Post-Chaos im Nordend seit Schließung der Filiale in der Fürstenbergerstraße
Vorlagentyp: OM
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 08.12.2016, OM
1056 entstanden aus Vorlage:
OF 140/3 vom
08.12.2016 Betreff: Post-Chaos im Nordend seit Schließung der
Filiale in der Fürstenbergerstraße Nach der Schließung der Postfiliale in der
Fürstenbergerstraße Ende November sollte der Kiosk "Glauburg" (Eckenheimer
Landstraße/Ecke Glauburgstraße) ihre Funktionen übernehmen. Tatsächlich müssen
jetzt aber viele Menschen, die sogar im direkten Umfeld (!) der neuen
Poststation wohnen und arbeiten, ihre Pakete beziehungsweise Zustellungen im
viel weiter weg gelegenen Kiosk in der Zeil 5 abholen, der zudem eine schlechte
ÖPNV-Verbindungen hat. Durch Fehlplanungen der Post AG ist jener Kiosk in der
Nähe des Einwohnermeldeamtes nicht ausgelastet, hat aber einen Vertrag. Also
teilte die Post die acht Zustellbezirke im Nordend neu auf und die DHL muss
jetzt die Lieferungen für vier Nordendbezirke in der Innenstadt lagern. Nur die
Sendungen für vier Bezirke kommen zum Kiosk Eckenheimer
Landstraße/Ecke Glauburgstraße. Die Folge ist, dass viele Menschen aus der
Neuhofstraße, Spohrstraße, Glauburgstraße, Schwarzburgstraße oder andere
Adressen, die sich nur wenige Minuten entfernt vom Kiosk Eckenheimer
Landstraße/Ecke Glauburgstraße befinden, jetzt mit der U-Bahn zur
Konstablerwache fahren und dann bis zur Zeil 5 laufen müssen und dafür (hin-
und zurück) circa 40 Minuten benötigen. Pakete müssen oft länger
geschleppt werden als bisher. Das ist eine Zumutung für alle Bürgerinnen und
Bürger, besonders aber für Ältere, Menschen mit Handicaps und so weiter.
Der Magistrat wird deshalb aufgefordert, mit der Post
AG ins Gespräch zu kommen beziehungsweise dahin gehend
zu verhandeln, dass die Post wieder im westlichen Nordend oder in dessen Mitte,
in der nahegelegenen neuen Filiale im Kiosk Eckenheimer
Landstraße/Ecke Glauburgstraße, gelagert wird. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 3
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Stellungnahme des
Magistrats vom 17.03.2017, ST 631
Aktenzeichen: 92 31