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Pflicht zur Weitergabe statt Vernichtung städtischer Materialien und Aufbau einer digitalen Plattform

Vorlagentyp: NR IBF

Antrag

Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, wie städtische Verwaltung, städtische Betriebe, Krankenhäuser und Einrichtungen verpflichtet werden können, bevor sie Materialien, Geräte oder Gegenstände entsorgen, zu verschrotten oder wegwerfen, diese zunächst zum Abholen durch interessierte Personen, Vereine oder gemeinnützige Organisationen anzubieten. Dabei soll untersucht werden, welche Materialien besonders geeignet sind, wie beispielsweise Umzugskartons, Werkzeuge, Maschinen, medizinische Geräte oder abgelaufene KFZ-Verbandkästen, die dringend in der Ukraine oder in anderen Ländern benötigt werden. Ziel ist es, eine einfache, digitale Plattform zu schaffen, auf der alle verfügbaren Materialien erfasst werden und Interessierte unkompliziert und unbürokratisch auf diese zugreifen können. Durch ein solches System können sowohl Ressourcen geschont als auch logistische Kosten und Aufwand bei der Entsorgung reduziert werden.

Begründung

Viele Materialien und Gegenstände, die von städtischen Einrichtungen nicht mehr benötigt werden, sind noch funktionstüchtig und können an anderer Stelle sinnvoll eingesetzt werden. Insbesondere Hilfsgüter wie medizinische Geräte, Verbandkästen, Werkzeuge oder Maschinen werden dringend in Krisengebieten benötigt. Die Bereitstellung über eine digitale Plattform ermöglicht eine effiziente und transparente Verteilung, unterstützt den Nachhaltigkeitsgedanken, reduziert Abfall und fördert zugleich humanitäre Hilfe. Darüber hinaus spart die Stadt durch die Weitergabe Kosten für Entsorgung, Lagerung und Transport. Ein solches Vorgehen stärkt den sozialen Zusammenhalt, unterstützt internationale Hilfsinitiativen und positioniert Frankfurt als Stadt, die nachhaltiges Wirtschaften, Ressourcenschonung und Solidarität miteinander verbindet.

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