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Direktvergabe von Busverkehrsleistungen in Frankfurt am Main an die In-der-City-Bus GmbH (Linienbündel C)

Vorlagentyp: M

Inhalt

S A C H S T A N D : Vortrag des Magistrats vom 12.11.2018, M 209 Betreff: Direktvergabe von Busverkehrsleistungen in Frankfurt am Main an die In-der-City-Bus GmbH (Linienbündel C) Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 13.10.2016, § 632 (M 165) 1. Der Magistrat wird beauftragt, die Busverkehrsleistungen im Linienbündel C sowie die Annexleistung der Werkstatt und des Betriebshofes Rebstock für den Zeitraum vom 13.12.2020 bis zum Fahrplanwechsel im Dezember 2030 im Wege einer Inhouse-Vergabe direkt an die In-der-City-Bus GmbH (ICB) zu vergeben. 2. Ferner wird der Magistrat beauftragt, nach Ablauf von vier Jahren eine Revision durchzuführen, die die Erfüllung der mit der Direktvergabe verbundenen Zielsetzungen bewertet. Darauf basierend ist der Stadtverordnetenversammlung ein Handlungsvorschlag vorzulegen, der u.a. eine Weiterführung des Auftrags, eine Weiterführung unter Modifikationen oder eine Beendigung des Auftrags nach fünf Jahren beinhalten kann. 3. Der Magistrat ist gebeten, die hierfür erforderlichen Schritte gemäß den europäischen und nationalen vergabe- und personenbeförderungsrechtlichen Vorschriften fristgerecht einzuleiten, damit die Direktvergabe rechtssicher umgesetzt werden kann. 4. Der Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 26.02.2009, § 5543 Ziff. 4 (M 19), wird insofern geändert, dass auf eine öffentliche Ausschreibung des Linienbündels C für den in Ziffer 1. genannten Zeitraum verzichtet wird. 5. Die mit dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 28.06.2012, § 1878 (M 129), festgelegte "Ausreichende Verkehrsbedienung" für das Linienbündel C wird aufgehoben. Für den unter Ziffer 1. genannten Zeitraum gelten die als Anlage beigefügten Rahmenbedingungen für eine "Ausreichende Verkehrsbedienung". 6. Der Magistrat stellt durch die Beauftragung von traffiQ, der Lokalen Nahverkehrsgesellschaft Frankfurt am Main mbH sicher, dass die bisher im Rahmen der wettbewerblichen Vergaben zugrunde gelegten Anforderungen an die Erbringung der gemeinwirtschaftlichen Verpflichtung im Sinne einheitlicher Qualitätsstandards und einer hohen Wirtschaftlichkeit im gesamten lokalen Busverkehr in Frankfurt am Main auch im Rahmen der Direktvergabe gewährleistet werden. 7. Der Magistrat wird beauftragt, der Stadtverordnetenversammlung Änderungen des Leistungsangebots mit der jährlichen Vorlage zum Jahresfahrplan Bus zur Beschlussfassung vorzulegen. Begründung: A. Zielsetzung Die Stadtverordnetenversammlung hatte im Zusammenhang mit der Beschlussfassung zur "Vergabe von Verkehrsdienstleistungen im Frankfurter Busverkehr, hier: Linien des Bündels H für die Jahre 2018 - 2026" beschlossen, ". . so zeitnah wie möglich die Hälfte der lokalen Busverkehrsleistungen direkt an das kommunale Busverkehrsunternehmen ICB GmbH zu vergeben . ." (vgl. Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 13.10.2016, § 632). Nachdem bereits die Bündel D und E direkt an die ICB GmbH vergeben worden sind, wird diese Vorgabe durch die Direktvergabe des Bündels C an die ICB GmbH jetzt erfüllt (Basis: zu erbringende Fahrplankilometer) und damit dem Ziel Rechnung getragen, eine ausreichende wirtschaftliche Basis für die ICB GmbH zu schaffen, auf die die Stadt Frankfurt am Main für die Erbringung von Busverkehrsleistungen zurückgreifen kann. Die verbleibenden Busverkehrsleistungen werden weiterhin im Rahmen wettbewerblich zu vergebender öffentlicher Dienstleistungsaufträge (gemäß den Vorgaben