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Meine Nachbarschaft: Bremer Platz

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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 2

Die Stadt soll ein wohnungspolitisches Maßnahmenpaket für Bockenheim und dem Westend erarbeiten. Es soll eine soziale Erhaltungssatzung mit der Anwendung der Wohnraumzweckentfremdungsverordnung, dem Verbot der Umwandlung von Mietwohnungen und dem Vorkaufs

29.12.2013 · Aktualisiert: 12.02.2014

Antrag vom 29.12.2013, OF 431/2 Betreff: Die Stadt soll ein wohnungspolitisches Maßnahmenpaket für Bockenheim und dem Westend erarbeiten. Es soll eine soziale Erhaltungssatzung mit der Anwendung der Wohnraumzweckentfremdungsverordnung, dem Verbot der Umwandlung von Mietwohnungen und dem Vorkaufsrecht für die Stadt enthalten Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert: 1. Der Magistrat soll sich bei der neuen Landesregierung für die Einführung folgender wohnungspolitischer Verordnungen einsetzen. Es sollen folgende Punkte enthalten sein: a. Einführung einer Wohnraumzweckentfremdungsverordnung oder eines entsprechenden Gesetzes durch das Land Hessen, die folgende Punkte unter Verbotsvorbehalt stellen: - Nutzung oder Überlassung von Wohnraum überwiegend für gewerbliche oder berufliche Zwecke - eine bauliche Veränderung oder Nutzung von Wohnraum, so dass er für Wohnzwecke nicht mehr geeignet ist - eine langfristige gewerbliche oder gewerblich veranlasste Nutzung von Wohnraum für Zwecke der "Fremden"beherbergung - Leerstand von Wohnraum länger als drei Monate - Beseitigung von Wohnraum. b. Eine Umwandlungsverordnung nach § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB ("Milieuschutz") wie in Baden Württemberg, die die Möglichkeit des Verbots der Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen unter bestimmten Voraussetzungen zulässt. c. Verlängerung der Schutzfrist für die Mieter bei der Umwandlung von Mietwohnungen in Eigentumswohnungen von 5 auf 10 Jahre. d. Reduzierung der Kappungsgrenze bei Mieterhöhungen von 20 % auf 15% in 3 Jahren. 2. Nach der Einführung der entsprechenden Verordnungen durch das Land soll der Magistrat für die Erhaltungssatzgebiete Bockenheim, Westend 1 und Westend 2, soziale Erhaltungssatzungen ( Millieuschutz ) erarbeiten, in denen folgende Verordnungen angewandt werden: a. Wohnraumzweckentfremdungsverordnung oder ein entsprechendes Gesetz durch das Land Hessen, die folgende Punkte unter Verbotsvorbehalt stellen: - Nutzung oder Überlassung von Wohnraum überwiegend für gewerbliche oder berufliche Zwecke, - eine bauliche Veränderung oder Nutzung von Wohnraum, so dass er für Wohnzwecke nicht mehr geeignet ist, - eine nicht nur vorübergehende gewerbliche oder gewerblich veranlasste Nutzung von Wohnraum für Zwecke der "Fremden"beherbergung, - Leerstand von Wohnraum länger als drei Monate - Beseitigung von Wohnraum. b. Eine Umwandlungsverordnung nach § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB ("Milieuschutz") wie in Baden Württemberg, die die Möglichkeit des Verbots der Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen unter bestimmten Voraussetzungen zulässt. c. Die Gründung einer Institution zur Inanspruchnahme des kommunalen Vorkaufsrechts bei angekündigter Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen oder unangemessenen Luxusmodernisierungen, bzw. des gemeindlichen Vorkaufsrechtes in Erhaltungssatzungsgebieten gemäß § 24 Abs. 1 Nr. 4 BauGB in Verbindung mit § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr.2 (Milieuschutz). Dieses Vorkaufsrecht hätte die Stadt Frankfurt auch schon längst ohne Landesverordnung wahrnehmen können. 3. Um zukünftig zu verhindern, dass in Gebieten mit Milieuschutz (Sozialer Erhaltungssatzung), Mieter - wie jetzt in der Wöhlerstraße 22 geschehen - "aufgrund der besseren wirtschaftlichen Verwertung des Grundstücks" aus ihrer Wohnung vertrieben werden, und um sie zukünftig besser vor der Vertreibung schützen zu können, sind in Gebieten mit sozialer Erhaltungssatzung folgende Maßnahmen zu treffen: - In Gebieten mit sozialer Erhaltungssatzung sind die gültigen Bebauungspläne zu überprüfen, ob eine höhere Ausnutzung für die vorhandenen zu erhaltenden Gebäude zuzulassen und ggf. einer aktuell bestehende Ausnutzung anzupassen ist. - In Gebieten mit sozialer Erhaltungssatzung soll die Stadt, wie in Sanierungsgebieten, Beratungsbüros für MieterInnen einrichten. Mit diesem Beratungsangebot kann die Stadt rechtzeitig den Milieuschutz verwirklichen und das ihr zustehende Vorkaufsrecht oder eine Abwendungserklärung durchsetzen und Zwangsräumungen verhindern. 4. Die Lagenzuschläge für die Innenstadtlagen 1 und 2 im Frankfurter Mietspiegel sollen wieder abgeschafft werden. 5. Es ist notwendig, ein Programm zur Umwandlung leerstehender oder überwiegend leerstehender Bürogebäude wie das ehemalige Polizeipräsidium oder die Frankfurter Welle in Wohngebäude zu erstellen. Begründung: Vorbildhaft hat das Land Baden Württemberg im Juli 2013 ein wohnungspolitisches Maßnahmen-paket mit einer Wohnraumzweckentfremdungsverordung und einer Umwandlungsverordnung beschlossen. Allein durch die Umsetzung solcher Maßnahmen hätten aktuelle Fälle wie die Umwandlung der Mietwohnungen in der Bockenheimer Landstraße 77-81 in Luxus-Eigentumswohnungen und der jahrelange Leerstand der Leerbachstraße 92 und der Palmengartenstraße 8 verhindert werden können. Fälle von Überbelegung von Wohnraum durch überteuerte Vermietung einzelner Räume an ganze Familien, z.B. in der Leipzigerstraße 68 und der Böhmerstraße 4, könnten durch die Anwendung der Wohnraumzweckentfremdungsverordnung, verhindert werden. Angesichts der fortschreitenden Vertreibung der angestammten Bevölkerung aus Bockenheim und dem Westend durch Mietsteigerungen, Luxussanierungen, Umwandlung in Eigentumswohnungen (Gentrifizierung) werden zusätzlich Soziale Erhaltungssatzungen zum Schutz der Wohnbevölkerung gemäß § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB ("Milieuschutz"), wie sie Hamburg und München schon seit 25 Jahren existieren, für Bockenheim, Westend 1 und Westend 2 eingeführt werden müssen. Ein Beispiel ist die Stadt München, der unter bestimmten Voraussetzungen ein Vorkaufsrecht zusteht. Um dessen Ausübung abzuwenden, verpflichtet sich die Käuferseite häufig durch sog. Abwendungs-erklärungen", die Umwandlung in Eigentumswohnungen sowie unangemessene Modernisierungs-maßnahmen zu unterlassen. Auf diese Art hat die Stadt München in den letzten 20 Jahren ca. 430 Immobilien mit 6.000 Mietwohnungen und mit ca. 400.000 m2 Wohnfläche vor Umwandlung und Luxussanierung geschützt. Die Umwandlung der für Bürogebäude vorgesehenen Baugebiete des Bosch Areals am Güterplatz und des Geländes in der Kuhwaldstraße in Wohnungsbauten ist ein positiver Anfang. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 2 am 20.01.2014, TO I, TOP 13 Beschluss: Die Vorlage OF 431/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 30. Sitzung des OBR 2 am 10.02.2014, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 431/2 wurde zurückgezogen.

Partei: LINKE
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OA (Anregung Ortsbeirat)

Erscheinungsbild der Bockenheimer Landstraße

25.11.2013 · Aktualisiert: 12.11.2020

Anregung vom 25.11.2013, OA 447 entstanden aus Vorlage: OF 423/2 vom 22.11.2013 Betreff: Erscheinungsbild der Bockenheimer Landstraße Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, 1. zu prüfen und zu berichten, was der Grund dafür ist, dass entlang der Bockenheimer Landstraße oberirdisch schon wieder blaue Abwasserleitungen verlegt werden und wann mit der Entfernung dieser Leitungen gerechnet werden kann; 2. falls die blauen Abwasserleitungen aufgrund von Baumaßnahmen erforderlich sind, weiterhin zu prüfen und zu berichten, ob aus heutiger Sicht davon auszugehen ist, dass die blauen Abwasserleitungen im Zuge der Errichtung des Kulturcampus Frankfurt bis zu dessen Fertigstellung zu einer dauerhaften Einrichtung werden; 3. die Frage zu beantworten, ob der Magistrat die blauen Abwasserleitungen vielleicht als Kunst im öffentlichen Raum und Bestandteil des Kulturcampus Frankfurt ansieht. Wenn der Magistrat dies so sieht, wird er um Kenntnisnahme gebeten, dass die Bürger des Westends die blauen Abwasserleitungen nicht als Kunstwerk ansehen bzw. solche Kunstwerke im öffentlichen Raum nicht wünschen; 4. zu prüfen und zu berichten, wie sichergestellt werden kann, dass der Abraum von dem Hotelbau an der Alten Oper nicht den anliegenden öffentlichen Raum (Reuterweg, Opernplatz, aber auch die Bockenheimer Landstraße) verdreckt; 5. zu prüfen und zu berichten, wie zukünftig sichergestellt werden kann, dass Beeinträchtigungen des Erscheinungsbildes des öffentlichen Raums, welche auf bestimmte Baumaßnahmen zurückzuführen sind, von den Bauherren der verursachenden Baumaßnahmen entschädigt werden. Begründung: Der Zustand der Bockenheimer Landstraße ist ihrer Bedeutung nicht angemessen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.05.2014, ST 728 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Beratung im Ortsbeirat: 2 Versandpaket: 04.12.2013 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 20.01.2014, TO I, TOP 34 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 447 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, GRÜNE und LINKE. gegen SPD, FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 4081, 26. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau vom 20.01.2014 Aktenzeichen: 60 10

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 2

Straßenführung im Karree Fürstenbergerstraße/Eschersheimer.Landstraße/Bockenheimer.Anlage/Reuterweg

11.10.2013 · Aktualisiert: 10.01.2014

Antrag vom 11.10.2013, OF 397/2 Betreff: Straßenführung im Karree Fürstenbergerstraße/Eschersheimer Landstraße/Bockenheimer Anlage/Reuterweg Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die Straßenführung im o.g. Karree dahingehend zu überprüfen, ob durch die Einführung abschnittsweise gegenläufiger Einbahnstraßen die "Rennstrecken" Leerbachstraße und Auf der Körnerwiese / Im Trutz verkehrsberuhigt werden können. Begründung: Das Karree umfasst ein Wohngebiet, welches ggf. durch die vorgeschlagene Maßnahme analog zum Vorgehen im südlichen Westend verkehrsberuhigt werden könnte. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 2 am 28.10.2013, TO I, TOP 14 Beschluss: Die Vorlage OF 397/2 wurde zurückgezogen.

