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Vorlagen
Baustelleneinrichtung Leerbach Palais
Anregung an den Magistrat vom 16.04.2018, OM 3032 entstanden aus Vorlage: OF 527/2 vom 12.03.2018 Betreff: Baustelleneinrichtung Leerbach Palais Die Baustelleneinrichtung des Leerbach Palais mit ihrem undurchsichtigen Bauzaun beeinträchtigt die Sicht für Fahrzeuglenker in der Leerbachstraße. Um die gefährliche Situation zu entschärfen, sind mehrere Maßnahmen möglich. Der Magistrat wird deshalb gebeten, 1. den Bauzaun im Kreuzungsbereich teilweise zu entfernen oder niedriger zu gestalten; 2. Stoppschilder und Haltelinien für den Verkehr aus der östlichen Emil-Claar-Straße und der Leerbachstraße im Kreuzungsbereich einzurichten; 3. an der Kreuzung einen Spiegel anzubringen, der die Einsicht aus der Leerbachstraße in die östliche Emil-Claar-Straße und umgekehrt ermöglicht. Begründung: Für das Bauprojekt Leerbach Palais wurde ein undurchsichtiger Bauzaun in der Leerbachstraße und in der Emil-Claar-Straße eingerichtet. Fahrzeuge, die aus Richtung Grüneburgweg kommen und entweder weiter auf der Leerbachstraße fahren oder nach rechts in die Emil-Claar-Straße abbiegen wollen, können den Verkehr aus der östlichen Emil-Claar-Straße durch den undurchsichtigen Bauzaun nicht einsehen. Dadurch kam es bereits zu gefährlichen Situationen an diesem Kreuzungspunkt. Daher besteht an dieser Stelle dringender Handlungsbedarf, den Kreuzungspunkt zu entschärfen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 30.07.2018, ST 1344 Beratung im Ortsbeirat: 2 Aktenzeichen: 66 5
Bauvorhaben Leerbachstraße 58
Antrag vom 27.03.2018, OF 536/2 Betreff: Bauvorhaben Leerbachstraße 58 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird um Auskunft gebeten: 1. Steht das Objekt Leerbachstraße 58 unter Denkmalschutz? 2. Liegt für das laufende Bauvorhaben an dem Objekt eine Genehmigung für den Anbau von Balkonen vor? Begründung: Anfrage aus der Nachbarschaft. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 2 am 16.04.2018, TO II, TOP 13 Beschluss: Auskunftsersuchen V 820 2018 Die Vorlage OF 536/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Schutz des denkmalgeschützten Hauses Böhmerstraße 4 vor weiterem Verfall durch ein Instandsetzungsgebot nach § 177 BauGB
Anregung an den Magistrat vom 22.01.2018, OM 2638 entstanden aus Vorlage: OF 469/2 vom 02.01.2018 Betreff: Schutz des denkmalgeschützten Hauses Böhmerstraße 4 vor weiterem Verfall durch ein Instandsetzungsgebot nach § 177 BauGB Der Magistrat wird beauftragt, eine Untersuchung über den Bauzustand des denkmalgeschützten Hauses Böhmerstraße 4 gemäß Paragraf 177 BauGB zu veranlassen und ein den Untersuchungsergebnissen entsprechendes Instandsetzungsgebot zu erlassen, um das Haus vor weiterem Verfall zu schützen. Dem Eigentümer ist eine Frist für die Durchführung der Instandsetzungsmaßnahmen mit Androhung einer Ersatzvornahme zu setzen. Begründung: Das Gebäude Böhmerstraße 4 ist seit Jahren dem Verfall preisgegeben. Es droht ein irreparabeler Schaden für die Bausubstanz des denkmalgeschützten Gebäudes. Um das Gebäude vor weiterem Verfall zu schützen, ist die beantragte Maßnahme dringend erforderlich, da der Eigentümer bezüglich der erforderlichen Instandsetzung bisher keine Aktivitäten erkennen lässt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.03.2018, ST 568 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 2 am 12.03.2018, TO I, TOP 5 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. Aktenzeichen: 60 3
Etwas mehr Entgegenkommen im Grüneburgweg
Anregung an den Magistrat vom 04.12.2017, OM 2500 entstanden aus Vorlage: OF 446/2 vom 17.11.2017 Betreff: Etwas mehr Entgegenkommen im Grüneburgweg Der Magistrat wird gebeten, den Grüneburgweg, von der Siesmayerstraße kommend bis zum Mitscherlichplatz und vom Mitscherlichplatz bis zur Kreuzung Grüneburgweg, Ecke Feldbergstraße/Wolfsgangstraße, für das Radfahren gegen die Einbahnstraße freizugeben. Begründung: Bei der Freigabe von Einbahnstraßen in Tempo-30-Zonen/-Bereichen wurden in Frankfurt oftmals die Straßenzüge, in denen Busse fahren, ausgespart, um zunächst Erfahrungen zu sammeln. Mittlerweile wurde das Projekt "Freigabe von Einbahnstraßen" positiv beurteilt und in vielen Straßen mit Busverkehr die Einbahnstraße für Radfahrer freigegeben. Der Grüneburgweg scheint schlichtweg vergessen worden zu sein. Der Grüneburgweg ist an schmalster Stelle 7,70 Meter breit, abzüglich zwei mal zwei Meter (beidseitig längs parkende Kfz) bleiben noch 3,70 Meter. In der Praxis bleibt mehr als 3,70 Meter, weil viele Autos nicht ganz zwei Meter breit sind. In der Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung heißt es zu Zeichen 220 Einbahnstraße: "Beträgt in Einbahnstraßen die zulässige Höchstgeschwindigkeit nicht mehr als 30 km/h, kann Radverkehr in die Gegenrichtung zugelassen werden, wenn a) eine ausreichende Begegnungsbreite vorhanden ist, ausgenommen an kurzen Engstellen, bei Linienbusverkehr oder bei stärkerem Verkehr mit Lastkraftwagen muss diese mindestens 3,5 Meter betragen; b) die Verkehrsführung im Streckenverlauf sowie an Kreuzungen und Einmündungen übersichtlich ist; c) für den Radverkehr dort, wo es orts- und verkehrsbezogen erforderlich ist, ein Schutzraum angelegt wird." Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 23.02.2018, ST 415 Aktenzeichen: 32 1
Radbügel vor der Wolfsgangstraße zwischen Hausnummer 17-19 anbringen und eine neue Baumpflanzung auf dem Baumbeet vor den Liegenschaften vornehmen.
Anregung an den Magistrat vom 23.10.2017, OM 2278 entstanden aus Vorlage: OF 396/2 vom 02.10.2017 Betreff: Radbügel vor der Wolfsgangstraße zwischen Hausnummer 17-19 anbringen und eine neue Baumpflanzung auf dem Baumbeet vor den Liegenschaften vornehmen. Der Magistrat wird gebeten, auf der Wolfsgangstraße zwischen Hausnummer 17 bis 19 vor dem Baumbeet Radbügel aufzustellen, straßenseitig flankiert von rot-weißen Pollern und auf dem Boden durch einen weißen Kasten farblich markiert. Darüber hinaus wird der Magistrat gebeten, in dem vor den Liegenschaften befindlichen Baumbeet einen neuen Baum zu pflanzen. Begründung: Aufgrund einer Bürgeranfrage besteht Bedarf an dieser Stelle, Fahrradbügel zu installieren, da es in diesem Bereich an Fahrradabstellmöglichkeiten fehlt. Auch sollte der vor Kurzem gefällte Baum ersetzt werden, damit wieder mehr Grün im Straßenraum entsteht. Aufstellungsort für die Fahrradbügel im markierten Bereich vor dem Baumbeet. Quelle: Googlemaps Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.01.2018, ST 110
Ladezone für Busshuttle an der Holzhausenschule
Anregung an den Magistrat vom 18.09.2017, OM 2182 entstanden aus Vorlage: OF 362/2 vom 30.08.2017 Betreff: Ladezone für Busshuttle an der Holzhausenschule Der Magistrat wird gebeten, die Ladezone für den Busshuttle an der Holzhausenschule vom derzeitigen Standort direkt vor dem Schuleingang in der Bremer Straße auf die Parkplatzfläche entlang der Eschersheimer Landstraße zu verlegen. Begründung: Nach Schließung der Turnhalle werden die Schülerinnen und Schüler der Holzhausenschule per Busshuttle zum Sportunterricht gebracht. Die derzeitige Ladezone des Shuttlebusses wird von der Schulleitung und von Elternvertretern als gefährlich eingestuft und die genannte Alternative vorgeschlagen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.08.2018, ST 1516 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung des OBR 2 am 22.01.2018, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 19. Sitzung des OBR 2 am 19.02.2018, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 20. Sitzung des OBR 2 am 12.03.2018, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 21. Sitzung des OBR 2 am 16.04.2018, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 22. Sitzung des OBR 2 am 14.05.2018, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 23. Sitzung des OBR 2 am 11.06.2018, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 24. Sitzung des OBR 2 am 13.08.2018, TO I, TOP 5 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. Aktenzeichen: 40 1
Verkehrszählung Siesmeyerstraße und Grüneburgweg
Anregung an den Magistrat vom 22.05.2017, OM 1688 entstanden aus Vorlage: OF 275/2 vom 24.04.2017 Betreff: Verkehrszählung Siesmeyerstraße und Grüneburgweg Vorgang: OM 992/16 OBR 2; ST 692/17 Der Magistrat wird gebeten, an mindestens zwei Wochentagen (montags und donnerstags) eine Verkehrszählung an der Einmündung der Siesmayerstraße in die Bockenheimer Landstraße und am Grüneburgweg nach der Kreuzung mit der August-Siebert-Straße durchzuführen. Die Verkehrszählung soll außerhalb von Ferienzeiten zur morgend- und abendlichen Rushhour (07:00 Uhr bis 09:00 Uhr und 17:00 Uhr bis 19:00 Uhr) sowie zum Vergleich zur Mittagszeit (zwei Stunden) stattfinden und neben Fahrzeugen auch Fahrräder mit einbeziehen. Hierbei sind auch die Fahrräder, die auf dem Gehweg unterwegs sind, zu erfassen. Das Ergebnis der Verkehrszählung ist dem Ortsbeirat 2 zeitnah vorzulegen. Bei einem anschließenden Ortstermin mit den entsprechenden Ämtern sollen Maßnahmen zur Abhilfe erarbeitet werden. Begründung: Wie in der Anregung OM 992 dargelegt, bestehen unter anderem an der Einmündung Siesmayerstraße zur Bockenheimer Landstraße erhebliche strukturelle Mängel in der Verkehrsführung, die ein gesundes Miteinander von Fußgängern, Fahrrad- und motorisiertem Individualverkehr beeinträchtigen, ja sogar zu gesundheitlichen Beeinträchtigungen führen können. Aus diesem Grund sind belastbare Fakten unerlässlich, um gegebenenfalls Verkehrsströme neu zu ordnen. Siehe auch die Stellungnahme ST 692 zu Punkt 3, Satz 3: "Genauere Kenntnisse über den Umfang des Durchgangsverkehrs zwischen Reuterweg und Bockenheimer Landstraße über die Siemayerstraße liegen nicht vor." Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 28.11.2016, OM 992 Stellungnahme des Magistrats vom 10.04.2017, ST 692 Stellungnahme des Magistrats vom 18.08.2017, ST 1531 Stellungnahme des Magistrats vom 23.02.2018, ST 419 Antrag vom 27.04.2018, OF 547/2 Auskunftsersuchen vom 14.05.2018, V 874 Antrag vom 28.02.2023, OF 630/2 Anregung an den Magistrat vom 20.03.2023, OM 3720 Aktenzeichen: 61 10
Das denkmalgeschützte Haus Böhmerstraße 4 durch ein Instandsetzungsgebot nach § 177 BauGB vor dem weiteren Verfall schützen
Anregung vom 22.05.2017, OA 162 entstanden aus Vorlage: OF 282/2 vom 03.05.2017 Betreff: Das denkmalgeschützte Haus Böhmerstraße 4 durch ein Instandsetzungsgebot nach § 177 BauGB vor dem weiteren Verfall schützen Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, am denkmalgeschützten Haus Böhmerstraße 4 eine Untersuchung über den Bauzustand gemäß § 177 BauGB zu veranlassen und danach ein Instandsetzungsgebot nach § 177 BauGB zu erlassen, um das Haus vor weiterem Verfall zu schützen. Begründung: Das Gebäude Böhmerstraße 4 ist seit Jahren dem Verfall preisgegeben. Es droht ein irreparabler Schaden für die Bausubstanz des denkmalgeschützten Gebäudes. Um das Gebäude vor weiterem Verfall zu schützen, ist der Erlass eines Instandsetzungsgebots nach § 177 BauGB dringend notwendig. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.12.2017, ST 2510 Stellungnahme des Magistrats vom 04.06.2018, ST 1009 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Versandpaket: 31.05.2017 Beratungsergebnisse: 12. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 19.06.2017, TO I, TOP 28 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 162 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 13. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 21.08.2017, TO I, TOP 45 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 162 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD und BFF gegen LINKE. und FRAKTION (= Annahme) sowie FDP (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRANKFURTER (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 1621, 13. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau vom 21.08.2017 Aktenzeichen: 60 3
Verkehrssicherheit Wolfsgangstraße
Anregung an den Magistrat vom 20.04.2017, OM 1436 entstanden aus Vorlage: OF 164/3 vom 01.02.2017 Betreff: Verkehrssicherheit Wolfsgangstraße Vorgang: OM 541/16 OBR 3; ST 1662/16 Bezug nehmend auf seine Stellungnahme ST 1662 wird der Magistrat gebeten, einen gesicherten Überweg (Zebrastreifen) an der Einmündung der Justinianstraße vor der Hausnummer 14 einzurichten. Begründung: Die Einrichtung eines gesicherten Fußgängerüberwegs ist nach wie vor dringend geboten, da viele Eltern mit Kindern vom südlichen Oeder Weg aus durch die Grünanlage zur Wolfsgangstraße gehen, dort aber wegen parkender Autos und dem fließenden Verkehr nur unter erschwerten Bedingungen sowohl zum Holzhausenpark wie auch zur Kita gelangen. Durch den Fußgängerüberweg entfallen nach Ansicht des Ortsbeirates keine zwölf, sondern fünf bis maximal sieben Stellplätze, auf der nördlichen Seite keiner, vor dem Zebrastreifen (Einmündung) ein, maximal zwei für den Überweg (Längsparken), auf der südlichen Seite vier, maximal fünf für den Überweg und den Schutzbereich vor dem Zebrastreifen. Dieser Verlust öffentlicher Autostellplätze sollte allen die Sicherheit, insbesondere von Kindern, wert sein. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 08.09.2016, OM 541 Stellungnahme des Magistrats vom 05.12.2016, ST 1662 Stellungnahme des Magistrats vom 24.07.2017, ST 1253 Aktenzeichen: 32 1
Kein SUV-Parkplatz auf dem Bürgersteig
Antrag vom 18.04.2017, OF 273/2 Betreff: Kein SUV-Parkplatz auf dem Bürgersteig Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, 1. zu veranlassen, dass das SUV mit einem Frankfurter polizeilichen Kennzeichen nicht mehr auf dem Eckstück des versiegelten Vorgartens des Lokals "Gustav" an der Ecke Reuterweg/Eppsteiner Straße und dem angrenzenden Bürgersteig parkt; 2. den zugehörigen Anwohnerparkausweis ggf. wieder einzuziehen, falls der Fahrzeughalter weiterhin den Bürgersteig blockiert. Begründung: Immer wieder parkt auf dem Eckgrundstück - das außerhalb der ummauerten Restaurant-Terrasse liegt - ein riesiges SUV, das nicht nur das durch Kleinpflasterung abmarkierte Grundstück, sondern auch die Hälfte der Bürgersteigbreite in Anspruch nimmt. Da hier außerdem in aller Regel an den Verkehrszeichenmasten Fahrräder angekettet sind, ist ein Durchkommen für Fußgänger nur mühsam, mit Kinderwagen oder Rollstuhl überhaupt nicht möglich. Die nachfolgenden Fotos von heute, 13 Uhr, zeigen die Situation. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des OBR 2 am 24.04.2017, TO I, TOP 38 Beschluss: Die Vorlage OF 273/2 wird abgelehnt. Abstimmung: SPD, 1 GRÜNE, FDP und Piraten gegen 2 GRÜNE und BFF (= Annahme) bei Enthaltung CDU und LINKE.
