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Vergabe von Personenbeförderungsleistungen im Frankfurter Busverkehr hier: Angebotskonzeption für das Linienbündel B für die Jahre 2014 - 2022

Vorlagentyp: M

Inhalt

S A C H S T A N D : Vortrag des Magistrats vom 14.06.2013, M 103 Betreff: Vergabe von Personenbeförderungsleistungen im Frankfurter Busverkehr hier: Angebotskonzeption für das Linienbündel B für die Jahre 2014 - 2022 Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 26.02.2009, § 5543 (M 19) Auf Antrag des Magistrats vom 14.06.2013 1. Den mit der Vergabe des Linienbündels B erforderlichen Leistungsanpassungen (Anlage 1) wird zugestimmt. 2. Das derzeitige, im Fahrplanbuch dokumentierte Leistungsangebot stellt gemeinsam mit den im Betriebskonzept dargelegten Änderungen und den Anforderungen an die Qualität eine Konkretisierung der Vorgaben des Nahverkehrsplanes (Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 12.05.2005, § 9154) dar und bildet die aus Sicht des Aufgabenträgers Stadt Frankfurt am Main ausreichende Verkehrsbedienung für das Linienbündel B ab (Anlage 2). 3. Der voraussichtliche Aufwand abzüglich der prognostizierten Einnahmen ist in den Haushaltsplänen der Jahre 2014 (ab Dezember) bis 2022 jeweils bereitzustellen. 4. Der Magistrat wird beauftragt, das Weitere zu veranlassen. Begründung: A. Zielsetzung Mit Ablauf des Fahrplanjahres 2014 endet - mit Auslaufen des Verkehrsvertrages mit der Firma In-der-City-Bus GmbH (ICB) am 13. Dezember 2014 - die zeitlich befristete Konzession für den Linienbusverkehr des Linienbündels B. Die Leistungen sollen dann für acht Jahre im Wettbewerb vergeben werden. Da mit dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 26.02.2009, § 5543, festgelegt wurde, die Vergabe von Busverkehrsleistungen durch öffentliche Ausschreibungen für den gesamten Frankfurter Busverkehr fortzusetzen, sollen die Leistungen des Bündels B erneut im Wettbewerb vergeben werden. Die städtebauliche Entwicklung im Verkehrsgebiet des Linienbündels B sowie die in Teilbereichen steigende Fahrgastnachfrage machen darüber hinaus die Weiterentwicklung des heutigen Betriebskonzeptes unabdingbar. Zusätzlich sind Kundenanregungen, Kundenanforderungen und politische Initiativen zu berücksichtigen. Im Jahr 2011 hat traffiQ, die Lokale Nahverkehrsgesellschaft der Stadt Frankfurt am Main, eine Überprüfung und Neuordnung aller Linienbündel durchgeführt. Diese wurde notwendig, weil sich aufgrund verkehrlicher Notwendigkeiten, städtebaulicher Entwicklungen und verkehrspolitischer Maßnahmen (u. a. Fahrgastzuwächse, Ausweisung von Neubaugebieten, Einführung von Kleinbuslinien) zum Teil erhebliche Modifikationen im Busliniennetz ergeben haben. Infolgedessen wurde der aktuelle Bündelzuschnitt verändert, um die Mittelstandsfreundlichkeit der Vergabe zu erhöhen und die Wirtschaftlichkeit der Verkehrserbringung zu steigern. So wurden die Linienbündel bspw. im Hinblick auf den Fahrzeug(typen)einsatz so gestaltet, dass in der Regel nur noch maximal zwei verschiedene Bustypen eingesetzt werden. Zudem wurde die Laufzeit der Linienbündel im Hinblick auf eine wirtschaftlichere Bereitstellung von Fahrzeugen, Fahrpersonalen und Betriebsanlagen auf in der Regel 8 Jahre erhöht. Das Ziel des Magistrats, die Elektromobilität in Frankfurt am Main zu fördern, soll bei der Vergabe dieses Linienbündels berücksichtigt werden. B. Alternativen Aufgrund des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung vom 26.02.2009 (§ 5543) bestehen keine Alternativen. C. Lösung Es ist eine verkehrsplanerische Konzeption zum Bündel B umzusetzen, welche die bis zum Jahresfahrplanwechsel am 14. Dezember 2014 und in den darauf folgenden 8 Jahren voraussichtlich verkehrlich notwendigen Maßnahmen beinhaltet (Anlage 1). Mit der Beschlussfassung über das Leistungsprogramm des Linienbündels B sowie den in der Anlage 2 festgelegten Qualitäts- und Sozialstandards konkretisiert die Stadtverordnetenversammlung darüber hinaus die Vorgaben des Nahverkehrplans der Stadt Frankfurt am Main (§ 9154 vom 12.05.2005). Die in der Anlage 2 zusammengefassten Anforderungskriterien, einschließlich der im Betriebskonzept dargelegten Änderungen, dienen