Verkehrsprobleme durch Schiffslieferanten am Untermainkai
Antrag
Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, dafür zu sorgen, dass der Untermainkai auf Höhe der Mainluststraße nicht durch Lieferanten und Shuttleservices für die Flusskreuzfahrtschiffe blockiert wird. Anlieferungen haben an geeigneter Stelle zu erfolgen, jedoch nicht am Untermainkai.
Begründung
Wenn mehrere Flusskreuzfahrtschiffe am Mainufer anlegen, spürt man das auf dem Untermainkai. Taxen, Shuttles, Lieferfahrzeuge, selbst Wartungsfahrzeuge für die Dieselmotoren stehen dann an dem Anfahrtspunkt auf Höhe der Mainluststraße, entweder in der Zufahrt oder auf der Straße, und versperren den Nutzenden des Gehwegs und der Straße den Weg. Immer wieder führt dies zu gefährlichen Situationen, wenn Fußgehende auf die Straße treten müssen oder Fahrzeuge durch den Gegenverkehr fahren müssen. Der Untermainkai ist kein Kreuzfahrtterminal. Es fehlt die Kapazität für den Lieferverkehr und es fehlt die Anbindung an den ÖPNV. Anlieferungen und Shuttles haben an anderer Stelle vorzufahren. Der Untermainkai kann dies nicht leisten.