Leistungsangebot im lokalen öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) Veränderungen im Jahresfahrplan 2020 (ab 15.12.2019) - Gesamtnetz Bus -
Vorlagentyp: M
Inhalt
S A C H S T A N D : Vortrag des
Magistrats vom 27.05.2019, M 78 Betreff: Leistungsangebot im lokalen
öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) Veränderungen im Jahresfahrplan 2020
(ab 15.12.2019) - Gesamtnetz Bus - Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 13.12.2018, § 3445 (M
209) 1. Den in den Anlagen dargestellten Veränderungen des
Leistungsangebots im Öffentlichen Personennahverkehr zum Fahrplanwechsel im
Dezember 2019 wird zugestimmt. Nach gegenwärtigem Kenntnisstand ist damit im
Jahr 2020 ein Gesamtaufwand von 80.776 Mio. € verbunden, dem
voraussichtlich Erträge in Höhe von 66,359 Mio. € gegenüberstehen.
2. Es dient zur
Kenntnis, dass die in der Anlage dargestellten Maßnahmen im Jahr 2019 zu einer
Steigerung der Aufwendungen gegenüber 2018 in Höhe von rd. 76.000 € und
von rd. 2.063.000 € im Jahr 2020 gegenüber 2019 führen werden. Die erforderlichen Mittel sind für das Jahr 2019 im
Haushalt der Stadt Frankfurt am Main (Produktgruppe 16.10 - traffiQ
(Treuhandbereich) verfügbar und für das Jahr 2020 bereitzustellen.
3. Bei dem seit dem
11.12.2016 direkt vergebenen Linienbündel E (Beschluss der
Stadtverordnetenversammlung vom 24.09.2015, § 6332 -M 143-) werden im Rahmen
der daraus resultierenden gemeinwirtschaftlichen Verpflichtung von der ICB GmbH
im Kalenderjahr 2020 voraussichtlich 2,935 Mio. Fahrplan-Wagenkilometer
erbracht werden.
Ferner werden die der
gemeinwirtschaftlichen Verpflichtung zuzurechnenden Einnahmen aus
Fahrgelderlösen, aus sonstigen Einnahmen in Verbindung mit der
gemeinwirtschaftlichen Verpflichtung sowie - unter Beachtung vorab
festzulegender Parameter - aus öffentlichen Mitteln (Ausgleichsleistung) im
Jahr 2020 voraussichtlich 18,035 Mio. € betragen. 4. Der Magistrat wird ermächtigt, die den Werten in
Ziffer 3 zugrunde liegende Kalkulationen unmittelbar vor Beginn des
Fahrplanjahres 2020 am 15. Dezember 2019, spätestens jedoch vor dem 31.12.2019,
aufgrund der dann geltenden Rahmenbedingungen zu überprüfen und verbindlich
festzulegen, um den Vorgaben der Europäischen Union für öffentliche
Dienstleistungsaufträge gerecht zu werden. 5. Es dient ferner zur Kenntnis, dass die mit dem
Jahresfahrplan in Verbindung stehenden Maßnahmen im Stadtbahn- und
Straßenbahnverkehr in einer gesonderten Vorlage an die
Stadtverordnetenversammlung herangetragen werden. 6. Der Magistrat wird
beauftragt, das Weitere zu veranlassen. Begründung: A - Zielsetzung traffiQ, der Lokalen Nahverkehrsgesellschaft der
Stadt Frankfurt am Main, wurde von der Stadt Frankfurt am Main als
Aufgabenträger i.S.d. HessÖPNVG u.a. die Aufgabe übertragen, die ausreichende
Verkehrsbedienung im Schienen- und Busbereich zu gewährleisten. Auf der Grundlage des von der
Stadtverordnetenversammlung beschlossenen Nahverkehrsplans der Stadt Frankfurt
am Main (§ 9154 vom 12.05.2005, M 239/04) und der darin festgelegten
Beurteilungsmerkmale für ein ausreichendes Verkehrsangebot
(Haltestellenabfahrten, Häufigkeit der Fahrten abhängig von Relationskategorie,
