Direktvergabe von Busverkehrsleistungen in Frankfurt am Main an die In-der-City-Bus GmbH (Linienbündel C)
Vorlagentyp: M
Inhalt
S A C H S T A N D :
Vortrag des Magistrats vom 12.11.2018, M
209 Betreff:
Direktvergabe von Busverkehrsleistungen in Frankfurt am Main an die
In-der-City-Bus GmbH (Linienbündel C) Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 13.10.2016,
§ 632 (M 165) 1. Der Magistrat wird beauftragt, die
Busverkehrsleistungen im Linienbündel C sowie die Annexleistung der Werkstatt
und des Betriebshofes Rebstock für den Zeitraum vom 13.12.2020 bis zum
Fahrplanwechsel im Dezember 2030 im Wege einer Inhouse-Vergabe direkt an die
In-der-City-Bus GmbH (ICB) zu vergeben. 2. Ferner wird der Magistrat beauftragt, nach Ablauf
von vier Jahren eine Revision durchzuführen, die die Erfüllung der mit der
Direktvergabe verbundenen Zielsetzungen bewertet. Darauf basierend ist der
Stadtverordnetenversammlung ein Handlungsvorschlag vorzulegen, der u.a. eine
Weiterführung des Auftrags, eine Weiterführung unter Modifikationen oder eine
Beendigung des Auftrags nach fünf Jahren beinhalten kann. 3. Der Magistrat ist gebeten, die hierfür
erforderlichen Schritte gemäß den europäischen und nationalen vergabe- und
personenbeförderungsrechtlichen Vorschriften fristgerecht einzuleiten, damit
die Direktvergabe rechtssicher umgesetzt werden kann. 4. Der Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom
26.02.2009, § 5543 Ziff. 4 (M 19), wird insofern geändert, dass auf eine
öffentliche Ausschreibung des Linienbündels C für den in Ziffer 1. genannten
Zeitraum verzichtet wird. 5. Die mit dem Beschluss der
Stadtverordnetenversammlung vom 28.06.2012, § 1878 (M 129), festgelegte
"Ausreichende Verkehrsbedienung" für das Linienbündel C wird
aufgehoben. Für den unter Ziffer 1. genannten Zeitraum gelten die als Anlage
beigefügten Rahmenbedingungen für eine "Ausreichende
Verkehrsbedienung". 6. Der Magistrat stellt durch die Beauftragung von
traffiQ, der Lokalen Nahverkehrsgesellschaft Frankfurt am Main mbH sicher, dass
die bisher im Rahmen der wettbewerblichen Vergaben zugrunde gelegten
Anforderungen an die Erbringung der gemeinwirtschaftlichen Verpflichtung im
Sinne einheitlicher Qualitätsstandards und einer hohen Wirtschaftlichkeit im
gesamten lokalen Busverkehr in Frankfurt am Main auch im Rahmen der
Direktvergabe gewährleistet werden. 7. Der Magistrat wird beauftragt, der
Stadtverordnetenversammlung Änderungen des Leistungsangebots mit der jährlichen
Vorlage zum Jahresfahrplan Bus zur Beschlussfassung vorzulegen. Begründung: A. Zielsetzung Die Stadtverordnetenversammlung hatte im Zusammenhang
mit der Beschlussfassung zur "Vergabe von Verkehrsdienstleistungen im
Frankfurter Busverkehr, hier: Linien des Bündels H für die Jahre 2018 - 2026"
beschlossen, ". . so zeitnah wie möglich die Hälfte der lokalen
Busverkehrsleistungen direkt an das kommunale Busverkehrsunternehmen ICB GmbH
zu vergeben . ." (vgl. Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom
13.10.2016, § 632). Nachdem bereits die Bündel D und E direkt an die ICB
GmbH vergeben worden sind, wird diese Vorgabe durch die Direktvergabe des
Bündels C an die ICB GmbH jetzt erfüllt (Basis: zu erbringende
Fahrplankilometer) und damit dem Ziel Rechnung getragen, eine ausreichende
wirtschaftliche Basis für die ICB GmbH zu schaffen, auf die die Stadt Frankfurt
am Main für die Erbringung von Busverkehrsleistungen zurückgreifen kann.
Die verbleibenden Busverkehrsleistungen werden
weiterhin im Rahmen wettbewerblich zu vergebender öffentlicher
Dienstleistungsaufträge (gemäß den Vorgaben der Verordnung (EG) Nr.
