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Gehweg und Bushaltestelle vor der Mainzer Landstraße 88 nutzbar machen

Vorlagentyp: OF GRÜNE

Antrag

Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, das Pflaster im Gehwegbereich vor der Mainzer Landstraße 88 wieder herstellen zu lassen bzw. auf den Grundstückseigentümer zuzugehen, damit die Fläche wieder gepflastert wird, so dass Fußgehende diese wieder gefahrlos nutzen können. Des Weiteren wird der Magistrat aufgefordert, die beiden markierten Parkplätze auf dem Gehweg im unmittelbaren Bereich der Bushaltestelle "Platz der Republik" aufzulösen und die Flächen gegen das ordnungswidrige Parken zu sichern.

Begründung

Der Gehweg vor der Mainzer Landstraße 88 ist derzeit teilweise unbefestigt und stellt eine Stolperfalle dar. 50 Zentimeter Restbreite sind insbesondere für mobilitätseingeschränkte Personen nicht gefahrenfrei nutzbar. Die Bus-Ersatzhaltestelle ist ebenfalls nicht uneingeschränkt nutzbar, da Markierungen und eine nicht eindeutige Beschilderung suggerieren, dass dort PKW im Bereich der Bushaltestelle parken dürfen. Der Gehweg in diesem Bereich soll zum Ein- und Aussteigen freigehalten, Stolperfallen entfernt und gegen illegales Parken gesichert werden.