Leistungsangebot im lokalen öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) Veränderungen zum Jahresfahrplan 2019 (ab 09.12.2018) - Gesamtnetz Bus -
Vorlagentyp: M
Inhalt
S A C H S T A N D :
Vortrag des Magistrats vom 15.06.2018, M
110 Betreff:
Leistungsangebot im lokalen öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV)
Veränderungen zum Jahresfahrplan 2019 (ab 09.12.2018) - Gesamtnetz Bus -
Vorgang: l. Beschl. d.
Stv.-V. vom 29.06.2017, § 1565 (M 109) 1. Den in den Anlagen dargestellten Veränderungen des
Leistungsangebots im Öffentlichen Personennahverkehr zum Fahrplanwechsel im
Dezember 2018 wird zugestimmt. Nach gegenwärtigem Kenntnisstand ist damit im
Jahr 2019 ein Gesamtaufwand von 74,254 Mio. € verbunden, dem
voraussichtlich Erträge in Höhe von 65,644 Mio. € gegenüberstehen.
2. Es dient zur Kenntnis, dass die in der Anlage
dargestellten Maßnahmen im Jahr 2018 zu einer Steigerung der Aufwendungen
gegenüber 2017 in Höhe von rd. 178.000 € und von rd. 868.000 € im
Jahr 2019 gegenüber 2018 führen werden. Die erforderlichen Mittel sind für das Jahr 2018 im
Haushalt der Stadt Frankfurt am Main (Produktgruppe 16.10 - traffiQ
(Treuhandbereich) verfügbar und für das Jahr 2019 bereitzustellen. 3. Bei dem seit dem 11.12.2016 direkt vergebenen
Linienbündel E (Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 24.09.2015, §
6332 -M 143-) werden im Rahmen der daraus resultierenden gemeinwirtschaftlichen
Verpflichtung von der ICB GmbH im Kalenderjahr 2019 voraussichtlich 2,954 Mio.
Fahrplan-Wagenkilometer erbracht werden. Ferner werden die der gemeinwirtschaftlichen
Verpflichtung zuzurechnenden Einnahmen aus Fahrgelderlösen, aus sonstigen
Einnahmen in Verbindung mit der gemeinwirtschaftlichen Verpflichtung sowie -
unter Beachtung vorab festzulegender Parameter - aus öffentlichen Mitteln
(Ausgleichsleistung) im Jahr 2019 voraussichtlich 17,507 Mio. € betragen.
4. Der Magistrat wird ermächtigt, die
den Werten in Ziffer 3 zugrunde liegende Kalkulationen unmittelbar vor Beginn
des Fahrplanjahres 2019 am 9. Dezember 2018, spätestens jedoch vor dem
31.12.2018, aufgrund der dann geltenden Rahmenbedingungen zu überprüfen und
verbindlich festzulegen, um den Vorgaben der Europäischen Union für öffentliche
Dienstleistungsaufträge gerecht zu werden. 5. Es dient ferner zur Kenntnis, dass die mit dem
Jahresfahrplan in Verbindung stehenden Maßnahmen im Stadtbahn- und
Straßenbahnverkehr in einer gesonderten Vorlage an die
Stadtverordnetenversammlung herangetragen werden. 6. Der Magistrat wird beauftragt, das Weitere zu
veranlassen. Begründung: A - Zielsetzung traffiQ, der
Lokalen Nahverkehrsgesellschaft der Stadt Frankfurt am Main, wurde von der
Stadt Frankfurt am Main als Aufgabenträger i.S.d. HessÖPNVG u.a. die Aufgabe
übertragen, die ausreichende Verkehrsbedienung im Schienen- und Busbereich zu
gewährleisten. Auf der Grundlage des von der
Stadtverordnetenversammlung beschlossenen Nahverkehrsplans der Stadt Frankfurt
am Main (§ 9154 vom 12.05.2005, M 239/04) und der darin festgelegten
Beurteilungsmerkmale für ein ausreichendes Verkehrsangebot
(Haltestellenabfahrten, Häufigkeit der Fahrten abhängig von Relationskategorie,
Haltestelleneinzugsbereiche, Auslastung) war das Netz des Öffentlichen
Personennahverkehrs (ÖPNV) auf dem Stadtgebiet weiterzuentwickeln. B -
Alternativen keine C - Lösung Für das
Fahrplanjahr 2019 sind für die Frankfurter Buslinien folgende wesentliche
Veränderungen vorgesehen: · Einführung des Nachtverkehrs
in den Nächten vor Samstagen, Sonn- und Feiertagen auf den Tageslinien 28*,