Vorgarten als SUV-Parkplatz
Antrag vom 26.01.2017, OF 209/2 Betreff: Vorgarten als SUV-Parkplatz Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, 1. zu prüfen, ob eine - und wenn ja welche - Ausnahmegenehmigung von der Vorgartensatzung für das Lokal "Gustav" an der Ecke Reuterweg / Eppsteiner Straße existiert, und 2. ob diese auch das Abstellen eines SUV auf dem Eckstück des versiegelten Vorgartens und dem angrenzenden Bürgersteig abdeckt. Der Magistrat wird darüber hinaus aufgefordert, unabhängig von einer evtl. Fahrzeug-Abstellgenehmigung auf dem Eckgrundstück diese unverzüglich zu wiederrufen, damit der Bürgersteig wieder als solcher benutzt werden kann. Begründung: Der Vorgarten ist als gepflasterter komfortabler Restaurant-Garten angelegt, auf dem auch einige Pflanzenkübel aufgestellt sind. Dafür ist eine Sondergenehmigung notwendig. Da der Vorgarten auch im vergangenen Sommer fast nie als Restaurant-Terrasse genutzt wurde, fragt sich der Bürger allerdings, ob die Ausnahmegenehmigung überhaupt berechtigt ist. Sehr häufig parkt auf dem Eckgrundstück - das außerhalb der ummauerten Restaurant-Terrasse liegt - ein riesiger SUV, der nicht nur das durch Kleinpflasterung abmarkierte Grundstück, sondern auch die Hälfte der Bürgersteigbreite in Anspruch nimmt. Da hier außerdem in aller Regel an den Verkehrszeichenmasten Fahrräder angekettet sind, ist ein Durchkommen für Fußgänger nur mühsam, mit Kinderwagen oder Rollstuhl überhaupt nicht möglich. Die Ortspolizei bleibt - wie bei allen als Parkplatz mißbrauchten Bürgersteigen - untätig. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 2 am 13.02.2017, TO I, TOP 25 Beschluss: Die Vorlage OF 209/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 10. Sitzung des OBR 2 am 13.03.2017, TO I, TOP 15 Beschluss: Die Vorlage OF 209/2 wird mit Stimmengleichheit abgelehnt. Abstimmung: CDU und SPD gegen GRÜNE, FDP, LINKE. und BFF (= Annahme) bei Enthaltung Piraten
Post-Chaos im Nordend seit Schließung der Filiale in der Fürstenbergerstraße
Anregung an den Magistrat vom 08.12.2016, OM 1056 entstanden aus Vorlage: OF 140/3 vom 08.12.2016 Betreff: Post-Chaos im Nordend seit Schließung der Filiale in der Fürstenbergerstraße Nach der Schließung der Postfiliale in der Fürstenbergerstraße Ende November sollte der Kiosk "Glauburg" (Eckenheimer Landstraße/Ecke Glauburgstraße) ihre Funktionen übernehmen. Tatsächlich müssen jetzt aber viele Menschen, die sogar im direkten Umfeld (!) der neuen Poststation wohnen und arbeiten, ihre Pakete beziehungsweise Zustellungen im viel weiter weg gelegenen Kiosk in der Zeil 5 abholen, der zudem eine schlechte ÖPNV-Verbindungen hat. Durch Fehlplanungen der Post AG ist jener Kiosk in der Nähe des Einwohnermeldeamtes nicht ausgelastet, hat aber einen Vertrag. Also teilte die Post die acht Zustellbezirke im Nordend neu auf und die DHL muss jetzt die Lieferungen für vier Nordendbezirke in der Innenstadt lagern. Nur die Sendungen für vier Bezirke kommen zum Kiosk Eckenheimer Landstraße/Ecke Glauburgstraße. Die Folge ist, dass viele Menschen aus der Neuhofstraße, Spohrstraße, Glauburgstraße, Schwarzburgstraße oder andere Adressen, die sich nur wenige Minuten entfernt vom Kiosk Eckenheimer Landstraße/Ecke Glauburgstraße befinden, jetzt mit der U-Bahn zur Konstablerwache fahren und dann bis zur Zeil 5 laufen müssen und dafür (hin- und zurück) circa 40 Minuten benötigen. Pakete müssen oft länger geschleppt werden als bisher. Das ist eine Zumutung für alle Bürgerinnen und Bürger, besonders aber für Ältere, Menschen mit Handicaps und so weiter. Der Magistrat wird deshalb aufgefordert, mit der Post AG ins Gespräch zu kommen beziehungsweise dahin gehend zu verhandeln, dass die Post wieder im westlichen Nordend oder in dessen Mitte, in der nahegelegenen neuen Filiale im Kiosk Eckenheimer Landstraße/Ecke Glauburgstraße, gelagert wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.03.2017, ST 631 Aktenzeichen: 92 31
Ortsbeiratsinitiative für mehr Bewegungsmöglichkeiten und Spielangebote auch für größere Kinder im Nordend
Anregung an den Magistrat vom 10.11.2016, OM 917 entstanden aus Vorlage: OF 59/3 vom 22.08.2016 Betreff: Ortsbeiratsinitiative für mehr Bewegungsmöglichkeiten und Spielangebote auch für größere Kinder im Nordend "Spiel und Bewegung machen Kinder fit - auch im Kopf"/"Jedes zweite Kind bewegt sich zu wenig". Diese Meldungen sind bestens bekannt. Teil der Misere ist, dass sich die wohnungsnahen Freiflächen in den Großstädten in den letzten Jahren verringert haben. Gerade im Nordend, einem der kinderreichsten Stadtteile Frankfurts, nimmt jedoch der Bedarf durch die erfreulicherweise ständig wachsende Kinderzahl weiter zu. Zugleich steigt auch bei anderen Bevölkerungsgruppen der Bedarf an Freiflächen, bedingt durch geändertes Freizeitverhalten, die hohe Zahl an Singlehaushalten und teilweise sehr kleine Wohnungen. In den letzten Jahren wurden daher viele Spielplätze im Nordend neu und attraktiver gestaltet. Allerdings sind diese Spielplätze von ihrer Struktur eher für Kinder bis zum Ende der Grundschulzeit attraktiv und zumeist nur für Kinder bis zwölf Jahre zugelassen. Kinder über zwölf Jahren brauchen aber ebenfalls Bewegungsräume und geeignete Spielangebote, um sich zu entfalten. Dafür gibt es im Nordend entschieden zu wenig Flächen. Die aktuelle Diskussion um den Holzhausenpark machte dies wieder sehr deutlich. Bestehende Parks sind hoffnungslos übernutzt, deshalb müssen Alternativflächen für verschiedene Nutzergruppen gefunden werden. Die Herausforderung der nächsten Jahre wird es sein, bislang kaum oder nicht genutzte Flächen im Stadtteil so zu gestalten, dass sie für verschiedene Nutzergruppen etwas bieten. Zugleich müssen auch die Interessen der Anlieger berücksichtigt werden. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob die Möglichkeit besteht, auf den Grünflächen - Klettenbergstraße; - Eysseneckstraße (z. B. unterer Teil zwischen Holzhausen- und Cronstettenstraße oder oberer Teil zwischen Cronstettenstraße und Adickesallee); - Hallgartenstraße; - Oeder Weg zwischen Lersner- und Fürstenbergerstraße Bewegungs- und Spielmöglichkeiten für Kinder über zwölf Jahre zu schaffen. Dies könnten sein: - Tischtennisplatten; - Trampoline (siehe Hafenpark); - sonstige Fitnessgeräte; - ein Riesenschach (soweit Patenschaft für Figuren durch Kiosk oder Ähnliches möglich, z. B. Eysseneckstraße unterer Teil). Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.02.2017, ST 416 Stellungnahme des Magistrats vom 25.08.2017, ST 1540
Verkehrssicherheit Holzhausenschule
Anregung an den Magistrat vom 10.10.2016, OM 738 entstanden aus Vorlage: OF 116/2 vom 22.09.2016 Betreff: Verkehrssicherheit Holzhausenschule Der Magistrat wird um Prüfung und gegebenenfalls Umsetzung folgender Maßnahmen gebeten: 1. Verlängerung der in der Bremer Straße angebrachten Fahrbahntrennung, da Autos noch mitten auf der Fahrbahn wenden und andere Verkehrsteilnehmer gefährden. 2. Absicherung des Fahrradwegs vor dem Haupteingang der Schule in der Bremer Straße zum Beispiel durch Kunststoffpoller (so wie zum Beispiel direkt nach dem Eschenheimer Turm auf der Eschersheimer Landstraße), um gefährliche Situationen durch parkende Autos und aussteigende Kinder zu unterbinden. Begründung: Anregung des Schulelternbeirates. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.12.2016, ST 1858 Aktenzeichen: 32 4
Erhöhung der Verkehrssicherheit in der Wolfsgangstraße
Anregung an den Magistrat vom 08.09.2016, OM 541 entstanden aus Vorlage: OF 21/3 vom 18.05.2016 Betreff: Erhöhung der Verkehrssicherheit in der Wolfsgangstraße Die Wolfsgangstraße wird immer stärker durch den Durchgangsverkehr zwischen Westend und Friedberger Landstraße/Alleenring belastet. Diese Mehrbelastung führt besonders im Kreuzungsbereich Hammanstraße, den sehr viele Schulkinder und Parkbesucher queren, und auch während der Abholzeiten vor der Kita in der Wolfsgangstraße 16 immer wieder zu brenzligen Situationen. Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat gebeten, Maßnahmen zur Verminderung des Durchgangsverkehrs und zur Erhöhung der Querungssicherheit in der Wolfsgangstraße zu prüfen und zu berichten. Dabei sollte beispielsweise im Kreuzungsbereich Hammanstraße eine eindeutige Beschilderung des Kreisverkehrs erfolgen. Außerdem wird der Magistrat gebeten, eine weitere gesicherte Fußgängerquerung an der Einmündung der Justinianstraße in Höhe der Hausnummer 14 einzurichten, da viele Eltern mit Kindern vom südlichen Oeder Weg aus durch die Grünanlage zur Wolfsgangstraße gehen, dort aber wegen parkender Autos und dem fließenden Verkehr nur unter erschwerten Bedingungen sowohl zum Holzhausenpark wie auch zur Kita gelangen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.12.2016, ST 1662 Anregung an den Magistrat vom 20.04.2017, OM 1436 Aktenzeichen: 32 1
Feuerwehrkonzept für das Quartier Wolfsgangstraße/Hammanstraße/Fürstenbergerstraße/ Eschersheimer Landstraße
Antrag vom 26.08.2016, OF 66/3 Betreff: Feuerwehrkonzept für das Quartier Wolfsgangstraße/Hammanstraße/Fürstenbergerstraße/ Eschersheimer Landstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, in ausreichender Detailtiefe darzulegen, wie es um die Zugänglichkeit insbesondere im Innenbereich des o.g. Quartiers für Lösch- und Rettungsfahrzeuge und damit um die Sicherheit im Brandfall bestellt ist. Sind alle Gebäude von der Rückseite aus schnell und gut erreichbar? Gibt es Probleme bei der Zugänglichkeit des Innenbereichs? Ist sichergestellt, dass alle Zugänge jederzeit freigehalten werden können? Begründung: Anwohner aus diesem Quartier haben die Sorge geäußert, dass im Brandfall Probleme mit der Erreichbarkeit aller Gebäude für Lösch- und Rettungsfahrzeuge vom Innenbereich aus bestehen. Insbesondere wurde angemerkt, dass die Zufahrt über das Grundstück der Kantschule durch parkende Busse verstellt sei. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 3 am 08.09.2016, TO II, TOP 4 Beschluss: Auskunftsersuchen V 146 2016 Die Vorlage OF 66/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Versorgung mit Postdienstleistungen im westlichen Nordend
