Taubenvergrämung "Galluswarte" prüfen lassen
Vorlagentyp: OF GRÜNE
Antrag
Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die Taubenvergrämung an der Galluswarte gutachterlich auf die tierschutzrechtlichen Belange überprüfen und anhand der in einem Gutachten ermittelten Erkenntnisse umbauen zu lassen.
Begründung
Regelmäßig geraten Stadttauben hinter die Vergrämung an der Galluswarte, zuletzt im Oktober 2025. Geraten Tiere hinter die Netze, ist dies jedes Mal ein erheblicher Aufwand mit Polizei und Feuerwehr, die Tiere zu befreien. Mehrere Tiere sind dort bereits verendet.