Partei: CDU
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 2

Fußgängerbrücke Eschersheimer Landstraße/Ecke Bremer Straße

16.08.2013 · Aktualisiert: 04.09.2013

Antrag vom 16.08.2013, OF 366/2 Betreff: Fußgängerbrücke Eschersheimer Landstraße/Ecke Bremer Straße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, 1. aufgrund welcher baulichen Mängel die Fußgängerbrücke gesperrt wurde; 2. wie die Mängel entdeckt wurden; 3. welche Maßnahmen zur Beseitigung der Mängel erforderlich sind. Begründung: Die Brücke wurde kurzfristig gesperrt. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 2 am 02.09.2013, TO I, TOP 28 Beschluss: Auskunftsersuchen V 817 2013 Die Vorlage OF 366/2 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Antragstenor nach dem Wort "sind" die Worte "4. wann die Umsetzung solcher Maßnahmen geplant sind." eingefügt werden Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 2

Noch in diesem Sommer soll der Ortsbeirat zu einem Ortstermin am Odina-Bott-Platz alle beteiligten Gruppen einladen, um eine für alle annehmbare Lösung bei der Gestaltung des Platzes zu finden

11.08.2013 · Aktualisiert: 04.09.2013

Antrag vom 11.08.2013, OF 355/2 Betreff: Noch in diesem Sommer soll der Ortsbeirat zu einem Ortstermin am Odina-Bott-Platz alle beteiligten Gruppen einladen, um eine für alle annehmbare Lösung bei der Gestaltung des Platzes zu finden Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert: Noch in diesem Sommer soll der Ortsbeirat zu einem Ortstermin am Odina Bott Platz alle beteiligten Gruppen einladen, um eine Für alle annehmbare Lösung bei der Gestaltung des Platzes zu finden. Zu dem Ortstermin des Ortsbeirats sollten alle zuständigen PlanerInnen, die BürgerInitiativen, das Straßenverkehrsamt, die VertreterInnen der Bettina-Schule und die Öffentlichkei eingeladen werden. Es wird ein Protokoll geführt. Es könnten folgende Punkte in den Umgestaltungsvorschlag eingearbeitet werden: 1.Beibehaltung der jetzigen Standorte sowie die Form Rosenbeets und des Grünbeetes. 2. Das Rosenbeet soll rundherum nur mit einem Lavendelstreifen bepflanzt werden. Der innere Bereich ausschließlich mit roten Rosen. Die vorhandenen Magnolien sollen heraus genommen und anderweitig in die Platzgestaltung aufgenommen werden, z.B. in die Randbereiche. 3. Die Bepflanzung des Grünbeetes soll zurückgeschnitten bzw. ausgelichtet werden. Im Beet waren ursprünglich vier Zierkirschen gepflanzt. Zurzeit sind nur noch zwei Zierkirschen vorhanden. Ein Baum ist durch Krankheit abgestorben und im Jahre 2008 entfernt worden. Der zweite Baum wurde durch den Sturz einer Kastanie auf dem benachbarten Grundstück im Jahre 2009 zerstört und entfernt. Beide Bäume wurden durch zwei Magnolien in Jahre 2011 ersetzt. Warum wurden Zierkirschen durch Magnolien und nicht durch neue Zierkirschen ersetzt? Mangels gärtnerischer Pflege ist eine Magnolie eingegangen und entfernt. Die zweite kümmert vor sich hin, so dass auch diese bald dem Schicksal der erste folgen wird. Der ursprüngliche Zustand soll wieder hergestellt werden und es sollen zwei neuen Zierkirschen gepflanzt werden. Dadurch erhält der Platz wieder ein harmonisches Erscheinungsbild. 4. Beibehaltung der jetzigen Wege, wobei der jetzige nördliche Ausgang zur Freiherr-von-Stein-Straße schräg zur Ecke "Wiesenau / Freiherrn-von-Stein-Straße" weitergeführt werden soll. Der jetzige Weg führt direkt auf den Fahrradweg, der zur Freiherr-von-Stein-Straße hin mit Pollern abgegrenzt ist. 5 Beibehaltung der jetzigen Sitzgelegenheiten auf ihren Standort und Ergänzung mit drei neuen Bänken zwischen den drei Zierkirschen zur Freiherrn-von-Stein-Straße und fünf neuen Bänke rund um das Grünbeet. 6. Ein Teil der Fahrradabstellplätze, die durch Versetzung der Bushaltestelle entfallen würden, soll durch neue, am Rand des Platzes zur Freiherrn von Stein Straße, hinter dem Verteilerkasten neu erstehen. Eine weitere Möglichkeit besteht an der andere Seite der Freiherrn von Stein-Straße. 7. Ein sehr schöne Trockenbrunnen - zurzeit verborgen neben den Eingang zum REWE-Markt aufgestellt - soll in der Mitte des Rosenbeetes aufgestellt werden. Durch die Standortänderung des Brunnens würde einerseits der Brunnen selbst wesentlich besser zur Geltung kommen und gleichzeitig dem Odina-Bott-Platz eine besondere Note geben. Begründung: Die jetzige, ansprechende Gestaltung des Odina-Bott-Platzes wird bei einem gemeinsamen Ortstermin augenfälliger als auf dem Papier. Ausgangspunkt der Neuplanung war eigentlich die fehlende Gehweg-Beziehung entlang der Ostseite des kleinen Parks, also der Westseite der Freiherr-vom-Stein-Straße. Dort gibt es seit einigen Jahren den mit Betonsteinen abgesicherten gegenläufigen Radweg, der mangels Gehweg für den Fußverkehr benutzt wird. Die Fußverkehrsführung sowohl Richtung Staufenstraße als auch Richtung nördliche Freiherr-vom-Stein-Straße ist ungesichert und verläuft anarchisch zwischen parkenden Autos hindurch. Zur Fußverkehrsförderung und zur Sicherheit gerade auch älterer Menschen und Kinder gehörenauch dort im Westend klar geregelte Querungen über die Straßen. Sie fehlen dort, gehören aber zur Platz-Umfeld-Planung unbedingt dazu. Der östliche Gehweg der Freiherr-vom-Stein-Straße muß durch die zugesagten Poller vor parkenden Autos endlich geschützt werden. Am MIttwoch, 17. Juli 2013 haben Mitglieder der Aktionsgemeinschaft Westend und der Aktionsgemeinschaft Böhmerstraße auf dem Odina-Bott-Platz darauf hingewiesen, daß es einerseits Pflegerückstände beim Odina-Bott-Platz gibt und andererseits, daß die jetzige grüne Platzgestaltung mit Rosen, Lavendel, Wegen, Bänken und Bäumen erhalten bleiben soll. Es geht um Details bei den Verbesserungen. Die vertrockneten Bäume sollten so schnell wie möglich nachgepflanzt werden. Die Ströer-Reklame gehört entfernt. Jedoch ist der Platz und der Zeitpunkt der Bushaltestelle und der Aufzugbau dringend bei dem Ortstermin zu klären. Der kleine Platz dient der Erholung. Er darf nicht lange Zeit und nicht mehrmals zur Baustelle werden. Von dem Pressetermin der Bürgerinitiativen berichteten folgende Zeitungen Alle Details der jetzigen Situation werden in Augenschein genommen. Anlagen : Fotos vom Platz Anlage 1 (ca. 159 KB) Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 2 am 02.09.2013, TO I, TOP 17 Beschluss: Die Vorlage OF 355/2 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, CDU und FDP gegen SPD, LINKE. und FREIE WÄHLER (= Annahme)

Partei: LINKE
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 2

Sicherung der Gehwege vor Falschparkern in der oberen Hansaallee 90 ff.

28.05.2013 · Aktualisiert: 31.10.2013

Antrag vom 28.05.2013, OF 342/2 Betreff: Sicherung der Gehwege vor Falschparkern in der oberen Hansaallee 90 ff. Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert: Der Magistrat wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, daß der Gehweg der Hansaallee bei der Neubebauung zwischen Bremer Platz und Miquelallee nicht mehr zum Falschparken für Autos zur Verfügung steht. Als bauliche Möglichkeit bieten sich, um eine nachhaltige Wirkung zu erzielen, Poller als Absperrung an. Begründung: Bisher ist nicht feststellbar, dass eine Kontrolle durch die Stadtpolizei irgend eine Wirkung zeigen würde, sind dort doch immer wieder dieselben amtlichen Kennzeichen der wild geparkten Autos zu notieren. Wichtig ist, daß auch an den Wochenenden, an denen die Stadtpolizei bekanntlich nicht kontrolliert, kein Auto auf dem Gehweg abgestellt wird. Oft stehen 10 Autos hintereinander auf dem Gehweg. Die Fußgänger müssen auf den Radweg ausweichen und werden damit der Gefährdung ausgesetzt; dies widerspricht dem Schutz des Fußverkehrs. Bitte endlich losschicken! . . Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 26.10.2013, OF 401/2 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 2 am 17.06.2013, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage OF 342/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 25. Sitzung des OBR 2 am 02.09.2013, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 342/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 26. Sitzung des OBR 2 am 23.09.2013, TO I, TOP 5 Beschluss: Die Vorlage OF 342/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 27. Sitzung des OBR 2 am 28.10.2013, TO I, TOP 4 Beschluss: Auskunftsersuchen V 844 2013 1. Die Vorlage OF 342/2 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 401/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 2. Einstimmige Annahme

Partei: LINKE
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 2

Fußgängerüberweg Ecke Hansaallee/Holzhausenstraße

26.04.2013 · Aktualisiert: 22.05.2013

Antrag vom 26.04.2013, OF 329/2 Betreff: Fußgängerüberweg Ecke Hansaallee/Holzhausenstraße Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die sehr ungünstige Verkehrssituation für Fußgänger beim Überqueren der Ecke Hansaallee/Holzhausenstraße durch einen Fußgängerüberweg zu sichern. Begründung: Der Eingang an der Bremer Straße wird aufgrund der Nähe zur U-Bahn-Station Holzhausenstraße von den Studierenden als primärer Eingang genutzt. Die Situation stellt sich nun leider so dar, dass die meisten Menschen nachdem sie die Bremer Straße überquert haben nicht auf die nächste Grünphase warten, um an der Bremer Straße die Hansaallee zu überqueren, sondern geradeaus weiter laufen und die Hansaallee direkt an der Holzhausenstraße überqueren, wo es zur Zeit keinen Fußgängerüberweg gibt. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 2 am 13.05.2013, TO I, TOP 15 Beschluss: Auskunftsersuchen V 730 2013 Die Vorlage OF 329/2 wird als Anfrage an den Magistrat beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD
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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Bepflanzung südliche Gehwegnase Lersnerstraße/Oeder Weg

14.02.2013 · Aktualisiert: 07.01.2021

Anregung an den Magistrat vom 14.02.2013, OM 1922 entstanden aus Vorlage: OF 300/3 vom 22.11.2012 Betreff: Bepflanzung südliche Gehwegnase Lersnerstraße/Oeder Weg Der Magistrat wird gebeten, dem Ortsbeirat 3 ein Konzept zur Bepflanzung der südlichen Gehwegnase Lersnerstraße/Oeder Weg mit einem größeren Baum und mit weiteren Maßnahmen zur Verhinderung von illegalem Parken auf der Gehwegnase vorzustellen. Begründung: Die sehr große Gehwegnase wird derzeit durch den leichten Zugang besonders häufig von Kraftfahrzeugen zugeparkt. Dies kann ortsbedingt durch eine Bepflanzung mit einem Baum und zusätzlichen Maßnahmen, welche die Zufahrt auf die Gehwegnase von der Straße aus mit Kraftfahrzeugen unmöglich machen, zukünftig verhindert werden. Die Begleitmaßnahmen könnten z. B. aus der Aufstellung von Gußpollern und/oder einer der großen Gehwegnase zugewandten Bank bestehen. Der Baum würde einen harmonischen Abschluss des "Wäldchens" auf dem westlichen Oeder Weg zwischen Wolfsgangstraße und Lersnerstraße bilden. Diese Maßnahme wäre örtlich unabhängig von einem noch vorzulegenden Bepflanzungskonzept für den Oeder Weg südlich des Adlerflychtplatzes. Die Aufstellung von Fahrradständern auf der südlichen Gehwegnase erscheint nicht sinnvoll; solche sind bereits auf der gegenüberliegenden nördlichen Gehwegnase der Lersnerstraße vorhanden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 15.07.2013, ST 1073 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 22. Sitzung des OBR 3 am 27.06.2013, TO I, TOP 4 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine (vorläufige) schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. Aktenzeichen: 66 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Piktogramm für Schulweg über Justinianstraße

