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Leistungsangebot im lokalen öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) Veränderungen im Jahresfahrplan 2020 (ab 15.12.2019) - Gesamtnetz Bus -

Vorlagentyp: M

Inhalt

Vortrag des Magistrats vom 27.05.2019, M 78

Betreff: Leistungsangebot im lokalen öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) Veränderungen im Jahresfahrplan 2020 (ab 15.12.2019) - Gesamtnetz Bus - Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 13.12.2018, § 3445 (M 209)

  1. Den in den Anlagen dargestellten Veränderungen des Leistungsangebots im Öffentlichen Personennahverkehr zum Fahrplanwechsel im Dezember 2019 wird zugestimmt. Nach gegenwärtigem Kenntnisstand ist damit im Jahr 2020 ein Gesamtaufwand von 80.776 Mio. € verbunden, dem voraussichtlich Erträge in Höhe von 66,359 Mio. € gegenüberstehen.

  2. Es dient zur Kenntnis, dass die in der Anlage dargestellten Maßnahmen im Jahr 2019 zu einer Steigerung der Aufwendungen gegenüber 2018 in Höhe von rd. 76.000 € und von rd. 2.063.000 € im Jahr 2020 gegenüber 2019 führen werden. Die erforderlichen Mittel sind für das Jahr 2019 im Haushalt der Stadt Frankfurt am Main (Produktgruppe 16.10 - traffiQ (Treuhandbereich) verfügbar und für das Jahr 2020 bereitzustellen.

  3. Bei dem seit dem 11.12.2016 direkt vergebenen Linienbündel E (Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 24.09.2015, § 6332 -M 143-) werden im Rahmen der daraus resultierenden gemeinwirtschaftlichen Verpflichtung von der ICB GmbH im Kalenderjahr 2020 voraussichtlich 2,935 Mio. Fahrplan-Wagenkilometer erbracht werden. Ferner werden die der gemeinwirtschaftlichen Verpflichtung zuzurechnenden Einnahmen aus Fahrgelderlösen, aus sonstigen Einnahmen in Verbindung mit der gemeinwirtschaftlichen Verpflichtung sowie - unter Beachtung vorab festzulegender Parameter - aus öffentlichen Mitteln (Ausgleichsleistung) im Jahr 2020 voraussichtlich 18,035 Mio. € betragen.

  4. Der Magistrat wird ermächtigt, die den Werten in Ziffer 3 zugrunde liegende Kalkulationen unmittelbar vor Beginn des Fahrplanjahres 2020 am

  5. Dezember 2019, spätestens jedoch vor dem 31.12.2019, aufgrund der dann geltenden Rahmenbedingungen zu überprüfen und verbindlich festzulegen, um den Vorgaben der Europäischen Union für öffentliche Dienstleistungsaufträge gerecht zu werden.

  6. Es dient ferner zur Kenntnis, dass die mit dem Jahresfahrplan in Verbindung stehenden Maßnahmen im Stadtbahn- und Straßenbahnverkehr in einer gesonderten Vorlage an die Stadtverordnetenversammlung herangetragen werden.