29*, 36*, 39*, 43, 46*, 54*, 55*, 59*, 60*, 61, 62, 63* und 72* (* auf
Teilabschnitten). Im Gegenzug verkehren die heutigen Nachtbuslinien n1,
n2, n3, n4, n5, n7, n8, n41, n62 und n63 nur noch in den Nächten vor Montag bis
Freitagen. Die bisher nur an Wochenenden verkehrende Nachtbuslinie n11
entfällt, da stattdessen die S-Bahn-Linie S3 nachts verkehrt. · Führung der
Kurzfahrten der Linie 58 (bisher Flughafen Terminal 1 - Höchst Bahnhof) bis
Höchst Friedhof aufgrund fehlender Wartepositionen am neuen Höchster
Busbahnhof · Verlängerung der Linie 64 ins
Europaviertel, zusätzlich auch in der nachmittäglichen Hauptverkehrszeit
· Mehr Fahrten
bzw. Kapazität im Schülerverkehr der Linien 44, 52 und 57 · Weiterer
Einsatz von Gelenkbussen auf den Linien 34, 72/73 sowie 63/66 · Einstellung
der Linie 46 im Abschnitt Hauptbahnhof - Mühlberg. Der Betrieb an
Sommerwochenenden bis Offenbach-Kaiserlei (Bedienung Rudererdorf und
Gerbermühle) wird durch die Linie 45 übernommen. Diese Vorlage enthält auch
Maßnahmen, die erst nach dem Redaktionsschluss der Fahrplanvorlage 2018 (im
Februar 2017) bekannt und wegen besonderer Dringlichkeit bereits umgesetzt
wurden. Diese Maßnahmen sind mit dem entsprechenden Umsetzungsdatum
gekennzeichnet. Sollte die Beschlussfassung zu
diesem Vortrag des Magistrates nicht rechtzeitig erfolgen, würde der aktuelle
Fahrplan 2018 über das Fahrplanwechseldatum hinaus Gültigkeit haben.
Sollten Änderungen zum vorliegenden Maßnahmenkatalog gewünscht werden, so
ist bis zu deren Umsetzung mit einer Vorlaufzeit von bis zu sechs Monaten zu
rechnen. Im Rahmen der in den
Beschlussziffern 3 und 4 beschriebenen Umsetzung der Direktvergabe des
Linienbündels E könnten sich im Einzelfall noch Veränderungen mit monetären
Auswirkungen ergeben, die bei der erforderlichen Vorab-Festlegung der maximal
zulässigen Soll-Ausgleichsleistung zu berücksichtigen wären. Da aufgrund der
erforderlichen Vorlaufzeiten dann nicht mehr genügend Zeit für einen erneuten
Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vorhanden wäre, ist es - wie bei der
Direktvergabe der Schienenverkehrsleistungen an die VGF GmbH - erforderlich,
dass der Magistrat diese abschließend festlegt. D - Kosten Die Finanzierung
des lokalen Busverkehrs erfolgt zurzeit über die Fahrgelderlöse, gesetzliche
Ausgleichsleistungen für Schülerverkehr und Beförderung schwerbehinderter
Menschen, Mittelzuweisungen des Landes Hessen (Kooperationsförderung,
Landeszuschüsse für den ÖPNV), Mittel Dritter (Infrastrukturkostenausgleich),
Ergänzungsleistungen der Stadt Frankfurt am Main sowie aus Verträgen mit dem
RMV. Die Kostenangaben für die
Veränderungen bei den Einzelmaßnahmen beziehen sich auf die in den
Ausschreibungen ermittelten jeweiligen Marktpreise (Veränderung der
Grundvergütung) sowie die im Rahmen der Direktvergaben festgelegten
Aufwandsparameter. Die geplanten
Leistungsveränderungen sowie die wirtschaftlichen Auswirkungen werden in den
Anlagen genauer beschrieben. Die Kostenangaben beziehen sich immer auf ein
Standardjahr (250 Tage, Montag bis Freitag, 52 Samstage, 63 Sonn- und
Feiertage). Die Gesamtkosten für das Busnetz sind in Beschlusspunkt 1
dargestellt. Es wird darauf hingewiesen, dass
die Maßnahmen im lokalen Busverkehr finanzielle Auswirkungen zur Einrichtung
von Haltestelleninfrastruktur sowie zur Anpassung von Linienwegen haben, z. B.
für die Anpassung von Bordsteinkanten und für Markierungsarbeiten. Hierzu
wurden mit der Stadtwerke Verkehrsgesellschaft Frankfurt am Main mbH -VGF-
(Infrastruktur) schon im Vorfeld die entsprechenden Planungen abgestimmt.
