Skip to main content Skip to navigation Skip to footer

Geschwindigkeitsbegrenzung auf der Gerbermühlstraße auf Höhe der Sportanlage Mainwasen

Vorlagentyp: OF SPD

Inhalt

Antrag vom 15.12.2025, OF 1640/5

Betreff: Geschwindigkeitsbegrenzung auf der Gerbermühlstraße auf Höhe der Sportanlage Mainwasen Der Ortsbeirat 5 bittet den Magistrat zu prüfen und zu berichten, ob auf der Gerbermühlstraße in Fahrtrichtung Offenbach im Bereich der Sportanlage Mainwasen bis zur Kreuzung mit der Osthafenbrücke eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h angeordnet werden kann und diese geeignet ist die Verkehrssicherheit dort zu erhöhen. Darüber hinaus sollten die Ampelphasen für FußgängerInnen an den Querungen Gerbermühlenstraße/Osthafenbrücke, Speckgasse und Wehrstraße verlängert werden. Begründung: Im genannten Bereich der Gerbermühlstraße befindet sich die Sportanlage Mainwasen. Um die Sicherheit der Kinder und Jugendlichen, welche von und zur Sportanlage kommen, könnte ein Tempolimit von 50 km/h in dem genannten Bereich angeordnet werden. Gleichzeitig ist dem Ortsbeirat 5 bewusst, dass es sich bei der Gerbermühlstraße um eine Umgehungsstraße für Oberrad handelt. Um zu verhindern, dass sich Verkehrsströme nach Oberrad verlagern, sind Geschwindigkeitsreduzierungen daher behutsam vorzunehmen. Die Querungen der Gerbermühlstraße sind wichtige Verbindungen zum Ostteil von Frankfurt und zum Mainuferweg, die von vielen FußgängerInnen regelmäßig benutzt werden. Die Ampelphasen sind zum sicheren Überqueren der Fahrbahnen zu kurz. Eine Verlängerung der Ampelphasen würde die Überquerung der Gerbermühlenstraße sicherer machen.Beratung im Ortsbeirat: 5