Stromanschlüsse am Mainkai
Bericht
Aufgrund technischer Schwierigkeiten, die sich im Verlauf des Projekts der Landstromversorgung an fünf Liegeplätzen für Flusskreuzfahrt- und Hotelschiffe offenbart hatten und durch die damit im Zusammenhang stehenden stark gestiegenen Kostenschätzungen, wurde zu Beginn des Jahres 2024 in Abstimmung mit den beteiligten Ämtern und Dezernaten geprüft, ob eine oberirdische Bauweise ganz oder in Teilen möglich sein könnte. Dies würde die Umsetzung beschleunigen und die Kosten senken. Hierbei offenbarten sich grundlegende Zweifel einiger Beteiligter an der langfristigen Verortung der Liegeplätze an ihrem angestammten Platz am nördlichen Mainufer. Es folgten Abstimmungen auf politischer Ebene, die zu einem neuen Ansatz führten: Es sollen zunächst weniger Liegeplätze elektrifiziert werden, diese allerdings oberirdisch, um hierbei Erfahrungen zu sammeln und Akzeptanz für die oberirdischen Anlagen zu schaffen. Es folgten Abstimmungen mit den beteiligten Ämtern und Dezernaten sowie im August 2025 ein Ortstermin, bei dem sich darauf verständigt wurde, dass zunächst die drei westlichen Liegeplätze durch oberirdische Anschlussterminals mit Strom versorgt werden sollen. Der erforderliche Strom soll durch den Bau einer oberirdischen Umspannanlage am Mainufer installiert werden. Die Planung der Elektranten sowie der Umspannanlage wird weiterhin durch die HFM Managementgesellschaft für Hafen und Markt koordiniert und ist seither in Abstimmung. Für die Planung der Umspannanlage sowie des Trassenverlaufs können die vorhandenen Grundlagen der Planung unterirdischer Anlagen nicht auf die oberirdischen Gegebenheiten übertragen werden können. Die Trassenplanung ändert sich grundlegend, da die neue Umspannanlage ca. 100 Meter weiter westlich errichtet wird. Die Kubatur inkl. Lüftungskonzept der Umspannanlage, sowie der Anschluss an das bestehende Leitungsnetz der NRM Netzdienste Rhein-Main muss ebenfalls an die neue Lage angepasst werden. Die neue Planung beinhaltet Abstimmungen mit der NRM, mit dem Denkmalamt, sowie mit der Stadtplanung, mit dem Grünflächenamt sowie der Unteren Naturschutzbehörde. Nach Abschluss der Planung muss ein Bauantrag gestellt und genehmigt werden, bevor die Baumaßnahme beginnen kann. Ziel ist, dass Anfang des Jahres 2026 ein konkreter Zeitplan für die Umsetzung vorliegt. Vom Fördermittelgeber wurde in Aussicht gestellt, dass der Umsetzungszeitraum für das Projekt der Landstromversorgung von Schiffsliegeplätzen nochmals über den 31.12.2025 hinaus verlängert werden könnte. Es besteht somit weiterhin die Chance, dass die HFM die bereits erhaltenen Fördergelder in Höhe von 378.488,18 Euro nicht zurückzahlen muss.