Antrag vom 25.08.2016, OF 62/3 Betreff: Versorgung mit Postdienstleistungen im westlichen Nordend Der Magistrat wird deshalb aufgefordert, zu prüfen und zu berichten: Wie wird im westlichen Nordend zukünftig die Versorgung der Menschen mit Postdienstleistungen sichergestellt? Welcher Zeithorizont ist für eine Sicherstellung der Versorgung mit Postdienstleistungen im westlichen Nordend absehbar? Was gedenkt der Magistrat zu tun, um nötigenfalls auf eine Sicherstellung der Grundversorgung der Menschen mit Postdienstleistungen im westlichen Nordend nachdrücklich hinzuwirken? Begründung: Die grundsätzlich gut frequentierte Postfiliale / -agentur in der Fürstenbergerstraße ist nach Angaben von Mitarbeitern häufig personell unterbesetzt, weshalb sich zu Stoßzeiten immer wieder lange Kundenschlagen bilden. Jetzt soll nach Angaben von Mitarbeitern die Postfiliale geschlossen werden, ohne daß ein Ersatz bekannt wäre. In der wachsenden Stadt Frankfurt am Main stellt die ausreichende Versorgung der Menschen mit Postdienstleistungen einen wichtigen Standortfaktor dar. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 3 am 08.09.2016, TO II, TOP 1 Beschluss: Auskunftsersuchen V 144 2016 Die Vorlage OF 62/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Schließung der Postfiliale Fürstenbergerstraße - klassisches Monopolverhalten der Deutschen Post AG?
Antrag vom 24.08.2016, OF 63/3 Betreff: Schließung der Postfiliale Fürstenbergerstraße - klassisches Monopolverhalten der Deutschen Post AG? Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, warum im Detail die Filiale Fürstenbergerstraße durch die Deutsche Post AG geschlossen wird, wie der Postservice für die Bewohner des Nordends in Zukunft aussehen wird: Standorte von Partner-Filialen, etc. (oder ob die Postfiliale Rathenauplatz/Innenstadt die zukünftig nächste Filiale sein wird). Begründung: Die Schließung der Filiale Fürstenbergerstraße der Deutschen Post AG bedeutet, dass das Nordend und seine ca. 54000 Einwohner in Zukunft kein eigenes Postamt mehr zur Verfügung haben werden. Diese Entwicklung erscheint im Hinblick auf den gesetzlichen Versorgungsauftrag der Deutschen Post AG problematisch und wirft Fragen nach dem Marktverhalten des Unternehmens Post auf. Offensichtlich sind regelmäßige Gebührenerhöhungen und eine nachlassende Versorgungsqualität zur Zeit kennzeichnend für die Geschäftspolitik der Deutschen Post AG. Dem muss der Magistrat entgegenwirken. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 3 am 08.09.2016, TO II, TOP 1 Beschluss: Auskunftsersuchen V 145 2016 Die Vorlage OF 63/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, SPD, LINKE., FDP und ÖkoLinX-ARL gegen GRÜNE (= Ablehnung)
Radroute 7 ausbauen V: Wegweisung verbessern
Anregung an den Magistrat vom 09.06.2016, OM 206 entstanden aus Vorlage: OF 31/9 vom 30.05.2016 Betreff: Radroute 7 ausbauen V: Wegweisung verbessern Der Magistrat wird gebeten, 1. die verwirrende Wegweisung an der Kreuzung Alt-Eschersheim/Dreihäusergasse (Bild 1) zu korrigieren; 2. einen zusätzlichen Wegweiser an der Autobahnleitplanke (Bild 2) zu ergänzen, damit der ortsunkundige, aus der Straße Im Uhrig kommende Radfahrer nicht ins Nirgendwo geführt wird; 3. die beiden Enden der Radroute durch entsprechende Hinweisschilder zu markieren; 4. vor dem Haus Hinter den Ulmen 67 das Zeichen 357 "Sackgasse" (Bild 3) durch das Zeichen 357.50 "Durchgängige Sackgasse" auszutauschen. Begründung: Die Radroute ist im Allgemeinen gut ausgeschildert und einige vom Ortsbeirat 9 gemachten Vorschläge wurden bereits umgesetzt. An den genannten Stellen besteht jedoch weiterhin Verbesserungspotenzial. Dem Ortsbeirat 9 erscheint es überdies sinnvoll, die Wegeführung an der Kreuzung Fürstenbergerstraße/Hammanstraße zu verdeutlichen, wo Radfahrer derzeit scheinbar durch ein Schulgebäude geführt werden. Dieser Bereich liegt jedoch nicht in seinem Zuständigkeitsbereich. Bild 1 Bild 2 Bild 3 Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 29.08.2016, ST 1131 Aktenzeichen: 32 1
Freizügigkeit der Westendbewohner auch bei Sportveranstaltungen
Antrag vom 12.05.2016, OF 10/2 Betreff: Freizügigkeit der Westendbewohner auch bei Sportveranstaltungen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat möge veranlassen, daß der Laufweg für den J.P.Morgan Challenge Lauf am 15.Juni so gelegt wird, daß Einwohner des Westendviertels zwischen Anlagenring, Eschersheimer Landstraße und Hansaallee/Reuterweg ihre Wohnung mit beliebigem Ziel und beliebigem Verkehrsmittel verlassen und auch wieder zurückkehren können. Dazu sollte vorzugsweise das Stadtviertel an einer Seite offen bleiben. Als Ausnahmeregelung für den Fall bereits abgeschlossener Planung sollte an einer geeigneten Stelle eine Querung des Laufweges eingerichtet werden, an der bei Bedarf die Verkehrspolizei Bürger, die den Laufweg mit Fahrrad oder Auto queren müssen, durchschleust. Begründung: Große Sportveranstaltungen wie Marathonläufe oder Radrennen gehören zum urbanen Leben einer Großstadt. Dabei läßt es sich nicht vermeiden, daß für die Dauer der Veranstaltung sowie die Zeiten der Vor-und Nachbereitung einzelne Straßenzüge für den Verkehr gesperrt werden. Die Mehrheit der Bürger hat dafür auch Verständnis. Allerdings sollte dies nicht dazu führen - wie in den vergangenen Jahren -, daß einzelne Stadtviertel - und immer dieselben - vollständig abgeriegelt werden. Dies gilt ganz besonders für den J.P.Morgen Lauf, da er an einem Werktag stattfindet. Bürger haben an Werktagen berufliche Verpflichtungen, die nicht auf die Sportplanungen Rücksicht nehmen können. Dazu zählen besonders auswärtige Dienstgänge und Dienstreisen, z.B. zu Besprechungen, bei denen viele Bürger auf ihr Auto angewiesen sind. Besonders, wer nach langer und streßerfüllter Arbeit nach Hause kommt, hat ein Anrecht darauf, seine Wohnung wieder ungehindert zu erreichen. Es ist auch nicht zumutbar, das Auto mit Gepäck - das vielleicht auch vertrauliche Dienstunterlagen enthält - irgendwo - aufbruchgefährdet - abzustellen und spät nachts noch heimzuholen. Das Grundgesetz der Freizügigkeit gilt auch trotz Sportveranstaltungen. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 2 am 30.05.2016, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 10/2 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, SPD, 2 GRÜNE, FDP, LINKE. und Piraten gegen 1 GRÜNE und BFF (= Annahme)
Maßnahmen gegen Hundekot vor Grundstücken und auf Gehwegen
Antrag vom 28.01.2016, OF 851/2 Betreff: Maßnahmen gegen Hundekot vor Grundstücken und auf Gehwegen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, Maßnahmen und nachhaltige Lösungsstrategien für das Hundekotproblem im dicht besiedelten Stadtraum zu entwickeln, so dass Hundekot nicht mehr vor Grundstücken und auf den Bürgersteigen hinterlassen wird. Begründung: Speziell die Gehwege im Karrée Eschersheimer Landstraße, Wolfgangstraße, Hansa-Allee und Körnerwiese sind sehr stark verschmutzt. Für die Anwohner ist der Hundekot auf Bürgersteigen zum Dauerthema geworden. Gerade in den Herbst- und Wintermonaten, wenn es draußen lange dunkel und kalt ist und der Weg zum Park weit . Auch ein Anruf beim Ordnungsamt nutzt wenig, weil die Verursacher nicht identifiziert werden können und die ordnungswidrigen Hundehalter in flagranti erwischt werden müssen. Vielleicht hilft ja wie in anderen Städten ein so genannter Hundeführerschein, um verantwortungsvoll die Mitbürger mit den Hinterlassenschaften ihres kleinen oder großen Lieblings zu verschonen. Antragsteller: fraktionslos Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 51. Sitzung des OBR 2 am 15.02.2016, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage OF 851/2 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD und FDP gegen BFF und fraktionslos (= Annahme); LINKE. (= Enthaltung)
Direkter Anschluss an den Hauptbahnhof mit dem ÖPNV, auch vom neuen Campus Westend; Tram vom Platz der Republik zum Uni-Campus Westend (Altes IGFarbenGebäude) und weiter über das Holzhausenviertel zur Eckenheimer Landstraße; freie Fahrt für den Ebbelwei
Antrag vom 19.12.2015, OF 823/2 Betreff: Direkter Anschluss an den Hauptbahnhof mit dem ÖPNV, auch vom neuen Campus Westend; Tram vom Platz der Republik zum Uni-Campus Westend (Altes IG-Farben-Gebäude) und weiter über das Holzhausenviertel zur Eckenheimer Landstraße; freie Fahrt für den Ebbelwei-Express an der Alten Oper Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert: Im Rahmen des Lückenschlußes der Stadtbahn Ginnheim Bockenheim sind Mittel für die Planungen der neuen Straßenbahnlinie vom Platz der Republik zum Uni-Campus-Westend, und weiter über das Holzhausenviertel zur Eckenheimer Landstraße bereitzustellen. Die Linienführung geht vom Abzweig Düsseldorfer Straße/Mainzer Landstraße über die Mainzer Landstraße, Taunusanlage, Reuterweg, Bremer Platz, Uni Campus Westend (IG-Farben-Hochhaus), weiter über Bremer Straße, Holzhausenstraße zur Eckenheimer Landstraße, wird eine neue Straßenbahnlinie zum direkten ÖPNV-Anschluss des Campus-Westend an den Hauptbahnhof gebaut Diese neue Strecke soll auch in die Linienplanung des Ebbelwoi-Express einbezogen werden, um mehr als 25Jahre nach der Wegnahme der Straßenbahn vor der Alten Oper dieses historische Bauwerk wieder in die Reihe der historischen Bauwerke, welche vom Ebbelwoi-Express angefahren werden, einzubeziehen. Begründung: Anlässlich des Umzugs der meisten Fachbereiche vom Campus Bockenheim zum Campus Westendeund des weiteren Ausbaus des Campus Westend ist ein direkter Anschluß des Campus Westend an den Hauptbahnhof dringend notwendig Der Anschluss des dicht besiedelten Wohn- und Geschäftsbereiches rund um den Reuterweg sowie des neuen Universitätsstandortes an den ÖPNV ist verbesserungswürdig, wobei ein hohes Fahrgastpotential erschlossen werden kann. Eine Querverbindung zwischen dem neuen Universitätscampus und dem Nordend fehlt bislang. Diese Linie hat ein hohes Fahrgastpotential und eine hohe Sogwirkung auf den MIV, Pendler und Studenten. Für die aus Westen und Südwesten kommenden Straßenbahnlinien sollte zur Entlastung eine Alternative zur Altstadtstrecke geschaffen werden, welche die Innenstadt berührt (hier: Opernplatz) und Verknüpfungen mit dem restlichen Netz (hier: Taunusanlage, Opernplatz, Holzhausenstraße, Eckenheimer Landstraße) bildet. Weiterhin besteht, zum ersten Mal seit mehr als 25 Jahren, die Möglichkeit, das historische Gebäude der Alten Oper wieder in die Linienführung des Ebbelwoi-Express zu integrieren. So kann die Alte Oper in der Linienführung mit den anderen historischen Gebäuden, wie Hauptbahnhof, Paulskirche, Römer, ZOO und Sachsenhausen verbunden werden. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 24.07.2015, B 292 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 50. Sitzung des OBR 2 am 18.01.2016, TO I, TOP 10 Beschluss: 1. Die Vorlage B 292 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OF 823/2 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. 5 GRÜNE, CDU, SPD, FDP, BFF und fraktionslos gegen LINKE. (= Annahme); 1 GRÜNE (= Enthaltung)
