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Die Anwohner in der Straße Kaltmühle müssen dringend vor Starkregenereignissen geschützt werden

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Zu Frage 1: Eine Entlastung für den Urselbach im Bereich der Straße Kaltmühle wird durch die im Januar 2025 begonnene Baumaßnahme "Durchgängigkeit am Eschersheimer Nidda Wehr" mit dem Anschluss des Umfluters an die Nidda erreicht. Denn in diesem Zusammenhang wird der Urselbach um ca. 2 Meter eingetieft und der Abflussengpass, des viel zu kleinen Brückenquerschnitts, wird beseitigt und durch eine neue Brücke ersetzt. Mit Abschluss der Maßnahme wird Mitte 2026 gerechnet. Zu Frage 2: Von Starkregen spricht man, wenn innerhalb von Minuten oder wenigen Stunden sehr viel Niederschlag fällt. Starkregen kann Überschwemmungen verursachen, auch in vermeintlich sicherer Entfernung zu Gewässern. Diese Situation traf im Mai 2024 für den Urselbach zu. An kleineren Flüssen und Bächen kann Starkregen dazu führen, dass die Pegel innerhalb kürzester Zeit um ein Vielfaches ansteigen und die Gewässer sich in Sturzfluten verwandeln. Das Wasser bahnt sich dann entlang der Geländeform seinen Weg, fließt und sammelt sich in tiefer liegenden Bereichen. Für Häuser in Hanglage oder in Senken droht schnell eine akute Überschwemmungsgefahr. Starkregenereignisse können überall auftreten und sind meist lokal begrenzt. Deshalb sind sie schwer vorhersagbar. Ein 100 % -Überschwemmungsschutz ist nicht möglich. Zu Frage 3: Die Bäume entlang des Urselbach werden jährlich auf Schäden überprüft. Eventuell festgestellte Schäden werden umgehend beseitigt, bzw. nicht standsichere Bäume werden entfernt. Die Ergebnisse der Baumkontrollen und deren durchgeführte Maßnahmen werden im Baumkataster dokumentiert. Dennoch kann es vorkommen, dass zwischen den Kontrollgängen sich der Zustand eines Baumes ändert, hier nimmt der Magistrat, Stadtentwässerung Frankfurt am Main, gerne Hinweise aus der Bevölkerung entgegen unter E680SMU-Gewaesser@stadt-frankfurt.de. Zu Frage 4: Bei Betrachtung der Fließwege in den vorliegenden Starkregengefahrenkarten ist kein nennenswerter Fließweg entlang der Straße "Kaltmühle" zu erkennen. Die Gefährdung für die Anwohner ist hier hauptsächlich auf die Ausuferung des Urselbachs zurückzuführen. Aufgrund der Topographie des betrachteten Bereiches kann die zusätzliche Überflutungsgefährdung durch lokales Hangwasser bei Starkregenereignissen als gering eingestuft werden. Jede Person, die durch Hochwasser betroffen ist, ist gemäß § 5 Wasserhaushaltsgesetz im Rahmen des ihr Möglichen und Zumutbaren verpflichtet, geeignete Vorsorgemaßnahmen zum Schutz vor nachteiligen Hochwasserfolgen und zur Schadensminderung zu treffen, insbesondere die Nutzung von Grundstücken den möglichen nachteiligen Folgen für Mensch, Umwelt oder Sachwerte durch Hochwasser anzupassen. Im vorliegenden Fall können Objektschutzmaßnahmen direkt an den Gebäuden helfen, die Gebäude vor eindringendem Wasser zu schützen und das Schadenspotential zu reduzieren. Dies kann durch die Sicherung von tiefliegenden Gebäudeöffnungen wie Lichtschächten, Garageneinfahrten, Kellerfenstern oder Türen erfolgen. Zu Objektschutzmaßnahmen zählen u.a. Aufkantungen, Abdeckungen, Schwellen, Rampen, druckwasserdichte Türen und Fenster, Rückstauklappen und Hebeanlagen. Um das Hochwasserrisiko zu verringern, sollte neben der Gefährdungslage auch das Schadenspotential so weit wie möglich verringert werden. Das bedeutet zum Beispiel, dass wichtige Gegenstände oder Anlagen gesichert oder in höherliegende Gebäudeteile verlegt werden.