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Klimaaktionsplan für den Ortsbezirk 2 - zwei Nebelduschen im Ortsbezirk 2 auf dem Freimannplatz und dem Westendplatz als Pilotprojekt installieren

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Der Magistrat dankt dem Ortsbeirat für die eingereichte Anregung sowie die darin enthaltenen Standortvorschläge. Die Hinweise werden in die interne Sammlung potenzieller Standorte aufgenommen und bei den weiteren Überlegungen zur Umsetzung von Abkühlungsmaßnahmen im öffentlichen Raum berücksichtigt. Grundsätzlich wird bei der Auswahl geeigneter Standorte für derartige Anlagen - sowohl im Rahmen von Probebetrieben als auch für zukünftige dauerhafte Installationen - auf verschiedene Aspekte geachtet. Zu den maßgeblichen Kriterien zählen insbesondere: die Frequentierung der Fläche, das Überhitzungspotenzial und der Grad der Versiegelung sowie die technische Realisierbarkeit, insbesondere im Hinblick auf vorhandene Wasser- und Stromanschlüsse. Für den Betrieb mobiler Abkühlungsanlagen ist in der Regel ein Unterflurhydrant zur Wasserversorgung sowie ein Stromanschluss, wie er beispielsweise bei Märkten oder Veranstaltungen genutzt wird, erforderlich. Da die Ausgestaltung dieser Anlagen herstellerspezifisch ist und sich somit die technischen Anforderungen unterscheiden können, sind die genauen Voraussetzungen derzeit noch nicht abschließend definiert. Im Rahmen der weiteren Planung wird der Magistrat eine Ausschreibung vorbereiten, auf deren Grundlage sich die künftigen technischen Rahmenbedingungen und Standortanforderungen konkretisieren werden. Vor diesem Hintergrund lässt sich gegenwärtig nicht abschließend beurteilen, ob die in der Anfrage genannten Standorte die notwendigen technischen und betrieblichen Voraussetzungen erfüllen. Darüber hinaus ist zu berücksichtigen, dass Grünanlagen durch ihre natürliche Beschattung und Verdunstungsleistung bereits über eine eigene Abkühlungsfunktion verfügen. Der Westendplatz weist größere Grünflächenanteile auf, während der Freimannplatz in geringem Umfang begrünt ist. Hoch versiegelte Flächen ohne natürliche Verschattung und ohne kühlende Wirkung werden daher bei der Standortauswahl vorrangig berücksichtigt, auch im Rahmen etwaiger Pilotprojekte oder Probephasen.