Das denkmalgeschützte Haus Böhmerstraße 4 durch ein Instandsetzungsgebot nach § 177 BauGB vor dem weiteren Verfall schützen
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Anregung vom 22.05.2017, OA 162 entstanden aus Vorlage: OF 282/2 vom 03.05.2017
Betreff: Das denkmalgeschützte Haus Böhmerstraße 4 durch ein Instandsetzungsgebot nach § 177 BauGB vor dem weiteren Verfall schützen Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, am denkmalgeschützten Haus Böhmerstraße 4 eine Untersuchung über den Bauzustand gemäß § 177 BauGB zu veranlassen und danach ein Instandsetzungsgebot nach § 177 BauGB zu erlassen, um das Haus vor weiterem Verfall zu schützen. Begründung: Das Gebäude Böhmerstraße 4 ist seit Jahren dem Verfall preisgegeben. Es droht ein irreparabler Schaden für die Bausubstanz des denkmalgeschützten Gebäudes. Um das Gebäude vor weiterem Verfall zu schützen, ist der Erlass eines Instandsetzungsgebots nach § 177 BauGB dringend notwendig. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2