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Taktisches Feuerwehrkonzept 2020

Vorlagentyp: M

Inhalt

S A C H S T A N D : Vortrag des Magistrats vom 25.06.2004, M 116 Betreff: Taktisches Feuerwehrkonzept 2020 1. Es dient zur Kenntnis, dass nach den Bestimmungen des Hessischen Brandschutz- und Katastrophenschutzgesetzes (HBKG) "die Gemeindefeuerwehr so aufzustellen ist, dass sie in der Regel zu jeder Zeit und an jedem Ort ihres Zuständigkeitsbereiches innerhalb von zehn Minuten wirksame Hilfe einleiten kann." 2. Die Neuausrichtung der Einsatztaktik und die damit verbundene dezentrale Neugliederung der Berufsfeuerwehr Frankfurt - weg von dem bisherigen Löschzug-, hin zu einem Staffelkonzept - dient zur Kenntnis. 3. Der Magistrat wird beauftragt, das Konzept unter Berücksichtigung der haushaltsrechtlichen Rahmenbedingungen schnellstmöglich so umzusetzen, dass die gesetzlich festgeschriebene Hilfsfrist flächendeckend eingehalten werden kann. Alle bisherigen Beschlüsse zu einsatztaktischen Fragen werden durch diesen Beschluss ersetzt. Insbesondere die Aussagen und Feststellungen im Zusammenhang mit dem Beschluss zum Bau des Brandschutz- und Katastrophenschutzzentrums erfahren eine auf die aktuellen Entwicklungen und Erkenntnisse eingehende Fortschreibung und sinnvolle Ergänzung. 4. Auf Basis dieses Konzeptes ist durch den Magistrat ein Bedarfs- und Entwicklungsplan für die Feuerwehr Frankfurt aufzustellen und fortzuschreiben, der der Stadtverordnetenversammlung als Entscheidungsgrundlage, insbesondere zur Bemessung künftiger Budgets, dient. Die angestrebte Dezentralisierung der Standorte soll gleichzeitig eine flexible Abstimmung auf die Belange der medizinischen Notfallversorgung erleichtern. 5. Die Realisierung der mit dem Konzept verbundenen Baumaßnahmen, wie sie in der Anlage 1a-f grundsätzlich beschrieben werden, steht unter dem Vorbehalt der jeweiligen haushaltsrechtlichen Ermächtigungen und bedarf gesonderter Bau- und Finanzierungsvorlagen. Der Magistrat wird beauftragt, ein standardisiertes Raumprogramm zu erarbeiten und zur Beschlussfassung vorzulegen. 6. Unbeschadet der vorstehenden Beschlüsse und Vorbehalte soll die Umsetzung des Konzeptes den städtischen Hoheitshaushalt nicht zusätzlich belasten. Die erforderlichen Planungs- und Vorbereitungsmittel werden bereitgestellt. 7. Es dient weiterhin zur Kenntnis, dass auch im Zusammenhang mit einer externen Personalbedarfsanalyse das Staffelkonzept als die wirtschaftlichste, kostengünstigste und aus einsatztaktischer Sicht beste Variante bestätigt wurde und im Gegensatz zu anderen Städten deutlich weniger Ressourcen verbraucht. In der zusammenfassenden Empfehlung des Gutachtens wird hierzu u.a. ausgesagt: "Die Umsetzung des dezentralen Staffelkonzeptes wird empfohlen. Denn das Staffelkonzept kommt trotz des deutlichen baulichen Wachstums der Stadt in den letzten Jahren annähernd mit den vorhandenen Personalressourcen aus und bringt durch die Dezentralisierung der Standorte eine Qualitätsverbesserung in Form von schnellerer Präsenz am Einsatzort und damit schneller Hilfe." 