Vergabe von Personenbeförderungsleistungen im Frankfurter Busverkehr hier: Angebotskonzeption für das Linienbündel B für die Jahre 2014 - 2022
Vorlagentyp: M
Inhalt
S A C H S T A N D :
Vortrag des Magistrats vom 14.06.2013, M
103 Betreff:
Vergabe von Personenbeförderungsleistungen im Frankfurter Busverkehr
hier: Angebotskonzeption für das Linienbündel B für die Jahre 2014 - 2022
Vorgang: l. Beschl. d.
Stv.-V. vom 26.02.2009, § 5543 (M 19) Auf Antrag des Magistrats vom 14.06.2013
1. Den mit der Vergabe des Linienbündels B
erforderlichen Leistungsanpassungen (Anlage 1) wird zugestimmt. 2. Das derzeitige, im Fahrplanbuch dokumentierte
Leistungsangebot stellt gemeinsam mit den im Betriebskonzept dargelegten
Änderungen und den Anforderungen an die Qualität eine Konkretisierung der
Vorgaben des Nahverkehrsplanes (Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 12.05.2005, § 9154) dar und bildet die aus
Sicht des Aufgabenträgers Stadt Frankfurt am Main ausreichende
Verkehrsbedienung für das Linienbündel B ab (Anlage 2). 3. Der voraussichtliche Aufwand abzüglich der
prognostizierten Einnahmen ist in den Haushaltsplänen der Jahre 2014 (ab
Dezember) bis 2022 jeweils bereitzustellen. 4. Der Magistrat wird beauftragt, das Weitere zu
veranlassen. Begründung: A. Zielsetzung Mit Ablauf des Fahrplanjahres 2014 endet - mit
Auslaufen des Verkehrsvertrages mit der Firma In-der-City-Bus GmbH (ICB) am 13.
Dezember 2014 - die zeitlich befristete Konzession für den Linienbusverkehr des
Linienbündels B. Die Leistungen sollen dann für acht Jahre im Wettbewerb
vergeben werden. Da mit dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom
26.02.2009, § 5543, festgelegt wurde, die Vergabe von
Busverkehrsleistungen durch öffentliche Ausschreibungen für den gesamten
Frankfurter Busverkehr fortzusetzen, sollen die Leistungen des Bündels B erneut
im Wettbewerb vergeben werden. Die städtebauliche Entwicklung im Verkehrsgebiet des
Linienbündels B sowie die in Teilbereichen steigende Fahrgastnachfrage machen
darüber hinaus die Weiterentwicklung des heutigen Betriebskonzeptes
unabdingbar. Zusätzlich sind Kundenanregungen, Kundenanforderungen und
politische Initiativen zu berücksichtigen. Im Jahr 2011 hat traffiQ, die Lokale
Nahverkehrsgesellschaft der Stadt Frankfurt am Main, eine Überprüfung und
Neuordnung aller Linienbündel durchgeführt. Diese wurde notwendig, weil sich
aufgrund verkehrlicher Notwendigkeiten, städtebaulicher Entwicklungen und
verkehrspolitischer Maßnahmen (u. a. Fahrgastzuwächse, Ausweisung von
Neubaugebieten, Einführung von Kleinbuslinien) zum Teil erhebliche
Modifikationen im Busliniennetz ergeben haben. Infolgedessen wurde der aktuelle Bündelzuschnitt
verändert, um die Mittelstandsfreundlichkeit der Vergabe zu erhöhen und die
Wirtschaftlichkeit der Verkehrserbringung zu steigern. So wurden die
Linienbündel bspw. im Hinblick auf den Fahrzeug(typen)einsatz so gestaltet,
dass in der Regel nur noch maximal zwei verschiedene Bustypen eingesetzt
werden. Zudem wurde die Laufzeit der Linienbündel im Hinblick auf eine
wirtschaftlichere Bereitstellung von Fahrzeugen, Fahrpersonalen und
Betriebsanlagen auf in der Regel 8 Jahre erhöht. Das Ziel des Magistrats, die Elektromobilität in
Frankfurt am Main zu fördern, soll bei der Vergabe dieses Linienbündels
berücksichtigt werden. B. Alternativen Aufgrund des Beschlusses der
Stadtverordnetenversammlung vom 26.02.2009 (§ 5543) bestehen keine
Alternativen. C. Lösung Es ist eine verkehrsplanerische Konzeption zum Bündel
B umzusetzen, welche die bis zum Jahresfahrplanwechsel am 14. Dezember 2014 und
in den darauf folgenden 8 Jahren voraussichtlich verkehrlich notwendigen
Maßnahmen beinhaltet (Anlage 1). Mit der Beschlussfassung über das
Leistungsprogramm des Linienbündels B sowie den in der Anlage 2 festgelegten
Qualitäts- und Sozialstandards konkretisiert die Stadtverordnetenversammlung
darüber hinaus die Vorgaben des Nahverkehrplans der Stadt Frankfurt am Main (§
9154 vom 12.05.2005). Die in der Anlage 2 zusammengefassten
Anforderungskriterien, einschließlich der im Betriebskonzept dargelegten
Änderungen, dienen dazu, einen hochwertigen und kundengerechten öffentlichen
Personennahverkehr für die Stadt Frankfurt am Main im Linienbündel B zu
erreichen und die "ausreichende Verkehrsbedienung" sicherzustellen.
