Skip to main content Skip to navigation Skip to footer

Leistungsangebot im lokalen öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) Veränderungen zum Jahresfahrplan 2017 (11.12.2016) - Gesamtnetz Bus -

Vorlagentyp: M

Inhalt

S A C H S T A N D : Vortrag des Magistrats vom 10.06.2016, M 124 Betreff: Leistungsangebot im lokalen öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) Veränderungen zum Jahresfahrplan 2017 (11.12.2016) - Gesamtnetz Bus - Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 24.09.2015, § 6332 (M 143) 1. Den in der Anlage dargestellten Veränderungen des Leistungsangebots im Öffentlichen Personennahverkehr zum Fahrplanwechsel im Dezember 2016 wird zugestimmt. Nach gegenwärtigem Kenntnisstand ist damit im Jahr 2017 ein Gesamtaufwand von 70,260 Mio. € verbunden, dem voraussichtlich Erträge in Höhe von 61,695 Mio. € gegenüberstehen. 2. Es dient zur Kenntnis, dass die in der Anlage dargestellten Maßnahmen im Jahr 2016 zu einer Steigerung der Aufwendungen gegenüber 2015 in Höhe von rd. 30.000 € und von rd. 544.000 € im Jahr 2017 gegenüber 2016 führen werden. Die erforderlichen Mittel sind für das Jahr 2016 im Haushalt der Stadt Frankfurt am Main (Produktgruppe 16.10 - traffiQ (Treuhandbereich) verfügbar und für das Jahr 2017 bereitzustellen. 3. Im Rahmen der in Umsetzung befindlichen Direktvergabe des Linienbündels E (Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 24.09.2015, § 6332 - M 143) werden im Rahmen der daraus resultierenden gemeinwirtschaftlichen Verpflichtung von der ICB GmbH im Kalenderjahr 2017 voraussichtlich 2,845 Mio. Fahrplan-Wagenkilometer erbracht werden. Ferner werden die der gemeinwirtschaftlichen Verpflichtung zuzurechnenden Einnahmen aus Fahrgelderlösen, aus sonstigen Einnahmen in Verbindung mit der gemeinwirtschaftlichen Verpflichtung sowie - unter Beachtung vorab festzulegender Parameter - aus öffentlichen Mitteln (Ausgleichsleistung) im Jahr 2017 voraussichtlich 13,879 Mio. € betragen. 4. Der Magistrat wird ermächtigt, die den Werten in Ziffer 3 zugrunde liegenden Kalkulationen unmittelbar vor Beginn des Fahrplanjahres 2016 am 11. Dezember 2016, spätestens jedoch vor dem 31.12.2016, aufgrund der dann geltenden Rahmenbedingungen zu überprüfen und verbindlich festzulegen, um den Vorgaben der Europäischen Union für öffentliche Dienstleistungsaufträge zu entsprechen. 5. Es dient ferner zur Kenntnis, dass die mit dem Jahresfahrplan in Verbindung stehenden Maßnahmen im Stadtbahn- und Straßenbahnverkehr in einer gesonderten Vorlage an die Stadtverordnetenversammlung herangetragen werden. 6. Der Magistrat wird beauftragt, das Weitere zu veranlassen. Begründung: A - Zielsetzung traffiQ, der Lokalen Nahverkehrsgesellschaft der Stadt Frankfurt am Main, wurde von der Stadt Frankfurt am Main als Aufgabenträger i. S. d. HessÖPNVG u. a. die Aufgabe übertragen, die ausreichende Verkehrsbedienung im Schienen- und Busbereich zu gewährleisten. Auf der Grundlage des von der Stadtverordnetenversammlung beschlossenen Nahverkehrsplans der Stadt Frankfurt am Main (§ 9154 vom 12.05.2005, M 239/04) und der darin festgelegten Beurteilungsmerkmale für ein ausreichendes Verkehrsangebot (Haltestellenabfahrten, Häufigkeit der Fahrten abhängig von Relationskategorie, Haltestelleneinzugsbereiche, Auslastung) war das Netz des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) auf dem Stadtgebiet weiterzuentwickeln. B - Alternativen keine C - Lösung Für das Fahrplanjahr 2017 sind für die Frankfurter Buslinien folgende wesentliche Veränderungen vorgesehen: - Taktverdichtung auf der Linie 34 an Samstagen von 12 bis 21 Uhr - Durchgehender Nachtverkehr der Buslinie 58 im 30-Minuten-Takt im Abschnitt Flughafen Terminal 1 - Höchst Bahnhof - Taktverdichtung Mo - Fr in der morgendlichen Hauptverkehrszeit auf den Linien 52 und 72/73 - Zusätzliche Schulfahrten auf der Linie 60 zum Gymnasium Westhausen Diese Vorlage enthält auch Maßnahmen, die erst nach dem Redaktionsschluss der Fahrplanvorlage 2016 (Februar 2015) bekannt und wegen besonderer Dringlichkeit bereits umgesetzt wurden. Diese Maßnahmen sind mit dem entsprechenden Umsetzungsdatum gekennzeichnet. Sollte die Beschlussfassung nicht rechtzeitig erfolgen, würde