8. Die zur Sicherstellung des Brandschutzes im Rahmen des Staffelkonzeptes notwendigen Funktionen sind derzeit vorhanden und werden bis zur eventuellen Fortschreibung eines Bedarfsplanes festgeschrieben. Das entsprechende Personalkostenbudget wird im Rahmen der jeweiligen Haushalte zur Verfügung gestellt. Begründung: Hintergrund: Die Berufsfeuerwehr Frankfurt ("BF") kann auf Grund der Entwicklung in bestimmten Teilbereichen des Stadtgebietes die vom Gesetz vorgeschriebene Hilfsfrist nicht gewährleisten. Dies gilt - ganz oder teilweise - insbesondere für die Stadtteile Bergen, Sindlingen, Zeilsheim, Nieder-Eschbach, Harheim und Nieder-Erlenbach. Für die östlichen Teile von Oberrad wird davon ausgegangen, dass die Hilfsfrist von der Wache 2 (künftig 2 A) nach Verlängerung der Honsell-Brücke und deren Anbindung an das Deutschherrnufer markiert werden kann. Darüber hinaus sind auf Grund der städtebaulichen Entwicklung insbesondere im Frankfurter Norden (Riedberg) und Süden (Cargo City Süd, Gateway Gardens, ICE Fernbahnhof) entsprechende infrastrukturelle Vorkehrungen zu treffen, um den gesetzlichen Vorgaben zu genügen. Bei einer nach heutigen Maßstäben anzusetzenden Nutzungsdauer für Feuer- und Rettungswachen (FRW) von maximal 30 Jahren besteht mit Ausnahme der neu errichteten Wachen 1 und 2 für alle im städtischen Eigentum befindlichen Liegenschaften ein dringender Sanierungs- bzw. Erneuerungsbedarf. Dementsprechend hat die STVV den Neubau der FRW 6 (§ 6945 vom 26.02.2004) bereits beschlossen. Der für die Feuerwache 7 im Nordwestzentrum abgeschlossene Mietvertrag sollte wegen der zwischenzeitlich erfolgten Verlagerung von Sondereinheiten in das Zentrum und des damit verbundenen geringeren Raumbedarfs sowie der insgesamt ungünstigen Konditionen nicht über das Ende der Festlaufzeit (2015) hinaus verlängert, sondern durch einen Ersatzbau bzw. eine alternative Anmietung zu günstigeren Konditionen ersetzt werden. Diese Umstände und der auf der Stadt lastende Konsolidierungsdruck waren Anlass, das derzeitige einsatztaktische Konzept der Feuerwehr mit dem Ziel zu überdenken, eine unter wirtschaftlichen, einsatztaktischen und qualitativen Aspekten optimierte und Planungssicherheit für Bürger, Gremien und BF erzielende, mittelfristige Lösung zu finden. A: Zielsetzung 1. Definition, flächendeckende Umsetzung und entsprechende Fortschreibung eines Schutzzieles in Form eines Brandschutzbedarfsplans für das Stadtgebiet Frankfurts unter Beachtung der bestehenden gesetzlichen Vorgaben. 2. Möglichst einheitliche Fahrzeug- und Geräteausstattung für den Grundschutz (Basiseinheit Staffel, Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeug HLF) mit großen Vorteilen in der Aus- und Fortbildung sowie in der taktischen Ergänzung. 3. Systematisierte und dadurch verbesserte Einbindungsmöglichkeiten der Freiwilligen Feuerwehr. 4. Engere Verzahnung zwischen Brandschutz, Hilfeleistung und Rettungsdienst. 5. Aufbau einer neuen und durchgängigen Führungsstruktur mit dem Ziel der Verbesserung der Einsatzmöglichkeiten insbesondere des gehobenen Dienstes zwischen Einsatz- und Fachabteilungen. 6. Erneuerung und Verdichtung der Standorte zur Senkung der laufenden Unterhaltungskosten. 7. Haushaltsschonende Umsetzung der beschriebenen Maßnahmen zur Realisierung des Schutzziels. B: Alternativen Wahlmöglichkeiten bestehen allenfalls in der Art und Weise, wie den gesetzlichen Anforderungen genügt wird. Eine Alternative zum vorgeschlagenen Staffelkonzept wäre die Beibehaltung des Löschzugkonzepts mit einer teilweisen Standortoptimierung der vorhandenen Wachen bei gleichzeitigem Neubau an mindestens einem zusätzlichen Standort. Wegen der Größe der neu zu errichtenden Wachen wäre diese Alternative jedoch wirtschaftlich deutlich ungünstiger gegenüber dem vorgeschlagenen Staffelkonzept, da insbesondere aus einsatztaktischen Gründen dann das Personal der Einsatzabteilung insgesamt aufgestockt werden müsste. C: Lösung Im Hinblick auf die bereits heute bestehenden Schwierigkeiten bei der Einhaltung der Hilfsfrist, der künftigen, bereits bekannten, städtebaulichen Entwicklung und berücksichtigend, dass eine