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Post-Chaos im Nordend seit Schließung der Filiale in der Fürstenbergerstraße

Vorlagentyp: OM

Inhalt

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 08.12.2016, OM 1056 entstanden aus Vorlage: OF 140/3 vom 08.12.2016 Betreff: Post-Chaos im Nordend seit Schließung der Filiale in der Fürstenbergerstraße Nach der Schließung der Postfiliale in der Fürstenbergerstraße Ende November sollte der Kiosk "Glauburg" (Eckenheimer Landstraße/Ecke Glauburgstraße) ihre Funktionen übernehmen. Tatsächlich müssen jetzt aber viele Menschen, die sogar im direkten Umfeld (!) der neuen Poststation wohnen und arbeiten, ihre Pakete beziehungsweise Zustellungen im viel weiter weg gelegenen Kiosk in der Zeil 5 abholen, der zudem eine schlechte ÖPNV-Verbindungen hat. Durch Fehlplanungen der Post AG ist jener Kiosk in der Nähe des Einwohnermeldeamtes nicht ausgelastet, hat aber einen Vertrag. Also teilte die Post die acht Zustellbezirke im Nordend neu auf und die DHL muss jetzt die Lieferungen für vier Nordendbezirke in der Innenstadt lagern. Nur die Sendungen für vier Bezirke kommen zum Kiosk Eckenheimer Landstraße/Ecke Glauburgstraße. Die Folge ist, dass viele Menschen aus der Neuhofstraße, Spohrstraße, Glauburgstraße, Schwarzburgstraße oder andere Adressen, die sich nur wenige Minuten entfernt vom Kiosk Eckenheimer Landstraße/Ecke Glauburgstraße befinden, jetzt mit der U-Bahn zur Konstablerwache fahren und dann bis zur Zeil 5 laufen müssen und dafür (hin- und zurück) circa 40 Minuten benötigen. Pakete müssen oft länger geschleppt werden als bisher. Das ist eine Zumutung für alle Bürgerinnen und Bürger, besonders aber für Ältere, Menschen mit Handicaps und so weiter. Der Magistrat wird deshalb aufgefordert, mit der Post AG ins Gespräch zu kommen beziehungsweise dahin gehend zu verhandeln, dass die Post wieder im westlichen Nordend oder in dessen Mitte, in der nahegelegenen neuen Filiale im Kiosk Eckenheimer Landstraße/Ecke Glauburgstraße, gelagert wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.03.2017, ST 631 Aktenzeichen: 92 31