08.11.2012 · Aktualisiert: 14.06.2019

Anregung an den Magistrat vom 08.11.2012, OM 1716 entstanden aus Vorlage: OF 287/3 vom 20.10.2012 Betreff: Piktogramm für Schulweg über Justinianstraße Der Magistrat wird aufgefordert, auf dem Straßenbelag ein geeignetes Piktogramm zum Zwecke der Kennzeichnung eines Überweges über die Justinianstraße von der östlichen Seite des Holzhausenparks/südlicher Gehweg im Park zur östlichen Fürstenbergerstraße anzubringen. Begründung: Viele Kinder der örtlichen Schulen laufen oder fahren mit dem Fahrrad durch den Holzhausenpark in die Schule, u. a. in die Grundschule "Phorms" in der östlichen Fürstenbergerstraße. Da es auf der Ostseite des Holzhausenparks keinen Zebrastreifen gibt und zudem die dort entlangführende Justinianstraße wegen der anstehenden Auslagerung der Elisabethenschule in den Holzhausenpark für längere Zeit verstärkt als Radweg genutzt werden wird, hilft ein Piktogramm an dieser Stelle den Schulkindern, die Justinianstraße sicherer als bisher zu überqueren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.05.2013, ST 616 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 3 am 18.04.2013, TO I, TOP 7 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine (vorläufige) schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Verkehrssicherheit Eschersheimer Landstraße

29.10.2012 · Aktualisiert: 20.01.2020

Anregung an den Magistrat vom 29.10.2012, OM 1612 entstanden aus Vorlage: OF 248/2 vom 14.10.2012 Betreff: Verkehrssicherheit Eschersheimer Landstraße Der Magistrat wird gebeten, die nachfolgend genannten Kreuzungsbereiche der Eschersheimer Landstraße hinsichtlich ihrer Einsehbarkeit für den Straßenverkehr und entsprechend ihrer Sicherheit zu prüfen: 1. Stadtauswärts Kreuzung Holzhausenstraße: Rechtsabbiegeverkehr aus der Holzhausenstraße trifft auf Fußgängerüberweg; 2. Stadteinwärts Kreuzung Bremer Straße: Rechtsabbiegeverkehr aus der Bremer Straße trifft auf Fußgängerüberweg. Begründung: Bewohner haben gebeten, die genannten Stellen auf ihre Verkehrssicherheit zu prüfen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.02.2013, ST 195 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Leerbachstraße 92

24.09.2012 · Aktualisiert: 09.03.2020

Anregung an den Magistrat vom 24.09.2012, OM 1502 entstanden aus Vorlage: OF 232/2 vom 05.09.2012 Betreff: Leerbachstraße 92 Der Magistrat wird gebeten, 1. sicherzustellen, dass vor Durchführung von Sanierungs-, Umbau- oder Abrissarbeiten an dem oben genannten Objekt dem Ortsbeirat 2 das Gesamtvorhaben vorgestellt wird; 2. zu prüfen und zu berichten, welche rechtlichen Vorgaben (z. B. für die Ausnutzung des Baufeldes, die Gebäudehöhe oder den zukünftigen Zuschnitt der Wohnungen) für einen Umbau bzw. einen Neubau des Objektes aktuell bestehen, z. B. aufgrund der Erhaltungssatzung; 3. sicherzustellen, dass die bestehende westendtypische Grünfläche im Innenhof des Karrees Böhmerstraße/Auf der Körnerwiese/Gervinusstraße/Leerbachstraße durch einen möglichen Neubau des oben genannten Objektes in ihrem Wert für die Bewohner nicht reduziert wird. Begründung: Das Haus Leerbachstraße 92 steht seit Jahren leer. Der Eigentümer hat mitgeteilt, dass er das Haus abreißen und möglichst vergrößert und mit Tiefgarage neu errichten möchte, sofern die Bauaufsicht dies zulässt. Das Gebäude Leerbachstraße 92 war bislang ein Wohnhaus mit 18 Wohneinheiten. Es ist nicht auszuschließen, dass diese zukünftig durch wenige, sehr teure Großraumwohnungen ersetzt werden. Aktuell wird bereits das Wohnhaus Leerbachstraße 90 umgebaut, das als Gründerzeitbau als besonders erhaltenswert einzustufen ist. Es ist nicht auszuschließen, dass die beiden Investoren der Projekte Leerbachstraße 90 und 92 gemeinsam vorgehen, da beide Häuser im rechten Winkel zueinander stehen und eine Außenmauer teilen, mit dem Ziel, größer zu bauen, eine Tiefgarage für beide Häuser zu schaffen und dabei die Grünflächen und Gärten im Karree in ihre Baupläne mit einzubeziehen. Letzteres gilt es aus Sicht des Ortsbeirates 2 unbedingt zu verhindern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.12.2012, ST 1934 Aktenzeichen: 63 0

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 2

Hansaallee vor der Lessingschule dauerhaft beruhigen

04.09.2012 · Aktualisiert: 31.01.2013

Antrag vom 04.09.2012, OF 217/2 Betreff: Hansaallee vor der Lessingschule dauerhaft beruhigen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert: Die Verkehrsführung auf der Hansaallee zwischen Fürstenbergerstraße und Vogtstraße wird dauerhaft so beibehalten, wie sie seit Sommer 2011 für die Durchführung der Sanierung der Lessingschule existiert: Der Verkehr wird auf der östlichen Seite abgewickelt. Die westliche Seite entlang der Lessingschule bleibt verkehrsfrei. Diese Fläche wird zu einer neuen Aufenthaltsfläche mit Grün und Spielgeräten umgestaltet. Begründung: Die jetzige Verkehrsführung in der Hansaallee in Höhe Lessingschule hat ihren Stresstest schon für ein Jahr bestanden. Sowohl die Buslinie 64 als auch der sonstige Verkehr, incl. Radverkehr werden problemlos auf der östlichen Fahrbahn abgewickelt. Das sollte auf Dauer beibehalten werden. Die Lessingschule hat durch Beibehaltung der jetzigen Verkehrsführung auf der östlichen Seite der Hansaallee eine besseren Schutz vor Verkehrslärm (Lärmaktionsplan) in dieser Tempo-30-Zone.Auch die Verkehrssicherheit an der Schule ist enorm erhöht, weil nur eine Fahrspur der Hansaallee überquert werden muß. Auch auf der Seite des Gegenverkehrs wird in der leicht abwärts führenden Hansaallee in Nord-Süd-Richtung eher Tempo 30 eingehalten. Die westliche Fahrbahn und die Kastanienallee können zusammen als neue öffentliche Aufenthaltsfläche aufgewertet werden. Während der Sanierung der Lessingschule wurden für die fehlende Schulhoffläche im Grünstreifen der Hansaalle auf einer Schotterfläche vier Tischtennistische aufgestellt. Wichtig erscheint, einen Wiesenstreifen unter den Bäumen anzulegen. Der Zustand der Kastanienbäume in der Hansaallee ist mehr als bedenklich. Ende Juni werden jedes Jahr die Blätter u.a. durch den Befall der Miniermotte braun, so daß bessere Grün- und Klimaschutzmaßnahmen nachhaltig greifen müssen. Selbst die neu gepflanzten Kastanienbäume zeigen dasselbe Schadbild und wirken nicht widerstandsfähiger als die alten Bäume. Die vorgeschlagene dauerhafte Verkehrsberuhigung wäre eine sinnvolle Klima- und Baumschutzmaßnahme. Bei einer Neuplanung der Aufenthaltsfläche sollte die Schule mit einbezogen werden. Anlage 1 (ca. 1,1 MB) Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des OBR 2 am 24.09.2012, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage OF 217/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 16. Sitzung des OBR 2 am 29.10.2012, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 217/2 wird zurückgestellt, bis ein entsprechender Ortstermin stattgefunden hat. Abstimmung: Einstimmige Annahme 17. Sitzung des OBR 2 am 26.11.2012, TO I, TOP 5 Beschluss: Die Vorlage OF 217/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 18. Sitzung des OBR 2 am 21.01.2013, TO I, TOP 4 Beschluss: Die Vorlage OF 217/2 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU und 1 SPD gegen 5 GRÜNE, 1 SPD und LINKE. (= Annahme); 1 GRÜNE (= Enthaltung)

Partei: LINKE
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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Irreführende Fußgängerführung im Oeder Weg korrigieren

21.06.2012 · Aktualisiert: 04.02.2020

Anregung an den Magistrat vom 21.06.2012, OM 1344 entstanden aus Vorlage: OF 174/3 vom 09.04.2012 Betreff: Irreführende Fußgängerführung im Oeder Weg korrigieren An den neu gebauten Gehwegnasen im Oeder Weg an der Kreuzung Lersnerstraße/ Stalburgstraße und an der Kreuzung Wolfsgangstraße/Keplerstraße sind weiße Führungsmarkierungen vom Bürgersteig auf den Oeder Weg angebracht, ohne dass - bis auf einen Übergang an der südlichen Ecke Wolfsgangstraße - dort dann Sicherungen für querende Fußgänger markiert wurden. Die angebrachten Führungen und Absenkungen signalisieren hier einen Überweg, insbesondere für Sehbehinderte und Blinde, für Rollstuhlfahrer und für Eltern mit Kinderwagen, ohne entsprechende Absicherungen (siehe Fotos). Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten, mit welchen Maßnahmen die oben geschilderten Irreführungen und möglichen Gefährdungen für den Fußgängerverkehr korrigiert werden können. Begründung: Weder an anderer Stelle im Oeder Weg noch an der Glauburgstraße sind an den Gehwegnasen solche Führungsmarkierungen und Absenkungen zur Hauptverkehrsstraße hin ohne gesonderte Überwegmarkierung eingerichtet. Es scheint sich hier also entweder um einen Bauausführungsfehler oder um eine nicht fertiggestellte Baumaßnahme zu handeln. In beiden Fällen bedarf dies einer Korrektur. Lersnerstraße Wolfsgangstraße Wolfsgangstraße Anmerkung: Die Fotos wurden an Karfreitag gemacht, daher kein Autoverkehr. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.09.2012, ST 1593 Aktenzeichen: 66 2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Westend I und II: Der Gentrifizierung Einhalt gebieten

11.06.2012 · Aktualisiert: 25.05.2020

Anregung an den Magistrat vom 11.06.2012, OM 1244 entstanden aus Vorlage: OF 190/2 vom 11.06.2012 Betreff: Westend I und II: Der Gentrifizierung Einhalt gebieten Im Geltungsbereich der Erhaltungssatzungen Westend I und Westend II besteht seit mehreren Jahren ein enormer Aufwertungsdruck. Immer mehr Wohnhäuser werden entmietet und luxussaniert oder durch hochpreisige Neubauten ersetzt. Bürgerinnen und Bürger, die Aktionsgemeinschaft Böhmerstraße/Auf der Körnerwiese/Leerbachstraße sowie die Aktionsgemeinschaft Westend beklagen, dass die Erhaltungssatzungen Westend I und II eine nur unzureichende Schutzwirkung hinsichtlich der Bewahrung der städtebaulichen Eigenheit der beiden Satzungsgebiete entfalten und selbst die unsinnigsten Nachverdichtungsmaßnahmen kaum verhindern können. Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat aufgefordert, zu prüfen und zu berichten, welche Instrumentarien am besten geeignet sind, dem berechtigten Wunsch der Bürgerinnen und Bürger nach einem besseren, wirksameren Schutz der städtebaulichen Eigenheiten beider Satzungsgebiete Rechnung zu tragen, gleichzeitig aber auch sinnvolle und städtebaulich verträgliche Nachverdichtungsmaßnahmen zu ermöglichen. In diesem Zusammenhang möge der Magistrat weiterhin Auskunft geben, 1. ob, und wenn ja, welche Möglichkeiten er sieht, die gewünschte Wirkung durch die Aufstellung neuer oder die Überarbeitung bestehender Bebauungspläne zu erzielen; 2. ob und gegebenenfalls welche Möglichkeiten er sieht, die gewünschte Wirkung durch die Überarbeitung und Ergänzung der bestehenden Erhaltungssatzungen zu erzielen, a) im Falle der Erhaltungssatzung Westend I durch die Ergänzung einer genauen städtebaulichen Analyse, die Einbeziehung von Hinterhöfen und einer Analyse der Zusammensetzung der Bevölkerung in Korrelation mit typischen Wohnraummerkmalen; b) im Falle der Erhaltungssatzung Westend II durch die Einbeziehung von Hinterhöfen, soweit es die örtliche Situation gebietet, und des Schutzes der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung einschließlich einer Analyse der Zusammensetzung in Korrelation mit typischen Wohnraummerkmalen; 3. welche weiteren Möglichkeiten er sieht, die gewünschte Wirkung zu erzielen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.12.2012, ST 1866 Stellungnahme des Magistrats vom 10.06.2013, ST 807 Stellungnahme des Magistrats vom 24.01.2014, ST 134 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 16. Sitzung des OBR 2 am 29.10.2012, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GO OBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 17. Sitzung des OBR 2 am 26.11.2012, TO I, TOP 4 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. Aktenzeichen: 61 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Tempo-30-Zone auf Teilabschnitten Hansaallee und Holzhausenstraße