Aufstockung der personellen und sächlichen Ressourcen unter den derzeitigen finanziellen Rahmenbedingungen nicht opportun erscheint, ist eine Neuausrichtung der brandschutztechnischen Abdeckung des Stadtgebietes geboten. Diese Neuausrichtung ist in Form eines Brandschutzbedarfsplans, in dem ein Schutzziel definiert wird, zu beschreiben, der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung vorzulegen und bei Bedarf fortzuschreiben, um Planungs- und Rechtssicherheit für Bürger, Gremien und BF zu erzielen. Die nachstehende Grafik zeigt das dem neuen Frankfurter Staffelkonzept zu Grunde liegende Schutzziel: Die Grafik zeigt den typischen Verlauf eines Brandes, mit den für das Überleben relevanten Grenzen bei 13 Minuten (Raucherträglichkeit) und 17 Minuten (Reanimationsgrenze, die bei plötzlich auftretenden Herzstillständen mit 10 Minuten deutlich niedriger liegt). Diese wissenschaftliche, auch erfahrungsgestützte, Beschreibung eines Brandverlaufs bildet letztendlich Grundlage für die gesetzlich festgeschriebene Hilfsfrist. Unter der Annahme, dass durchschnittlich bis zur Entdeckung eines Brandes ca. 3 Minuten vergehen, wird deutlich, wie wenig Zeit nach - Notrufannahme und Disposition ca. 1,5 Minuten - Wachalarmierung und Ausrückezeit, ca. 1,5 Minuten - Fahrzeit max. 5,0 Minuten (nach Umsetzung Staffelkonzept) - Ersterkundung ca. 1,0 Minuten verbleibt, um wirksame Hilfe zur Menschenrettung einleiten zu können. Da die Fahrzeit in der vorstehenden Betrachtung die einzig normierbare Größe darstellt, definiert sich das Schutzziel des Staffelkonzeptes durch das Eintreffen einer - ersten Einheit mit einer Stärke von 6 Funktionen innerhalb einer Fahrzeit von max. 5 Minuten - Ergänzungseinheit mit einer Stärke von weiteren 10 Funktionen. Der untere Balken zeigt somit, dass nach Einführung des Staffelkonzeptes selbst in ungünstigen Fällen, d.h. bei einer Fahrzeit von 5 Minuten, regelmäßig, d.h. in 95 % aller Fälle, noch vor der ersten kritischen Zeitgrenze eine aus taktischen Gesichtspunkten ausreichende Anzahl von Kräften zur Einleitung wirksamer Rettungsmaßnahmen zur Verfügung steht. Das definierte Schutzziel deckt damit, der Vorgabe des Gesetzgebers entsprechend, die Fläche des bebauten Stadtgebietes zu 100 % ab. Die genannten 95 % Erreichungsgrad ergeben sich insbesondere aus außerplanmäßigen Situationen, wie z.B. Witterungsverhältnissen, Paralleleinsätzen etc. Derzeit liegt der Erreichungsgrad der Hilfsfrist mit 88% deutlich unter der gesetzlich abzuleitenden Grenze bei gleichzeitig höheren Fahrzeiten von bis zu 7 Minuten, wobei dann aber in der ersten Phase durchschnittlich mehr Einsatzkräfte zur Verfügung stehen. Somit bleibt als Alternative, eine optimierte Verteilung der Einsatzkräfte über das Stadtgebiet vorzunehmen. Dabei darf aber hinsichtlich der Sollstärke der zu bildenden Einheiten aus einsatztaktischen Gründen die Staffel mit einer Besatzung von 1/5 (ein Staffelführer, fünf Einsatzkräfte) nicht unterschritten werden. Diese Verteilung der Einsatzkräfte stellt zunächst einen gewissen Qualitätsverlust dar, da gegenüber dem bisher praktizierten Löschzugkonzept die ersteintreffende Einheit mit weniger Hilfskräften ausgestattet sein wird. Dieser Nachteil wird aber durch die wesentlich kürzere Eintreffzeit kompensiert, die es erlaubt, durch den schnelleren Einsatz entsprechender Hilfsmittel in die Dynamik eines Schadensereignisses einzugreifen und für die Menschenrettung einen entscheidenden Zeitvorteil zu erzielen. Unter Berücksichtigung der nicht zur Disposition stehenden Standorte BKRZ und Hafenwache führen Simulationen zu der in dem nachstehenden Schaubild dargestellten Standortverteilung: Standortnummer Bezeichnung/Standort Taktische Einheiten 1 Brandschutz-, Katastrophenschutz- und Rettungsdienstzentrum (BKRZ) 1 Staffel, 1 Drehleiter, Sonderdienste Umweltschutz und Hilfeleistung 1 A Enkheim FF 1 Staffel 1 B Bereich Bonames/Harheim 1 Staffel 2 Sachsenhausen (ehem. FRW 6) 1 Staffel, 1 Drehleiter, Sonderdienst Schnelle Einsatzgruppe Rettungsdienst, Großbrandgerätelager, Tierrettung. 