dazu, einen hochwertigen und kundengerechten öffentlichen Personennahverkehr für die Stadt Frankfurt am Main im Linienbündel B zu erreichen und die "ausreichende Verkehrsbedienung" sicherzustellen. Bei der Ausschreibung sollen nach Möglichkeit Fahrzeuge mit alternativen Antriebstechnologien berücksichtigt werden. Die Berücksichtigung dieser Busse soll jedoch nur dann erfolgen, wenn die Fahrzeuge in ihren Eigenschaften, unter anderem im Hinblick auf Platzkapazitäten, Beförderungskomfort, Kundeninformation und Ausstattung für Fahrgäste mit eingeschränkter Mobilität, den Frankfurter Anforderungen entsprechen. Für das Fahrplanjahr 2015, das erste Betriebsjahr nach Vergabe des Bündels B, ist ein Leistungsumfang von ca. 4,0 Mio. Nutzwagenkilometer vorgesehen. Auf dieser Basis erfolgt die Ausschreibung der Linien des Bündels B für 8 Jahre. D. Kosten In der mittelfristigen Finanzplanung der traffiQ Lokale Nahverkehrsgesellschaft Frankfurt am Main mbH werden die für das Linienbündel B die erforderlichen Mittel berücksichtigt. Diese errechnen sich aus der Differenz zwischen dem voraussichtlichen Aufwand abzüglich der prognostizierten Einnahmen. Anlage 1_Massnahmenkonzept (ca. 15 KB) Anlage 2_Ausreichende_Verkehrsbedienung (ca. 61 KB) Anlage _Anhang_A_Massnahmenuebersicht (ca. 12 KB) Anlage _Anhang_B_Kartographische_Darstellung (ca. 659 KB) Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 15.06.2007, M 107 Vortrag des Magistrats vom 23.01.2009, M 19 Vortrag des Magistrats vom 02.06.2014, M 101 Vortrag des Magistrats vom 22.05.2015, M 88 Vortrag des Magistrats vom 10.06.2016, M 124 Vortrag des Magistrats vom 19.05.2017, M 109 Vortrag des Magistrats vom 15.06.2018, M 110 Vortrag des Magistrats vom 27.05.2019, M 78 Vortrag des Magistrats vom 25.05.2020, M 82 Vortrag des Magistrats vom 30.04.2021, M 58 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Verkehrsausschuss Beratung im Ortsbeirat: 1, 2, 5, 6 Zuständige sonstige Gremien: KAV Versandpaket: 19.06.2013 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 2 am 17.06.2013, TO I, TOP 31 Beschluss: Der Vorlage M 103 wird zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, FDP und FREIE WÄHLER gegen SPD (= Ablehnung); LINKE. (= Enthaltung) 22. Sitzung des OBR 6 am 18.06.2013, TO I, TOP 52 Im Rahmen des Tagesordnungspunktes erläutert Herr Wagner, traffiQ - Lokale Nahverkehrsgesellschaft Frankfurt am Main mbH, auf Wunsch des Ortsbeirates den Inhalt der Vorlage M 103 und beantwortet die an ihn gerichteten Fragen. Beschluss: Der Vorlage M 103 wird zugestimmt. Abstimmung: CDU, GRÜNE und FREIE WÄHLER gegen SPD und LINKE. (= Ablehnung) 21. Sitzung des Verkehrsausschusses am 25.06.2013, TO I, TOP 34 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage M 103 wird abgelehnt. Abstimmung: SPD, LINKE. und FREIE WÄHLER gegen Piraten und RÖMER (= Annahme); CDU, GRÜNE und FDP (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) 22. Sitzung des OBR 1 am 25.06.2013, TO I, TOP 34 Beschluss: Der Vorlage M 103 wird zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD und FREIE WÄHLER gegen LINKE. (= Ablehnung) bei Enthaltung FDP 22. Sitzung des OBR 5 am 28.06.2013, TO I, TOP 46 Beschluss: Der Vorlage M 103 wird zugestimmt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, FDP und FREIE WÄHLER gegen FAG (= Ablehung) 22. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 02.07.2013, TO I, TOP 30 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 103 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, FDP, Piraten und RÖMER gegen SPD, LINKE. und FREIE WÄHLER (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL und REP (= Ablehnung) 23. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 04.07.2013, TO II, TOP 45 Beschluss: Der Vorlage M 103 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, FDP, Piraten und RÖMER gegen SPD, LINKE., FREIE WÄHLER und REP (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) 15. Sitzung der KAV am 26.08.2013, TO I, TOP 13 Beschluss: Der Vorlage M 103 wird zugestimmt. Beschlussausfertigung(en): § 3393, 23. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 04.07.2013 Aktenzeichen: 92 14

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