Taktisches Feuerwehrkonzept 2020 Neubau der Bereichsleitungswache 3 mit einer Rettungswache und Neubau eines Feuerwehrhauses für die Freiwillige Feuerwehr Nied in der Dürkheimer Straße 1 - 3
Vorlagentyp: M
Inhalt
S A C H S T A N D :
Vortrag des Magistrats vom 10.09.2010, M
188 Betreff:
Taktisches Feuerwehrkonzept
2020 Neubau der Bereichsleitungswache 3 mit einer Rettungswache und Neubau
eines Feuerwehrhauses für die Freiwillige Feuerwehr Nied in der Dürkheimer
Straße 1 - 3 Vorgang:
l. Beschl. d. Stv.-V. vom
25.03.2010, § 7858 (M 254) 1. Dem Neubau der Bereichsleitungswache 3 mit einer
Rettungswache und dem Neubau eines Feuerwehrhauses für die Freiwillige
Feuerwehr Nied am bisherigen Standort der Berufsfeuerwehr in der Dürkheimer
Straße wird auf Basis der beigefügten Planung zugestimmt. 2. Mit der Durchführung der Maßnahme wird die
Brandschutz-, Katastrophenschutz- und Rettungsdienstzentrum (BKRZ) GmbH
& Co. KG beauftragt. 3. Es dient zur Kenntnis, dass der Aufsichtsrat der
BKRZ GmbH & Co. KG bereits seine Zustimmung zur Durchführung der Maßnahme
vorbehaltlich der Zustimmung der städtischen Gremien erteilt hat. 4. Es dient weiterhin zur Kenntnis, dass die
Gesamtkosten des Projekts auf Basis der Kostenberechnung des beauftragten
Architekturbüros bei insgesamt 11,165 Mio. EUR brutto liegen werden. 5. Der Neubau des Feuerwehrhauses für die
Freiwillige Feuerwehr Nied wurde dabei mit 1,4 Mio. EUR brutto veranschlagt.
Die im Investitionsprogramm und Vermögenshaushalt für diesen Neubau vorgesehen
Mittel werden entsprechend umgewidmet und als Kapitaleinlage in die
Gesellschaft eingebracht. 6. Die Finanzierung der Investitionskosten für die
Bereichsleitungswache 3 ist im Rahmen der am 25.03.2010, § 7858 (M 254)
beschlossenen Fortschreibung der Wirtschaftlichkeitsberechnung für die
Umsetzung des Taktischen Feuerwehrkonzeptes 2020 sichergestellt. 7. Dem als Anlage 1 beigefügten Raumprogramm für die
Bereichsleitungswache 3 mit einer Rettungswache und dem integrierten
Feuerwehrhaus für die Freiwillige Feuerwehr Nied wird zugestimmt. Begründung: A. Zielsetzung Mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung, §
7563 vom 15.07.2004 (M 116), wurde die Neuausrichtung der Einsatztaktik
und die damit verbundene Neugliederung der Feuerwehr Frankfurt eingeleitet.
Das Konzept wurde mit § 3134 vom 13.12.2007 (M 219)
und § 7858 vom 25.03.2010 (M 254) fortgeschrieben. Mit dem Neubau der Bereichsleitungswache 3 und der
Staffelstandorte BW 31 (Pfaffenwiese) und 30 (Gateway Gardens) wird die
zeitkritische Hilfsfrist in den westlichen Stadtteilen behoben und damit ein
weiterer wesentlicher Schritt zur Erreichung des definierten Schutzziels
verwirklicht. B. Alternativen Keine. Auf die Ausführungen in den oben genannten
Beschlüssen wird verwiesen. C. Lösung Mit der Fertigstellung der Staffelstandorte
Westerbachstraße (BW 20) und Pfaffenwiese (BW 31) 2011 kann der verdichtete
Ersatzbau der Bereichsleitungswache 3 am bisherigen Standort in Angriff
genommen werden.
