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Böllerverbot durchsetzen - jetzt!

Vorlagentyp: OM Ortsbeirat 2

Anregung

Der Magistrat wird gebeten, 1. mit sofortiger Wirkung für den 31.12.2025 und den 01.01.2026 im Neuen Rebstockpark, auf Basis der Grünanlagensatzung, ein temporäres Verbot von Feuerwerk/Böllern zu erlassen; 2. zu prüfen und zu berichten, ob der Wilhelmine-Reichard-Weg sowie die Straße Zum Rebstockbad zur Grünanlage zu zählen sind oder als Straßen zählen, auf denen Feuerwerk gezündet werden darf.