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Taktisches Feuerwehrkonzept 2020

Vorlagentyp: M

Beschlussvorschlag

  1. Der Anmietung der von der Brandschutz-, Katastrophenschutz- und Rettungsdienstzentrum Grundstücksgesellschaft mbH & Co. KG (BKRZ GmbH & Co. KG) zu errichtenden Feuer- und Rettungswache 2 am bisherigen Standort auf dem Grundstück der Brandschutz-, Katastrophenschutz- und Rettungsdienstzentrum Grundstücksgesellschaft mbH & Co. KG (BKRZ GmbH & Co. KG) in der Heinrichstraße 8, 60327 Frankfurt am Main, wird dem Grunde nach zugestimmt. Der Magistrat wird beauftragt, zu gegebener Zeit eine entsprechende Anmietungsvorlage gemäß § 2478 vom 22.03.2018 (NR 523/2018) der Stadtverordnetenversammlung vorzulegen.
  2. Es dient zur Kenntnis, dass die Miete eine reine Kostenmiete aus Abschreibung des Gebäudes zur Tilgung der aufgenommenen Kredite und dem dafür anfallenden Fremdkapitalzins ist. Da Kreditkonditionen marktüblichen Schwankungen unterliegen, steht die endgültige Miethöhe noch nicht fest.
  3. Es dient weiterhin zur Kenntnis, dass die Durchführung der Maßnahme durch die BKRZ GmbH & Co. KG gemäß ihrem Gesellschaftszweck erfolgen wird. Nachrichtlich sei erwähnt, dass der Aufsichtsrat der BKRZ GmbH & Co. KG bereits seine Zustimmung zur Durchführung der Maßnahme vorbehaltlich der grundsätzlichen Zustimmung der städtischen Gremien zu der Neubau- und Anmietungsvorlage erteilt hat und die Geschäftsführung mit der Durchführung der für die Maßnahme notwendigen Schritte beauftragt hat.
  4. Es dient zur Kenntnis, dass aus wirtschaftlichen Gründen und zur optimierten Ausnutzung des Grundstückes neben der FRW 2 innerstädtischer Wohnraum mit insgesamt 41 Mietwohneinheiten und einem Feuerwehrwohnheim mit einer Bruttogesamtfläche von rund 7.300 Quadratmetern errichtet wird, der in das Eigentum der ABG Frankfurt Holding Wohnungsbau- und Beteiligungsgesellschaft mbH (ABG Frankfurt Holding) gehen und von ihr bewirtschaftet wird.
  5. Es dient ferner zur Kenntnis, dass die Gesamtinvestitionskosten des Projektes auf Basis einer Kostenberechnung nach DIN 276 des beauftragten Architekturbüros unter Berücksichtigung der Baukostensteigerung bei einem angenommenen Baupreisindex von 5,5 % pro Jahr bis zum Baubeginn voraussichtlich im Jahr 2025 bei insgesamt rund 58,5 Mio. Euro (brutto) liegen werden. In dieser Berechnung sind rund 35,3 Mio. Euro (brutto) Investitionskosten für die Feuer- und Rettungswache (Anteil Feuerwache: rund 26,1 Mio. Euro; Anteil Rettungswache: rund 9,2 Mio. Euro) und rund 23,2 Mio. Euro (brutto) Investitionskosten für den durch die ABG Frankfurt Holding herzustellenden Wohnraum enthalten.
  6. Die für den FRW 2 mit einer Bruttogesamtfläche von rund 8.200 Quadratmetern anfallenden Investitionskosten in Höhe von 35,3 Mio. Euro (brutto), in denen auch die grundhafte Sanierung des historischen, zu erhaltenden Gebäudeteils enthalten ist, werden von der BKRZ GmbH & Co. KG vorfinanziert und sind durch die Mietzahlungen der Stadt Frankfurt am Main zu refinanzieren.
  7. Es dient zur Kenntnis, dass der Neubau der Wache ab voraussichtlich 01.08.2027 in den Budgets der Branddirektion bzw. des für die Branddirektion zuständigen Dezernats zu einer Ausweitung der Kosten in der beschriebenen Größenordnung führen wird, die im Rahmen des Haushaltsplanaufstellungsverfahrens im Hoheitshaushalt der Stadt zu berücksichtigen sind.
  8. Weiterhin dient zur Kenntnis, dass gemäß Mietvertrag die Kosten für Reparatur- und Instandsetzung nach anfallendem tatsächlichen Bedarf über die Laufzeit aus dem Budget der Branddirektion bzw. des für die Branddirektion zuständigen Dezernats finanziert werden. Dies dient der Transparenz und Steuerungsvereinfachung.
  9. Es dient abschließend zur Kenntnis, dass die Umsetzung des Neubauprojektes für die FRW 2 in der Heinrichstraße 8 im unmittelbaren zeitlichen Anschluss an die Fertigstellung der im Jahr 2022 beginnenden Baumaßnahme der FRW 2a in der Schwälmer Straße 24-28 erfolgt und der Baubeginn voraussichtlich im Jahr 2025, abhängig vom Fertigstellungstermin der FRW 2a, zu terminieren ist.