Die abgeschlossenen Planungen
sehen vor, alle bestehenden Gebäude aus dem Jahr 1965 abzureißen und diese
wegen der Notwendigkeit, auch während der Bauphase die Einsatzpräsenz
sicherzustellen, in zwei Bauabschnitten kompakt und verdichtet neu zu
errichten. Da im Prioritätenprogramm 2 für
Neubauvorhaben der Freiwilligen Feuerwehren zeitgleich ein neues Feuerwehrhaus
für die Freiwillige Feuerwehr Nied geplant ist, soll dieses nun aus
ökonomischen, ökologischen und einsatztaktischen Erwägungen im Einvernehmen mit
der Freiwilligen Feuerwehr in die Baumaßnahme integriert werden. Der dreigeschossige Neubau ist als u-förmige Anlage
um einen innen liegenden Hof konzipiert. Die Fahrzeugbewegungen in die Hallen
und aus den Hallen verlaufen zum großen Teil über diesen Innenhof, sodass die
Lärmbelastung für die umliegenden Wohngebäude auf ein Minimum reduziert werden
kann. Das Gebäude wurde so kompakt gestaltet, dass es trotz der Integrierung
eines Feuerwehrhauses für die Freiwillige Feuerwehr Nied dennoch möglich ist,
eine ca. 3.200 m2 große Restfläche des vorhandenen Grundstücks zu
Refinanzierung zu veräußern. Die Baumaßnahme wird nach den Leitlinien zum
wirtschaftlichen Bauen der Stadt errichtet. In den Bereichen der
Berufsfeuerwehr und des Rettungsdienstes wird die Einhaltung der Kriterien für
Passivhäuser des Passivhausinstitutes Darmstadt angestrebt. Im Bereich der
Freiwilligen Feuerwehr soll eine dreißig Prozent bessere Energieeffizienz als
die aktuell gültige EnEV 2009 erreicht werden. Die Flachdächer über dem Dachgeschoss und Teile der
Fahrzeughallen werden mit Photovoltaikanlagen belegt. Aufgrund vieler zusätzlicher Funktionen,
Desinfektions-, Präventionsbereich und Insektenberatung, die sich nur in dieser
Bereichsleitungswache wiederfinden, weicht das Raumprogramm linear von dem
beschlossenen Standardraumprogramm für Staffelwachen ab. Die Inbetriebnahme der neuen Gebäude
ist für das Jahr 2012 vorgesehen. D. Kosten Die Gesamtkosten für den Neubau der
Bereichsleitungswache 3 mit Rettungswache und dem Feuerwehrhaus für die
Freiwillige Feuerwehr Nied werden auf Basis der vorliegenden Kostenberechnung
bei insgesamt 11,165 Mio. EUR brutto liegen. Der Neubau für die Freiwillige
Feuerwehr Nied wird dabei mit 1,4 Mio. EUR brutto veranschlagt. a) Investitionskosten Die Finanzierung der Investitionskosten für die
Bereichsleitungswache 3 ist im Rahmen der Fortschreibung der
Wirtschaftlichkeitsberechnung für die Umsetzung des Taktischen
Feuerwehrkonzepts 2020 sichergestellt. Die Kosten der Rettungswache werden durch die
Kostenträger im Gesundheitswesen refinanziert. Die Kosten für den Neubau des Feuerwehrhauses für
die Freiwillige Feuerwehr Nied stehen im Investitionsprogramm und
Vermögenshaushalt der Branddirektion zur Verfügung. Sie werden umgewidmet und
als Kapitalanlage in die Gesellschaft eingebracht. b) Personalkosten Durch die Baumaßnahme entstehen keine zusätzlichen
Personalkosten.
c) Sachkosten Durch die Realisierung der Baumaßnahmen ist mit
keinen zusätzlichen Sachkosten zu rechnen. Es wird davon ausgegangen, dass es
durch die Umsetzung höchster ökologischer Standards zu einer weiteren
Einsparung bei den Energiekosten kommen wird. Anlage 1_Raumprogramm (ca. 15 KB) Anlage 2_Lageplan (ca. 2,1 MB) Anlage 3-1_Kostenberechnung (ca. 344 KB) Anlage 3_Kostenberechnung_FFW (ca. 55 KB) Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage:
Antrag vom
16.10.2010, OF
1619/6 dazugehörende Vorlage:
Vortrag des
Magistrats vom 25.06.2004, M 116
Vortrag des
Magistrats vom 28.09.2007, M 219
Vortrag des
Magistrats vom 18.12.2009, M 254
Zuständige Ausschüsse:
Ausschuss für
Recht, Verwaltung und Sicherheit
Haupt- und
Finanzausschuss Beratung im Ortsbeirat: 6 Versandpaket:
15.09.2010 Beratungsergebnisse: 47. Sitzung des OBR 6
am 26.10.2010, TO I, TOP 45 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1436 2010
1.
Der Vorlage M 188 wird zugestimmt.
2.
Die
Vorlage OF 1619/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.
Abstimmung:
zu 1. Einstimmige
Annahme zu 2. Einstimmige
Annahme 45. Sitzung des
Ausschusses für Recht, Verwaltung und Sicherheit am 08.11.2010, TO I, TOP
16 Bericht: TO II Die
Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 188
wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und FREIE WÄHLER
Sonstige Voten/Protokollerklärung: FAG (= Annahme im Rahmen des
Genehmigungserlasses des Landes Hessen) REP und NPD (= Annahme)
48. Sitzung des
Haupt- und Finanzausschusses am 09.11.2010, TO II, TOP 18 Bericht: TO II Die
Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 188
wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und FREIE WÄHLER gegen FAG (=
Annahme im Rahmen des Genehmigungserlasses des Landes Hessen)
48. Sitzung der
Stadtverordnetenversammlung am 11.11.2010, TO II, TOP 56 Beschluss: Der Vorlage M 188
wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, REP und NPD
gegen FAG (= Annahme im Rahmen des Genehmigungserlasses des Landes Hessen)
Beschlussausfertigung(en): § 9016, 48. Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung vom 11.11.2010 Aktenzeichen: 37 1