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Taktisches Feuerwehrkonzept 2020, Standardraumprogramm, Brandschutzbedarfsplan

Vorlagentyp: M

Inhalt

Vortrag des Magistrats vom 28.09.2007, M 219

Betreff: Taktisches Feuerwehrkonzept 2020, Standardraumprogramm, Brandschutzbedarfsplan Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 14.07.2005, § 9647 (M 96)

  1. Es dient zur Kenntnis, dass die Umsetzung des Taktischen Feuerwehrkonzeptes 2020 (Staffelkonzept) im geplanten Zeitrahmen liegt. Die bisher umgesetzten Maßnahmen zeigen, dass die einsatztaktische Neuausrichtung eine deutliche Verbesserung für den Brandschutz der Stadt mit sich bringt.

  2. Die Änderungen gegenüber der ursprünglichen Planung, insbesondere die Verwendung des 8 Mio. € übersteigenden Erlöses der Liegenschaft Hanauer Landstraße 77 (alte Feuerwache 1) sowie der Verkauf der nicht benötigten Teilfläche des Grundstückes Florianweg 11-13 in Enkheim und die entsprechende Verwendung des zu erzielenden Erlöses im Rahmen des Taktischen Feuerwehrkonzeptes 2020, werden beschlossen. Der Magistrat wird beauftragt, das aktualisierte Konzept unter Berücksichtigung der haushaltsrechtlichen Rahmenbedingungen schnellstmöglich umzusetzen.

  3. Die als Anlage 1 beigefügte Fortschreibung der Wirtschaftlichkeitsberechnung dient zur Kenntnis; die Umsetzung der baulichen Maßnahmen erfolgt auch weiterhin ohne zusätzliche Belastung des städtischen Haushaltes.

  4. Dem aktualisierten Raumprogramm (Anlage 2) für die Staffelstandorte wird zugestimmt.

  5. Der als Anlage 3 beigefügte Bedarfs- und Entwicklungsplan für die Feuerwehr Frankfurt, der auf der Struktur des einsatztaktischen Konzeptes basiert, wird beschlossen.

  6. Die Realisierung der mit dem Konzept verbundenen Baumaßnahmen steht auch weiterhin unter dem Vorbehalt der jeweiligen haushaltsrechtlichen Ermächtigungen und bedarf gesonderter Beschlussvorlagen an die Stadtverordnetenversammlung.

  7. Es dient zur Kenntnis, dass die im unmittelbaren Zusammenhang mit dem Taktischen Feuerwehrkonzept 2020 stehenden notwendigen personalwirtschaftlichen Maßnahmen unter der Voraussetzung der Zustimmung der Stadtverordnetenversammlung und der Aufsichtsbehörde mit dem Stellenplan 2007 umgesetzt werden.

