Skip to main content Skip to navigation Skip to footer

Barrierefreies Überqueren der Ferdinand-Happ-Straße im Kreuzungsbereich mit der Launhardtstraße ermöglichen

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Der Magistrat begrüßt grundsätzlich die Anregung zum vollständigen barrierefreien Ausbau des Fußgängerüberwegs (FGÜ) in der Launhardtstraße am Einmündungsbereich zur Ferdinand-Happ-Straße. Der Ausbau der Ferdinand-Happ-Straße in diesem Abschnitt und die Erneuerung der westlichen Gehwegseite in der Launhardtstraße war eine Investorenmaßnahme der ABG. Die ABG hat in dem Bereich, den sie ausgebaut hat (also nur die westliche Seite), den barrierefreien Ausbau zum FGÜ vollumfänglich berücksichtigt. Auf der Ostseite wurde mittels Poller und Markierung die Einmündung enger gefasst, allerdings ohne die Barrierefreiheit herzustellen. Davon unabhängig erfolgte die Gelbmarkierung des Zebrastreifens während der Bauphase, da der bestehende Gehweg entlang der Launhardtstraße mit der Baustelleneinrichtung belegt war. Nach Ablauf der entsprechenden Verkehrsrechtlichen Anordnung wird die FGÜ-Markierung zeitnah entfernt. Vorab lässt sich zur Markierung und Beschilderung folgendes festhalten: Die Anbringung eines Fußgängerüberweges erscheint grundsätzlich möglich, es bedarf aber noch einer weiteren Prüfung (Verkehrszählung, Möglichkeit zur Umsetzung der Beleuchtung, etc.). Der FGÜ kann erst im Zuge einer beidseitigen Barrierefreiheit und mit richtlinienkonformer Beleuchtung eingerichtet werden. Der Magistrat befindet sich hierzu in der Abstimmung. Der Kennzeichnung der Querung durch das Verkehrszeichen (VZ) 133 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) (Fußgänger) stimmt der Magistrat zu.