Vergabe von Personenbeförderungsleistungen im Frankfurter Busverkehr hier: Angebotskonzeption für das Linienbündel C für die Jahre 2013-2020
Vorlagentyp: M
Inhalt
S A C H S T A N D :
Vortrag des Magistrats vom 25.05.2012, M
129 Betreff:
Vergabe von Personenbeförderungsleistungen im Frankfurter Busverkehr
hier: Angebotskonzeption für das Linienbündel C für die Jahre 2013-2020
Vorgang: Beschl. d.
Stv.-V. vom 26.02.2009, § 5543 (M 19) 1. Den mit der Vergabe des
Linienbündels C erforderlichen Leistungsanpassungen (Anlage 1) wird zugestimmt.
2. Das derzeitige, im Fahrplanbuch
dokumentierte Leistungsangebot stellt gemeinsam mit den im Betriebskonzept
dargelegten Änderungen und den Anforderungen an die Qualität eine
Konkretisierung der Vorgaben des Nahverkehrsplanes (Beschluss der
Stadtverordnetenversammlung vom 12.05.2005, § 9154) dar und bildet die
aus Sicht des Aufgabenträgers Stadt Frankfurt am Main ausreichende
Verkehrsbedienung für das Linienbündel C ab (Anlage 2). 3. Der voraussichtliche Aufwand abzüglich der
prognostizierten Einnahmen ist in den Haushaltsplänen der Jahre 2013 (ab
Dezember) bis 2020 jeweils bereitzustellen. 4. Der Magistrat wird beauftragt, das Weitere zu
veranlassen. Begründung: A. Zielsetzung Mit Ablauf des Fahrplanjahres 2013 endet - mit
Auslaufen des Verkehrsvertrages mit der Firma Autobus Sippel GmbH am 14.
Dezember 2013 - die zeitlich befristete Konzession für den Linienbusverkehr des
Linienbündels C. Die Leistungen sollen dann für sieben Jahre im Wettbewerb
vergeben werden. Da mit dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom
26.02.2009, § 5543, festgelegt wurde, die Vergabe von Busverkehrsleistungen
durch öffentliche Ausschreibungen für den gesamten Frankfurter Busverkehr
fortzusetzen, sollen die Leistungen des Bündels C erneut im Wettbewerb vergeben
werden. Die dynamische städtebauliche
Entwicklung im Verkehrsgebiet des Linienbündels C sowie die in Teilbereichen
steigende Fahrgastnachfrage machen darüber hinaus die Weiterentwicklung des
heutigen Betriebskonzeptes unabdingbar. Zusätzlich sind Kundenanregungen,
Kundenanforderungen und politische Initiativen zu berücksichtigen. Im Jahr 2011 hat traffiQ, die Lokale
Nahverkehrsgesellschaft der Stadt Frankfurt am Main, eine Überprüfung und
Neuordnung aller Linienbündel durchgeführt. Diese wurde notwendig, weil sich
aufgrund verkehrlicher Notwendigkeiten, städtebaulicher Entwicklungen und
verkehrspolitischer Maßnahmen (u. a. Fahrgastzuwächse, Ausweisung von
Neubaugebieten, Einführung von Kleinbuslinien) zum Teil erhebliche
Modifikationen im Busliniennetz ergeben haben. Infolgedessen wurde der aktuelle Bündelzuschnitt
verändert, um die Mittelstandsfreundlichkeit der Vergabe zu erhöhen und die
Wirtschaftlichkeit der Verkehrserbringung zu steigern. So wurden die
Linienbündel bspw. im Hinblick auf den Fahrzeug(typen)einsatz so gestaltet,
dass in der Regel nur noch maximal zwei verschiedene Bustypen eingesetzt
werden. Zudem wurde die Laufzeit der Linienbündel im Hinblick auf eine
wirtschaftlichere Bereitstellung von Fahrzeugen, Fahrpersonal und
Betriebsanlagen auf in der Regel 8 Jahre erhöht. Das Ziel des Magistrats, die Elektromobilität in
Frankfurt am Main zu fördern, soll bei der Vergabe dieses Linienbündels
berücksichtigt werden. B. Alternativen Aufgrund des Beschlusses der
Stadtverordnetenversammlung vom 26.02.2009, § 5543, bestehen keine
Alternativen. C. Lösung Es ist eine verkehrsplanerische Konzeption zum Bündel
C umzusetzen, welche die bis zum Jahresfahrplanwechsel am 15. Dezember 2013 und
in den darauf folgenden 7 Jahren voraussichtlich verkehrlich notwendigen
Maßnahmen beinhaltet (Anlage 1). Mit der Beschlussfassung über das
Leistungsprogramm des Linienbündels C sowie den in der Anlage 2 festgelegten
Qualitäts- und Sozialstandards konkretisiert die Stadtverordnetenversammlung
darüber hinaus die Vorgaben des Nahverkehrsplans der Stadt Frankfurt am Main (§
9154 vom 12.05.2005). Die in der Anlage 2 zusammengefassten
Anforderungskriterien, einschließlich der im Betriebskonzept dargelegten
Änderungen, dienen dazu, einen hochwertigen und kundengerechten öffentlichen
Personennahverkehr für die Stadt Frankfurt am Main im Linienbündel C zu
erreichen und die "ausreichende Verkehrsbedienung" sicherzustellen.