Anlage
1_Massnahmenkatalog (ca.
69 KB) Anlage 2_Katographische_Darstellungen (ca. 7,5 MB) Anlage 3_Uebersicht_finanzielle_Auswirkungen
(ca. 218 KB)
Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage:
Anregung vom
13.08.2018, OA 288
Anregung vom
13.08.2018, OA 289
Antrag vom
03.08.2018, OF
400/11
Antrag vom 12.08.2018, OF 401/11
dazugehörende Vorlage:
Vortrag des
Magistrats vom 23.01.2009, M 19
Vortrag des
Magistrats vom 16.02.2009, M 33
Vortrag des
Magistrats vom 28.08.2009, M 168
Vortrag des
Magistrats vom 29.03.2010, M 56
Vortrag des
Magistrats vom 11.06.2010, M 118
Vortrag des
Magistrats vom 02.05.2011, M 82
Vortrag des
Magistrats vom 06.05.2011, M 90
Vortrag des
Magistrats vom 25.05.2012, M 127
Vortrag des
Magistrats vom 25.05.2012, M 128
Vortrag des
Magistrats vom 25.05.2012, M 129
Vortrag des
Magistrats vom 03.06.2013, M 96
Vortrag des
Magistrats vom 14.06.2013, M 103
Vortrag des
Magistrats vom 02.06.2014, M 101
Vortrag des
Magistrats vom 04.07.2014, M 113
Vortrag des
Magistrats vom 22.05.2015, M 88
Vortrag des
Magistrats vom 24.08.2015, M 143
Vortrag des Magistrats vom
02.09.2016, M 165
Vortrag des
Magistrats vom 19.05.2017, M 109
Vortrag des
Magistrats vom 27.05.2019, M 78
Vortrag des
Magistrats vom 25.05.2020, M 82
Vortrag des
Magistrats vom 30.04.2021, M 58 Zuständige
Ausschüsse:
Haupt- und Finanzausschuss
Verkehrsausschuss Beratung im
Ortsbeirat: 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 13, 14, 15, 16
Versandpaket: 20.06.2018 Beratungsergebnisse: 22. Sitzung des OBR
16 am 07.08.2018, TO I, TOP 20 Beschluss: Der Vorlage M 110 wird zugestimmt.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 24. Sitzung des OBR 4
am 07.08.2018, TO II, TOP 1 Beschluss: Der Vorlage M 110 wird zugestimmt.
Abstimmung:
SPD, GRÜNE, CDU, LINKE. und BFF gegen ÖkoLinX-ARL
(= Ablehnung) 24. Sitzung des OBR 6
am 07.08.2018, TO I, TOP 41 Beschluss: Der Vorlage M 110 wird zugestimmt.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 24. Sitzung des OBR 7
am 07.08.2018, TO II, TOP 3 Beschluss: Der Vorlage M 110 wird zugestimmt.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 24. Sitzung des OBR
10 am 07.08.2018, TO II, TOP 31 Beschluss: Der Vorlage M 110 wird zugestimmt.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 24. Sitzung des OBR 8
am 09.08.2018, TO I, TOP 29 Beschluss: Der Vorlage M 110 wird zugestimmt.
Abstimmung:
Annahme bei Enthaltung LINKE.
24. Sitzung des OBR
15 am 10.08.2018, TO I, TOP 11 Beschluss: Der Vorlage M 110 wird zugestimmt.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 24. Sitzung des OBR 5
am 10.08.2018, TO I, TOP 67 Beschluss: Der Vorlage M 110 wird zugestimmt.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 24. Sitzung des OBR
12 am 10.08.2018, TO I, TOP 20 Beschluss: Der Vorlage M 110 wird zugestimmt.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 24. Sitzung des OBR
14 am 13.08.2018, TO I, TOP 17 Beschluss: Der Vorlage M 110 wird zugestimmt.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 24. Sitzung des OBR
11 am 13.08.2018, TO I, TOP 22 Beschluss: Anregung OA 288 2018
Anregung OA 289 2018
1. Die Vorlage
M 110 wird unter Hinweis auf OA 288 und OA 289 zugestimmt.
2. Die Vorlage
OF 400/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.
3. Die Vorlage
OF 401/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.