Haltestelleneinzugsbereiche, Auslastung) war das Netz des Öffentlichen
Personennahverkehrs (ÖPNV) auf dem Stadtgebiet weiterzuentwickeln. B - Alternativen keine C - Lösung Für das Fahrplanjahr 2020 sind für die Frankfurter
Buslinien folgende wesentliche Veränderungen vorgesehen: - Taktverdichtungen in den Hauptverkehrszeiten im
Europaviertel auf der Linie 46 - Veränderter Linienweg der Linie 61 über Gateway
Gardens (S) - Neue Linienführung der Linie 77 von
Gateway Gardens (S) zur Cargo City Süd über das Flughafen Terminal 3 - Neue Quartierbuslinie 84 in Niederrad Diese Vorlage enthält auch Maßnahmen, die erst nach
dem Redaktionsschluss der Fahrplanvorlage 2019 (im Februar 2018) bekannt und
wegen besonderer Dringlichkeit bereits umgesetzt wurden. Diese Maßnahmen sind
mit dem entsprechenden Umsetzungsdatum gekennzeichnet. Sollte die Beschlussfassung zu diesem Vortrag des
Magistrates nicht rechtzeitig erfolgen, würde der aktuelle Fahrplan 2019 über
das Fahrplanwechseldatum hinaus Gültigkeit haben. Sollten Änderungen zum
vorliegenden Maßnahmenkatalog gewünscht werden, so ist bis zu deren Umsetzung
mit einer Vorlaufzeit von bis zu sechs Monaten zu rechnen. Im Rahmen der in den Beschlussziffern 3 und 4
beschriebenen Umsetzung der Direktvergabe des Linienbündels E könnten sich im
Einzelfall noch Veränderungen mit monetären Auswirkungen ergeben, die bei der
erforderlichen Vorab-Festlegung der maximal zulässigen Soll-Ausgleichs-leistung
zu berücksichtigen wären. Da aufgrund der erforderlichen Vorlaufzeiten dann
nicht mehr genügend Zeit für einen erneuten Beschluss der
Stadtverordnetenversammlung vorhanden wäre, ist es - wie bei der Direktvergabe
der Schienenverkehrsleistungen an die VGF GmbH - erforderlich, dass der
Magistrat diese abschließend festlegt. D - Kosten Die Finanzierung des lokalen Busverkehrs erfolgt
zurzeit über die Fahrgelderlöse, gesetzliche Ausgleichsleistungen für
Schülerverkehr und Beförderung schwerbehinderter Menschen, Mittelzuweisungen
des Landes Hessen (Kooperationsförderung, Landeszuschüsse für den ÖPNV), Mittel
Dritter (Infrastrukturkostenausgleich), Ergänzungsleistungen der Stadt
Frankfurt am Main sowie aus Verträgen mit dem RMV. Die Kostenangaben für die Veränderungen bei den
Einzelmaßnahmen beziehen sich auf die in den Ausschreibungen ermittelten
jeweiligen Marktpreise (Veränderung der Grundvergütung) sowie die im Rahmen der
Direktvergaben festgelegten Aufwandsparameter. Die geplanten Leistungsveränderungen sowie die
wirtschaftlichen Auswirkungen werden in den Anlagen genauer beschrieben. Die
Kostenangaben beziehen sich immer auf ein Standardjahr (250 Tage, Montag bis
Freitag, 52 Samstage, 63 Sonn- und Feiertage). Die Gesamtkosten für das Busnetz
sind in Beschlusspunkt 1 dargestellt. Es wird darauf hingewiesen, dass die Maßnahmen im
lokalen Busverkehr finanzielle Auswirkungen zur Einrichtung von
Haltestelleninfrastruktur sowie zur Anpassung von Linienwegen haben, z.B. für
die Anpassung von Bordsteinkanten und für Markierungsarbeiten. Hierzu wurden
mit der Stadtwerke Verkehrsgesellschaft Frankfurt am Main mbH -VGF-
(Infrastruktur) schon im Vorfeld die entsprechenden Planungen abgestimmt.