  7. Der Magistrat wird beauftragt, das Weitere zu veranlassen. Begründung: A - Zielsetzung traffiQ, der Lokalen Nahverkehrsgesellschaft der Stadt Frankfurt am Main, wurde von der Stadt Frankfurt am Main als Aufgabenträger i.S.d. HessÖPNVG u.a. die Aufgabe übertragen, die ausreichende Verkehrsbedienung im Schienen- und Busbereich zu gewährleisten. Auf der Grundlage des von der Stadtverordnetenversammlung beschlossenen Nahverkehrsplans der Stadt Frankfurt am Main (§ 9154 vom 12.05.2005, M 239/04) und der darin festgelegten Beurteilungsmerkmale für ein ausreichendes Verkehrsangebot (Haltestellenabfahrten, Häufigkeit der Fahrten abhängig von Relationskategorie, Haltestelleneinzugsbereiche, Auslastung) war das Netz des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) auf dem Stadtgebiet weiterzuentwickeln. B - Alternativen keine C - Lösung Für das Fahrplanjahr 2020 sind für die Frankfurter Buslinien folgende wesentliche Veränderungen vorgesehen: - Taktverdichtungen in den Hauptverkehrszeiten im Europaviertel auf der Linie 46 - Veränderter Linienweg der Linie 61 über Gateway Gardens (
    • S)- Neue Linienführung der Linie 77 von Gateway Gardens (
    • S)zur Cargo City Süd über das Flughafen Terminal 3 - Neue Quartierbuslinie 84 in Niederrad Diese Vorlage enthält auch Maßnahmen, die erst nach dem Redaktionsschluss der Fahrplanvorlage 2019 (im Februar 2018) bekannt und wegen besonderer Dringlichkeit bereits umgesetzt wurden. Diese Maßnahmen sind mit dem entsprechenden Umsetzungsdatum gekennzeichnet. Sollte die Beschlussfassung zu diesem Vortrag des Magistrates nicht rechtzeitig erfolgen, würde der aktuelle Fahrplan 2019 über das Fahrplanwechseldatum hinaus Gültigkeit haben. Sollten Änderungen zum vorliegenden Maßnahmenkatalog gewünscht werden, so ist bis zu deren Umsetzung mit einer Vorlaufzeit von bis zu sechs Monaten zu rechnen. Im Rahmen der in den Beschlussziffern 3 und 4 beschriebenen Umsetzung der Direktvergabe des Linienbündels E könnten sich im Einzelfall noch Veränderungen mit monetären Auswirkungen ergeben, die bei der erforderlichen Vorab-Festlegung der maximal zulässigen Soll-Ausgleichs-leistung zu berücksichtigen wären. Da aufgrund der erforderlichen Vorlaufzeiten dann nicht mehr genügend Zeit für einen erneuten Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vorhanden wäre, ist es - wie bei der Direktvergabe der Schienenverkehrsleistungen an die VGF GmbH - erforderlich, dass der Magistrat diese abschließend festlegt. D - Kosten Die Finanzierung des lokalen Busverkehrs erfolgt zurzeit über die Fahrgelderlöse, gesetzliche Ausgleichsleistungen für Schülerverkehr und Beförderung schwerbehinderter Menschen, Mittelzuweisungen des Landes Hessen (Kooperationsförderung, Landeszuschüsse für den ÖPNV), Mittel Dritter (Infrastrukturkostenausgleich), Ergänzungsleistungen der Stadt Frankfurt am Main sowie aus Verträgen mit dem RMV. Die Kostenangaben für die Veränderungen bei den Einzelmaßnahmen beziehen sich auf die in den Ausschreibungen ermittelten jeweiligen Marktpreise (Veränderung der Grundvergütung) sowie die im Rahmen der Direktvergaben festgelegten Aufwandsparameter. Die geplanten Leistungsveränderungen sowie die wirtschaftlichen Auswirkungen werden in den Anlagen genauer beschrieben. Die Kostenangaben beziehen sich immer auf ein Standardjahr (250 Tage, Montag bis Freitag, 52 Samstage, 63 Sonn- und Feiertage). Die Gesamtkosten für das Busnetz sind in Beschlusspunkt 1 dargestellt. Es wird darauf hingewiesen, dass die Maßnahmen im lokalen Busverkehr finanzielle Auswirkungen zur Einrichtung von Haltestelleninfrastruktur sowie zur Anpassung von Linienwegen haben, z.B. für die Anpassung von Bordsteinkanten und für Markierungsarbeiten. Hierzu wurden mit der Stadtwerke Verkehrsgesellschaft Frankfurt am Main mbH -VGF- (Infrastruktur) schon im Vorfeld die entsprechenden Planungen abgestimmt. Anlage 1_Massnahmen_Jahresfahrplan_2020 (ca. 68 KB) Anlage 2_Kartographische_Darstellung (ca. 2,7 MB) Anlage 3_Uebersicht_finanzielle_Auswirkungen (ca. 223 KB)Nebenvorlage: Antrag vom 25.06.2019, NR 901