2 A Hafenwache 1 Staffel, 1 Drehleiter, Sonderdienst Wasserrettung 2 B Niederrad 1 Staffel 3 Messe (ehem. FRW 3 und 4) 2 Staffeln, 1 Drehleiter, Sonderdienst Höhenrettung, Desinfektion 3 A Nordweststadt/Mertonviertel (ehem. FRW 7) 1 Staffel, 1 Drehleiter, ABC-Gerätelager 3 B Sossenheim/Rödelheim 1 Staffel 4 Nied (ehem. FRW 5) 1 Staffel, 1 Drehleiter, Sonderdienste Hilfeleistung und Insektenberatung 4 A Nördlich Flughafen/Unterschweinstiege 1 Staffel, 1 Drehleiter 4 B Höchst/Zeilsheim 1 Staffel D: Finanzierung a. Investitionskosten Die Umsetzung des vorgeschlagenen Konzeptes beinhaltet die Erneuerung der bisherigen Wachstandorte der FRW 5 (künftig Wache 4) und 6 (künftig Wache 2), Ersatzbauten an optimierten Standorten für die FRW 3/4 (künftig Wache 3) und 7 (künftig Wache 3 A), sowie fünf Neubauten für Staffelstandorte. Das Gesamtinvestitionsvolumen beläuft sich dabei nach heutigen Preisen auf rd. 22,35 Mio. €, in die Kosten für den Neubau der Rettungswachen von 3 Mio. € eingerechnet sind, die von den Kostenträgern grundsätzlich refinanziert werden. Darüber hinaus wurden 3 Mio. € für Unvorhergesehenes eingerechnet. Während für die Wache 6 (künftig Wache 2) eine individuelle Lösung bereits im Grundsatz durch die STVV beschlossen wurde, sollen alle anderen Bauten im Interesse der Kostenreduzierung möglichst in standardisierter Modulbauweise realisiert werden. In einer internen Studie wurden als Investitionskosten für eine Staffelwache rd. 1,1 Mio. € brutto inkl. Einrichtung ohne Grundstückskosten ermittelt. In dieser Summe sind auch die Kosten für die Außenanlagen und die Erschließung sowie alle Nebenkosten enthalten. Für die Errichtung eines RTW-Stellplatzes inkl. der zugehörigen Sozialräume wurden 300 T € angesetzt. Der Wert der für die neuen Standorte benötigten Grundstücke wurde auf Basis der aktuellen Richtwerte ermittelt. Gleiches gilt für die Ansätze der Verkaufserlöse. Die Refinanzierung der Investitionskosten soll durch die (teilweise) Vermarktung der freiwerdenden Grundstücke sowie durch die Mieteinsparungen durch Aufgabe der bisherigen Standorte FRW 4 und FRW 7 erfolgen. Die Refinanzierung der Rettungswachen erfolgt, wie bereits erwähnt, durch die Kostenträger. Die als Anlage 2 beigefügten Berechnungen zeigen alle gegenwärtig für die wirtschaftliche Betrachtung relevanten Parameter. Die zeitliche Realisierung der einzelnen Baumaßnahmen soll in 4 Stufen mit einem Zeitfenster von jeweils 3 Jahren erfolgen, wobei aus fiskalischen und einsatztaktischen Gründen Verschiebungen zwischen den einzelnen Maßnahmen notwendig werden können: In einer ersten Stufe (2004 - 2006) ist der bereits beschlossene Umbau der Feuerwache 6 zu realisieren, dessen Umsetzung vorbehaltlich der Beschlussfassung dieser Vorlage an das Staffelkonzept angepasst wird. Für diese Maßnahme stehen im Investitionsprogramm 2007 Mittel mit einer Gesamthöhe von rd. 3,8 Mio. € zur Verfügung. Aus der beschlossenen Vorlage ist ersichtlich, dass der Standort in der Mörfelder Landstraße so verdichtet wird, dass ein Teil des Grundstückes freigemacht und vermarktet werden kann. Innerhalb dieses Zeitraums soll auch der Standort 2 B im Bereich Niederrad