Anlage 1_Massnahmen_Jahresfahrplan_2020 (ca. 68 KB) Anlage 2_Kartographische_Darstellung (ca. 2,7 MB) Anlage 3_Uebersicht_finanzielle_Auswirkungen
(ca. 223 KB)
Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage:
Antrag vom
25.06.2019, NR 901
dazugehörende Vorlage:
Vortrag des
Magistrats vom 23.01.2009, M 19
Vortrag des
Magistrats vom 16.02.2009, M 33
Vortrag des
Magistrats vom 28.08.2009, M 168
Vortrag des
Magistrats vom 29.03.2010, M 56
Vortrag des
Magistrats vom 11.06.2010, M 118
Vortrag des
Magistrats vom 02.05.2011, M 82
Vortrag des
Magistrats vom 06.05.2011, M 90
Vortrag des
Magistrats vom 25.05.2012, M 127
Vortrag des
Magistrats vom 25.05.2012, M 128
Vortrag des
Magistrats vom 25.05.2012, M 129
Vortrag des
Magistrats vom 03.06.2013, M 96
Vortrag des
Magistrats vom 14.06.2013, M 103
Vortrag des
Magistrats vom 02.06.2014, M 101
Vortrag des
Magistrats vom 04.07.2014, M 113
Vortrag des
Magistrats vom 22.05.2015, M 88
Vortrag des
Magistrats vom 24.08.2015, M 143
Vortrag des
Magistrats vom 10.06.2016, M 124
Vortrag des
Magistrats vom 02.09.2016, M 165
Vortrag des
Magistrats vom 19.05.2017, M 109
Vortrag des
Magistrats vom 28.05.2018, M 92
Vortrag des
Magistrats vom 28.05.2018, M 93
Vortrag des
Magistrats vom 15.06.2018, M 110
Vortrag des
Magistrats vom 12.11.2018, M 209
Anregung an den
Magistrat vom 13.08.2019, OM 4900
Anfrage vom
20.08.2019, A 536
Vortrag des
Magistrats vom 25.05.2020, M 82
Vortrag des
Magistrats vom 30.04.2021, M 58 Zuständige
Ausschüsse:
Haupt- und Finanzausschuss
Verkehrsausschuss Beratung im
Ortsbeirat: 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 13, 14, 15, 16
Versandpaket: 29.05.2019 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 5
am 07.06.2019, TO I, TOP 44 Beschluss: a) Die Vorlage M 78 wird bis zur nächsten
turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung
wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 32. Sitzung des OBR 9
am 13.06.2019, TO II, TOP 2 Beschluss: Die Vorlage M 78 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
Annahme bei Enthaltung BFF
32. Sitzung des OBR 3
am 13.06.2019, TO II, TOP 38 Beschluss: Der Vorlage M 78 wird zugestimmt.
Abstimmung:
GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP und BFF gegen
ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) 32. Sitzung des OBR 8
am 13.06.2019, TO I, TOP 20 Beschluss: Der Vorlage M 78 wird zugestimmt.
Abstimmung:
Annahme bei Enthaltung BFF
32. Sitzung des OBR
12 am 14.06.2019, TO I, TOP 22 Beschluss: Der Vorlage M 78 wird zugestimmt.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 32. Sitzung des OBR
15 am 14.06.2019, TO I, TOP 18 Beschluss: Der Vorlage M 78 wird zugestimmt.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 32. Sitzung des OBR
11 am 17.06.2019, TO II, TOP 2 Beschluss: Der Vorlage M 78 wird zugestimmt.