Beratungsverlauf 23 Sitzungen

Sitzung 32
OBR 5
TO I, TOP 44
Zurückgestellt / Beraten
a) Die Vorlage M 78 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen.
Zustimmung:
Alle
Sitzung 32
OBR 9
TO II, TOP 2
Angenommen
Die Vorlage M 78 dient zur Kenntnis.
Zustimmung:
Annahme Bei Enthaltung Bff
Sitzung 32
OBR 3
TO II, TOP 38
Angenommen
Der Vorlage M 78 wird zugestimmt.
Zustimmung:
Grüne CDU SPD Linke FDP BFF
Ablehnung:
ÖkoLinX-ARL
Sitzung 32
OBR 8
TO I, TOP 20
Angenommen
Der Vorlage M 78 wird zugestimmt.
Zustimmung:
Annahme Bei Enthaltung Bff
Sitzung 32
OBR 12
TO I, TOP 22
Angenommen
Der Vorlage M 78 wird zugestimmt.
Zustimmung:
Alle
Sitzung 32
OBR 15
TO I, TOP 18
Angenommen
Der Vorlage M 78 wird zugestimmt.
Zustimmung:
Alle
Sitzung 32
OBR 11
TO II, TOP 2
Angenommen
Der Vorlage M 78 wird zugestimmt.
Zustimmung:
SPD CDU FDP
Ablehnung:
Linke Grüne
Enthaltung:
BFF
Sitzung 32
OBR 2
TO I, TOP 29
Angenommen
Der Vorlage M 78 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass in der Anlage 1 unter Ziffer 1.2, Linie 34, der zweite Absatz beginnend mit den Worten "Durch die Umstellung auf Gelenkbusse" ersatzlos gestrichen wird.
Zustimmung:
Alle
Sitzung 32
OBR 14
TO I, TOP 16
Angenommen
Der Vorlage M 78 wird zugestimmt.
Zustimmung:
Alle
Sitzung 32
OBR 1
TO I, TOP 55
Angenommen
Der Vorlage M 78 wird zugestimmt.
Zustimmung:
SPD CDU Grüne Linke FDP BFF Die Partei U.B
Ablehnung:
ÖkoLinX-ARL
Sitzung 32
OBR 4
TO II, TOP 2
Angenommen
Der Vorlage M 78 wird zugestimmt.
Zustimmung:
SPD Grüne CDU Linke Bff Und Dffm
Ablehnung:
ÖkoLinX-ARL
Sitzung 32
OBR 6
TO I, TOP 43
Angenommen
Der Vorlage M 78 wird zugestimmt.
Zustimmung:
Alle
Sitzung 32
OBR 7
TO II, TOP 2
Angenommen
Der Vorlage M 78 wird zugestimmt.
Zustimmung:
Alle
Sitzung 32
OBR 10
TO I, TOP 36
Zurückgestellt / Beraten
a) Die Vorlage M 78 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen.
Zustimmung:
Alle
Sitzung 32
OBR 13
TO I, TOP 13
Angenommen
Der Vorlage M 78 wird zugestimmt.
Zustimmung:
Alle
Sitzung 30
OBR 16
TO I, TOP 13
Angenommen
Der Vorlage M 78 wird zugestimmt.
Zustimmung:
Alle
Sitzung 31
Verkehrsausschusses
TO I, TOP 47
Angenommen
Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage M 78 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat.
Zustimmung:
CDU SPD Grüne AFD Linke FDP FRAKTION Frankfurter
Sitzung 32
Haupt- und Finanzausschusses
TO I, TOP 31
Angenommen
1. Der Vorlage M 78 wird im Rahmen der Vorlage NR 901 zugestimmt. 2. Der Vorlage NR 901 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
Zustimmung:
CDU SPD Grüne
Ablehnung:
AFD Linke FDP Frankfurter BFF
Sitzung 34
Stadtverordnetenversammlung
TO II, TOP 41
Angenommen
1. Der Vorlage M 78 wird im Rahmen der Vorlage NR 901 zugestimmt. 2. Der Vorlage NR 901 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
Zustimmung:
CDU SPD Grüne
Ablehnung:
AFD Linke FDP FRAKTION Frankfurter ÖkoLinX-ARL BFF
Sitzung 33
OBR 10
TO I, TOP 13
Angenommen
Der Vorlage M 78 wird unter Hinweis auf OM 4900 vom 13.08.2019 zugestimmt.
Zustimmung:
CDU Grüne Linke BFF FDP
Ablehnung:
SPD
Sitzung 33
OBR 5
TO I, TOP 11
Zurückgestellt / Beraten
Die Vorlage M 78 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
Zustimmung:
Alle
Sitzung 34
OBR 5
TO I, TOP 12
Zurückgestellt / Beraten
Die Vorlage M 78 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
Zustimmung:
Alle
Sitzung 35
OBR 5
TO I, TOP 14
Angenommen
Der Vorlage M 78 wird zugestimmt.
Zustimmung:
Alle

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