Verkehrssicherheit Hansaallee/Ecke Holzhausenstraße
Anregung an den Magistrat vom 30.11.2015, OM 4760 entstanden aus Vorlage: OF 822/2 vom 10.11.2015 Betreff: Verkehrssicherheit Hansaallee/Ecke Holzhausenstraße Vorgang: OM 4408/15 OBR 2; ST 1649/15 Der Magistrat wird gebeten, das auf Anregung des Ortsbeirates 2 im Rahmen der Vorlage OM 4408 auf der Fahrbahn der Hansaallee angebrachte Schachbrettmuster hinsichtlich seiner Wirksamkeit zu überdenken und andere Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit vorzunehmen. Der Ortsbeirat 2 steht jederzeit für gemeinsame Ortstermine zur Verfügung. Begründung: Faktisch queren die meisten Studenten die Hansaallee im o. g. Kreuzungsbereich und gehen nicht auf der rechten Seite der Hansaallee (stadtauswärts) bis hoch zur Ampel an der Kreuzung Bremer Straße. Die vorgenommene Maßnahme führt nach Schilderung vieler Anwohner eher zu einer Verschlechterung der Situation. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 07.09.2015, OM 4408 Stellungnahme des Magistrats vom 23.11.2015, ST 1649 Stellungnahme des Magistrats vom 29.02.2016, ST 409 Auskunftsersuchen vom 27.06.2016, V 77
Radroute 7 ausbauen III: Wegweisung verbessern
Antrag vom 19.11.2015, OF 1009/9 Betreff: Radroute 7 ausbauen III: Wegweisung verbessern Vorgang: Erledigt gemäß § 21 GOS (Ablauf der X. Wahlperiode) Der Magistrat wird gebeten, - den stadtauswärts zeigenden Wegweiser in der Walter-Leiske-Straße, der von einem Strauch verdeckt ist, (Bild8) an eine geeignete Stelle zu versetzen, - die beiden verschmierten Wegweiser im Victor-Gollancz-Weg (Bild19, Bild20) auszutauschen, - einen zusätzlichen Wegweiser an der Straßenlaterne vor dem Haus Dreihäusergasse 10 (Bild17) anzubringen, - das verbogene Schild am Beginn der Dreihäusergasse zu reparieren oder auszutauschen, - die verwirrende Wegweisung an der Kreuzung Alt-Eschersheim/Dreihäusergasse (Bild 14) zu korrigieren, - einen zusätzlichen Wegweiser an der Autobahnleitplanke (Bild 15) zu ergänzen, damit der ortsunkundige, aus dem Uhrig kommende Radfahrer nicht ins Nirgendwo geführt wird, - die beiden Enden der Radroute durch entsprechende Hinweisschilder zu markieren, - an der Kreuzung Marbachweg / Mierendorffstraße das verschmierte Zeichen 1020-12 Radfahrer und Anlieger frei (Bild3) zu ersetzen, - vor dem Haus Hinter den Ulmen 67 Zeichen 357 Sackgasse (Bild11) durch Zeichen 357.50 Durchgängige Sackgasse auszutauschen. Begründung: Die Radroute ist im Allgemeinen gut ausgeschildert. An den genannten Stellen besteht jedoch Verbesserungspotential. (Dem Ortsbeirat 9 schiene es überdies sinnvoll, die Wegeführung an der Kreuzung Fürstenbergerstraße/Hamannstraße zu verdeutlichen, wo Radfahrer derzeit scheinbar durch ein Schulgebäude geführt werden; dieser Bereich liegt jedoch nicht in seinem Zuständigkeitsbereich.) Anlage RadrouteAusbauen3 (ca. 627 KB) Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 46. Sitzung des OBR 9 am 03.12.2015, TO I, TOP 16 Beschluss: Die Vorlage OF 1009/9 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 47. Sitzung des OBR 9 am 21.01.2016, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 1009/9 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 48. Sitzung des OBR 9 am 18.02.2016, TO I, TOP 5 Beschluss: Die Vorlage OF 1009/9 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Übergang am Hessischen Rundfunk
Anregung an den Magistrat vom 05.11.2015, OM 4699 entstanden aus Vorlage: OF 994/9 vom 22.10.2015 Betreff: Übergang am Hessischen Rundfunk Der Magistrat wird aufgefordert, zu prüfen und zu berichten, ob zwischen der Eberhard-Beckmann-Anlage und dem Haupteingang des Hessischen Rundfunks ein Fußgängerüberweg oder eine "Fußgängerfurt" auf der Bertramstraße markiert werden kann, um vor allem für die älteren Besucher von abendlichen Veranstaltungen im Hessischen Rundfunk das Überqueren der Straße sicherer zu machen. Vorbild könnte eine ähnliche Anlage in der Hansaallee südlich des Bremer Platzes sein, hier wurde ein Art schwarz-weißes Schachbrettmuster auf die Fahrba hn aufgetragen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 15.02.2016, ST 318 Aktenzeichen: 66 2
Verkehrssicherheit rund um die Holzhausenschule
Anregung an den Magistrat vom 02.11.2015, OM 4641 entstanden aus Vorlage: OF 805/2 vom 09.10.2015 Betreff: Verkehrssicherheit rund um die Holzhausenschule Der Magistrat wird gebeten, folgende Maßnahmen, die im Rahmen einer gemeinsam mit dem Elternverein durchgeführten Ortsbegehung identifiziert und besprochen wurden, zeitnah umzusetzen: 1. Fußgängerüberwege an der Eschersheimer Landstraße: Ampelschaltungen synchronisieren; 2. Für den Autoverkehr, der aus der Bremer Straße kommt und rechts auf die Eschersheimer Landstraße abbiegt: Warnblinker/Hinweis auf dem Fußgängerüberweg installieren; 3. An der Ampel aus Richtung Cronstettenstraße: Stärkeres Rotlicht für Rechtsabbieger installieren; 4. Radweg auf der Eschersheimer Landstraße stadteinwärts: Absperrung für Fahrradfahrer, um das Befahren des Fußgängerüberwegs und des Schulvorplatzes zu verhindern; 5. Tiefgarage Rewe-Markt: Maßnahmen, damit die Autos nicht mit hoher Geschwindigkeit aus der Tiefgarage fahren. Begründung: Die Eltern haben darum gebeten, die obigen Punkte dem Magistrat nochmals zur Kenntnis zu geben, da diese - im Gegensatz zu anderen Punkten - noch nicht umgesetzt wurden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 11.01.2016, ST 17 Aktenzeichen: 32 1
Verkehrssicherheit Hansaallee/Ecke Holzhausenstraße
Anregung an den Magistrat vom 07.09.2015, OM 4408 entstanden aus Vorlage: OF 756/2 vom 14.08.2015 Betreff: Verkehrssicherheit Hansaallee/Ecke Holzhausenstraße Der Magistrat wird gebeten, die Verkehrssicherheit im o. g. Bereich insbesondere im Hinblick auf den Fußweg der Studenten, die von der U-Bahn-Station "Holzhausenstraße" kommen und Richtung Campus Westend gehen, zu prüfen und zu verbessern. Faktisch queren die meisten Studenten die Hansaallee im o. g. Kreuzungsbereich und gehen nicht auf der rechten Seite der Hansaallee (stadtauswärts) bis hoch zur Ampel an d er Kreuzung Bremer Straße. Begründung: Verbesserung der Verkehrssicherheit. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 10.11.2015, OF 822/2 Stellungnahme des Magistrats vom 23.11.2015, ST 1649 Anregung an den Magistrat vom 30.11.2015, OM 4760 Aktenzeichen: 32 1
Ortsbeirat intensiver einbinden
Antrag vom 01.09.2015, OF 852/3 Betreff: Ortsbeirat intensiver einbinden Der Ortsbeirat möge beschließen, 1. der Magistrat wird gebeten zu berichten, warum er den Ortsbeirat bei folgenden Maßnahmen im Ortsbezirk 3 nicht eingebunden hat: a) Eckenheimer Landstraße - Umbau des Radweges zwischen Kaiser-Sigmund-Straße und Malapertstraße in südlicher Richtung; b) Lenaustraße, Bereich der Sackgasse nördlich der Glauburgstraße - Entfall von weiteren zwei Kfz-Stellplätzen und Herstellung von Fahrradbügeln auf der Seite zum Glauburgplatz hin; c) Oeder Weg, südlicher Teil zwischen Querstraße und Wolfgangstraße - Planungen zur Herstellung einer Befahrbarkeit für Kraftfahrzeuge nur in einer Richtung; d) Eschersheimer Landstraße, Bereich zwischen Eschenheimer Tor und Wolfsgangstraße - Geschwindigkeitsbeschränkung auf Tempo 30 km/h in der Zeit zwischen 22h und 6h. 2. der Magistrat wir weiter gebeten zu berichten, welche Erwägungsgrunde er der Durchführung der Maßnahmen gemäß Ziffer 1.zu Grunde gelegt hat. Begründung: Die aufgeführten Maßnahmen fallen in den Zuständigkeitsbereich des Ortsbeirates 3. Sie wurden ohne vorherigen Konsultation oder Erörterung im Ortsbeirat durchgeführt. Die Maßnahme zu vorstehend Ziffer 1 c) war lokaler Presseberichterstattung zu entnehmen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 3 am 17.09.2015, TO I, TOP 40 Beschluss: Die Vorlage OF 852/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 45. Sitzung des OBR 3 am 08.10.2015, TO I, TOP 26 Beschluss: Die Vorlage OF 852/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 46. Sitzung des OBR 3 am 12.11.2015, TO I, TOP 13 Beschluss: Die Vorlage OF 852/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 47. Sitzung des OBR 3 am 10.12.2015, TO I, TOP 13 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1547 2015 Die Vorlage OF 852/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, SPD und FDP gegen GRÜNE und LINKE. (= Ablehnung)
Verkehrsführung Wolfsgangstraße
Antrag vom 14.08.2015, OF 755/2 Betreff: Verkehrsführung Wolfsgangstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, ob die Wolfsgangstraße durch Einrichtung einer abschnittweise gegenläufigen Einbahnstraßenführung vom Durchgangsverkehr aus dem Westend ins Nordend entlastet werden kann. Begründung: Derzeit ist die Wolfsgangstraße die einzige Straße, die durchgängig vom Westend ins Nordend führt, was zu entsprechender Verkehrsbelastung führt. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 46. Sitzung des OBR 2 am 07.09.2015, TO I, TOP 32 Beschluss: Die Vorlage OF 755/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 47. Sitzung des OBR 2 am 28.09.2015, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 755/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 48. Sitzung des OBR 2 am 02.11.2015, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 755/2 wird abgelehnt. Abstimmung: 5 GRÜNE, SPD, FDP und BFF gegen CDU und LINKE. (= Annahme); 1 GRÜNE (= Enthaltung)
Verkehrssicherheit an der Einmündung Bockenheimer Anlage/Reuterweg/Taunusanlage erhöhen