1370/2007 i. V. m. der Richtlinie 2014/24/EU) erbracht. B. Alternativen Der Magistrat sieht momentan keine alternativen
Handlungsoptionen.
C. Lösung Aufgrund der Möglichkeit, sämtliche für die
Erbringung der gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen erforderlichen
Aufwendungen der ICB GmbH beihilfekonform ausgleichen zu können, erfolgt die
Vergabe als öffentlicher Dienstleistungsauftrag. Hierfür ist es erforderlich, dass a. der öffentliche Auftraggeber über die ICB GmbH
eine Kontrolle ausübt, wie über seine eigenen Dienststellen, b. mehr als 80% der Tätigkeiten der
ICB GmbH der Ausführung der Aufgaben dienen, mit denen sie von dem die
Kontrolle ausübenden öffentlichen Auftraggeber oder von anderen von diesem
kontrollierten juristischen Personen betraut wurde, c. keine direkte private Kapitalbeteiligung an der
ICB GmbH besteht, d. die ICB
GmbH ihre Tätigkeit ausschließlich im Zuständigkeitsbereich des Aufgabenträgers
wahrnimmt. Da die ICB GmbH diese Voraussetzungen
erfüllt, schlägt der Magistrat vor, die Busverkehrsleistungen des Linienbündels
C als Inhouse-Vergabe in Form eines Dienstleistungsauftrages ab dem 13.12.2020
für die maximal zulässige Dauer von 10 Jahren umzusetzen. Auch im Rahmen dieser
Direktvergabe ist sicherzustellen, dass die erbrachte Qualität den vertraglich
vereinbarten Vorgaben entspricht und die Kosten für die Allgemeinheit so gering
wie möglich gehalten werden. Zur Umsetzung ist es zunächst erforderlich, dass gem.
Art. 7 Abs. 2 VO 1370 i.V.m. § 8a Abs. 2 Satz 2 PBefG spätestens ein Jahr vor
der beabsichtigten Direktvergabe eine öffentliche Bekanntmachung im Amtsblatt
der Europäischen Union erfolgt. In dieser Bekanntmachung ist ein Hinweis auf
die Antragsfrist nach § 12 Abs. 6 PBefG aufzunehmen, die es anderen
Marktteilnehmern ermöglicht, bis spätestens drei Monate nach der
Vorabbekanntmachung ggfs. einen sog. "eigenwirtschaftlichen Antrag" zu
stellen. Ergänzend ist darauf hinzuweisen,
dass das Vorliegen der Voraussetzungen einer Direktvergabe von anderen
Marktteilnehmern rechtlich bezweifelt oder als fehlend gerügt werden kann.
Gemäß Art. 7 Abs.1 VO 1370 ist die zuständige Behörde
verpflichtet, einmal jährlich einen Gesamtbericht über die in ihren
Zuständigkeitsbereich fallenden gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen,
einschließlich der gewährten Ausgleichsleistungen, zu veröffentlichen. Mit der
Durchführung der Direktvergabe und der Gewährleistung der erforderlichen
Publizitätspflichten gegenüber der EU-Kommission im Nachgang der
Auftragserteilung wird traffiQ, die Lokale Nahverkehrsgesellschaft der Stadt
Frankfurt am Main, beauftragt. Hierzu gehört auch die Wahrnehmung der gegenüber
den Verkehrsunternehmen begründeten Rechte und Pflichten, die Vereinbarung von
Verkehrsleistungen (einschließlich der Vorbereitung und Durchführung von
Vergabeverfahren), die Definition von Qualitätsstandards und deren Sicherung
sowie das Controlling der Leistungserbringung. Die städtische Regiegesellschaft
traffiQ legt fest, welche Daten ihr dazu zur Verfügung zu stellen sind. Mit der gleichzeitigen Anwendung beider im Rahmen der
VO 1370 anwendbarer Vergaberegime, (Direktvergabe der Linienbündel D, E,
C an die städtische ICB GmbH und wettbewerbliche Vergabe der Linienbündel A, B,
F, G) wird nach Auffassung des Magistrats sichergestellt, dass die gute
Qualität und die Finanzierbarkeit des lokalen Busverkehrs in Frankfurt am Main
auch zukünftig gewährleistet ist. Um verifizieren zu können, ob die mit der
Direktvergabe verbundenen Zielsetzungen eingetreten sind, wird der Magistrat
traffiQ - wie bei anderen direkt vergeben Bündeln auch - federführend