realisiert werden, der die bisher in der Wache 6 untergebrachte 2. Staffel aufnehmen soll sowie der Standort FF Enkheim durch entsprechende Umbaumaßnahmen in einer geschätzten Größenordnung von 500 T€ als gemeinsamer Standort mit der FF ausgebaut und mit einer Staffel aus der Hafenwache besetzt werden. In einer zweiten Stufe (2007 - 2009) soll als Ersatz für die Wachen 3 am Güterbahnhof und 4 in Bockenheim an einem einsatztaktisch optimierten Standort - z.B. auf dem Messegelände oder im Bereich des Europaviertels - ein gemeinsamer Ersatz geschaffen werden. Die hierfür entstehenden Kosten können weitgehend aus den Verkaufserlösen bzw. den zu erwartenden Mieteinsparungen der beiden bestehenden Standorte gedeckt werden. Aus städtebaulicher Sicht ist eine Aufgabe des Standortes der jetzigen Wache 3 bereits geplant. Zeitgleich soll der Neubau des Staffelstandortes 4 A, nördlich des Flughafens im Bereich der Unterschweinstiege realisiert werden, der eine der drei Staffeln der derzeitigen Wachen 3 und 4 aufnehmen soll. In der dritten Stufe (2010 - 2012) sollen die Staffelstandorte 4 B in Höchst/Zeilsheim und 3 B in Sossenheim/Rödelheim sowie der verdichtete Ersatzbau für die jetzige Wache 5 (künftig Wache 4) realisiert werden. In der vierten und letzten Stufe (2013 -2015) ist im Zusammenhang mit der Umstellung auf das Staffelkonzept ein Ersatzbau für die jetzige Wache 7 (künftig Wache 3 A) und der Staffelstandort 1 B, Bonames/Harheim, geplant. Die als Anlage beigefügte Berechnung zeigt, dass eine Kostenmiete bei einem angenommenen Zinssatz von durchschnittlich 5,5 % p. a. und einer Abschreibung von 3 % p. a nach Abschluss aller Baumaßnahmen zu einer jährlichen Belastung von etwa 1,45 Mio. € führt. An dieser Stelle sei angemerkt, dass es sich bei dieser Summe annähernd um die Mietbelastung aus dem Mietverhältnis für die Feuerwache 7 im Nordwestzentrum handelt. Die Investitionen des Staffelkonzeptes sowie die Sicherstellung von Ersatzbauten nach Ablauf der Nutzungsdauer können somit weitgehend aus den Einsparungen bei Aufgabe dieses Mietverhältnisses finanziert werden. Der Mietvertrag läuft im Jahre 2015 aus. Spätestens mit den in Beschlussziffer 5 genannten Bau- und Finanzierungsvorlagen ist festzulegen, ob die Umsetzung des Konzeptes in ähnlicher Form wie der Bau des Brandschutzzentrums und der Hafenwache erfolgen kann. b. Personalkosten Der aktuelle Stellenplan nach Beschlussfassung der Standorte Zentrum und Hafenwache sieht für den Bereich der Einsatzabteilung eine Sollstärke von 126 Funktionen vor. Hiervon sind zur Zeit tatsächlich 122 Funktionen nach dem Arbeitsverteilungsplan besetzbar. Das Staffelkonzept mit insgesamt 13 Staffeln sieht inkl. der Führungsfunktionen eine Sollstärke von 124 Funktionen vor. Damit kommt es im Bereich der Einsatzabteilung bei Umsetzung des Staffelkonzeptes zu keiner nennenswerten Veränderung im Personalbestand oder bei den für Vergleichszwecke statisch zu betrachtenden Personalkosten. Es handelt sich dabei um eine Erhöhung des derzeitigen Besetzungsgrades; Stellenneuschaffungen sind nicht notwendig. c. Sachkosten Durch die grundlegende Erneuerung der Bausubstanz werden deutliche Einsparungen im Bereich der Bauunterhaltung und bei den Energiekosten erwartet. Diesen Einsparungen werden Mehrkosten für die Wartung der technischen Anlagen gegenüberstehen. Auf Basis der bisherigen Erfahrungen und des gegenwärtigen Planungsstandes wird davon ausgegangen, dass sich Mehr- und Minderkosten weitgehend decken werden. Die den Berechnungen in Anlage 2 zugrunde liegende Werte sind aus gegenwärtigen Richtwerten für Bodenpreise und Schätzgrößen