Bei der Ausschreibung sollen nach
Möglichkeit Fahrzeuge mit alternativen Antriebstechnologien berücksichtigt
werden. Die Berücksichtigung dieser Busse soll jedoch nur dann erfolgen, wenn
die Fahrzeuge in ihren Eigenschaften, unter anderem im Hinblick auf
Platzkapazitäten, Beförderungskomfort, Kundeninformation und Ausstattung für
Fahrgäste mit eingeschränkter Mobilität, den Frankfurter Anforderungen
entsprechen. Für das Fahrplanjahr 2015, das erste
Betriebsjahr nach Vergabe des Bündels B, ist ein Leistungsumfang von ca. 4,0
Mio. Nutzwagenkilometer vorgesehen. Auf dieser Basis erfolgt die Ausschreibung der Linien
des Bündels B für 8 Jahre. D. Kosten In der mittelfristigen Finanzplanung der traffiQ
Lokale Nahverkehrsgesellschaft Frankfurt am Main mbH werden die für das
Linienbündel B die erforderlichen Mittel berücksichtigt. Diese errechnen sich
aus der Differenz zwischen dem voraussichtlichen Aufwand abzüglich der
prognostizierten Einnahmen. Anlage
1_Massnahmenkonzept (ca.
15 KB) Anlage 2_Ausreichende_Verkehrsbedienung (ca. 61 KB) Anlage _Anhang_A_Massnahmenuebersicht (ca. 12 KB) Anlage _Anhang_B_Kartographische_Darstellung
(ca. 659 KB)
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende
Vorlage:
Vortrag des Magistrats vom 15.06.2007, M 107
Vortrag des
Magistrats vom 23.01.2009, M 19
Vortrag des
Magistrats vom 02.06.2014, M 101
Vortrag des
Magistrats vom 22.05.2015, M 88
Vortrag des
Magistrats vom 10.06.2016, M 124
Vortrag des
Magistrats vom 19.05.2017, M 109
Vortrag des
Magistrats vom 15.06.2018, M 110
Vortrag des
Magistrats vom 27.05.2019, M 78
Vortrag des
Magistrats vom 25.05.2020, M 82
Vortrag des
Magistrats vom 30.04.2021, M 58 Zuständige
Ausschüsse:
Haupt- und Finanzausschuss
Verkehrsausschuss Beratung im
Ortsbeirat: 1, 2, 5, 6 Zuständige sonstige Gremien:
KAV
Versandpaket: 19.06.2013 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 2
am 17.06.2013, TO I, TOP 31 Beschluss: Der Vorlage M 103 wird zugestimmt.
Abstimmung:
GRÜNE, CDU, FDP und FREIE WÄHLER gegen SPD (=
Ablehnung); LINKE. (= Enthaltung) 22. Sitzung des OBR 6
am 18.06.2013, TO I, TOP 52 Im Rahmen des Tagesordnungspunktes erläutert Herr Wagner,
traffiQ - Lokale Nahverkehrsgesellschaft Frankfurt am Main mbH, auf Wunsch
des Ortsbeirates den Inhalt der Vorlage M 103 und beantwortet die an ihn
gerichteten Fragen. Beschluss:
Der Vorlage M 103 wird zugestimmt.
Abstimmung:
CDU, GRÜNE und FREIE WÄHLER gegen SPD und LINKE. (=
Ablehnung) 21. Sitzung des
Verkehrsausschusses am 25.06.2013, TO I, TOP 34
Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: Die Vorlage M 103 wird
abgelehnt. Abstimmung:
SPD, LINKE. und FREIE WÄHLER gegen Piraten und
RÖMER (= Annahme); CDU, GRÜNE und FDP (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss)
22. Sitzung des
OBR 1 am 25.06.2013, TO I, TOP 34 Beschluss: Der Vorlage M 103 wird zugestimmt.
Abstimmung:
GRÜNE, CDU, SPD und FREIE WÄHLER gegen LINKE. (=
Ablehnung) bei Enthaltung FDP 22. Sitzung des OBR 5
am 28.06.2013, TO I, TOP 46 Beschluss: Der Vorlage M 103 wird zugestimmt.
Abstimmung:
CDU, GRÜNE, SPD, FDP und FREIE WÄHLER gegen FAG (=
Ablehung) 22. Sitzung des
Haupt- und Finanzausschusses am 02.07.2013, TO I, TOP 30
Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: Der Vorlage M 103 wird in der
vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung:
CDU, GRÜNE, FDP, Piraten und RÖMER gegen SPD,
LINKE. und FREIE WÄHLER (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung:
ÖkoLinX-ARL und REP (= Ablehnung) 23. Sitzung der
Stadtverordnetenversammlung am 04.07.2013, TO II, TOP 45
Beschluss: Der Vorlage M 103 wird in der vorgelegten Fassung
zugestimmt. Abstimmung:
CDU, GRÜNE, FDP, Piraten und RÖMER gegen SPD,
LINKE., FREIE WÄHLER und REP (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung:
ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) 15. Sitzung der KAV am 26.08.2013, TO I,
TOP 13 Beschluss: Der Vorlage M 103 wird zugestimmt.
Beschlussausfertigung(en): § 3393, 23. Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung vom 04.07.2013 Aktenzeichen: 92 14