beauftragen, nach Ablauf von 4 Jahren eine Revision durchzuführen. D. Kosten Die Direktvergabe finanziert sich zunächst aus den
dem Linienbündel C zuzuscheidenden Erträgen. Das verbleibende Defizit wird -
wie bei den wettbewerblich vergebenen Busverkehrsverträgen - aus dem
Treuhandetat von traffiQ ausgeglichen. Die erforderlichen Mittel sind im Haushaltsplan der
Stadt Frankfurt am Main in der Produktgruppe 16.10 - traffiQ (Treuhandbereich)
- vorzusehen und von traffiQ im Rahmen der jeweiligen Haushaltsaufstellungen
anzumelden. Es dient zur Kenntnis, dass ein Verlustausgleich innerhalb des
SWFH-Konzerns nicht möglich ist, da zwischen der SWFH und der ICB GmbH kein
Ergebnisabführungsvertrag besteht. Die Ausgleichsleistungen für die jeweiligen Jahre
sind vor Beginn eines Kalenderjahres vom Magistrat zu definieren und nach
Vorliegen der Jahresabschlüsse zu kontrollieren. Anlage 1_Qualitaetssicherungsvereinbarung-QSV
(ca. 51 KB) Anlage 2_Konkretisierte_Anforderungen_AVB (ca. 102 KB) Anlage
3_Massnahmenkonzept (ca.
19 KB) Anlage 4_Fahrzeuge (ca. 3 MB) Anlage
5_Infrastruktur (ca.
1,6 MB) Anlage 6_Personal (ca. 61 KB) Anlage
7_Datenmanagement (ca.
49 KB) Anlage
8_Fahrkartenrohlinge (ca.
31 KB) Vertraulichkeit:
Nein dazugehörende Vorlage:
Vortrag des
Magistrats vom 23.01.2009, M 19
Vortrag des
Magistrats vom 25.05.2012, M 129
Vortrag des
Magistrats vom 04.07.2014, M 113
Vortrag des
Magistrats vom 24.08.2015, M 143
Vortrag des
Magistrats vom 02.09.2016, M 165
Vortrag des
Magistrats vom 27.05.2019, M 78
Vortrag des
Magistrats vom 25.05.2020, M 82
Vortrag des
Magistrats vom 30.04.2021, M 58 Zuständige
Ausschüsse:
Verkehrsausschuss
Haupt- und
Finanzausschuss Beratung im Ortsbeirat: 1, 2, 5, 6
Versandpaket: 14.11.2018 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 5
am 23.11.2018, TO I, TOP 53 Beschluss: Der Vorlage M 209 wird zugestimmt.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 27. Sitzung des OBR 2
am 26.11.2018, TO II, TOP 21 Beschluss: Der Vorlage M 209 wird zugestimmt.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 27. Sitzung des OBR 1
am 27.11.2018, TO I, TOP 34 Beschluss: Der Vorlage M 209 wird zugestimmt.
Abstimmung:
SPD, CDU, GRÜNE, BFF, Die PARTEI und U.B. gegen
LINKE. und FDP (= Ablehnung) 26. Sitzung des
Verkehrsausschusses am 04.12.2018, TO I, TOP 22
Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: Der Vorlage M 209 wird in der
vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE. und FRANKFURTER gegen
FDP (= Ablehnung); BFF (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung:
FRAKTION (= Annahme) ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)
27. Sitzung des OBR 6
am 04.12.2018, TO I, TOP 55 Beschluss: Der Vorlage M 209 wird zugestimmt.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 27. Sitzung des
Haupt- und Finanzausschusses am 11.12.2018, TO II, TOP 15
Bericht: TO I
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: Der Vorlage M 209 wird in der
vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FRAKTION und
FRANKFURTER gegen FDP (= Ablehnung); BFF (= Enthaltung)
29. Sitzung der
Stadtverordnetenversammlung am 13.12.2018, TO I, TOP 9
Beschluss: a) Der Vorlage M 209 wird in der vorgelegten
Fassung zugestimmt. b) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Podstatny,
Siefert, Müller, Daum und Rinn sowie von Stadtrat Oesterling dienen zur
Kenntnis. Abstimmung:
zu a) CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FRAKTION und
FRANKFURTER gegen FDP (= Ablehnung); BFF (= Enthaltung)
Beschlussausfertigung(en): §
3445, 29. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 13.12.2018