Skip to main content Skip to navigation Skip to footer

Bodenwelle unter dem Zebrastreifen auf der Galgenstraße

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Der Magistrat kann der Anregung nicht entsprechen. Aus straßenverkehrsbehördlicher Sicht gibt es keine Handlungsnotwendigkeit: Der angesprochene Fußgängerüberweg hat gute Sichtbeziehungen, ist mit einer Sonderbeleuchtung ausgestattet und weist (wie die gesamte Galgenstraße) von 2016 bis 2024 keinerlei polizeilich aufgenommene Verkehrsunfälle mit Beteiligung von Fußgänger:innen auf. Der Magistrat geht davon aus, dass es sich bei den Fahrzeugen in der Galgenstraße überwiegend um Anlieger:innen handelt, denen der Fußgängerüberweg bekannt ist. Die Fahrzeugführenden wissen, dass von beiden Seiten Fußgänger:innen kommen können und müssen sich entsprechend in beide Blickrichtungen absichern. Es handelt sich um ein bewusstes Fehlverhalten, das sich nach Auffassung des Magistrats mit einer Aufpflasterung nicht verhindern ließe.

Verknüpfte Vorlagen