der aktuelle Fahrplan 2015 über die Fahrplanwechseldaten hinaus Gültigkeit haben. Sollten Änderungen zum vorliegenden Maßnahmenkatalog gewünscht werden, so ist bis zu deren Umsetzung mit einer Vorlaufzeit von bis zu 6 Monaten zu rechnen. Die für die in den Beschlussziffern 3 und 4 beschriebene Umsetzung der Direktvergabe des Linienbündels E erforderlichen vertraglichen Grundlagen für den beabsichtigten Dienstleistungsauftrag werden derzeit noch erarbeitet. Bis zur Betriebsaufnahme könnten sich im Einzelfall noch Veränderungen mit monetären Auswirkungen ergeben, die bei der erforderlichen Vorab-Festlegung der maximal zulässigen Soll-Ausgleichsleistung zu berücksichtigen wären. Da aufgrund der erforderlichen Vorlaufzeiten dann nicht mehr genügend Zeit für einen erneuten Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vorhanden wäre, ist es - wie bei der Direktvergabe der Schienenverkehrsleistungen an die VGF GmbH - erforderlich, dass der Magistrat diese abschließend festlegt. D - Kosten Die Finanzierung des lokalen Busverkehrs erfolgt zurzeit über die Fahrgelderlöse, gesetzliche Ausgleichsleistungen für Schülerverkehr und Beförderung schwerbehinderter Menschen, Mittelzuweisungen des Landes Hessen (Kooperationsförderung, Landeszuschüsse für den ÖPNV), Mittel Dritter (Infrastrukturkostenausgleich), Ergänzungsleistungen der Stadt Frankfurt am Main sowie aus Verträgen mit dem RMV. Die Kostenangaben für die Veränderungen bei den Einzelmaßnahmen beziehen sich auf die in den Ausschreibungen ermittelten jeweiligen Marktpreise (Veränderung der Grundvergütung) sowie die im Rahmen der Direktvergaben festgelegten Aufwandsparameter. Die geplanten Leistungsveränderungen sowie die wirtschaftlichen Auswirkungen werden in den Anlagen genauer beschrieben. Die Kostenangaben beziehen sich immer auf ein Standardjahr (250 Tage, Montag bis Freitag, 52 Samstage, 63 Sonn- und Feiertage). Die Gesamtkosten für das Busnetz sind in Beschlusspunkt 1 dargestellt. Es wird darauf hingewiesen, dass die Maßnahmen im lokalen Busverkehr finanzielle Auswirkungen zur Einrichtung von Haltestelleninfrastruktur sowie zur Anpassung von Linienwegen haben, z. B. für die Anpassung von Bordsteinkanten und für Markierungsarbeiten. Hierzu wurden mit der Stadtwerke Verkehrsgesellschaft Frankfurt am Main mbH -VGF- (Infrastruktur) schon im Vorfeld die entsprechenden Planungen abgestimmt. Anlage 1_Massnahmenkatalog (ca. 44 KB) Anlage 2_Kartographische_Darstellungen (ca. 2,7 MB) Anlage 3_Uebersicht_finanzielle_Auswirkungen (ca. 81 KB) Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 23.06.2016, NR 61 Antrag vom 08.09.2016, OF 81/3 dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 23.01.2009, M 19 Vortrag des Magistrats vom 16.02.2009, M 33 Vortrag des Magistrats vom 28.08.2009, M 168 Vortrag des Magistrats vom 29.03.2010, M 56 Vortrag des Magistrats vom 11.06.2010, M 118 Vortrag des Magistrats vom 02.05.2011, M 82 Vortrag des Magistrats vom 06.05.2011, M 90 Vortrag des Magistrats vom 25.05.2012, M 127 Vortrag des Magistrats vom 25.05.2012, M 128 Vortrag des Magistrats vom 25.05.2012, M 129 Vortrag des Magistrats vom 03.06.2013, M 96 Vortrag des Magistrats vom 14.06.2013, M 103 Vortrag des Magistrats vom 02.06.2014, M 101 Vortrag des Magistrats vom 04.07.2014, M 113 Vortrag des Magistrats vom 22.05.2015, M 88 Vortrag des Magistrats vom 24.08.2015, M 143 Anregung an den Magistrat vom 01.07.2016, OM 284 Vortrag des Magistrats vom 19.05.2017, M 109 Vortrag des Magistrats vom 27.05.2019, M 78 Vortrag des Magistrats vom 25.05.2020, M 82 Vortrag des Magistrats vom 30.04.2021, M 58 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Haupt- und Finanzausschuss Beratung im Ortsbeirat: 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 13, 14, 15, 16 Versandpaket: 15.06.2016 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 10 am 28.06.2016, TO II, TOP 30 Beschluss: Der Vorlage M 124 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 3. Sitzung des OBR 6 am 28.06.2016, TO I, TOP 43 Beschluss: Der Vorlage M 124 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 3. Sitzung des OBR 16 am 28.06.2016, TO I, TOP 22 Beschluss: Der Vorlage M 124 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 3. Sitzung des OBR 15 am 01.07.2016, TO I, TOP 18 Beschluss: Der Vorlage M 124 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 3. Sitzung des OBR 5 am 01.07.2016, TO I, TOP 47 Beschluss: Der Vorlage M 124 wird zugestimmt. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung LINKE. 3. Sitzung des OBR 12 am 01.07.2016, TO I, TOP 20 Beschluss: Der Vorlage M 124 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 3. Sitzung des OBR 11 am 04.07.2016, TO II, TOP 4 Beschluss: Der Vorlage M 124 wird zugestimmt. Abstimmung: SPD, CDU, LINKE., GRÜNE und FDP; bei Enthaltung BFF 3. Sitzung des OBR 14 am 04.07.2016, TO I, TOP 17 Beschluss: a) Die Vorlage M 124 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen. Abstimmung: Einstimmige Annahme 3. Sitzung des OBR 7 am 05.07.2016, TO I, TOP 22 Beschluss: Der Vorlage M 124 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 2. Sitzung des Verkehrsausschusses am 05.07.2016, TO I, TOP 10 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 124 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 61 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP, FRAKTION und FRANKFURTER gegen LINKE. (= Annahme im Rahmen NR 61); BFF (= Enthaltung) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und BFF gegen AfD, LINKE., FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ARL (M 124 = Ablehnung, NR 61 = Annahme) 3. Sitzung des OBR 1 am 05.07.2016, TO I, TOP 35 Beschluss: Der Vorlage M 124 wird zugestimmt. Abstimmung: SPD, CDU, GRÜNE, BFF, PARTEI und fraktionslos gegen FDP und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung); LINKE. (= Enthaltung) 3. Sitzung des OBR 4 am 05.07.2016, TO II, TOP 4 Beschluss: Der Vorlage M 124 wird zugestimmt. Abstimmung: SPD, GRÜNE, CDU, LINKE., BFF und dFfm gegen ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) 3. Sitzung des OBR 13 am 05.07.2016, TO I, TOP 11 Beschluss: Der Vorlage M 124 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 3. Sitzung des OBR 9 am 07.07.2016, TO I, TOP 23 Beschluss: Die Vorlage M 124 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung BFF 3. Sitzung des OBR 3 am 07.07.2016, TO II, TOP 23 Beschluss: a) Die Vorlage M 124 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen. Abstimmung: Einstimmige Annahme 3. Sitzung des OBR 8 am 07.07.2016, TO I, TOP 25 Beschluss: Der Vorlage M 124 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 3. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 12.07.2016, TO II, TOP 21 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 124 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 61 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP, FRAKTION und FRANKFURTER gegen LINKE. (= Annahme im Rahmen NR 61); BFF (= Enthaltung) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und BFF gegen AfD, LINKE., FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) 5. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 14.07.2016, TO II, TOP 32 Beschluss: 1. Der Vorlage M 124 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 61 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP, FRAKTION und FRANKFURTER gegen LINKE. (= Annahme im Rahmen NR 61) und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung); BFF (= Enthaltung) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und BFF gegen AfD, LINKE., FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) 4. Sitzung des OBR 2 am 29.08.2016, TO I, TOP 22 Beschluss: Der Vorlage M 124 wird unter Hinweis auf OM 400 zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 4. Sitzung des OBR 14 am 05.09.2016, TO I, TOP 8 Beschluss: Der Vorlage M 124 wird zugestimmt. Abstimmung: CDU, 1 GRÜNE und BFF gegen 1 GRÜNE und SPD 4. Sitzung des OBR 3 am 08.09.2016, TO I, TOP 17 Beschluss: 1. Der Vorlage M 124 wird zugestimmt. 2. Die Ortsvorsteherin wird gebeten, im Sinne der Vorlage OF 81/3 tätig zu werden und gegenüber dem Magistrat die Unterstützung der vom Ortsbeirat 2 beschlossenen Vorlage OM 400 zum Ausdruck zu bringen. Abstimmung: zu 1. Annahme bei Enthaltung ÖkoLinX-ARL zu 2. Einstimmige Annahme Beschlussausfertigung(en): § 404, 5. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 14.07.2016

Verknüpfte Vorlagen