Anregung an den Magistrat vom 29.06.2015, OM 4269 entstanden aus Vorlage: OF 694/2 vom 24.05.2015 Betreff: Verkehrssicherheit an der Einmündung Bockenheimer Anlage/Reuterweg/Taunusanlage erhöhen Der Magistrat wird aufgefordert, folgende Maßnahmen an der Einmündung der Bockenheimer Anlage in den Reuterweg/die Taunusanlage umzusetzen: 1. Die Abbiegespuren in die Taunusanlage werden mit Nummern versehen; 2. Die Verkehrsschilder werden so angepasst, dass die Pfeile auch richtig beschrieben sind: a) Rechtabbiegerpfeil: Eschersheim/Nordweststadt; b) Linksabbiegerpfeil (mit leichter Krümmung nach oben): Bockenheim/Palmengarten; c) Zweiter und dritter Linksabbiegerpfeil: Cityring/Hauptbahnhof/Autobahn/Messe; d) Die Pfeile sollen auch die Nummerierungen auf der Straße wiedergeben. Begründung: Gerade in der Rushhour kommt es an der Einmündung immer wieder zu Beinaheunfällen. Die Autofahrer wollen Richtung Cityring fahren, landen jedoch, da sie die rechte der drei Linksabbiegerspuren benutzen, auf der Spur in Richtung Westend/Palmengarten. Hinzu kommt, dass die Spuren beim Abbiegen noch durch einen Radweg getrennt sind. Dabei kommt es zu sehr gefährlichen Verkehrssituationen, da auf dem kurzen Stück vor dem Abbiegen noch versucht wird, den Radweg zu queren, um auf die Taunusanlage zu kommen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.09.2015, ST 1393 Antrag vom 25.12.2016, OF 195/2 Auskunftsersuchen vom 16.01.2017, V 298 Aktenzeichen: 32 1
Papiercontainer an der Postfiliale Fürstenbergerstraße aufstellen
Anregung an den Magistrat vom 23.04.2015, OM 4081 entstanden aus Vorlage: OF 784/3 vom 16.03.2015 Betreff: Papiercontainer an der Postfiliale Fürstenbergerstraße aufstellen Der Magistrat wird aufgefordert, dafür zu sorgen, dass an der Postfiliale in der Fürstenbergerstraße ein geeigneter Container für Papier und Pappe aufgestellt wird. Hierbei kann geprüft werden, ob ggf. der Postbetreiber dafür zu sorgen hat. Begründung: Durch den immer stärker zunehmenden Onlinehandel werden vermehrt Pakete bei der Post abgeholt. Diese werden dann zum Teil bereits vor Ort oder auf dem Weg geöffnet und die Verpackung über den Zaun des Holzhausenparks geworfen. Es ist zu beobachten, dass zu einem Karton in kürzester Zeit weitere Kartons und anderer Müll hinzukommen. Der Ortsbeirat geht davon aus, dass dieses Handeln beendet werden kann, wenn ein Papiercontainer in unmittelbarer Nähe vorhanden ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.08.2015, ST 1170 Aktenzeichen: 79 4
Umwandlung von Taxiparkplätzen in reguläre Parkplätze im Reuterweg
Anregung an den Magistrat vom 09.03.2015, OM 3909 entstanden aus Vorlage: OF 630/2 vom 22.01.2015 Betreff: Umwandlung von Taxiparkplätzen in reguläre Parkplätze im Reuterweg Der Magistrat wird gebeten, einen Teil der Taxiparkplätze im Reuterweg 73-75 in reguläre Parkplätze umzuwandeln. Begründung: Am Taxistand gibt es Plätze für circa fünf bis sechs Taxis. Jedoch stehen dort zu keiner Tages- oder Nachtzeit mehr als zwei Taxis, meistens sogar nur ein Taxi oder gar kein Taxi. Wenn überhaupt Taxis in der Gegend warten, dann sind sie in der Regel vor dem in der Nähe gelegenen Restaurant "Vai Vai" zu finden. Die Umwandlung eines Teils der Taxiparkplätze in reguläre Parkplätze böte neben offensichtlichen Vorteilen, wie der dringend benötigten Linderung des Parkplatzdruckes für Anwohner, auch tagsüber Besuchern und Kunden der Einzelhändler und des Supermarkts die Möglichkeit, sich in Ruhe dem Sortiment zu widmen, statt gehetzt durch das Geschäft zu laufen oder ganz auf das Einkaufen in den örtlichen Geschäften zu verzichten. Darüber hinaus würden weniger Besucher der örtlichen Bäckereien, Geschäfte und der Sparkasse gezwungen, ordnungswidrig im Halteverbot zu parken, wenn die wenigen verfügbaren Parkplätze in diesem Abschnitt des Grüneburgweges und Reuterweges einmal wieder komplett besetzt sind. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 20.04.2015, ST 613 Aktenzeichen: 32 1
Weitere Wege- und Platzbenennungen auf dem Campus Westend
Antrag vom 16.02.2015, OF 653/2 Betreff: Weitere Wege- und Platzbenennungen auf dem Campus Westend Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, nachfolgende Wege- und Platzbenennungen auf dem Campus Westend vorzunehmen: 1. Die bislang unbenannte Zufahrtsstraße von der Fürstenbergerstr. in Richtung Norden bis zum House of Finance soll den Namen Fritz-Neumark-Weg tragen; 2. Der Querweg entlang des Casino-Gebäudes bis zum Platz an der Bremer Str. soll künftig Nina-Rubinstein-Weg heißen; 3. Der Weg von der Hansaallee vorbei am Gebäude des Max-Planck-Instituts für europäische Rechtsgeschichte und dem PA-Gebäude soll den Namen Helmut-Coing-Weg tragen; 4. Der Platz an der Bremer Straße soll Gisèle-Freund-Platz heißen. Anlage: 1. Lageplan der Benennungen auf dem Westend-Campus 2. Kurzinformationen zu den Namensgebern Begründung: Siehe Beschluss des Senats der Goethe-Universität Frankfurt vom 28.01.2015. Antragsteller: GRÜNE CDU SPD LINKE. FDP FREIE WÄHLER fraktionslos Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 2 am 09.03.2015, TO I, TOP 27 Beschluss: Initiative OI 59 2015 Die Vorlage OF 653/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Kfz-Abstellmöglichkeiten in der Fürstenbergerstraße
Anregung an den Magistrat vom 12.02.2015, OM 3896 entstanden aus Vorlage: OF 751/3 vom 29.01.2015 Betreff: Kfz-Abstellmöglichkeiten in der Fürstenbergerstraße Der Magistrat wird gebeten, in der Fürstenbergerstraße zwischen Hammanstraße und Justinianstraße auf der zum Holzhausenpark gelegenen Straßenseite das Parken von Autos auch westlich der Parkbuchten auf dem Bürgersteig zu erlauben, da dieser von Fußgängern gar nicht genutzt werden kann. Begründung: Der genannte Abschnitt des Bürgersteigs beginnt zwar am Parkeingang Hammanstraße, endet dann aber vor den mit Pkw legal zugeparkten Parkbuchten ohne die Möglichkeit, dort weiterzugehen. Aus diesem Grund wird dieser Bürgersteig nie von Fußgängern genutzt. Stattdessen werden dort Pkw abgestellt, was derzeit formal verkehrswidrig ist und auch immer wieder zu Knöllchen führt. Durch die Legalisierung der Parkmöglichkeit könnten vier bis fünf weitere Anwohnerparkplätze geschaffen werden, ohne dass dies zulasten der Fußgänger geht. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 20.04.2015, ST 615 Aktenzeichen: 32 1
Für das Gebiet der Erhaltungssatzung Nr..49 Westend.III, Aufstellungsbeschluss ist eine sofortige Veränderungssperre nach §.14.BauGB einzuleiten, um die Gebäude im Gebiet der Erhaltungssatzung vor Luxussanierung zu schützen
Antrag vom 14.01.2015, OF 618/2 Betreff: Für das Gebiet der Erhaltungssatzung Nr. 49 Westend III, Aufstellungsbeschluss ist eine sofortige Veränderungssperre nach § 14 BauGB einzuleiten, um die Gebäude im Gebiet der Erhaltungssatzung vor Luxussanierung zu schützen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert: 01.Zur Sicherung der Planung wird im Bereich der in Aufstellung befindlichen Erhaltungsatzung Nr. 49 Westend III , M 223 / 2014 eine sofortige Veränderungssperre zu erlassen, wie bei der Erhaltungssatzung Bockenheim, wenn zu befürchten ist, dass die Durchführung der Planung durch das geplante Bauvorhaben unmöglich gemacht oder erschwert werden würde. 02.Die Initiativen die sich bereits mit Mietervertreibung beschäftigen, Nachbarschaftsinitiative Nordend Bornheim Ostend (NBO), initiative Zukunft Bockenheim, Aktionsgemeinschaft Böhmerstraße und die Aktionsgemeinschaft Westend, die sich bereits seit Jahren mit der Mietervertreibung in ihren Gebieten beschäftigen, sollen an der Erarbeitung der jeweiligen Milieuschutzsatzungen beteiligt werden. Begründung: Für das Gebiet der Erhaltungssatzung Nr 49 , Westend III Aufstellungsbeschluß N 223 / 2014 ist eine Veränderungssperre dringend notwendig. In einer Presseerklärung vom 14.11.2014 wurde erläutert, dass Planungsdezernent O. Cunitz für das Gebiet von 7 Erhaltungssatzungen, Milieuschutzsatzungen zur Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung (§ 172 (1) Nr. 2 BauGB) aufstellen möchte. "Im Rahmen einer Gesamtstrategie nutzen wir alle uns zur Verfügung stehenden Instrumente bei der Wohnraumversorgung und tragen zur Vermehrung von bezahlbarem Wohnraum, zur Sicherung von vorhandenem Wohnraum wie auch zur Qualifizierung der Stadtteile bei", erläutert Bürgermeister Cunitz. Um diesen Schutz sofort auch während der Aufstellungsphase gewährleisten zu können, wie bei der Erhaltungssatzung Bockenheim, ist eine Veränderungssperre nach § 14 BauGB besonders dringlich. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 12.12.2014, M 223 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 2 am 19.01.2015, TO I, TOP 26 Beschluss: 1. a) Die Vorlage M 223 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen. 2. Die Vorlage OF 618/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 2 am 09.02.2015, TO I, TOP 14 Beschluss: 1. a) Die Vorlage M 223 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen. 2. Die Vorlage OF 618/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 42. Sitzung des OBR 2 am 09.03.2015, TO I, TOP 16 Beschluss: 1. Der Vorlage M 223 wird zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 618/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 43. Sitzung des OBR 2 am 20.04.2015, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OF 618/2 wurde zurückgezogen.
Milieuschutzsatzung Westend II: Sicherung und Planung für das Gebiet der Erhaltungssatzung Westend II; Insbesondere für das leer stehende Gebäude in der Leerbachstraße.92 ist eine sofortige Rückstellung von Baugesuchen nach § 15 BauGB einzuleiten, um die
Antrag vom 30.11.2014, OF 599/2 Betreff: Milieuschutzsatzung Westend II: Sicherung und Planung für das Gebiet der Erhaltungssatzung Westend II; Insbesondere für das leer stehende Gebäude in der Leerbachstraße 92 ist eine sofortige Rückstellung von Baugesuchen nach § 15 BauGB einzuleiten, um die Gebäude vor Luxussanierung zu schützen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert: 1. Zur Sicherung der Planung wird im Bereich der Erhaltungssatzung Westend II von der Möglichkeit der Aussetzung oder vorläufigen Untersagung von Bauvorhaben nach § 15 BauGB Gebrauch gemacht, wie bei der Erhaltungssatzung Bockenheim, wenn zu befürchten ist, dass die Durchführung der Planung durch das geplante Bauvorhaben unmöglich gemacht oder erschwert werden würde. 2. Für das seit 5 Jahren leer stehende Gebäude Leerbachstraße 92 wird die Zurückstellung von Baugesuchen sofort angewandt. Der Magistrat wird beauftragt mit dem Eigentümer zu verhandeln, um die 18 kleinen leer stehenden Wohneinheiten im Sinne der neuen Milieuschutzsatzung zu sanieren, damit sie dem Wohnungsmarkt wieder zur Verfügung stehen können. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 2 am 01.12.2014, TO I, TOP 25 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1183 2014 Die Vorlage OF 599/2 wird als Anfrage an den Magistrat beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Campus Westend - Uni ohne Bücherstände?!