der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 i. V. m. der Richtlinie 2014/24/EU) erbracht. B. Alternativen Der Magistrat sieht momentan keine alternativen Handlungsoptionen. C. Lösung Aufgrund der Möglichkeit, sämtliche für die Erbringung der gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen erforderlichen Aufwendungen der ICB GmbH beihilfekonform ausgleichen zu können, erfolgt die Vergabe als öffentlicher Dienstleistungsauftrag. Hierfür ist es erforderlich, dass a. der öffentliche Auftraggeber über die ICB GmbH eine Kontrolle ausübt, wie über seine eigenen Dienststellen, b. mehr als 80% der Tätigkeiten der ICB GmbH der Ausführung der Aufgaben dienen, mit denen sie von dem die Kontrolle ausübenden öffentlichen Auftraggeber oder von anderen von diesem kontrollierten juristischen Personen betraut wurde, c. keine direkte private Kapitalbeteiligung an der ICB GmbH besteht, d. die ICB GmbH ihre Tätigkeit ausschließlich im Zuständigkeitsbereich des Aufgabenträgers wahrnimmt. Da die ICB GmbH diese Voraussetzungen erfüllt, schlägt der Magistrat vor, die Busverkehrsleistungen des Linienbündels C als Inhouse-Vergabe in Form eines Dienstleistungsauftrages ab dem 13.12.2020 für die maximal zulässige Dauer von 10 Jahren umzusetzen. Auch im Rahmen dieser Direktvergabe ist sicherzustellen, dass die erbrachte Qualität den vertraglich vereinbarten Vorgaben entspricht und die Kosten für die Allgemeinheit so gering wie möglich gehalten werden. Zur Umsetzung ist es zunächst erforderlich, dass gem. Art. 7 Abs. 2 VO 1370 i.V.m. § 8a Abs. 2 Satz 2 PBefG spätestens ein Jahr vor der beabsichtigten Direktvergabe eine öffentliche Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union erfolgt. In dieser Bekanntmachung ist ein Hinweis auf die Antragsfrist nach § 12 Abs. 6 PBefG aufzunehmen, die es anderen Marktteilnehmern ermöglicht, bis spätestens drei Monate nach der Vorabbekanntmachung ggfs. einen sog. "eigenwirtschaftlichen Antrag" zu stellen. Ergänzend ist darauf hinzuweisen, dass das Vorliegen der Voraussetzungen einer Direktvergabe von anderen Marktteilnehmern rechtlich bezweifelt oder als fehlend gerügt werden kann. Gemäß Art. 7 Abs.1 VO 1370 ist die zuständige Behörde verpflichtet, einmal jährlich einen Gesamtbericht über die in ihren Zuständigkeitsbereich fallenden gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen, einschließlich der gewährten Ausgleichsleistungen, zu veröffentlichen. Mit der Durchführung der Direktvergabe und der Gewährleistung der erforderlichen Publizitätspflichten gegenüber der EU-Kommission im Nachgang der Auftragserteilung wird traffiQ, die Lokale Nahverkehrsgesellschaft der Stadt Frankfurt am Main, beauftragt. Hierzu gehört auch die Wahrnehmung der gegenüber den Verkehrsunternehmen begründeten Rechte und Pflichten, die Vereinbarung von Verkehrsleistungen (einschließlich der Vorbereitung und Durchführung von Vergabeverfahren), die Definition von Qualitätsstandards und deren Sicherung sowie das Controlling der Leistungserbringung. Die städtische Regiegesellschaft traffiQ legt fest, welche Daten ihr dazu zur Verfügung zu stellen sind. Mit der gleichzeitigen Anwendung beider im Rahmen der VO 1370 anwendbarer Vergaberegime, (Direktvergabe der Linienbündel D, E, C an die städtische ICB GmbH und wettbewerbliche Vergabe der Linienbündel A, B, F, G) wird nach Auffassung des Magistrats sichergestellt, dass die gute Qualität und die Finanzierbarkeit des lokalen Busverkehrs in Frankfurt am Main auch zukünftig gewährleistet ist. Um verifizieren zu können, ob die mit der Direktvergabe verbundenen Zielsetzungen eingetreten sind, wird der Magistrat