Bei der Ausschreibung sollen bei
einer beschränkten Anzahl von Fahrzeugen alternative Antriebstechnologien in
Form von Elektrobussen berücksichtigt werden. Bewerbern, die solche Fahrzeuge
anbieten, ist bei der Wertung der Angebote ein Abschlag zu gewähren. Die Berücksichtigung dieser Busse soll nur erfolgen,
wenn - genügend Hersteller
in der Lage sind, für den Linienverkehr geeignete Fahrzeuge anzubieten, - die Fahrzeuge eine ausreichende
Beförderungskapazität aufweisen, - die Fahrzeuge in ihren Eigenschaften, insbesondere
im Hinblick auf Beförderungskomfort, Kundeninformation und Ausstattung für
Fahrgäste mit eingeschränkter Mobilität, weitgehend den Frankfurter
Anforderungen entsprechen, -
die Einbindung der Fahrzeuge in die RBL Technik / Funk / Zentrale Leitstelle in
vollem Umfang gewährleistet ist - eine lückenlose technische Beratung bzw. ein
technischer Support für Bieter bzw. den Auftragnehmer gewährleistet ist.
Für das Fahrplanjahr 2014, das erste Betriebsjahr
nach Vergabe des Bündels C, ist ein Leistungsumfang von ca. 2,5 Mio.
Nutzwagenkilometer vorgesehen. Mit Umsetzung der Stufe 2 des Betriebskonzeptes,
die im Wesentlichen die Führung der Linie 62 über Gateway Gardens und eine
weitere Angebotsausweitung in der Frühspitze auf der Linie 78 beinhaltet,
erhöht sich die Leistung voraussichtlich im Fahrplanjahr 2017 auf 2,6 Mio.
Nutzwagenkilometer. Die Berücksichtigung neuer Antriebstechnologien kann
im Bündel C zur Bildung eines separaten Teilloses führen. Auf dieser Basis erfolgt die Ausschreibung der Linien
des Bündels C für 7 Jahre. D. Kosten In der mittelfristigen Finanzplanung der traffiQ
Lokale Nahverkehrsgesellschaft Frankfurt am Main mbH werden die für das
Linienbündel C erforderlichen Mittel berücksichtigt. Diese errechnen sich aus
der Differenz zwischen dem voraussichtlichen Aufwand abzüglich der
prognostizierten Einnahmen. Anlage 1 (ca.