für Baumaßnahmen abgeleitet, die für Zwecke einer Planung als konstant angenommen wurden, die sich aber z.B. in Abhängigkeit von den jeweils tatsächlichen Veräußerungs- und Erwerbszeitpunkten der Grundstücke ändern können. Bei nicht fristenkongruenten Veräußerungs- und Anschaffungsgeschäften kann sich ein Zwischenfinanzierungsbedarf ergeben. Eine Liquiditätsrechnung ist noch zu erstellen. Ein Teil der Investitionskosten ist zuschussfähig. Da Art, Umfang und Verfügbarkeit erst im Zusammenhang mit Einzelprojekten geklärt werden können, wird zum gegenwärtigen Zeitpunkt von spekulativen Annahmen abgesehen. Anlage 1_a (ca. 106 KB) Anlage 1_b (ca. 131 KB) Anlage 1_c (ca. 121 KB) Anlage 1_d (ca. 115 KB) Anlage 1_e (ca. 145 KB) Anlage 1_f (ca. 134 KB) Anlage 2 (ca. 10 KB) # Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 13.07.2004, NR 1451 dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 20.05.2005, M 96 Vortrag des Magistrats vom 25.11.2005, M 245 Vortrag des Magistrats vom 28.09.2007, M 219 Vortrag des Magistrats vom 10.08.2009, M 160 Vortrag des Magistrats vom 04.09.2009, M 180 Vortrag des Magistrats vom 18.12.2009, M 254 Vortrag des Magistrats vom 10.09.2010, M 188 Vortrag des Magistrats vom 30.09.2013, M 176 Vortrag des Magistrats vom 08.11.2013, M 214 Vortrag des Magistrats vom 24.01.2014, M 28 Vortrag des Magistrats vom 24.01.2014, M 30 Vortrag des Magistrats vom 20.02.2015, M 39 Vortrag des Magistrats vom 11.05.2015, M 75 Vortrag des Magistrats vom 13.11.2015, M 200 Vortrag des Magistrats vom 08.07.2022, M 106 Vortrag des Magistrats vom 16.06.2023, M 95 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Umwelt, Energie, Brandschutz und Stadtgrün Versandpaket: 30.06.2004 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des OBR 14 am 28.06.2004, TO I, TOP 11 Die Beratung der Vorlage M 116 erfolgt vorbehaltlich einer rechtlichen Prüfung ob die Ortsbeiräte zu beteiligen sind. Beschluss: Die Vorlage M 116 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 33. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Energie, Brandschutz und Stadtgrün am 01.07.2004, TO I, TOP 22 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 116 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FAG Sonstige Voten/Protokollerklärung: REP (= Annahme) ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) 33. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 13.07.2004, TO I, TOP 28 Der Antrag der REP-Fraktion, die Beratung der Vorlage M 116 zurückzustellen, wird mit den Stimmen von CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FAG abgelehnt. Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 116 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 1451 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FAG zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FAG Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: REP (M 116 und NR 1451 = Annahme) PDS (M 116 = Enthaltung, NR 1451 = Annahme) ÖkoLinX-ARL (M 116 = Ablehnung, NR 1451 = Annahme) 35. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 15.07.2004, TO II, TOP 36 Beschluss: 1. Der Vorlage M 116 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 1451 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FAG und REP gegen ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung); BFF (= Enthaltung) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FAG gegen REP, PDS und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 7563, 35. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 15.07.2004 Aktenzeichen: 37 0

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