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Sicherung des Rettungsweges Wehrhofstraße in Rödelheim

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Die Zickzack-Markierungen (Verkehrszeichen 299) in den Kurvenbereichen müssen überfahrbar bleiben (Schleppkurven) und dürfen daher nicht zusätzlich abgesichert werden. Zusätzliche Absicherungen auf dem Gehweg sind unter Berücksichtigung der Barrierefreiheit wegen dessen Breite nicht möglich. Um den Fünf-Meter-Bereich, beziehungsweise den Schwenkbereich an der Wehrhofstraße 9 (Ecke Oelmühlgasse) zu erweitern, wird der Magistrat dort zunächst ebenfalls eine solche Markierung anbringen. Zu rechnen ist damit im ersten Halbjahr 2026. Außerdem wird der Magistrat die vorhandenen Sperrflächen an den beiden genannten Ecken erneuern. Eine grundsätzliche Lösung allerdings würde nur eine Änderung der Parkordnung bringen. In der Straße "Am Rödelheimer Wehr" und an der Oelmühlgasse gibt es eigentlich nur Platz für ein einseitiges Fahrbahnparken. Das derzeit praktizierte beidseitige Gehwegparken geht deutlich zulasten des Fußverkehrs. Auch mit Blick auf die Barrierefreiheit und Verkehrssicherheit ist die Situation nicht ideal. Da eine solche Änderung der Parkordnung mit dem Wegfall von Parkplätzen einhergehen würde, bittet der Magistrat den Ortsbeirat um eine Rückmeldung, ob er damit einverstanden ist (an strassenverkehrsamt@stadt-frankfurt.de, zu Händen 36.32). Beide genannten Kreuzungen werden durch die Städtische Verkehrspolizei kontrolliert.

Verknüpfte Vorlagen