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Rückbau des Maindeiches Sindlingen - aktueller Sachstand

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Zu Punkt 1: Der Magistrat hält fest, dass die Entscheidung für den vollständigen Rückbau des Main-Winterdeichs eine notwendige Gefahrenabwehrmaßnahme ist. Die größte akute Gefahr liegt im derzeitigen baulichen Zustand des Deiches, dessen mangelnde Standsicherheit jederzeit einen unkontrollierten Bruch mit unabsehbaren Folgen riskieren würde. Der geplante Rückbau und die Ausweisung des Hinterlandes als Retentionsraum stehen im Einklang mit neuesten wissenschaftlichen Erkenntnissen und modernen wasserwirtschaftlichen Leitlinien. Anstatt starre Bauwerke zu erhalten, wird eine systematische Hochwasserentlastung für das gesamte Main-Gebiet geschaffen. Die geplante Flutung, die ab einem statistisch 5- bis 8-jährlichen Hochwasser eintritt, ist ein kontrolliertes Ereignis, das die Hochwasserspitze dämpft. Die durch die planmäßige Flutung entstehenden Konsequenzen für Anlieger und Infrastruktur werden durch umfassende Sicherheitsmaßnahmen minimiert. Hierzu zählen die Ausarbeitung von Frühwarnsystemen und Evakuierungsplänen sowie die Absicherung der kritischen Infrastruktur (z.B. Mischwasserkanal und Kläranlage). Der Magistrat bewertet den Rückbau daher nicht als Schaffung neuer Gefahren, sondern als fundierte, zukunftsorientierte und wasserbaulich korrekte Lösung, um die akute Instabilität des Deiches zu beseitigen und den Hochwasserschutz systematisch zu verbessern. Zu Punkt 2: Bislang hat nur ein Eigentümer das Kaufangebot der Stadt Frankfurt für sein Gartengrundstück angenommen. Die restlichen elf Eigentümerflächen konnten von der Stadt bislang nicht übernommen werden, da die Eigentümer das Angebot abgelehnt haben. Zu Punkt 3: Der aktuelle Sachstand bezüglich der Pachtverträge ist, dass noch keine vertraglichen Änderungen vorgenommen wurden. Diese Maßnahmen werden erst im Vorfeld der eigentlichen Umsetzung erfolgen, da mit dem Beginn der Bautätigkeit (Rückbau des Deiches und Umgestaltung zur Retentionsfläche) frühestens im Jahr 2029 gerechnet wird. Es sind keine Kündigungen der Pachtverträge für die Freizeitgärten vorgesehen. Die geplanten vertraglichen Anpassungen sehen lediglich die Verkleinerung der verpachteten Gartenflächen vor, die zukünftig als öffentlich zugängliche Retentionsflächen benötigt werden. Die Anpassung der Pachtverhältnisse wird zeitnah vor dem eigentlichen Baubeginn erfolgen. Zu Punkt 4: Ein Ersatzgelände für den Schaustellerverband wurde grundsätzlich gefunden. Das neue Ersatzareal befindet sich an der Westerbachstraße 112-118. Zwischen dem Magistrat und dem Schaustellerverband wurde eine Einigung über die Aufteilung der Herrichtungskosten erzielt: Der Magistrat hat zugesagt, die Kosten für die Veranlassung und Finanzierung der Wasser-, Strom- und Abwasseranschlüsse bis zum Grundstück zu übernehmen. Die Kosten für die eigentliche Herrichtung der Fläche (wie Befestigung, Asphaltfahrweg und Verlegung der Leitungen auf dem Grundstück) trägt hingegen der Schaustellerverband. Der Umzug auf das Ersatzgelände ist jedoch bislang nicht erfolgt, da die Finanzierung der Flächen-Herrichtung durch den Schaustellerverband nach letzter Rückmeldung noch nicht gesichert ist. Die Sachlage und die Notwendigkeit des Umzugs sind dem Verband seit der Kündigung der Fläche hinter dem Maindeich im Jahr 2014 bekannt. Zu Punkt 5: Der Hochwasserschutz für die Abwasserreinigungsanlage (ARA) Sindlingen der Stadtentwässerung Frankfurt am Main (SEF) wird durch eine Kombination von Neubau- und Sicherungsmaßnahmen gewährleistet, die vorab und im Rahmen der geplanten Deichrückbau-Lösung erforderlich sind. Zunächst ist gewährleistet, dass der Neubau auf dem ARA-Gelände auf einem erhöhten Niveau errichtet wird, um diesen gegen ein statistisch 200-jährliches Hochwasserereignis (HQ 200) zu sichern. Darüber hinaus werden Teile der Altbereiche der Anlage im Nordosten und Nordwesten des Geländes durch zusätzliche Aufschüttungen gegen eine Überflutung bei Hochwasser gesichert. Der parallel zum Deich verlaufende Mischwasserkanal muss ebenfalls geschützt werden: Hier sind Sicherungsmaßnahmen gegen Auftrieb während der Abtragung des Geländes sowie die Errichtung von zwei oberirdischen, wasserdichten Bauwerken an den Kontrollschächten erforderlich. Diese gewährleisten eine ausreichende Belüftung des Kanals bis zum HQ 200, ohne dass Fremdwasser eindringen kann. Aus genehmigungs- und hochwasserschutzrechtlicher Sicht muss der Neubau der Schlammfaulung durch die SEF vor dem Rückbau des Deiches erfolgen.