11.06.2012 · Aktualisiert: 13.11.2019

Anregung an den Magistrat vom 11.06.2012, OM 1246 entstanden aus Vorlage: OF 192/2 vom 11.06.2012 Betreff: Tempo-30-Zone auf Teilabschnitten Hansaallee und Holzhausenstraße Der Magistrat wird gebeten, den Teilabschnitt der Hansaallee von der Vogtstraße bis zur Kreuzung Bremer Straße sowie den Teilabschnitt der Holzhausenstraße zwischen Hansaallee und Eschersheimer Landstraße ebenfalls als Tempo-30-Zone einzurichten. Begründung: Die bestehende Tempo-30-Zone beginnt erst ab Hansaallee/Vogtstraße. Deren Ausweitung wurde von Bewohnern erbeten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.08.2012, ST 1297 Aktenzeichen: 32 1

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 3

Zebrastreifen vom Holzhausenpark zur Fürstenbergerstraße

05.06.2012 · Aktualisiert: 04.10.2012

Antrag vom 05.06.2012, OF 212/3 Betreff: Zebrastreifen vom Holzhausenpark zur Fürstenbergerstraße Der Ortsbeirat möge beschließen, die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen, der Magistrat wird aufgefordert, einen Zebrastreifen von der östlichen Seite des Holzhausenparks zur Fürstenbergerstraße (Ecke Justinianstraße) anzubringen, auf die der südliche Gehweg des Holzhausenparks zuläuft. Begründung: Viele Kinder der örtlichen Schulen laufen oder fahren mit dem Fahrrad durch den Holzhausenpark in die Schule. Da es auf der Ostseite des Holzhausenparks keinen Zebrastreifen gibt und zudem die dort entlang führende Justinianstraße wegen der Auslagerung der Elisabethenstraße in den Holzhausenpark die neue Radstrecke werden wird, dient ein Zebrastreifen an dieser Stelle der Sicherheit aller, insbesondere der Schulkinder. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 12. Sitzung des OBR 3 am 21.06.2012, TO I, TOP 30 Beschluss: Die Vorlage OF 212/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 13. Sitzung des OBR 3 am 23.08.2012, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OF 212/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 14. Sitzung des OBR 3 am 27.09.2012, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OF 212/3 wurde zurückgezogen.

Partei: CDU
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 9

Stolpersteine im Ortsbezirk 9

26.04.2012 · Aktualisiert: 02.05.2012

Antrag vom 26.04.2012, OF 356/9 Betreff: Stolpersteine im Ortsbezirk 9 In der Zeit vom 11. bis 13. Mai 2012 werden von der Initiative Stolpersteine Frankfurt e.V. in Frankfurt wieder etliche Stolpersteine verlegt. Unter anderen sollen auch im Dornbusch für das Ehepaar Alma Zehden, geborene Pincus, geboren am 10.06.1889, Deportation am 19.10.1941 nach Lodz, Todesdatum: 10.06.1942 und Artur Zehdehn, geboren am 11.07.1880, Deportation am 19.10.1941 nach Lodz, Todesdatum: 10.06.1942, die in der Martorffstraße 7 gewohnt haben, Stolpersteine verlegt werden. Die Initiative Stolpersteine Frankfurt e.V. sucht hierfür Patinnen oder Paten, die ein Stolperstein, bzw. die Kosten pro Stolperstein in Höhe von 120 Euro, übernehmen. Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat 9 beteiligt sich aus seinen Mitteln für die Öffentlichkeitsarbeit mit einem Betrag von 240 Euro an der Aktion und der Verlegung der beiden Stolpersteine. Begründung: Stolpersteine sind eine gute Gelegenheit, historische Erinnerungen in den Alltag zu integrieren. "Mit dem Stein vor den Häusern wird die Erinnerung an die Menschen lebendig", die dort einst gelebt haben. (Gunter Demnig) Bei den Stolpersteinen handelt es sich um 10 cm X 10 cm große Betonquader, auf deren Oberseite eine Messingplatte mit Namen und Daten von Menschen, die während der Zeit des Nationalsozialismus verfolgt und ermordet wurden, verankert ist. Durch den Gedenkstein vor seinem Wohnhaus wird die Erinnerung an diesen Menschen in unseren Alltag geholt. Jeder persönliche Stein symbolisiert auch die Gesamtheit der Opfer, denn alle eigentlich nötigen Steine kann man nicht verlegen. Der Initiator der Aktion, Gunter Demnig, hat bisher in etwa 800 deutschen Städten und Gemeinden sowie in Österreich, den Niederlanden, Ungarn und anderen Ländern mehr als 32.000 Stolpersteine verlegt und wurde für sein Projekt im Oktober 2005 mit dem Bundesverdienstkreuz ausgezeichnet Weitere Informationen zu Artur und Alma Zehden: Arthur Zehden wurde in Landsberg an der Warthe geboren, seine Ehefrau Alma Zehden, geb. Pincus, in Poznan (Posen). Die Eltern von Arthur Zehden waren der Kaufmann Julius Zehden (1847-1913) und Henriette Wolff (1855 -1929), die in Landsberg ein Geschäft für "Rohhäute und Fellhandlung" besaßen und vier Töchter und drei Söhne hatten. Auch Arthur Zehden war Kaufmann und wohnte mit seiner Frau in Frankfurt zunächst in der Hedderichstraße 42 und ab 1932 in der Martorffstraße 7 im Dornbusch. Von dort zogen sie 1937 in die Schumannstraße 61, zuletzt mussten sie 1940 in die Eppsteinerstraße 42 und 1941 in die Leerbachstraße 10 umziehen. Dabei handelte sich um ein "Judenhaus", in dem antisemitisch Verfolgte vor ihrer Deportation konzentriert wurden. Im Ghetto Lodz sind zwei Brief von Arthur Zehden erhalten. Er schrieb an die sogenannte "Aussiedlungskommission", die darüber entschied, wer aus dem Ghetto "ausgesiedelt" werden musste - die "Ausgesiedelten" wurden nach Chelmno deportiert und ermordet. Die Leute im Ghetto wussten das nicht, aber ahnten es vielleicht. Sie stellten deshalb Anträge auf Ausnahme von der "Aussiedlung". Im Falle von Arthur und Alma Zehden wurde der Antrag sogar genehmigt, obwohl nicht die eigentlich erforderliche etatisierte Arbeitsstelle vorlag. Vermutlich genügte die Bescheinigung der Fäkalienabfuhr, denn diese Tätigkeit qualifizierte für alles, zumal sie natürlich nicht sehr begehrt war. Ihrem Antrag wurde stattgegeben. Das verschaffte den beiden ein paar weitere Lebensmonate. An Arthus Zehdens beiden Brüder Walter (1882-5.12.1941 Berlin) und Siegfried (1883-1943 Auschwitz) erinnern Stolpersteine in Teltow und in Berlin. Auch die jüngste Schwester Martha (1886-1942 Sobibor) wurde ermordet. Die Stolpersteine wurden angeregt von Dr. Gabriele Bergner, Leiterin der AG Stolpersteine in Teltow. Antragsteller: GRÜNE SPD LINKE. FREIE WÄHLER Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 11.04.2012, OF 336/9 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 10. Sitzung des OBR 9 am 26.04.2012, TO I, TOP 18 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 336/9 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 356/9 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass in der letzten Zeile des dritten Absatzes das Wort "untergebracht" für das Wort "konzentriert" eingefügt wird. Abstimmung: zu 2. Einstimmige Annahme

Parteien: GRÜNE SPD LINKE FREIE_WÄHLER
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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Postagentur muss behindertengerecht zugängig sein!

26.04.2012 · Aktualisiert: 13.02.2020

Anregung an den Magistrat vom 26.04.2012, OM 1132 entstanden aus Vorlage: OF 185/3 vom 11.04.2012 Betreff: Postagentur muss behindertengerecht zugängig sein! Der Magistrat wird gebeten, dafür zu sorgen, dass die Postagentur in der Fürstenbergerstraße dauerhaft und nachhaltig behindertengerecht zugängig gemacht wird. Begründung: Kunden dieser Postagentur berichten, dass die Klingel, mit der mobilitätseingeschränkte Kunden draußen vor der Treppe bzw. dem Aufzug für Rollstühle auf sich aufmerksam machen können, "seit Monaten" nicht funktioniert. Die Angestellten der Agentur haben nach eigenen Angaben den Vermieter schon wiederholt darauf angesprochen, es sei aber nichts passiert und die Post als Verpächter erkläre sich für nicht zuständig. Diesen unhaltbaren Zustand gilt es zu beenden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.08.2012, ST 1195 Aktenzeichen: 92 31

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 2

Endlich Bebauungsplan für das Gebiet Gervinusstraße/Böhmerstraße/Leerbachstraße und Auf der Körnerwiese aufstellen

22.04.2012 · Aktualisiert: 29.01.2016

Antrag vom 22.04.2012, OF 166/2 Betreff: Endlich Bebauungsplan für das Gebiet Gervinusstraße/Böhmerstraße/Leerbachstraße und Auf der Körnerwiese aufstellen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert: 1. Für das Gebiet Leerbachstraße / Böhmerstraße / Auf der Körnerwiese / Gervinusstraße soll ein objektbezogener Bebauungsplan aufgestellt werden. Der Bebauungsplan soll die im rechtsverbindlichen (Bebauungsplan Nw 21 d Nr. Oeder Weg) für das Gebiet Auf der Körnerwiese Nr. 3 - 11 enthaltenen Festsetzungen (WA Allgemeines Wohngebiet IV Geschosse und Grundflächenzahl 0,3) fauf die Grundstücke Böhmerstraße 3 - 15 und Leerbachstraße 88 - 94 sowie Gervinusstraße 24 übertragen. Für das Gebiet Gervinusstraße 22 Colt Telecom ist MK (Misch- und Kerngebiet) nach der derzeitigen Grundstücksausnutzung festzulegen. 2. Die Hinterhöfe sind durch Festsetzungen im Textteil des Bebauungsplans von einer neuen Bebauung freizuhalten. 3. Die im Bebauungsplangebiet stehenden erhaltenswerten Bäume sind durch Markierung im Plan und Festschreibung im Textteil als erhaltenswert zu markieren. 4. Als Bebauungsgrenzen sind die Grenzen der derzeit vorhandenen Bebauung festzulegen Begründung: Im rechtsverbindlichen Bebauungsplan NW 21d Nr.1 Oeder Weg ist für die Grundstücke Auf der Körnerwiese Nr. 3 - 11 als WA Allgemeines Wohngebiet mit IV Geschossen und einer Grundflächenzahl von 0,3, das bedeutet das 30 % des Grundstücks überbaut werden dürfen, festgelegt. Dies sind die gleichen Festsetzungen wie sie in den Bebauungsplänen Nw 21d Nr 1 Oeder Weg, NW 21b Nr.1 Holzhausenstraße und NW 1b NR 1 Eschenheimer Turm in den einzelnen Blöcken mit einem Allgemeinen Wohngebiet festgeschrieben wurden. Wenn der Bebauungsplan NW 21 d Nr1 Oeder Weg nicht durch seinen Zuschnitt an der Straße Auf der Körnerwiese enden würde, so würde die Festsetzung wie bei den anderen Blöcken im Bebauungsplangebiet den ganzen Block umfassen. Deshalb sind die Festsetzungen in den neuen Bebauungsplan zu übertragen. Im Gebiet drohen massive Veränderungen durch Bodenspekulation, siehe Anhang (Rundgang durch das Gebiet.) Aus diesem Grund sind die Grundstücke durch Festschreibung des Bestandes im neuen Bebauungsplan zu erhalten. Die Hinterhöfe sind ebenfalls durch Festschreibung des Bestands von Bebauung freizuhalten und die erhaltenswerten Bäume durch Festschreibung im Textteil des Bebauungsplans zu erhalten. Dies insbesondere, da das Westend im Klimaplanatlas der Stadt Frankfurt als stark erhitztes Gebiet ausgewiesen ist. Anlage 1 (ca. 1,3 MB) Anlage 2 (ca. 43 KB) Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 12. Sitzung des OBR 2 am 14.05.2012, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 166/2 wird zurückgestellt, bis eine Vorstellung zu dem Thema im Ortsbeirat erfolgt ist. Abstimmung: Einstimmige Annahme 50. Sitzung des OBR 2 am 18.01.2016, TO I, TOP 5 Beschluss: Die Vorlage OF 166/2 wird abgelehnt. Abstimmung: 4 GRÜNE, CDU, SPD und FDP gegen 1 GRÜNE, LINKE. und BFF (= Annahme); 1 GRÜNE und fraktionslos (= Enthaltung)

