Direktvergabe von Busverkehrsleistungen in Frankfurt am Main an die In-der-City-Bus GmbH
Vorlagentyp: M
Inhalt
S A C H S T A N D :
Vortrag des Magistrats vom 04.07.2014, M
113 Betreff:
Direktvergabe von Busverkehrsleistungen in Frankfurt am Main an die
In-der-City-Bus GmbH Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 03.04.2014, § 4404 1. Der Magistrat wird beauftragt, die
Busverkehrsleistungen im Linienbündel D sowie der Annexleistung der Werkstatt
und des Betriebshofs Rebstock für den Zeitraum von Juli 2015 bis Juni 2025 auf
der Grundlage von Art.5 Abs.2 der Verordnung (EG) Nr.1370/ 2007 (VO 1370) über
Öffentliche Personenverkehrsdienste auf Schiene und Straße direkt an die
In-der-City-Bus GmbH (ICB) zu vergeben. Ferner wird der Magistrat beauftragt,
nach Ablauf von 4 Jahren eine Revision durchzuführen, die die Erfüllung der mit
der Direktvergabe verbundenen Zielsetzungen bewertet. Darauf basierend ist der
Stadtverordnetenversammlung ein Handlungsvorschlag vorzulegen, der u. a. eine
Weiterführung des Auftrags, eine Weiterführung unter Modifikationen oder eine
Beendigung mit Ablauf des Fünfjahreszeitraums beinhalten kann. 2. Der Magistrat ist gebeten, die hierfür
erforderlichen Schritte gemäß den europäischen und nationalen vergabe- und
personenbeförderungsrechtlichen Vorschriften fristgerecht einzuleiten, damit
die Direktvergabe rechtssicher umgesetzt werden kann. 3. Der Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom
26.02.2009, § 5543 Ziff. 4 (M 19/2009), wird insofern geändert, dass auf eine
öffentliche Ausschreibung des Linienbündels D für den in Ziffer 1. genannten
Zeitraum verzichtet wird. 4. Die mit dem Beschluss der
Stadtverordnetenversammlung vom 29.04.2010, § 8042 (M 56), festgelegte
"Ausreichende Verkehrsbedienung" für das Linienbündel D wird aufgehoben. Für
den unter Ziffer 1. genannten Zeitraum gelten die als Anlage beigefügten
Rahmenbedingungen für eine "Ausreichende Verkehrsbedienung", die bei der
öffentlichen Bekanntmachung der beabsichtigten Direktvergabe noch durch eine
auf dieser Basis zu erstellende Qualitätssicherungsvereinbarung zu
konkretisieren ist. 5. Der Magistrat stellt durch die Beauftragung der
traffiQ Lokale Nahverkehrsgesellschaft Frankfurt am Main mbH (traffiQ) sicher,
dass die bisher im Rahmen der wettbewerblichen Vergaben zugrunde gelegten
Anforderungen an die Erbringung der gemeinwirtschaftlichen Verpflichtung im
Sinne einheitlicher Qualitätsstandards und einer hohen Wirtschaftlichkeit im
gesamten lokalen Busverkehr in Frankfurt am Main auch im Rahmen der
Direktvergabe gewährleistet werden. 6. Der Magistrat wird beauftragt, der
Stadtverordnetenversammlung Änderungen des
Leistungsangebots mit der jährlichen Vorlage zum Jahresfahrplan Bus zur
Beschlussfassung vorzulegen. Begründung: A. Zielsetzung Die Stadtverordnetenversammlung hatte im Zusammenhang
mit der Beschlussfassung zur Direktvergabe Schiene, § 5543 vom 26.02.2009 (M
19), auf die im Rahmen des Beschlusses § 2208 vom 05.07.07 (M 107) geschaffene
Option, bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen ein Linienbündel im Busverkehr
direkt an das Busunternehmen des Stadtwerke-Konzerns, die ICB GmbH, zu
vergeben, vor dem Hintergrund verzichtet, dass sich in den bis dahin
durchgeführten wettbewerblichen Vergaben ein ausgeglichener Markt
unterschiedlicher Anbieter entwickelt hatte. Diese Marktsituation ermöglichte
es der ÖPNV-Aufgabenträgerin Stadt Frankfurt am Main qualitativ hochwertige
Busverkehre zu angemessenen Kosten für die Allgemeinheit vorzuhalten. Da jedoch eine zunehmende Marktkonzentration
befürchtet wird, hält es der Magistrat zum Erhalt eines funktionsfähigen
kommunalen Busverkehrsunternehmens als Handlungsalternative nunmehr für
geboten, auf die Option einer partiellen Direktvergabe von
Busverkehrsleistungen an die ICB GmbH zurück zu greifen. Auch im Rahmen dieser Direktvergabe ist
sicherzustellen, dass die Kosten für die Allgemeinheit so gering wie möglich
gehalten werden. Die für die Stadt Frankfurt am Main durch die wettbewerbliche
Vergabe der Busleistungen erzielten Effizienzerfolge sollen soweit wie möglich
erhalten bleiben.
