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Das denkmalgeschützte Haus Böhmerstraße 4 durch ein Instandsetzungsgebot nach § 177 BauGB vor dem weiteren Verfall schützen

Vorlagentyp: OA

Inhalt

Anregung vom 22.05.2017, OA 162 entstanden aus Vorlage: OF 282/2 vom 03.05.2017

Betreff: Das denkmalgeschützte Haus Böhmerstraße 4 durch ein Instandsetzungsgebot nach § 177 BauGB vor dem weiteren Verfall schützen Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, am denkmalgeschützten Haus Böhmerstraße 4 eine Untersuchung über den Bauzustand gemäß § 177 BauGB zu veranlassen und danach ein Instandsetzungsgebot nach § 177 BauGB zu erlassen, um das Haus vor weiterem Verfall zu schützen. Begründung: Das Gebäude Böhmerstraße 4 ist seit Jahren dem Verfall preisgegeben. Es droht ein irreparabler Schaden für die Bausubstanz des denkmalgeschützten Gebäudes. Um das Gebäude vor weiterem Verfall zu schützen, ist der Erlass eines Instandsetzungsgebots nach § 177 BauGB dringend notwendig. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2

Beratungsverlauf 2 Sitzungen

Sitzung 12
Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau
TO I, TOP 28
Zurückgestellt / Beraten
nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 162 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
Zustimmung:
CDU SPD Grüne AFD Linke FDP BFF FRAKTION Frankfurter
Sitzung 13
Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau
TO I, TOP 45
Angenommen
nicht auf TO Die Vorlage OA 162 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)
Zustimmung:
CDU SPD Grüne AFD BFF Frankfurter
Ablehnung:
Linke FRAKTION FDP