Taktisches Feuerwehrkonzept 2020, Standardraumprogramm, Brandschutzbedarfsplan
Vorlagentyp: M
Inhalt
S A C H S T A N D :
Vortrag des Magistrats vom 28.09.2007, M
219 Betreff:
Taktisches Feuerwehrkonzept 2020, Standardraumprogramm,
Brandschutzbedarfsplan Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 14.07.2005, § 9647 (M
96) 1. Es dient zur Kenntnis, dass die Umsetzung des
Taktischen Feuerwehrkonzeptes 2020 (Staffelkonzept) im geplanten Zeitrahmen
liegt. Die bisher umgesetzten Maßnahmen zeigen, dass die einsatztaktische
Neuausrichtung eine deutliche Verbesserung für den Brandschutz der Stadt mit
sich bringt. 2. Die Änderungen gegenüber der
ursprünglichen Planung, insbesondere die Verwendung des 8 Mio. €
übersteigenden Erlöses der Liegenschaft Hanauer Landstraße 77 (alte Feuerwache
1) sowie der Verkauf der nicht benötigten Teilfläche des Grundstückes
Florianweg 11-13 in Enkheim und die entsprechende Verwendung des zu erzielenden
Erlöses im Rahmen des Taktischen Feuerwehrkonzeptes 2020, werden beschlossen.
Der Magistrat wird beauftragt, das aktualisierte Konzept unter Berücksichtigung
der haushaltsrechtlichen Rahmenbedingungen schnellstmöglich umzusetzen. 3. Die als Anlage 1 beigefügte Fortschreibung der
Wirtschaftlichkeitsberechnung dient zur Kenntnis; die Umsetzung der baulichen
Maßnahmen erfolgt auch weiterhin ohne zusätzliche Belastung des städtischen
Haushaltes. 4. Dem aktualisierten Raumprogramm
(Anlage 2) für die Staffelstandorte wird zugestimmt. 5. Der als Anlage 3 beigefügte Bedarfs- und
Entwicklungsplan für die Feuerwehr Frankfurt, der auf der Struktur des
einsatztaktischen Konzeptes basiert, wird beschlossen. 6. Die Realisierung der mit dem Konzept verbundenen
Baumaßnahmen steht auch weiterhin unter dem Vorbehalt der jeweiligen
haushaltsrechtlichen Ermächtigungen und bedarf gesonderter Beschlussvorlagen an
die Stadtverordnetenversammlung. 7. Es dient zur Kenntnis, dass die im unmittelbaren
Zusammenhang mit dem Taktischen Feuerwehrkonzept 2020 stehenden notwendigen
personalwirtschaftlichen Maßnahmen unter der Voraussetzung der Zustimmung der
Stadtverordnetenversammlung und der Aufsichtsbehörde mit dem Stellenplan 2007
umgesetzt werden.
8. Der als Anlage 4 beigefügte
Bericht zur Entwicklung der einzelnen Maßnahmen dient zur Kenntnis. Begründung: Einleitung Mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom
15.07.2004, § 7563, M 116, im Folgenden als Grundsatzbeschluss bezeichnet,
wurde die Grundlage für eine völlige Neuausrichtung der Einsatztaktik der
Feuerwehr Frankfurt gelegt. Wichtigstes Element des Konzeptes ist die bessere
Verteilung der vorhandenen Einsatzkräfte über das gesamte Stadtgebiet, um
flächendeckend das im Grundsatzbeschluss beschriebene Schutzziel sowohl
planerisch als auch im konkreten Einsatzfall im Rahmen der gesetzlichen
Vorgaben erreichen zu können. Hierzu war die Ausweisung fünf zusätzlicher
Standorte notwendig, die mit Hilfe eines speziellen Simulationsprogramms
idealisiert zur Versorgung der bisher unterversorgten Bereiche der Stadt
ermittelt wurden, ohne dass zum damaligen Zeitpunkt bereits konkrete
Grundstücke Grundlage für die Beschlussvorlage waren. Nachdem nunmehr die Grundstücke für die
