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Fehlende Stellungnahmen des Magistrates gegenüber dem Ortsbeirat 10

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Der Ortsbeirat darf versichert sein, dass die Büros der Stadtverordnetenversammlung und des Magistrats sämtliche Gremienvorlagen, die einen Arbeitsauftrag an den Magistrat zur Vorlage eines Berichts oder einer Stellungnahme zum Inhalt haben, sorgfältig überwachen. Seit 2021 hat der Magistrat 11.615 Stellungnahmen an die Ortsbeiräte und die KAV abgegeben. Dies verdeutlicht die Bedeutung der Ortsbeiräte als Mittler zwischen den Stadtteilen ihres Ortsbezirks und der Stadtverordnetenversammlung. Die durch § 4 Ziff. 10 der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte vorgegebene Frist von zwölf Wochen zur Abgabe einer Stellungnahme des Magistrats bei den Ortsbeiratsanregungen und -anfragen findet dabei Beachtung. Dass in einigen Fällen Antworten ausstehen, ist bedauerlich, liegt aber daran, dass hier noch Abstimmungsbedarf innerhalb des Magistrats besteht. Der Magistrat verweist auf seine Ausführungen in der ST 1190 vom 21.07.2025.

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