Nebelduschen zur Hitzelinderung
Bericht
Zu dem oben genannten Vorgang verweisen wir auf den Bericht des Magistrats B 240 vom 27.06.2025. Seither konnten aus der Testphase der ersten Nebeldusche an der Hauptwache wichtige Erkenntnisse für den zukünftigen Einsatz gewonnen werden. Die Testanlage wurde von der Bevölkerung positiv angenommen und erfreute sich reger Nutzung. Zudem konnte festgestellt werden, dass die Attraktivität der Umgebung durch die Anlage gesteigert wurde. Darüber hinaus zeigte sich, dass eine solche Installation auch dazu beitragen kann, die Wegeführung von Passant:innen gezielt zu beeinflussen. Gleichzeitig wurde jedoch festgestellt, dass Nebelanlagen eine hohe Anfälligkeit für Vandalismus aufweisen. In der kurzen Testphase wurde eine der beiden Stelen zweimal mutwillig beschädigt bzw. abgerissen. Für zukünftige Anlagen ist daher zwingend auf eine robuste und vandalismussichere Bauweise zu achten. Die Beprobungsergebnisse aus der Testphase sind wiederum positiv zu bewerten. Durch eine konstruktive Minimierung des Stagnationswassers traten keine bedenklichen mikrobiologischen Belastungen auf. Die Probenahme stellte sich bei dem verwendeten Anlagentyp jedoch als herausfordernd dar, da es derzeit keine geeigneten Messgeräte gibt, die Wasserdampf ohne Fremdeinwirkung zuverlässig einfangen können. Für zukünftige Anlagen sollte daher auf einen zusätzlichen Wasserauslass (z. B. in Form eines Wasserhahns) geachtet werden, um eine direkte Probenahme am fließenden Wasser zu ermöglichen. Dadurch lässt sich die Probeentnahmezeit deutlich verkürzen und die Gefahr einer Kontamination durch Fremdkörper aus der Umgebungsluft minimieren. Bei der Auswahl weiterer geeigneter Standorte für Nebelanlagen - sowohl im Rahmen von Probebetrieben als auch für zukünftige dauerhafte Installationen - wird auf verschiedene Aspekte geachtet. Zu den maßgeblichen Kriterien zählen insbesondere die Frequentierung der Fläche, das Überhitzungspotenzial, der Grad der Versiegelung sowie die technische Realisierbarkeit, insbesondere im Hinblick auf vorhandene Wasser- und Stromanschlüsse. Die Standortvorschläge werden in eine interne Sammlung potenzieller Standorte aufgenommen und bei den weiteren Überlegungen zur Umsetzung von Abkühlungsmaßnahmen im öffentlichen Raum berücksichtigt. Es ist beabsichtigt, weitere Nebelanlagen im öffentlichen Raum zu installieren. Im Rahmen der weiteren Planung wird der Magistrat eine Ausschreibung vorbereiten, auf deren Grundlage sich die künftigen technischen Rahmenbedingungen und Standortanforderungen konkretisieren werden.