B. Alternativen Der Magistrat sieht momentan keine alternativen
Handlungsoptionen.
C. Lösung Nach Prüfung der rechtlichen Möglichkeiten schlägt
der Magistrat vor, die Busverkehrsleistungen für das derzeit von der ICB GmbH
betriebene Linienbündel D sowie den Betrieb und die Vorhaltung der Werkstatt
inklusive des Betriebshofes Rebstock als sog. Annexleistung im Rahmen einer
Direktvergabe in Form einer Dienstleistungskonzession gem. Art. 5 Abs.2 VO 1370
ab Juli 2015 für die maximal zulässige Dauer von 10 Jahren umzusetzen. Zur Umsetzung ist zunächst erforderlich, dass gem.
Art. 7 Abs. 2 VO 1370 i. V. m. § 8a Abs. 2 Satz 2 PBefG spätestens ein Jahr vor
der beabsichtigten Direktvergabe eine öffentliche Bekanntmachung im Amtsblatt
der Europäischen Union erfolgt. In dieser Bekanntmachung ist ein Hinweis auf
die Antragsfrist nach § 12 Abs. 6 PBefG aufzunehmen, welche es anderen
Marktteilnehmern ermöglicht, bis spätestens drei Monate nach der
Vorabbekanntmachung ggfs. einen sog. "eigenwirtschaftlichen Antrag" zu stellen.
Ergänzend ist darauf hinzuweisen, dass das Vorliegen der Voraussetzungen einer
Direktvergabe nach der VO 1370 auch von anderen Marktteilnehmern rechtlich
bezweifelt oder als fehlend gerügt werden kann. Für die gemäß Art. 5 Abs. 2 VO
1370 geplante Dienstleistungskonzession ist es erforderlich, dass einerseits
das wirtschaftliche Risiko ganz oder zumindest zu einem wesentlichen Teil auf
den Betreiber des öffentlichen Verkehrsdienstes übertragen wird und
andererseits Festlegungen über die von dem Betreiber zu erfüllenden
gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen, über objektive und transparente
Ausgleichsparameter, über die Art und den Umfang einer gegebenenfalls gewährten
Ausschließlichkeit von Linienkonzessionen und zur Vermeidung einer
Überkompensation Regelungen zu den finanziellen Nettoeffekten getroffen werden.
Die VO 1370 verpflichtet die zuständige Behörde, einmal jährlich gemäß Art. 7
Abs.1 VO 1370 einen Gesamtbericht über die in ihren Zuständigkeitsbereich
fallenden gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen, einschließlich der gewährten
Ausgleichsleistungen zu veröffentlichen. Dabei werden u. a. den Soll-Vorgaben
der Dienstleistungskonzession für ein Geschäftsjahr die Ist-Zahlen
einschließlich der Auswirkungen aus der Qualitätssicherung gegenübergestellt.
