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Baumschutzsatzung: Handhabe gegen Efeubewuchs von Bäumen?

Vorlagentyp: OM

Inhalt

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 11.09.2014, OM 3442 entstanden aus Vorlage: OF 630/3 vom 27.06.2014 Betreff: Baumschutzsatzung: Handhabe gegen Efeubewuchs von Bäumen? Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, 1. ob es nach der Baumschutzsatzung eine Handhabe gibt, Eigentümer zur Entfernung von Efeu oder anderem schädlichen Bewuchs zu verpflichten, der Bäume befallen hat; 2. falls nicht, ob und wie eine solche Vorschrift in die Baumschutzsatzung aufgenommen werden könnte; 3. wie mit dem Efeubewuchs der Platane im Vorgarten der Fürstenbergerstraße Nr. 10 bis 12 umgegangen wird und ob die Entfernung des Efeus angeordnet wird bzw. werden kann. Begründung: Efeu, Misteln und andere pflanzliche Baumschädlinge führen durch Nährstoff- und Wasserentzug und Lichtkonkurrenz über kurz oder lang zum Absterben von Bäumen. Das Ziel der Baumschutzsatzung ist der Erhalt von Bäumen und ihr Schutz vor Schädigungen. Eine Verpflichtung zur Verhinderung oder Entfernung pflanzlicher Schädlinge wäre nur folgerichtig. Ein markantes Beispiel ist die stattliche Platane im Vorgarten der Fürstenbergerstraße Nr. 10 bis 12, die schon bis in die Höhe von Efeu bewachsen ist. Es wäre sehr schade, wenn dieser Baum, um dessen Erhalt seinerzeit im Zuge der Grundstücksbebauung vehement gekämpft wurde, nun auf diese Weise abstirbt oder so brüchig und standunsicher wird, dass er gefällt werden muss. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.11.2014, ST 1491 Aktenzeichen: 79 1