Antrag vom 14.11.2014, OF 592/2 Betreff: Campus Westend - Uni ohne Bücherstände?! Der Magistrat wird beauftragt, Sorge dafür zu tragen, dass im direkten Umfeld des Campus Westends der Vertrieb von gebrauchten Büchern wieder ermöglicht wird. Hierzu ist gegenüber der Universität zu präzisieren, dass die ihr von der Stadt zur Nutzung überlassenen Fläche am Eingang zum Campus Westend an der Bremer Straße, wie gehabt, sehr wohl für diese Zwecke geeignet ist. Es ist zu unterstreichen, dass die entsprechende Nutzung von Seiten der Kommune ausdrücklich aus kulturellen Gründen gewünscht wird. Begründung: Die Nutzungsverträge der Standbetreiber mit der Universität sind ausgelaufen; die Fortsetzung derselben nicht in Sicht. Augenscheinlich bestehen gewisse Diskrepanzen über das Nutzungspotential: So argumentiert die Universität überraschenderweise damit, dass die in Rede stehende städtische Liegenschaft nicht für gewerbliche Zwecke genutzt werden darf. Hingegen vermisst das Amt für Straßenbau und Erschließung lediglich die formale Beantragung der Sondernutzungserlaubnis. Dabei kann doch beispielhaft gelten: Wer das Bild der Bücherstände am Campus Bockenheim nicht vermisst, kann dort wohl kaum erfolgreich studiert haben ... Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 2 am 01.12.2014, TO I, TOP 19 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1182 2014 Die Vorlage OF 592/2 wird als Anfrage an den Magistrat beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Umbenennung des Theodor-W.-Adorno-Platzes in Bockenheim
Antrag vom 12.09.2014, OF 553/2 Betreff: Umbenennung des Theodor-W.-Adorno-Platzes in Bockenheim Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, im Zuge der Um- und Neubenennung von mehreren Straßen und Plätzen des Westend-Campus der Goethe-Universität den derzeitigen Theodor W. Adorno-Platz in Bockenheim in Franziska Speyer-Platz umzubenennen. Begründung: Franziska Gumbert wurde am 22. März 1844 in Berlin geboren; sie heiratete 1869 Georg Speyer. Sie starb am 6. November 1909 in Frankfurt am Main. Sie wohnte unter anderem in der Leerbachstraße 1, in der Westendstraße 1 und in der Westendstraße 55. Ihr Grab ist auf dem jüdischen Friedhof Rat-Beil-Straße. Franziska Speyer war eine hochherzige und zukunftsorientierte Mäzenin. Sie lebte im Westend und war finanziell maßgeblich beteiligt an der Gründung von Vorläufereinrichtungen, die später in der Universität Frankfurt aufgingen. Sie förderte viele soziale Einrichtungen und engagierte sich persönlich in ihren vielfältigen Stiftungen: - Georg und Franziska Speyer'sche Studienstiftung von 1901: Pflege der Wissenschaft und des höheren wissenschaftlichen Unterrichts in Frankfurt; Förderung von technologischen Vorlesungen des Physikalischen Vereins und Einrichtung je eines Lehrstuhls für Geographie und für neuere Sprachen an der Akademie für Sozial- und Handelswissenschaften. Die Stiftung wurde 1938 aufgelöst. Der Vermögensanteil, der laut Satzung der Israelitischen Gemeinde zufallen sollte, wurde der Universität zugesprochen; das übrige Vermögen erhielt wohl die Dr. Adolf Varrentrapp-Stiftung. 1952 wurde die Stiftung wiederbelebt, da der Auflösungsbeschluss nicht rechtmäßig zustande gekommen war. Sie wurde unter dem Namen "Georg und Franziska Speyer'sche Hochschulstiftung" mit der Frankfurter Hochschul-Stiftung vereinigt, der ehemaligen Georg Speyer-Stiftung, der die Otto und Ida Braunfels-Stiftung und die Dr. Karl Sulzbach-Stiftung eingegliedert worden waren. - Georg Speyer-Stiftung von 1907: Förderung der Wissenschaft und des höheren wissenschaftlichen Unterrichts an der Akademie für Sozial- und Handelswissenschaften bzw. der an deren Stelle tretenden wissenschaftlichen Anstalt in Frankfurt (der späteren Johann Wolfgang Goethe-Universität) - Georg und Franziska Speyer-Stiftung für mittlere und untere Beamte des Frankfurter Polizeipräsidiums von 1909: Unterstützung an mittlere und untere Beamte des Frankfurter Polizeipräsidiums und deren Witwen und Waisen; 1951 aufgelöst, Restvermögen auf den Allgemeinen Almosenkasten übertragen. - Georg und Franziska Speyer-Fonds für die Unterstützung bedürftiger Mitglieder der Frankfurter Berufsfeuerwehr und deren Familienangehörigen. - Georg und Franziska Speyer'scher Fonds zur Unterstützung unheilbar Kranker und deren Angehöriger von 1909: Gewährung völlig oder teilweise unentgeltlicher Verpflegung in geeigneten hiesigen oder auswärtigen Krankenhäusern und Pflegeanstalten, von Beihilfen zum Aufenthalt in Bädern oder zu anderen Aufwendungen für Krankenpflege sowie zur häuslichen Pflege. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 2 am 29.09.2014, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage OF 553/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 38. Sitzung des OBR 2 am 03.11.2014, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage OF 553/2 wurde zurückgezogen.
Baumschutzsatzung: Handhabe gegen Efeubewuchs von Bäumen?
Anregung an den Magistrat vom 11.09.2014, OM 3442 entstanden aus Vorlage: OF 630/3 vom 27.06.2014 Betreff: Baumschutzsatzung: Handhabe gegen Efeubewuchs von Bäumen? Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, 1. ob es nach der Baumschutzsatzung eine Handhabe gibt, Eigentümer zur Entfernung von Efeu oder anderem schädlichen Bewuchs zu verpflichten, der Bäume befallen hat; 2. falls nicht, ob und wie eine solche Vorschrift in die Baumschutzsatzung aufgenommen werden könnte; 3. wie mit dem Efeubewuchs der Platane im Vorgarten der Fürstenbergerstraße Nr. 10 bis 12 umgegangen wird und ob die Entfernung des Efeus angeordnet wird bzw. werden kann. Begründung: Efeu, Misteln und andere pflanzliche Baumschädlinge führen durch Nährstoff- und Wasserentzug und Lichtkonkurrenz über kurz oder lang zum Absterben von Bäumen. Das Ziel der Baumschutzsatzung ist der Erhalt von Bäumen und ihr Schutz vor Schädigungen. Eine Verpflichtung zur Verhinderung oder Entfernung pflanzlicher Schädlinge wäre nur folgerichtig. Ein markantes Beispiel ist die stattliche Platane im Vorgarten der Fürstenbergerstraße Nr. 10 bis 12, die schon bis in die Höhe von Efeu bewachsen ist. Es wäre sehr schade, wenn dieser Baum, um dessen Erhalt seinerzeit im Zuge der Grundstücksbebauung vehement gekämpft wurde, nun auf diese Weise abstirbt oder so brüchig und standunsicher wird, dass er gefällt werden muss. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.11.2014, ST 1491 Aktenzeichen: 79 1
Mehrkosten der Umgestaltung der Bockenheimer Anlage zwischen Taunusanlage/Bockenheimer Landstraße und Reuterweg Vortrag des Magistrats vom 28.07.2014, M 126
Anregung vom 09.09.2014, OA 541 entstanden aus Vorlage: OF 502/1 vom 01.08.2014 Betreff: Mehrkosten der Umgestaltung der Bockenheimer Anlage zwischen Taunusanlage/Bockenheimer Landstraße und Reuterweg Vortrag des Magistrats vom 28.07.2014, M 126 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Vortrag des Magistrats vom 28.07.2014, M 126, wird bis zur Beantwortung der folgenden Fragen durch den Magistrat zurückgestellt: 1. Wie ist es zu erklären, dass der Magistrat bei der Ausschreibung offenbar keine Kenntnis davon hatte, dass der Plattenbelag im Baufeld 3 in gebundener Bauweise verlegt worden war? 2. Wie ist es zu erklären, dass der Magistrat offenbar die Behinderungen durch die Grundwasserversorgungsleitung auf Stützen für eine andere Baustelle nicht vorhersehen konnte? Um welche Baustelle handelte es sich? 3. Welcher Natur waren die Konflikte zwischen der örtlichen Bauleitung und der Baufirma? 4. Hat der Magistrat geprüft, ob aufgrund dieser Konflikte hinsichtlich der gestiegenen Baunebenkosten Schadensersatz- oder sonstige Ansprüche seitens der Stadt bestehen? Mit welchem Ergebnis? Begründung: Es ist vor dem Hintergrund der Haushaltssituation der Stadt sehr unbefriedigend, wenn für die Durchführung einer Maßnahme, die ohnehin nicht als vordringlich angesehen werden kann, signifikante Mehrkosten entstehen. Dies gilt umso mehr, als diese Mehrkosten offenbar bei besseren Kenntnissen der örtlichen Gegebenheiten und besserer Koordinierung zu vermeiden gewesen wären. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 28.07.2014, M 126 dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 27.10.2014, ST 1393 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Verkehrsausschuss Versandpaket: 10.09.2014 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des Verkehrsausschusses am 16.09.2014, TO I, TOP 12 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 126 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 995 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage OA 541 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU und GRÜNE gegen FREIE WÄHLER (= Ablehnung); SPD, LINKE., ELF Piraten und RÖMER (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) zu 2. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FREIE WÄHLER, ELF Piraten und RÖMER (= Annahme) zu 3. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FREIE WÄHLER und RÖMER (= Annahme); ELF Piraten (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: FDP (M 126 = Votum im Haupt- und Finanzausschuss, NR 995 und OA 541 = Annahme) 33. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 23.09.2014, TO I, TOP 33 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 126 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 995 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage OA 541 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, FDP und ELF Piraten gegen LINKE., FREIE WÄHLER und RÖMER (= Ablehnung) zu 2. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, ELF Piraten und RÖMER (= Annahme) zu 3. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, ELF Piraten und RÖMER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ARL und NPD (M 126 = Ablehnung, NR 995 und OA 541 = Annahme) REP (NR 995 und OA 541 = Annahme) 34. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 25.09.2014, TO II, TOP 31 Beschluss: 1. Der Vorlage M 126 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 995 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage OA 541 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, FDP und ELF Piraten gegen LINKE., FREIE WÄHLER, RÖMER, ÖkoLinX-ARL und NPD (= Ablehnung) zu 2. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, ELF Piraten, RÖMER, ÖkoLinX-ARL, NPD und REP (= Annahme) zu 3. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, ELF Piraten, RÖMER, ÖkoLinX-ARL, NPD und REP (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 5086, 34. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 25.09.2014 Aktenzeichen: 60 10
Motorisierte Zweiräder versperren Bürgersteige
Anregung an den Magistrat vom 08.09.2014, OM 3368 entstanden aus Vorlage: OF 533/2 vom 06.07.2014 Betreff: Motorisierte Zweiräder versperren Bürgersteige Der Magistrat wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass 1. bei der Kontrolle des ruhenden Verkehrs durch die Stadtpolizei auch auf die ausreichende Gehwegbreite von Bürgersteigen geachtet wird, wenn diese von Motorrädern oder Motorrollern versperrt wird; 2. dauerhafte Abhilfe durch die Anlage von Zweirad-Parkplätzen am Straßenrand geschaffen wird. Begründung: Seit einiger Zeit nimmt die Zahl der motorisierten Zweiräder immer mehr zu, die auf Bürgersteigen an der Hauswand oder am Vorgartenzaun abgestellt werden. Als Beispiele mögen hier die Emil-Claar-Straße vor den Hausnummern 24-28 und der Reuterweg vor den Hausnummern 60-64 dienen. Dadurch bleibt häufig weniger Gehwegbreite übrig, als für Kinderwagen und Rollstühle benötigt wird. Auch Fußgänger mit gut gefüllten Einkaufstaschen müssen aufpassen, um nicht versehentlich eines dieser Fahrzeuge umzureißen. Verläuft neben dem Gehweg ein Radweg, dann werden die Fußgänger teilweise gezwungen, auf diesen auszuweichen, was zur Gefährdung durch schnelle Radfahrer führt. Ein Beispiel ist die genannte Problemstelle im Reuterweg, wo ein Motorrad täglich den größten Teil der Gehwegbreite blockiert. Das fleißig Verwarnungszettel für falsch parkende Autos verteilende Personal lehnt es trotz Hinweis ab, sich des Problems anzunehmen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.11.2014, ST 1484 Aktenzeichen: 32 1