Mit der Durchführung der Direktvergabe und der Gewährleistung der
erforderlichen Publizitätspflichten gegenüber der EU-Kommission im Nachgang der
Konzessionierung ist die Lokale Nahverkehrsgesellschaft der Stadt Frankfurt,
traffiQ, zu beauftragen. traffiQ nimmt gemäß des bestehenden
Aufgabenübertragungs- und Beleihungsvertrages (Beschluss der STVV vom 31.01.02,
§ 2055) bereits die der Stadt Frankfurt am Main als ÖPNV-Aufgabenträger nach
dem Hessischen ÖPNV-Gesetz zugewiesenen Aufgaben und Befugnisse (mit Ausnahme
des Beschlusses und der Bekanntmachung des Nahverkehrsplanes sowie des
Beschlusses der Investitionsprogramme) verantwortlich wahr. Hierzu gehören auch
die Wahrnehmung der gegenüber den Verkehrsunternehmen begründeten Rechte und
Pflichten, die Vereinbarung von Verkehrsleistungen einschließlich der
Vorbereitung und Durchführung von Vergabeverfahren, die Definition von
Qualitätsstandards und deren Sicherung und das Controlling der
Leistungserbringung. Die städtische Regiegesellschaft traffiQ legt fest, welche
Daten ihr dazu zur Verfügung zu stellen sind. Der Magistrat weist ausdrücklich darauf hin, dass die
Direktvergabe der Busverkehrsleistungen des Linienbündels D keine generelle
Abkehr vom sog. "Frankfurter Weg" darstellt, da dieser in den vergangenen
Jahren deutliche Vorteile für die Aufgabenträgerin Stadt Frankfurt am Main
generiert hat. So konnte das Angebot von Busverkehren in den vergangenen zwölf
Jahren durch den Wettbewerb um mehr als 25% ausgebaut werden und das zu kaum
gestiegenen Kosten bei deutlich verbesserter Qualität. Zudem hat die
europaweite Ausschreibung des Busverkehrs die Stadtkasse massiv entlastet und
es ermöglicht, das hohe Niveau des Frankfurter Nahverkehrs bis heute zu
finanzieren. Unter Heranziehung der seinerzeit mit der VGF festgelegten
Fortschreibungsparameter für das Entgelt hat sich bei gleichzeitiger
Berücksichtigung der Entwicklung der Nutzkilometer ein realisiertes
Einsparvolumen von bis zu 100 Mio. € ergeben. Mit der Umstellung auf die gleichzeitige Anwendung
beider im Rahmen der VO 1370 anwendbaren Vergaberegime, Wettbewerb und
Direktvergabe, wird nach Auffassung des Magistrats sichergestellt, dass die
gute Qualität und die Finanzierbarkeit des lokalen Busverkehrs in Frankfurt am
Main auch zukünftig gewährleistet ist. Um verifizieren zu können, ob die mit
der Direktvergabe verbundenen Zielsetzungen eingetreten sind, wird der
Magistrat die Lokale Nahverkehrsgesellschaft traffiQ federführend beauftragen,
nach Ablauf von 4 Jahren eine Revision durchzuführen. D. Kosten Die Direktvergabe finanziert sich zunächst aus den
dem Linienbündel D zuzuscheidenden Erträgen. Das verbleibende Defizit wird wie
bei den wettbewerblich vergebenen Busverkehrsverträgen aus dem Treuhandetat von
traffiQ ausgeglichen. Die erforderlichen Mittel sind im Haushaltsplan der
Stadt Frankfurt am Main in der Produktgruppe 16.10 - traffiQ (Treuhandbereich)
vorzusehen und von traffiQ im Rahmen der jeweiligen Haushaltsaufstellungen
anzumelden. Es dient zur Kenntnis, dass ein Verlustausgleich über einen
Gewinnabführungsvertrag innerhalb des SWFH-Konzerns - wie beim Öffentlichen
Dienstleistungsauftrag Schiene - im Rahmen einer Dienstleistungskonzession aus
rechtlichen Gründen nicht möglich ist. Analog dem Verfahren beim Öffentlichen
Dienstleistungsauftrag Schiene sind die Ausgleichsleistungen vor Beginn eines
Kalenderjahres vom Magistrat zu definieren und nach Vorliegen der
