf den Hauptverbindungsstraßen in den Stadtteilen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.01.2022, OM 1389 entstanden aus Vorlage: OF 94/7 vom 27.12.2021 Betreff: Rote Fahrradstreifen für sicheres Fahrradfahren auf den Hauptverbindungsstraßen in den Stadtteilen Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob in folgenden Straßen durch rote Fahrradstreifen auf der Fahrbahn Radwege ausgezeichnet werden können und damit das Radfahren sicherer gestaltet werden kann: - Lorscher Straße/Auf der Insel/Rödelheimer Landstraße, - Thudichumstraße/Hausener Weg, - Breitlacherstraße, - Alt-Praunheim. Begründung: Wie das Radfahrbüro mitgeteilt hat, werden die Stadtteile des Ortsbezirks 7 beim Radfahrkonzept für den Frankfurter Westen entgegen ursprünglicher Planung nicht mehr berücksichtigt. Dabei verlaufen durch den Ortsbezirk 7 wichtige Verbindungen zu angrenzenden Stadtteilen, in die Innenstadt und nach Eschborn, die für den Radverkehr allerdings oft unzureichend ausgebaut sind. Es ist nicht damit getan, in großer Zahl Wegweiser aufzustellen, um die Richtung zu benachbarten Stadtteilen anzuzeigen. Es müssen auch entsprechend sichere Wege für Radfahrende eingerichtet werden. Die Baumaßnahmen auf der Thudichumstraße/Hausener Weg haben dazu geführt, dass die Markierungen des ehemaligen Fahrradweges verschwunden sind. Auf der Straße fehlen die Hinweise, dass die Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrer zu Recht auf der Fahrbahn fahren. Die zum Teil beängstigenden Begegnungen mit Autofahrenden, die hupen, Radfahrende bedrängen und unzulässig in dem engen Straßenraum überholen, zeugen davon, dass hier dringender Handlungsbedarf besteht. Die ehemaligen Fahrradstreifen der Lorscher Straße sind zu Autoparkplätzen geworden, von denen durch Ein- und Ausparken und Türenöffnen eine ständige Gefahr für die auf der Straße fahrenden Radfahrerinnen und Radfahrer ausgeht. Die gemeinsam genutzte Fahrbahn ist sehr schmal. Ein farbiger Fahrradstreifen auf der Fahrbahn sollte hier und im weiteren Straßenverlauf zu einer besseren Aufmerksamkeit führen. In der Breitlacherstraße endet die Radwegmarkierung wenige Meter hinter der Kreuzung am Arthur-Stern-Platz, im weiteren Verlauf der Straße fehlen die Hinweise für Radfahrende, die auf der Fahrbahn erneut den Gefahren durch die am Fahrbahnrand parkenden Autos ausgesetzt sind. Erst ab Ecke Eschborner Landstraße existiert wieder ein Radweg. In der Gegenrichtung ist ein kombinierter Weg für Fußgängerinnen und Fußgänger sowie Radfahrerinnen und Radfahrer vorhanden, der aber einerseits stark sanierungsbedürftig ist und andererseits ständig als Autoparkplatz missbraucht wird. In der Straße Alt-Praunheim ist überhaupt keine Radwegmarkierung vorhanden. Radfahrende, die aus der Praunheimer Landstraße oder vom Nidda-Radweg kommen, wechseln ohne erkennbare Hinweise auf die Fahrbahn. Eine rote Markierung könnte hier für mehr Aufmerksamkeit sorgen. Alternativ könnten Strecken durch verkehrsärmere Nebenstraßen für den Radverkehr in Praunheim ausgezeichnet werden. Die dringend erforderliche Verkehrswende darf nicht länger am überholten Leitbild einer autogerechten Stadt scheitern; Platzbedarf und Sicherheit von zu Fuß gehenden Menschen und Radfahrenden müssen bei den Planungen viel stärker berücksichtigt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.06.2022, ST 1364 Antrag vom 30.01.2023, OF 256/7 Beratung im Ortsbeirat: 7 Aktenzeichen: 66 2
Ideen
Disc Golf Kurs für Frankfurt
Liebe Mitfrankfurter*innen, in einer Weltstadt wie Frankfurt fehlt, ganz eindeutig, eine Fläche für Disc-Golf. Wer nicht weiß, was Disc-Golf überhaupt ist, dem sei der folgende Abschnitt aus Wikipedia ans Herz gelegt: "Discgolf ist ein Frisbeesportspiel, bei dem versucht wird, von einem festgelegten Abwurfpunkt (Tee) mit möglichst wenigen Würfen eines Frisbees Körbe zu treffen, wobei die Frisbees meistens schwerer sind und eine aerodynamischere Form haben als gängige Frisbeemodelle. Die Wurfsportart wird üblicherweise in vorhandene, öffentliche Grün- oder Sportanlagen integriert." Es befinden sich im Rhein-Main-Gebiet bespielbare Kurse in Rüsselsheim, in Bad Nauheim, in Mainz und an der TU Lichtwiese in Darmstadt. Wie man erkennen kann, sind diese Provinzdörfer unserer wundervollen Stadt einen Schritt voraus. Die Stadt Frankfurt hat in ihrem wundervollen