.Sternstunde der Universität.: Theodor-W.-Adorno-Platz, Tilly-Edinger-Platz, Max-Horkheimer-Straße & Norbert-Wollheim-Platz
Antrag vom 22.08.2014, OF 539/2 Betreff: "Sternstunde der Universität": Theodor-W.-Adorno-Platz, Tilly-Edinger-Platz, Max-Horkheimer-Straße & Norbert-Wollheim-Platz Vorgang: OF 473/14 OBR 2 Der Magistrat wird aufgefordert, gemäß § 3, Abs. 3 Satz 2 Ziff. 1 der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte Sorge dafür zu tragen, · dass der zwischen Casinoanbau und Hörsaalzentrum befindliche zentrale Platz der Goethe-Universität Theodor-W.-Adorno-Platz genannt wird; · dass der heutige Theodor-W.-Adorno-Platz umbenannt wird in Tilly-Edinger-Platz; · dass der sich auf Universitätsgelände befindliche Teil der Lübecker Straße (ehemals Affensteiner Weg) umbenannt wird in Max-Horkheimer-Straße; · dass der mit der OF 473/2 formulierte Umbenennungsauftrag des Grüneburgplatzes zum Norbert-Wollheim-Platz dahingehend präzisiert wird, dass dieser sowohl dessen östlichen wie westlichen Zufahrtsweg umfasst; · dass über den Verbleib des Adorno-Denkmals Abrede zwischen Universität und Kommune getroffen wird (gegebenenfalls ist auch die Indoor-Installation in einem Universitätsgebäude zu ermöglichen, so die öffentliche Zugänglichkeit grundsätzlich gewahrt bleibt). Begründung: Mit der jüngsten Senatsentscheidung der Goethe-Universität ist der notwendige Diskurs um einen Norbert-Wollheim-Platz zu einem ersten konstruktiven Abschluss gelangt. Mit der Einbeziehung von Theodor W. Adorno sowie Max Horkheimer eröffnet sich der Universität der gegenständliche kritische Blick auf die eigene Geschichte, der ohne die Initiation des Komitees der Überlebenden von Buna/Monowitz sowie der dauerhaften thematischen Präsenz mehrerer Generationen von Studierenden zur Umbenennung des Grüneburgplatzes nicht zustande gekommen wäre. Gewiss, die Aufarbeitung der Vergangenheit an der Goethe-Universität ist mit den (Um-) Benennungen keineswegs beendet, sie ist ein immerwährender Prozess, den es am Leben zu erhalten gilt: "Nur am Widerspruch zwischen dem, was etwas zu sein beansprucht, und dem, was es wirklich ist, lässt sich das Wesen einer Sache erkennen." [Adorno, T. W. (1966): Negative Dialektik] . . Abbildung: Max Horkheimer (vorne links) und Theodor W. Adorno (vorne rechts) 1964 in Heidelberg zum Max-Weber-Soziologentag [Wikimedia Commons; Lizenz: CC-BY-SA-3.0, GNU Free Documentation License, Jeremy J. Shapiro] Theodor W. Adorno (* 11. September 1903 in Frankfurt am Main; . 6. August 1969 in Visp, Schweiz) war als Philosoph, Soziologe, Musiktheoretiker sowie Komponist einer der Hauptvertreter der "Frankfurter Schule". Nach Vertreibung und Exil in England und USA schließlich Professor für Philosophie und Soziologie an der Goethe-Universität sowie stellvertretender Direktor am Frankfurter Institut für Sozialforschung. Tilly Edinger (* 13. November 1897 in Frankfurt am Main; . 27. Mai 1967 in Cambridge, USA) ist die Begründerin der Paläoneurologie. Sie war ehrenamtlich als Wissenschaftlerin am Naturmuseum Senckenberg tätig, bis die Novemberpogromen von 1938 das Exil in die USA erzwangen. Max Horkheimer (* 14. Februar 1895 in Zuffenhausen, heute zu Stuttgart; . 7. Juli 1973 in Nürnberg) war Sozialphilosoph und ebenfalls einer der Hauptvertreter der "Frankfurter Schule". Nach dem Exil in die USA Rückkehr auf den Doppellehrstuhl für Philosophie und Soziologie, sodann Direktor des Instituts für Sozialforschung sowie Rektor der Goethe-Universität. Norbert Wollheim (* 26. April 1913 in Berlin; . 1. November 1998 in New York) hatte als einziger seiner Familie das IG-Farben-KZ Buna-Monowitz als Zwangsarbeiter überlebt. In einem zwischen 1951-53 verlaufenden Musterprozess gelang es ihm, den Restkonzern "IG Farbenindustrie AG in Abwicklung" auf entgangenen Arbeitslohn zu verklagen. In der gefundenen Übereinkunft zahlte die IG Farben schließlich 30 Millionen DM an Holocaust-Überlebende; dies wurde schließlich zu einem Impuls für weitere Zahlungen deutscher Konzerne an ihre überlebenden Zwangsarbeiter. Als Mitbegründer des Zentralrats der Juden in Deutschland steht Norbert Wollheim zudem auch für einen zukunftsweisenden Neubeginn. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 28.02.2014, OF 473/2 Antrag vom 17.10.2014, OF 565/2 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 2 am 08.09.2014, TO I, TOP 21 Beschluss: Die Vorlage OF 539/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 37. Sitzung des OBR 2 am 29.09.2014, TO I, TOP 11 Die Vorlage OF 539/2 wird zum gemeinsamen Antrag von GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP und der Fraktionslosen erklärt. Beschluss: Initiative OI 53 2014 Die Vorlage OF 539/2 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Betreff die Worte "Sternstunde der Universität" und "Tilly-Edinger-Platz", im Antragstenor der zweite Spiegelstrich und die gesamte Begründung ersatzlos gestrichen werden sowie ferner der neue vierte Spiegelstrich nachfolgenden Wortlaut hat: "dass über den Verbleib des Adorno-Denkmals eine Abrede zwischen der Goethe-Universität sowie der Stadt Frankfurt am Main getroffen wird, dass dieses an oder auf den zukünftigen Theodor-W.-Adorno-Platz erbracht, aufgestellt und belassen wird." Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP und fraktionslos gegen FREIE WÄHLER (= Ablehnung)
Einsehbarkeit der Straßenkreuzung Leerbachstraße/Grüneburgweg
Anregung an den Magistrat vom 07.07.2014, OM 3268 entstanden aus Vorlage: OF 530/2 vom 04.07.2014 Betreff: Einsehbarkeit der Straßenkreuzung Leerbachstraße/Grüneburgweg Der Magistrat wird gebeten, die Einsehbarkeit des Straßenkreuzungsbereichs Leerbachstraße/Grüneburgweg zu prüfen und ggf. durch 1. ein Parkverbot; 2. ein absolutes Halteverbot im unmittelbaren Bereich vor der Kreuzung; 3. durch das Aufstellen von Fahrradbügeln; 4. das Anbringen eines Verkehrsspiegels oder 5. sonstige Maßnahme zu erhöhen. Begründung: An der Ecke Leerbachstraße/Grüneburgweg stehen Pkws häufig so nahe an der Kreuzung, dass man, wenn man aus der Leerbachstraße in den Grüneburgweg einbiegen möchte, den von der Eschersheimer Landstraße den Grüneburgweg befahrenden Verkehr nicht gut einsehen kann. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.09.2014, ST 1257 Aktenzeichen: 32 1
Ein Platz für Norbert Wollheim
Antrag vom 06.07.2014, OF 535/2 Betreff: Ein Platz für Norbert Wollheim Der Ortsbeirat möge beschließen: 1. Die Ortsbeiratsinitiative Ol 44 vom 17.03.2014 zur Umbenennung des Grüneburgpiatzes In "Norbert-Wollheim-Platz" wird zurückgezogen. 2. Der Magistrat wird gemäß § 3 Absatz 3 Satz 2 Ziffer 1 der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte aufgefordert, den bisherigen Campusplatz, den zentralen Platz des Universitäts-Campus Westend, zwischen Hörsaalgebäude und neuer Mensa, in "Norbert-Wollheim-Piatz" umzubenennen. 3. Die bisher unter Bäumen aufgestellten Fototafeln werden entlang des Weges vom neuen "Norbert-Wollheim-Platz" zum Wollheim-Memorial aufgestellt, um beide Örtlichkeiten thematisch miteinander zu verbinden und das Memorial aus seinem etwas abgelegenen Schattendasein zu befreien. 4. Auf dem neuen "Norbert-Wollheim-Platz", und zwar unter den Bäumen vor der Südost-Ecke des Hörsaalbaus (neben der Cafeteria) wird eine Informationstafel aufgestellt, die über Norbert Wollheim, seine Klageinitiative, die Zwangsarbeiter und die Rolle der IG-Farben-Industrie informiert. Begründung: Die Diskussionen um die vom Ortsbeirat vorgeschlagene Umbenennung des Grüneburgplatzes haben gezeigt, daß hierdurch bei Antragstellung nicht bedachte Probleme für die Universität entstehen. Ehrende Benennungen sollten bei allen Betroffenen akzeptiert werden können, da sonst der Zweck der Ehrung beschädigt wird. Bleibende Erinnerungen im Stadtbild an Menschen wie Norbert Wollheim sind notwendig, damit sowohl das Gedenken an den staatlichen Terror, als auch das Schicksal der unschuldigen Opfer nicht so leicht vergessen werden können. Besonders wichtig ist es dabei, an Menschen zu erinnern, die sich wie Norbert Wollheim dafür einsetzten, daß die Täter zur Rechenschaft gezogen werden. Solche Erinnerungen sollten deutlich sichtbar und auch für uninformierte Passanten verständlich dargestellt, und nicht schamhaft an den Rand gedrängt werden. Das Wollheim-Memorial, ebenso wie die zugehörigen Fototafein stehen abseits der Hauptwege des Campus und werden allenfalls zufällig wahr genommen; eine deutlichere Sichtbarkeit ist aber wichtig, um den Mahnungszweck zu erfüllen, der mit ihnen verbunden ist. Antragsteller: FREIE WÄHLER Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 2 am 07.07.2014, TO I, TOP 22 Beschluss: Die Vorlage OF 535/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 36. Sitzung des OBR 2 am 08.09.2014, TO I, TOP 15 Beschluss: Die Vorlage OF 535/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 37. Sitzung des OBR 2 am 29.09.2014, TO I, TOP 11 Es dient zur Kenntnis, dass der Vertreter der FREIEN WÄHLER die Vorlage OF 435/2 mit der Maßgabe zur Abstimmung stellt, dass die Ziffern 1., 2. und 4. im Antragstenor sowie die Begründung ersatzlos gestrichen werden. Beschluss: Die Vorlage OF 535/2 wird in der geänderten Fassung abgelehnt. Abstimmung: 5 GRÜNE, CDU und SPD gegen FREIE WÄHLER (= Annahme); 1 GRÜNE, LINKE., FDP und fraktionslos (= Enthaltung)
Gewerbliche Nutzer mit mindestens wöchentlicher Anlieferung müssen Andienungsflächen ausweisen
Antrag vom 28.02.2014, OF 466/2 Betreff: Gewerbliche Nutzer mit mindestens wöchentlicher Anlieferung müssen Andienungsflächen ausweisen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, allen gewerblichen Nutzern, die mit mindestens einer wöchentlichen Belieferung rechnen müssen, die Ausweisung von Andienungsflächen zur Bedingung zu machen. Bei sämtlichen Neugenehmigungen und Genehmigungsänderungen zu prüfen, dass die gewerblichen Nutzer ihrem Zulieferverkehr auf eigene Kosten geeignete Andienungsflächen bereit stellen. Gleichzeitig wird der Magistrat gebeten, die Verkehrskontrollen zu verschärfen, um das missbräuchliche Parken auf der Fahrbahn zu verhindern. Begründung: Im Westend und in Bockenheim werden täglich viele Geschäfte, Büros und Restaurants mit Kfz beliefert. Die meisten gewerblichen Nutzer haben keine Andienungsflächen und finden für ihren Zulieferverkehr in den Straßen, die zum Teil auch überörtliche Verbindungsstraßen wie die Bockenheimer Landstraße, die Mainzer Landstraße, der Reuterweg und die Eschersheimer Landstraße sind, keine geeigneten Parkflächen und blockieren eine Fahrspur. In den schmalen Erschließungsstraßen hinwiederum führen derart verkehrswidrig auf der Fahrbahn haltende Fahrzeuge durch ihre mehrminütige Entladung auf der Straße zur sofortigen Staus mit viel Lärm und Emissionsbelastungen. Was für die Anwohner auf Dauer unzumutbar ist. Antragsteller: GRÜNE CDU SPD LINKE. FDP FREIE WÄHLER fraktionslos Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 2 am 17.03.2014, TO I, TOP 14 Beschluss: Die Vorlage OF 466/2 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD und FDP gegen fraktionslos (= Annahme)
100 Jahre Goethe-Universität im Zeichen der Erinnerungskultur - Ein Platz für Norbert Wollheim
