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Einhausung der Bundesautobahn A 661 (Variante L2) als Chance für Stadtentwicklung, Stadtgrün und Stadtklima nutzen

Vorlagentyp: M

Beschlussvorschlag

  1. Es dient der Kenntnis, dass der Magistrat per Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 04.04.2019, § 3864, beauftragt war, für die Einhausung der A 661 eine Entwurfsplanung sowie eine Kostenermittlung zur Realisierung der Einhausung im Abschnitt zwischen der Friedberger Landstraße und dem Galeriebauwerk Seckbacher Landstraße zu veranlassen. Der Abschlussbericht der Deutschen Einheit Fernstraßenplanung und -bau GmbH (DEGES) zur technischen Machbarkeit sowie zur Kostenermittlung und Zeitplanung wird vorgelegt und dient zur Kenntnis (s. Anlage).
  2. Entsprechend den Ergebnissen aus dem Abschlussbericht der DEGES wird der Fortsetzung der Planungen einer Einhausung mit einer Länge von rd. 1.300 m in der Variante "L1+" zugestimmt. Der Magistrat wird beauftragt, auf dieser Grundlage die weiteren notwendigen Schritte zur Realisierung einzuleiten. Für die erste sich anschließende Planungsphase (Einleitung des Planfeststellungsverfahrens, Planungsphase 4) sind Planungsmittel in den Jahren 2025 bis 2029 in Höhe von ca. 9.760 T€ notwendig. Die Deckung der erforderlichen Mittel erfolgt aus zwei verschiedenen Produktgruppen. - Die für die Einhausung zur Verfügung gestellten Planungsmittel in der PG 13.01, Projektdefinition 5.010635 in Höhe von ca. 500 T€ werden für die Vorbereitung des Planfeststellungsverfahrens im Jahr 2025 freigegeben. - Die Deckung der erforderlichen Mittel in den Jahren 2026 bis 2029 in Höhe von 9.260 T€ erfolgt aus der Veranschlagung der Produktgruppe 13.01, Projektdefinition 5.006295 Programm Schöneres Frankfurt, Sammelveranschlagung. Die Mittel verteilen sich dabei wie folgt: 2026 - 1.990 T€; 2027 - 1.990 T€; 2028 - 900 T€; 2029 - 4.520 T€. Die mit dem Haushalt 2024 beschlossene Budgetierungsregelung (Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 11.07.2024, § 4994) zum Programm "Schöneres Frankfurt", wonach keine Deckungsfähigkeit zugunsten von Maßnahmen außerhalb des Projekts Schöneres Frankfurt besteht, wird einmalig in Höhe von 9.260 T€ aufgehoben.
  3. Zu der Fortführung der technisch/baulichen Planungen des Projektes wird das Dezernat Mobilität beauftragt. In einem ersten Schritt sollen Vorgespräche mit der Autobahngesellschaft des Bundes geführt werden, um den Abschluss einer Verwaltungsvereinbarung zur Beauftragung eines geeigneten Planungsbüros vorzubereiten. Zweck dieser Beauftragung ist die Erstellung der notwendigen Planunterlagen für die Durchführung und Begleitung des Planfeststellungsverfahrens. Wegen des Aufgabenzuwachses bei den zuständigen städtischen Ämtern wird zusätzliches Personal benötigt. Die Anzahl und konkrete Zuordnung der betreffenden Stellen steht derzeit noch nicht fest und wird soweit erforderlich in den Stellenplan der Stadt Frankfurt integriert.
  4. Der Magistrat wird beauftragt, eine dezernatsübergreifende Projektgruppe zu gründen und ein Projektmanagement einzurichten, in welcher VertreterInnen des Grünflächenamtes, des Umweltamtes, des Stadtplanungsamtes und des Amtes für Straßenbau und Erschließung die technisch/baulichen Belange der Einhausung und die stadträumliche Entwicklung des Untersuchungsraumes "Ernst-May-Viertel" (SEM 3) sowie die Schaffung der öffentlichen Grünverbindungen zwischen Huthpark und Günthersburgpark koordinieren und abgestimmt bearbeiten.
  5. Der Magistrat wird beauftragt, nach dem grundsätzlichen Beschluss zur Realisierung der Einhausung auf Grundlage der Planungsergebnisse der DEGES die vorbereitenden Untersuchungen nach § 165 BauGB zu einer möglichen städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme "Ernst-May-Viertel" (SEM 3) im Sinne einer Fortsetzung der städtebaulichen Entwicklung zu überprüfen und ggfls. alternative Instrumente für die Umsetzung zu entwickeln. Die Federführung für die städtebaulich-freiräumliche Entwicklung des Untersuchungsraumes SEM 3 "Ernst-May-Viertel" (SEM 3) verbleibt im Dezernat für Planen und Wohnen.
  6. Mit Rechtskraft des Planänderungsverfahrens "Ostumgehung Frankfurt a.M. - Endausbau der A 661 zwischen Anschlussstelle Friedberger Landstraße und FFM-Ost mit Direktrampe, Verflechtungsstreifen, Aufhebung A 66 Alleenspange und erweiterter Lärmschutz" vom Oktober 2023 sind die Planungen für das "Seckbacher Dreieck" förmlich aufgehoben worden. Die zum Bau des Seckbacher Dreiecks vom Bund angekauften Flächen haben dadurch ihre ursprüngliche Zweckbindung verloren. Der Magistrat wird beauftragt, diese Flächen östlich und westlich der A 661 in einem Umfang von ca. 66.700 m² für Ausgleichsmaßnahmen bzw. zur Umsetzung geplanter Grünverbindungen zu erwerben. Hierfür sind ca. 1,7 Mio. € in den Haushalt einzustellen.
  7. Der Magistrat wird beauftragt, für das Gebiet der Vorbereitenden Untersuchungen "Ernst-May-Viertel" (SEM 3) eine Vorkaufssatzung auf den Weg zu bringen. Dies dient der Sicherung und der beschleunigten Umsetzung der städtebaulichen Planungsziele.
  8. Der Magistrat wird beauftragt, zur Kofinanzierung des Gesamtprojekts Gespräche mit dem Bund, dem Land Hessen und der EU zu führen, um Fördermöglichkeiten zu ermitteln und diese ggf. zu beantragen.

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