Partei: LINKE
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 2

Bockenheimer Landstraße

06.02.2012 · Aktualisiert: 15.02.2012

Antrag vom 06.02.2012, OF 134/2 Betreff: Bockenheimer Landstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, 1. weiche weiteren Baumaßnahmen, die Beeinträchtigungen des Straßenverkehrs mit sich bringen, nach heutigem Kenntnisstand im Jahresverlauf 2012 auf der Bockenheimer Landstraße sowie in den Kreuzungsbereichen Zeppelinallee / Senckenberganlage bzw. Reuterweg / Taunusanlage geplant sind, 2. ob ggf. geplante Baumaßnahmen durch ein effizienteres Baustellenmanagement beschleunigt durchgeführt werden können, 3. welche Maßnahmen der Magistrat für geeignet hält, den Verkehrsfluss auf der Bockenheimer Landstraße zu optimieren, 4. welche Maßnahmen der Magistrat für geeignet hält, das Erscheinungsbild der Bockenheimer Landstraße als zukünftiger Verbindung von Alter Oper und Kulturcampus Frankfurt fortzuentwickeln. Begründung: Die Bockenheimer Landstraße war zuletzt wiederholt Beeinträchtigungen durch Baumaßnahmen ausgesetzt, deren Baustellenmanagement vielen Bürgern - vor allem wegen langer Staus in den Stoßzeiten - alles andere als optimal erschien. Das Erscheinungsbild der Straßenbegrünung ist u.a. durch den Befall vieler Bäume (Minier-Motte) beeinträchtigt. Außerdem entspricht die Art der Begrünung direkt am Rande der Bockenheimer Landstraße (zwischen den Radwegen und den Bürgersteigen) nicht ihrer zentralen und repräsentativen Lage in Frankfurt. Es handeit sich bei der Bockenheimer Landstraße um ein Aushängeschild Frankfurts, da viele internationale Unternehmen und Kanzleien diese Straße säumen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 20.01.2012, OF 131/2 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 2 am 06.02.2012, TO I, TOP 21 Beschluss: Auskunftsersuchen V 254 2012 1. Die Vorlage OF 131/2 wird durch die Annahme der Vorlage OF 134/2 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 134/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme

Partei: CDU
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 3

Ersatz für Kurzzeitparkplätze in der Cronstettenstraße am neuen Kinderhaus im Diakonissenhaus

30.01.2012 · Aktualisiert: 31.05.2012

Antrag vom 30.01.2012, OF 152/3 Betreff: Ersatz für Kurzzeitparkplätze in der Cronstettenstraße am neuen Kinderhaus im Diakonissenhaus Das Kinderhaus der Diakonissenhauses zieht kurzfristig in den Neubau an der Eschersheimer Landstraße um. Das bisherige Gebäude an der Cronstettenstraße wird in Wohnungen umgestaltet. Im Zuge dieser Baumaßnahmen werden die bisherige Kurzzeitparkplätze vor der Einrichtung wegfallen. Vor diesem Hintergrund möge der Ortsbeirat 3 beschließen, den Magistrat aufzufordern, in der Cronstettenstraße Ersatz für die wegfallenden Kurzzeitparkplätze zu schaffen. Die Parkplätze sollten analog den bestehenden Kurzzeitparkplätzen möglichst nahe vor dem Epiphaniskindergarten in der Cronstettenstraße und dem Kinderhaus in der Wolfsgangsstraße für die Zeiten 7:30 Uhr bis 9:30 Uhr und 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr eingerichtet werden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 3 am 15.03.2012, TO I, TOP 13 Beschluss: Die Vorlage OF 152/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 10. Sitzung des OBR 3 am 26.04.2012, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OF 152/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 11. Sitzung des OBR 3 am 24.05.2012, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OF 152/3 wurde zurückgezogen.

Partei: CDU
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 2

Bockenheimer Landstraße

20.01.2012 · Aktualisiert: 15.02.2012

Antrag vom 20.01.2012, OF 131/2 Betreff: Bockenheimer Landstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, welche weiteren Baumaßnahmen, die Beeinträchtigungen des Straßenverkehrs mit sich ziehen, nach heutigem Kenntnisstand im Jahresverlauf 2012 auf der Bockenheimer Landstraße sowie in den Kreuzungsbereichen Zeppelinallee / Senckenberganlage bzw. Reuterweg / Taunusanlage geplant sind, ob ggf. geplante Baumaßnahmen durch ein effizienteres Baustellenmanagement beschleunigt durchgeführt werden können, welche Maßnahmen der Magistrat für geeignet hält, den Verkehrsfluss auf der Bockenheimer Landstraße zu optimieren, welche Maßnahmen der Magistrat für geeignet hält, das Erscheinungsbild der Bockenheimer Landstraße als zukünftiger Verbindung von Alter Oper und Kulturcampus Frankfurt fortzuentwickeln. Begründung: Die Bockenheimer Landstraße war zuletzt wiederholt Beeinträchtigungen durch Baumaßnahmen ausgesetzt, deren Baustellenmanagement dem Beobachter nicht durchgehend optimal erschien. Das Erscheinungsbild der Straßenbegrünung ist u.a. durch den Befall vieler Bäume (Minier-Motte) beeinträchtigt. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 06.02.2012, OF 134/2 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 2 am 06.02.2012, TO I, TOP 21 Beschluss: Auskunftsersuchen V 254 2012 1. Die Vorlage OF 131/2 wird durch die Annahme der Vorlage OF 134/2 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 134/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme

Partei: CDU
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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Umbau Elisabethenschule: Voraussetzungen für eine Containeraufstellung im Holzhausenpark

01.12.2011 · Aktualisiert: 17.09.2020

Anregung an den Magistrat vom 01.12.2011, OM 682 entstanden aus Vorlage: OF 107/3 vom 01.12.2011 Betreff: Umbau Elisabethenschule: Voraussetzungen für eine Containeraufstellung im Holzhausenpark Der Magistrat wird aufgefordert, folgende Bedingungen zu erfüllen, damit dem nachvollziehbaren Wunsch des Stadtschulamtes und der Schule entsprochen werden kann, die Container zur Auslagerung der Elisabethenschule auf dem Grünstreifen entlang der entwidmeten Hammanstraße aufzustellen und die Straße als Pausenhof für die Schülerinnen und Schüler einzurichten: - Neue Beschilderung einer Ausweichfahrradroute, die nicht über die Parkwege führt; - Ergreifung geeigneter Maßnahmen, die dafür sorgen, dass entlang des Cafés im Park nicht schnell mit dem Fahrrad gefahren werden kann; - Keine Baumfällungen zur Aufstellung der Container; - Kein direkter Zugang zum Holzhausenpark; - Nach Ende der Umbaumaßnahme Öffnung des Schulhofes an Wochenenden für die Allgemeinheit; - Nach Ende der Umbaumaßnahme Rückbau des Grüns im Park; - Prüfung, ob die entwidmete Hammanstraße während der Umbaumaßnahme nach Schulschluss und an den Wochenenden geöffnet werden kann; - Ausreichender Abstand der Container zum Café; - Prüfung der Entwidmung der Justinianstraße zwischen Fürstenbergerstraße und Annastraße als Ausgleichsfläche für den Holzhausenpark. Begründung: Wenn die Container für einen Zeitraum von circa drei Jahren im Holzhausenpark aufgestellt werden, bedeutet dies einen großen Nachteil für die Nutzerinnen und Nutzer des Parks bzw. für den Park selbst sowie für die Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrer auf der Radroute über die Hammanstraße. Die o. a. Maßnahmen sollen für einen angemessenen Ausgleich sorgen, sodass die Schülerinnen und Schüler in den Containern im Holzhausenpark trotz der Umbaumaßnahme weiter gut und in Ruhe unterrichtet werden können. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.03.2012, ST 342 Aktenzeichen: 40 33

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Ringbuslinien mit Minibussen