  8. Der als Anlage 4 beigefügte Bericht zur Entwicklung der einzelnen Maßnahmen dient zur Kenntnis. Begründung: Einleitung Mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 15.07.2004, § 7563, M 116, im Folgenden als Grundsatzbeschluss bezeichnet, wurde die Grundlage für eine völlige Neuausrichtung der Einsatztaktik der Feuerwehr Frankfurt gelegt. Wichtigstes Element des Konzeptes ist die bessere Verteilung der vorhandenen Einsatzkräfte über das gesamte Stadtgebiet, um flächendeckend das im Grundsatzbeschluss beschriebene Schutzziel sowohl planerisch als auch im konkreten Einsatzfall im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben erreichen zu können. Hierzu war die Ausweisung fünf zusätzlicher Standorte notwendig, die mit Hilfe eines speziellen Simulationsprogramms idealisiert zur Versorgung der bisher unterversorgten Bereiche der Stadt ermittelt wurden, ohne dass zum damaligen Zeitpunkt bereits konkrete Grundstücke Grundlage für die Beschlussvorlage waren. Nachdem nunmehr die Grundstücke für die Staffelstandorte Gateway Gardens (Bereichswache 30) und Niederräder Ufer (Bereichswache 41) feststehen bzw. der Abschluss eines entsprechenden Kaufvertrages kurz bevor steht und für die Standorte in Rödelheim (Bereichswache 20) und Harheim (Bereichswache 10) bereits sehr konkrete Verhandlungen stattgefunden haben, ist festzustellen, dass in allen bisherigen Fällen verfügbare und unter einsatztaktischen Gesichtspunkten geeignete Grundstücke ausgewählt wurden. Hinsichtlich der für den Betrieb von Feuer- und Rettungswachen besonderen technischen Erfordernissen sind die Grundstücke jedoch nicht oder nur teilweise erschlossen. Dieser sich auf den Kaufpreis positiv auswirkende Umstand hat aber naturgemäß höhere Baupreise zur Folge, da die Erschließungsanlagen der jeweiligen Grundstücke mit mehr oder weniger großem Aufwand hergestellt werden müssen. Nachdem in der Zwischenzeit neben den baulichen Fragestellungen auch diejenigen der Logistik, der Dienstpläne und des Führungsmodells geklärt worden sind, hat sich herausgestellt, dass in den Staffelstandorten gegenüber den ersten Planungen Anpassungen, z. B. die Bereitstellung weiterer Spindanlagen und die hierfür notwendigen baulichen Anlagen, notwendig sein werden, um einen optimalen und den Erfordernissen angepassten Dienstbetrieb durchführen zu können. Die Details dieser Veränderung sind dem als Anlage beigefügten modifizierten Standardraumprogramm zu entnehmen. Sie haben aber nur eine geringe Steigerung der Baukosten zur Folge. Weiterhin wurde bei Konkretisierung der Planungen festgestellt, dass gegenüber den ursprünglichen Schätzungen Kostensteigerungen aus unterschiedlichsten Gründen bei den einzelnen Projekten auftreten werden. So verursachen z. B. die spezifischen Vorschriften des Bebauungsplans in Gateway Gardens wie Dachbegrünung und Auflagen zum Lärmschutz deutliche Mehrkosten. Darüber hinaus wird in diesem Staffelstandort ein Knoten für Brandmeldeanlagen für den Bereich in und um Gateway Gardens entstehen. Die Einrichtung dieser Technik benötigt zusätzliche Flächen und technische Ausstattung und verursacht somit zunächst zusätzliche Kosten. Diese können letztendlich mittelbar über Gebühren refinanziert werden und stehen nicht in kausalem Zusammenhang mit dem Staffelkonzept. Für den Staffelstandort Niederräder Ufer entstehen zusätzliche Kosten für die Rodung und Auffüllung des Geländes sowie die Herstellung einer zweiten Ausfahrt. Ähnliche Besonderheiten zeichnen sich auch bei anderen Standorten ab. Einzelheiten werden in den gesonderten Beschlussvorlagen zu den jeweiligen Maßnahmen