Schutz des denkmalgeschützten Hauses Böhmerstraße 4 vor weiterem Verfall durch ein Instandsetzungsgebot nach § 177 BauGB
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Anregung an den Magistrat vom 22.01.2018, OM 2638 entstanden aus Vorlage: OF 469/2 vom 02.01.2018
Betreff: Schutz des denkmalgeschützten Hauses Böhmerstraße 4 vor weiterem Verfall durch ein Instandsetzungsgebot nach § 177 BauGB Der Magistrat wird beauftragt, eine Untersuchung über den Bauzustand des denkmalgeschützten Hauses Böhmerstraße 4 gemäß Paragraf 177 BauGB zu veranlassen und ein den Untersuchungsergebnissen entsprechendes Instandsetzungsgebot zu erlassen, um das Haus vor weiterem Verfall zu schützen. Dem Eigentümer ist eine Frist für die Durchführung der Instandsetzungsmaßnahmen mit Androhung einer Ersatzvornahme zu setzen. Begründung: Das Gebäude Böhmerstraße 4 ist seit Jahren dem Verfall preisgegeben. Es droht ein irreparabeler Schaden für die Bausubstanz des denkmalgeschützten Gebäudes. Um das Gebäude vor weiterem Verfall zu schützen, ist die beantragte Maßnahme dringend erforderlich, da der Eigentümer bezüglich der erforderlichen Instandsetzung bisher keine Aktivitäten erkennen lässt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2