Abstimmung:
zu 1. SPD, CDU, LINKE., BFF und FDP gegen GRÜNE (=
Ablehnung) zu 2. SPD, CDU, LINKE., BFF und FDP gegen GRÜNE (=
Ablehnung) zu 3. SPD, CDU, LINKE., BFF und FDP gegen GRÜNE (=
Ablehnung) 24. Sitzung des OBR 2
am 13.08.2018, TO II, TOP 17 Beschluss: Der Vorlage M 110 wird zugestimmt.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 23. Sitzung des
Verkehrsausschusses am 14.08.2018, TO I, TOP 15
Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: 1. Der Vorlage M 110 wird mit der Maßgabe zugestimmt,
dass für die Museumsuferlinie eine für die Fahrgäste attraktive Alternative
geprüft wird. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss
die Beratung der Vorlage OA 288 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert
hat. 3. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss
die Beratung der Vorlage OA 289 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert
hat. Abstimmung:
zu 1. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, FDP, FRAKTION und
FRANKFURTER (= Annahme ohne Zusatz); LINKE. (= Votum im Haupt- und
Finanzausschuss) und BFF (= Enthaltung) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION
und FRANKFURTER
zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION
und FRANKFURTER 24. Sitzung des OBR
13 am 14.08.2018, TO I, TOP 11 Beschluss: Der Vorlage M 110 wird zugestimmt.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 24. Sitzung des OBR 1
am 14.08.2018, TO I, TOP 72 Beschluss: Der Vorlage M 110 wird zugestimmt.
Abstimmung:
SPD, CDU, GRÜNE, LINKE., FDP, PARTEI und U.B. gegen
BFF (= Ablehnung) 24. Sitzung des OBR 9
am 16.08.2018, TO I, TOP 17 Beschluss: Der Vorlage M 110 wird zugestimmt.
Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, 1 FDP und LINKE. gegen 1 FDP (=
Ablehnung) bei Enthaltung BFF 24. Sitzung des OBR 3
am 16.08.2018, TO I, TOP 28 Beschluss: Der Vorlage M 110 wird zugestimmt.
Abstimmung:
GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP und BFF gegen
ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) 24. Sitzung des
Haupt- und Finanzausschusses am 21.08.2018, TO I, TOP 26
Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: 1. Der Vorlage M 110 wird mit der Maßgabe zugestimmt,
dass für die Museumsuferlinie eine für die Fahrgäste attraktive Alternative
geprüft wird. 2. a) Der Ziffer 1. der Vorlage OA 288 wird in der
vorgelegten Fassung zugestimmt. b) Die Ziffer 2. der Vorlage OA 288 wird
im vereinfachten Verfahren erledigt. 3. Die Vorlage
OA 289 wird im vereinfachten Verfahren erledigt.
Abstimmung:
zu 1. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, FDP und FRAKTION (=
Annahme ohne Zusatz) sowie LINKE. (= Annahme im Rahmen OA 288) und
FRANKFURTER (= Annahme im Rahmen OA 288 und OA 289); BFF (= Enthaltung)
zu 2. zu a) CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., BFF, FRAKTION
und FRANKFURTER gegen FDP (= Prüfung und Berichterstattung) zu b) CDU,
SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., BFF, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme)
sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung) zu 3. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., BFF, FRAKTION
und FRANKFURTER (= Annahme) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung)
Sonstige Voten/Protokollerklärung zu
1: ÖkoLinX-ARL (M 110 = Ablehnung, OA 288 und OA 289 = Annahme)
26. Sitzung der
Stadtverordnetenversammlung am 23.08.2018, TO II, TOP 38
Beschluss: 1. Der Vorlage
M 110 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass für die Museumsuferlinie eine für
die Fahrgäste attraktive Alternative geprüft wird.
2. a) Der
Ziffer 1. der Vorlage OA 288 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
b) Die Ziffer 2. der Vorlage OA 288 wird im vereinfachten Verfahren erledigt.
3. Die Vorlage
OA 289 wird im vereinfachten Verfahren erledigt.
Abstimmung:
zu 1. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, FDP und FRAKTION (=
Annahme ohne Zusatz), LINKE. (= Annahme im Rahmen OA 288) sowie FRANKFURTER
(= Annahme im Rahmen OA 288 und OA 289) und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung); BFF (=
Enthaltung) zu 2. a) CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., BFF, FRAKTION,
FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL gegen FDP (= Prüfung und Berichterstattung)
b) CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., BFF, FRAKTION, FRANKFURTER und
ÖkoLinX-ARL (= Annahme) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung)
zu 3. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., BFF,
FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) sowie FDP (= Prüfung und
Berichterstattung) Beschlussausfertigung(en): § 3042, 26. Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung vom 23.08.2018 Aktenzeichen: 92 14