Wassersparen in Dürreperioden
Vorlagentyp: B
Bericht
Der Magistrat hat eine Gefahrenabwehrverordnung über die Einschränkung des Verbrauchs von Trinkwasser bei Notständen beschlossen. Der finale Beschluss durch die Stadtverordnetenversammlung ist am 06.11.2025 (§ 6828) erfolgt.