Poller vor der Hochstraße 53 instand setzen
Antrag
Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die beschädigten Poller entlang der Arkade vor Hochstraße 53 zwischen den Stützen instand setzen zu lassen (s. Anlage).
Begründung
Die Arkade dient dem öffentlichen Fußgängerverkehr und wird regelmäßig von besonders schutzbedürftigen Personengruppen genutzt (Kinder, ältere Menschen, mobilitätseingeschränkte Personen). Beschädigte oder fehlende Poller führen dazu, dass motorisierte Zweiräder in den Gehwegbereich einfahren und dort abgestellt werden, wodurch Konflikte zwischen Fuß- und Fahrverkehr entstehen. Die Poller erfüllen damit eine klare Schutz- und Trennfunktion, deren Ausfall eine konkrete Gefährdungslage begründet. Die Arkade ist baulich eindeutig als Gehweg- und Aufenthaltsfläche konzipiert. Das Abstellen von motorisierten Zweirädern zwischen den Säulen stellt eine zweckwidrige Nutzung dar, die erst durch den mangelhaften baulichen Zustand ermöglicht wird. Die Wiederherstellung der Poller dient somit der ordnungsgemäßen Nutzung des öffentlichen Raums und der Durchsetzung bestehender Verkehrs- und Sondernutzungsvorgaben, ohne zusätzlichen Kontrollaufwand zu erzeugen. Poller sind Bestandteil der gestalterischen Ordnung des Stadtraums. Beschädigte oder fehlende Elemente vermitteln mangelnde Pflege, geringe Regelbindung und laden zur weiteren Zweckentfremdung ein (Broken-Windows-Effekt). Eine Wiederherstellung trägt zum geordneten Erscheinungsbild, zur Aufenthaltsqualität und zum Werterhalt des öffentlichen Raums bei.