01.12.2011 · Aktualisiert: 25.03.2020

Anregung an den Magistrat vom 01.12.2011, OM 687 entstanden aus Vorlage: OF 78/3 vom 20.10.2011 Betreff: Ringbuslinien mit Minibussen Vorgang: OM 4113/10 OBR 3 Der Magistrat wird aufgefordert, die Planungen von Minibuslinien zur Erschließung ost-westlicher Wege im Nordend gemäß der Anregung OM 4113 durch einen konkreten Umsetzungsvorschlag des Ortsbeirates zu beschleunigen, um so die zunehmend überlasteten Nord-Süd-Strecken tangential zu verbinden und somit zu entlasten. Angesichts der Straßenführungen im Nordend mit zahlreichen Einbahnstraßen und künstlichen Sperrungen ergibt sich die Einführung von Ringbuslinien mit Minibussen (wie beispielsweise der sogenannte Lohrbergbus) mindestens im 30-Minuten-Takt als sinnvollste Variante zur Erschließung des Nordends: Im Uhrzeigersinn: Wolfsgangstraße, Glauburgstraße, Alleenring, Berger Straße, Bornheimer Landstraße, Koselstraße, Adlerflychtstraße, Fichardstraße, Eschersheimer Landstraße. Es werden die U-Bahn-Linien U 1 bis U 5 sowie U 8, die Straßenbahnlinien 12 und 18 sowie mehrere Buslinien verbunden. Gegen den Uhrzeigersinn: Oeder Weg, Hermannstraße, Koselstraße, Bornheimer Landstraße, Berger Straße, Hegelstraße, Sandweg, Alleenring, Glauburgstraße, Wolfsgangstraße, Fürstenbergerstraße, Eschersheimer Landstraße. Es werden ebenfalls die U-Bahn-Linien U 1 bis U 5 sowie U 8, die Straßenbahnlinien 12 und 18 sowie mehrere Buslinien verbunden. Detaillierte Linienverlaufspläne, Darstellungen der Einzugsgebiete und Routenverlaufsbeschreibungen finden sich im Anhang. Begründung: Das Nordend ist zwar sehr gut in Nord-Süd-Richtung mit schienengebundenem Personennahverkehr (SPNV) erschlossen, doch in Ost-West-Richtung gibt es deutlich zu wenig Verbindungen. Dadurch muss zur Bewegung in dieser Richtung per ÖPNV meist der umständliche Weg in die Innenstadt und mit ein- oder gar zweimaligen Umsteigen zurück in den Stadtteil gewählt werden. Alternativ muss erst der Weg bis zum Alleenring gewählt werden, um sich mit der Buslinie 32 in Ost-West-Richtung zu bewegen und dann eine Bewegung in Nord-Süd-Richtung anzuschließen. Dazu kommt, dass die bestehenden SPNV-Verbindungen in den letzten Jahren immer stärker belastet wurden, und sich dieser Trend auch noch weiter fortsetzen wird: - Auf der A-Strecke ist zur U 1, U 2 und U 3 noch die U 8 hinzugekommen, mit der die Bewohner des Riedbergs in die Innenstadt fahren. Der Riedberg wird in den nächsten Jahren seiner Bewohnerzahl mehr als verdoppeln, sodass hier also mit zunehmend volleren Bahnen gerechnet werden muss. Schon heute ist der Abschnitt vom Rande des Nordends bis zur Hauptwache der am stärksten genutzte Abschnitt im gesamten U-Bahn-Netz überhaupt. - Mit dem kommenden Ausbau der U 5 bis zum Frankfurter Berg wächst auch hier der Druck auf diese Linie. Die Züge werden voller werden. - Neben der Straßenbahnlinie 12 wird ab Dezember 2011 auch noch die Straßenbahnlinie 18 über die Friedberger Landstraße fahren, die voraussichtlich weitgehend von Bewohnern des Frankfurter Bogens, New Betts und New Atterberry genutzt werden wird. Durch die zusätzlichen Bahnen sind weitere Rückstaus, insbesondere am Anlagenring und der Konstablerwache, zu erwarten. - Die U 4 wurde über die ehemalige Endhaltestelle Seckbacher Landstraße hinaus bis nach Enkheim verlängert, was wiederum zusätzliche Fahrgäste in die U 4 gebracht hat. Man sieht also, dass sich in den letzten Jahren auf allen SPNV-Linien im Nordend das Fahrgastaufkommen schon erhöht hat oder noch weiter erhöhen wird. Dies macht es gerade in Stoßzeiten nicht nur schwierig, einen Sitzplatz zu finden, sondern oft ist nicht einmal mehr der Zustieg möglich. Eine Linie mit Minibussen kann hier spürbar unterstützen, um einerseits die Nord-Süd-Strecken zu entlasten und andererseits die fußläufigen Entfernungen zur nächsten Haltestelle weiter zu verkürzen, was gerade älteren Bewohnern eine große Erleichterung bringt. Im Bereich zwischen dem Anlagenring und dem Alleenring fährt derzeit nur die Buslinie 36 in einer diagonalen Verbindung Konstablerwache - Campus Westend, was den Bedarf an reinen Ost-West-Verbindungen nicht deckt. Ein Minibus in diesem mittleren Segment von Frankfurts am dichtesten besiedelten Stadtteil steht allerdings vor der Herausforderung, wie in den (oft ganz bewusst) engen Straßen, den zahlreichen Einbahnstraßen und mit den Sperrungen ein stabiler und von seinen Fahrtzeiten her attraktiver Busverkehr organisiert werden kann. Hinsichtlich der Fahrzeuge eröffnet die Nutzung von Kleinbussen (wie beispielsweise für den Lohrbergbus) zahlreiche Möglichkeiten, auch kleinere Straßen wirkungsvoll als Teil der Route zu nutzen. Solche Busse kombinieren einen niederflurigen Zustieg mit einer wirtschaftlich sinnvollen Platzkapazität. Für die Routenwahl erscheint es sinnvoll, gezielt Verknüpfungen mit Haltestellen des SPNV zu ermöglichen, ohne dabei die Machbarkeit einer zügigen Fahrt aus dem Blick zu verlieren. Durch die hohe Zahl von Einbahnstraßen ist es allerdings nicht zu vermeiden, dass eine durchgehende Busverbindung, zumindest auf Teilstrecken, nicht über die gleichen Straßen geführt werden kann. Daher erscheint das Konzept einer Ringbuslinie sinnvoll. Als Beleg der Machbarkeit finden sich im Anhang Routenvorschläge für zwei Ringbuslinien, einmal im Uhrzeigersinn, einmal gegen den Uhrzeigersinn. Die beiden Routen lassen sich (ggf. mit kleinen Optimierungen) im Halbstundentakt pro Richtung umsetzen. Bedingt durch die Routenführung durch zum Teil auch kleine Straßen würde bei hoher Akzeptanz und bei Bedarf zur Kapazitätserhöhung eine Taktverdichtung notwendig werden, da größere Busse in Teilabschnitten nicht nutzbar erscheinen (z. B. Luisenplatz, Hegelstraße). Anlage 1-8 (ca. 3,3 MB) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 23.03.2012, ST 456 Stellungnahme des Magistrats vom 28.09.2012, ST 1595 Anregung an den Magistrat vom 15.03.2018, OM 2909 Aktenzeichen: 92 11

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Ampelschaltungen für den Fahrradverkehr

15.09.2011 · Aktualisiert: 21.01.2021

Anregung an den Magistrat vom 15.09.2011, OM 383 entstanden aus Vorlage: OF 33/3 vom 21.07.2011 Betreff: Ampelschaltungen für den Fahrradverkehr Der Magistrat wird gebeten, an den Einmündungen Fichardstraße und Fürstenbergerstraße auf die Eschersheimer Landstraße gesonderte Fahrradampeln in Augenhöhe mit Vorlaufschaltung einzurichten. Dort sollte jeweils auch ein mindestens 50 Meter langer abmarkierter Fahrradstreifen eingerichtet werden. Des Weiteren soll eine Fahrradampel auf Augenhöhe auch an der Einmündung Oeder Weg auf den Anlagenring angebracht werden (auch auf der gegenüberliegenden Seite, die zum Ortsbezirk 1 gehört). Begründung: Durch eine Vorlaufschaltung (ähnlich wie für Fußgänger) kann eine Entzerrung vom drängelnden Autoverkehr erfolgen, der häufig Grund für das über Rot fahren von Radfahrern ist. Ampeln auf Augenhöhe der Radfahrer (wie an der Burgstraße/Höhenstraße, wo sie auf viel Begeisterung stoßen) sind in anderen Städten schon lange Standard und erhöhen die Wahrnehmung und Beachtung durch Radfahrer. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.12.2011, ST 1392 Stellungnahme des Magistrats vom 06.08.2012, ST 1152 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Umlaufende Fußgängerüberwege im Oeder Weg an den Kreuzungen Wolfsgangstraße/Keplertraße und Lersnerstraße/Stalburgstraße

18.08.2011 · Aktualisiert: 07.01.2021

Anregung an den Magistrat vom 18.08.2011, OM 286 entstanden aus Vorlage: OF 40/3 vom 21.07.2011 Betreff: Umlaufende Fußgängerüberwege im Oeder Weg an den Kreuzungen Wolfsgangstraße/Keplertraße und Lersnerstraße/Stalburgstraße Der Magistrat wird gebeten, möglichst bald die an den genannten Kreuzungen durch weiß markierte Absenkungen und Leitstreifen vorbereiteten umlaufenden Fußgängerüberwege auf den Straßendecken zu markieren. Begründung: Die an den genannten Kreuzungen gebauten Gehwegnasen haben - insbesondere für sehbehinderte Menschen vorgesehen - weiße Überwegsmarkierungen und Leitpflasterungen erhalten, die dann aber zu Straßen ohne markierte Überwege führen. Diese Gefährdungssituation muss durch entsprechende Straßenmarkierungen (Zebrastreifen) umgehend beendet werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.01.2012, ST 50 Beratung im Ortsbeirat: 3 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Weitere Verdichtungsbebauung im Westend bewusst steuern

10.01.2011 · Aktualisiert: 15.06.2012

Anregung an den Magistrat vom 10.01.2011, OM 4879 entstanden aus Vorlage: OF 569/2 vom 05.01.2011 Betreff: Weitere Verdichtungsbebauung im Westend bewusst steuern Der Magistrat wird vor dem Hintergrund der anstehenden Entscheidung zur "Baugenehmigung Böhmerstraße 11" gebeten, 1. zur Kenntnis zu nehmen, dass der Ortsbeirat den Schutz bestehender Hinterhöfe/Grünflächen im Westend vor baulichen Verdichtungsmaßnahmen als politische Zielvorgabe definiert und erwartet, dass sich das Verwaltungshandeln der Stadt Frankfurt grundsätzlich an dieser politischen Zielvorgabe orientiert; 2. auf die Bauaufsicht einzuwirken, im laufenden Prüfverfahren insbesondere auch Aspekte des Denkmal- und Naturschutzes sowie mögliche Konflikte mit den politischen Zielsetzungen der bestehenden Erhaltungssatzung detailliert zu prüfen; 3. das Rechtsamt anzuweisen, zu prüfen, welche gesetzlichen bzw. planungsrechtlichen Regelungen seitens der Stadt (z. B. Bebauungsplan, Erhaltungssatzung, gegebenenfalls neue Hinterhofsatzung) geeignet sind oder in welcher Form diese anzupassen sind, um Verdichtungsmaßnahmen auf bestehenden Hinterhöfen/Grünflächen im Westend untersagen zu können. Begründung: Auf der Grünfläche hinter dem Haus Böhmerstraße 11 soll ein "Atelierhaus" errichtet werden. Der bestehende Hinterhof und die Grünfläche des Karrees Böhmerstraße/Auf der Körnerwiese/Leerbachstraße könnten damit kurz- bis mittelfristig einer baulichen Verdichtung unterliegen. Aus Sicht des Ortsbeirats droht damit die Schaffung eines Präzedenzfalles, der eventuell die Steuerung weiterer Verdichtungsmaßnahmen im Westend erschwert oder gar unmöglich macht. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.03.2011, ST 458 Aktenzeichen: 63 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Grünanlage Auf der Körnerwiese

29.11.2010 · Aktualisiert: 09.09.2019

Anregung an den Magistrat vom 29.11.2010, OM 4813 entstanden aus Vorlage: OF 543/2 vom 26.10.2010 Betreff: Grünanlage Auf der Körnerwiese Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, welche Möglichkeiten er sieht, die Böhmerstraße, die derzeit die Grünanlage Auf der Körnerwiese im nördlichen Bereich zerschneidet, an dieser Stelle zu unterbrechen und die freiwerdende Fläche für eine Erweiterung und Aufwertung dieser Grünanlage zu nutzen. Außerdem möge der Magistrat prüfen, ob die Grünanlage auch über die Wolfsgangstraße hinweg erweitert werden kann. Begründung: Eine Verbindung der genannten Teile der Grünanlage Auf der Körnerwiese würde die Attraktivität und Nutzbarkeit dieser Grünfläche für die dortige Wohnbevölkerung erheblich steigern. Es soll deshalb geprüft werden, ob auf den dafür erforderlichen Teil der Böhmerstraße unter verkehrlichen Gesichtspunkten verzichtet werden kann. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 15.04.2011, ST 547 Antrag vom 02.08.2019, OF 867/2 Auskunftsersuchen vom 19.08.2019, V 1386 Beratung im Ortsbeirat: 2 Aktenzeichen: 66 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Postfiliale Frankfurt-Nordend, Fürstenbergerstraße

28.10.2010 · Aktualisiert: 02.02.2021

Anregung an den Magistrat vom 28.10.2010, OM 4692 entstanden aus Vorlage: OF 1044/3 vom 29.09.2010 Betreff: Postfiliale Frankfurt-Nordend, Fürstenbergerstraße Vorgang: OM 3230/09 OBR 3; ST 1042/09 Der Magistrat wird gebeten, Informationen über den Weiterbetrieb der obigen Postfiliale oder die eventuelle Umwandlung in eine Partneragentur einzuholen, damit die Bewohnerinnen und Bewohner des Nordends wissen, wo sie zukünftig ihre Postangelegenheiten regeln können. Weiterhin wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten, 1. ob die Berichte über eine Schließung der Postfiliale Fürstenbergerstraße zum Jahresende 2010 zutreffend sind; 2. wie die detaillierte Wirtschaftlichkeitsanalyse der Deutsche Post AG aussieht, die als Basis für die eventuelle Schließung der Postfiliale Fürstenbergerstraße benutzt wurde; 3. welche Ausweichfilialen die Deutsche Post AG den Bewohnern des westlichen Nordends empfiehlt beziehungsweise ob eine neue Filiale/Agentur im westlichen Nordend geplant ist. Begründung: Presseberichten nach gibt es bisher für die Postfiliale Fürstenbergerstraße keine geeignete Partneragentur im Nordend. Die Postfiliale in der Fürstenbergerstraße wird, als nunmehr einzige Poststelle im Stadtteil, täglich von sehr vielen Menschen aufgesucht. Bei einer Schließung ohne adäquaten Ersatz befände sich dann die nächstgelegene Poststelle für die Bewohnerinnen und Bewohner des Nordends im entfernten Kaufhaus Karstadt auf der Zeil, wo sich zu jeder Tageszeit sehr lange Warteschlangen bilden. Im Übrigen protestiert der Ortsbeirat hiermit noch einmal gegen eine geplante Schließung der Filiale Fürstenbergerstraße namens der Bewohnerinnen und Bewohner des Nordends sowie der hier beschäftigten Postangestellten/Beamtinnen und Beamten, welche teils willkürlich versetzt und teils für weniger qualifizierte Arbeiten eingesetzt werden sollen. Es müsste auch im Interesse der Stadt Frankfurt sein, dass Postfilialen eine unverzichtbare Dienstleistung für die Bevölkerung darstellen und als solche erhalten bleiben müssen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.01.2011, ST 122 Aktenzeichen: 92 31