144 KB) Anlage 2 (ca.
221 KB) Anlage A (ca.
15 KB) Anlage
B_Plaene_1-6 (ca. 12,5 MB)
Anlage B_Plaene_7-12 (ca. 11,4 MB) Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage:
Anregung vom
12.06.2012, OA 205
Antrag vom
05.06.2012, OF
430/6 dazugehörende Vorlage:
Vortrag des Magistrats vom 15.06.2007, M 107
Vortrag des
Magistrats vom 23.01.2009, M 19
Anregung vom
19.06.2012, OA 222
Vortrag des
Magistrats vom 03.06.2013, M 96
Vortrag des
Magistrats vom 02.06.2014, M 101
Vortrag des
Magistrats vom 22.05.2015, M 88
Vortrag des
Magistrats vom 10.06.2016, M 124
Vortrag des
Magistrats vom 19.05.2017, M 109
Vortrag des
Magistrats vom 15.06.2018, M 110
Vortrag des
Magistrats vom 12.11.2018, M 209
Vortrag des
Magistrats vom 27.05.2019, M 78
Vortrag des
Magistrats vom 25.05.2020, M 82
Vortrag des
Magistrats vom 30.04.2021, M 58 Zuständige
Ausschüsse:
Haupt- und Finanzausschuss
Verkehrsausschuss Beratung im
Ortsbeirat: 1, 5, 6 Versandpaket: 30.05.2012 Beratungsergebnisse: 12. Sitzung des OBR 1
am 12.06.2012, TO I, TOP 23 Beschluss: Der Vorlage M 129 wird zugestimmt.
Abstimmung:
5 GRÜNE, CDU und SPD gegen LINKE. (= Ablehnung) bei
Enthaltung 1 GRÜNE und fraktionslos 12. Sitzung des OBR 6
am 12.06.2012, TO I, TOP 40 Beschluss: Anregung OA 205 2012
1. Die Vorlage
M 129 wird unter Hinweis auf OA 203 abgelehnt.
2. Die Vorlage
OF 430/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.
Abstimmung:
zu 1. SPD, GRÜNE und REP gegen CDU (= Annahme)
zu 2. Einstimmige Annahme 12. Sitzung des OBR 5
am 15.06.2012, TO I, TOP 36 Beschluss: a) Die Vorlage M 129 wird bis zur nächsten
turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung
wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 11. Sitzung des
Verkehrsausschusses am 19.06.2012, TO I, TOP 10
Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: 1. Die Vorlage M 129 wird abgelehnt.
2. Die Vorlage
OA 205 wird durch die Vorlage OA 203 für erledigt erklärt.
Abstimmung:
zu 1. LINKE., FREIE WÄHLER und Piraten gegen FDP (=
Annahme); CDU, GRÜNE und SPD (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss)
zu 2. LINKE. gegen Piraten (= Annahme); CDU, GRÜNE, SPD,
FDP und FREIE WÄHLER (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss)
12. Sitzung des
Haupt- und Finanzausschusses am 26.06.2012, TO I, TOP 29
Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: 1. Der Vorlage M 129 wird in der vorgelegten Fassung
zugestimmt. 2. Der Vorlage OA 205 wird in der vorgelegten Fassung
zugestimmt. Abstimmung:
zu 1. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD (= Annahme im Rahmen
OA 205) sowie LINKE., FREIE WÄHLER und Piraten (= Ablehnung)
zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, FREIE WÄHLER und Piraten gegen
LINKE. (= erledigt durch OA 203) und FDP (= vereinfachtes Verfahren)
Sonstige Voten/Protokollerklärung zu
1: ÖkoLinX-ARL, REP und Stv. Ochs (M 129 = Ablehnung, OA 205 =
Annahme) NPD (M 129 = Ablehnung, OA 205 = vereinfachtes Verfahren)
13. Sitzung der
Stadtverordnetenversammlung am 28.06.2012, TO II, TOP 33
Beschluss: 1. Der Vorlage
M 129 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
2. Der Vorlage
OA 205 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
Abstimmung:
zu 1. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD (= Annahme im Rahmen
OA 205) sowie LINKE., FREIE WÄHLER, Piraten, NPD, REP und Stv. Ochs (=
Ablehnung) zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, FREIE WÄHLER, Piraten, REP und
Stv. Ochs gegen LINKE. (= erledigt durch OA 203) sowie FDP und NPD (=
vereinfachtes Verfahren) Sonstige
Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ARL (M 129 = Ablehnung, OA 205
= Annahme) 13. Sitzung des OBR 5
am 24.08.2012, TO I, TOP 12 Beschluss: Der Vorlage M 129 wird zugestimmt.
Abstimmung:
CDU, GRÜNE, SPD, FDP und FREIE WÄHLER gegen FAG und
LINKE. (= Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 1878, 13. Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung vom 28.06.2012 Aktenzeichen: 92 11