Ortsbeirat intensiver einbinden
Vorlagentyp: OF CDU
Begründung
Der Ortsbeirat möge beschließen,
- der Magistrat wird gebeten zu berichten, warum er den Ortsbeirat bei folgenden Maßnahmen im Ortsbezirk 3 nicht eingebunden hat: a) Eckenheimer Landstraße - Umbau des Radweges zwischen Kaiser-Sigmund-Straße und Malapertstraße in südlicher Richtung; b) Lenaustraße, Bereich der Sackgasse nördlich der Glauburgstraße - Entfall von weiteren zwei Kfz-Stellplätzen und Herstellung von Fahrradbügeln auf der Seite zum Glauburgplatz hin; c) Oeder Weg, südlicher Teil zwischen Querstraße und Wolfgangstraße - Planungen zur Herstellung einer Befahrbarkeit für Kraftfahrzeuge nur in einer Richtung; d) Eschersheimer Landstraße, Bereich zwischen Eschenheimer Tor und Wolfsgangstraße - Geschwindigkeitsbeschränkung auf Tempo 30 km/h in der Zeit zwischen 22h und 6h. 2. der Magistrat wir weiter gebeten zu berichten, welche Erwägungsgrunde er der Durchführung der Maßnahmen gemäß Ziffer 1.zu Grunde gelegt hat. Begründung: Die aufgeführten Maßnahmen fallen in den Zuständigkeitsbereich des Ortsbeirates
- Sie wurden ohne vorherigen Konsultation oder Erörterung im Ortsbeirat durchgeführt. Die Maßnahme zu vorstehend Ziffer 1 c) war lokaler Presseberichterstattung zu entnehmen.
Inhalt
S
A C H S T A N D : Antrag vom 01.09.2015, OF 852/3
Betreff: Ortsbeirat intensiver einbinden
Der Ortsbeirat möge
beschließen,
1. der Magistrat wird gebeten zu
berichten, warum er den Ortsbeirat bei folgenden Maßnahmen im Ortsbezirk 3
nicht eingebunden hat: a) Eckenheimer Landstraße - Umbau des Radweges
zwischen Kaiser-Sigmund-Straße und Malapertstraße in südlicher Richtung;
b) Lenaustraße, Bereich der
Sackgasse nördlich der Glauburgstraße - Entfall von weiteren zwei
Kfz-Stellplätzen und Herstellung von Fahrradbügeln auf der Seite zum
Glauburgplatz hin; c) Oeder
Weg, südlicher Teil zwischen Querstraße und Wolfgangstraße - Planungen zur
Herstellung einer Befahrbarkeit für Kraftfahrzeuge nur in einer Richtung;
d) Eschersheimer Landstraße,
Bereich zwischen Eschenheimer Tor und Wolfsgangstraße -
Geschwindigkeitsbeschränkung auf Tempo 30 km/h in der Zeit zwischen 22h und
6h. 2. der Magistrat wir weiter gebeten
zu berichten, welche Erwägungsgrunde er der Durchführung der Maßnahmen gemäß
Ziffer 1.zu Grunde gelegt hat. Begründung: Die aufgeführten Maßnahmen fallen in den
Zuständigkeitsbereich des Ortsbeirates 3. Sie wurden ohne vorherigen
Konsultation oder Erörterung im Ortsbeirat durchgeführt. Die Maßnahme zu
vorstehend Ziffer 1 c) war lokaler Presseberichterstattung zu entnehmen.
Antragsteller:
CDU
Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 3
am 17.09.2015, TO I, TOP 40 Beschluss: Die Vorlage OF
852/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 45. Sitzung des OBR 3
am 08.10.2015, TO I, TOP 26 Beschluss: Die Vorlage OF
852/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 46. Sitzung des OBR 3
am 12.11.2015, TO I, TOP 13 Beschluss: Die Vorlage OF
852/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 47. Sitzung des OBR 3
am 10.12.2015, TO I, TOP 13 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1547 2015
Die
Vorlage OF 852/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.
Abstimmung:
CDU, SPD und FDP gegen GRÜNE und LINKE. (= Ablehnung)