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Mehr Sicherheit auf der Nordrampe der Carl-Ulrich-Brücke, schnelle Umsetzung des Fuß- und Radwegs entlang der Fechenheimer Fackeln

Vorlagentyp: OF GRÜNE

Antrag

Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, kurzfristig zusätzliche Sicherheitsmaßnahmen für den Fuß- und Radverkehr auf der Nordrampe der Carl-Ulrich-Brücke zu planen und umzusetzen. Die Maßnahmen müssen den Abstand zwischen Nutzer:innen der Gehwege und dem PKW- und Schwerlastverkehr auf ein sicheres Maß erhöhen. Zudem Mittel und Wege zu finden um sicherzustellen, dass Radfahrer nur mit dem nach § 5 Abs. 4 StVO vorgeschriebenen Mindestabstand von 1,5 m überholt werden können. Der Gehweg unterschreitet mit teils unter 1,00 m die nach RASt 06 geforderte Mindestbreite von 1,50 m und stellt damit eine erhebliche Gefährdung dar. Die in diesem Bereich ausgewiesene Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h ist durch geeignete Maßnahmen zu überwachen. Im Zuge dieser Maßnahmen wird der Magistrat aufgefordert, für den Verkehrsbereich Rampe - Carl-Ulrich-Brücke / Dieburgerstraße / Carl-Benz-Straße aktuelle Verkehrsmengenzahlen zu erheben, sofern diese nicht bereits belastbar vorliegen. Die Zahlen sind dem Ortsbeirat zur Kenntnis zu bringen. Die Sofortmaßnahmen sind prioritär zum Schutz des Fuß- und Radverkehrs umzusetzen. Sie sollen zugleich die verkehrstechnische Situation einem rechtssicheren Zustand zuführen und den Ablauf der Planung sowie die Umsetzung der endgültigen Rampengestaltung beschleunigen.

Begründung

Die Nordrampe der Carl-Ulrich-Brücke weist mit einer Gesamtbreite von ca. 10 m eine erhebliche Engstelle auf. Der Gehweg liegt teils unter 1,00 m und unterschreitet damit die nach RASt 06 geforderte Mindestbreite von 1,50 m. Radfahrer können aufgrund der Enge und des Gegenverkehrs nicht mit dem nach § 5 Abs. 4 StVO vorgeschriebenen Sicherheitsabstand von 1,5 m überholt werden. Damit ist die derzeitige Verkehrsführung rechtlich bedenklich und stellt eine erhebliche Gefährdung dar. Obwohl die Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h reduziert wurde, fehlt eine wirksame Überwachung. In der Praxis wird häufig schneller gefahren. Viele Radfahrer:innen weichen verständlicherweise aus Angst auf den schmalen Gehweg aus. Hinzu kommt, dass vorhandene Warnbaken, die den Radverkehr vom Gehweg auf die Fahrbahn leiten sollten, beidseitig auf der Rampe und deren Zufahrten komplett umgefahren waren. Damit entfällt selbst die minimale provisorische Sicherung. Seit dem Ersatzneubau der Brücke im Jahr 2014 wird über eine bauliche Lösung diskutiert. Vereinbarungen zwischen Stadt und Land liegen vor. Dennoch ist eine Umsetzung frühestens 2027 zu erwarten. Angesichts der akuten Gefährdungslage ist eine weitere Verzögerung nicht hinnehmbar. Die beantragten Sofortmaßnahmen dienen daher nicht nur dem Schutz von Fuß- und Radverkehr, sondern auch der Kommune und dem Land, um sich vor möglichen Klagen aufgrund der Vernachlässigung der Verkehrssicherheit zu bewahren. Gleichzeitig ist der Magistrat verpflichtet, die endgültige Rampengestaltung beschleunigt zu planen und umzusetzen, damit eine dauerhafte Lösung zeitnah erreicht wird.

Verknüpfte Vorlagen