Vergabe von Personenbeförderungsleistungen im Frankfurter Busverkehr hier: Angebotskonzeption für das Linienbündel C für die Jahre 2013-2020
Vorlagentyp: M
Inhalt
Vortrag des Magistrats vom 25.05.2012, M 129
Betreff: Vergabe von Personenbeförderungsleistungen im Frankfurter Busverkehr hier: Angebotskonzeption für das Linienbündel C für die Jahre 2013-2020 Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 26.02.2009, § 5543 (M 19)
- Den mit der Vergabe des Linienbündels C erforderlichen Leistungsanpassungen (Anlage 1) wird zugestimmt.
- Das derzeitige, im Fahrplanbuch dokumentierte Leistungsangebot stellt gemeinsam mit den im Betriebskonzept dargelegten Änderungen und den Anforderungen an die Qualität eine Konkretisierung der Vorgaben des Nahverkehrsplanes (Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 12.05.2005, § 9154) dar und bildet die aus Sicht des Aufgabenträgers Stadt Frankfurt am Main ausreichende Verkehrsbedienung für das Linienbündel C ab (Anlage 2).
- Der voraussichtliche Aufwand abzüglich der prognostizierten Einnahmen ist in den Haushaltsplänen der Jahre 2013 (ab Dezember) bis 2020 jeweils bereitzustellen.
- Der Magistrat wird beauftragt, das Weitere zu veranlassen. Begründung: A. Zielsetzung Mit Ablauf des Fahrplanjahres 2013 endet - mit Auslaufen des Verkehrsvertrages mit der Firma Autobus Sippel GmbH am
- Dezember 2013 - die zeitlich befristete Konzession für den Linienbusverkehr des Linienbündels C. Die Leistungen sollen dann für sieben Jahre im Wettbewerb vergeben werden. Da mit dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 26.02.2009, § 5543, festgelegt wurde, die Vergabe von Busverkehrsleistungen durch öffentliche Ausschreibungen für den gesamten Frankfurter Busverkehr fortzusetzen, sollen die Leistungen des Bündels C erneut im Wettbewerb vergeben werden. Die dynamische städtebauliche Entwicklung im Verkehrsgebiet des Linienbündels C sowie die in Teilbereichen steigende Fahrgastnachfrage machen darüber hinaus die Weiterentwicklung des heutigen Betriebskonzeptes unabdingbar. Zusätzlich sind Kundenanregungen, Kundenanforderungen und politische Initiativen zu berücksichtigen. Im Jahr 2011 hat traffiQ, die Lokale Nahverkehrsgesellschaft der Stadt Frankfurt am Main, eine Überprüfung und Neuordnung aller Linienbündel durchgeführt. Diese wurde notwendig, weil sich aufgrund verkehrlicher Notwendigkeiten, städtebaulicher Entwicklungen und verkehrspolitischer Maßnahmen (u. a. Fahrgastzuwächse, Ausweisung von Neubaugebieten, Einführung von Kleinbuslinien) zum Teil erhebliche Modifikationen im Busliniennetz ergeben haben. Infolgedessen wurde der aktuelle Bündelzuschnitt verändert, um die Mittelstandsfreundlichkeit der Vergabe zu erhöhen und die Wirtschaftlichkeit der Verkehrserbringung zu steigern. So wurden die Linienbündel bspw. im Hinblick auf den Fahrzeug(typen)einsatz so gestaltet, dass in der Regel nur noch maximal zwei verschiedene Bustypen eingesetzt werden. Zudem wurde die Laufzeit der Linienbündel im Hinblick auf eine wirtschaftlichere Bereitstellung von Fahrzeugen, Fahrpersonal und Betriebsanlagen auf in der Regel 8 Jahre erhöht. Das Ziel des Magistrats, die Elektromobilität in Frankfurt am Main zu fördern, soll bei der Vergabe dieses Linienbündels berücksichtigt werden. B. Alternativen Aufgrund des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung vom 26.02.2009, § 5543, bestehen keine Alternativen. C. Lösung Es ist eine verkehrsplanerische Konzeption zum Bündel C umzusetzen, welche die bis zum Jahresfahrplanwechsel am
- Dezember 2013 und in den darauf folgenden 7 Jahren voraussichtlich verkehrlich notwendigen Maßnahmen beinhaltet (Anlage 1). Mit der Beschlussfassung über das Leistungsprogramm des Linienbündels C sowie den in der Anlage 2 festgelegten Qualitäts- und Sozialstandards konkretisiert die Stadtverordnetenversammlung darüber hinaus die Vorgaben des Nahverkehrsplans der Stadt Frankfurt am Main (§ 9154 vom 12.05.2005). Die in der Anlage 2 zusammengefassten Anforderungskriterien, einschließlich der im Betriebskonzept dargelegten Änderungen, dienen dazu, einen hochwertigen und kundengerechten öffentlichen Personennahverkehr für die Stadt Frankfurt am Main im Linienbündel C zu erreichen und die "ausreichende Verkehrsbedienung" sicherzustellen. Bei der Ausschreibung sollen bei einer beschränkten Anzahl von Fahrzeugen alternative Antriebstechnologien in Form von Elektrobussen berücksichtigt werden. Bewerbern, die solche Fahrzeuge anbieten, ist bei der Wertung der Angebote ein Abschlag zu gewähren. Die Berücksichtigung dieser Busse soll nur erfolgen, wenn - genügend Hersteller in der Lage sind, für den Linienverkehr geeignete Fahrzeuge anzubieten, - die Fahrzeuge eine ausreichende Beförderungskapazität aufweisen, - die Fahrzeuge in ihren Eigenschaften, insbesondere im Hinblick auf Beförderungskomfort, Kundeninformation und Ausstattung für Fahrgäste mit eingeschränkter Mobilität, weitgehend den Frankfurter Anforderungen entsprechen, - die Einbindung der Fahrzeuge in die RBL Technik / Funk / Zentrale Leitstelle in vollem Umfang gewährleistet ist - eine lückenlose technische Beratung bzw. ein technischer Support für Bieter bzw. den Auftragnehmer gewährleistet ist. Für das Fahrplanjahr 2014, das erste Betriebsjahr nach Vergabe des Bündels C, ist ein Leistungsumfang von ca. 2,5 Mio. Nutzwagenkilometer vorgesehen. Mit Umsetzung der Stufe 2 des Betriebskonzeptes, die im Wesentlichen die Führung der Linie 62 über Gateway Gardens und eine weitere Angebotsausweitung in der Frühspitze auf der Linie 78 beinhaltet, erhöht sich die Leistung voraussichtlich im Fahrplanjahr 2017 auf 2,6 Mio. Nutzwagenkilometer. Die Berücksichtigung neuer Antriebstechnologien kann im Bündel C zur Bildung eines separaten Teilloses führen. Auf dieser Basis erfolgt die Ausschreibung der Linien des Bündels C für 7 Jahre. D. Kosten In der mittelfristigen Finanzplanung der traffiQ Lokale Nahverkehrsgesellschaft Frankfurt am Main mbH werden die für das Linienbündel C erforderlichen Mittel berücksichtigt. Diese errechnen sich aus der Differenz zwischen dem voraussichtlichen Aufwand abzüglich der prognostizierten Einnahmen. Anlage 1 (ca. 144 KB) Anlage 2 (ca. 221 KB) Anlage A (ca. 15 KB) Anlage B_Plaene_1-6 (ca. 12,5 MB) Anlage B_Plaene_7-12 (ca. 11,4 MB)Nebenvorlage: Anregung vom 12.06.2012, OA 205 Antrag vom 05.06.2012, OF 430/6