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Postfiliale Fürstenbergerstraße

23.09.2010 · Aktualisiert: 04.01.2012

Anregung an den Magistrat vom 23.09.2010, OM 4605 entstanden aus Vorlage: OS 47/3 vom 24.09.2010 Betreff: Postfiliale Fürstenbergerstraße Der Magistrat wird beauftragt, sich dafür einzusetzen, dass die Postfiliale in der Fürstenbergerstraße erhalten bleibt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.11.2010, ST 1511 Aktenzeichen: 92 31

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Zwei Anliegen der Frankfurter Bürgerstiftung

26.08.2010 · Aktualisiert: 02.02.2021

Anregung an den Magistrat vom 26.08.2010, OM 4497 entstanden aus Vorlage: OF 1005/3 vom 26.07.2010 Betreff: Zwei Anliegen der Frankfurter Bürgerstiftung Der Magistrat wird gebeten, möglichst bald zu den folgenden Anliegen der Bürgerstiftung Stellung zu nehmen und deren Umsetzung in die Wege zu leiten beziehungsweise zu genehmigen: 1. Das Wasser des Holzhausenweihers wurde unter Mitarbeit der Frankfurter Bürgerstiftung im Jahr 1994 zum letzten Mal abgelassen. Im Jahr 1998 wurde vonseiten des Grünflächenamts der Bürgerstiftung schriftlich mitgeteilt, dass das Wasser aller vierzehn städtischen Weiher spätestens nach zehn Jahren abgelassen und nach einer Grundreinigung wieder Frischwasser zugeführt wird. Im Jahr 2004 hatte die Bürgerstiftung die schriftliche Anfrage nach einer Reinigung gestellt und man verwies beim Grünflächenamt auf das Jahr 2006. 2006 teilte man mit, dass diese frühestens im Jahr 2008 stattfinden könne. Jetzt erfährt die Bürgerstiftung aus der Zeitung, dass in nächster Zeit wieder nicht mit einer Reinigung zu rechnen ist. Nach wie vor ist der Holzhausenweiher ein stehendes Gewässer und wird seit letztem Jahr nur gering mit Frischwasser versorgt. Einen Ablauf für verbrauchtes, riechendes Wasser gibt es nicht. Eine Grundreinigung steht bereits seit sechs Jahren aus. Die Bürgerstiftung erinnert immer wieder daran. Vermehrt erhält die Bürgerstiftung Beschwerden von Besuchern und Anwohnern des Holzhausenschlösschens, dass das Wasser in einem schlechten Zustand sei und stark riecht. Seit zwei Monaten fischt die Bürgerstiftung vermehrt verendete Fische und Enten ab. Soll dieser Zustand einer Grundverschmutzung so bleiben? Soll die Bürgerstiftung weiterhin den vielen ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern immer wieder absagen, die für eine Grundreinigung zur Verfügung stehen? 2. Die Frankfurter Bürgerstiftung hat vom Grünflächenamt nach dreimaliger Anfrage keine Antwort zu folgendem Vorschlag erhalten: Die Frankfurter Bürgerstiftung möchte an der Stelle, an der eine Muschelkalksäule auf den Stifter des Holzhausenparks hinweist, jährlich ein Blumenbeet mit ihren Freunden und Förderern bepflanzen. Zurzeit ist diese Stelle nach einer im letzten Jahr durchgeführten Grundwasserbohrung in einem jämmerlichen Zustand (Unkraut, Müll etc.). Die Fläche beträgt circa 80 Quadratmeter und befindet sich gleich am Wegeingang zum Park von der Fürstenbergerstraße kommend (siehe Muschelkalksäule mit der Aufschrift "Holzhausen-Park"). Kosten hierfür würden der Stadt Frankfurt nicht entstehen. Eine Reinigung der Säule würde auch vonseiten der Frankfurter Bürgerstiftung durchgeführt. Ist die Erteilung einer Erlaubnis für das Blumenbeet und die Reinigung möglich? Begründung: Der Ortsbeirat unterstützt die beiden von der Bürgerstiftung vorgetragenen Anliegen und deren Umsetzung ausdrücklich. Trotz wiederholter Nachfrage vonseiten der Bürgerstiftung blieben diese Fragen jedoch bisher unbeantwortet beziehungsweise hat sich in der Sache nichts getan. Der Ortsbeirat bittet nunmehr um eine schnelle, detaillierte Stellungnahme. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.10.2010, ST 1421 Aktenzeichen: 94

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Freie Zufahrt für die Feuerwehr in der Karmelitergasse

24.08.2010 · Aktualisiert: 12.10.2022

Anregung an den Magistrat vom 24.08.2010, OM 4459 entstanden aus Vorlage: OF 676/1 vom 08.08.2010 Betreff: Freie Zufahrt für die Feuerwehr in der Karmelitergasse Der Magistrat wird aufgefordert, durch Zusammenarbeit von Feuerwehr und Straßenverkehrsbehörde dafür Sorge zu tragen, dass die Feuerwehr eine Zufahrt zu den Liegenschaften in der Karmelitergasse erhält. Das jetzt praktizierte Falschparken muss durch geeignete Beschilderung/Maßnahmen verhindert werden. Der Ortsbeirat schlägt vor, sich bei der Lösung an der Beschilderung des Großen Hirschgrabens oder der Blauhandgasse zu orientieren. Begründung: Nach der Demontage von Verkehrsschildern im Jahr 1999 wurde auch ein Halteverbotsschild am Eingang der Karmelitergasse aus Richtung Münzgasse entfernt. Seit dieser Zeit haben die Anwohner der Karmelitergasse das Problem, dass die Straße als Parkstraße benutzt wird. Bei einem Unglücksfall würden weder Feuerwehr noch andere Rettungseinheiten die Liegenschaften Karmelitergasse 8 und 10, sowie das Karmeliterkloster erreichen können. Nach § 12 Absatz 1 Straßenverkehrsordnung ist die Karmelitergasse zu eng zum Parken, das Abstellen von Fahrzeugen ist demnach unzulässig. Allerdings ist § 12 Absatz 1 Straßenverkehrsordnung den wenigsten Führerscheinbesitzerinnen und -besitzern bekannt. Sogar den angesprochenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Stadtpolizei ist er nicht präsent. Regelmäßig auf dieses Problem angesprochen, wird von den Ordnungshüterinnen und Ordnungshütern argumentiert, es fehle eben das Halteverbotsschild, so dass sie keinen Handlungsbedarf sehen. Der Große Hirschgraben hat die gleiche Fahrspurbreite wie die Karmelitergasse (370 cm). Dort befinden sich beidseitig je vier bis fünf Halteverbotsschilder auf circa 150 m Länge bis zur Einmündung in die Berliner Straße. Noch erstaunlicher: An der Einfahrt zur Blauhandgasse - Fahrspurbreite nur 295 cm - befindet sich schon immer ein Halteverbotsschild. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.05.2011, ST 699 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 50. Sitzung des OBR 1 am 18.01.2011, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GO OBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 51. Sitzung des OBR 1 am 15.02.2011, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GO OBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 1. Sitzung des OBR 1 am 10.05.2011, TO I, TOP 9 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Kurzzeitparkplätze in der Koselstraße für den Kindergarten St. Bernhard

24.06.2010 · Aktualisiert: 06.06.2019

Anregung an den Magistrat vom 24.06.2010, OM 4355 entstanden aus Vorlage: OF 944/3 vom 31.03.2010 Betreff: Kurzzeitparkplätze in der Koselstraße für den Kindergarten St. Bernhard Der Magistrat wird aufgefordert, in der Koselstraße im Bereich der Kirche St. Bernhard Kurzzeitparkplätze für den Kindergarten der Kirche einzurichten (analog zu anderen Einrichtungen, wie z. B. in der Wolfsgangstraße und im Sandweg). Begründung: Der Kindergarten der katholischen Kirchengemeinde St. Bernhard gehört mit circa 120 Kindern zu den größten Einrichtungen in Frankfurt. Die angespannte Parkplatzsituation im Nordend ist bekannt. In einer Kindereinrichtung gibt es immer wieder für Eltern die Notwendigkeit, ihr Kind in Ausnahmefällen mit dem Auto zu bringen oder abzuholen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 30.08.2010, ST 1234 Aktenzeichen: 66 3

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Alleenbäume vor dem Opernturm

14.06.2010 · Aktualisiert: 02.07.2012

Anregung an den Magistrat vom 14.06.2010, OM 4281 entstanden aus Vorlage: OF 487/2 vom 28.05.2010 Betreff: Alleenbäume vor dem Opernturm Der Magistrat wird gebeten, zu untersuchen und darzustellen, unter welchen Umständen die Alleebepflanzung entlang der Mainzer Landstraße, die sich derzeit bis zur Einmündung der Bockenheimer Landstraße erstreckt, vor dem Opernturm bis zum Anschluss Rothschildpark entlang des Reuterweges fortgesetzt werden kann. Etwaige "fertige Planungen" sind auf dieses Ziel hin zu untersuchen, die Konsequenzen zur Abwägung darzustellen. Begründung: Im Rahmen der Umgestaltung der Mainzer Landstraße in den Neunzigerjahren des 20. Jahrhunderts wurde der Straßencharakter der Mainzer Landstraße als Allee (letztlich beginnend am Mönchhof bzw. der Autobahnquerung der A 5) stadteinwärts bis zur Alten Oper fortgesetzt. Lediglich entlang des Anlagenringes/Taunusanlage ist diese unterbrochen, da die Taunusanlage selbst den Grünraum bildet. Diese Situation setzt sich am oberen Ende des Reuterweges bis zur Hansaallee fort. Auch in der Hansaallee sollte langfristig eine Alleebepflanzung vorgenommen werden. Im Rahmen dessen soll nach Möglichkeiten gesucht werden, die Alleebepflanzung in diesem für Frankfurter Verhältnisse außerordentlich lang gestalteten Straßenraum - entlang der beschriebenen Wegstrecke - an allen denkbaren Abschnitten, soweit machbar, zu vervollständigen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.08.2010, ST 1178 Aktenzeichen: 66 0

OA (Anregung Ortsbeirat)