dargestellt. Die Erfahrungen der jüngeren Vergangenheit mit Engpässen oder Ausfällen in der Stromversorgung, z.B. im Münsterland, wo durch extreme Witterungsbedingungen über Tage die Stromversorgung in weiten Bereichen ausgefallen war, der vollständige Stromausfall in Niederrad im Jahr 2005 durch einen technischen Defekt sowie der kürzlich aufgetretene Stromausfall in großen Teilen Europas, der durch einen Fehler in der Steuerung ausgelöst worden war, wurden zum Anlass genommen, die Möglichkeiten einer von öffentlichen Anbietern unabhängigen Stromversorgung in allen Feuerwehrstandorten zu prüfen. Ursprünglich waren solche Anlagen nur in den Bereichsleitungswachen vorgesehen, die auch Standorte der dezentralen Technischen Einsatzleitungen sind, die bei Großschadenslagen dezentral die Abarbeitung des Ereignisses steuern und koordinieren. Da die gewerblichen Stromanbieter zudem signalisieren, redundante Versorgungsleitungen aus Kostengründen weiter abbauen zu wollen, sollen im Interesse der Sicherheit der Stadt zumindest die räumlichen und technischen Voraussetzungen für eine spätere Nachrüstung entsprechender Notstromsysteme in den Standorten der Berufsfeuerwehr geschaffen werden. Die vorstehend skizzierten Besonderheiten und die Technikkosten insgesamt sind der Hauptgrund für die gegenüber den ersten Schätzungen entstandenen Kostensteigerungen. Der der Wirtschaftlichkeitsberechnung des Grundsatzbeschlusses zugrunde gelegte Richtwert aus der Sammlung der Baukostenindices "Kostenkennwerte für Gebäude" ist, wie in der Zwischenzeit durch die ersten Kostenberechnungen deutlich wurde, zu stark von den Baukosten für Feuerwehrhäuser der Freiwilligen Feuerwehren geprägt. Die je Kubikmeter nach diesem Index anzusetzenden Kosten erwiesen sich trotz des seinerzeit bereits erfolgten Aufschlages von fast 30 % nach Vorliegen der ersten Kostenschätzungen als deutlich zu niedrig, weil die Standards von Feuerwehrhäusern der Freiwilligen Feuerwehren nicht den besonderen Anforderungen eines Standortes für die Berufsfeuerwehr mit einer Besetzung "Rund um die Uhr" entsprechen. Die Ermittlung der Kosten für die erste Vorlage erfolgte durch Multiplikation des (nach wie vor fast identischen) umbauten Raumes mit einem Wert entsprechend der oben angegebenen Sammlung von 190 €/m3. Dies hätte zu einer Baukostenschätzung von ca. 750.000,-- € geführt, die aber bereits in der ersten Vorlage deutlich um 350.000,-- € auf 1.100.000,-- € aufgestockt wurde. Trotzdem zeigte sich nach den ersten konkreten Kostenberechnungen der Architekten für die Staffelstandorte Gateway Gardens und Niederräder Ufer, dass dieser Betrag noch um etwa 400.000,-- € zu niedrig angesetzt war und darüber hinaus weitere nicht vorhersehbare Kosten, wie vorstehend beschrieben, entstehen werden, die den bereits in der ersten Vorlage bewusst hoch angesetzten Ansatz für Unvorhergesehenes aufzehren. Die vorstehenden Gründe, die Mehrwertsteuererhöhung um 3 Prozent und die sich abzeichnende generelle Preissteigerung in der Baubranche waren Anlass, die Wirtschaftlichkeitsberechnung zu überarbeiten und den Grundsatzbeschluss in entsprechender Form fortzuschreiben. Die als Anlage beigefügte überarbeitete Wirtschaftlichkeitsberechnung zeigt gegenüber dem Grundsatzbeschluss die nachstehenden wesentlichen Abweichungen: - Die Kosten der Staffelwachen wurden von 6 Mio. € auf 10,9 Mio. € angehoben. - Der ursprünglich angesetzte Verkaufserlös für das Gelände der ehemaligen Feuerwache 3 in der Heinrichstraße (neu: Bereichsleitungswache 2) wurde nicht mehr eingeplant. Da es bisher nicht gelungen ist, zu wirtschaftlich akzeptablen Bedingungen