Antrag vom 28.02.2014, OF 473/2 Betreff: 100 Jahre Goethe-Universität im Zeichen der Erinnerungskultur - Ein Platz für Norbert Wollheim Vorgang: OF 412/2 05; OF 287/2 08 Der Magistrat wird aufgefordert, gemäß § 3, Abs. 3 Satz 2 Ziff. 1 der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte Sorge dafür zu tragen, dass der bisherige "Grüneburgplatz" in "Norbert-Wollheim-Platz" umbenannt wird. Begründung: Norbert Wollheim (* 26. April 1913 in Berlin; . 1. November 1998 in New York) hatte als einziger seiner Familie das IG-Farben-KZ Buna-Monowitz als Zwangsarbeiter überlebt. In einem zwischen 1951-53 verlaufenden Musterprozess gelang es ihm, den Restkonzern "IG Farbenindustrie AG in Abwicklung" auf entgangenen Arbeitslohn zu verklagen. In der gefundenen Übereinkunft zahlte die IG Farben schließlich 30 Millionen DM an Holocaust-Überlebende; dies wurde schließlich zu einem Impuls für weitere Zahlungen deutscher Konzerne an ihre überlebenden Zwangsarbeiter. Als Mitbegründer des Zentralrats der Juden in Deutschland steht Norbert Wollheim zudem auch für einen zukunftsweisenden Neubeginn. Die Umbenennung des Grüneburgplatzes in Norbert-Wollheim-Platz stellt Platz und Gebäude vor dem ehemaligen Hauptsitz der IG Farben in einem würdigen Kontext, der mit den Namen Norbert Wollheims untrennbar verbunden ist. Das Jubiläum der Universität bietet nun einen hervorragenden Anlass, den Platz in historisch gebotener Weise umzubenennen. Die Resolution des Komitees der Überlebenden von Buna/Monowitz, die der Frankfurter Oberbürgermeisterin Petra Roth am 27. März 2004 zuteil wurde, im Wortlaut: "Wir, Überlebende des Konzentrationslagers Buna/Monowitz, wir, Sklavenarbeiter der IG Farbenindustrie AG in Auschwitz, versammeln uns in diesen Tagen zum zweiten Male auf Einladung des Fritz Bauer Instituts in Frankfurt am Main. An historischem Ort, im IG-Farben-Haus, gedenken wir der Opfer von Auschwitz, der Tausenden unserer Kameraden, die der "Vernichtung durch Arbeit" im Werk "IG Auschwitz" zum Opfer gefallen sind. Wir wenigen, die wir überlebt haben, begegnen heute der deutschen Jugend, sprechen über die Zeit der Verfolgung und Vernichtung - in Verantwortung für unser aller Zukunft, im Glauben an eine bessere Welt. Anlässlich der Enthüllung der Gedenktafel vor dem IG-Farben-Haus im Jahre 2001 ist der Stadt Frankfurt am Main der Vorschlag unterbreitet worden, den "Grüneburgplatz" in "Norbert-Wollheim-Platz" umzubenennen. Unser Kamerad Norbert Wollheim (1913-1998) - der Anfang der fünfziger Jahre die IG Farben i. L. in einem Musterprozess vor dem LG und OLG Frankfurt am Main verklagte und dann zusammen mit der Conference on Jewish Material Claims against Germany und der URO Entschädigungsansprüche erfolgreich geltend machte - Norbert Wollheim steht stellvertretend für die Opfer von Buna/Monowitz. Den Platz vor dem IG-Farben-Haus nach Norbert Wollheim zu benennen wäre für uns Überlebende ein sichtbares Zeichen der Stadt Frankfurt am Main, der unvergänglichen Vergangenheit zu gedenken, der historischen Verantwortung gerecht zu werden. Wir versammeln uns heute zum letzten Male in Frankfurt am Main. Unsere Generation, Zeugen und Opfer der national-sozialistischen Verfolgung und Vernichtung, stirbt aus. Bevor unser Schicksal nur noch Historie ist, wollen wir dafür streiten, dass Geschichtsvergessenheit nicht Platz greift. Wir appellieren an die Verantwortlichen der Stadt Frankfurt am Main, die Umbenennung des "Grüneburgplatzes" in "Norbert-Wollheim-Platz" zu veranlassen: in Ehrfurcht vor den Opfern, in Verantwortung für die Zukunft." Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 15.04.2005, OF 412/2 Antrag vom 11.08.2008, OF 287/2 Antrag vom 22.08.2014, OF 539/2 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 2 am 17.03.2014, TO I, TOP 21 Beschluss: Initiative OI 44 2014 Die Vorlage OF 473/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: 4 GRÜNE, SPD und fraktionslos gegen CDU und FDP (= Ablehnung); 1 GRÜNE (= Enthaltung)
Entlastung der Wolfsgangstraße
Anregung an den Magistrat vom 20.02.2014, OM 2924 entstanden aus Vorlage: OF 521/3 vom 21.11.2013 Betreff: Entlastung der Wolfsgangstraße Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, inwieweit ein Linksabbiegeverbot von der Wolfsgangstraße in den Oeder Weg den vornehmlich auswärtigen Schleichwegeverkehr und damit auch die Belastung der Wolfsgangstraße und des Oeder Wegs eindämmen kann. Begründung: Insbesondere im Feierabendverkehr wird die Wolfsgangstraße als Schleichweg über den Oeder Weg, die Glauburg- und Rohrbachstraße zum Alleenring genutzt. Diese Mehrbelastung führt besonders während der Abholzeiten vor der Kita wie auch bei den aus dem Holzhausenpark zurückkehrenden Eltern mit ihren Kindern immer wieder zu brenzligen Situationen. Da die Wolfsgangstraße Anwohnerstraße in der Tempo-30-Zone ist, sollte Durchgangsverkehr verhindert werden, was durch ein Linksabbiegeverbot möglicherweise zu erreichen wäre. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.04.2014, ST 577 Aktenzeichen: 61 1
Die Stadt soll ein wohnungspolitisches Maßnahmenpaket für Bockenheim und dem Westend erarbeiten. Es soll eine soziale Erhaltungssatzung mit der Anwendung der Wohnraumzweckentfremdungsverordnung, dem Verbot der Umwandlung von Mietwohnungen und dem Vorkaufs
Antrag vom 29.12.2013, OF 431/2 Betreff: Die Stadt soll ein wohnungspolitisches Maßnahmenpaket für Bockenheim und dem Westend erarbeiten. Es soll eine soziale Erhaltungssatzung mit der Anwendung der Wohnraumzweckentfremdungsverordnung, dem Verbot der Umwandlung von Mietwohnungen und dem Vorkaufsrecht für die Stadt enthalten Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert: 1. Der Magistrat soll sich bei der neuen Landesregierung für die Einführung folgender wohnungspolitischer Verordnungen einsetzen. Es sollen folgende Punkte enthalten sein: a. Einführung einer Wohnraumzweckentfremdungsverordnung oder eines entsprechenden Gesetzes durch das Land Hessen, die folgende Punkte unter Verbotsvorbehalt stellen: - Nutzung oder Überlassung von Wohnraum überwiegend für gewerbliche oder berufliche Zwecke - eine bauliche Veränderung oder Nutzung von Wohnraum, so dass er für Wohnzwecke nicht mehr geeignet ist - eine langfristige gewerbliche oder gewerblich veranlasste Nutzung von Wohnraum für Zwecke der "Fremden"beherbergung - Leerstand von Wohnraum länger als drei Monate - Beseitigung von Wohnraum. b. Eine Umwandlungsverordnung nach § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB ("Milieuschutz") wie in Baden Württemberg, die die Möglichkeit des Verbots der Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen unter bestimmten Voraussetzungen zulässt. c. Verlängerung der Schutzfrist für die Mieter bei der Umwandlung von Mietwohnungen in Eigentumswohnungen von 5 auf 10 Jahre. d. Reduzierung der Kappungsgrenze bei Mieterhöhungen von 20 % auf 15% in 3 Jahren. 2. Nach der Einführung der entsprechenden Verordnungen durch das Land soll der Magistrat für die Erhaltungssatzgebiete Bockenheim, Westend 1 und Westend 2, soziale Erhaltungssatzungen ( Millieuschutz ) erarbeiten, in denen folgende Verordnungen angewandt werden: a. Wohnraumzweckentfremdungsverordnung oder ein entsprechendes Gesetz durch das Land Hessen, die folgende Punkte unter Verbotsvorbehalt stellen: - Nutzung oder Überlassung von Wohnraum überwiegend für gewerbliche oder berufliche Zwecke, - eine bauliche Veränderung oder Nutzung von Wohnraum, so dass er für Wohnzwecke nicht mehr geeignet ist, - eine nicht nur vorübergehende gewerbliche oder gewerblich veranlasste Nutzung von Wohnraum für Zwecke der "Fremden"beherbergung, - Leerstand von Wohnraum länger als drei Monate - Beseitigung von Wohnraum. b. Eine Umwandlungsverordnung nach § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB ("Milieuschutz") wie in Baden Württemberg, die die Möglichkeit des Verbots der Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen unter bestimmten Voraussetzungen zulässt. c. Die Gründung einer Institution zur Inanspruchnahme des kommunalen Vorkaufsrechts bei angekündigter Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen oder unangemessenen Luxusmodernisierungen, bzw. des gemeindlichen Vorkaufsrechtes in Erhaltungssatzungsgebieten gemäß § 24 Abs. 1 Nr. 4 BauGB in Verbindung mit § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr.2 (Milieuschutz). Dieses Vorkaufsrecht hätte die Stadt Frankfurt auch schon längst ohne Landesverordnung wahrnehmen können. 3. Um zukünftig zu verhindern, dass in Gebieten mit Milieuschutz (Sozialer Erhaltungssatzung), Mieter - wie jetzt in der Wöhlerstraße 22 geschehen - "aufgrund der besseren wirtschaftlichen Verwertung des Grundstücks" aus ihrer Wohnung vertrieben werden, und um sie zukünftig besser vor der Vertreibung schützen zu können, sind in Gebieten mit sozialer Erhaltungssatzung folgende Maßnahmen zu treffen: - In Gebieten mit sozialer Erhaltungssatzung sind die gültigen Bebauungspläne zu überprüfen, ob eine höhere Ausnutzung für die vorhandenen zu erhaltenden Gebäude zuzulassen und ggf. einer aktuell bestehende Ausnutzung anzupassen ist. - In Gebieten mit sozialer Erhaltungssatzung soll die Stadt, wie in Sanierungsgebieten, Beratungsbüros für MieterInnen einrichten. Mit diesem Beratungsangebot kann die Stadt rechtzeitig den Milieuschutz verwirklichen und das ihr zustehende Vorkaufsrecht oder eine Abwendungserklärung durchsetzen und Zwangsräumungen verhindern. 4. Die Lagenzuschläge für die Innenstadtlagen 1 und 2 im Frankfurter Mietspiegel sollen wieder abgeschafft werden. 5. Es ist notwendig, ein Programm zur Umwandlung leerstehender oder überwiegend leerstehender Bürogebäude wie das ehemalige Polizeipräsidium oder die Frankfurter Welle in Wohngebäude zu erstellen. Begründung: Vorbildhaft hat das Land Baden Württemberg im Juli 2013 ein wohnungspolitisches Maßnahmen-paket mit einer Wohnraumzweckentfremdungsverordung und einer Umwandlungsverordnung beschlossen. Allein durch die Umsetzung solcher Maßnahmen hätten aktuelle Fälle wie die Umwandlung der Mietwohnungen in der Bockenheimer Landstraße 77-81 in Luxus-Eigentumswohnungen und der jahrelange Leerstand der Leerbachstraße 92 und der Palmengartenstraße 8 verhindert werden können. Fälle von Überbelegung von Wohnraum durch überteuerte Vermietung einzelner Räume an ganze Familien, z.B. in der Leipzigerstraße 68 und der Böhmerstraße 4, könnten durch die Anwendung der Wohnraumzweckentfremdungsverordnung, verhindert werden. Angesichts der fortschreitenden Vertreibung der angestammten Bevölkerung aus Bockenheim und dem Westend durch Mietsteigerungen, Luxussanierungen, Umwandlung in Eigentumswohnungen (Gentrifizierung) werden zusätzlich Soziale Erhaltungssatzungen zum Schutz der Wohnbevölkerung gemäß § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB ("Milieuschutz"), wie sie Hamburg und München schon seit 25 Jahren existieren, für Bockenheim, Westend 1 und Westend 2 eingeführt werden müssen. Ein Beispiel ist die Stadt München, der unter bestimmten Voraussetzungen ein Vorkaufsrecht zusteht. Um dessen Ausübung abzuwenden, verpflichtet sich die Käuferseite häufig durch sog. Abwendungs-erklärungen", die Umwandlung in Eigentumswohnungen sowie unangemessene Modernisierungs-maßnahmen zu unterlassen. Auf diese Art hat die Stadt München in den letzten 20 Jahren ca. 430 Immobilien mit 6.000 Mietwohnungen und mit ca. 400.000 m2 Wohnfläche vor Umwandlung und Luxussanierung geschützt. Die Umwandlung der für Bürogebäude vorgesehenen Baugebiete des Bosch Areals am Güterplatz und des Geländes in der Kuhwaldstraße in Wohnungsbauten ist ein positiver Anfang. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 2 am 20.01.2014, TO I, TOP 13 Beschluss: Die Vorlage OF 431/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 30. Sitzung des OBR 2 am 10.02.2014, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 431/2 wurde zurückgezogen.
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