Straßenreinigungsgebühren: Änderung der Reinigungsklasse

11.02.2010 · Aktualisiert: 14.05.2012

Anregung vom 11.02.2010, OA 1067 entstanden aus Vorlage: OF 887/3 vom 23.01.2010 Betreff: Straßenreinigungsgebühren: Änderung der Reinigungsklasse Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, 1. die nachstehenden Straßen von der Reinigungsklasse 2 (zweifache wöchentliche Reinigung) in die Reinigungsklasse 1 (einfache wöchentliche Reinigung) einzuordnen: Bäckerweg Koselstraße Burgstraße Lersnerstraße Egenolffstraße Luisenstraße Eiserne Hand Mauerweg Elkenbachstraße Mercatorstraße Fichardstraße Merianstraße Fürstenbergerstraße Nordendstraße Günthersburgallee Scheffelstraße Hebelstraße Schleidenstraße Herbartstraße Wolfsgangstraße Holzhausenstraße 2. den gesamten Sandweg in die Reinigungsklasse 2 einzuordnen. Begründung: 1. Es ist unverständlich, weshalb die vorgenannten Straßen in der Reinigungsklasse 2 eingruppiert worden sind, zumal es sich weitestgehend um Seitenstraßen handelt. Ebenso in der Reinigungsklasse 2 befinden sich die Straßen des Anlagen- und Alleenringes, die Friedberger Landstraße und die Eschersheimer Landstraße. Daher gibt es keine sachlichen Gründe, weshalb die vorgenannten Straßen nicht in die Reinigungsklasse 1 eingruppiert werden können. 2. Der Sandweg ist zum Teil in Reinigungsklasse 1, aber zum größten Teil in Reinigungsklasse 3 - also dreifache wöchentliche Reinigung - eingruppiert worden, was vollkommen unverständlich ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 31.05.2010, B 352 Bericht des Magistrats vom 15.11.2010, B 682 Bericht des Magistrats vom 01.04.2011, B 175 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Umwelt und Sport Beratung im Ortsbeirat: 2, 4 Versandpaket: 17.02.2010 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 2 am 08.03.2010, TO I, TOP 21 Beschluss: Der Vorlage OA 1067 wird zugestimmt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD und FDP; LINKE. (= Enthaltung) 40. Sitzung des OBR 4 am 09.03.2010, TO II, TOP 11 Beschluss: Der Vorlage OA 1067 wird zugestimmt. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung GRÜNE 39. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport am 11.03.2010, TO I, TOP 75 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 1067 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD (= vereinfachtes Verfahren) sowie LINKE. und FREIE WÄHLER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FAG (= vereinfachtes Verfahren) NPD (= Prüfung und Berichterstattung) Beschlussausfertigung(en): § 7799, 39. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport vom 11.03.2010 Aktenzeichen: 79 4

OA (Anregung Ortsbeirat)

Erhalt des Kindergartens Wolfsgangstraße 16

14.05.2009 · Aktualisiert: 10.02.2012

Anregung vom 14.05.2009, OA 894 entstanden aus Vorlage: OF 696/3 vom 04.05.2009 Betreff: Erhalt des Kindergartens Wolfsgangstraße 16 Vorgang: Zwischenbescheid des Magistrats vom 02.10.2009 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, alles in seiner Macht Stehende zu tun, um den Erhalt des Kindergartens in der Wolfsgangstraße 16, der durch eine Nachbarschaftsklage gefährdet ist, sicherzustellen. Dazu soll gemeinsam mit dem Träger Kinder.Bildung.Zukunft e. V. und den betroffenen Nachbarn geklärt werden, wie übermäßiger Lärm vermindert und Beschädigungen am Zaun vermieden werden können, sodass der Kindergarten ungefährdet weitergeführt werden kann. Sollte keine Einigung möglich sein, sind seitens der Stadt alle notwendigen und möglichen Schritte zu unternehmen, um die Existenz des Kindergartens zu sichern. Begründung: Die Schließung dieses Kindergartens wäre angesichts der Versorgungslage mit Kindergartenplätzen, aber auch aus übergeordneten Gründen, eine Katastrophe, die es auf jeden Fall zu verhindern gilt. Zusammen mit allen Betroffenen müssen dafür Lösungen gefunden werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 18.12.2009, B 1047 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Bildung und Integration Zuständige sonstige Gremien: KAV Jugendhilfeausschuss Versandpaket: 20.05.2009 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 22.06.2009, TO I, TOP 32 Beschluss: Der Vorlage OA 894 wird zugestimmt. 37. Sitzung der KAV am 22.06.2009, TO II, TOP 116 Beschluss: Der Vorlage OA 894 wird zugestimmt. 32. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Integration am 29.06.2009, TO I, TOP 49 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 894 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FDP, FAG und Freie Wähler (= Annahme) 35. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Integration am 02.11.2009, TO I, TOP 3 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage OA 894 spätestens in einem Monat vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE. und FDP Beschlussausfertigung(en): § 6205, 32. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Integration vom 29.06.2009 § 7054, 35. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Integration vom 02.11.2009 Aktenzeichen: 40 4

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Erhalt der Postfiliale in Frankfurt, Fürstenbergerstraße

14.05.2009 · Aktualisiert: 17.10.2022

Anregung an den Magistrat vom 14.05.2009, OM 3230 entstanden aus Vorlage: OF 681/3 vom 22.03.2009 Betreff: Erhalt der Postfiliale in Frankfurt, Fürstenbergerstraße Der Magistrat wird aufgefordert, alles zu tun und sich dafür einzusetzen, damit über das Jahr 2011 hinaus ein Netz von Postfilialen in Frankfurt weiter besteht, wozu die Postfiliale Fürstenbergerstraße unbedingt gehören muss. Zudem ist ein barrierefreier Zugang zu gewährleisten. Begründung: Es wurde bekannt und hat bereits viele Anwohner aufgeschreckt, dass auch die (letzte) Postfiliale für das Nordend in der Fürstenbergerstraße von der Schließung bedroht ist. Wenn noch nicht in diesem Jahr, so wird die spätere Schließung unausweichlich, da es Absicht der Post ist, bis zum Jahre 2011 alle posteigenen Filialen zu schließen. Für den Stadtteil wäre es ein unersetzlicher Verlust, wenn es auch diese stark frequentierte Postfiliale nicht mehr gäbe. Zu den an den Bedürfnissen der Bevölkerung orientierten staatlichen Dienstleistungen gehört der Postservice, der nicht nach Belieben in Schreibwaren- oder sonstige Geschäfte ausgelagert werden kann und, da zu arbeitsintensiv, oft nicht funktioniert und von den privaten Geschäftsleuten wieder aufgegeben wird. Die Post-Universaldienstleistungsverordnung ist im letzten Jahr ausgelaufen. Es sind alle schon laufenden Bemühungen zu unterstützen, damit diese Verordnung fortgeschrieben und ein Filialennetz für die Bevölkerung erhalten bleibt. Im Übrigen soll im Zuge der Neuerungen auch die Zustellung der Post an sechs Tagen in der Woche aufgegeben und eingeschränkt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.07.2009, ST 1042 Aktenzeichen: 92 31

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Fußgängerüberweg Bremer Straße und Hansaallee/Taktung der Grünphasen

09.02.2009 · Aktualisiert: 18.10.2022

Anregung an den Magistrat vom 09.02.2009, OM 2927 entstanden aus Vorlage: OF 337/2 vom 19.12.2008 Betreff: Fußgängerüberweg Bremer Straße und Hansaallee/Taktung der Grünphasen Der Magistrat wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass die Fußgängergrünphase am Fußgängerüberweg Bremer Straße (Eingang Campus Westend) so lange geschaltet ist, dass ein Überqueren beider Fahrtrichtungen in der Regel möglich ist. Es soll berichtet werden, falls dies nicht möglich ist. Begründung: Bei der derzeitigen Taktung der Grünphasen müssen die Fußgänger auf einer kleinen Insel stehen bleiben und warten bis die zweite Ampel grün wird. Da dieser Überweg von vielen Studentinnen und Studenten genutzt wird (direkter Weg zur U-Bahnstation Holzhausenstraße), reicht der Platz nicht immer aus, alle Fußgänger auf der Insel aufzunehmen. Dadurch kommt es zu einer hohen Gefährdung der Fußgänger. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.04.2009, ST 545 Aktenzeichen: 32 1

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 3

Abpollern der Fürstenbergerstraße gegenüber der Post

26.10.2006 · Aktualisiert: 16.09.2013

Antrag vom 26.10.2006, OF 99/3 Betreff: Abpollern der Fürstenbergerstraße gegenüber der Post Vorgang: Erledigt gemäß § 21 GOS (Ablauf der IX. Wahlperiode) Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, den nördlichen Bürgersteig der Fürstenbergerstraße zwischen Oederweg und Justinianstraße (Teilstück gegenüber der Post) gegen das verbotene Halten und Parken von PKW abzupollern. Dabei sollen die Poller sparsam, aber wirkungsvoll gesetzt werden, auf keinen Fall sind Geländer zu verwenden. Begründung: Fußgänger, insbesondere Schulkinder auf ihrem dort verlaufenden Schulweg, werden durch das häufige Befahren des Bürgersteigs durch PKW gefährdet. Grund für das verbotswidrige Halten ist in der Regel der schnelle Besuch des Postamts. Das geltende absolute Halteverbot wird ständig missachtet und die Autos halb auf der Straße, halb auf dem Gehweg abgestellt. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 3 am 09.11.2006, TO I, TOP 20 Beschluss: Die Vorlage OF 99/3 wird auf Wunsch der CDU bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 8. Sitzung des OBR 3 am 07.12.2006, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 99/3 wird auf Wunsch der CDU bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 9. Sitzung des OBR 3 am 25.01.2007, TO I, TOP 4 Beschluss: Die Vorlage OF 99/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 10. Sitzung des OBR 3 am 15.02.2007, TO I, TOP 4 Beschluss: Die Vorlage OF 99/3 wird auf Wunsch der SPD bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 11. Sitzung des OBR 3 am 15.03.2007, TO I, TOP 5 Beschluss: Die Vorlage OF 99/3 wird bis auf Wiederaufruf zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66 7

Partei: SPD
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 2

Umbenennung des .Grüneburgplatzes. in .Norbert-Wollheim-Platz.

15.04.2005 · Aktualisiert: 16.04.2014

Antrag vom 15.04.2005, OF 412/2 Betreff: Umbenennung des "Grüneburgplatzes" in "Norbert-Wollheim-Platz" Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, gemäß § 3 Absatz 3 Satz 2 Ziffer 1 der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte, den bisherigen "Grüneburgplatz" in "Norbert-Wollheim-Platz" umzubenennen. Begründung: Norbert Wollheim (1913-1998) hatte das IG-Farben-KZ Buna-Monowitz als Zwangsarbeiter überlebt und den Restkonzern "IG Farbenindustrie AG in Abwicklung" in einem Musterprozess 1951-53 auf entgangenen Arbeitslohn verklagt. Die gefundene Übereinkunft, IG Farben zahlte 30 Millionen DM an Holocaust-Überlebende, wurde so zum Impuls für weitere Zahlungen deutscher Konzerne an ihre überlebenden Zwangsarbeiter. Als Mitbegründer des Zentralrats der Juden in Deutschland steht Norbert Wollheim auch für einen zukunftsweisenden Neubeginn. Die Umbenennung des Grüneburgplatzes in Norbert-Wollheim-Platz stellt Platz und Gebäude in einen würdigen Kontext. Die amerikanischen Jahrzehnte im ehemaligen IG-Farben-Bau sind durch Benennungen im Inneren präsent. Erst 1930 wurde der Vorplatz mit Auffahrt zum damaligen IG-Farben-Haus als "Grüneburgplatz" bezeichnet und lediglich 15 Jahre als Postadresse genutzt. Derzeit ist der einzige Nutzer der Adresse der Campus Westend der Johann Wolfgang Goethe-Universität (Grüneburgplatz 1), die zentrale Anschrift der Uni ist allerdings die Senckenberganlage. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 21.06.2005, OF 429/2 dazugehörende Vorlage: Antrag vom 28.02.2014, OF 473/2 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 2 am 02.05.2005, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OF 412/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 42. Sitzung des OBR 2 am 30.05.2005, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 412/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 43. Sitzung des OBR 2 am 27.06.2005, TO I, TOP 5 Herr zu Löwenstein stellt den Geschäftordnungsantrag auf Beendigung der Debatte und Zurückstellung der Vorlage OF 429/2 zur nächsten turnusmäßigen Sitzung. Beschluss: 1. Die Vorlage OF 412/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Der Geschäftsordnungsantrag auf Beendigung der Debatte wird angenommen. Die Vorlage OF 429/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD (= Beratung) bei Enthaltung PDS 44. Sitzung des OBR 2 am 05.09.2005, TO I, TOP 4 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 412/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 429/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 45. Sitzung des OBR 2 am 26.09.2005, TO I, TOP 4 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 412/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 429/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 46. Sitzung des OBR 2 am 31.10.2005, TO I, TOP 5 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 412/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 429/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 47. Sitzung des OBR 2 am 28.11.2005, TO I, TOP 5 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 412/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 429/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 48. Sitzung des OBR 2 am 09.01.2006, TO I, TOP 4 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 412/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 429/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 49. Sitzung des OBR 2 am 13.02.2006, TO I, TOP 4 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 412/2 wurde durch die antragstellende Fraktion zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 429/2 wird zurückgestellt. Abstimmung: zu 2. Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE
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