Grüngürtel viele Parkflächen, die sich für den Betrieb einer solchen Anlage eignen würden. Die Körbe und Beschreibungstafeln lassen sich hervorragend in bestehende Parkflächen einbetten, sind relativ kostengünstig und laden zu einer interessanten Outdoor-Aktivität ein, die wirklich von jedem Menschen erlernt werden kann. In der Ausgestaltung wäre es auch denkbar, die "Bahnen" über mehrere Parks zu verteilen. In meinen Augen bietet der Ostpark gute Vorraussetzungen: Ein toller Baumbestand, um auch schwierigere Kurse zuzulassen und sehr, sehr viel Platz. Ich würde mich freuen, wenn das Grünflächenamt und oder das Sportamt die Möglichkeit prüfen würden, diesen familienfähigen Sport auch in Frankfurt ein Zuhause geben zu können. Das Bild von Jeffrey entstammt ebenfalls Wikipedia unter CC BY-SA 2.0 (https://upload.wikimedia.org/wikipedia/commons/3/3f/Disc_golf.jpg)
Müllabfuhr in den Hauptstrassen
Es könnte viel mehr unternommen werden um den Verkehrsfluss in der Stadt zu verbessern. Das hätte Auswirkungen auf die Luftqualität, aber auch auf die Lebensqualität. Eine kleine Hilfe dabei wäre die Müllabfuhr in den Hauptstraßen erst nach 9 Uhr durchzuführen. Als Beispiel nenne ich die Alt-Sossenheimer hier im Westen. Hinter einem Müllfahrzeug hängenzubleiben kostet nicht nur Nerven und Zeit, es verursacht auch kleine Staus und Abgase. Es besteht zusätzlich eine höhere Unfallgefahr sowohl für die Mitarbeiter am Müllabfuhrwagen als auch für Passanten, die über die Straße laufen, denn sie nutzen die einseitige Straßenblockade durch das Fahrzeug aus um über die Straße zu gehen, achten aber dabei nicht immer auf überholende Autos.
Bewohnerparkausweis im Wohngebiet rund um die Brentanoschule Rödelheim
Im Wohngebiet rund um die Brentanoschule Rödelheim parken sehr viele Berufspendler*innen. Es handelt sich um Arbeitnehmer*innen aus Groß-Gerau, Eschborn, dem Main-Taunus-Kreis, usw. Auch Reisende parken hier Ihren PKW und fahren mit dem Taxi zum Flughafen Frankfurt. Dadurch wird den Bewohnern sehr viel Parkraum weggenommen. Daher wären Bewohnerparkausweise innerhalb folgender Grenzen angebracht: Westerbachstraße - Breitlacherstraße - Breidensteiner Weg - In der Au (einschließlich der vollständigen Straßen Strubbergstraße, Biedenkopfer Weg, Bottenhorner Weg, Lixfelder Weg und Breidensteiner Weg).
Bewohnerparkausweis im Wohngebiet rund um die Brentanoschule Rödelheim
Im Wohngebiet rund um die Brentanoschule Rödelheim parken sehr viele Berufspendler*innen. Es handelt sich um Arbeitnehmer*innen aus Groß-Gerau, Eschborn, dem Main-Taunus-Kreis, usw. Auch Reisende parken hier Ihren PKW und fahren mit dem Taxi zum Flughafen Frankfurt. Dadurch wird den Bewohnern sehr viel Parkraum weggenommen. Daher wären Bewohnerparkausweise innerhalb folgender Grenzen angebracht: Westerbachstraße - Breitlacherstraße - Breidensteiner Weg - In der Au (einschließlich der vollständigen Straßen Strubbergstraße, Biedenkopfer Weg, Bottenhorner Weg, Lixfelder Weg und Breidensteiner Weg).
Bewohnerparkausweis im Wohngebiet rund um die Brentanoschule Rödelheim
Im Wohngebiet rund um die Brentanoschule Rödelheim parken sehr viele Berufspendler*innen. Es handelt sich um Arbeitnehmer*innen aus Groß-Gerau, Eschborn, dem Main-Taunus-Kreis, usw. Auch Reisende parken hier Ihren PKW und fahren mit dem Taxi zum Flughafen Frankfurt. Dadurch wird den Bewohnern sehr viel Parkraum weggenommen. Daher wären Bewohnerparkausweise innerhalb folgender Grenzen angebracht: Westerbachstraße - Breitlacherstraße - Breidensteiner Weg - In der Au (einschließlich der vollständigen Straßen Strubbergstraße, Biedenkopfer Weg, Bottenhorner Weg, Lixfelder Weg und Breidensteiner Weg).
Bewohnerparkausweis im Wohngebiet rund um die Brentanoschule Rödelheim
Im Wohngebiet rund um die Brentanoschule Rödelheim parken sehr viele Berufspendler*innen. Es handelt sich um Arbeitnehmer*innen aus Groß-Gerau, Eschborn, dem Main-Taunus-Kreis, usw. Auch Reisende parken hier Ihren PKW und fahren mit dem Taxi zum Flughafen Frankfurt. Dadurch wird den Bewohnern sehr viel Parkraum weggenommen. Daher wären Bewohnerparkausweise innerhalb folgender Grenzen angebracht: Westerbachstraße - Breitlacherstraße - Breidensteiner Weg - In der Au (einschließlich der vollständigen Straßen Strubbergstraße, Biedenkopfer Weg, Bottenhorner Weg, Lixfelder Weg und Breidensteiner Weg).