Jahresabschlüsse zu kontrollieren. Diese sogenannte Überkompensationskontrolle
gemäß dem Anhang der VO 1370 erfolgt nach den gleichen Regeln wie für den
öffentlichen Dienstleistungsauftrag für die Frankfurter Stadt- und
Straßenbahnen. Anlage 1_Ausreichende_Verkehrsbedienung (ca. 70 KB) Anlage 2_Massnahmenkonzeption (ca. 54 KB) Anlage 3_Massnahmenuebersicht (ca. 72 KB) Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage:
Antrag vom
17.07.2014, NR 973
Anregung vom
08.07.2014, OA 528
Antrag vom
09.09.2014, OF
262/16
Antrag vom 08.07.2014, OF 1079/6
dazugehörende Vorlage:
Vortrag des
Magistrats vom 23.01.2009, M 19
Vortrag des
Magistrats vom 29.03.2010, M 56
Anregung vom
09.09.2014, OA 550
Vortrag des
Magistrats vom 22.05.2015, M 88
Vortrag des
Magistrats vom 24.08.2015, M 143
Vortrag des
Magistrats vom 10.06.2016, M 124
Vortrag des
Magistrats vom 19.05.2017, M 109
Vortrag des
Magistrats vom 15.06.2018, M 110
Vortrag des
Magistrats vom 12.11.2018, M 209
Vortrag des
Magistrats vom 27.05.2019, M 78
Vortrag des
Magistrats vom 25.05.2020, M 82
Vortrag des
Magistrats vom 30.04.2021, M 58
Vortrag des
Magistrats vom 23.08.2021, M 120
Zuständige Ausschüsse:
Haupt- und
Finanzausschuss
Verkehrsausschuss Beratung im Ortsbeirat: 1, 2, 3, 4, 5, 6, 10, 11,
16 Versandpaket: 09.07.2014 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 2
am 07.07.2014, TO I, TOP 25 Beschluss: a) Die Vorlage M 113 wird bis zur nächsten
turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung
wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 32. Sitzung des OBR 6
am 08.07.2014, TO I, TOP 48 Beschluss: Anregung OA 528 2014
1. Der Vorlage
M 113 wird zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 1079/6 wird in der vorgelegten
Fassung beschlossen.
Abstimmung:
zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. SPD, GRÜNE, LINKE., FREIE WÄHLER und REP gegen CDU
und FDP (= Ablehnung) 33. Sitzung des OBR 3
am 10.07.2014, TO I, TOP 48 Beschluss: a) Die Vorlage M 113 wird bis zur nächsten
turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung
wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 32. Sitzung des OBR
11 am 14.07.2014, TO II, TOP 6 Beschluss: Der Vorlage M 113 wird zugestimmt.
Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, LINKE. und FDP; bei Enthaltung
FREIE WÄHLER 31. Sitzung des
Verkehrsausschusses am 15.07.2014, TO I, TOP 12
Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: 1. Der Vorlage M 113 wird in der vorgelegten Fassung
zugestimmt. 2. Der Vorlage OA 528 wird in der vorgelegten Fassung
zugestimmt. Abstimmung:
zu 1. SPD, LINKE., FREIE WÄHLER, ELF Piraten und RÖMER
gegen FDP (= Ablehnung); CDU und GRÜNE (= Votum im Haupt- und
Finanzausschuss)
zu 2. LINKE., FREIE WÄHLER, ELF Piraten und RÖMER gegen
SPD (= Prüfung und Berichterstattung) und FDP (= Ablehnung); CDU und GRÜNE (=
Votum im Haupt- und Finanzausschuss) 33. Sitzung des OBR 1
am 15.07.2014, TO I, TOP 37 Beschluss: Der Vorlage M 113 wird zugestimmt.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 33. Sitzung des OBR
10 am 15.07.2014, TO II, TOP 25 Beschluss: Der Vorlage M 113 wird zugestimmt.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 32. Sitzung des OBR 4
am 15.07.2014, TO II, TOP 9 Beschluss: Der Vorlage M 113 wird zugestimmt.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 32. Sitzung des OBR 5
am 18.07.2014, TO I, TOP 61 Beschluss: Der Vorlage M 113 wird zugestimmt.
