Entsiegelung und Begrünung Galluswarte
Antrag
Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die gepflasterten Flächen südlich und westlich des Turms der Galluswarte innerhalb des eingezäunten Bereiches entsiegeln und klimaresilient begrünen zu lassen.
Begründung
Rund um die Galluswarte sind alle Flächen maximal versiegelt und werden als Fahrbahnen, Gehwege und PKW-Stellplätze genutzt. Die sommerliche Hitze nimmt dort weiter zu. Rund um die Galluswarte halten sich täglich sehr viele Menschen auf. Ihnen kommt eine Begrünung und Entsiegelung genauso zugute wie dem bestehenden Baum. Auf Grund der Verkehrsführung können diese Flächen nicht für Fußgehende genutzt werden. Zudem wertet eine attraktive Bepflanzung den denkmalgeschützten Turm deutlich auf.