Staffelstandorte Gateway Gardens (Bereichswache 30) und Niederräder Ufer
(Bereichswache 41) feststehen bzw. der Abschluss eines entsprechenden
Kaufvertrages kurz bevor steht und für die Standorte in Rödelheim
(Bereichswache 20) und Harheim (Bereichswache 10) bereits sehr konkrete
Verhandlungen stattgefunden haben, ist festzustellen, dass in allen bisherigen
Fällen verfügbare und unter einsatztaktischen Gesichtspunkten geeignete
Grundstücke ausgewählt wurden. Hinsichtlich der für den Betrieb von Feuer- und
Rettungswachen besonderen technischen Erfordernissen sind die Grundstücke
jedoch nicht oder nur teilweise erschlossen. Dieser sich auf den Kaufpreis
positiv auswirkende Umstand hat aber naturgemäß höhere Baupreise zur Folge, da
die Erschließungsanlagen der jeweiligen Grundstücke mit mehr oder weniger
großem Aufwand hergestellt werden müssen. Nachdem in der Zwischenzeit neben den baulichen
Fragestellungen auch diejenigen der Logistik, der Dienstpläne und des
Führungsmodells geklärt worden sind, hat sich herausgestellt, dass in den
Staffelstandorten gegenüber den ersten Planungen Anpassungen, z. B. die
Bereitstellung weiterer Spindanlagen und die hierfür notwendigen baulichen
Anlagen, notwendig sein werden, um einen optimalen und den Erfordernissen
angepassten Dienstbetrieb durchführen zu können. Die Details dieser Veränderung
sind dem als Anlage beigefügten modifizierten Standardraumprogramm zu
entnehmen. Sie haben aber nur eine geringe Steigerung der Baukosten zur
Folge. Weiterhin wurde bei Konkretisierung
der Planungen festgestellt, dass gegenüber den ursprünglichen Schätzungen
Kostensteigerungen aus unterschiedlichsten Gründen bei den einzelnen Projekten
auftreten werden. So verursachen z. B. die spezifischen Vorschriften des
Bebauungsplans in Gateway Gardens wie Dachbegrünung und Auflagen zum Lärmschutz
deutliche Mehrkosten. Darüber hinaus wird in diesem Staffelstandort ein Knoten
für Brandmeldeanlagen für den Bereich in und um Gateway Gardens entstehen. Die
Einrichtung dieser Technik benötigt zusätzliche Flächen und technische
Ausstattung und verursacht somit zunächst zusätzliche Kosten. Diese können
letztendlich mittelbar über Gebühren refinanziert werden und stehen nicht in
kausalem Zusammenhang mit dem Staffelkonzept. Für den Staffelstandort Niederräder Ufer entstehen
zusätzliche Kosten für die Rodung und Auffüllung des Geländes sowie die
Herstellung einer zweiten Ausfahrt. Ähnliche Besonderheiten zeichnen sich auch bei
anderen Standorten ab. Einzelheiten werden in den gesonderten Beschlussvorlagen
zu den jeweiligen Maßnahmen dargestellt. Die Erfahrungen der jüngeren Vergangenheit mit
Engpässen oder Ausfällen in der Stromversorgung, z.B. im Münsterland, wo durch
extreme Witterungsbedingungen über Tage die Stromversorgung in weiten Bereichen
ausgefallen war, der vollständige Stromausfall in Niederrad im Jahr 2005 durch
einen technischen Defekt sowie der kürzlich aufgetretene Stromausfall in großen
Teilen Europas, der durch einen Fehler in der Steuerung ausgelöst worden war,
wurden zum Anlass genommen, die Möglichkeiten einer von öffentlichen Anbietern
unabhängigen Stromversorgung in allen Feuerwehrstandorten zu prüfen.