traffiQ - wie bei anderen direkt vergeben Bündeln auch - federführend beauftragen, nach Ablauf von 4 Jahren eine Revision durchzuführen. D. Kosten Die Direktvergabe finanziert sich zunächst aus den dem Linienbündel C zuzuscheidenden Erträgen. Das verbleibende Defizit wird - wie bei den wettbewerblich vergebenen Busverkehrsverträgen - aus dem Treuhandetat von traffiQ ausgeglichen. Die erforderlichen Mittel sind im Haushaltsplan der Stadt Frankfurt am Main in der Produktgruppe 16.10 - traffiQ (Treuhandbereich) - vorzusehen und von traffiQ im Rahmen der jeweiligen Haushaltsaufstellungen anzumelden. Es dient zur Kenntnis, dass ein Verlustausgleich innerhalb des SWFH-Konzerns nicht möglich ist, da zwischen der SWFH und der ICB GmbH kein Ergebnisabführungsvertrag besteht. Die Ausgleichsleistungen für die jeweiligen Jahre sind vor Beginn eines Kalenderjahres vom Magistrat zu definieren und nach Vorliegen der Jahresabschlüsse zu kontrollieren. Anlage 1_Qualitaetssicherungsvereinbarung-QSV (ca. 51 KB) Anlage 2_Konkretisierte_Anforderungen_AVB (ca. 102 KB) Anlage 3_Massnahmenkonzept (ca. 19 KB) Anlage 4_Fahrzeuge (ca. 3 MB) Anlage 5_Infrastruktur (ca. 1,6 MB) Anlage 6_Personal (ca. 61 KB) Anlage 7_Datenmanagement (ca. 49 KB) Anlage 8_Fahrkartenrohlinge (ca. 31 KB) Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 23.01.2009, M 19 Vortrag des Magistrats vom 25.05.2012, M 129 Vortrag des Magistrats vom 04.07.2014, M 113 Vortrag des Magistrats vom 24.08.2015, M 143 Vortrag des Magistrats vom 02.09.2016, M 165 Vortrag des Magistrats vom 27.05.2019, M 78 Vortrag des Magistrats vom 25.05.2020, M 82 Vortrag des Magistrats vom 30.04.2021, M 58 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Haupt- und Finanzausschuss Beratung im Ortsbeirat: 1, 2, 5, 6 Versandpaket: 14.11.2018 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 5 am 23.11.2018, TO I, TOP 53 Beschluss: Der Vorlage M 209 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 27. Sitzung des OBR 2 am 26.11.2018, TO II, TOP 21 Beschluss: Der Vorlage M 209 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 27. Sitzung des OBR 1 am 27.11.2018, TO I, TOP 34 Beschluss: Der Vorlage M 209 wird zugestimmt. Abstimmung: SPD, CDU, GRÜNE, BFF, Die PARTEI und U.B. gegen LINKE. und FDP (= Ablehnung) 26. Sitzung des Verkehrsausschusses am 04.12.2018, TO I, TOP 22 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 209 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE. und FRANKFURTER gegen FDP (= Ablehnung); BFF (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION (= Annahme) ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) 27. Sitzung des OBR 6 am 04.12.2018, TO I, TOP 55 Beschluss: Der Vorlage M 209 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 27. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 11.12.2018, TO II, TOP 15 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 209 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FRAKTION und FRANKFURTER gegen FDP (= Ablehnung); BFF (= Enthaltung) 29. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 13.12.2018, TO I, TOP 9 Beschluss: a) Der Vorlage M 209 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. b) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Podstatny, Siefert, Müller, Daum und Rinn sowie von Stadtrat Oesterling dienen zur Kenntnis. Abstimmung: zu a) CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FRAKTION und FRANKFURTER gegen FDP (= Ablehnung); BFF (= Enthaltung) Beschlussausfertigung(en): § 3445, 29. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 13.12.2018

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