Baumschutzsatzung: Handhabe gegen Efeubewuchs von Bäumen?
Vorlagentyp: OM
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 11.09.2014, OM
3442 entstanden aus Vorlage:
OF 630/3 vom
27.06.2014 Betreff: Baumschutzsatzung: Handhabe gegen
Efeubewuchs von Bäumen? Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu
berichten, 1. ob es nach der
Baumschutzsatzung eine Handhabe gibt, Eigentümer zur Entfernung von Efeu oder
anderem schädlichen Bewuchs zu verpflichten, der Bäume
befallen hat; 2. falls nicht,
ob und wie eine solche Vorschrift in die Baumschutzsatzung aufgenommen werden
könnte; 3. wie mit dem
Efeubewuchs der Platane im Vorgarten der Fürstenbergerstraße Nr. 10 bis 12
umgegangen wird und ob die Entfernung des Efeus angeordnet wird bzw. werden
kann. Begründung: Efeu, Misteln und andere pflanzliche Baumschädlinge
führen durch Nährstoff- und Wasserentzug und Lichtkonkurrenz über kurz oder
lang zum Absterben von Bäumen. Das Ziel der Baumschutzsatzung ist der Erhalt
von Bäumen und ihr Schutz vor Schädigungen. Eine Verpflichtung zur Verhinderung
oder Entfernung pflanzlicher Schädlinge wäre nur folgerichtig. Ein markantes Beispiel ist die stattliche Platane im
Vorgarten der Fürstenbergerstraße Nr. 10 bis 12, die schon bis
in die Höhe von Efeu bewachsen ist. Es wäre sehr schade, wenn dieser Baum, um
dessen Erhalt seinerzeit im Zuge der Grundstücksbebauung vehement gekämpft
wurde, nun auf diese Weise abstirbt oder so brüchig und standunsicher wird,
dass er gefällt werden muss. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 3
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Stellungnahme des
Magistrats vom 28.11.2014, ST 1491
Aktenzeichen: 79 1