ein Grundstück im Europaviertel zu erwerben, muss der Neubau der Bereichsleitungswache 2 zurückgestellt werden. - Statt in einen Neubau kann aus wirtschaftlichen Gründen zunächst nur in die Sanierung des Objektes investiert werden. Die Gegenfinanzierung der Kostensteigerung erfolgt durch die nachstehenden Maßnahmen: - Verwendung der ursprünglich für den zweiten Bauabschnitt (Brandhaus) des Trainingszentrums eingeplanten Mehrerlöses des Grundstückes Hanauer Landstraße 77, ehemalige Feuerwache 1 - Verkauf einer für Feuerwehrzwecke nicht mehr benötigten Teilfläche der Liegenschaft Florianweg in Enkheim
    - Verzicht auf den Neubau der Bereichsleitungswache 2 - Reduzierung der Mittel für Unvorhergesehenes auf Grund des nunmehr fortgeschrittenen Planungsstandes Die gegenüber der ursprünglichen Planung etwas erhöhten Mittel zur Finanzierung der Kostenmiete werden durch Umschichtungen im Budget der Branddirektion aufgebracht. Weitere Einzelheiten können dem als Anlage beigefügten Bericht zum aktuellen Stand der einzelnen Maßnahmen und der Wirtschaftlichkeitsberechnung entnommen werden. A: Zielsetzung Weiterhin konsequente Umsetzung des Staffelkonzeptes und der beschlossenen einsatztaktisch neuen Ausrichtung. B: Alternativen Wahlmöglichkeiten bestehen allenfalls in der Art und Weise, wie den gesetzlichen Anforderungen genügt wird. Auf die Ausführungen im Grundsatzbeschluss wird insofern verwiesen. C: Lösung Die bereits begonnene Umsetzung des Taktischen Feuerwehrkonzeptes 2020 wird unter Berücksichtigung der in dieser Vorlage dargelegten erforderlichen Anpassungen und Aktualisierungen fortgeführt. Der Neubau der im Europaviertel geplanten Bereichsleitungswache 2 wird bis auf Weiteres zurückgestellt. Sollte es nicht möglich sein, ein den einsatztaktischen und kaufmännischen Ansprüchen genügendes Grundstück zu finden, ist zu prüfen, ob der jetzige Standort saniert und weiterverwendet werden kann. Die Realisierung der Bauabschnitte 2 und 3 des (außerhalb des Staffelkonzeptes) geplanten Feuerwehrtrainingszentrums wird bis zur endgültigen Klärung der Finanzierung zurückgestellt. Für die Refinanzierung des Brandschutz- und Katastrophenschutzzentrums sind 8 Mio. € aus dem Verkauf der Liegenschaft Hanauer Landstraße 77, ehemalige Feuerwache 1, eingeplant. Der diesen Betrag übersteigende Verkaufserlös von mindestens 6,5 Mio. € wird zur Finanzierung der Baumaßnahmen des Staffelkonzeptes eingesetzt. D: Finanzierung
    • a)Investitionskosten Zur Entwicklung der Investitionskosten wird auf die als Anlage beigefügte Fortschreibung der Wirtschaftlichkeitsberechnung verwiesen. Die Refinanzierung der nicht durch Verkaufserlöse oder Mieteinsparungen angemieteter Objekte gedeckten Investitionsmittel erfolgt durch Umschichtungen im Budget der Branddirektion.
    • b)Personalkosten Die mit dem Grundsatzbeschluss festgelegten personellen Veränderungen werden unter dem Vorbehalt der Rechtskraft des Haushaltes 2007 mit dem Stellenplan 2007 umgesetzt. Das hierfür notwendige Personalkostenbudget ist im Entwurf des Haushaltes 2007 und in der mittelfristigen Finanzplanung eingesetzt. Durch die Fortschreibung des Grundsatzbeschlusses entstehen keine zusätzlichen Personalkosten.
    • c)Sachkosten Die Aussagen des Grundsatzbeschlusses gelten unverändert weiter. Durch die Fortschreibung ist nicht mit einer Erhöhung der Sachkosten zu rechnen. Anlage 1 (ca. 18 KB) Anlage 2 (ca. 36 KB) Anlage 3 (ca. 554 KB) Anlage 3_Deckblatt (ca. 45 KB) Anlage 4 (ca. 45 KB) #Nebenvorlage: Antrag vom 12.12.2007, NR 715 Antrag vom 20.11.2007, OF 174/2

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