Ursprünglich waren solche Anlagen nur in den Bereichsleitungswachen vorgesehen,
die auch Standorte der dezentralen Technischen Einsatzleitungen sind, die bei
Großschadenslagen dezentral die Abarbeitung des Ereignisses steuern und
koordinieren. Da die gewerblichen Stromanbieter zudem signalisieren, redundante
Versorgungsleitungen aus Kostengründen weiter abbauen zu wollen, sollen im
Interesse der Sicherheit der Stadt zumindest die räumlichen und technischen
Voraussetzungen für eine spätere Nachrüstung entsprechender Notstromsysteme in
den Standorten der Berufsfeuerwehr geschaffen werden. Die vorstehend skizzierten Besonderheiten und die
Technikkosten insgesamt sind der Hauptgrund für die gegenüber den ersten
Schätzungen entstandenen Kostensteigerungen. Der der
Wirtschaftlichkeitsberechnung des Grundsatzbeschlusses zugrunde gelegte
Richtwert aus der Sammlung der Baukostenindices "Kostenkennwerte für Gebäude"
ist, wie in der Zwischenzeit durch die ersten Kostenberechnungen deutlich
wurde, zu stark von den Baukosten für Feuerwehrhäuser der Freiwilligen
Feuerwehren geprägt. Die je Kubikmeter nach diesem Index anzusetzenden Kosten
erwiesen sich trotz des seinerzeit bereits erfolgten Aufschlages von fast 30 %
nach Vorliegen der ersten Kostenschätzungen als deutlich zu niedrig, weil die
Standards von Feuerwehrhäusern der Freiwilligen Feuerwehren nicht den
besonderen Anforderungen eines Standortes für die Berufsfeuerwehr mit einer
Besetzung "Rund um die Uhr" entsprechen. Die Ermittlung der Kosten für die
erste Vorlage erfolgte durch Multiplikation des (nach wie vor fast identischen)
umbauten Raumes mit einem Wert entsprechend der oben angegebenen Sammlung von
190 €/m3. Dies hätte zu einer Baukostenschätzung von ca. 750.000,-- €
geführt, die aber bereits in der ersten Vorlage deutlich um 350.000,-- €
auf 1.100.000,-- € aufgestockt wurde. Trotzdem zeigte sich nach den ersten
konkreten Kostenberechnungen der Architekten für die Staffelstandorte Gateway
Gardens und Niederräder Ufer, dass dieser Betrag noch um etwa 400.000,-- €
zu niedrig angesetzt war und darüber hinaus weitere nicht vorhersehbare Kosten,
wie vorstehend beschrieben, entstehen werden, die den bereits in der ersten
Vorlage bewusst hoch angesetzten Ansatz für Unvorhergesehenes aufzehren.
Die vorstehenden Gründe, die Mehrwertsteuererhöhung
um 3 Prozent und die sich abzeichnende generelle Preissteigerung in der
Baubranche waren Anlass, die Wirtschaftlichkeitsberechnung zu überarbeiten und
den Grundsatzbeschluss in entsprechender Form fortzuschreiben. Die als Anlage
beigefügte überarbeitete Wirtschaftlichkeitsberechnung zeigt gegenüber dem
Grundsatzbeschluss die nachstehenden wesentlichen Abweichungen: - Die Kosten der Staffelwachen wurden von 6 Mio.
€ auf 10,9 Mio. € angehoben. - Der ursprünglich angesetzte Verkaufserlös für das
Gelände der ehemaligen Feuerwache 3 in der Heinrichstraße (neu:
Bereichsleitungswache 2) wurde nicht mehr eingeplant. Da es bisher nicht
gelungen ist, zu wirtschaftlich akzeptablen Bedingungen ein Grundstück im
Europaviertel zu erwerben, muss der Neubau der Bereichsleitungswache 2
zurückgestellt werden. -
Statt in einen Neubau kann aus wirtschaftlichen Gründen zunächst nur in die
Sanierung des Objektes investiert werden. Die Gegenfinanzierung der Kostensteigerung erfolgt
durch die nachstehenden Maßnahmen: - Verwendung der ursprünglich für den zweiten
Bauabschnitt (Brandhaus) des Trainingszentrums eingeplanten Mehrerlöses des
Grundstückes Hanauer Landstraße 77, ehemalige Feuerwache 1 - Verkauf einer für Feuerwehrzwecke
nicht mehr benötigten Teilfläche der Liegenschaft Florianweg in Enkheim
- Verzicht auf den Neubau der
Bereichsleitungswache 2 -
Reduzierung der Mittel für Unvorhergesehenes auf Grund des nunmehr
fortgeschrittenen Planungsstandes Die gegenüber der ursprünglichen Planung etwas
erhöhten Mittel zur Finanzierung der Kostenmiete werden durch Umschichtungen im
Budget der Branddirektion aufgebracht. Weitere Einzelheiten können dem als
Anlage beigefügten Bericht zum aktuellen Stand der einzelnen Maßnahmen und der
Wirtschaftlichkeitsberechnung entnommen werden. A: Zielsetzung Weiterhin konsequente Umsetzung des Staffelkonzeptes
und der beschlossenen einsatztaktisch neuen Ausrichtung. B: Alternativen Wahlmöglichkeiten bestehen allenfalls in der Art und
Weise, wie den gesetzlichen Anforderungen genügt wird. Auf die Ausführungen im Grundsatzbeschluss wird
insofern verwiesen. C: Lösung Die bereits begonnene Umsetzung des Taktischen
Feuerwehrkonzeptes 2020 wird unter Berücksichtigung der in dieser Vorlage
dargelegten erforderlichen Anpassungen und Aktualisierungen fortgeführt.