Abstimmung:
SPD, CDU und FDP gegen LINKE. und GRÜNE (=
Ablehnung); BFF (= Enthaltung) 32. Sitzung des OBR 2
am 17.06.2019, TO I, TOP 29 Beschluss: Der Vorlage M 78 wird mit der Maßgabe zugestimmt,
dass in der Anlage 1 unter Ziffer 1.2, Linie 34, der zweite Absatz beginnend
mit den Worten "Durch die Umstellung auf Gelenkbusse" ersatzlos
gestrichen wird.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 32. Sitzung des OBR
14 am 17.06.2019, TO I, TOP 16 Beschluss: Der Vorlage M 78 wird zugestimmt.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 32. Sitzung des OBR 1
am 18.06.2019, TO I, TOP 55 Beschluss: Der Vorlage M 78 wird zugestimmt.
Abstimmung:
SPD, CDU, GRÜNE, LINKE., FDP, BFF, Die PARTEI und
U.B. gegen ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) 32. Sitzung des OBR 4
am 18.06.2019, TO II, TOP 2 Beschluss: Der Vorlage M 78 wird zugestimmt.
Abstimmung:
SPD, GRÜNE, CDU, LINKE., BFF und dFfm gegen
ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) 32. Sitzung des OBR 6
am 18.06.2019, TO I, TOP 43 Beschluss: Der Vorlage M 78 wird zugestimmt.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 32. Sitzung des OBR 7
am 18.06.2019, TO II, TOP 2 Beschluss: Der Vorlage M 78 wird zugestimmt.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 32. Sitzung des OBR
10 am 18.06.2019, TO I, TOP 36 Beschluss: a) Die Vorlage M 78 wird bis zur nächsten
turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung
wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 32. Sitzung des OBR
13 am 18.06.2019, TO I, TOP 13 Beschluss: Der Vorlage M 78 wird zugestimmt.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 30. Sitzung des OBR
16 am 18.06.2019, TO I, TOP 13 Beschluss: Der Vorlage M 78 wird zugestimmt.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 31. Sitzung des
Verkehrsausschusses am 18.06.2019, TO I, TOP 47
Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: Es dient zur Kenntnis, dass der
Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage M 78 auf den Haupt- und
Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, FRAKTION und
FRANKFURTER 32. Sitzung des
Haupt- und Finanzausschusses am 25.06.2019, TO I, TOP 31
Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: 1. Der Vorlage M 78 wird im Rahmen der Vorlage NR 901
zugestimmt. 2. Der Vorlage NR 901 wird in der vorgelegten Fassung
zugestimmt. Abstimmung:
zu 1. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP und
FRANKFURTER (= Annahme ohne Zusatz); BFF (= Enthaltung)
zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER
gegen AfD (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu
1: FRAKTION (M 78 und NR 901 = Annahme) ÖkoLinX-ARL (M 78 =
Ablehnung, NR 901 = Annahme) 34. Sitzung der
Stadtverordnetenversammlung am 27.06.2019, TO II, TOP 41
Beschluss: 1. Der Vorlage
M 78 wird im Rahmen der Vorlage NR 901 zugestimmt.
2. Der Vorlage
NR 901 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
Abstimmung:
zu 1. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP, FRAKTION
und FRANKFURTER (= Annahme ohne Zusatz) sowie ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung); BFF
(= Enthaltung) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION,
FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL gegen AfD (= Prüfung und Berichterstattung)
33. Sitzung des OBR
10 am 13.08.2019, TO I, TOP 13 Beschluss: Der Vorlage M 78 wird unter Hinweis auf OM 4900 vom
13.08.2019 zugestimmt.
Abstimmung:
CDU, GRÜNE, LINKE., BFF und FDP
gegen SPD (= Zustimmung ohne Hinweis) 33. Sitzung des OBR 5
am 23.08.2019, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage M 78 wird bis zur nächsten
turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung:
Einstimmige Annahme 34. Sitzung des OBR 5
am 13.09.2019, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage M 78 wird bis zur nächsten
turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung:
Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 5
am 25.10.2019, TO I, TOP 14 Beschluss: Der Vorlage M 78 wird zugestimmt.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme Beschlussausfertigung(en):
§ 4257, 34. Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung vom 27.06.2019 Aktenzeichen: 92 14