Begründung

A. Allgemeines

Sicherstellung von Brandschutz, Technischer Hilfeleistung und Rettungsdienst im Rahmen der jeweiligen gesetzlichen Vorgaben für den vollständigen Bereich des Innenstadtkerns der Stadt Frankfurt am Main.

B. Finanzielle Auswirkungen

Bereitstellung eines einsatztaktisch geeigneten Grundstückes mit einer Grundfläche von mindestens 6.000 m2 für den Bau einer zentralen Innenstadtwache, von der aus der Innenstadtbereich rechtskonform nach den Bestimmungen des Hessischen Brand- und Katastrophenschutzgesetzes und dem Hessischen Rettungsdienstgesetz versorgt werden kann. Aufgrund des relativ großen Einsatzbereichs "Innenstadt" sind hinsichtlich der Lage des Standortes nur begrenzte Möglichkeiten vorhanden. Die Stadt Frankfurt am Main selbst verfügt derzeit nicht über geeignete und kurzfristig verfügbare Flächen.

C. Personalwirtschaftliche Auswirkungen

Revitalisierung der beiden vorhandenen Standorte bei gleichzeitiger Optimierung durch Schaffung neuen und zusätzlichen Wohnraums in unmittelbarer Innenstadtlage. Die Kombination und der parallele Betrieb der beiden Standorte FRW 2 Heinrichstraße und FRW 2a Schwälmer Straße ermöglicht eine sehr gute Abdeckung des Innenstadtbereiches unter den vorstehend beschriebenen gesetzlichen Bestimmungen. Diese Alternative ist schon wegen der bestehenden Schwierigkeiten bei der Grundstückssuche unter zeitlichen Aspekten zu präferieren.

Beratungsverlauf 5 Sitzungen

Sitzung 22
OBR 1
TO I, TOP 63
Angenommen
Der Vorlage M 95 wird zugestimmt.
Zustimmung:
Alle
Sitzung 19
Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau
TO I, TOP 73
Angenommen
Der Vorlage M 95 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
Zustimmung:
Grüne CDU SPD FDP Linke AFD VOLT FRAKTION ÖkoLinX-ELF
Ablehnung:
BFF-BIG
Enthaltung:
Gartenpartei
Sitzung 19
Ausschusses für Personal, Sicherheit und Digitalisierung
TO I, TOP 66
Angenommen
Der Vorlage M 95 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
Zustimmung:
Grüne CDU SPD FDP Linke AFD VOLT FRAKTION ÖkoLinX-ELF
Ablehnung:
BFF-BIG
Sitzung 22
Haupt- und Finanzausschusses
TO II, TOP 20
Angenommen
Der Vorlage M 95 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
Zustimmung:
Grüne CDU SPD FDP Linke AFD VOLT FRAKTION ÖkoLinX-ELF
Ablehnung:
BFF-BIG
Sitzung 24
Stadtverordnetenversammlung
TO II, TOP 47
Angenommen
Der Vorlage M 95 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
Zustimmung:
Grüne CDU SPD FDP Linke AFD VOLT FRAKTION ÖkoLinX-ELF
Ablehnung:
BFF-BIG
Enthaltung:
Gartenpartei

Verknüpfte Vorlagen