Der Neubau der im Europaviertel geplanten
Bereichsleitungswache 2 wird bis auf Weiteres zurückgestellt. Sollte es nicht
möglich sein, ein den einsatztaktischen und kaufmännischen Ansprüchen
genügendes Grundstück zu finden, ist zu prüfen, ob der jetzige Standort saniert
und weiterverwendet werden kann. Die Realisierung der Bauabschnitte 2 und 3 des
(außerhalb des Staffelkonzeptes) geplanten Feuerwehrtrainingszentrums wird bis
zur endgültigen Klärung der Finanzierung zurückgestellt. Für die Refinanzierung des Brandschutz- und
Katastrophenschutzzentrums sind 8 Mio. € aus dem Verkauf der Liegenschaft
Hanauer Landstraße 77, ehemalige Feuerwache 1, eingeplant. Der diesen Betrag
übersteigende Verkaufserlös von mindestens 6,5 Mio. € wird zur
Finanzierung der Baumaßnahmen des Staffelkonzeptes eingesetzt. D: Finanzierung a) Investitionskosten Zur Entwicklung der Investitionskosten wird auf die
als Anlage beigefügte Fortschreibung der Wirtschaftlichkeitsberechnung
verwiesen. Die Refinanzierung der nicht durch
Verkaufserlöse oder Mieteinsparungen angemieteter Objekte gedeckten
Investitionsmittel erfolgt durch Umschichtungen im Budget der
Branddirektion.
b) Personalkosten Die mit dem Grundsatzbeschluss festgelegten
personellen Veränderungen werden unter dem Vorbehalt der Rechtskraft des
Haushaltes 2007 mit dem Stellenplan 2007 umgesetzt. Das hierfür notwendige
Personalkostenbudget ist im Entwurf des Haushaltes 2007 und in der
mittelfristigen Finanzplanung eingesetzt. Durch die Fortschreibung des
Grundsatzbeschlusses entstehen keine zusätzlichen Personalkosten. c) Sachkosten Die Aussagen des Grundsatzbeschlusses gelten
unverändert weiter. Durch die Fortschreibung ist nicht mit einer Erhöhung der
Sachkosten zu rechnen. Anlage 1 (ca. 18 KB) Anlage 2 (ca. 36 KB) Anlage 3 (ca. 554 KB) Anlage 3_Deckblatt (ca. 45 KB) Anlage 4 (ca. 45 KB) # Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage:
Antrag vom
12.12.2007, NR 715
Antrag vom
20.11.2007, OF
174/2 dazugehörende Vorlage:
Vortrag des
Magistrats vom 25.06.2004, M 116
Vortrag des
Magistrats vom 20.05.2005, M 96
Vortrag des
Magistrats vom 10.08.2009, M 160
Vortrag des Magistrats vom
04.09.2009, M 180
Vortrag des
Magistrats vom 18.12.2009, M 254
Vortrag des
Magistrats vom 10.09.2010, M 188
Vortrag des
Magistrats vom 30.09.2013, M 176
Vortrag des
Magistrats vom 08.11.2013, M 214
Vortrag des
Magistrats vom 24.01.2014, M 28
Vortrag des
Magistrats vom 24.01.2014, M 30
Vortrag des
Magistrats vom 20.02.2015, M 39
Vortrag des
Magistrats vom 11.05.2015, M 75
Vortrag des
Magistrats vom 13.11.2015, M 200
Zuständige Ausschüsse:
Haupt- und
Finanzausschuss
Ausschuss für
Recht, Verwaltung und Sicherheit Beratung im Ortsbeirat: 1, 2, 3, 4,
5, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 13, 14, 15, 16 Versandpaket: 02.10.2007
Beratungsergebnisse: 16. Sitzung des OBR 4
am 23.10.2007, TO II, TOP 5 Beschluss: Der Vorlage M 219 wird zugestimmt.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 17. Sitzung des OBR 7
am 23.10.2007, TO II, TOP 1 Beschluss: Der Vorlage M 219 wird zugestimmt.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 16. Sitzung des OBR 8
am 25.10.2007, TO I, TOP 23 Beschluss: Der Vorlage M 219 wird zugestimmt.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 16. Sitzung des OBR
15 am 26.10.2007, TO I, TOP 15 Beschluss: Der Vorlage M 219 wird zugestimmt.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 16. Sitzung des OBR
14 am 29.10.2007, TO I, TOP 13 Beschluss: Die Vorlage M 219 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 17. Sitzung des OBR 2
am 29.10.2007, TO I, TOP 22 Beschluss: a) Die Beratung des Tagesordnungspunktes wird bis
zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die
Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage M 219 ebenfalls
zurückzustellen.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 16. Sitzung des OBR
11 am 29.10.2007, TO II, TOP 3 Beschluss: Der Vorlage M 219 wird zugestimmt.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 16. Sitzung des OBR
16 am 30.10.2007, TO I, TOP 22 Beschluss: Der Vorlage M 219 wird zugestimmt.
