Bodenwelle unter dem Zebrastreifen auf der Galgenstraße
Stellungnahme des Magistrats
Der Magistrat kann der Anregung nicht entsprechen. Aus straßenverkehrsbehördlicher Sicht gibt es keine Handlungsnotwendigkeit: Der angesprochene Fußgängerüberweg hat gute Sichtbeziehungen, ist mit einer Sonderbeleuchtung ausgestattet und weist (wie die gesamte Galgenstraße) von 2016 bis 2024 keinerlei polizeilich aufgenommene Verkehrsunfälle mit Beteiligung von Fußgänger:innen auf. Der Magistrat geht davon aus, dass es sich bei den Fahrzeugen in der Galgenstraße überwiegend um Anlieger:innen handelt, denen der Fußgängerüberweg bekannt ist. Die Fahrzeugführenden wissen, dass von beiden Seiten Fußgänger:innen kommen können und müssen sich entsprechend in beide Blickrichtungen absichern. Es handelt sich um ein bewusstes Fehlverhalten, das sich nach Auffassung des Magistrats mit einer Aufpflasterung nicht verhindern ließe.