Vollständiges Fehlen einer sicheren Umleitung des Fußgängerverkehrs
Vorlagentyp: ST Magistrat
Stellungnahme des Magistrats
Die in Rede stehende Baustelle wurde ohne Vorliegen einer straßenverkehrsrechtlichen Anordnung und damit ordnungswidrig eingerichtet. Lediglich eine straßenrechtliche vereinfachte Trassen- und Aufbruchgenehmigung liegt vor, in der ausdrücklich darauf hingewiesen wird, dass bei Eingriffen in den öffentlichen Verkehrsraum auch eine Anordnung der Straßenverkehrsbehörde erforderlich ist. In solchen Fällen ist eine E-Mail an die Städtische Verkehrspolizei verkehrspolizei@stadt-frankfurt.de zielführend.