Abstimmung:
Annahme bei einer Enthaltung SPD
16. Sitzung des OBR
10 am 30.10.2007, TO II, TOP 37 Beschluss: Der Vorlage M 219 wird zugestimmt.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 16. Sitzung des OBR
13 am 30.10.2007, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage M 219 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 17. Sitzung des OBR 6
am 30.10.2007, TO I, TOP 45 Beschluss: Der Vorlage M 219 wird zugestimmt.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 17. Sitzung des OBR 1
am 30.10.2007, TO I, TOP 26 Beschluss: Der Vorlage M 219 wird zugestimmt.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 17. Sitzung des OBR 3
am 01.11.2007, TO II, TOP 6 Beschluss: Der Vorlage M 219 wird zugestimmt.
Abstimmung:
GRÜNE, CDU, SPD und FDP gegen ÖkoLinX-ARL (=
Ablehnung); LINKE. (= Kenntnis) 17. Sitzung des OBR 5
am 02.11.2007, TO I, TOP 52 Beschluss: Der Vorlage M 219 wird zugestimmt.
Abstimmung:
Annahme bei Enthaltung 1 FAG und Nichtanwesenheit
LINKE: 16. Sitzung des OBR
12 am 02.11.2007, TO I, TOP 17 Beschluss: Der Vorlage M 219 wird zugestimmt.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 16. Sitzung des OBR 9
am 08.11.2007, TO II, TOP 2 Beschluss: Die Vorlage M 219 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 15. Sitzung des
Ausschusses für Recht, Verwaltung und Sicherheit am 12.11.2007, TO I, TOP
11 Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: Die Beratung der Vorlage M 219 wird
bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und FAG
16. Sitzung des
Haupt- und Finanzausschusses am 13.11.2007, TO II, TOP 30
Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: Die Beratung der Vorlage M 219 wird
bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und FAG
17. Sitzung der
Stadtverordnetenversammlung am 15.11.2007, TO II, TOP 59
Beschluss: Die Beratung der Vorlage M 219 wird bis zur
nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und FAG
16. Sitzung des
Ausschusses für Recht, Verwaltung und Sicherheit am 10.12.2007, TO I, TOP
8 Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: Der Vorlage M 219 wird in der
vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und FAG
Sonstige Voten/Protokollerklärung:
BFF, REP und NPD (= Annahme) ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)
18. Sitzung des OBR 2
am 10.12.2007, TO I, TOP 7 Beschluss: 1. Die Vorlage
M 219 wird zurückgestellt, bis ein/e Vertreter/in des Magistrats dem
Ortsbeirat 2 das Konzept erläutert hat. 2. Die Vorlage
OF 174/2 wurde zurückgezogen. Abstimmung:
zu 1. Einstimmige Annahme 17. Sitzung des
Haupt- und Finanzausschusses am 11.12.2007, TO I, TOP 45
Bericht: TO I
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: 1. Der Vorlage M 219 wird unter Berücksichtigung der
Vorlage NR 715 zugestimmt. 2. Der Vorlage NR 715 wird in der vorgelegten Fassung
zugestimmt. Abstimmung:
zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und BFF
zu 2. CDU, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und BFF; SPD (= Votum
im Plenum) Sonstige
Voten/Protokollerklärung zu 1: REP und NPD (M 219 = Annahme)
ÖkoLinX-ARL (M 219 = Ablehnung) 18. Sitzung der
Stadtverordnetenversammlung am 13.12.2007, TO I, TOP 5
Beschluss: 1. Der Vorlage
M 219 wird unter Berücksichtigung der Vorlage NR 715 zugestimmt.
2. 1. Der
Vorlage NR 715 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die
Wortmeldungen der Stadtverordneten Dr. Seubert, Ursula Busch, Feldmayer sowie
von Stadtrat Stein dienen zur Kenntnis. Abstimmung:
zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und BFF gegen
ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung); REP und NPD (M 219 = Annahme)
zu 2. zu 1.: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und BFF
gegen ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) 21. Sitzung des OBR 2
am 03.03.2008, TO I, TOP 5 Beschluss: Der Vorlage M 219 wird zugestimmt.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme Beschlussausfertigung(en):
§ 3012, 17. Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung vom 15.11.2007 § 3134, 18. Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung vom 13.12.2007 Aktenzeichen: 37 0