Abstimmung:
CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD und FREIE WÄHLER (=
Ablehnung) 32. Sitzung des
Haupt- und Finanzausschusses am 22.07.2014, TO I, TOP 31
Bericht: TO I
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: 1. Der Vorlage M 113 wird unter Berücksichtigung der
Vorlage NR 973 zugestimmt. 2. Der Vorlage NR 973 wird in der vorgelegten Fassung
zugestimmt. 3. Die Vorlage OA 528 wird im vereinfachten Verfahren
erledigt. Abstimmung:
zu 1. CDU, GRÜNE und SPD gegen LINKE., FREIE WÄHLER, ELF
Piraten und RÖMER (= Annahme) sowie FDP (= Ablehnung)
zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., ELF Piraten und RÖMER
gegen FDP (= Ablehnung) und FREIE WÄHLER (= Prüfung und Berichterstattung)
zu 3. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FREIE WÄHLER, ELF
Piraten und RÖMER (= Annahme) sowie FDP (= Ablehnung)
Sonstige Voten/Protokollerklärung zu
1: NPD (M 113 und OA 528 = Annahme, NR 973 = Enthaltung) REP (M
113, NR 973 und OA 528 = Annahme) 33. Sitzung der
Stadtverordnetenversammlung am 24.07.2014, TO I, TOP 16
Beschluss: 1. Der Vorlage
M 113 wird unter Berücksichtigung der Vorlage NR 973 zugestimmt.
2. Der Vorlage
NR 973 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
3. Die Vorlage
OA 528 wird im vereinfachten Verfahren erledigt.
Abstimmung:
zu 1. CDU, GRÜNE und SPD gegen LINKE., FREIE WÄHLER, ELF
Piraten, RÖMER und REP (= Annahme ohne Zusatz) sowie FDP (= Ablehnung)
zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., ELF Piraten, RÖMER und REP
gegen FDP (= Ablehnung) und FREIE WÄHLER (= Prüfung und Berichterstattung)
zu 3. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FREIE WÄHLER, ELF
Piraten, RÖMER und REP (= Annahme) sowie FDP (= Ablehnung)
36. Sitzung des OBR 2
am 08.09.2014, TO I, TOP 17 Beschluss: Der Vorlage M 113 wird zugestimmt.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 32. Sitzung des OBR
16 am 09.09.2014, TO I, TOP 19 Beschluss: Anregung OA 550 2014
1. Der Vorlage
M 113 wird zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 262/16 wird in der vorgelegten
Fassung beschlossen.
Abstimmung:
zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. WBE, SPD und FREIE WÄHLER gegen 4 CDU und GRÜNE (=
Ablehnung) bei einer Enthaltung CDU 34. Sitzung des OBR 3
am 11.09.2014, TO I, TOP 54 Beschluss: Die Vorlage M 113 wird bis zur nächsten
turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung:
Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 3
am 09.10.2014, TO I, TOP 35 Beschluss: Die Vorlage M 113 wird bis zur nächsten
turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung:
Einstimmige Annahme 36. Sitzung des OBR 3
am 13.11.2014, TO I, TOP 36 Beschluss: Die Vorlage M 113 wird bis zur nächsten
turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung:
Einstimmige Annahme 37. Sitzung des OBR 3
am 11.12.2014, TO I, TOP 37 Beschluss: Der Vorlage M 113 wird zugestimmt.
Abstimmung:
GRÜNE, CDU, SPD, LINKE. und FREIE WÄHLER gegen FDP
(= Ablehnung); ÖkoLinX-ARL (= Enthaltung) Beschlussausfertigung(en):
§ 4843, 33. Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung vom 24.07.2014 Aktenzeichen: 92 1